Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05358024
Alle 12 Friedhöfe in Jülich
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 02461 63-352
- Stadt Jülich, Bauverwaltungsamt, Friedhofswesen
- 1.697,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 898,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 12
- Friedhöfe mit Namen
52428 Jülich
Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr
Urnenreihengrabstätte
5 weitere Flächen ohne Namen
Die 12 Friedhöfe in Jülich nehmen zusammen 19 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Städtischer Friedhof Jülich ist der größte mit 12,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 7.060 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 580 m entfernt, der entlegenste 6,1 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 12 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 11 von 12 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 3 der 12 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Jülich rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Jülich, Bauverwaltungsamt, Friedhofswesen
Große Rurstraße 1752428 Jülich
02461 63-352
- Sprechzeiten
- Montag bis Freitag 8:30 bis 12 UhrDonnerstag zusätzlich 14 bis 18 Uhr
Die 12 Friedhöfe in Jülich, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Städtischer Friedhof Jülich | 12,2 ha | 1,4 km | 3 Anlagen, nächste 160 m | Friedhof 1, 180 mBus BB Jülich | keine Angabe |
| Friedhof Jülich-Barmen | 1,2 ha | 4,5 km | 4 Anlagen, nächste 60 m | Barmen Kirchgracht, 100 mBus 279, Bus 281 | keine Angabe |
| Friedhof Welldorf | 1 ha | 5,1 km | 3 Anlagen, nächste 200 m | Schulbus, 110 m | keine Angabe |
| Friedhof Jülich-Kirchberg | 8.600 m² | 3,2 km | 2 Anlagen, nächste 100 m | Heinen, 680 mBus 216, Bus 294 | keine Angabe |
| Friedhof | 8.090 m² | 5,2 km | 1 Anlagen, nächste 380 m | Selgersdorf Kirche, 310 mBus 223 | keine Angabe |
| Friedhof Jülich Broich | 7.060 m² | 3,1 km | 1 Anlagen, nächste 80 m | Jülich-Broich, 120 mZug RB21 | keine Angabe |
| Friedhof Güsten | 6.880 m² | 6,1 km | 7 Anlagen, nächste 60 m | Schulbus, 340 m | keine Angabe |
| Friedhof Mersch | 6.170 m² | 4,7 km | keine erfasst | Mersch, Zum Jagdfeld, 290 mBus 270, Bus SB 70 | keine Angabe |
| Ehrenfriedhof Kirchberg | 3.290 m² | 3,3 km | 1 Anlagen, nächste 180 m | Heinen, 760 mBus 216, Bus 294 | keine Angabe |
| St. Martinus | 2.900 m² | 4,5 km | 5 Anlagen, nächste 90 m | Schulbus, 90 m | christlich, katholisch |
| Alter Friedhof | 1.310 m² | 3,2 km | 1 Anlagen, nächste 340 m | Hasenfelder Straße, 350 mBus 279, Bus 281 | christlich, katholisch |
| Jüdischer Friedhof | 1.170 m² | 580 m | 21 Anlagen, nächste 70 m | Propst-Bechte-Platz, 140 mBus 284, Bus BB Jülich | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Jülich kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Heinsberg | 22,4 km | 965,00 €Reihengrabstätte für die Bestattung einer Person im Alter von über fünf Jahren732,00 € gespart | 240,00 €Aschebeisetzung ohne Urne im Aschestreufeld658,00 € gespart |
| Düren | 15,7 km | 1.000,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattung, Verstorbene über 5 Jahre, Ruhefrist 25 Jahre697,00 € gespart | 750,00 €Ascheverstreuung im Fried-Park mit bleibender Gedächtnisstätte, Ruhefrist 20 Jahre148,00 € gespart |
| Hückelhoven | 15,9 km | 1.210,78 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, ohne angrenzenden Weg486,22 € gespart | 224,09 €Verstreuung der Asche auf einem Aschestreufeld673,91 € gespart |
| Alsdorf | 14,8 km | 1.277,91 €Reihengrab419,09 € gespart | 487,03 €Aschestreuung auf dem Aschestreufeld410,97 € gespart |
| Erkelenz | 15,9 km | 1.401,00 €Reihengrabstätte für eine Körperbestattung von Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr296,00 € gespart | 905,00 €Verstreuen der Asche im Aschenstreufeld des Zentralfriedhofs |
| Rommerskirchen | 25,7 km | 1.600,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab 6 Jahre97,00 € gespart | 1.200,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Langerwehe | 13,4 km | 1.681,00 €Reihengrab für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr16,00 € gespart | 1.291,00 €Urnenreihengrab |
| Jülich (hier) | - | 1.697,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr | 898,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Am meisten zu sparen | bis 25,7 km | 732,00 €in Heinsberg, 22,4 km entfernt | 673,91 €in Hückelhoven, 15,9 km entfernt |
Was ein Grab in Jülich kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Friedhöfe in der Stadt Jülich, Ortsrecht 6.4.1, vom 14.12.2007, zuletzt geändert durch die 5. Satzung zur Änderung vom 16.10.2025, in Kraft seit 01.11.2025, Lesefassung mit dem Stand 16.10.2025.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Nutzungsdauer beträgt nach Ziffer 1.13 des Tarifs fünfundzwanzig Jahre und entspricht damit der Ruhefrist nach Paragraf 11 Buchstabe a der Friedhofssatzung. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 14 Absatz 1 nicht möglich. | 349,00 € | 155,00 € | 504,00 € | 25 | Paragraf 5 Ziffer 1.1 und Ziffer 2.1.2 der Gebührensatzung |
| Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste Erdgrab in Jülich. Die Nutzungsdauer beträgt nach Ziffer 1.13 des Tarifs dreißig Jahre. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. Für Herrichtung und Instandhaltung ist nach Paragraf 26 Absatz 3 der Inhaber der Grabanweisung verantwortlich. | 830,00 € | 867,00 € | 1.697,00 € | 30 | Paragraf 5 Ziffer 1.2 und Ziffer 2.1.3 der Gebührensatzung |
| Anonyme ReihengrabstätteParagraf 21 Absatz 3 der Friedhofssatzung sagt wörtlich, die Pflege der anonymen Reihengrabstätten obliege der Friedhofsverwaltung und die dafür entstehenden Kosten seien in den Kosten für den Erwerb der Grabstätte enthalten. Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe d wiederholt das und ergänzt, der genaue Ort sei nur der Friedhofsverwaltung bekannt. Angelegt wird sie nur auf dem Kommunalfriedhof Jülich. | 2.732,00 € | 867,00 € | 3.599,00 € | 30 | Paragraf 5 Ziffer 1.3 und Ziffer 2.1.3 der Gebührensatzung |
| RasenreihengrabstätteParagraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt, die Pflege der Rasenreihengräber obliege der Friedhofsverwaltung und die Kosten seien im Erwerbspreis enthalten. Der Tarif vermerkt, die Grabplatte sei gesondert zu beschaffen; sie muss nach Paragraf 26 Absatz 6 innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung angebracht werden und misst 0,40 mal 0,40 Meter bei 0,05 Meter Stärke. Ihr Preis steht nicht in der Satzung, weil sie beim Steinmetz gekauft wird. | 2.810,00 € | 867,00 € | 3.677,00 € | 30 | Paragraf 5 Ziffer 1.4 und Ziffer 2.1.3 der Gebührensatzung |
| UrnenrasenreihengrabParagraf 21 Absatz 2 der Friedhofssatzung sagt, die Pflege der Urnenrasenreihengräber obliege der Friedhofsverwaltung und die Kosten seien im Erwerbspreis enthalten. Auch hier ist die Grabplatte gesondert zu beschaffen und binnen sechs Monaten anzubringen. | 909,00 € | 228,00 € | 1.137,00 € | 30 | Paragraf 5 Ziffer 1.5 und Ziffer 2.2.1 der Gebührensatzung |
| Einfache Wahlgrabstätte in allgemeiner LageDas Nutzungsrecht gilt nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung dreißig Jahre. Der Erwerber hat die Grabstätte kenntlich zu machen und gärtnerisch zu unterhalten. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.15 des Tarifs je weiteres Jahr ein Dreißigstel der Gesamtgebühr. | 2.760,00 € | 867,00 € | 3.627,00 € | 30 | Paragraf 5 Ziffer 1.6 und Ziffer 2.1.3 der Gebührensatzung |
| Bevorzugt ausgewiesene Wahlgrabstätte an Hauptwegen oder in besonderer LageNach Paragraf 15 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung an den im Friedhofsplan besonders kenntlich gemachten Stellen. Nutzungsdauer und Verlängerungsregel entsprechen der einfachen Wahlgrabstätte. | 3.990,00 € | 867,00 € | 4.857,00 € | 30 | Paragraf 5 Ziffer 1.7 und Ziffer 2.1.3 der Gebührensatzung |
| UrnenreihengrabstätteDie günstigste Grabart in Jülich. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung nicht möglich. Für die Instandhaltung ist nach Paragraf 26 Absatz 3 der Inhaber der Grabanweisung verantwortlich. | 670,00 € | 228,00 € | 898,00 € | 30 | Paragraf 5 Ziffer 1.8 und Ziffer 2.2.1 der Gebührensatzung |
| Urnenwahlgrabstätte für eine UrneDas Nutzungsrecht gilt nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung dreißig Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.15 des Tarifs je weiteres Jahr ein Dreißigstel der Gesamtgebühr. | 1.680,00 € | 228,00 € | 1.908,00 € | 30 | Paragraf 5 Ziffer 1.9 Buchstabe a und Ziffer 2.2.1 der Gebührensatzung |
| Urnenwahlgrabstätte für bis zu zwei UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der bis zu zwei Urnen Platz finden, und ist genau das Doppelte der einstelligen Variante. Die Bestattungsgebühr von 228 Euro fällt je Beisetzung an. | 3.360,00 € | 228,00 € | 3.588,00 € | 30 | Paragraf 5 Ziffer 1.9 Buchstabe b und Ziffer 2.2.1 der Gebührensatzung |
| Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der bis zu vier Urnen Platz finden, und ist genau das Vierfache der einstelligen Variante. Die Bestattungsgebühr von 228 Euro fällt je Beisetzung an. | 6.720,00 € | 228,00 € | 6.948,00 € | 30 | Paragraf 5 Ziffer 1.9 Buchstabe c und Ziffer 2.2.1 der Gebührensatzung |
| Urnengrabstätte auf einheitlicher Urnenflur ohne Kennzeichnung der einzelnen GrabstätteDas günstigste pflegefreie Grab in Jülich. Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung sagt, Gestaltung und Pflege der anonymen Urnenreihengrabstätten oblägen der Stadt und Angehörige hätten darauf keinen Einfluss; Paragraf 21 Absatz 3 ergänzt, die Pflegekosten seien im Erwerbspreis enthalten. Angelegt wird sie nur auf dem Kommunalfriedhof Jülich. | 730,00 € | 228,00 € | 958,00 € | 30 | Paragraf 5 Ziffer 1.10 und Ziffer 2.2.1 der Gebührensatzung |
| Grabstätte auf dem Feld für muslimische GräberNach Paragraf 15 Absatz 1 Buchstabe c der Friedhofssatzung ein Wahlgrabfeld in allgemeiner Lage, dessen Grabstätten gen Mekka ausgerichtet sind. Es gelten damit die Regeln für Wahlgrabstätten, also dreißig Jahre Nutzungszeit, Verlängerung möglich und die Pflege durch den Nutzungsberechtigten. | 2.340,00 € | 867,00 € | 3.207,00 € | 30 | Paragraf 5 Ziffer 1.11 und Ziffer 2.1.3 der Gebührensatzung |
| Reihengrabstätte für BaumbestattungenTrotz des Namens ein Urnengrab: Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe h der Friedhofssatzung führt es unter den Urnengrabstätten, die Asche wird ohne Behältnis oder in verrottbaren Urnen im Umfeld eines Baumes bestattet. Paragraf 21 Absatz 5 sagt, die Pflege der Grabstätten für Baumbestattungen obliege der Friedhofsverwaltung und die Kosten seien im Erwerbspreis enthalten. Grabschmuck ist nicht erlaubt, Umbettungen sind ausgeschlossen. | 823,00 € | 228,00 € | 1.051,00 € | 30 | Paragraf 5 Ziffer 1.12 und Ziffer 2.2.1 der Gebührensatzung |
Häufige Fragen zu Jülich
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Jülich?
- In Jülich sind 12 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 5 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 19 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Jülich?
- Städtischer Friedhof Jülich ist mit 12,2 ha der größte Friedhof in Jülich. Er liegt 1,4 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Jülich?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Jülich gelten 25 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 11 Buchstabe a der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 11 Buchstabe b der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Urnen und Aschen nach Paragraf 11 Buchstabe c der Friedhofssatzung, dazu 5 Jahre für Grabstelle im Grabfeld für Fehl- und Totgeburten sowie aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit einer Wahlgrabstätte und einer Urnenwahlgrabstätte nach Paragraf 15 Absatz 1 und Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Jülich?
- Ein Grab in Jülich kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte mit 898,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Friedhöfe in der Stadt Jülich, Ortsrecht 6.4.1, vom 14.12.2007, zuletzt geändert durch die 5. Satzung zur Änderung vom 16.10.2025, in Kraft seit 01.11.2025, Lesefassung mit dem Stand 16.10.2025.
- Wer ist für die Friedhöfe in Jülich zuständig?
- Für die Friedhöfe in Jülich ist Stadt Jülich, Bauverwaltungsamt, Friedhofswesen zuständig, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich, Telefon 02461 63-352. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Jülich, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Friedhöfe in der Stadt Jülich, Ortsrecht 6.4.1 vom 14.12.2007, zuletzt geändert durch die 5. Satzung zur Änderung vom 16.10.2025, in Kraft seit 01.11.2025, Lesefassung mit dem Stand 16.10.2025
- Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Jülich, Ortsrecht 6.4 vom 03.07.2025, beschlossen vom Rat der Stadt Jülich am 02.07.2025
- Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Jülich, Liste bis zum 01.09.2026, geprüft auf eine jüngere Änderung der Friedhofsgebühren letzte Friedhofsbekanntmachung ist die 5. Änderungssatzung, bekannt gemacht am 21.10.2025
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.