Rheinland-Pfalz, Stadt, Gemeindeschlüssel 07131070
Alle 8 Friedhöfe in Remagen
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 02642 201-0
- Stadtverwaltung Remagen, Friedhofsverwaltung im Fachbereich Ordnung und Soziales
- 1.327,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 927,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 8
- Friedhöfe mit Namen
53424 Remagen
Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem fünften Lebensjahr
Urnenstele als Reihengrabstätte
3 weitere Flächen ohne Namen
Die 8 Friedhöfe in Remagen nehmen zusammen 5 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Neuer Friedhof Remagen ist der größte mit 2 ha, in der Mitte liegen sie bei 2.810 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 740 m entfernt, der entlegenste 5,9 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 7 von 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 7 von 8 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 6 der 8 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Remagen rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadtverwaltung Remagen, Friedhofsverwaltung im Fachbereich Ordnung und Soziales
Bachstraße 253424 Remagen
02642 201-0
- Sprechzeiten
- Stadtverwaltung allgemein: Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.30 bis 12 Uhr.Bürgerbüro: Montag und Dienstag 7.30 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, Mittwoch und Freitag 7.30 bis 12 Uhr, Donnerstag 7.30 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr, dazu jeden ersten Samstag im Monat 9 bis 13 Uhr.Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht; der Block mit den Ansprechpartnern auf der Seite Bestattungen wird nachgeladen und bleibt leer.
Die 8 Friedhöfe in Remagen, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Neuer Friedhof Remagen | 2 ha | 1,2 km | 9 Anlagen, nächste 70 m | Remagen IGS, 120 mBus 841, Bus 851, Bus 852 | christlich |
| Friedhof Oberwinter | 1,3 ha | 4,2 km | 8 Anlagen, nächste 100 m | Oberwinter Friedhof, 80 mBus 841 | christlich |
| Friedhof Kripp | 8.740 m² | 3,5 km | 15 Anlagen, nächste 50 m | Kripp Friedhof, 70 mBus 851, Bus 852 | christlich |
| Friedhof Unkelbach | 2.810 m² | 4,1 km | 3 Anlagen, nächste 20 m | Unkelbach Feuerwehrhaus, 180 mBus 841 | keine Angabe |
| Friedhof Oedingen | 2.430 m² | 5,9 km | 5 Anlagen, nächste 130 m | Oedingen Kirche, 120 mBus 841, Bus 856 | keine Angabe |
| Ehrenfriedhof | 850 m² | 740 m | 15 Anlagen, nächste 240 m | Remagen Gerhard-Carll-Str., 100 mBus 841, Bus 851, Bus 852 | christlich |
| Alter Judenfriedhof | 760 m² | 1,5 km | keine erfasst | keine erfasst | jüdisch |
| Neuer Jüdischer Friedhof Remagen | 430 m² | 1,3 km | 11 Anlagen, nächste 120 m | Remagen IGS, 210 mBus 841, Bus 851, Bus 852 | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Remagen kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Grafschaft | 10,1 km | 978,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr349,00 € gespart | 503,00 €Urnenreihengrabstätte424,00 € gespart |
| Bonn | 19,5 km | 1.229,43 €Grabstätte im Landschaftsgrabfeld für eine Erdbestattung97,57 € gespart | 584,73 €Memoriamgrab für eine Urne im Landschaftsgrabfeld342,27 € gespart |
| Remagen (hier) | - | 1.327,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem fünften Lebensjahr | 927,00 €Urnenstele als Reihengrabstätte |
| Königswinter | 14,3 km | 1.510,00 €Erdreihengrabkammer auf dem Friedhof 09 Thomasberg, Nutzungszeit 12 Jahre | 1.010,00 €Aschestreustätte in einer anonymen Urnenreihengrabstätte, Nutzungszeit 12 Jahre |
| Koblenz | 36,1 km | 1.870,00 €Reihengrabstätte mit einer vorgeschriebenen Ruhezeit von 20 oder 25 Jahren | 780,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte147,00 € gespart |
| Neuwied | 22,3 km | 2.115,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 970,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte |
| Bad Münstereifel | 30 km | 2.401,00 €Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr | 647,00 €Grabstelle auf dem Aschenstreufeld280,00 € gespart |
| Bad Neuenahr-Ahrweiler | 8,8 km | 2.487,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Ruhezeit 20 Jahre | 928,00 €Anonyme Urnengrabstätte |
| Am meisten zu sparen | bis 36,1 km | 349,00 €in Grafschaft, 10,1 km entfernt | 424,00 €in Grafschaft, 10,1 km entfernt |
Was ein Grab in Remagen kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach 29. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren der Stadt Remagen (Friedhofsgebührensatzung) vom 01.08.1989, mit der neu gefassten Anlage zu Paragraf 1, vom Stadtrat am 22.09.2025 beschlossen, am 07.10.2025 von Bürgermeister Björn Ingendahl ausgefertigt und bekannt gemacht, in Kraft seit 01.01.2026.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem fünften LebensjahrDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Remagen. Der Betrag besteht aus 627,00 Euro für die Überlassung der Grabstätte auf die Ruhezeit von zwanzig Jahren und 700,00 Euro für das Ausheben und Schließen des Grabes; Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt, die Gräber würden von der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder zugefüllt, es gibt also keine Wahl. Das Grab ist nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe b 2,10 Meter lang und 1,00 Meter breit; nach Absatz 3 darf darin nur eine Leiche beigesetzt werden. Nicht verlängerbar: Reihengräber werden nach Paragraf 13 Absatz 1 erst im Todesfall und nur für die Dauer der Ruhezeit abgegeben, und die Stadt schreibt auf ihrer Seite Bestattungen ausdrücklich, dass zusätzliche Bestattungen und eine Verlängerung der Nutzungsdauer nicht möglich sind. Nicht pflegefrei: Es gilt Paragraf 28 Absatz 1 und 4 der Friedhofssatzung, wonach alle Grabstätten hergerichtet und dauernd instand gehalten werden müssen und dafür bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung, bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich ist. | 627,00 € | 700,00 € | 1.327,00 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I Ziffer 1.2, mit der Gebühr für das Ausheben nach Abschnitt IV Ziffer 1.3 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum fünften LebensjahrParagraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung richtet für diese Altersgruppe eigene Reihengrabfelder ein; das Grab ist 1,20 Meter lang und 0,60 Meter breit und damit knapp ein Drittel der Fläche eines Erwachsenengrabes. Auch das Ausheben ist billiger, nämlich 250,00 Euro statt 700,00 Euro. Die Ruhezeit ist mit zwanzig Jahren dieselbe wie bei Erwachsenen, denn Paragraf 10 der Friedhofssatzung unterscheidet nur zwischen Leichen und Aschen. Für Kinder bis zum ersten Lebensjahr und für Sternenkinder gibt es daneben ein eigenes, gebührenfreies Grabfeld. Nicht pflegefrei: Es gilt Paragraf 28 Absatz 1 und 4 der Friedhofssatzung, wonach alle Grabstätten hergerichtet und dauernd instand gehalten werden müssen und dafür bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung, bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich ist. | 214,00 € | 250,00 € | 464,00 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I Ziffer 1.1, mit der Gebühr für das Ausheben nach Abschnitt IV Ziffer 1.2 |
| Anonyme Rasenreihengrabstätte für Verstorbene ab dem fünften LebensjahrPflegefrei nach Paragraf 16 a Absatz 2 der Friedhofssatzung, wonach die Anlage und Unterhaltung der Rasengrabstätten dem Friedhofsträger obliegt, und Absatz 2 zählt die anonyme Rasengrabstätte dort als erste der fünf Bauarten auf. Die Stadt schreibt auf ihrer Seite Bestattungen denselben Satz noch einmal: Die Gräber sind nicht namentlich gekennzeichnet, die Unterhaltung erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Nach Paragraf 16 a Absatz 4 ist das Auflegen von Blumen oder sonstigem Grabschmuck einschließlich Grablichtern auf den Grabstätten außerhalb der zentralen Gedenksteine unzulässig; nur anlässlich der Beisetzung darf Grabschmuck abgelegt werden und ist spätestens nach vier Wochen zu entfernen. Für Verstorbene bis zum fünften Lebensjahr kostet dieselbe Grabart nach Ziffer 2.1 nur 353,00 Euro. Die anonyme Rasenreihengrabstätte ist mit 2.204,00 Euro einschließlich Ausheben das teuerste pflegefreie Erdgrab und zugleich das einzige, in dem eine Leiche bestattet werden kann. | 1.504,00 € | 700,00 € | 2.204,00 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I Ziffer 2.2, mit der Gebühr für das Ausheben nach Abschnitt IV Ziffer 1.3 |
| Rasenreihengrabstätte mit ebenerdiger Grabplatte für Verstorbene ab dem fünften LebensjahrDerselbe Grundbetrag wie beim anonymen Rasengrab, aber mit Namen: Die namentliche Kennzeichnung erfolgt hier durch eine ebenerdige Grabplatte, die nach Paragraf 16 a Absatz 3 der Friedhofssatzung in besonders ausgewiesenen Grabfeldern in der Größe 40 mal 30 mal 5 Zentimeter vorgeschrieben ist und für die die Zustimmung nach Paragraf 21 Absatz 1 einzuholen ist. Die Platte selbst steht in keiner Gebührenzeile; sie ist beim Steinmetz zu beauftragen, und die Genehmigung dafür kostet nach Abschnitt VII Ziffer 4.1 35,00 Euro. Anders als beim zentralen Gedenkstein ist deshalb hier keine Kennzeichnungsgebühr eingerechnet. Pflegefrei nach Paragraf 16 a Absatz 2 der Friedhofssatzung, wonach die Anlage und Unterhaltung der Rasengrabstätten dem Friedhofsträger obliegt. Für Verstorbene bis zum fünften Lebensjahr kostet die Grabart nach Ziffer 2.3 353,00 Euro. | 1.504,00 € | 700,00 € | 2.204,00 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I Ziffer 2.4, mit der Gebühr für das Ausheben nach Abschnitt IV Ziffer 1.3 |
| Halbanonyme Rasenreihengrabstätte mit zentralem Gedenkstein für Verstorbene ab dem fünften LebensjahrDer Betrag besteht aus 1.504,00 Euro für die Überlassung der Grabstätte und 299,00 Euro für die namentliche Kennzeichnung am zentralen Gedenkstein. Die Kennzeichnung ist hier eingerechnet, weil sie genau das ist, was diese Grabart von der gleich teuren anonymen unterscheidet: Beide kosten nach Ziffer 2.2 und 2.6 dieselben 1.504,00 Euro, und Paragraf 16 a Absatz 5 der Friedhofssatzung bestimmt, dass bei Rasengrabstätten mit zentralem Gedenkstein die namentliche Kennzeichnung durch den Friedhofsträger erfolgt, sofern keine anonyme Beisetzung gewünscht ist. Wer die 299,00 Euro nicht anerkennt, rechnet 2.204,00 Euro statt 2.503,00 Euro. Am zentralen Gedenkstein darf nach Absatz 4 auch Grabschmuck abgelegt werden, auf der Grabstätte selbst nicht. Pflegefrei nach Paragraf 16 a Absatz 2 der Friedhofssatzung, wonach die Anlage und Unterhaltung der Rasengrabstätten dem Friedhofsträger obliegt. | 1.803,00 € | 700,00 € | 2.503,00 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I Ziffer 2.6, mit der namentlichen Kennzeichnung nach Abschnitt VIII Ziffer 1 und der Gebühr für das Ausheben nach Abschnitt IV Ziffer 1.3 |
| Rasenreihengrabstätte für Verstorbene bis zum fünften LebensjahrDer Tarif führt für Verstorbene bis zum fünften Lebensjahr alle drei Bauarten des Rasenreihengrabes zum selben Satz von 353,00 Euro, nämlich anonym unter Ziffer 2.1, mit ebenerdiger Platte unter Ziffer 2.3 und mit zentralem Gedenkstein unter Ziffer 2.5; erfasst ist deshalb eine Grabart für alle drei. Bei den Erwachsenen kostet dieselbe Bauart 1.504,00 Euro, das Kindergrab liegt also bei rund einem Viertel. Die namentliche Kennzeichnung am zentralen Gedenkstein nach Abschnitt VIII Ziffer 1 mit 299,00 Euro ist hier nicht eingerechnet, weil der Tarif die drei Bauarten in einer Preisgruppe zusammenfasst und offenlässt, welche davon gemeint ist. Pflegefrei nach Paragraf 16 a Absatz 2 der Friedhofssatzung, wonach die Anlage und Unterhaltung der Rasengrabstätten dem Friedhofsträger obliegt. | 353,00 € | 250,00 € | 603,00 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I Ziffern 2.1, 2.3 und 2.5, mit der Gebühr für das Ausheben nach Abschnitt IV Ziffer 1.2 |
| Sternenkindergrab im SternenkinderfeldFür die Überlassung der Grabstätte erhebt die Stadt keine Gebühr; Abschnitt I Ziffer 2.7 des Tarifs sagt wörtlich ohne Gebühr. Es bleibt die Gebühr von 100,00 Euro für das Ausheben und Schließen des Grabes nach Abschnitt IV Ziffer 1.1, die für Sternenkinder bis zum ersten Lebensjahr gilt. Das Grabfeld ist mit der 5. Änderung der Friedhofssatzung vom 10.12.2020 eingeführt worden; Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe a Nummer 2.4 führt das Sternenkindergrab seither als eigene Grabart der Rasenreihengräber. Pflegefrei nach Paragraf 16 a Absatz 2 der Friedhofssatzung, wonach die Anlage und Unterhaltung der Rasengrabstätten dem Friedhofsträger obliegt; die Stadt nennt das Feld auf ihrer Seite Bestattungen ausdrücklich ein pflegefreies Rasengrab. Es ist durch drei Skulpturen in Bereiche unterteilt, und an einem zentralen Gedenkstein kann Grabschmuck abgelegt werden. Die namentliche Kennzeichnung kostet nach Abschnitt VIII Ziffer 2 zusätzlich 100,00 Euro und ist hier nicht eingerechnet, weil Paragraf 16 a Absatz 5 sie davon abhängig macht, dass keine anonyme Beisetzung gewünscht ist. | 0,00 € | 100,00 € | 100,00 € | 20 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt I Ziffer 2.7, mit der Gebühr für das Ausheben nach Abschnitt IV Ziffer 1.1 |
| Urnenstele als ReihengrabstätteDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Remagen, und zwar nicht wegen der Überlassungsgebühr, sondern wegen des Öffnens: Das Öffnen und Schließen einer Urnenstele kostet nach Abschnitt IV Ziffer 1.5 nur 175,00 Euro, eine Urnenbeisetzung im Erdreich dagegen nach Ziffer 1.4 300,00 Euro. Damit liegt die Urnenstele mit 927,00 Euro um 56,00 Euro unter dem Urnenreihengrab. In der Stele als Reihengrab kann nach Angabe der Stadt höchstens eine Urne beigesetzt werden. Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe a Nummer 5 und Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe d der Friedhofssatzung führen sie als eigene Grabart, regeln sie aber nicht weiter; nach Paragraf 16 Absatz 8 gelten die Vorschriften für Reihengrabstätten entsprechend. Nicht pflegefrei: Die Urnenstele steht in Paragraf 16 a Absatz 2 gerade nicht unter den fünf Bauarten der Rasengrabstätten, deren Unterhaltung dem Friedhofsträger obliegt, und damit bleibt es bei Paragraf 28 Absatz 1 und 4 der Friedhofssatzung, wonach alle Grabstätten hergerichtet und dauernd instand gehalten werden müssen und dafür bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung, bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich ist. | 752,00 € | 175,00 € | 927,00 € | 15 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt II Ziffer 2, mit der Gebühr für das Öffnen und Schließen nach Abschnitt IV Ziffer 1.5 |
| UrnenreihengrabstätteDas gewöhnliche Urnengrab im Erdreich. Nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung wird es der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Asche abgegeben; die Ruhezeit für Aschen beträgt nach Paragraf 10 fünfzehn Jahre und ist damit fünf Jahre kürzer als die für Leichen. Urnengräber sind nach Paragraf 16 Absatz 5 1,20 Meter lang und 0,80 Meter breit. Nicht verlängerbar und ohne die Möglichkeit einer zusätzlichen Beisetzung, so ausdrücklich die Stadt auf ihrer Seite Bestattungen. Nicht pflegefrei: Es gilt Paragraf 28 Absatz 1 und 4 der Friedhofssatzung, wonach alle Grabstätten hergerichtet und dauernd instand gehalten werden müssen und dafür bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung, bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich ist. | 683,00 € | 300,00 € | 983,00 € | 15 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt II Ziffer 1, mit der Gebühr für die Beisetzung nach Abschnitt IV Ziffer 1.4 |
| Anonyme UrnenrasengrabstättePflegefrei nach Paragraf 16 a Absatz 2 der Friedhofssatzung, wonach die Anlage und Unterhaltung der Rasengrabstätten dem Friedhofsträger obliegt. Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe f Nummer 1 führt das anonyme Urnenrasengrab als Reihengrab, und Paragraf 16 a Absatz 4 verbietet jeden Grabschmuck außerhalb der zentralen Gedenksteine. Die Gebühr ist mit der 28. Änderungssatzung von 2024 um zehn Prozent von 1.228,00 auf 1.351,00 Euro erhöht worden und mit der 29. Änderungssatzung von 2025 unverändert geblieben, während die Rasenreihengräber für Erdbestattungen im selben Zug von 1.367,00 auf 1.504,00 Euro gestiegen sind. | 1.351,00 € | 300,00 € | 1.651,00 € | 15 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt II Ziffer 3, mit der Gebühr für die Beisetzung nach Abschnitt IV Ziffer 1.4 |
| Urnenrasengrabstätte mit ebenerdiger GrabplatteDas teuerste der vier Urnenrasengräber, 135,00 Euro über dem anonymen und dem halbanonymen. Die namentliche Kennzeichnung erfolgt nach der Beschreibung der Stadt durch die ebenerdige Grabplatte selbst, die nach Paragraf 16 a Absatz 3 der Friedhofssatzung in besonders ausgewiesenen Grabfeldern in der Größe 40 mal 30 mal 5 Zentimeter vorgeschrieben ist; sie steht in keiner Gebührenzeile und ist beim Steinmetz zu beauftragen, die Genehmigung dafür kostet nach Abschnitt VII Ziffer 4.1 35,00 Euro. Pflegefrei nach Paragraf 16 a Absatz 2 der Friedhofssatzung, wonach die Anlage und Unterhaltung der Rasengrabstätten dem Friedhofsträger obliegt. | 1.486,00 € | 300,00 € | 1.786,00 € | 15 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt II Ziffer 4, mit der Gebühr für die Beisetzung nach Abschnitt IV Ziffer 1.4 |
| Urnengrabstätte unter einem BaumDie Beisetzung einer Urne im Kronenbereich ausgewählter Bäume. Paragraf 16 a Absatz 2 der Friedhofssatzung zählt die Baumgräber ausdrücklich zu den Rasengrabstätten, deren Anlage und Unterhaltung dem Friedhofsträger obliegt; die Stadt schreibt dazu auf ihrer Seite Bestattungen, die Unterhaltung der Bäume und der Rasenfläche erfolge durch die Friedhofsverwaltung. Pflegefrei. Nach Absatz 6 dürfen nur biologisch abbaubare Urnen, also Aschenkapsel und Schmuckurne, mit einem Durchmesser von höchstens 28 Zentimetern beigesetzt werden. Baumgräber sind Reihengräber und können nach Angabe der Stadt nicht zu Lebzeiten ausgesucht werden. Die namentliche Kennzeichnung kostet nach Abschnitt VIII Ziffer 3 zusätzlich 65,00 Euro und ist hier nicht eingerechnet, weil Paragraf 16 a Absatz 5 sie davon abhängig macht, dass keine anonyme Beisetzung gewünscht ist. | 1.351,00 € | 300,00 € | 1.651,00 € | 15 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt II Ziffer 5, mit der Gebühr für die Beisetzung nach Abschnitt IV Ziffer 1.4 |
| Halbanonyme Urnenrasengrabstätte mit zentralem GedenksteinDer Betrag besteht aus 1.351,00 Euro für die Überlassung und 299,00 Euro für die namentliche Kennzeichnung am zentralen Gedenkstein, aus demselben Grund wie beim halbanonymen Erdrasengrab: Ohne den Namen wäre die Grabart von der anonymen nach Ziffer 3 weder im Preis noch in der Sache zu unterscheiden. Wer die 299,00 Euro nicht anerkennt, rechnet 1.651,00 Euro statt 1.950,00 Euro. Der zentrale Gedenkstein ist zugleich die einzige Stelle, an der nach Paragraf 16 a Absatz 4 Grabschmuck abgelegt werden darf. Pflegefrei nach Paragraf 16 a Absatz 2 der Friedhofssatzung, wonach die Anlage und Unterhaltung der Rasengrabstätten dem Friedhofsträger obliegt. | 1.650,00 € | 300,00 € | 1.950,00 € | 15 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt II Ziffer 6, mit der namentlichen Kennzeichnung nach Abschnitt VIII Ziffer 1 und der Gebühr für die Beisetzung nach Abschnitt IV Ziffer 1.4 |
| Einzelwahlgrabstätte mit einfacher Tiefe ohne Fundament, Klasse ADas Wahlgrab wird nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung auf Antrag für dreißig Jahre vergeben und kann nach Paragraf 12 Absatz 4 jederzeit erworben werden, auch zu Lebzeiten; diese Möglichkeit hat erst die 5. Änderungssatzung vom 10.12.2020 geschaffen. Das Einzelwahlgrab ohne Fundament ist nach Paragraf 14 Absatz 4 2,35 Meter lang und 1,00 Meter breit, das mit Fundament 2,50 Meter lang und kostet nach Ziffer 1.1.1 109,00 Euro mehr, also 1.838,00 Euro. In einem Wahlgrab können nach Absatz 5 auch nach einer Körperbestattung bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.2 57,00 Euro je Jahr; mal dreißig ergibt das 1.710,00 Euro und bestätigt, dass der Erwerbspreis die vollen dreißig Jahre deckt. Erfasst ist die Klasse A, bei der die Grabstätte nach Paragraf 14 Absatz 2 in fortlaufender Reihe angewiesen wird; für die frei wählbare Klasse B erhebt Ziffer 2 dreißig Prozent mehr. Nicht pflegefrei: Es gilt Paragraf 28 Absatz 1 und 4 der Friedhofssatzung, wonach alle Grabstätten hergerichtet und dauernd instand gehalten werden müssen und dafür bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung, bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich ist. | 1.729,00 € | 700,00 € | 2.429,00 € | 30 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt III Ziffer 1.1.2, mit der Gebühr für das Ausheben nach Abschnitt IV Ziffer 2.2 |
| Einzelwahlgrabstätte mit einfacher Tiefe und Fundament, Klasse ADieselbe Grabart wie das Einzelwahlgrab ohne Fundament, aber 15 Zentimeter länger und mit einem frostfrei gegründeten Fundament zur Aufnahme des Grabmals. Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung beschreibt das für die Gräber im Grabband, die zur Klasse A gehören und bei denen die Wege seitlich zwischen den Gräbern entfallen; ein einstelliges Grab im Grabband ist 2,50 Meter lang und 1,30 Meter breit. Der Aufpreis von 109,00 Euro gegenüber der Fassung ohne Fundament ist der niedrigste Zuschlag dieser Art im ganzen Tarif. Bei Gräbern im Grabband sind nach Paragraf 23 Absatz 2 Platten an der rechten Längsseite zulässig, Steineinfassungen dagegen nicht; die Platten verlegt die Stadtverwaltung und stellt sie den Nutzungsberechtigten in Rechnung, wobei der Tarif dafür keinen Satz nennt. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.1 62,00 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei. | 1.838,00 € | 700,00 € | 2.538,00 € | 30 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt III Ziffer 1.1.1, mit der Gebühr für das Ausheben nach Abschnitt IV Ziffer 2.2 |
| Einzelwahlgrabstätte mit doppelter Tiefe ohne Fundament, Klasse ADas Tiefgrab nimmt nach Paragraf 9 Absatz 3 der Friedhofssatzung zwei Särge übereinander auf: Der erste wird in 2,40 Meter Tiefe beigesetzt, sodass nach der zweiten Beisetzung von der Erdoberfläche bis zur Oberkante des zweiten Sarges eine Deckung von 1,00 Meter bleibt. Es kostet 694,00 Euro mehr als das Grab mit einfacher Tiefe, mit Fundament nach Ziffer 1.2.1 sogar 2.592,00 Euro. Auch das Ausheben ist teurer, nämlich 750,00 Euro statt 700,00 Euro nach Abschnitt IV Ziffer 2.3. Der hier angesetzte Betrag enthält eine Bestattung; die zweite kostet erneut 750,00 Euro. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.4 80,00 Euro je Jahr. Nicht pflegefrei. | 2.423,00 € | 750,00 € | 3.173,00 € | 30 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt III Ziffer 1.2.2, mit der Gebühr für das Ausheben nach Abschnitt IV Ziffer 2.3 |
| Doppelwahlgrabstätte mit einfacher Tiefe ohne Fundament, Klasse ADie zweistellige Grabstätte kostet auf einen Euro genau das Doppelte der einstelligen; bei mehrstelligen Wahlgräbern erhöht sich die Grabbreite nach Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung um 1,30 Meter je Stelle. Mit Fundament kostet sie nach Ziffer 1.3.1 3.676,00 Euro, also 217,00 Euro mehr. Der angesetzte Betrag enthält eine Bestattung; jede weitere kostet erneut 700,00 Euro. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.6 116,00 Euro je Jahr, mal dreißig also 3.480,00 Euro und damit auf zwanzig Euro genau den Erwerbspreis. Nicht pflegefrei. | 3.459,00 € | 700,00 € | 4.159,00 € | 30 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt III Ziffer 1.3.2, mit der Gebühr für das Ausheben nach Abschnitt IV Ziffer 2.2 |
| Doppelwahlgrabstätte mit doppelter Tiefe ohne Fundament, Klasse ADas größte Erdgrab in Remagen. Es nimmt vier Särge auf, zwei nebeneinander und zwei darunter, und kostet mit Fundament nach Ziffer 1.4.1 5.150,00 Euro. In der frei wählbaren Klasse B kämen nach Ziffer 2 dreißig Prozent hinzu, also 6.301,10 Euro ohne und 6.695,00 Euro mit Fundament. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.8 162,00 Euro je Jahr. Der hier angesetzte Betrag enthält eine Bestattung. Nicht pflegefrei. | 4.847,00 € | 750,00 € | 5.597,00 € | 30 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt III Ziffer 1.4.2, mit der Gebühr für das Ausheben nach Abschnitt IV Ziffer 2.3 |
| Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier Urnen, Klasse ANach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht auf Antrag für dreißig Jahre verliehen; die Nutzungszeit ist damit doppelt so lang wie die Ruhezeit für Aschen von fünfzehn Jahren. Nach Absatz 7 dürfen bis zu vier Urnen beigesetzt werden, in den letzten fünfzehn Jahren der Nutzungszeit jedoch nur, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht bis zum Ablauf der Ruhezeit wieder erworben ist. Die Urnenwahlgräber werden nach Absatz 4 grundsätzlich in fortlaufender Reihe angewiesen und können nicht beliebig gewählt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.9 52,00 Euro je Jahr, mal dreißig also 1.560,00 Euro. Der angesetzte Betrag enthält eine Beisetzung; jede weitere kostet erneut 300,00 Euro. Nicht pflegefrei: Es gilt Paragraf 28 Absatz 1 und 4 der Friedhofssatzung, wonach alle Grabstätten hergerichtet und dauernd instand gehalten werden müssen und dafür bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung, bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich ist. | 1.569,00 € | 300,00 € | 1.869,00 € | 30 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt III Ziffer 1.5, mit der Gebühr für die Beisetzung nach Abschnitt IV Ziffer 2.4 |
| Urnenstele als Wahlgrabstätte für bis zu drei Urnen oder vier AschekapselnDer Tarif nennt die Kammer für bis zu drei Urnen oder vier Kapseln; die Stadt bestätigt das auf ihrer Seite Bestattungen. Das Öffnen und Schließen der Stele kostet nach Abschnitt IV Ziffer 2.5 175,00 Euro je Beisetzung, also 125,00 Euro weniger als eine Urnenbeisetzung im Erdreich. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.10 55,00 Euro je Jahr, mal dreißig also 1.650,00 Euro und damit auf vierzehn Euro genau den Erwerbspreis. Die Stadt hat die Stelenanlagen in mehreren Schritten beschafft, zuletzt nach Vorlagen des Stadtrates für die Friedhöfe Remagen, Unkelbach und Oberwinter. Nicht pflegefrei: Die Urnenstele steht in Paragraf 16 a Absatz 2 der Friedhofssatzung nicht unter den Rasengrabstätten, deren Unterhaltung dem Friedhofsträger obliegt. | 1.664,00 € | 175,00 € | 1.839,00 € | 30 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt III Ziffer 1.6, mit der Gebühr für das Öffnen und Schließen nach Abschnitt IV Ziffer 2.5 |
| Familienbaum für bis zu zwei UrnenFamilienbäume sind nach Paragraf 16 b Absatz 1 der Friedhofssatzung Wahlgrabstätten an ausgewählten Bäumen innerhalb der bestehenden Friedhöfe und können anders als die Baumgräber schon zu Lebzeiten ausgesucht werden. Pflegefrei nach Paragraf 16 b Absatz 2: Die Anlage und Unterhaltung der Familienbäume obliegt dem Friedhofsträger. Wird der Baum während der Dauer des Nutzungsrechts zerstört oder aus Sicherheitsgründen gefällt, pflanzt die Friedhofsverwaltung nach demselben Absatz in unmittelbarer Nähe der Grabstätte Ersatz; das ist der Unterschied zu manchem Waldfriedhof, der einen solchen Anspruch ausschließt. Beigesetzt werden dürfen nach Absatz 5 nur biologisch abbaubare Urnen mit einem Durchmesser von höchstens 28 Zentimetern. Die namentliche Kennzeichnung kostet nach Abschnitt VIII Ziffer 3 zusätzlich 65,00 Euro und ist nicht eingerechnet, weil Paragraf 16 b Absatz 3 sie ausdrücklich nur vornimmt, sofern sie gewünscht ist. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.11 60,00 Euro je Jahr. Der Zuschlag von dreißig Prozent für die Klasse B gilt nach Ziffer 2 für Familienbaumgrabstätten ausdrücklich nicht. | 1.807,00 € | 300,00 € | 2.107,00 € | 30 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt III Ziffer 1.7.1, mit der Gebühr für die Beisetzung nach Abschnitt IV Ziffer 2.4 |
| Familienbaum für bis zu vier UrnenEin Drittel eines ganzen Baumes. Paragraf 16 b Absatz 4 der Friedhofssatzung sagt, an einem Familienbaum könnten bis zu zwölf Urnen beigesetzt werden und im Bedarfsfall auch nur die Hälfte mit sechs oder ein Drittel mit vier Urnen erworben werden; über die Vergabe der restlichen Grabstellen entscheidet die Friedhofsverwaltung. Der Preis je Urnenplatz sinkt dabei nicht gleichmäßig: 903,50 Euro bei zwei Urnen, 695,00 Euro bei vier, 695,00 Euro bei sechs und 695,00 Euro bei zwölf. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.12 93,00 Euro je Jahr. Pflegefrei nach Paragraf 16 b Absatz 2. | 2.780,00 € | 300,00 € | 3.080,00 € | 30 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt III Ziffer 1.7.2, mit der Gebühr für die Beisetzung nach Abschnitt IV Ziffer 2.4 |
| Familienbaum für bis zu zwölf UrnenDer ganze Baum und mit 8.340,00 Euro die teuerste Grabstätte im Tarif der Stadt. Die Zwischenstufe für bis zu sechs Urnen, also den halben Baum, kostet nach Ziffer 1.7.3 4.170,00 Euro, genau die Hälfte. Damit ist der Preis von vier Urnen aufwärts streng linear bei 695,00 Euro je Urnenplatz. Jede Beisetzung kostet zusätzlich 300,00 Euro nach Abschnitt IV Ziffer 2.4; bei voller Belegung wären das 3.600,00 Euro obendrauf. Der hier angesetzte Betrag enthält eine Beisetzung. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.14 278,00 Euro je Jahr. Pflegefrei nach Paragraf 16 b Absatz 2, und nach Absatz 6 ist das Ablegen von Grabschmuck nur anlässlich einer Beisetzung gestattet und spätestens nach vier Wochen zu entfernen. | 8.340,00 € | 300,00 € | 8.640,00 € | 30 | Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, Abschnitt III Ziffer 1.7.4, mit der Gebühr für die Beisetzung nach Abschnitt IV Ziffer 2.4 |
Häufige Fragen zu Remagen
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Remagen?
- In Remagen sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 3 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 5 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Remagen?
- Neuer Friedhof Remagen ist mit 2 ha der größte Friedhof in Remagen. Er liegt 1,2 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Remagen?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Remagen gelten 20 Jahre für Erdbeisetzung von Leichen auf allen fünf Friedhöfen der Stadt nach Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung, bestätigt durch die Überschrift des Abschnitts I der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung, dazu 15 Jahre für Beisetzung von Aschen auf allen fünf Friedhöfen der Stadt nach Paragraf 10 Satz 2 der Friedhofssatzung, bestätigt durch die Überschrift des Abschnitts II der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung.
- Was kostet ein Grab in Remagen?
- Ein Grab in Remagen kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenstele als Reihengrabstätte mit 927,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist 29. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren der Stadt Remagen (Friedhofsgebührensatzung) vom 01.08.1989, mit der neu gefassten Anlage zu Paragraf 1, vom Stadtrat am 22.09.2025 beschlossen, am 07.10.2025 von Bürgermeister Björn Ingendahl ausgefertigt und bekannt gemacht, in Kraft seit 01.01.2026.
- Wer ist für die Friedhöfe in Remagen zuständig?
- Für die Friedhöfe in Remagen ist Stadtverwaltung Remagen, Friedhofsverwaltung im Fachbereich Ordnung und Soziales zuständig, Bachstraße 2, 53424 Remagen, Telefon 02642 201-0. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Remagen, die Fristen setzt Rheinland-Pfalz
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- 29. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren der Stadt Remagen (Friedhofsgebührensatzung) vom 01.08.1989, mit der neu gefassten Anlage zu Paragraf 1 vom Stadtrat am 22.09.2025 beschlossen, am 07.10.2025 von Bürgermeister Björn Ingendahl ausgefertigt und bekannt gemacht, in Kraft seit 01.01.2026
- Friedhofssatzung der Stadt Remagen mit den Ruhezeiten, den Grabarten und den Pflegeregeln vom 10.06.1985, ausgefertigt am 16.09.1985, mit der 1. Änderungssatzung vom 30.07.1990, der 2. (Euro-Anpassung) vom 05.11.2001, der 3. vom 04.07.2013, der 4. vom 16.10.2017 und der 5. vom 10.12.2020 eingearbeitet
- Ortsrecht der Stadt Remagen unter Satzungen und Verordnungen Stand 05.09.2026, einunddreißig Dateien, davon zwei zum Friedhofswesen: die Friedhofsgebührensatzung mit dem Dateidatum 08.01.2026 und die Friedhofssatzung mit dem Dateidatum 02.02.2026, keine zweite Fassung daneben
- Seite Bestattungen der Stadt Remagen mit der Beschreibung der Friedhöfe und der Grabarten Stand 05.09.2026, fünf Friedhöfe in Remagen, Kripp, Oberwinter, Unkelbach und Oedingen, mit der Angabe, dass die Unterhaltung der Rasengräber, Baumgräber und Familienbäume die Friedhofsverwaltung übernimmt und das Sternenkinderfeld eine Beisetzung als pflegefreies Rasengrab bietet
- Ratsinformationssystem der Stadt Remagen, Vorlagenrecherche nach dem Wort Friedhof Zeitraum 01.01.2020 bis 06.09.2026, fünfzehn Vorlagen; jüngste Tarifänderung ist die Vorlage 0259/2025 mit dem Entwurf der 29. Änderungssatzung, jüngste Änderung der Friedhofssatzung die Vorlage 0266/2020 mit der 5. Änderungssatzung
- Bestattungsgesetz (BestG) Stand 1. Oktober 2025
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.