Willich · Nordrhein-Westfalen · AGS 05166036
Friedhofsgebühren Willich: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Friedhofsgebührensatzung der Stadt Willich mit Gebührentarif, Ortsrecht Nummer 69, aus dem Jahr 2002, zuletzt geändert durch die 21. Änderungssatzung vom 20.03.2024, in Kraft seit 21.03.2024. Die Sätze gelten für alle 10 Friedhöfe der Stadt Willich, Abteilung Verwaltung und Friedhofsverwaltung, nicht für einzelne.
- 244,00 €
- Günstigstes Grab
- 3.643,00 €
- Teuerstes Grab
- 20
- Grabarten in der Satzung
- 30 Jahre
- Erdbestattung in Wahl- und Reihengrabstätten
Sammelgrab für Leibesfrüchte und Totgeburten
Tiefengrabstätte Typ 7 mit allgemeiner Gestaltungsvorschrift, einstellig je Doppelbelegung
Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Willich kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 12 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Kindergrabstätte mit allgemeiner GestaltungsvorschriftFür Verstorbene bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres. Nach Ziffer 7.3 wird für die Verlängerung des Nutzungsrechts die Gebühr für ein Urnenreihengrab nach Ziffer 6.84 zugrunde gelegt. | 77,00 € | 244,00 € | 321,00 € | 20 J. | Ziffer 6.10 und Ziffer 2.22 des Gebührentarifs |
| Sammelgrab für Leibesfrüchte und TotgeburtenDas Nutzungsrecht ist nach Ziffer 6.11 gebührenfrei, die Bestattungspauschale von 244 Euro fällt an. Nach Paragraf 16 der Friedhofssatzung erfolgt die Bestattung in Gemeinschaftsgrabanlagen. Die Beisetzung ist auch in einem vorhandenen Wahl- oder Reihengrab möglich, wenn dessen Nutzungszeit noch mindestens zehn Jahre beträgt. | 0,00 € | 244,00 € | 244,00 € | 20 J. | Ziffer 6.11 und Ziffer 2.25 des Gebührentarifs |
| Reihengrabstätte Typ 1 mit allgemeiner GestaltungsvorschriftNach Anlage 2 der Friedhofssatzung werden Reihengräber vom Verfügungsberechtigten angelegt und unterhalten. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. Eine Zweitbeisetzung kostet nach Ziffer 6.20.2 nur 1.260 Euro. | 1.348,00 € | 576,00 € | 1.924,00 € | 30 J. | Ziffer 6.20.1 und Ziffer 2.12.1 des Gebührentarifs |
| Reihengrabstätte Typ 2 in einer Rasenfläche mit RasenbandDas günstigste Erdgrab in Willich. Der Betrag enthält die Begrünung von 60 Euro nach Ziffer 4.41. Nicht pflegefrei: Nach Anlage 2 der Friedhofssatzung pflegt der Verfügungsberechtigte die obere Hälfte des Grabes selbst, nur die untere Hälfte liegt in einem Rasenband der Friedhofsverwaltung. | 755,00 € | 576,00 € | 1.331,00 € | 30 J. | Ziffer 6.21, Ziffer 4.41 und Ziffer 2.15 des Gebührentarifs |
| Reihengrabstätte Typ 3 in einer Rasenfläche mit Dauergrabpflege über die Rheinische TreuhandstelleDer Betrag enthält die Begrünung von 60 Euro nach Ziffer 4.41. Nicht pflegefrei: Nach Anlage 2 der Friedhofssatzung hat der Erwerber die Anlegung und die Pflege für die Ruhezeit über ein Gartenbauunternehmen mit der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege sicherzustellen. Dieser Preis steht nicht in der Satzung und ist in unserem Betrag nicht enthalten. | 755,00 € | 576,00 € | 1.331,00 € | 30 J. | Ziffer 6.23, Ziffer 4.41 und Ziffer 2.16 des Gebührentarifs |
| Teilanonyme Reihengrabstätte Typ 4 als Sammelgrab für ErdbestattungenDer Betrag enthält die Begrünung und Pflege von 114 Euro nach Ziffer 4.40. Nach Anlage 2 der Friedhofssatzung obliegt die Pflege und Unterhaltung der Grabanlage allein der Friedhofsverwaltung. Der Name kann an zentraler Stelle eingraviert werden. | 1.107,00 € | 402,00 € | 1.509,00 € | 30 J. | Ziffer 6.32, Ziffer 4.40 und Ziffer 2.41 des Gebührentarifs |
| Anonyme Reihengrabstätte Typ 5 in einer RasenflächeDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Willich. Der Betrag enthält die Begrünung und Pflege von 114 Euro nach Ziffer 4.40. Nach Anlage 2 der Friedhofssatzung bleiben Beisetzung und Bestattungsort anonym, Grabzeichen sind nicht erlaubt. Die Bestattungsart setzt eine Verfügung von Todes wegen voraus. | 974,00 € | 402,00 € | 1.376,00 € | 30 J. | Ziffer 6.31, Ziffer 4.40 und Ziffer 2.40 des Gebührentarifs |
| Wahlgrabstätte Typ 7 mit zusätzlicher Gestaltungsvorschrift, einstelligWer bei der Anmeldung der Bestattung nicht wählt, wird nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung in einer Abteilung mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften bestattet. Jede weitere Grabstelle kostet nach Ziffer 6.43 ebenfalls 1.748 Euro. | 1.748,00 € | 576,00 € | 2.324,00 € | 30 J. | Ziffer 6.41 und Ziffer 2.11 des Gebührentarifs |
| Wahlgrabstätte Typ 7 mit allgemeiner Gestaltungsvorschrift, einstelligDie Abteilung mit allgemeiner Gestaltungsvorschrift erlaubt größere Grabmale und ist deutlich teurer. Jede weitere Grabstelle kostet nach Ziffer 6.53 ebenfalls 2.857 Euro. | 2.857,00 € | 576,00 € | 3.433,00 € | 30 J. | Ziffer 6.51 und Ziffer 2.11 des Gebührentarifs |
| Tiefengrabstätte Typ 7 mit zusätzlicher Gestaltungsvorschrift, einstellig je DoppelbelegungIn einem Tiefengrab können nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung zwei Leichen übereinander bestattet werden. Der Betrag gilt je Doppelbelegung. Die Zweitbeisetzung kostet nach Ziffer 2.14 nur 576 Euro. | 1.748,00 € | 768,00 € | 2.516,00 € | 30 J. | Ziffer 6.61 und Ziffer 2.13 des Gebührentarifs |
| Tiefengrabstätte Typ 7 mit allgemeiner Gestaltungsvorschrift, einstellig je DoppelbelegungDer Betrag gilt je Doppelbelegung. Die Zweitbeisetzung kostet nach Ziffer 2.14 nur 576 Euro. | 2.875,00 € | 768,00 € | 3.643,00 € | 30 J. | Ziffer 6.71 und Ziffer 2.13 des Gebührentarifs |
| Pflegefreie Wahlgrabstätte Typ 8 für ErdbestattungenDer Betrag enthält die Begrünung und Pflege von 613 Euro, die die Stadt in Ziffer 4.44 ihres eigenen Tarifs als Gebühr für pflegefreie Wahlgrabstätten erhebt. Anlage 2 der Friedhofssatzung führt Typ 8 als pflegefreie Wahlgrabstätte, die von der Friedhofsverwaltung angelegt wird; Grabschmuck ist nur auf der Grabplatte zulässig. Jede weitere Grabstelle kostet nach Ziffer 6.331 ebenfalls 1.526 Euro. | 2.139,00 € | 576,00 € | 2.715,00 € | 30 J. | Ziffer 6.33, Ziffer 4.44 und Ziffer 2.11 des Gebührentarifs |
Urne: 8 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenreihengrabstätte Typ 1Das günstigste gewöhnliche Urnengrab in Willich. Nach Anlage 2 der Friedhofssatzung legt der Verfügungsberechtigte das Grab an und unterhält es. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 12 Absatz 1 nicht möglich. | 1.038,00 € | 239,00 € | 1.277,00 € | 20 J. | Ziffer 6.84 und Ziffer 2.33 des Gebührentarifs |
| Teilanonymes Urnengrab Typ 4 als SammelgrabDer Betrag enthält die Begrünung von 60 Euro nach Ziffer 4.42. Nach Anlage 2 der Friedhofssatzung obliegt die Pflege und Unterhaltung der Grabanlage allein der Friedhofsverwaltung. Der Name kann an zentraler Stelle eingraviert werden. | 965,00 € | 239,00 € | 1.204,00 € | 20 J. | Ziffer 6.85, Ziffer 4.42 und Ziffer 2.34 des Gebührentarifs |
| Anonyme Urnengrabstätte Typ 5 in einer RasenflächeDas günstigste Grab in Willich. Der Betrag enthält die Begrünung von 60 Euro nach Ziffer 4.42. Nach Anlage 2 der Friedhofssatzung bleiben Beisetzung und Bestattungsort anonym; die Bestattungsart setzt eine Verfügung von Todes wegen voraus. | 865,00 € | 239,00 € | 1.104,00 € | 20 J. | Ziffer 6.81, Ziffer 4.42 und Ziffer 2.32 des Gebührentarifs |
| Anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte Typ 6 für die einmalige Aufnahme von acht UrnenDer Betrag der Ziffer 6.88 gilt für die gesamte Anlage mit acht Urnenplätzen, nicht je Urne. Nach Anlage 2 der Friedhofssatzung gilt für Typ 6 im Übrigen dasselbe wie für die anonyme Rasengrabstätte Typ 5. | 2.400,00 € | 542,00 € | 2.942,00 € | 20 J. | Ziffer 6.88 und Ziffer 2.36 des Gebührentarifs |
| Urnenwahlgrabstätte Typ 7 mit zusätzlicher Gestaltungsvorschrift, vierstelligNach Paragraf 14 Buchstabe a der Friedhofssatzung können in einer Urnenwahlgrabstätte bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Der Betrag gilt für die vierstellige Grabstätte. | 1.803,00 € | 239,00 € | 2.042,00 € | 20 J. | Ziffer 6.82 und Ziffer 2.31 des Gebührentarifs |
| Urnenwahlgrabstätte Typ 7 mit allgemeiner Gestaltungsvorschrift, vierstelligDer Betrag gilt für die vierstellige Grabstätte. | 2.302,00 € | 239,00 € | 2.541,00 € | 20 J. | Ziffer 6.83 und Ziffer 2.31 des Gebührentarifs |
| Pflegefreies Urnengrab Typ 8Der Betrag enthält die Begrünung und Pflege von 237 Euro, die die Stadt in Ziffer 4.43 ihres eigenen Tarifs als Gebühr für pflegefreie Urnengräber erhebt. Anlage 2 der Friedhofssatzung führt Typ 8 als pflegefreie Grabstätte, die von der Friedhofsverwaltung angelegt wird. Jede weitere Grabstelle kostet nach Ziffer 6.861 ebenfalls 1.470 Euro. | 1.707,00 € | 239,00 € | 1.946,00 € | 20 J. | Ziffer 6.86, Ziffer 4.43 und Ziffer 2.31 des Gebührentarifs |
| Urnenkammer in einer Urnenstele oder Urnenwand, Kolumbarium Typ 9In einer Urnenkammer können nach Anlage 2 der Friedhofssatzung bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Anlage 2 führt Typ 9 als pflegefreie Urnenwahlgrabstätte; nach Paragraf 14 Buchstabe d sind die Urnenstelen und Urnenwände Gemeinschaftsgrabanlagen, Grabschmuck ist nur an den von der Friedhofsverwaltung eingerichteten Orten zulässig. Die Beschriftung der Verschlussplatte beauftragt der Nutzungsberechtigte selbst bei einem Steinmetz. | 1.468,00 € | 171,00 € | 1.639,00 € | 20 J. | Ziffer 6.87 und Ziffer 2.35 des Gebührentarifs |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Bestattungspauschale für eine erwachsene Person oder ein Kind ab Vollendung des 5. Lebensjahres in einer Wahlgrabstätte | 576,00 € | Ziffer 2.11 des Gebührentarifs |
| Bestattungspauschale in einem Reihengrab Typ 1, Erstbeisetzung | 576,00 € | Ziffer 2.12.1 des Gebührentarifs |
| Bestattungspauschale in einem Reihengrab Typ 1, Zweitbeisetzung | 576,00 € | Ziffer 2.12.2 des Gebührentarifs |
| Bestattungspauschale in einem Tiefengrab, Erstbeisetzung | 768,00 € | Ziffer 2.13 des Gebührentarifs |
| Bestattungspauschale in einem Tiefengrab, Zweitbeisetzung | 576,00 € | Ziffer 2.14 des Gebührentarifs |
| Bestattungspauschale in einem Reihengrab Typ 2 | 576,00 € | Ziffer 2.15 des Gebührentarifs |
| Bestattungspauschale in einem Reihengrab Typ 3 | 576,00 € | Ziffer 2.16 des Gebührentarifs |
| Bestattungspauschale für ein Kind bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres in einer Wahlgrabstätte | 244,00 € | Ziffer 2.21 des Gebührentarifs |
| Bestattungspauschale für ein Kind bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres in einem Reihengrab | 244,00 € | Ziffer 2.22 des Gebührentarifs |
| Bestattungspauschale für ein Kind bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres in einem Tiefengrab, Erstbeisetzung | 768,00 € | Ziffer 2.23 des Gebührentarifs |
| Bestattungspauschale für ein Kind bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres in einem Tiefengrab, Zweitbeisetzung | 244,00 € | Ziffer 2.24 des Gebührentarifs |
| Bestattungspauschale im Sammelgrab für Leibesfrüchte und Totgeburten | 244,00 € | Ziffer 2.25 des Gebührentarifs |
| Bestattungspauschale für eine Aschebeisetzung in einer Wahlgrabstätte | 239,00 € | Ziffer 2.31 des Gebührentarifs |
| Bestattungspauschale für eine Aschebeisetzung in einer anonymen Urnengrabstätte | 239,00 € | Ziffer 2.32 des Gebührentarifs |
| Bestattungspauschale für eine Aschebeisetzung in einem Urnenreihengrab | 239,00 € | Ziffer 2.33 des Gebührentarifs |
| Bestattungspauschale für eine Aschebeisetzung in einem teilanonymen Sammelgrab | 239,00 € | Ziffer 2.34 des Gebührentarifs |
| Bestattungspauschale für eine Aschebeisetzung in einem Kolumbarium | 171,00 € | Ziffer 2.35 des Gebührentarifs |
| Bestattungspauschale für eine Aschebeisetzung in einer anonymen Urnengemeinschaftsgrabanlage für acht Urnen | 542,00 € | Ziffer 2.36 des Gebührentarifs |
| Bestattungspauschale für eine anonyme Erdbestattung Typ 5 | 402,00 € | Ziffer 2.40 des Gebührentarifs |
| Bestattungspauschale für eine teilanonyme Erdbestattung im Sammelgrab Typ 4 | 402,00 € | Ziffer 2.41 des Gebührentarifs |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte für Erdbestattungen um weitere 30 Jahre | die vollen Gebühren nach der beim Ablauf der Nutzungsfrist geltenden Gebührensatzung | Ziffer 7.1 des Gebührentarifs |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte oder einem Kolumbarium um weitere 20 Jahre | die vollen Gebühren nach der beim Ablauf der Nutzungsfrist geltenden Gebührensatzung | Ziffer 7.2 des Gebührentarifs |
| Nachzahlung zur Wahrung der Ruhefrist, je fehlendem vollen Jahr | ein Dreißigstel beziehungsweise ein Zwanzigstel der Gebühren nach den Ziffern 6.1 bis 6.71 und 4.1 bis 4.41 | Ziffer 7.4 des Gebührentarifs |
| Verleihung des Nutzungsrechts an einem Reihengrab Typ 1, Zweitbeisetzung | 1.260,00 € | Ziffer 6.20.2 des Gebührentarifs |
| Verleihung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte mit zusätzlicher Gestaltungsvorschrift, zweistellig | 3.496,00 € | Ziffer 6.42 des Gebührentarifs |
| Verleihung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte mit allgemeiner Gestaltungsvorschrift, zweistellig | 5.714,00 € | Ziffer 6.52 des Gebührentarifs |
| Unterbringung einer verstorbenen Person in einer Leichenzelle | 153,00 € | Ziffer 1.1 des Gebührentarifs |
| Unterbringung einer Urne im Urnenschrank | 54,00 € | Ziffer 1.2 des Gebührentarifs |
| Benutzung des Kapellenraumes | 361,00 € | Ziffer 1.3 des Gebührentarifs |
| Teilnutzung des Kapellenraumes | 127,00 € | Ziffer 1.35 des Gebührentarifs |
| Nutzung der Totenglocke | 25,00 € | Ziffer 1.36 des Gebührentarifs |
| Benutzung des Sezierraumes für rituelle Waschungen | 153,00 € | Ziffer 1.4 des Gebührentarifs |
| Umbettung einer erwachsenen Person oder eines Kindes ab Vollendung des 5. Lebensjahres aus einer Wahlgrabstätte in eine Wahlgrabstätte | 1.501,00 € | Ziffer 3.11 des Gebührentarifs |
| Umbettung eines Kindes bis zu 5 Jahren aus einer Wahlgrabstätte in eine Wahlgrabstätte | 801,00 € | Ziffer 3.21 des Gebührentarifs |
| Umbettung einer Urne aus einer Wahlgrabstätte | 423,00 € | Ziffer 3.31 des Gebührentarifs |
| Ausgrabung zur Überführung aus einer Wahlgrabstätte, ab dem 5. Lebensjahr | 972,00 € | Ziffer 3.41 des Gebührentarifs |
| Ausgrabung zur Überführung aus einer Wahlgrabstätte, Kind bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres | 588,00 € | Ziffer 3.51 des Gebührentarifs |
| Ausgrabung einer Urne aus einer Wahlgrabstätte | 216,00 € | Ziffer 3.61 des Gebührentarifs |
| Entschädigungspauschale bei Ausgrabung und Umbettung mit Beisetzung in einer neuen Grabstätte | 450,00 € | Ziffer 3.71 des Gebührentarifs |
| Seitliche Grüneinfassung einer ein- oder mehrstelligen Wahlgrabstätte einschließlich Unterhaltung für die 30jährige Nutzungsdauer | 986,00 € | Ziffer 4.11 des Gebührentarifs |
| Seitliche Steineinfassung einer ein- oder mehrstelligen Wahlgrabstätte, einmalig | 541,00 € | Ziffer 4.21 des Gebührentarifs |
| Seitliche Steineinfassung eines Urnengrabs, einmalig | 232,00 € | Ziffer 4.21.1 des Gebührentarifs |
| Wegseitige Steineinfassung, je Grabstelle | 197,00 € | Ziffer 4.22 des Gebührentarifs |
| Eingrünung von Urnengräbern | 456,00 € | Ziffer 4.3 des Gebührentarifs |
| Begrünung und Pflege von anonymen Reihengrabstätten Typ 4 und Typ 5 | 114,00 € | Ziffer 4.40 des Gebührentarifs |
| Begrünung und Pflege von Reihengrabstätten Typ 2 und Typ 3 | 60,00 € | Ziffer 4.41 des Gebührentarifs |
| Begrünung von teilanonymen und anonymen Urnengräbern | 60,00 € | Ziffer 4.42 des Gebührentarifs |
| Begrünung und Pflege von pflegefreien Urnengräbern | 237,00 € | Ziffer 4.43 des Gebührentarifs |
| Begrünung und Pflege von pflegefreien Wahlgrabstätten | 613,00 € | Ziffer 4.44 des Gebührentarifs |
| Pflege von Gräbern vor Ablauf der Ruhezeit, je Jahr | 123,00 € | Ziffer 4.45 des Gebührentarifs |
| Herrichten des Grabes einschließlich Rasensaat | 62,00 € | Ziffer 4.451 des Gebührentarifs |
| Pflege von Urnengräbern vor Ablauf der Ruhezeit, je Jahr | 39,00 € | Ziffer 4.46 des Gebührentarifs |
| Herrichten des Urnengrabes einschließlich Rasensaat | 20,00 € | Ziffer 4.461 des Gebührentarifs |
| Genehmigung eines aufrecht stehenden Grabmals | 139,00 € | Ziffer 5.11 und Ziffer 5.21 des Gebührentarifs |
| Genehmigung einer Liegeplatte | 25,00 € | Ziffer 5.12 und Ziffer 5.22 des Gebührentarifs |
| Genehmigung einer Steineinfassung | 99,00 € | Ziffer 5.31 und Ziffer 5.32 des Gebührentarifs |
| Genehmigung einer Grababdeckplatte aus Stein bei Wahlgrabstätten in Feldern mit allgemeiner Gestaltungsvorschrift | 188,00 € | Ziffer 5.33 des Gebührentarifs |
| Abbau und Entfernung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen | 202,00 € | Ziffer 5.4 des Gebührentarifs |
| Abbau und Entfernung von Liegeplatten bis 0,3 Quadratmeter ohne Fundamente | 86,00 € | Ziffer 5.5 des Gebührentarifs |
| Arbeitsstunde eines Friedhofsarbeiters, je angefangene Stunde | 65,00 € | Ziffer 8.1 Buchstabe a des Gebührentarifs |
| Einsatz des Friedhofsbaggers, je angefangene Stunde | 55,46 € | Ziffer 8.1 Buchstabe b des Gebührentarifs |
| Zuschlag für eine Erdbestattung an einem Samstag | 277,00 € | Ziffer 8.2 Buchstabe a des Gebührentarifs |
| Zuschlag für eine Urnenbestattung an einem Samstag | 115,00 € | Ziffer 8.2 Buchstabe b des Gebührentarifs |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
5.521,00 €
Kindergrabstätte mit allgemeiner Gestaltungsvorschrift in Willich, über 20 Jahre, das sind 276,05 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeZiffer 6.10 und Ziffer 2.22 des Gebührentarifs | 77,00 € |
| BestattungZiffer 2.11 des Gebührentarifs | 244,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 321,00 € |
Für Verstorbene bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres. Nach Ziffer 7.3 wird für die Verlängerung des Nutzungsrechts die Gebühr für ein Urnenreihengrab nach Ziffer 6.84 zugrunde gelegt.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Willich mit Gebührentarif, Ortsrecht Nummer 69, aus dem Jahr 2002, zuletzt geändert durch die 21. Änderungssatzung vom 20.03.2024, in Kraft seit 21.03.2024. Erfasst am 31.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Die Stadt veröffentlicht die geltende Gebührensatzung nur als Word-Datei im alten Binärformat. Wir haben sie lokal mit LibreOffice nach HTML und nach PDF gewandelt und beide Umwandlungen gegeneinander gelesen, weil der Gebührentarif eine Tabelle ist und die Beträge sonst von ihren Zeilen abreißen. Der Vorabtest des Projekts kann dieses Format nicht lesen und meldete das Dokument als unbrauchbar.
- Die Begrünungsgebühren der Ziffern 4.40 bis 4.44 rechnen wir in die Nutzungsgebühr ein, weil sie genau die Grabarten treffen, bei denen die Angehörigen nach Anlage 2 der Friedhofssatzung nicht selbst bepflanzen dürfen. Der Tarif sagt nicht ausdrücklich, dass sie zwingend anfallen; anders als die Ziffern 4.1 und 4.2, die mit dem Wort werden beginnen und damit eine Bedingung setzen, stehen die Ziffern 4.40 bis 4.44 ohne Vorbehalt da.
- Die Reihengrabstätte Typ 3 ist nicht pflegefrei, obwohl sie wie ein Rasengrab aussieht und nur 695 Euro kostet. Anlage 2 der Friedhofssatzung verpflichtet den Erwerber, die Anlegung und die Pflege über ein Gartenbauunternehmen mit der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege sicherzustellen. Was dieser Vertrag kostet, steht nicht in der Satzung und ist in unserem Betrag nicht enthalten. Der wirkliche Preis dieser Grabart liegt deutlich höher.
- Die Reihengrabstätte Typ 2 ist ebenfalls nicht pflegefrei. Anlage 2 teilt das Grab: Die untere Hälfte liegt in einem Rasenband, das die Friedhofsverwaltung pflegt, die obere Hälfte pflegt der Verfügungsberechtigte selbst.
- Anlage 2 der Friedhofssatzung bricht bei Typ 8 mitten im Satz ab: Pflegefreie Wahlgrabstätten für Erd- und Urnenbestattungen, die von der Friedhofsverwaltung angelegt. Das Verb fehlt. Wir führen Typ 8 dennoch als pflegefrei, weil die Stadt in den Ziffern 4.43 und 4.44 ihres eigenen Gebührentarifs eine Gebühr für Begrünung und Pflege von pflegefreien Urnengräbern und pflegefreien Wahlgrabstätten erhebt. Eine Genossenschaft, eine Treuhandstelle oder ein Kooperationspartner kommt dort nicht vor.
- Für das Kolumbarium Typ 9 nennt der Tarif keine Pflegegebühr. Wir führen es dennoch als pflegefrei, weil Anlage 2 der Friedhofssatzung die Grabart ausdrücklich pflegefreie Urnenwahlgrabstätte nennt, Paragraf 14 Buchstabe d die Urnenstelen und Urnenwände als Gemeinschaftsgrabanlagen bezeichnet und Paragraf 11 Absatz 3 die Unterhaltung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätte ausschließlich der Friedhofsverwaltung zuweist. An einer Urnenkammer in einer Wand gibt es keine eigene Grabfläche zu pflegen.
- Die anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte Typ 6 kostet nach Ziffer 6.88 einmalig 2.400 Euro für acht Urnenplätze. Ob dieser Betrag je Anlage oder je Urne erhoben wird, sagt der Tarif nicht. Wir übernehmen ihn als Preis der ganzen Anlage. Ob zusätzlich die Begrünung nach Ziffer 4.42 anfällt, ist ebenfalls offen; wir haben sie nicht eingerechnet.
- Das Sammelgrab für Leibesfrüchte und Totgeburten ist nach Ziffer 6.11 gebührenfrei. Die Bestattungspauschale von 244 Euro nach Ziffer 2.25 fällt dennoch an. Eine eigene Ruhezeit nennt die Satzung dafür nicht; wir setzen die 20 Jahre an, die Paragraf 9 Absatz 1 für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr vorsieht.
- Der Tarif unterscheidet bei fast jeder Grabart zwischen Abteilungen mit allgemeiner und mit zusätzlicher Gestaltungsvorschrift. Die zusätzliche ist die günstigere und nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung auch die Voreinstellung, wenn bei der Anmeldung nicht gewählt wird. Wir führen beide getrennt.
- Die Grüneinfassung nach Ziffer 4.11 mit 986 Euro und die Steineinfassung nach Ziffer 4.21 mit 541 Euro sind in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Beide Ziffern setzen voraus, dass eine solche Einfassung angelegt wird, und Paragraf 27 der Friedhofssatzung verlangt sie nur in den dafür vorgesehenen Feldern.
- Die Benutzung des Kapellenraumes kostet 361 Euro und die Unterbringung in einer Leichenzelle 153 Euro. Beides ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Für Bestattungen an Samstagen kommen nach Ziffer 8.2 noch 277 Euro bei einer Erdbestattung und 115 Euro bei einer Urnenbestattung hinzu.
- Die Satzung gilt für die vier von der Stadt verwalteten Friedhöfe in Willich an der Hülsdonkstraße, in Willich-Anrath an der Neersener Straße, in Willich-Schiefbahn an der Bruchstraße und in Willich-Neersen an der Kirchhofstraße. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen die allgemeinen Erreichbarkeitszeiten der Stadtverwaltung und die Durchwahl der für das Bestattungswesen und die Grabstättenverwaltung zuständigen Stelle.
Weiter im Verzeichnis
- Die 10 Friedhöfe in WillichLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren im VergleichBeide erfassten Städte nebeneinander
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Quellen und Stand
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Willich mit Gebührentarif, Ortsrecht Nummer 69 aus dem Jahr 2002, zuletzt geändert durch die 21. Änderungssatzung vom 20.03.2024, in Kraft seit 21.03.2024
- Friedhofssatzung der Stadt Willich, Ortsrecht Nummer 6.8, mit Anlage 2 zu den Grabarten vom 29.07.2011, zuletzt geändert durch die zweite Änderungssatzung vom 15.12.2016
- Stadt Willich, Seite Friedhöfe und Bestattungen mit den Verweisen auf beide Satzungen Stand des Abrufs am 31.08.2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 31.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.