Jülich · Nordrhein-Westfalen · AGS 05358024
Friedhofsgebühren in Jülich, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Friedhöfe in der Stadt Jülich, Ortsrecht 6.4.1, vom 14.12.2007, zuletzt geändert durch die 5. Satzung zur Änderung vom 16.10.2025, in Kraft seit 01.11.2025, Lesefassung mit dem Stand 16.10.2025. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Jülich und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Jülich, Bauverwaltungsamt, Friedhofswesen.
- 504,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 6.948,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 14
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, mit Beisetzung
Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier Urnen, mit Beisetzung
Paragraf 11 Buchstabe a der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Jülich kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
7 Grabarten für die Erdbestattung in Jülich
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Nutzungsdauer beträgt nach Ziffer 1.13 des Tarifs fünfundzwanzig Jahre und entspricht damit der Ruhefrist nach Paragraf 11 Buchstabe a der Friedhofssatzung. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 14 Absatz 1 nicht möglich. | 349,00 € | 155,00 € | 504,00 € | 25 J. | Paragraf 5 Ziffer 1.1 und Ziffer 2.1.2 der Gebührensatzung |
| Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste Erdgrab in Jülich. Die Nutzungsdauer beträgt nach Ziffer 1.13 des Tarifs dreißig Jahre. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. Für Herrichtung und Instandhaltung ist nach Paragraf 26 Absatz 3 der Inhaber der Grabanweisung verantwortlich. | 830,00 € | 867,00 € | 1.697,00 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffer 1.2 und Ziffer 2.1.3 der Gebührensatzung |
| Anonyme ReihengrabstätteParagraf 21 Absatz 3 der Friedhofssatzung sagt wörtlich, die Pflege der anonymen Reihengrabstätten obliege der Friedhofsverwaltung und die dafür entstehenden Kosten seien in den Kosten für den Erwerb der Grabstätte enthalten. Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe d wiederholt das und ergänzt, der genaue Ort sei nur der Friedhofsverwaltung bekannt. Angelegt wird sie nur auf dem Kommunalfriedhof Jülich. | 2.732,00 € | 867,00 € | 3.599,00 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffer 1.3 und Ziffer 2.1.3 der Gebührensatzung |
| RasenreihengrabstätteParagraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt, die Pflege der Rasenreihengräber obliege der Friedhofsverwaltung und die Kosten seien im Erwerbspreis enthalten. Der Tarif vermerkt, die Grabplatte sei gesondert zu beschaffen; sie muss nach Paragraf 26 Absatz 6 innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung angebracht werden und misst 0,40 mal 0,40 Meter bei 0,05 Meter Stärke. Ihr Preis steht nicht in der Satzung, weil sie beim Steinmetz gekauft wird. | 2.810,00 € | 867,00 € | 3.677,00 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffer 1.4 und Ziffer 2.1.3 der Gebührensatzung |
| Einfache Wahlgrabstätte in allgemeiner LageDas Nutzungsrecht gilt nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung dreißig Jahre. Der Erwerber hat die Grabstätte kenntlich zu machen und gärtnerisch zu unterhalten. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.15 des Tarifs je weiteres Jahr ein Dreißigstel der Gesamtgebühr. | 2.760,00 € | 867,00 € | 3.627,00 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffer 1.6 und Ziffer 2.1.3 der Gebührensatzung |
| Bevorzugt ausgewiesene Wahlgrabstätte an Hauptwegen oder in besonderer LageNach Paragraf 15 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung an den im Friedhofsplan besonders kenntlich gemachten Stellen. Nutzungsdauer und Verlängerungsregel entsprechen der einfachen Wahlgrabstätte. | 3.990,00 € | 867,00 € | 4.857,00 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffer 1.7 und Ziffer 2.1.3 der Gebührensatzung |
| Grabstätte auf dem Feld für muslimische GräberNach Paragraf 15 Absatz 1 Buchstabe c der Friedhofssatzung ein Wahlgrabfeld in allgemeiner Lage, dessen Grabstätten gen Mekka ausgerichtet sind. Es gelten damit die Regeln für Wahlgrabstätten, also dreißig Jahre Nutzungszeit, Verlängerung möglich und die Pflege durch den Nutzungsberechtigten. | 2.340,00 € | 867,00 € | 3.207,00 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffer 1.11 und Ziffer 2.1.3 der Gebührensatzung |
7 Grabarten für die Urne in Jülich
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenrasenreihengrabParagraf 21 Absatz 2 der Friedhofssatzung sagt, die Pflege der Urnenrasenreihengräber obliege der Friedhofsverwaltung und die Kosten seien im Erwerbspreis enthalten. Auch hier ist die Grabplatte gesondert zu beschaffen und binnen sechs Monaten anzubringen. | 909,00 € | 228,00 € | 1.137,00 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffer 1.5 und Ziffer 2.2.1 der Gebührensatzung |
| UrnenreihengrabstätteDie günstigste Grabart in Jülich. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung nicht möglich. Für die Instandhaltung ist nach Paragraf 26 Absatz 3 der Inhaber der Grabanweisung verantwortlich. | 670,00 € | 228,00 € | 898,00 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffer 1.8 und Ziffer 2.2.1 der Gebührensatzung |
| Urnenwahlgrabstätte für eine UrneDas Nutzungsrecht gilt nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung dreißig Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.15 des Tarifs je weiteres Jahr ein Dreißigstel der Gesamtgebühr. | 1.680,00 € | 228,00 € | 1.908,00 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffer 1.9 Buchstabe a und Ziffer 2.2.1 der Gebührensatzung |
| Urnenwahlgrabstätte für bis zu zwei UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der bis zu zwei Urnen Platz finden, und ist genau das Doppelte der einstelligen Variante. Die Bestattungsgebühr von 228 Euro fällt je Beisetzung an. | 3.360,00 € | 228,00 € | 3.588,00 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffer 1.9 Buchstabe b und Ziffer 2.2.1 der Gebührensatzung |
| Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der bis zu vier Urnen Platz finden, und ist genau das Vierfache der einstelligen Variante. Die Bestattungsgebühr von 228 Euro fällt je Beisetzung an. | 6.720,00 € | 228,00 € | 6.948,00 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffer 1.9 Buchstabe c und Ziffer 2.2.1 der Gebührensatzung |
| Urnengrabstätte auf einheitlicher Urnenflur ohne Kennzeichnung der einzelnen GrabstätteDas günstigste pflegefreie Grab in Jülich. Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung sagt, Gestaltung und Pflege der anonymen Urnenreihengrabstätten oblägen der Stadt und Angehörige hätten darauf keinen Einfluss; Paragraf 21 Absatz 3 ergänzt, die Pflegekosten seien im Erwerbspreis enthalten. Angelegt wird sie nur auf dem Kommunalfriedhof Jülich. | 730,00 € | 228,00 € | 958,00 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffer 1.10 und Ziffer 2.2.1 der Gebührensatzung |
| Reihengrabstätte für BaumbestattungenTrotz des Namens ein Urnengrab: Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe h der Friedhofssatzung führt es unter den Urnengrabstätten, die Asche wird ohne Behältnis oder in verrottbaren Urnen im Umfeld eines Baumes bestattet. Paragraf 21 Absatz 5 sagt, die Pflege der Grabstätten für Baumbestattungen obliege der Friedhofsverwaltung und die Kosten seien im Erwerbspreis enthalten. Grabschmuck ist nicht erlaubt, Umbettungen sind ausgeschlossen. | 823,00 € | 228,00 € | 1.051,00 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffer 1.12 und Ziffer 2.2.1 der Gebührensatzung |
20 weitere Gebühren in der Satzung von Jülich
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung einer Tot- oder Fehlgeburt | 143,00 € | Paragraf 5 Ziffer 2.1.1 der Gebührensatzung |
| Erdbestattung Verstorbener bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 155,00 € | Paragraf 5 Ziffer 2.1.2 der Gebührensatzung |
| Erdbestattung Verstorbener nach dem vollendeten 5. Lebensjahr | 867,00 € | Paragraf 5 Ziffer 2.1.3 der Gebührensatzung |
| Beisetzung einer Aschenurne in Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten | 228,00 € | Paragraf 5 Ziffer 2.2.1 der Gebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte, je weiteres Jahr | ein Dreißigstel der Gesamtgebühr | Paragraf 5 Ziffer 1.15 der Gebührensatzung |
| Verlängerung des Nutzungsrechts in einer mehrstelligen Wahlgrabstätte, je Grabstelle und Jahr | ein Dreißigstel der Gesamtgebühr, jedes angefangene Jahr zählt als volles Jahr | Paragraf 5 Ziffer 1.14 der Gebührensatzung |
| Benutzung der Leichenhalle auf dem Kommunalfriedhof Jülich einschließlich Trauerfeier, Dekoration und Kranztransport | 370,00 € | Paragraf 5 Ziffer 2.3 der Gebührensatzung |
| Benutzung einer Leichenhalle in den Stadtteilen zu denselben Zwecken | 100,00 € | Paragraf 5 Ziffer 2.3 der Gebührensatzung |
| Unterstellung in einer Kühlkammer für die Dauer von bis zu fünf Tagen | 100,00 € | Paragraf 5 Ziffer 2.3 der Gebührensatzung |
| Unterstellung in einer Kühlkammer, jeder weitere Tag | 20,00 € | Paragraf 5 Ziffer 2.3 der Gebührensatzung |
| Genehmigung für das Aufstellen eines Grabmals zusammen mit der Verlegung einer Einfriedung, Einzelgrabstätte | 65,00 € | Paragraf 5 Ziffer 3.1 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Genehmigung für das Aufstellen eines Grabmals zusammen mit der Verlegung einer Einfriedung, mehrstellige Grabstätte | 65,00 € | Paragraf 5 Ziffer 3.1 Buchstabe a der Gebührensatzung |
| Genehmigung für die Verlegung einer Einfriedung | 53,00 € | Paragraf 5 Ziffer 3.1 Buchstabe b der Gebührensatzung |
| Genehmigung für das Aufstellen von Holzkreuzen oder Holztafeln | 13,00 € | Paragraf 5 Ziffer 3.1 Buchstabe c der Gebührensatzung |
| Sonstige Genehmigungen | 13,00 € | Paragraf 5 Ziffer 3.1 der Gebührensatzung |
| Einebnung eines Einzelgrabes durch die Friedhofsverwaltung nach Ablauf der Ruhefrist oder des Nutzungsrechts | 490,00 € | Paragraf 5 Ziffer 4.1 der Gebührensatzung |
| Einebnung eines Doppelgrabes durch die Friedhofsverwaltung | 624,00 € | Paragraf 5 Ziffer 4.1 der Gebührensatzung |
| Einebnung eines Dreiergrabes durch die Friedhofsverwaltung | 758,00 € | Paragraf 5 Ziffer 4.1 der Gebührensatzung |
| Pflegeaufwand bei vorzeitiger Rückgabe einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhefrist, je Jahr und Grab | 44,00 € | Paragraf 5 Ziffer 4.2 der Gebührensatzung |
| Zuschlag für Bestattungen und sonstige Leistungen an Werktagen außerhalb der betrieblichen Dienstzeiten | die Gebühren nach Ziffer 2.1 und 2.2 erhöhen sich um 50 Prozent | Paragraf 5 Ziffer 4.4 der Gebührensatzung |
Was ein Grab in Jülich über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
7.004,00 €
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in Jülich, über 25 Jahre, das sind 280,16 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 5 Ziffer 1.1 und Ziffer 2.1.2 der Gebührensatzung | 349,00 € |
| BestattungParagraf 5 Ziffer 2.1.1 der Gebührensatzung | 155,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 504,00 € |
Die Nutzungsdauer beträgt nach Ziffer 1.13 des Tarifs fünfundzwanzig Jahre und entspricht damit der Ruhefrist nach Paragraf 11 Buchstabe a der Friedhofssatzung. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 14 Absatz 1 nicht möglich.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Friedhöfe in der Stadt Jülich, Ortsrecht 6.4.1, vom 14.12.2007, zuletzt geändert durch die 5. Satzung zur Änderung vom 16.10.2025, in Kraft seit 01.11.2025, Lesefassung mit dem Stand 16.10.2025. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
11 Fragen, die die Satzung von Jülich offenlässt
- Die Satzung gilt nach Paragraf 1 für elf Kommunalfriedhöfe und zwei Ehrenfriedhöfe der Stadt Jülich. Der Tarif unterscheidet nicht nach Friedhof, die Beträge gelten überall gleich. Nur die anonyme Reihengrabstätte und die anonyme Urnengrabstätte werden nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe d und Paragraf 16 Absatz 6 ausschließlich auf dem Kommunalfriedhof Jülich angelegt, Baumbestattungen und Rasenreihengräber nur dort, wo Platz und Baumbewuchs es hergeben.
- Die Friedhofssatzung stellt in Paragraf 17 ein Grabfeld für Fehl- und Totgeburten sowie für aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte bereit, mit fünf Jahren Nutzungsdauer. Der Gebührentarif kennt dafür keine Erwerbsgebühr, nur die Bestattungsgebühr von 143 Euro unter Ziffer 2.1.1. Wir führen diese Grabstelle deshalb nicht als Grabart, sondern nur den Betrag unter den Bestattungsgebühren. Paragraf 21 Absatz 4 sagt, die Grabplatte werde von der Friedhofsverwaltung bereitgestellt und sei mit der Bestattungsgebühr abgegolten.
- Die Bestattungsgebühr für Urnen nennt unter Ziffer 2.2.1 nur die Urnenreihen- und die Urnenwahlgrabstätten. Wir wenden sie auch auf das Urnenrasenreihengrab, die anonyme Urnengrabstätte und die Baumbestattung an, weil Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung alle drei unter den Urnengrabstätten führt und der Tarif unter Ziffer 2.2 keine andere Position für Urnenbeisetzungen kennt.
- Beim Rasenreihengrab und beim Urnenrasenreihengrab vermerkt der Tarif, die Grabplatte sei gesondert zu beschaffen. Sie ist nach Paragraf 26 Absatz 6 der Friedhofssatzung binnen sechs Monaten anzubringen und damit nicht abwählbar, ihr Preis steht aber nicht in der Satzung, weil sie beim Steinmetz gekauft wird. Das ist dieselbe Lage wie bei einem Grabmal auf einem gewöhnlichen Grab, und wir behandeln sie ebenso: nicht in der Nutzungsgebühr.
- Der Tarif nennt bei der einfachen und der bevorzugten Wahlgrabstätte keine Einheit. Ziffer 1.14 spricht bei der Verlängerung von der Gebühr für jede zur Grabstätte gehörende Grabstelle, und Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung führt Einzel- und Doppelwahlgräber. Das spricht dafür, dass der Betrag je Grabstelle gilt, im Wortlaut steht es nicht. Wir übernehmen ihn so, wie er dasteht.
- Die Urnenwahlgrabstätte gibt es in drei Größen. Der Preis für zwei Urnen ist genau das Doppelte, der für vier Urnen genau das Vierfache des Preises für eine Urne. Wir führen alle drei als eigene Grabart, weil der Tarif sie unter Ziffer 1.9 getrennt aufführt.
- Die Grabstätte auf dem Feld für muslimische Gräber ist nicht pflegefrei. Paragraf 15 Absatz 1 Buchstabe c der Friedhofssatzung ordnet sie den Wahlgrabfeldern zu, und für die ist nach Paragraf 26 Absatz 3 der Nutzungsberechtigte für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich.
- Die Benutzung der Leichenhalle kostet nach Ziffer 2.3 auf dem Kommunalfriedhof Jülich 370 Euro und in den Stadtteilen 100 Euro. Beides ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Ebenso wenig der Zuschlag von 50 Prozent nach Ziffer 4.4 für Bestattungen außerhalb der betrieblichen Dienstzeiten.
- Nach Ablauf der Ruhefrist oder des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 25 der Friedhofssatzung die nutzungsberechtigte Person für die Einebnung verantwortlich. Übernimmt die Friedhofsverwaltung sie, kostet das nach Ziffer 4.1 zwischen 490 und 758 Euro. Diese Gebühr fällt nicht schon beim Erwerb an und steckt deshalb nicht in der Nutzungsgebühr.
- Ehrengrabstätten nach Paragraf 18 der Friedhofssatzung erkennt der Rat der Stadt zu, einen Tarif dafür gibt es nicht. Wir führen sie nicht als Grabart.
- Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr und Jahresgebühren kennt der Tarif nicht. Der Preis besteht aus der einmaligen Erwerbsgebühr für die gesamte Nutzungsdauer und der einmaligen Bestattungsgebühr.
Friedhöfe in Jülich und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 12 Friedhöfe in JülichLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Friedhöfe in der Stadt Jülich, Ortsrecht 6.4.1 vom 14.12.2007, zuletzt geändert durch die 5. Satzung zur Änderung vom 16.10.2025, in Kraft seit 01.11.2025, Lesefassung mit dem Stand 16.10.2025
- Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Jülich, Ortsrecht 6.4 vom 03.07.2025, beschlossen vom Rat der Stadt Jülich am 02.07.2025
- Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Jülich, Liste bis zum 01.09.2026, geprüft auf eine jüngere Änderung der Friedhofsgebühren letzte Friedhofsbekanntmachung ist die 5. Änderungssatzung, bekannt gemacht am 21.10.2025
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.