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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Willich · Nordrhein-Westfalen · AGS 05166036

Friedhofsgebühren Willich: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Friedhofsgebührensatzung der Stadt Willich mit Gebührentarif, Ortsrecht Nummer 69, aus dem Jahr 2002, zuletzt geändert durch die 21. Änderungssatzung vom 20.03.2024, in Kraft seit 21.03.2024. Die Sätze gelten für alle 10 Friedhöfe der Stadt Willich, Abteilung Verwaltung und Friedhofsverwaltung, nicht für einzelne.

244,00 €
Günstigstes Grab

Sammelgrab für Leibesfrüchte und Totgeburten

3.643,00 €
Teuerstes Grab

Tiefengrabstätte Typ 7 mit allgemeiner Gestaltungsvorschrift, einstellig je Doppelbelegung

20
Grabarten in der Satzung
30 Jahre
Erdbestattung in Wahl- und Reihengrabstätten

Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Willich kostet

Kurz beantwortet

In Willich kostet das günstigste Grab 244,00 € (Sammelgrab für Leibesfrüchte und Totgeburten), das teuerste 3.643,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Stadt Willich mit Gebührentarif, Ortsrecht Nummer 69, aus dem Jahr 2002, zuletzt geändert durch die 21. Änderungssatzung vom 20.03.2024, in Kraft seit 21.03.2024.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 12 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Kindergrabstätte mit allgemeiner GestaltungsvorschriftFür Verstorbene bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres. Nach Ziffer 7.3 wird für die Verlängerung des Nutzungsrechts die Gebühr für ein Urnenreihengrab nach Ziffer 6.84 zugrunde gelegt.77,00 €244,00 €321,00 €20 J.Ziffer 6.10 und Ziffer 2.22 des Gebührentarifs
Sammelgrab für Leibesfrüchte und TotgeburtenDas Nutzungsrecht ist nach Ziffer 6.11 gebührenfrei, die Bestattungspauschale von 244 Euro fällt an. Nach Paragraf 16 der Friedhofssatzung erfolgt die Bestattung in Gemeinschaftsgrabanlagen. Die Beisetzung ist auch in einem vorhandenen Wahl- oder Reihengrab möglich, wenn dessen Nutzungszeit noch mindestens zehn Jahre beträgt.0,00 €244,00 €244,00 €20 J.Ziffer 6.11 und Ziffer 2.25 des Gebührentarifs
Reihengrabstätte Typ 1 mit allgemeiner GestaltungsvorschriftNach Anlage 2 der Friedhofssatzung werden Reihengräber vom Verfügungsberechtigten angelegt und unterhalten. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. Eine Zweitbeisetzung kostet nach Ziffer 6.20.2 nur 1.260 Euro.1.348,00 €576,00 €1.924,00 €30 J.Ziffer 6.20.1 und Ziffer 2.12.1 des Gebührentarifs
Reihengrabstätte Typ 2 in einer Rasenfläche mit RasenbandDas günstigste Erdgrab in Willich. Der Betrag enthält die Begrünung von 60 Euro nach Ziffer 4.41. Nicht pflegefrei: Nach Anlage 2 der Friedhofssatzung pflegt der Verfügungsberechtigte die obere Hälfte des Grabes selbst, nur die untere Hälfte liegt in einem Rasenband der Friedhofsverwaltung.755,00 €576,00 €1.331,00 €30 J.Ziffer 6.21, Ziffer 4.41 und Ziffer 2.15 des Gebührentarifs
Reihengrabstätte Typ 3 in einer Rasenfläche mit Dauergrabpflege über die Rheinische TreuhandstelleDer Betrag enthält die Begrünung von 60 Euro nach Ziffer 4.41. Nicht pflegefrei: Nach Anlage 2 der Friedhofssatzung hat der Erwerber die Anlegung und die Pflege für die Ruhezeit über ein Gartenbauunternehmen mit der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege sicherzustellen. Dieser Preis steht nicht in der Satzung und ist in unserem Betrag nicht enthalten.755,00 €576,00 €1.331,00 €30 J.Ziffer 6.23, Ziffer 4.41 und Ziffer 2.16 des Gebührentarifs
Teilanonyme Reihengrabstätte Typ 4 als Sammelgrab für ErdbestattungenDer Betrag enthält die Begrünung und Pflege von 114 Euro nach Ziffer 4.40. Nach Anlage 2 der Friedhofssatzung obliegt die Pflege und Unterhaltung der Grabanlage allein der Friedhofsverwaltung. Der Name kann an zentraler Stelle eingraviert werden.1.107,00 €402,00 €1.509,00 €30 J.Ziffer 6.32, Ziffer 4.40 und Ziffer 2.41 des Gebührentarifs
Anonyme Reihengrabstätte Typ 5 in einer RasenflächeDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Willich. Der Betrag enthält die Begrünung und Pflege von 114 Euro nach Ziffer 4.40. Nach Anlage 2 der Friedhofssatzung bleiben Beisetzung und Bestattungsort anonym, Grabzeichen sind nicht erlaubt. Die Bestattungsart setzt eine Verfügung von Todes wegen voraus.974,00 €402,00 €1.376,00 €30 J.Ziffer 6.31, Ziffer 4.40 und Ziffer 2.40 des Gebührentarifs
Wahlgrabstätte Typ 7 mit zusätzlicher Gestaltungsvorschrift, einstelligWer bei der Anmeldung der Bestattung nicht wählt, wird nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung in einer Abteilung mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften bestattet. Jede weitere Grabstelle kostet nach Ziffer 6.43 ebenfalls 1.748 Euro.1.748,00 €576,00 €2.324,00 €30 J.Ziffer 6.41 und Ziffer 2.11 des Gebührentarifs
Wahlgrabstätte Typ 7 mit allgemeiner Gestaltungsvorschrift, einstelligDie Abteilung mit allgemeiner Gestaltungsvorschrift erlaubt größere Grabmale und ist deutlich teurer. Jede weitere Grabstelle kostet nach Ziffer 6.53 ebenfalls 2.857 Euro.2.857,00 €576,00 €3.433,00 €30 J.Ziffer 6.51 und Ziffer 2.11 des Gebührentarifs
Tiefengrabstätte Typ 7 mit zusätzlicher Gestaltungsvorschrift, einstellig je DoppelbelegungIn einem Tiefengrab können nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung zwei Leichen übereinander bestattet werden. Der Betrag gilt je Doppelbelegung. Die Zweitbeisetzung kostet nach Ziffer 2.14 nur 576 Euro.1.748,00 €768,00 €2.516,00 €30 J.Ziffer 6.61 und Ziffer 2.13 des Gebührentarifs
Tiefengrabstätte Typ 7 mit allgemeiner Gestaltungsvorschrift, einstellig je DoppelbelegungDer Betrag gilt je Doppelbelegung. Die Zweitbeisetzung kostet nach Ziffer 2.14 nur 576 Euro.2.875,00 €768,00 €3.643,00 €30 J.Ziffer 6.71 und Ziffer 2.13 des Gebührentarifs
Pflegefreie Wahlgrabstätte Typ 8 für ErdbestattungenDer Betrag enthält die Begrünung und Pflege von 613 Euro, die die Stadt in Ziffer 4.44 ihres eigenen Tarifs als Gebühr für pflegefreie Wahlgrabstätten erhebt. Anlage 2 der Friedhofssatzung führt Typ 8 als pflegefreie Wahlgrabstätte, die von der Friedhofsverwaltung angelegt wird; Grabschmuck ist nur auf der Grabplatte zulässig. Jede weitere Grabstelle kostet nach Ziffer 6.331 ebenfalls 1.526 Euro.2.139,00 €576,00 €2.715,00 €30 J.Ziffer 6.33, Ziffer 4.44 und Ziffer 2.11 des Gebührentarifs

Urne: 8 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenreihengrabstätte Typ 1Das günstigste gewöhnliche Urnengrab in Willich. Nach Anlage 2 der Friedhofssatzung legt der Verfügungsberechtigte das Grab an und unterhält es. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 12 Absatz 1 nicht möglich.1.038,00 €239,00 €1.277,00 €20 J.Ziffer 6.84 und Ziffer 2.33 des Gebührentarifs
Teilanonymes Urnengrab Typ 4 als SammelgrabDer Betrag enthält die Begrünung von 60 Euro nach Ziffer 4.42. Nach Anlage 2 der Friedhofssatzung obliegt die Pflege und Unterhaltung der Grabanlage allein der Friedhofsverwaltung. Der Name kann an zentraler Stelle eingraviert werden.965,00 €239,00 €1.204,00 €20 J.Ziffer 6.85, Ziffer 4.42 und Ziffer 2.34 des Gebührentarifs
Anonyme Urnengrabstätte Typ 5 in einer RasenflächeDas günstigste Grab in Willich. Der Betrag enthält die Begrünung von 60 Euro nach Ziffer 4.42. Nach Anlage 2 der Friedhofssatzung bleiben Beisetzung und Bestattungsort anonym; die Bestattungsart setzt eine Verfügung von Todes wegen voraus.865,00 €239,00 €1.104,00 €20 J.Ziffer 6.81, Ziffer 4.42 und Ziffer 2.32 des Gebührentarifs
Anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte Typ 6 für die einmalige Aufnahme von acht UrnenDer Betrag der Ziffer 6.88 gilt für die gesamte Anlage mit acht Urnenplätzen, nicht je Urne. Nach Anlage 2 der Friedhofssatzung gilt für Typ 6 im Übrigen dasselbe wie für die anonyme Rasengrabstätte Typ 5.2.400,00 €542,00 €2.942,00 €20 J.Ziffer 6.88 und Ziffer 2.36 des Gebührentarifs
Urnenwahlgrabstätte Typ 7 mit zusätzlicher Gestaltungsvorschrift, vierstelligNach Paragraf 14 Buchstabe a der Friedhofssatzung können in einer Urnenwahlgrabstätte bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Der Betrag gilt für die vierstellige Grabstätte.1.803,00 €239,00 €2.042,00 €20 J.Ziffer 6.82 und Ziffer 2.31 des Gebührentarifs
Urnenwahlgrabstätte Typ 7 mit allgemeiner Gestaltungsvorschrift, vierstelligDer Betrag gilt für die vierstellige Grabstätte.2.302,00 €239,00 €2.541,00 €20 J.Ziffer 6.83 und Ziffer 2.31 des Gebührentarifs
Pflegefreies Urnengrab Typ 8Der Betrag enthält die Begrünung und Pflege von 237 Euro, die die Stadt in Ziffer 4.43 ihres eigenen Tarifs als Gebühr für pflegefreie Urnengräber erhebt. Anlage 2 der Friedhofssatzung führt Typ 8 als pflegefreie Grabstätte, die von der Friedhofsverwaltung angelegt wird. Jede weitere Grabstelle kostet nach Ziffer 6.861 ebenfalls 1.470 Euro.1.707,00 €239,00 €1.946,00 €20 J.Ziffer 6.86, Ziffer 4.43 und Ziffer 2.31 des Gebührentarifs
Urnenkammer in einer Urnenstele oder Urnenwand, Kolumbarium Typ 9In einer Urnenkammer können nach Anlage 2 der Friedhofssatzung bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Anlage 2 führt Typ 9 als pflegefreie Urnenwahlgrabstätte; nach Paragraf 14 Buchstabe d sind die Urnenstelen und Urnenwände Gemeinschaftsgrabanlagen, Grabschmuck ist nur an den von der Friedhofsverwaltung eingerichteten Orten zulässig. Die Beschriftung der Verschlussplatte beauftragt der Nutzungsberechtigte selbst bei einem Steinmetz.1.468,00 €171,00 €1.639,00 €20 J.Ziffer 6.87 und Ziffer 2.35 des Gebührentarifs

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Bestattungspauschale für eine erwachsene Person oder ein Kind ab Vollendung des 5. Lebensjahres in einer Wahlgrabstätte576,00 €Ziffer 2.11 des Gebührentarifs
Bestattungspauschale in einem Reihengrab Typ 1, Erstbeisetzung576,00 €Ziffer 2.12.1 des Gebührentarifs
Bestattungspauschale in einem Reihengrab Typ 1, Zweitbeisetzung576,00 €Ziffer 2.12.2 des Gebührentarifs
Bestattungspauschale in einem Tiefengrab, Erstbeisetzung768,00 €Ziffer 2.13 des Gebührentarifs
Bestattungspauschale in einem Tiefengrab, Zweitbeisetzung576,00 €Ziffer 2.14 des Gebührentarifs
Bestattungspauschale in einem Reihengrab Typ 2576,00 €Ziffer 2.15 des Gebührentarifs
Bestattungspauschale in einem Reihengrab Typ 3576,00 €Ziffer 2.16 des Gebührentarifs
Bestattungspauschale für ein Kind bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres in einer Wahlgrabstätte244,00 €Ziffer 2.21 des Gebührentarifs
Bestattungspauschale für ein Kind bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres in einem Reihengrab244,00 €Ziffer 2.22 des Gebührentarifs
Bestattungspauschale für ein Kind bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres in einem Tiefengrab, Erstbeisetzung768,00 €Ziffer 2.23 des Gebührentarifs
Bestattungspauschale für ein Kind bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres in einem Tiefengrab, Zweitbeisetzung244,00 €Ziffer 2.24 des Gebührentarifs
Bestattungspauschale im Sammelgrab für Leibesfrüchte und Totgeburten244,00 €Ziffer 2.25 des Gebührentarifs
Bestattungspauschale für eine Aschebeisetzung in einer Wahlgrabstätte239,00 €Ziffer 2.31 des Gebührentarifs
Bestattungspauschale für eine Aschebeisetzung in einer anonymen Urnengrabstätte239,00 €Ziffer 2.32 des Gebührentarifs
Bestattungspauschale für eine Aschebeisetzung in einem Urnenreihengrab239,00 €Ziffer 2.33 des Gebührentarifs
Bestattungspauschale für eine Aschebeisetzung in einem teilanonymen Sammelgrab239,00 €Ziffer 2.34 des Gebührentarifs
Bestattungspauschale für eine Aschebeisetzung in einem Kolumbarium171,00 €Ziffer 2.35 des Gebührentarifs
Bestattungspauschale für eine Aschebeisetzung in einer anonymen Urnengemeinschaftsgrabanlage für acht Urnen542,00 €Ziffer 2.36 des Gebührentarifs
Bestattungspauschale für eine anonyme Erdbestattung Typ 5402,00 €Ziffer 2.40 des Gebührentarifs
Bestattungspauschale für eine teilanonyme Erdbestattung im Sammelgrab Typ 4402,00 €Ziffer 2.41 des Gebührentarifs
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte für Erdbestattungen um weitere 30 Jahredie vollen Gebühren nach der beim Ablauf der Nutzungsfrist geltenden GebührensatzungZiffer 7.1 des Gebührentarifs
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte oder einem Kolumbarium um weitere 20 Jahredie vollen Gebühren nach der beim Ablauf der Nutzungsfrist geltenden GebührensatzungZiffer 7.2 des Gebührentarifs
Nachzahlung zur Wahrung der Ruhefrist, je fehlendem vollen Jahrein Dreißigstel beziehungsweise ein Zwanzigstel der Gebühren nach den Ziffern 6.1 bis 6.71 und 4.1 bis 4.41Ziffer 7.4 des Gebührentarifs
Verleihung des Nutzungsrechts an einem Reihengrab Typ 1, Zweitbeisetzung1.260,00 €Ziffer 6.20.2 des Gebührentarifs
Verleihung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte mit zusätzlicher Gestaltungsvorschrift, zweistellig3.496,00 €Ziffer 6.42 des Gebührentarifs
Verleihung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte mit allgemeiner Gestaltungsvorschrift, zweistellig5.714,00 €Ziffer 6.52 des Gebührentarifs
Unterbringung einer verstorbenen Person in einer Leichenzelle153,00 €Ziffer 1.1 des Gebührentarifs
Unterbringung einer Urne im Urnenschrank54,00 €Ziffer 1.2 des Gebührentarifs
Benutzung des Kapellenraumes361,00 €Ziffer 1.3 des Gebührentarifs
Teilnutzung des Kapellenraumes127,00 €Ziffer 1.35 des Gebührentarifs
Nutzung der Totenglocke25,00 €Ziffer 1.36 des Gebührentarifs
Benutzung des Sezierraumes für rituelle Waschungen153,00 €Ziffer 1.4 des Gebührentarifs
Umbettung einer erwachsenen Person oder eines Kindes ab Vollendung des 5. Lebensjahres aus einer Wahlgrabstätte in eine Wahlgrabstätte1.501,00 €Ziffer 3.11 des Gebührentarifs
Umbettung eines Kindes bis zu 5 Jahren aus einer Wahlgrabstätte in eine Wahlgrabstätte801,00 €Ziffer 3.21 des Gebührentarifs
Umbettung einer Urne aus einer Wahlgrabstätte423,00 €Ziffer 3.31 des Gebührentarifs
Ausgrabung zur Überführung aus einer Wahlgrabstätte, ab dem 5. Lebensjahr972,00 €Ziffer 3.41 des Gebührentarifs
Ausgrabung zur Überführung aus einer Wahlgrabstätte, Kind bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres588,00 €Ziffer 3.51 des Gebührentarifs
Ausgrabung einer Urne aus einer Wahlgrabstätte216,00 €Ziffer 3.61 des Gebührentarifs
Entschädigungspauschale bei Ausgrabung und Umbettung mit Beisetzung in einer neuen Grabstätte450,00 €Ziffer 3.71 des Gebührentarifs
Seitliche Grüneinfassung einer ein- oder mehrstelligen Wahlgrabstätte einschließlich Unterhaltung für die 30jährige Nutzungsdauer986,00 €Ziffer 4.11 des Gebührentarifs
Seitliche Steineinfassung einer ein- oder mehrstelligen Wahlgrabstätte, einmalig541,00 €Ziffer 4.21 des Gebührentarifs
Seitliche Steineinfassung eines Urnengrabs, einmalig232,00 €Ziffer 4.21.1 des Gebührentarifs
Wegseitige Steineinfassung, je Grabstelle197,00 €Ziffer 4.22 des Gebührentarifs
Eingrünung von Urnengräbern456,00 €Ziffer 4.3 des Gebührentarifs
Begrünung und Pflege von anonymen Reihengrabstätten Typ 4 und Typ 5114,00 €Ziffer 4.40 des Gebührentarifs
Begrünung und Pflege von Reihengrabstätten Typ 2 und Typ 360,00 €Ziffer 4.41 des Gebührentarifs
Begrünung von teilanonymen und anonymen Urnengräbern60,00 €Ziffer 4.42 des Gebührentarifs
Begrünung und Pflege von pflegefreien Urnengräbern237,00 €Ziffer 4.43 des Gebührentarifs
Begrünung und Pflege von pflegefreien Wahlgrabstätten613,00 €Ziffer 4.44 des Gebührentarifs
Pflege von Gräbern vor Ablauf der Ruhezeit, je Jahr123,00 €Ziffer 4.45 des Gebührentarifs
Herrichten des Grabes einschließlich Rasensaat62,00 €Ziffer 4.451 des Gebührentarifs
Pflege von Urnengräbern vor Ablauf der Ruhezeit, je Jahr39,00 €Ziffer 4.46 des Gebührentarifs
Herrichten des Urnengrabes einschließlich Rasensaat20,00 €Ziffer 4.461 des Gebührentarifs
Genehmigung eines aufrecht stehenden Grabmals139,00 €Ziffer 5.11 und Ziffer 5.21 des Gebührentarifs
Genehmigung einer Liegeplatte25,00 €Ziffer 5.12 und Ziffer 5.22 des Gebührentarifs
Genehmigung einer Steineinfassung99,00 €Ziffer 5.31 und Ziffer 5.32 des Gebührentarifs
Genehmigung einer Grababdeckplatte aus Stein bei Wahlgrabstätten in Feldern mit allgemeiner Gestaltungsvorschrift188,00 €Ziffer 5.33 des Gebührentarifs
Abbau und Entfernung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen202,00 €Ziffer 5.4 des Gebührentarifs
Abbau und Entfernung von Liegeplatten bis 0,3 Quadratmeter ohne Fundamente86,00 €Ziffer 5.5 des Gebührentarifs
Arbeitsstunde eines Friedhofsarbeiters, je angefangene Stunde65,00 €Ziffer 8.1 Buchstabe a des Gebührentarifs
Einsatz des Friedhofsbaggers, je angefangene Stunde55,46 €Ziffer 8.1 Buchstabe b des Gebührentarifs
Zuschlag für eine Erdbestattung an einem Samstag277,00 €Ziffer 8.2 Buchstabe a des Gebührentarifs
Zuschlag für eine Urnenbestattung an einem Samstag115,00 €Ziffer 8.2 Buchstabe b des Gebührentarifs
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Willich mit Gebührentarif, Ortsrecht Nummer 69, aus dem Jahr 2002, zuletzt geändert durch die 21. Änderungssatzung vom 20.03.2024, in Kraft seit 21.03.2024.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

5.521,00 €

Kindergrabstätte mit allgemeiner Gestaltungsvorschrift in Willich, über 20 Jahre, das sind 276,05 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeZiffer 6.10 und Ziffer 2.22 des Gebührentarifs77,00 €
BestattungZiffer 2.11 des Gebührentarifs244,00 €
Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung5.200,00 €
Davon an die Gemeinde321,00 €

Für Verstorbene bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres. Nach Ziffer 7.3 wird für die Verlängerung des Nutzungsrechts die Gebühr für ein Urnenreihengrab nach Ziffer 6.84 zugrunde gelegt.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Willich mit Gebührentarif, Ortsrecht Nummer 69, aus dem Jahr 2002, zuletzt geändert durch die 21. Änderungssatzung vom 20.03.2024, in Kraft seit 21.03.2024. Erfasst am 31.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Die Stadt veröffentlicht die geltende Gebührensatzung nur als Word-Datei im alten Binärformat. Wir haben sie lokal mit LibreOffice nach HTML und nach PDF gewandelt und beide Umwandlungen gegeneinander gelesen, weil der Gebührentarif eine Tabelle ist und die Beträge sonst von ihren Zeilen abreißen. Der Vorabtest des Projekts kann dieses Format nicht lesen und meldete das Dokument als unbrauchbar.
  • Die Begrünungsgebühren der Ziffern 4.40 bis 4.44 rechnen wir in die Nutzungsgebühr ein, weil sie genau die Grabarten treffen, bei denen die Angehörigen nach Anlage 2 der Friedhofssatzung nicht selbst bepflanzen dürfen. Der Tarif sagt nicht ausdrücklich, dass sie zwingend anfallen; anders als die Ziffern 4.1 und 4.2, die mit dem Wort werden beginnen und damit eine Bedingung setzen, stehen die Ziffern 4.40 bis 4.44 ohne Vorbehalt da.
  • Die Reihengrabstätte Typ 3 ist nicht pflegefrei, obwohl sie wie ein Rasengrab aussieht und nur 695 Euro kostet. Anlage 2 der Friedhofssatzung verpflichtet den Erwerber, die Anlegung und die Pflege über ein Gartenbauunternehmen mit der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege sicherzustellen. Was dieser Vertrag kostet, steht nicht in der Satzung und ist in unserem Betrag nicht enthalten. Der wirkliche Preis dieser Grabart liegt deutlich höher.
  • Die Reihengrabstätte Typ 2 ist ebenfalls nicht pflegefrei. Anlage 2 teilt das Grab: Die untere Hälfte liegt in einem Rasenband, das die Friedhofsverwaltung pflegt, die obere Hälfte pflegt der Verfügungsberechtigte selbst.
  • Anlage 2 der Friedhofssatzung bricht bei Typ 8 mitten im Satz ab: Pflegefreie Wahlgrabstätten für Erd- und Urnenbestattungen, die von der Friedhofsverwaltung angelegt. Das Verb fehlt. Wir führen Typ 8 dennoch als pflegefrei, weil die Stadt in den Ziffern 4.43 und 4.44 ihres eigenen Gebührentarifs eine Gebühr für Begrünung und Pflege von pflegefreien Urnengräbern und pflegefreien Wahlgrabstätten erhebt. Eine Genossenschaft, eine Treuhandstelle oder ein Kooperationspartner kommt dort nicht vor.
  • Für das Kolumbarium Typ 9 nennt der Tarif keine Pflegegebühr. Wir führen es dennoch als pflegefrei, weil Anlage 2 der Friedhofssatzung die Grabart ausdrücklich pflegefreie Urnenwahlgrabstätte nennt, Paragraf 14 Buchstabe d die Urnenstelen und Urnenwände als Gemeinschaftsgrabanlagen bezeichnet und Paragraf 11 Absatz 3 die Unterhaltung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätte ausschließlich der Friedhofsverwaltung zuweist. An einer Urnenkammer in einer Wand gibt es keine eigene Grabfläche zu pflegen.
  • Die anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte Typ 6 kostet nach Ziffer 6.88 einmalig 2.400 Euro für acht Urnenplätze. Ob dieser Betrag je Anlage oder je Urne erhoben wird, sagt der Tarif nicht. Wir übernehmen ihn als Preis der ganzen Anlage. Ob zusätzlich die Begrünung nach Ziffer 4.42 anfällt, ist ebenfalls offen; wir haben sie nicht eingerechnet.
  • Das Sammelgrab für Leibesfrüchte und Totgeburten ist nach Ziffer 6.11 gebührenfrei. Die Bestattungspauschale von 244 Euro nach Ziffer 2.25 fällt dennoch an. Eine eigene Ruhezeit nennt die Satzung dafür nicht; wir setzen die 20 Jahre an, die Paragraf 9 Absatz 1 für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr vorsieht.
  • Der Tarif unterscheidet bei fast jeder Grabart zwischen Abteilungen mit allgemeiner und mit zusätzlicher Gestaltungsvorschrift. Die zusätzliche ist die günstigere und nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung auch die Voreinstellung, wenn bei der Anmeldung nicht gewählt wird. Wir führen beide getrennt.
  • Die Grüneinfassung nach Ziffer 4.11 mit 986 Euro und die Steineinfassung nach Ziffer 4.21 mit 541 Euro sind in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Beide Ziffern setzen voraus, dass eine solche Einfassung angelegt wird, und Paragraf 27 der Friedhofssatzung verlangt sie nur in den dafür vorgesehenen Feldern.
  • Die Benutzung des Kapellenraumes kostet 361 Euro und die Unterbringung in einer Leichenzelle 153 Euro. Beides ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Für Bestattungen an Samstagen kommen nach Ziffer 8.2 noch 277 Euro bei einer Erdbestattung und 115 Euro bei einer Urnenbestattung hinzu.
  • Die Satzung gilt für die vier von der Stadt verwalteten Friedhöfe in Willich an der Hülsdonkstraße, in Willich-Anrath an der Neersener Straße, in Willich-Schiefbahn an der Bruchstraße und in Willich-Neersen an der Kirchhofstraße. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
  • Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen die allgemeinen Erreichbarkeitszeiten der Stadtverwaltung und die Durchwahl der für das Bestattungswesen und die Grabstättenverwaltung zuständigen Stelle.

Weiter im Verzeichnis

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 31.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.