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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Düren · Nordrhein-Westfalen · AGS 05358008

Friedhofsgebühren Düren: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Friedhöfe in Düren, vom 10.12.2002, zuletzt geändert am 05.07.2024, gültig ab 26.07.2024. Die Sätze gelten für alle 14 Friedhöfe der Dürener Service Betrieb, eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Düren, nicht für einzelne.

370,00 €
Günstigstes Grab

Reihengrabstätte für Verstorbene bis zu 5 Jahren, Ruhefrist 20 Jahre

7.025,00 €
Teuerstes Grab

Pflegefreie Erdwahlgrabstätte, einstellig, Nutzungsdauer 30 Jahre

20
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Erdbestattung Erwachsener auf dem Neuen Friedhof Düren-Ost, dem Alten und Neuen Friedhof Düren-Rölsdorf und dem neuen Teil des Friedhofs Düren-Lendersdorf

Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Düren kostet

Kurz beantwortet

In Düren kostet das günstigste Grab 370,00 € (Reihengrabstätte für Verstorbene bis zu 5 Jahren, Ruhefrist 20 Jahre), das teuerste 7.025,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Friedhöfe in Düren, vom 10.12.2002, zuletzt geändert am 05.07.2024, gültig ab 26.07.2024.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 8 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Wahlgrabstätte, einstellig (Einfachgrab), Nutzungsdauer 30 JahreDas günstigste verlängerbare Erdgrab in Düren. Beim Nacherwerb berechnet die Satzung je Folgejahr ein Dreißigstel der Erwerbsgebühr, also 69,50 Euro.2.085,00 €515,00 €2.600,00 €30 J.Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 1 a und Abschnitt B Nummer 1 a
Wahlgrabstätte mit Tiefenbettung, einstellig, Nutzungsdauer 30 JahreDie Tiefenbettung nimmt zwei Särge übereinander auf; zu ihr gehört die höhere Bestattungsgebühr für die tiefe Erdbestattung.2.565,00 €825,00 €3.390,00 €30 J.Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 1 b und Abschnitt B Nummer 1 b
Pflegefreie Erdwahlgrabstätte, einstellig, Nutzungsdauer 30 JahreZu den 2.910 Euro Erwerbsgebühr kommt die jährliche Servicegebühr von 120 Euro, die nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung während der ganzen Nutzungszeit verpflichtend ist. Über 30 Jahre sind das 3.600 Euro. Die Pflege der Anlage erfolgt nach Paragraf 14 Absatz 2 Nummer 3 b aa der Friedhofssatzung ausschließlich durch den Friedhofsträger.6.510,00 €515,00 €7.025,00 €30 J.Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 2 a und Abschnitt B Nummer 1 a, Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung
Reihengrabstätte für Erdbestattung, Verstorbene über 5 Jahre, Ruhefrist 30 JahreDreißig Jahre Ruhezeit gelten nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung auf allen Friedhöfen außer den vier namentlich genannten.585,00 €515,00 €1.100,00 €30 J.Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 4 a und Abschnitt B Nummer 1 a
Reihengrabstätte für Erdbestattung, Verstorbene über 5 Jahre, Ruhefrist 25 JahreDas günstigste Erdgrab in Düren. Fünfundzwanzig Jahre Ruhezeit gelten auf dem Neuen Friedhof Düren-Ost, dem Alten und dem Neuen Friedhof Düren-Rölsdorf und dem neuen Teil des Friedhofs Düren-Lendersdorf.485,00 €515,00 €1.000,00 €25 J.Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 4 b und Abschnitt B Nummer 1 a
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zu 5 Jahren, Ruhefrist 20 JahreZwanzig Jahre sind nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung die Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr.175,00 €195,00 €370,00 €20 J.Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 4 c und Abschnitt B Nummer 1 c
Anonyme Erdreihengrabstätte, pflegefrei, Ruhefrist 25 JahreDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Düren. Die Grabfläche wird nach Paragraf 14 Absatz 2 Nummer 1 b der Friedhofssatzung durch den Friedhofsträger gepflegt, und Paragraf 20 Absatz 3 weist Gestaltung und Pflege der anonymen Grabfelder ausschließlich dem Träger zu. Der Tarif nennt die Nutzungsdauer selbst mit 25 Jahren.1.550,00 €515,00 €2.065,00 €25 J.Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 4 d und Abschnitt B Nummer 1 a, Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofssatzung
Pflegefreies Erdreihengrab mit Kennung, Ruhefrist 25 JahreDas Grab wird eingeebnet und mit Rasen eingesät; als Kennung ist eine bodenbündige Liegeplatte zulässig. Paragraf 14 Absatz 2 Nummer 3 a aa und Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung übertragen die Pflege dem Friedhofsträger. Die Nutzungsdauer nennt der Tarif nicht, der Gebührenkatalog des Betriebs nennt 25 Jahre.1.850,00 €515,00 €2.365,00 €25 J.Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 4 e und Abschnitt B Nummer 1 a, Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung

Urne: 12 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenerdwahlgrabstätte für bis zu 2 Urnen, Nutzungsdauer 30 JahreDer Betrag gilt für die ganze Grabstätte, in der bis zu zwei Urnen Platz finden. Die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an.1.470,00 €295,00 €1.765,00 €30 J.Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 1 c und Abschnitt B Nummer 1 e
Urnenerdwahlgrabstätte für bis zu 4 Urnen, Nutzungsdauer 30 JahreDer Betrag gilt für die ganze Grabstätte, in der bis zu vier Urnen Platz finden.1.995,00 €295,00 €2.290,00 €30 J.Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 1 d und Abschnitt B Nummer 1 e
Partnergrabstätte für bis zu 2 Urnen, Nutzungsdauer 20 JahreDie Urnen liegen übereinander in einem Erdkammersystem. Zu den 2.380 Euro Erwerbsgebühr kommen 20 Jahre Servicegebühr zu 120 Euro, also 2.400 Euro. Die Pflege der Anlage erfolgt nach Paragraf 14 Absatz 2 Nummer 3 b bb ausschließlich durch den Friedhofsträger.4.780,00 €295,00 €5.075,00 €20 J.Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 2 b und Abschnitt B Nummer 1 e, Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung
Themengarten für bis zu 2 Urnen, Nutzungsdauer 20 JahreDie Urnen liegen übereinander in einem Erdröhrensystem. Zu den 3.400 Euro Erwerbsgebühr kommen 20 Jahre Servicegebühr zu 120 Euro. Die Pflege der Anlage erfolgt nach Paragraf 14 Absatz 2 Nummer 3 b cc ausschließlich durch den Friedhofsträger.5.800,00 €295,00 €6.095,00 €20 J.Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 2 c und Abschnitt B Nummer 1 e, Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung
Memorystein-Grabstätte für bis zu 2 Urnen, Nutzungsdauer 20 JahreDie Urnen werden im geöffneten Stein nebeneinander abgesetzt. Zu den 3.700 Euro Erwerbsgebühr kommen 20 Jahre Servicegebühr zu 120 Euro. Das teuerste Grab der Stadt.6.100,00 €295,00 €6.395,00 €20 J.Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 2 d und Abschnitt B Nummer 1 e, Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung
Wasserurne für bis zu 2 Aschen, Nutzungsdauer 20 JahreDie Asche wird in eine Auffangschale gestreut und durch den Regen dem Boden zugeführt. Die Servicegebühr beträgt hier 150 Euro je Jahr, über 20 Jahre also 3.000 Euro.5.900,00 €295,00 €6.195,00 €20 J.Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 2 e und Abschnitt B Nummer 1 e, Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung
Urnennische für bis zu 2 Urnen in einer Urnenstele, Nutzungsdauer 20 JahreFür die Urnennische erhebt die Satzung keine Servicegebühr. Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung weist die Pflege der Anlage und des Umfelds trotzdem ausschließlich dem Friedhofsträger zu. Für die Beisetzung in der Nische gilt die niedrigere Gebühr von 150 Euro.2.400,00 €150,00 €2.550,00 €20 J.Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 2 f und Abschnitt B Nummer 1 f, Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung
Urnenreihengrabstätte, Ruhefrist 20 JahreDas günstigste Urnengrab mit eigener Grabstelle. Für Aschen beträgt die Ruhezeit nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung 20 Jahre.495,00 €295,00 €790,00 €20 J.Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 4 f und Abschnitt B Nummer 1 e
Urnenbeisetzung im Fried-Garten, Urnengemeinschaftsanlage, Ruhefrist 20 JahreMit dem Erwerb des Nutzungsrechts sind nach Paragraf 14 Absatz 2 Nummer 3 a bb der Friedhofssatzung die Gestaltung, die gärtnerische Pflege der Gemeinschaftsanlage sowie Beschriftung und Anbringung der Platte durch den Friedhofsträger verbunden.1.500,00 €295,00 €1.795,00 €20 J.Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 4 g und Abschnitt B Nummer 1 e, Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung
Urnenbeisetzung auf der Fried-Wiese, Ruhefrist 20 JahreNach Paragraf 14 Absatz 2 Nummer 3 a cc der Friedhofssatzung erfolgt die Pflege der Wiese durch den Friedhofsträger. Eine bodenbündige Liegeplatte ist zulässig.1.045,00 €295,00 €1.340,00 €20 J.Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 4 h und Abschnitt B Nummer 1 e, Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung
Anonyme Urnenreihengrabstätte, pflegefrei, Ruhefrist 20 JahreDie Grabfläche wird nach Paragraf 14 Absatz 2 Nummer 1 d der Friedhofssatzung durch den Friedhofsträger gepflegt, Paragraf 20 Absatz 3 bestätigt das für alle anonymen Grabfelder.750,00 €295,00 €1.045,00 €20 J.Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 4 i und Abschnitt B Nummer 1 e, Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofssatzung
Ascheverstreuung im Fried-Park mit bleibender Gedächtnisstätte, Ruhefrist 20 JahreDas günstigste Grab der Stadt überhaupt. Die Asche wird nach Paragraf 14 Absatz 2 Nummer 3 a dd der Friedhofssatzung unterhalb der Grasnarbe verstreut, die Pflege der Rasenfläche erfolgt durch den Friedhofsträger. Für die Verstreuung gilt die eigene Gebühr von 125 Euro.625,00 €125,00 €750,00 €20 J.Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 4 j und Abschnitt B Nummer 1 g, Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Erdbestattung, normal515,00 €Paragraf 6 Abschnitt B Nummer 1 a
Erdbestattung, tief825,00 €Paragraf 6 Abschnitt B Nummer 1 b
Erdbestattung von Kindern bis zu 5 Jahren195,00 €Paragraf 6 Abschnitt B Nummer 1 c
Erdbestattung von Fehlgeburten einschließlich Aufsichtsperson125,00 €Paragraf 6 Abschnitt B Nummer 1 d
Urnenbestattung295,00 €Paragraf 6 Abschnitt B Nummer 1 e
Urnenbestattung in einer Urnennische150,00 €Paragraf 6 Abschnitt B Nummer 1 f
Aschenverstreuung auf dem Friedpark125,00 €Paragraf 6 Abschnitt B Nummer 1 g
Aufsichtsperson ohne Trauerhallennutzung80,00 €Paragraf 6 Abschnitt B Nummer 1 h
Jährliche Servicegebühr für die pflegefreie Erdwahlgrabstätte, die Partnergrabstätte, den Themengarten und die Memorystein-Grabstätte, verpflichtend für die gesamte Nutzungsdauer120,00 €Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 2 und Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung
Jährliche Servicegebühr für die Wasserurne, verpflichtend für die gesamte Nutzungsdauer150,00 €Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 2 und Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung
Grabbeigabe eines kremierten Haustiers, je Beigabe95,00 €Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 1 e
Nacherwerb eines Nutzungsrechts an einem Wahlgrab, je FolgejahrJahresanteil der Erwerbsgebühr, bei einer Nutzungsdauer von 30 Jahren also ein DreißigstelParagraf 6 Abschnitt A Nummern 1 und 2
Entfernen der Grabzeichen nach Ablauf des Nutzungsrechts, Urnenwahlgrab95,00 €Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 3 a
Entfernen der Grabzeichen nach Ablauf des Nutzungsrechts, Urnenreihengrab95,00 €Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 3 b
Entfernen der Grabzeichen nach Ablauf des Nutzungsrechts, Einzelwahlgrab127,00 €Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 3 c
Entfernen der Grabzeichen nach Ablauf des Nutzungsrechts, Reihengrab127,00 €Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 3 d
Entfernen der Grabzeichen nach Ablauf des Nutzungsrechts, Tiefengrab172,00 €Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 3 e
Entfernen der Grabzeichen nach Ablauf des Nutzungsrechts, zweistelliges Mehrstellengrab225,00 €Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 3 f
Unterstellung einer verstorbenen Person in einer Kühlkammer bis zu 5 Tagen155,00 €Paragraf 6 Abschnitt B Nummer 2 a
Jeder weitere Tag der Unterstellung in einer Kühlkammer25,00 €Paragraf 6 Abschnitt B Nummer 2 b
Aufbahrung in der Trauerhalle einschließlich Aufsichtsperson145,00 €Paragraf 6 Abschnitt B Nummer 2 c
Ausbettung1.625,00 €Paragraf 6 Abschnitt C a
Umbettung2.025,00 €Paragraf 6 Abschnitt C b
Einbettung400,00 €Paragraf 6 Abschnitt C c
Aus-, Ein- und Umbettung von Urnen, je Stunde45,00 €Paragraf 6 Abschnitt C d
Aus-, Ein- und Umbettung von Kindern, je Stunde45,00 €Paragraf 6 Abschnitt C e
Genehmigung eines Grabzeichens oder einer Grabumrandung, je Antrag75,00 €Paragraf 6 Abschnitt D
Arbeiten, die die Satzung nicht aufführt, je Person und Stunde50,00 €Paragraf 6 Abschnitt E
Pflegeaufwand nach vorzeitiger Rückgabe des Nutzungsrechts, einstelliges Wahlgrab, je Jahr und Grabstelle40,00 €Paragraf 6 Abschnitt E
Pflegeaufwand nach vorzeitiger Rückgabe des Nutzungsrechts, zweistelliges Wahlgrab, je Jahr und Grabstelle60,00 €Paragraf 6 Abschnitt E
Pflegeaufwand nach vorzeitiger Rückgabe des Nutzungsrechts, Urnenwahlgrab, je Jahr und Grabstelle45,00 €Paragraf 6 Abschnitt E
Erforderliche Handarbeit50,00 €Paragraf 6 Abschnitt E
Zellenraummiete, je Jahr500,00 €Paragraf 6 Abschnitt E
Schriftliche Auskunft aus dem Friedhofsregister15,00 €Paragraf 6 Abschnitt E
Nutzung des Soundsystems20,00 €Paragraf 6 Abschnitt E
Reservierung einer Wahlgrabstätte150,00 €Paragraf 6 Abschnitt E
Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Friedhöfe in Düren, vom 10.12.2002, zuletzt geändert am 05.07.2024, gültig ab 26.07.2024.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

10.400,00 €

Wahlgrabstätte, einstellig (Einfachgrab), Nutzungsdauer 30 Jahre in Düren, über 30 Jahre, das sind 346,67 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 6 Abschnitt A Nummer 1 a und Abschnitt B Nummer 1 a2.085,00 €
BestattungParagraf 6 Abschnitt B Nummer 1 a515,00 €
Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung7.800,00 €
Davon an die Gemeinde2.600,00 €

Das günstigste verlängerbare Erdgrab in Düren. Beim Nacherwerb berechnet die Satzung je Folgejahr ein Dreißigstel der Erwerbsgebühr, also 69,50 Euro.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Friedhöfe in Düren, vom 10.12.2002, zuletzt geändert am 05.07.2024, gültig ab 26.07.2024. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Die jährliche Servicegebühr der pflegefreien Wahlgräber ist mit der Nutzungsdauer vervielfacht und in die Nutzungsgebühr gerechnet worden. Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung nennt die Übernahme der Serviceleistungen während der Nutzungszeit verpflichtend, der Gebührenkatalog des Dürener Service Betriebs wiederholt das. Die Satzung erhebt den Betrag jeweils für zehn Jahre im Voraus, sie begrenzt ihn aber nicht auf zehn Jahre.
  • Der Tarif nennt für das pflegefreie Erdreihengrab mit Kennung keine Nutzungsdauer. Hier stehen 25 Jahre, weil der Gebührenkatalog des Dürener Service Betriebs diese Zahl nennt und weil das anonyme Erdreihengrab desselben Tarifs ausdrücklich 25 Jahre läuft. Nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung gelten auf den übrigen Friedhöfen 30 Jahre.
  • Die Satzung führt in Paragraf 14 Absatz 2 Nummer 1 e Grabstätten für Sternenkinder und in Nummer 3 b gg einen Baumgarten auf, der Gebührentarif enthält für beide keine Nutzungsgebühr. Sie sind deshalb nicht als Grabart erfasst. Für Sternenkinder nennt der Tarif nur die Bestattungsgebühr von 125 Euro. Den Baumgarten führt der Gebührenkatalog des Betriebs mit 2.380 Euro und Servicegebühr; dieser Betrag steht in keiner Satzung und ist deshalb nicht übernommen.
  • Die Gebühr für das Entfernen der Grabzeichen nach Ablauf des Nutzungsrechts steckt nicht in der Nutzungsgebühr. Paragraf 6 Abschnitt A Nummer 3 erhebt sie zusammen mit der Genehmigung eines Grabzeichens, also nur bei Gräbern, an denen ein Grabzeichen beantragt wird, und erstattet sie auf Antrag, wenn die nutzungsberechtigte Person die Grabstätte selbst abräumt.
  • Als Beisetzungsgebühr steht der schmalste Satz, also die reine Bestattungsgebühr nach Paragraf 6 Abschnitt B Nummer 1. Die Gebühr von 80 Euro für eine Aufsichtsperson ohne Trauerhallennutzung und die 145 Euro für die Aufbahrung in der Trauerhalle sind nicht eingerechnet, weil die Satzung sie nicht für jede Beisetzung vorschreibt.
  • Der Gebührenkatalog auf der Netzseite des Dürener Service Betriebs weicht an zwei Stellen von der Satzung ab. Er nennt den Pflegeaufwand am Urnenwahlgrab mit 50 statt 45 Euro und führt einen Baumgarten, den der Tarif nicht kennt. Maßgeblich ist hier durchgehend die Satzung.
  • Die Satzung nennt keine Gebühr für die Benutzung einer Trauerhalle zur Trauerfeier als solche, sondern nur die Aufbahrung in der Trauerhalle. Der Gebührenkatalog des Betriebs führt dieselben 145 Euro unter dem Wort Trauerhalle.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.