Rheinland-Pfalz, Stadt, Gemeindeschlüssel 07111000
Alle 27 Friedhöfe in Koblenz
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 0261 129-4222
- Stadt Koblenz, Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen, Bürgerservice Friedhöfe
- 1.870,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 780,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 27
- Friedhöfe mit Namen
56073 Koblenz
Reihengrabstätte mit einer vorgeschriebenen Ruhezeit von 20 oder 25 Jahren
Anonyme Urnenreihengrabstätte
3 weitere Flächen ohne Namen
Die 27 Friedhöfe in Koblenz nehmen zusammen 65,9 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Hauptfriedhof Koblenz ist der größte mit 37,5 ha, in der Mitte liegen sie bei 7.490 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 1 km entfernt, der entlegenste 7,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 26 von 27 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 25 von 27 haben eine erfasste Parkanlage. 2 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 4 der 27 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Koblenz rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Koblenz, Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen, Bürgerservice Friedhöfe
Beatusstraße 3756073 Koblenz
0261 129-4222
- Sprechzeiten
- Servicebüro am Haupteingang des Hauptfriedhofes dienstags, mittwochs und donnerstags 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr sowie nach VereinbarungTelefonisch montags bis freitags 8:30 bis 12 Uhr und montags bis donnerstags 14 bis 16 Uhr
Die 27 Friedhöfe in Koblenz, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Hauptfriedhof Koblenz | 37,5 ha | 1,3 km | 10 Anlagen, nächste 140 m | Friedhof Süd, 60 mBus 12, Bus N2 | keine Angabe |
| Bezirksfriedhof Metternich | 5,4 ha | 3 km | 14 Anlagen, nächste 170 m | Closterbrauerei, 400 mBus 5, Bus 15, Bus 340, Bus 350 | keine Angabe |
| Friedhof Lützel | 3,8 ha | 2,5 km | 16 Anlagen, nächste 200 m | Am Petersberg, 220 mBus 7 | keine Angabe |
| Friedhof Horchheim | 2,2 ha | 2,8 km | 2 Anlagen, nächste 360 m | Alter Weg, 170 mBus 6 | keine Angabe |
| Bezirksfriedhof Asterstein | 1,9 ha | 1,3 km | 9 Anlagen, nächste 140 m | Untere Rampe, 250 mBus 6, Bus 10, Bus 26 | keine Angabe |
| Friedhof Neuendorf | 1,8 ha | 2,8 km | 28 Anlagen, nächste 110 m | Langenaustraße, 110 mBus 2 | keine Angabe |
| Friedhof Rübenach | 1,5 ha | 5,9 km | 3 Anlagen, nächste 120 m | Kriegerdenkmal, 410 mBus 4/14, Bus 14, Bus 27, Bus 350 | keine Angabe |
| Pfaffendorfer Neu | 1,5 ha | 1,8 km | 5 Anlagen, nächste 140 m | Augusta-Kaserne, 300 mBus 5, Bus 15 | keine Angabe |
| Friedhof Arenberg | 1,1 ha | 4,1 km | 10 Anlagen, nächste 60 m | In den Sieben Morgen, 200 mBus 19, Bus 29 | keine Angabe |
| Friedhof Metternich Alt | 9.480 m² | 3,5 km | 20 Anlagen, nächste 220 m | Pfaffengasse, 150 mBus 15, Bus N3 | keine Angabe |
| Friedhof Güls | 8.870 m² | 3,8 km | 2 Anlagen, nächste 180 m | Güls Friedhof, 60 mBus 3, Bus N3 | keine Angabe |
| St. Laurentius | 8.570 m² | 2,4 km | 10 Anlagen, nächste 120 m | Im Fronwingert, 110 mBus 6, Bus 16 | christlich, römisch-katholisch |
| Jüdischer Friedhof KoblenzDenkmal | 7.530 m² | 1,2 km | 40 Anlagen, nächste 90 m | Baedekerstraße, 80 mBus 3, Bus 13, Bus 31, Bus 343 | jüdisch |
| Friedhof Pfaffendorf Alt | 7.490 m² | 1 km | 8 Anlagen, nächste 100 m | Bastion, 60 mBus 5, Bus 15 | keine Angabe |
| Friedhof Niederberg | 6.970 m² | 3,2 km | 7 Anlagen, nächste 70 m | Am Brunnen, 160 mBus 9, Bus 19 | keine Angabe |
| Friedhof Kesselheim | 6.520 m² | 5,5 km | 6 Anlagen, nächste 70 m | Kesselheim Friedhof, 30 mBus 30 | keine Angabe |
| Friedhof Lay | 5.110 m² | 5,1 km | 3 Anlagen, nächste 270 m | Lay, Mostertplatz, 220 mBus 31 | keine Angabe |
| Friedhof Arzheim | 4.990 m² | 2,4 km | 3 Anlagen, nächste 100 m | Im Pelzer, 100 mBus 10, Bus 29 | keine Angabe |
| Franzosenfriedhof | 4.770 m² | 2,3 km | 24 Anlagen, nächste 200 m | Rhein-Kaserne, 200 mBus 30 | keine Angabe |
| Friedhof Ehrenbreitstein | 4.740 m² | 2 km | 10 Anlagen, nächste 100 m | Mühlental, 30 mBus 9, Bus 19 | keine Angabe |
| Friedhof Stolzenfels | 4.320 m² | 5,5 km | 9 Anlagen, nächste 180 m | Schloßweg, 230 mBus 670 | keine Angabe |
| Friedhof Arenberg | 2.950 m² | 4,5 km | 7 Anlagen, nächste 60 m | Arenberg Kirche, 40 mBus 9, Bus 19, Bus 29 | christlich, römisch-katholisch |
| Friedhof Wallersheim | 2.530 m² | 3,2 km | 28 Anlagen, nächste 30 m | Langenaustraße, 220 mBus 2 | keine Angabe |
| Friedhof Bubenheim | 2.210 m² | 4,1 km | keine erfasst | In den Wiesen, 310 mBus 27, Bus 330 | keine Angabe |
| Klosterfriedhof Marienschwestern | 2.010 m² | 1,8 km | 70 Anlagen, nächste 50 m | Peter-Klöckner-Straße, 230 mBus 3, Bus 13, Bus 31, Bus 343 | keine Angabe |
| Friedhof Arenberg | 1.280 m² | 4,4 km | 6 Anlagen, nächste 60 m | Silberstraße, 80 mBus 9, Bus 29 | christlich, katholisch |
| Römisches GräberfeldDenkmal | 1.100 m² | 7,5 km | keine erfasst | keine erfasst | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Koblenz kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Boppard | 13,6 km | 1.040,00 €Reiheneinzelgrabstätte für Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres830,00 € gespart | 660,00 €Anonymes Urnengrab120,00 € gespart |
| Remagen | 36,1 km | 1.327,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem fünften Lebensjahr543,00 € gespart | 927,00 €Urnenstele als Reihengrabstätte |
| Koblenz (hier) | - | 1.870,00 €Reihengrabstätte mit einer vorgeschriebenen Ruhezeit von 20 oder 25 Jahren | 780,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte |
| Neuwied | 14,3 km | 2.115,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 970,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte |
| Limburg an der Lahn | 33,5 km | 2.340,00 €Reihengrab für eine Erdbestattung ab dem 6. Lebensjahr | 1.410,00 €Urnenreihengrab für bis zu zwei Urnen |
| Bad Neuenahr-Ahrweiler | 38,2 km | 2.487,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Ruhezeit 20 Jahre | 928,00 €Anonyme Urnengrabstätte |
| Hadamar | 33,9 km | 3.133,00 €Reihengrab für 25 Jahre, nur in Niederzeuzheim und Steinbach | 1.014,00 €Urnenwiesenreihengrab für 15 Jahre |
| Am meisten zu sparen | bis 38,2 km | 830,00 €in Boppard, 13,6 km entfernt | 120,00 €in Boppard, 13,6 km entfernt |
Was ein Grab in Koblenz kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und des Krematoriums der Stadt Koblenz, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage, vom 20.12.2005 in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 15.12.2025, veröffentlicht am 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Wahlgrabstätte auf den Grabfeldern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 19 und 20 des Hauptfriedhofes, je GrabstelleDie Verlängerung kostet nach Ziffer 3.17 je Jahr ein Dreißigstel des Betrags, also 142 Euro. | 4.260,00 € | 750,00 € | 5.010,00 € | 30 | Ziffer 3.01 und Ziffer 1.04 des Gebührenverzeichnisses |
| Wahlgrabstätte auf den Grabfeldern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 19 und 20 des Hauptfriedhofes ohne mögliche Tieferlegung, je GrabstelleDer niedrigere Satz gilt für Grabstellen, in denen aus technischen Gründen keine Tieferlegung möglich ist. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.17 je Jahr 95 Euro. | 2.850,00 € | 750,00 € | 3.600,00 € | 30 | Ziffer 3.02 und Ziffer 1.04 des Gebührenverzeichnisses |
| Wahlgrabstätte für muslimische Bestattungen auf dem Stadtteilfriedhof Lützel, je GrabstelleDas Gräberfeld ist durch Sträucher und Bäume vom übrigen Friedhof getrennt. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.17 je Jahr 122 Euro. | 3.660,00 € | 750,00 € | 4.410,00 € | 30 | Ziffer 3.03 und Ziffer 1.04 des Gebührenverzeichnisses |
| Wahlgrabstätte mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften auf dem Grabfeld 46 C des Hauptfriedhofes, je GrabstelleDas teuerste Erdgrab in Koblenz. Auf dem Grabfeld 46 C gelten nach Paragraf 18 Absatz 1 und Paragraf 30 der Friedhofssatzung zusätzliche Gestaltungsvorschriften, die eine flächendeckende Bepflanzung verlangen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.17 je Jahr 227 Euro. | 6.810,00 € | 750,00 € | 7.560,00 € | 30 | Ziffer 3.10 und Ziffer 1.04 des Gebührenverzeichnisses |
| Wahlgrabstätte auf allen übrigen kommunalen Friedhöfen der Stadt Koblenz, je GrabstelleDer Satz gilt auf allen Friedhöfen außerhalb der genannten Grabfelder des Hauptfriedhofes. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.17 je Jahr 100 Euro. | 3.000,00 € | 750,00 € | 3.750,00 € | 30 | Ziffer 3.12 und Ziffer 1.04 des Gebührenverzeichnisses |
| Wahlgrabstätte auf allen übrigen kommunalen Friedhöfen der Stadt Koblenz ohne mögliche Tieferlegung, je GrabstelleDer niedrigere Satz gilt für Grabstellen, in denen aus technischen Gründen keine Tieferlegung möglich ist. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.17 je Jahr 81 Euro. | 2.430,00 € | 750,00 € | 3.180,00 € | 30 | Ziffer 3.13 und Ziffer 1.04 des Gebührenverzeichnisses |
| Gruftstelle, Nutzungszeit 30 JahreGrüfte sind nach Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung ausgemauerte Grabkammern und als Tiefgrab angelegt; neue Grüfte werden grundsätzlich nicht mehr gebaut. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.17 je Jahr 195 Euro. | 5.850,00 € | 750,00 € | 6.600,00 € | 30 | Ziffer 3.15 und Ziffer 1.04 des Gebührenverzeichnisses |
| Gruftstelle, Nutzungszeit 50 JahreDie Verlängerung kostet nach Ziffer 3.17 je Jahr ein Fünfzigstel des Betrags, also 170 Euro. | 8.500,00 € | 750,00 € | 9.250,00 € | 50 | Ziffer 3.16 und Ziffer 1.04 des Gebührenverzeichnisses |
| Reihengrabstätte mit einer vorgeschriebenen Ruhezeit von 20 oder 25 JahrenDas günstigste Erdgrab in Koblenz. Derselbe Betrag gilt für beide Ruhezeiten: 20 Jahre auf den meisten Friedhöfen, 25 Jahre auf den Stadtteilfriedhöfen Arenberg/Immendorf, Ehrenbreitstein und Kesselheim. Die Ruhezeit kann nach Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung nicht verlängert werden. | 1.270,00 € | 600,00 € | 1.870,00 € | 20 | Ziffer 3.18 und Ziffer 1.01 des Gebührenverzeichnisses |
| Reihengrabstätte mit einer vorgeschriebenen Ruhezeit von 15 JahrenFünfzehn Jahre sind nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung die Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. Über die Ruhezeit ist diese Grabart eindeutig den Kindergräbern zugeordnet, auch wenn ihre Bezeichnung im Tarif das Alter nicht nennt. | 540,00 € | 190,00 € | 730,00 € | 15 | Ziffer 3.19 und Ziffer 1.02 des Gebührenverzeichnisses |
| Reihengrabstätte mit GrabpflegeDas einzige Erdgrab in Koblenz, für das der Tarif die Grabpflege als Bestandteil der Leistung nennt. Es kostet 1.130 Euro mehr als die Reihengrabstätte ohne Grabpflege nach Ziffer 3.18. Der Eigenbetrieb beschreibt dieses Grab auf dem Grabfeld 32 B des Hauptfriedhofes allerdings als pflegeleicht, nennt als Leistung ausdrücklich nur die dauerhafte Pflege der Rasenfläche und überlässt den angelegten Pflanzstreifen der Gestaltung durch die Angehörigen. | 2.400,00 € | 600,00 € | 3.000,00 € | 20 | Ziffer 3.20 und Ziffer 1.01 des Gebührenverzeichnisses |
| Muslimische Reihengrabstätte auf dem Stadtteilfriedhof LützelDie Ruhezeit kann nach Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung nicht verlängert werden. | 1.500,00 € | 600,00 € | 2.100,00 € | 20 | Ziffer 3.21 und Ziffer 1.01 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenwahlgrabstätte auf den Grabfeldern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 19 und 20 des Hauptfriedhofes, je GrabstelleIn einer Urnenwahlgrabstätte können nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung zwei Urnen beigesetzt werden; die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.17 je Jahr 71 Euro. | 2.130,00 € | 270,00 € | 2.400,00 € | 30 | Ziffer 3.04 und Ziffer 1.03 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenwahlgrabstätte mit Grabpflege, je GrabstelleDer Tarif nennt die Grabpflege als Bestandteil der Leistung und verlangt dafür 4.350 Euro mehr als für die Urnenwahlgrabstätte ohne Grabpflege nach Ziffer 3.04. Der Eigenbetrieb bietet diese Grabart in den erhaltenswerten historischen Grabstätten des Hauptfriedhofes an und bepflanzt sie durch Friedhofsgärtner. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.17 je Jahr 216 Euro. | 6.480,00 € | 270,00 € | 6.750,00 € | 30 | Ziffer 3.05 und Ziffer 1.03 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenwahlgrabstätte auf einem Hain, je GrabstelleDer Tarif nennt die extensive gärtnerische Unterhaltung ausdrücklich als Bestandteil der Gebühr. Eine Grabstätte im Hain wird nach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung mit einer Urne belegt. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.17 je Jahr 142 Euro. | 4.260,00 € | 270,00 € | 4.530,00 € | 30 | Ziffer 3.06 und Ziffer 1.03 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenwahlgrabstätte für Partner mit Grabpflege, je GrabstelleDer Tarif nennt die Grabpflege als Bestandteil der Leistung. Den liegenden Kissenstein beschaffen die Angehörigen selbst bei einem Steinmetz ihrer Wahl. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.17 je Jahr 140 Euro. | 4.200,00 € | 270,00 € | 4.470,00 € | 30 | Ziffer 3.07 und Ziffer 1.03 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenwahlgrabstätte an einem Partnerbaum, zwei GrabstellenDer Betrag gilt für beide Grabstellen zusammen, denn das Nutzungsrecht kann nach Paragraf 16 b Absatz 3 der Friedhofssatzung nur für beide gemeinsam erworben werden. Je Grabstelle sind das 4.200 Euro, und die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an. Der Tarif nennt die extensive gärtnerische Unterhaltung als Bestandteil der Gebühr. | 8.400,00 € | 270,00 € | 8.670,00 € | 30 | Ziffer 3.08 und Ziffer 1.03 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenwahlgrabstätte an einem Einzelbaum, je GrabstelleAn einem Einzelbaum können nach Paragraf 16 b Absatz 3 der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Der Tarif nennt die extensive gärtnerische Unterhaltung als Bestandteil der Gebühr. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.17 je Jahr 140 Euro. | 4.200,00 € | 270,00 € | 4.470,00 € | 30 | Ziffer 3.09 und Ziffer 1.03 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenwahlgrabstätte mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften auf dem Grabfeld 47 C des Hauptfriedhofes, je GrabstelleAuf dem Grabfeld 47 C gelten nach Paragraf 18 Absatz 1 und Paragraf 30 der Friedhofssatzung zusätzliche Gestaltungsvorschriften, die eine flächendeckende Bepflanzung verlangen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.17 je Jahr 93 Euro. | 2.790,00 € | 270,00 € | 3.060,00 € | 30 | Ziffer 3.11 und Ziffer 1.03 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenwahlgrabstätte auf allen übrigen kommunalen Friedhöfen der Stadt Koblenz, je GrabstelleDie Verlängerung kostet nach Ziffer 3.17 je Jahr 55 Euro. | 1.650,00 € | 270,00 € | 1.920,00 € | 30 | Ziffer 3.14 und Ziffer 1.03 des Gebührenverzeichnisses |
| UrnenreihengrabstätteDas günstigste Grab in Koblenz, das die Angehörigen selbst gestalten dürfen. In einer Urnenreihengrabstätte können nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung zwei Aschen beigesetzt werden, wenn die zweite Ruhezeit die erste nicht überschreitet. | 850,00 € | 270,00 € | 1.120,00 € | 20 | Ziffer 3.22 und Ziffer 1.03 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenreihengrabstätte mit Kissenstein und GrabpflegeDer Tarif nennt die Grabpflege als Bestandteil der Leistung und verlangt dafür 1.040 Euro mehr als für die Urnenreihengrabstätte ohne Grabpflege nach Ziffer 3.22. Der Eigenbetrieb pflegt den Rasen und richtet eine zentrale Ablagestelle für Blumen und Kerzen ein. | 1.890,00 € | 270,00 € | 2.160,00 € | 20 | Ziffer 3.23 und Ziffer 1.03 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenreihengrabstätte mit GrabpflegeDer Tarif nennt die Grabpflege als Bestandteil der Leistung und verlangt dafür 1.100 Euro mehr als für die Urnenreihengrabstätte ohne Grabpflege nach Ziffer 3.22. | 1.950,00 € | 270,00 € | 2.220,00 € | 20 | Ziffer 3.24 und Ziffer 1.03 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenreihengrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum, je GrabstelleDer Tarif nennt die gärtnerische Unterhaltung als Bestandteil der Gebühr. Die Namen werden nach Paragraf 16 b Absatz 4 der Friedhofssatzung auf einer Tafel am Baum angebracht, die die Friedhofsverwaltung herstellt und befestigt; ein eigenes Grabmal ist an einem Gemeinschaftsbaum nicht vorgesehen. | 700,00 € | 270,00 € | 970,00 € | 20 | Ziffer 3.25 und Ziffer 1.03 des Gebührenverzeichnisses |
| Anonyme UrnenreihengrabstätteDas günstigste Grab in Koblenz. Nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung obliegt die Pflege der Grabflächen dem Friedhofspersonal, eine namentliche Kennzeichnung ist nicht zulässig. Der Tarif nennt die gärtnerische Unterhaltung zusätzlich als Bestandteil der Gebühr. | 510,00 € | 270,00 € | 780,00 € | 20 | Ziffer 3.26 und Ziffer 1.03 des Gebührenverzeichnisses |
| Urnenreihengrabstätte in einer UrnenmauerEine Urnenreihengrabstätte in einer Urnenmauer kann nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung nur mit einer Urne belegt werden. | 1.320,00 € | 270,00 € | 1.590,00 € | 20 | Ziffer 3.27 und Ziffer 1.03 des Gebührenverzeichnisses |
Häufige Fragen zu Koblenz
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Koblenz?
- In Koblenz sind 27 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 3 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 65,9 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Koblenz?
- Hauptfriedhof Koblenz ist mit 37,5 ha der größte Friedhof in Koblenz. Er liegt 1,3 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Koblenz?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Koblenz gelten 20 Jahre für Erdbestattung Erwachsener, Regelfall nach Paragraf 11 Satz 1 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Urnenbeisetzung, Regelfall nach Paragraf 11 Satz 1 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 11 Satz 1 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Erdbestattung Verstorbener nach vollendetem 5. Lebensjahr auf den Stadtteilfriedhöfen Arenberg/Immendorf, Ehrenbreitstein und Kesselheim nach Paragraf 11 Satz 2 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Koblenz?
- Ein Grab in Koblenz kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonyme Urnenreihengrabstätte mit 780,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und des Krematoriums der Stadt Koblenz, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage, vom 20.12.2005 in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 15.12.2025, veröffentlicht am 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026.
- Wer ist für die Friedhöfe in Koblenz zuständig?
- Für die Friedhöfe in Koblenz ist Stadt Koblenz, Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen, Bürgerservice Friedhöfe zuständig, Beatusstraße 37, 56073 Koblenz, Telefon 0261 129-4222. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Koblenz, die Fristen setzt Rheinland-Pfalz
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und des Krematoriums der Stadt Koblenz, mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage vom 20.12.2005 in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 15.12.2025, veröffentlicht am 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026
- Downloadbereich Bestattungswesen des Eigenbetriebs Grünflächen- und Bestattungswesen, dauerhafte Einstiegsseite zu beiden Satzungen Stand 30.08.2026, führt die Gebührensatzung ab Januar 2026 und die Friedhofssatzung mit 7. Änderung
- Friedhofssatzung der Stadt Koblenz, Ortsrechtssammlung Abschnitt 02 Bau- und Friedhofswesen vom 13.12.2001 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 25.11.2022
- Bestattungsgesetz (BestG) Stand 1. Oktober 2025
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.