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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Jülich · Nordrhein-Westfalen · AGS 05358024

Friedhofsgebühren in Jülich, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Friedhöfe in der Stadt Jülich, Ortsrecht 6.4.1, vom 14.12.2007, zuletzt geändert durch die 5. Satzung zur Änderung vom 16.10.2025, in Kraft seit 01.11.2025, Lesefassung mit dem Stand 16.10.2025. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Jülich und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Jülich, Bauverwaltungsamt, Friedhofswesen.

504,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, mit Beisetzung

6.948,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier Urnen, mit Beisetzung

14
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Ruhefrist, Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

Paragraf 11 Buchstabe a der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Jülich kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Jülich führt 14 Grabarten. Die günstigste ist Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr mit 504,00 €, die teuerste Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier Urnen mit 6.948,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Friedhöfe in der Stadt Jülich, Ortsrecht 6.4.1, vom 14.12.2007, zuletzt geändert durch die 5. Satzung zur Änderung vom 16.10.2025, in Kraft seit 01.11.2025, Lesefassung mit dem Stand 16.10.2025.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

7 Grabarten für die Erdbestattung in Jülich

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Nutzungsdauer beträgt nach Ziffer 1.13 des Tarifs fünfundzwanzig Jahre und entspricht damit der Ruhefrist nach Paragraf 11 Buchstabe a der Friedhofssatzung. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 14 Absatz 1 nicht möglich.349,00 €155,00 €504,00 €25 J.Paragraf 5 Ziffer 1.1 und Ziffer 2.1.2 der Gebührensatzung
Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste Erdgrab in Jülich. Die Nutzungsdauer beträgt nach Ziffer 1.13 des Tarifs dreißig Jahre. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. Für Herrichtung und Instandhaltung ist nach Paragraf 26 Absatz 3 der Inhaber der Grabanweisung verantwortlich.830,00 €867,00 €1.697,00 €30 J.Paragraf 5 Ziffer 1.2 und Ziffer 2.1.3 der Gebührensatzung
Anonyme ReihengrabstätteParagraf 21 Absatz 3 der Friedhofssatzung sagt wörtlich, die Pflege der anonymen Reihengrabstätten obliege der Friedhofsverwaltung und die dafür entstehenden Kosten seien in den Kosten für den Erwerb der Grabstätte enthalten. Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe d wiederholt das und ergänzt, der genaue Ort sei nur der Friedhofsverwaltung bekannt. Angelegt wird sie nur auf dem Kommunalfriedhof Jülich.2.732,00 €867,00 €3.599,00 €30 J.Paragraf 5 Ziffer 1.3 und Ziffer 2.1.3 der Gebührensatzung
RasenreihengrabstätteParagraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt, die Pflege der Rasenreihengräber obliege der Friedhofsverwaltung und die Kosten seien im Erwerbspreis enthalten. Der Tarif vermerkt, die Grabplatte sei gesondert zu beschaffen; sie muss nach Paragraf 26 Absatz 6 innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung angebracht werden und misst 0,40 mal 0,40 Meter bei 0,05 Meter Stärke. Ihr Preis steht nicht in der Satzung, weil sie beim Steinmetz gekauft wird.2.810,00 €867,00 €3.677,00 €30 J.Paragraf 5 Ziffer 1.4 und Ziffer 2.1.3 der Gebührensatzung
Einfache Wahlgrabstätte in allgemeiner LageDas Nutzungsrecht gilt nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung dreißig Jahre. Der Erwerber hat die Grabstätte kenntlich zu machen und gärtnerisch zu unterhalten. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.15 des Tarifs je weiteres Jahr ein Dreißigstel der Gesamtgebühr.2.760,00 €867,00 €3.627,00 €30 J.Paragraf 5 Ziffer 1.6 und Ziffer 2.1.3 der Gebührensatzung
Bevorzugt ausgewiesene Wahlgrabstätte an Hauptwegen oder in besonderer LageNach Paragraf 15 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung an den im Friedhofsplan besonders kenntlich gemachten Stellen. Nutzungsdauer und Verlängerungsregel entsprechen der einfachen Wahlgrabstätte.3.990,00 €867,00 €4.857,00 €30 J.Paragraf 5 Ziffer 1.7 und Ziffer 2.1.3 der Gebührensatzung
Grabstätte auf dem Feld für muslimische GräberNach Paragraf 15 Absatz 1 Buchstabe c der Friedhofssatzung ein Wahlgrabfeld in allgemeiner Lage, dessen Grabstätten gen Mekka ausgerichtet sind. Es gelten damit die Regeln für Wahlgrabstätten, also dreißig Jahre Nutzungszeit, Verlängerung möglich und die Pflege durch den Nutzungsberechtigten.2.340,00 €867,00 €3.207,00 €30 J.Paragraf 5 Ziffer 1.11 und Ziffer 2.1.3 der Gebührensatzung

7 Grabarten für die Urne in Jülich

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnenrasenreihengrabParagraf 21 Absatz 2 der Friedhofssatzung sagt, die Pflege der Urnenrasenreihengräber obliege der Friedhofsverwaltung und die Kosten seien im Erwerbspreis enthalten. Auch hier ist die Grabplatte gesondert zu beschaffen und binnen sechs Monaten anzubringen.909,00 €228,00 €1.137,00 €30 J.Paragraf 5 Ziffer 1.5 und Ziffer 2.2.1 der Gebührensatzung
UrnenreihengrabstätteDie günstigste Grabart in Jülich. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung nicht möglich. Für die Instandhaltung ist nach Paragraf 26 Absatz 3 der Inhaber der Grabanweisung verantwortlich.670,00 €228,00 €898,00 €30 J.Paragraf 5 Ziffer 1.8 und Ziffer 2.2.1 der Gebührensatzung
Urnenwahlgrabstätte für eine UrneDas Nutzungsrecht gilt nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung dreißig Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.15 des Tarifs je weiteres Jahr ein Dreißigstel der Gesamtgebühr.1.680,00 €228,00 €1.908,00 €30 J.Paragraf 5 Ziffer 1.9 Buchstabe a und Ziffer 2.2.1 der Gebührensatzung
Urnenwahlgrabstätte für bis zu zwei UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der bis zu zwei Urnen Platz finden, und ist genau das Doppelte der einstelligen Variante. Die Bestattungsgebühr von 228 Euro fällt je Beisetzung an.3.360,00 €228,00 €3.588,00 €30 J.Paragraf 5 Ziffer 1.9 Buchstabe b und Ziffer 2.2.1 der Gebührensatzung
Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der bis zu vier Urnen Platz finden, und ist genau das Vierfache der einstelligen Variante. Die Bestattungsgebühr von 228 Euro fällt je Beisetzung an.6.720,00 €228,00 €6.948,00 €30 J.Paragraf 5 Ziffer 1.9 Buchstabe c und Ziffer 2.2.1 der Gebührensatzung
Urnengrabstätte auf einheitlicher Urnenflur ohne Kennzeichnung der einzelnen GrabstätteDas günstigste pflegefreie Grab in Jülich. Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung sagt, Gestaltung und Pflege der anonymen Urnenreihengrabstätten oblägen der Stadt und Angehörige hätten darauf keinen Einfluss; Paragraf 21 Absatz 3 ergänzt, die Pflegekosten seien im Erwerbspreis enthalten. Angelegt wird sie nur auf dem Kommunalfriedhof Jülich.730,00 €228,00 €958,00 €30 J.Paragraf 5 Ziffer 1.10 und Ziffer 2.2.1 der Gebührensatzung
Reihengrabstätte für BaumbestattungenTrotz des Namens ein Urnengrab: Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe h der Friedhofssatzung führt es unter den Urnengrabstätten, die Asche wird ohne Behältnis oder in verrottbaren Urnen im Umfeld eines Baumes bestattet. Paragraf 21 Absatz 5 sagt, die Pflege der Grabstätten für Baumbestattungen obliege der Friedhofsverwaltung und die Kosten seien im Erwerbspreis enthalten. Grabschmuck ist nicht erlaubt, Umbettungen sind ausgeschlossen.823,00 €228,00 €1.051,00 €30 J.Paragraf 5 Ziffer 1.12 und Ziffer 2.2.1 der Gebührensatzung

20 weitere Gebühren in der Satzung von Jülich

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Erdbestattung einer Tot- oder Fehlgeburt143,00 €Paragraf 5 Ziffer 2.1.1 der Gebührensatzung
Erdbestattung Verstorbener bis zum vollendeten 5. Lebensjahr155,00 €Paragraf 5 Ziffer 2.1.2 der Gebührensatzung
Erdbestattung Verstorbener nach dem vollendeten 5. Lebensjahr867,00 €Paragraf 5 Ziffer 2.1.3 der Gebührensatzung
Beisetzung einer Aschenurne in Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten228,00 €Paragraf 5 Ziffer 2.2.1 der Gebührensatzung
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte, je weiteres Jahrein Dreißigstel der GesamtgebührParagraf 5 Ziffer 1.15 der Gebührensatzung
Verlängerung des Nutzungsrechts in einer mehrstelligen Wahlgrabstätte, je Grabstelle und Jahrein Dreißigstel der Gesamtgebühr, jedes angefangene Jahr zählt als volles JahrParagraf 5 Ziffer 1.14 der Gebührensatzung
Benutzung der Leichenhalle auf dem Kommunalfriedhof Jülich einschließlich Trauerfeier, Dekoration und Kranztransport370,00 €Paragraf 5 Ziffer 2.3 der Gebührensatzung
Benutzung einer Leichenhalle in den Stadtteilen zu denselben Zwecken100,00 €Paragraf 5 Ziffer 2.3 der Gebührensatzung
Unterstellung in einer Kühlkammer für die Dauer von bis zu fünf Tagen100,00 €Paragraf 5 Ziffer 2.3 der Gebührensatzung
Unterstellung in einer Kühlkammer, jeder weitere Tag20,00 €Paragraf 5 Ziffer 2.3 der Gebührensatzung
Genehmigung für das Aufstellen eines Grabmals zusammen mit der Verlegung einer Einfriedung, Einzelgrabstätte65,00 €Paragraf 5 Ziffer 3.1 Buchstabe a der Gebührensatzung
Genehmigung für das Aufstellen eines Grabmals zusammen mit der Verlegung einer Einfriedung, mehrstellige Grabstätte65,00 €Paragraf 5 Ziffer 3.1 Buchstabe a der Gebührensatzung
Genehmigung für die Verlegung einer Einfriedung53,00 €Paragraf 5 Ziffer 3.1 Buchstabe b der Gebührensatzung
Genehmigung für das Aufstellen von Holzkreuzen oder Holztafeln13,00 €Paragraf 5 Ziffer 3.1 Buchstabe c der Gebührensatzung
Sonstige Genehmigungen13,00 €Paragraf 5 Ziffer 3.1 der Gebührensatzung
Einebnung eines Einzelgrabes durch die Friedhofsverwaltung nach Ablauf der Ruhefrist oder des Nutzungsrechts490,00 €Paragraf 5 Ziffer 4.1 der Gebührensatzung
Einebnung eines Doppelgrabes durch die Friedhofsverwaltung624,00 €Paragraf 5 Ziffer 4.1 der Gebührensatzung
Einebnung eines Dreiergrabes durch die Friedhofsverwaltung758,00 €Paragraf 5 Ziffer 4.1 der Gebührensatzung
Pflegeaufwand bei vorzeitiger Rückgabe einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhefrist, je Jahr und Grab44,00 €Paragraf 5 Ziffer 4.2 der Gebührensatzung
Zuschlag für Bestattungen und sonstige Leistungen an Werktagen außerhalb der betrieblichen Dienstzeitendie Gebühren nach Ziffer 2.1 und 2.2 erhöhen sich um 50 ProzentParagraf 5 Ziffer 4.4 der Gebührensatzung
Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Friedhöfe in der Stadt Jülich, Ortsrecht 6.4.1, vom 14.12.2007, zuletzt geändert durch die 5. Satzung zur Änderung vom 16.10.2025, in Kraft seit 01.11.2025, Lesefassung mit dem Stand 16.10.2025.

Was ein Grab in Jülich über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

7.004,00 €

Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in Jülich, über 25 Jahre, das sind 280,16 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 5 Ziffer 1.1 und Ziffer 2.1.2 der Gebührensatzung349,00 €
BestattungParagraf 5 Ziffer 2.1.1 der Gebührensatzung155,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde504,00 €

Die Nutzungsdauer beträgt nach Ziffer 1.13 des Tarifs fünfundzwanzig Jahre und entspricht damit der Ruhefrist nach Paragraf 11 Buchstabe a der Friedhofssatzung. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 14 Absatz 1 nicht möglich.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Friedhöfe in der Stadt Jülich, Ortsrecht 6.4.1, vom 14.12.2007, zuletzt geändert durch die 5. Satzung zur Änderung vom 16.10.2025, in Kraft seit 01.11.2025, Lesefassung mit dem Stand 16.10.2025. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

11 Fragen, die die Satzung von Jülich offenlässt

  • Die Satzung gilt nach Paragraf 1 für elf Kommunalfriedhöfe und zwei Ehrenfriedhöfe der Stadt Jülich. Der Tarif unterscheidet nicht nach Friedhof, die Beträge gelten überall gleich. Nur die anonyme Reihengrabstätte und die anonyme Urnengrabstätte werden nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe d und Paragraf 16 Absatz 6 ausschließlich auf dem Kommunalfriedhof Jülich angelegt, Baumbestattungen und Rasenreihengräber nur dort, wo Platz und Baumbewuchs es hergeben.
  • Die Friedhofssatzung stellt in Paragraf 17 ein Grabfeld für Fehl- und Totgeburten sowie für aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte bereit, mit fünf Jahren Nutzungsdauer. Der Gebührentarif kennt dafür keine Erwerbsgebühr, nur die Bestattungsgebühr von 143 Euro unter Ziffer 2.1.1. Wir führen diese Grabstelle deshalb nicht als Grabart, sondern nur den Betrag unter den Bestattungsgebühren. Paragraf 21 Absatz 4 sagt, die Grabplatte werde von der Friedhofsverwaltung bereitgestellt und sei mit der Bestattungsgebühr abgegolten.
  • Die Bestattungsgebühr für Urnen nennt unter Ziffer 2.2.1 nur die Urnenreihen- und die Urnenwahlgrabstätten. Wir wenden sie auch auf das Urnenrasenreihengrab, die anonyme Urnengrabstätte und die Baumbestattung an, weil Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung alle drei unter den Urnengrabstätten führt und der Tarif unter Ziffer 2.2 keine andere Position für Urnenbeisetzungen kennt.
  • Beim Rasenreihengrab und beim Urnenrasenreihengrab vermerkt der Tarif, die Grabplatte sei gesondert zu beschaffen. Sie ist nach Paragraf 26 Absatz 6 der Friedhofssatzung binnen sechs Monaten anzubringen und damit nicht abwählbar, ihr Preis steht aber nicht in der Satzung, weil sie beim Steinmetz gekauft wird. Das ist dieselbe Lage wie bei einem Grabmal auf einem gewöhnlichen Grab, und wir behandeln sie ebenso: nicht in der Nutzungsgebühr.
  • Der Tarif nennt bei der einfachen und der bevorzugten Wahlgrabstätte keine Einheit. Ziffer 1.14 spricht bei der Verlängerung von der Gebühr für jede zur Grabstätte gehörende Grabstelle, und Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung führt Einzel- und Doppelwahlgräber. Das spricht dafür, dass der Betrag je Grabstelle gilt, im Wortlaut steht es nicht. Wir übernehmen ihn so, wie er dasteht.
  • Die Urnenwahlgrabstätte gibt es in drei Größen. Der Preis für zwei Urnen ist genau das Doppelte, der für vier Urnen genau das Vierfache des Preises für eine Urne. Wir führen alle drei als eigene Grabart, weil der Tarif sie unter Ziffer 1.9 getrennt aufführt.
  • Die Grabstätte auf dem Feld für muslimische Gräber ist nicht pflegefrei. Paragraf 15 Absatz 1 Buchstabe c der Friedhofssatzung ordnet sie den Wahlgrabfeldern zu, und für die ist nach Paragraf 26 Absatz 3 der Nutzungsberechtigte für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich.
  • Die Benutzung der Leichenhalle kostet nach Ziffer 2.3 auf dem Kommunalfriedhof Jülich 370 Euro und in den Stadtteilen 100 Euro. Beides ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Ebenso wenig der Zuschlag von 50 Prozent nach Ziffer 4.4 für Bestattungen außerhalb der betrieblichen Dienstzeiten.
  • Nach Ablauf der Ruhefrist oder des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 25 der Friedhofssatzung die nutzungsberechtigte Person für die Einebnung verantwortlich. Übernimmt die Friedhofsverwaltung sie, kostet das nach Ziffer 4.1 zwischen 490 und 758 Euro. Diese Gebühr fällt nicht schon beim Erwerb an und steckt deshalb nicht in der Nutzungsgebühr.
  • Ehrengrabstätten nach Paragraf 18 der Friedhofssatzung erkennt der Rat der Stadt zu, einen Tarif dafür gibt es nicht. Wir führen sie nicht als Grabart.
  • Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr und Jahresgebühren kennt der Tarif nicht. Der Preis besteht aus der einmaligen Erwerbsgebühr für die gesamte Nutzungsdauer und der einmaligen Bestattungsgebühr.

Friedhöfe in Jülich und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.