Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05958040
Alle 9 Friedhöfe in Schmallenberg
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 02972 980134
- Stadt Schmallenberg, Friedhofsverwaltung im Ordnungsamt
- 1.243,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 684,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 9
- Friedhöfe mit Namen
57392 Schmallenberg
Erdreihengrab für Personen über 5 Jahre
Anonymes pflegefreies Urnenreihengrab im Grabfeld D
26 weitere Flächen ohne Namen
Die 9 Friedhöfe in Schmallenberg nehmen zusammen 4,5 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Neuer Friedhof ist der größte mit 2,1 ha, in der Mitte liegen sie bei 2.460 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 4,2 km entfernt, der entlegenste 8,3 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 8 von 9 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 8 von 9 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 8 der 9 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Schmallenberg rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Schmallenberg, Friedhofsverwaltung im Ordnungsamt
Unterm Werth 157392 Schmallenberg
02972 980134
- Sprechzeiten
- Montag geschlossenDienstag 8.30 bis 12 UhrMittwoch 8.30 bis 12 UhrDonnerstag 8.30 bis 16 UhrFreitag geschlossen
Die 9 Friedhöfe in Schmallenberg, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Neuer Friedhof | 2,1 ha | 5,2 km | 9 Anlagen, nächste 130 m | Forsthaus, 300 mBus 461, Bus B1, Bus S40 | christlich |
| Alter Friedhof | 9.040 m² | 5,4 km | 12 Anlagen, nächste 50 m | Forsthaus, 70 mBus 461, Bus B1, Bus S40 | christlich |
| Grafschafter Friedhof | 4.260 m² | 5,2 km | 9 Anlagen, nächste 80 m | Kirche, 90 mBus 461, Bus S40 | christlich, katholisch |
| Schwesternfriedhof Kloster Grafschaft | 3.270 m² | 5,1 km | 9 Anlagen, nächste 70 m | Kirche, 160 mBus 461, Bus S40 | christlich, katholisch |
| Friedhof Nordenau | 2.460 m² | 8,3 km | 5 Anlagen, nächste 80 m | An der Drift, 110 mBus S40 | christlich, katholisch |
| Friedhof Obersorpe | 2.400 m² | 6 km | 2 Anlagen, nächste 120 m | Kirche, 170 mBus 462 | christlich |
| Friedhof Niedersorpe | 1.860 m² | 4,2 km | 3 Anlagen, nächste 160 m | Kirche, 220 mBus 462 | christlich, katholisch |
| Jüdischer Friedhof | 380 m² | 4,6 km | 15 Anlagen, nächste 70 m | Schmallenberg Schützenplatz, 160 mBus 345, Bus 461, Bus 463, Bus 466 | jüdisch |
| Hundegrab | 60 m² | 7,6 km | keine erfasst | keine erfasst | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Schmallenberg kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Schmallenberg (hier) | - | 1.243,00 €Erdreihengrab für Personen über 5 Jahre | 684,00 €Anonymes pflegefreies Urnenreihengrab im Grabfeld D |
| Frankenberg (Eder) | 37,3 km | 1.521,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 12. Lebensjahr | 889,00 €Anonymes Urnengrab im Grabfeld für anonyme Urnenbeisetzungen |
| Warstein | 29,5 km | 1.797,00 €Reihengrab im Grabkammersystem, Ruhefrist 15 Jahre | 1.726,00 €Pflegefreies Urnengrab einschliesslich Grabplatte, Ruhefrist 30 Jahre |
| Meschede | 17,1 km | 1.850,00 €Erdreihengrab | 1.345,00 €Urnenreihengrab |
| Bad Berleburg | 16 km | 2.200,00 €Erdreihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, 30 Jahre | 300,00 €Beisetzung durch Verstreuung der Asche im Aschestreufeld, 20 Jahre384,00 € gespart |
| Bad Laasphe | 29,8 km | 2.474,00 €Tiefengrabstätte, zweistellig, übereinander | 581,00 €Anonyme Urnenbestattung103,00 € gespart |
| Biedenkopf | 34,1 km | 2.800,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 900,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Hilchenbach | 26,7 km | 2.980,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene vom vollendeten fünften Lebensjahr an | 1.780,00 €Urnenwahlgrabstätte für bis zu zwei Urnen |
| Am meisten zu sparen | bis 37,3 km | nichts, hier ist es am günstigsten | 384,00 €in Bad Berleburg, 16 km entfernt |
Was ein Grab in Schmallenberg kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Friedhöfen und Friedhofseinrichtungen in der Stadt Schmallenberg (Friedhofsgebührensatzung), in der Fassung des 9. Nachtrags vom 11.10.2024, beschlossen vom Rat am 10.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025; dies ist die Datei, auf die die Ortsrechtsseite der Stadt am 05.09.2026 verlinkt.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrab für Personen über 5 JahreDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Schmallenberg. Erdreihengrabstätten werden nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt, und das Nutzungsrecht wird im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit von 30 Jahren verliehen; ein Wiedererwerb ist nur für Grabstätten möglich, in denen Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr bestattet wurden. In jeder Erdreihengrabstätte darf nur ein Toter bestattet werden; gleichzeitig verstorbene Geschwister unter fünf Jahren und zusätzlich ein Toter unter einem Jahr sind nach Absatz 3 zulässig. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Nutzungsberechtigte verantwortlich; dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 693,00 € | 550,00 € | 1.243,00 € | 30 | Paragraf 1 Absatz 1 Ziffer I.3 und Ziffer VII.1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung des 9. Nachtrags vom 11.10.2024 sowie Paragraf 14 und Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung in der Fassung der 1. Änderung vom 10.10.2024 |
| Erdreihengrab für Personen unter 5 JahrenDie Ruhezeit bei Toten bis zum vollendeten fünften Lebensjahr beträgt nach Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung 20 Jahre. Paragraf 14 Absatz 2 weist dafür eigene Reihengrabfelder aus, und Absatz 1 Satz 4 lässt bei diesen Gräbern als einzigen Reihengräbern einen Wiedererwerb des Nutzungsrechts zu. Die Satzung nennt keinen Preis für diesen Wiedererwerb; Ziffer II gilt nach ihrem Wortlaut nur für Wahlgräber. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Nutzungsberechtigte verantwortlich; dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 457,00 € | 385,00 € | 842,00 € | 20 | Paragraf 1 Absatz 1 Ziffer I.4 und Ziffer VII.2 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung des 9. Nachtrags vom 11.10.2024 sowie Paragraf 14 Absatz 1 und Absatz 2 und Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung in der Fassung der 1. Änderung vom 10.10.2024 |
| Erdwahlgrabstätte, je GrabstelleErdwahlgrabstätten sind nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung Grabstätten, deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird und an denen im Todesfall ein Nutzungsrecht für die Dauer von 40 Jahren verliehen wird; sie werden nur anlässlich eines Todesfalles, nur für die gesamte Grabstätte und nur gegen vollständige Gebührenzahlung vergeben und nach Absatz 3 als mehrstellige Grabstätten. Der Betrag von 1.152 Euro gilt je Grabstelle. Die Verlängerung kostet nach Ziffer II je Stelle und Jahr 27 Euro. In einer Erdwahlgrabstätte können nach Absatz 13 anstelle eines Sarges bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Nutzungsberechtigte verantwortlich; dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 1.152,00 € | 550,00 € | 1.702,00 € | 40 | Paragraf 1 Absatz 1 Ziffer I.1 und Ziffer VII.1 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung des 9. Nachtrags vom 11.10.2024 sowie Paragraf 15 Absatz 1 und Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung in der Fassung der 1. Änderung vom 10.10.2024 |
| UrnenreihengrabUrnenreihengrabstätten werden nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt, und das Nutzungsrecht wird im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit von 30 Jahren verliehen; ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Zu ihnen zählen nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a auch die Urnenstelen und der Urnenhain, und sie können ausserdem im Wurzelbereich von Bäumen eingerichtet werden. Zur Pflege dieser Gräber sagt die Satzung nichts, deshalb sind sie hier nicht als pflegefrei geführt. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Nutzungsberechtigte verantwortlich; dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 693,00 € | 165,00 € | 858,00 € | 30 | Paragraf 1 Absatz 1 Ziffer I.5 und Ziffer VII.3 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung des 9. Nachtrags vom 11.10.2024 sowie Paragraf 18 Absatz 2 und Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung in der Fassung der 1. Änderung vom 10.10.2024 |
| UrnenwahlgrabstätteUrnenwahlgrabstätten sind nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung Grabstätten, deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird und an denen im Todesfall ein Nutzungsrecht für die Dauer von 40 Jahren verliehen wird. Die Zahl der Urnen richtet sich nach der Grösse der Grabstätte. Sie können ausser in Grabfeldern auch in Mauern, also in Kolumbarien oder Stelen, eingerichtet werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer II je Stelle und Jahr 27 Euro. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Nutzungsberechtigte verantwortlich; dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 1.152,00 € | 165,00 € | 1.317,00 € | 40 | Paragraf 1 Absatz 1 Ziffer I.2 und Ziffer VII.3 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung des 9. Nachtrags vom 11.10.2024 sowie Paragraf 18 Absatz 3 und Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung in der Fassung der 1. Änderung vom 10.10.2024 |
| Urnenreihenkammer, eine StelleDie Nutzungszeit von 30 Jahren steht in der Tarifziffer selbst. Urnenkammern in Stelen zählen nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung zu den Urnenreihengrabstätten; nach Paragraf 18 Absatz 5 werden die Urnen nach Ablauf der Ruhezeit von der Friedhofsverwaltung an einer von ihr festgelegten Stelle beigesetzt. Als Beisetzungsgebühr ist hier Ziffer VIII mit 67,50 Euro angesetzt und nicht Ziffer VII.3 mit 165 Euro, denn Ziffer VII bezahlt die Grabbereitung und das Zufüllen des Grabes, und bei einer Kammer ist kein Grab auszuheben. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Nutzungsberechtigte verantwortlich; dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. | 866,00 € | 67,50 € | 933,50 € | 30 | Paragraf 1 Absatz 1 Ziffer I.7 und Ziffer VIII der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung des 9. Nachtrags vom 11.10.2024 sowie Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a und Paragraf 18 Absatz 5 der Friedhofssatzung in der Fassung der 1. Änderung vom 10.10.2024 |
| Anonymes pflegefreies Urnenreihengrab im Grabfeld DDas günstigste Grab in Schmallenberg überhaupt und die einzige Grabart der Satzung, für die die Stadt die Pflege trägt. Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, die Pflege dieser Grabstätten beschränke sich auf das Mähen der Graboberfläche und werde von der Friedhofsverwaltung übernommen; die dadurch entstehenden Kosten würden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Paragraf 28 wiederholt, die pflegefreien Reihengrabstätten würden als Rasengräber angelegt und die Pflege und Unterhaltung obliege der Friedhofsverwaltung. Das Grabfeld D wurde mit der 1. Änderung der Friedhofssatzung vom 10.10.2024 in Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe dd und in Paragraf 18 Absatz 1 Buchstabe d neu aufgenommen, zeitgleich mit der Tarifziffer I.6. Grabschmuck darf nach Paragraf 19 Absatz 3 nur bis sechs Wochen nach der Beisetzung und vom 30. Oktober bis zum 30. November abgelegt werden. | 519,00 € | 165,00 € | 684,00 € | 30 | Paragraf 1 Absatz 1 Ziffer I.6 und Ziffer VII.3 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung des 9. Nachtrags vom 11.10.2024 sowie Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe c und Paragraf 19 Absatz 2 und Paragraf 28 der Friedhofssatzung in der Fassung der 1. Änderung vom 10.10.2024 |
Häufige Fragen zu Schmallenberg
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Schmallenberg?
- In Schmallenberg sind 9 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 26 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 4,5 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Schmallenberg?
- Neuer Friedhof ist mit 2,1 ha der größte Friedhof in Schmallenberg. Er liegt 5,2 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Schmallenberg?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Schmallenberg gelten 30 Jahre für Tote ab dem vollendeten fünften Lebensjahr nach Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung in der Fassung der 1. Änderung vom 10.10.2024, dazu 20 Jahre für Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr nach Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung in der Fassung der 1. Änderung vom 10.10.2024, dazu 40 Jahre für Nutzungszeit der Erdwahlgrabstätten nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung in der Fassung der 1. Änderung vom 10.10.2024, dazu 40 Jahre für Nutzungszeit der Urnenwahlgrabstätten nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung in der Fassung der 1. Änderung vom 10.10.2024, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit der Urnenreihenkammer nach Paragraf 1 Absatz 1 Ziffer I.7 der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung des 9. Nachtrags vom 11.10.2024.
- Was kostet ein Grab in Schmallenberg?
- Ein Grab in Schmallenberg kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonymes pflegefreies Urnenreihengrab im Grabfeld D mit 684,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Friedhöfen und Friedhofseinrichtungen in der Stadt Schmallenberg (Friedhofsgebührensatzung), in der Fassung des 9. Nachtrags vom 11.10.2024, beschlossen vom Rat am 10.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025; dies ist die Datei, auf die die Ortsrechtsseite der Stadt am 05.09.2026 verlinkt.
- Wer ist für die Friedhöfe in Schmallenberg zuständig?
- Für die Friedhöfe in Schmallenberg ist Stadt Schmallenberg, Friedhofsverwaltung im Ordnungsamt zuständig, Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg, Telefon 02972 980134. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Schmallenberg, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Friedhöfen und Friedhofseinrichtungen in der Stadt Schmallenberg (Friedhofsgebührensatzung) in der Fassung des 9. Nachtrags vom 11.10.2024, beschlossen vom Rat am 10.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025; dies ist die Datei, auf die die Ortsrechtsseite der Stadt am 05.09.2026 verlinkt
- Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Stadt Schmallenberg (Friedhofssatzung) mit den Ruhezeiten, den Nutzungszeiten und der Pflegezuständigkeit vom 24.06.2022 in der ab 01.01.2025 geltenden Fassung der 1. Änderung vom 10.10.2024; Paragraf 1 nennt die zwei Friedhöfe, für die sie gilt, Paragraf 10 die Ruhezeiten, Paragraf 19 Absatz 2 und Paragraf 28 die Pflegezuständigkeit
- Ortsrecht und Satzungen der Stadt Schmallenberg, Rubrik Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung Stand 05.09.2026, verlinkt als Friedhofsgebührensatzung die Datei des 9. Nachtrags und als Friedhofssatzung die Bekanntmachungsfassung der Änderung vom 10.10.2024
- Amtsblatt der Stadt Schmallenberg, Jahrgänge 2025 und 2026 Ausgabe 2025-001 bis 2025-023 und 2026-001 bis 2026-011, am 05.09.2026 vollständig durchgesehen; das Wort Friedhof steht nur in Ausgabe 021 vom 13.11.2025, dort als Tagesordnungspunkt 9 der Sitzung der Stadtvertretung vom 20.11.2025, und ein 10. Nachtrag wurde danach nicht bekannt gemacht
- Dienstleistung Bestattungswesen der Stadt Schmallenberg mit der zuständigen Stelle und dem Hinweis auf die Trägerschaft der Ortsteilfriedhöfe Stand 05.09.2026, nennt für die Kernstadt die zwei städtischen Friedhöfe und sagt zu den Stadtteilen, die dortigen Friedhöfe befänden sich in kirchlicher Trägerschaft
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.