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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Rheinland-Pfalz, Stadt, Gemeindeschlüssel 07138045

Alle 17 Friedhöfe in Neuwied

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

02631 85-4542
Servicebetriebe Neuwied AöR, Friedhofsangelegenheiten

56564 Neuwied

2.115,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr

970,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Anonyme Urnenreihengrabstätte

17
Friedhöfe mit Namen

2 weitere Flächen ohne Namen

Die 17 Friedhöfe in Neuwied nehmen zusammen 39,2 ha ein

Kurz beantwortet

Neuwied hat 17 benannte Friedhöfe mit zusammen 39,2 ha. Der größte ist Friedhof Dierdorfer Straße mit 9 ha, am nächsten am Ortskern liegt Jüdischer Friedhof Niederbieber mit 540 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Neuwied abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Dierdorfer Straße ist der größte mit 9 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,4 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 540 m entfernt, der entlegenste 6,2 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 15 von 17 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 16 von 17 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 9 der 17 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Neuwied rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Servicebetriebe Neuwied AöR, Friedhofsangelegenheiten

Hafenstraße 90
56564 Neuwied
02631 85-4542
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 12:30 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Neuwied im Netz

Die 17 Friedhöfe in Neuwied, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Friedhof Dierdorfer Straße9 ha810 m1 Anlagen, nächste 230 mFriedhof Wennenberg, 300 mBus 63, Bus 73, Bus 100, Bus 104christlich
Friedhof Elisabethstraße / Bogenstraße8 ha4,2 km5 Anlagen, nächste 250 mFriedhof Elisabethstraße, 150 mBus 63, Bus 74christlich
Friedwald Neuwied-Monrepos3,8 ha3,8 kmkeine erfasstkeine erfasstkeine Angabe
Friedhof Sohler Weg3,4 ha2,6 km22 Anlagen, nächste 90 mPeter-Siemeister-Straße, 200 mBus 73, Bus 104keine Angabe
Friedhof Friedhofstraße2 ha4,3 km7 Anlagen, nächste 160 mAm Ringofen, 200 mkeine Angabe
Friedhof an der Feldkirche1,9 ha3,8 km10 Anlagen, nächste 110 mBlindenschule, 220 mBus 61keine Angabe
Alter Friedhof1,8 ha3,8 km17 Anlagen, nächste 60 mAm Carmen-Sylva-Garten, 220 mBus 72, Bus 73, Bus 75christlich
Friedhof Melsbacher Straße1,7 ha1,1 km1 Anlagen, nächste 50 mFriedhof, 50 mkeine Angabe
Friedhof Am Wasserturm1,4 ha5,4 km3 Anlagen, nächste 180 mSporthalle, 300 mBus 66, Bus 76christlich
Friedhof Kimbernstraße1,3 ha2,7 km6 Anlagen, nächste 100 mRodenbacher Straße, 340 mBus 61christlich
Jüdischer Friedhof Niederbieber1,1 ha540 m7 Anlagen, nächste 140 mIsarstraße, 110 mBus 63, Bus 73jüdisch
Friedhof Renoirstraße1 ha2,2 km2 Anlagen, nächste 30 mKirche, 400 mBus 62, Bus 72, Bus 76, Bus 81christlich, katholisch
Friedhof Löhpfad8.420 m²2 km8 Anlagen, nächste 50 mKirche, 180 mBus 62, Bus 72, Bus 81christlich
Friedhof Klosterstraße7.140 m²6,2 km5 Anlagen, nächste 70 mRaiffeisenbank, 170 mBus 61, Bus 81keine Angabe
Friedhof im Wiedtal4.540 m²2,8 km2 Anlagen, nächste 180 mAltwied Burg, 140 mBus 130, Bus 131christlich
Fürstlicher Friedhof Monrepos4.400 m²3,4 km2 Anlagen, nächste 130 mkeine erfasstkeine Angabe
Evangelischer Friedhof Niederbieber3.670 m²1 km12 Anlagen, nächste 50 mSchulzentrum, 240 mBus 72, Bus 81, Bus 104keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Neuwied kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Grafschaft30,9 km978,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr1.137,00 € gespart503,00 €Urnenreihengrabstätte467,00 € gespart
Boppard26,5 km1.040,00 €Reiheneinzelgrabstätte für Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres1.075,00 € gespart660,00 €Anonymes Urnengrab310,00 € gespart
Remagen22,3 km1.327,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem fünften Lebensjahr788,00 € gespart927,00 €Urnenstele als Reihengrabstätte43,00 € gespart
Königswinter31,1 km1.510,00 €Erdreihengrabkammer auf dem Friedhof 09 Thomasberg, Nutzungszeit 12 Jahre605,00 € gespart1.010,00 €Aschestreustätte in einer anonymen Urnenreihengrabstätte, Nutzungszeit 12 Jahre
Koblenz14,3 km1.870,00 €Reihengrabstätte mit einer vorgeschriebenen Ruhezeit von 20 oder 25 Jahren245,00 € gespart780,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte190,00 € gespart
Neuwied (hier)-2.115,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr970,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte
Bad Neuenahr-Ahrweiler26,1 km2.487,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Ruhezeit 20 Jahre928,00 €Anonyme Urnengrabstätte42,00 € gespart
Hennef (Sieg)37,7 km3.027,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr1.487,00 €Urnenreihengrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum im Ruhewald
Am meisten zu sparenbis 37,7 km1.137,00 €in Grafschaft, 30,9 km entfernt467,00 €in Grafschaft, 30,9 km entfernt
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Neuwied kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung der Servicebetriebe Neuwied, Anstalt des öffentlichen Rechts, über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Neuwied, Friedhofsgebührensatzung, nichtamtliche Lesefassung mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage, vom 01.03.2007, zuletzt geändert durch die 7. Änderungssatzung vom 22.11.2023, gültig ab 01.01.2024.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Ruhefrist für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung grundsätzlich 15 Jahre, und so lange läuft nach Paragraf 13 Absatz 1 auch das Nutzungsrecht an der Reihengrabstätte.250,00 €401,00 €651,00 €15Ziffer I Buchstabe a und Ziffer III Nummer 1 Buchstabe a des Gebührenverzeichnisses sowie Paragraf 10 und Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Neuwied. Auf dem Friedhof Altwied beträgt die Ruhezeit nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung 30 statt 20 Jahre; einen abweichenden Gebührensatz nennt das Verzeichnis dafür nicht.1.282,00 €833,00 €2.115,00 €20Ziffer I Buchstabe b und Ziffer III Nummer 1 Buchstabe b des Gebührenverzeichnisses sowie Paragraf 10 und Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Anonyme ReihengrabstätteDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Neuwied. Paragraf 13 Absatz 5 der Friedhofssatzung weist die Pflege der Grabflächen den SBN oder einem von ihnen beauftragten Unternehmen zu, Paragraf 25 Absatz 5 zusätzlich die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung. Das Verzeichnis führt den Betrag ausdrücklich als Betrag inklusive Pflege. Anonyme Reihengrabstätten gibt es nur auf dem Friedhof Dierdorfer Straße, eine namentliche Kennzeichnung ist dort nicht zulässig.1.503,00 €833,00 €2.336,00 €20Ziffer I Buchstabe c und Ziffer III Nummer 1 Buchstabe b des Gebührenverzeichnisses sowie Paragraf 13 Absatz 5 und Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofssatzung
Anonyme UrnenreihengrabstätteDas günstigste Grab in Neuwied überhaupt. Die Grabstätte wird nach Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung für 15 Jahre zur Beisetzung einer Asche abgegeben und nur auf dem Friedhof Dierdorfer Straße bereitgestellt; für die Pflege gilt Paragraf 13 Absatz 5 sinngemäß.623,00 €347,00 €970,00 €15Ziffer I Buchstabe d und Ziffer III Nummer 4 Buchstabe a des Gebührenverzeichnisses sowie Paragraf 15 Absatz 5, Paragraf 13 Absatz 5 und Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofssatzung
RasenreihengrabstätteIn der Nutzungsgebühr stecken 1.503 Euro für die Grabstätte und 200 Euro für die Namenstafel, ohne die es nach Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofssatzung keine Rasengrabstätte gibt. Die Pflege der Grabflächen obliegt nach Paragraf 13 Absatz 4 und Paragraf 25 Absatz 5 den SBN.1.703,00 €833,00 €2.536,00 €20Ziffer I Buchstabe e, Ziffer VII Nummer 1 Buchstabe a und Ziffer III Nummer 1 Buchstabe b des Gebührenverzeichnisses sowie Paragraf 13 Absatz 4, Paragraf 20 Absatz 2 und Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofssatzung
UrnenrasenreihengrabstätteUrnenrasenreihengrabstätten werden nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung auf allen Friedhöfen in den Rasengrabfeldern als Rasengräber angelegt und für 15 Jahre abgegeben. In der Nutzungsgebühr stecken 941 Euro für die Grabstätte und 200 Euro für die Namenstafel.1.141,00 €347,00 €1.488,00 €15Ziffer I Buchstabe f, Ziffer VII Nummer 1 Buchstabe a und Ziffer III Nummer 4 Buchstabe c des Gebührenverzeichnisses sowie Paragraf 15 Absatz 2, Paragraf 20 Absatz 2 und Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofssatzung
UrnenbaumreihengrabstätteDie Beisetzung erfolgt nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung im Traufenbereich eines Baumes auf einer Fläche von einem Quadratmeter und für 15 Jahre. Paragraf 25 Absatz 5 weist die Unterhaltung ausschließlich den SBN zu. Ein Markierungsschild kostet 30 Euro, ist aber nach Paragraf 20 Absatz 3 keine Pflicht und steckt deshalb nicht im Grabpreis.941,00 €347,00 €1.288,00 €15Ziffer I Buchstabe g und Ziffer III Nummer 4 Buchstabe d des Gebührenverzeichnisses sowie Paragraf 15 Absatz 3, Paragraf 20 Absatz 3 und Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofssatzung
Wahlgrabstätte, Einzelgrabstätte, je GrabstelleDer Betrag gilt je Grabstelle; eine mehrstellige Wahlgrabstätte kostet ihn für jede weitere Grabstätte erneut. Die Verlängerung kostet 96,20 Euro je Jahr, also genau ein Dreißigstel. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich nach Paragraf 14 Absatz 9 der Friedhofssatzung die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte.2.886,00 €833,00 €3.719,00 €30Ziffer II Buchstabe a und Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b des Gebührenverzeichnisses sowie Paragraf 14 Absatz 1 und Absatz 9 der Friedhofssatzung
Wahlgrabstätte als Tiefengrab, je GrabstelleIn einem Tiefengrab können nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung zwei Leichen übereinander bestattet werden. Die Überlassung kostet so viel wie eine Einzelgrabstätte, das Ausheben und Schließen dagegen 1.212 Euro für die erste und 833 Euro für die zweite Bestattung.2.886,00 €1.212,00 €4.098,00 €30Ziffer II Buchstabe a und Ziffer III Nummer 3 Buchstabe a des Gebührenverzeichnisses sowie Paragraf 14 Absatz 1 und Absatz 3 der Friedhofssatzung
UrnenwahlgrabstätteIn einer Urnenwahlgrabstätte dürfen nach Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet 55 Euro je Jahr. Die Ruhefrist für Aschen beträgt 15 Jahre, das Nutzungsrecht läuft 30 Jahre.1.650,00 €347,00 €1.997,00 €30Ziffer II Buchstabe b und Ziffer III Nummer 4 Buchstabe b des Gebührenverzeichnisses sowie Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung
RasenwahlgrabstätteIn der Nutzungsgebühr stecken 2.253 Euro für die Grabstätte und 200 Euro für die Namenstafel. Die Verlängerung kostet 75,10 Euro je Jahr. Das Verzeichnis schreibt hinter diese Ziffer nicht inklusive Pflege, doch Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofssatzung weist Herrichtung und Unterhaltung aller Rasengrabstätten ausschließlich den SBN zu.2.453,00 €833,00 €3.286,00 €30Ziffer II Buchstabe c, Ziffer VII Nummer 1 Buchstabe a und Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b des Gebührenverzeichnisses sowie Paragraf 13 Absatz 4, Paragraf 20 Absatz 2 und Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofssatzung
UrnenrasenwahlgrabstätteIn der Nutzungsgebühr stecken 1.881 Euro für die Grabstätte und 200 Euro für die Namenstafel. Die Verlängerung kostet 62,70 Euro je Jahr. Für die Pflege gilt dasselbe wie bei der Rasenwahlgrabstätte.2.081,00 €347,00 €2.428,00 €30Ziffer II Buchstabe d, Ziffer VII Nummer 1 Buchstabe a und Ziffer III Nummer 4 Buchstabe c des Gebührenverzeichnisses sowie Paragraf 13 Absatz 4, Paragraf 20 Absatz 2 und Paragraf 25 Absatz 5 der Friedhofssatzung
FriedWald Neuwied-Monrepos, Bestattungsplatz an einem Baum mit blauer PlaketteEin Bestattungsplatz ist eine von bis zu zwanzig Einzelruhestätten an einem Baum; der Preis richtet sich nach Stärke, Art und Lage des Baumes. Grabpflege im herkömmlichen Sinne ist nach Paragraf 11 Absatz 1 der FriedWald Satzung untersagt, Pflegeeingriffe nehmen nach Paragraf 11 Absatz 2 und 3 allein die SBN oder ein von ihnen beauftragter Dritter vor.890,00 €450,00 €1.340,00 €15Paragraf 3 Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 4 Buchstabe a der FriedWald Gebührensatzung sowie Paragraf 7 Absatz 2 und 3 und Paragraf 11 der FriedWald Satzung
FriedWald Neuwied-Monrepos, Bestattungsplatz an einem Baum mit grüner PlaketteDie mittlere der drei Preisstufen für einen einzelnen Bestattungsplatz.1.190,00 €450,00 €1.640,00 €15Paragraf 3 Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 4 Buchstabe a der FriedWald Gebührensatzung sowie Paragraf 7 Absatz 2 und 3 und Paragraf 11 der FriedWald Satzung
FriedWald Neuwied-Monrepos, Bestattungsplatz an einem Baum mit schwarzer PlaketteDie teuerste der drei Preisstufen für einen einzelnen Bestattungsplatz.1.390,00 €450,00 €1.840,00 €15Paragraf 3 Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 4 Buchstabe a der FriedWald Gebührensatzung sowie Paragraf 7 Absatz 2 und 3 und Paragraf 11 der FriedWald Satzung
FriedWald Neuwied-Monrepos, Bestattungsplatz am Sternschnuppenbaum für Kinder bis zum dritten LebensjahrDie Satzung stellt den Bestattungsplatz am Sternschnuppenbaum ausdrücklich kostenlos; zu zahlen ist allein die Beisetzungsgebühr von 450 Euro. Beigesetzt werden dort nur Kinder bis zum dritten Lebensjahr.0,00 €450,00 €450,00 €15Paragraf 3 Nummer 3 Buchstabe b und Nummer 4 Buchstabe a der FriedWald Gebührensatzung sowie Paragraf 7 Absatz 3 und Paragraf 11 der FriedWald Satzung
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Neuwied

Häufige Fragen zu Neuwied

Wie viele Friedhöfe gibt es in Neuwied?
In Neuwied sind 17 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 2 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 39,2 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Neuwied?
Friedhof Dierdorfer Straße ist mit 9 ha der größte Friedhof in Neuwied. Er liegt 810 m vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Neuwied?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Neuwied gelten 20 Jahre für Erdbestattung, Regelfall nach Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Erdbestattung auf dem Friedhof Altwied nach Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Erdbestattung von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 10 Satz 3 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Beisetzung einer Asche nach Paragraf 10 Satz 2 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Beisetzung einer Asche im FriedWald Neuwied-Monrepos nach Paragraf 7 Absatz 3 der FriedWald Satzung.
Was kostet ein Grab in Neuwied?
Ein Grab in Neuwied kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonyme Urnenreihengrabstätte mit 970,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung der Servicebetriebe Neuwied, Anstalt des öffentlichen Rechts, über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Neuwied, Friedhofsgebührensatzung, nichtamtliche Lesefassung mit dem Gebührenverzeichnis als Anlage, vom 01.03.2007, zuletzt geändert durch die 7. Änderungssatzung vom 22.11.2023, gültig ab 01.01.2024.
Wer ist für die Friedhöfe in Neuwied zuständig?
Für die Friedhöfe in Neuwied ist Servicebetriebe Neuwied AöR, Friedhofsangelegenheiten zuständig, Hafenstraße 90, 56564 Neuwied, Telefon 02631 85-4542. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Neuwied, die Fristen setzt Rheinland-Pfalz

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.