Baden-Württemberg, Stadt, Gemeindeschlüssel 08116019
Alle 10 Friedhöfe in Esslingen am Neckar
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 0711 3512-2267
- Stadt Esslingen am Neckar, Grünflächenamt, Friedhöfe und Bestattungen
- 4.119,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.779,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 10
- Friedhöfe mit Namen
73728 Esslingen am Neckar
Erdbestattungsreihengrab für Verstorbene über 10 Jahren
Urnenreihengrab
Die 10 Friedhöfe in Esslingen am Neckar nehmen zusammen 24,4 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Ebershaldenfriedhof ist der größte mit 8,1 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,7 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 350 m entfernt, der entlegenste 4,4 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 10 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 10 haben eine erfasste Parkanlage. 2 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 2 der 10 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Esslingen am Neckar rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Esslingen am Neckar, Grünflächenamt, Friedhöfe und Bestattungen
Landenbergerstraße 5073728 Esslingen am Neckar
0711 3512-2267
- Sprechzeiten
Die 10 Friedhöfe in Esslingen am Neckar, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| EbershaldenfriedhofDenkmal | 8,1 ha | 1,1 km | 54 Anlagen, nächste 120 m | Reutlinger Straße, 80 mBus 105 | keine Angabe |
| Pliensaufriedhof | 5,7 ha | 1,7 km | 2 Anlagen, nächste 150 m | Pliensaufriedhof, 160 mBus 122, Bus 130, Bus 131, Bus N22 | keine Angabe |
| Friedhof St. Bernhardt | 2,5 ha | 1.000 m | 7 Anlagen, nächste 130 m | Lenzhalde, 240 mBus 105 | keine Angabe |
| Friedhof Sulzgries | 1,9 ha | 2,3 km | 8 Anlagen, nächste 80 m | Bürgerhaus RSKN, 150 mBus 109, Bus 132 | keine Angabe |
| Friedhof Berkheim | 1,7 ha | 2,5 km | 2 Anlagen, nächste 40 m | See, 190 mBus 113, Bus 138 | keine Angabe |
| Friedhof Hegensberg | 1,4 ha | 2,7 km | 3 Anlagen, nächste 80 m | Kriegerdenkmal, 270 mBus 108, Bus 138 | keine Angabe |
| Friedhof Mettingen | 1,2 ha | 2,1 km | 9 Anlagen, nächste 80 m | Mettingen Bahnhof (Trollingerweg), 260 mBus 101, Bus 115 | keine Angabe |
| Friedhof Oberesslingen | 1,2 ha | 2,5 km | 27 Anlagen, nächste 70 m | Steinhalde, 140 mBus 101, Bus 106, Bus 114, Bus 132 | christlich |
| Friedhof Zell | 7.520 m² | 4,4 km | 8 Anlagen, nächste 60 m | Friedhof, 80 mBus 102, Bus 103 | keine Angabe |
| Jüdischer FriedhofDenkmal | 420 m² | 350 m | 4 Anlagen, nächste 260 m | Sulzgrieser Steige, 250 mBus 109 | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Esslingen am Neckar kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Vaihingen an der Enz | 33,2 km | 2.266,00 €Erdreihengrab1.853,00 € gespart | 1.171,00 €Anonymes Urnengrab608,00 € gespart |
| Stuttgart | 10,1 km | 2.370,00 €Reihengrab im gemeinschaftlichen Grabfeld für muslimische Bestattungen1.749,00 € gespart | 1.141,00 €Urnenreihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre638,00 € gespart |
| Schwäbisch Gmünd | 36,5 km | 2.683,00 €Anonymes Reihengrab für Särge1.436,00 € gespart | 859,00 €Anonymes Urnengrab920,00 € gespart |
| Reutlingen | 28,8 km | 2.806,00 €Erdreihengrab für Verstorbene über 10 Jahre1.313,00 € gespart | 1.533,00 €Anonymes Urnengemeinschaftsgrab246,00 € gespart |
| Tübingen | 31 km | 2.865,50 €Reihengrab für Erdbestattung für Verstorbene über 10 Jahren1.253,50 € gespart | 1.559,50 €Urnenwahlgrabstätte mit 4 Urnenplätzen auf dem Stadtfriedhof, 20 Jahre219,50 € gespart |
| Ludwigsburg | 18,8 km | 3.074,00 €Erdbestattungsreihengrab für Erwachsene1.045,00 € gespart | 1.741,00 €Anonymes Urnengrab im Rasengrabfeld38,00 € gespart |
| Waiblingen | 10 km | 3.185,00 €Erwachsenenreihengrab934,00 € gespart | 1.702,00 €Anonyme Urnengemeinschaftsstätte77,00 € gespart |
| Esslingen am Neckar (hier) | - | 4.119,00 €Erdbestattungsreihengrab für Verstorbene über 10 Jahren | 1.779,00 €Urnenreihengrab |
| Am meisten zu sparen | bis 36,5 km | 1.853,00 €in Vaihingen an der Enz, 33,2 km entfernt | 920,00 €in Schwäbisch Gmünd, 36,5 km entfernt |
Was ein Grab in Esslingen am Neckar kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührensatzung der Stadt Esslingen am Neckar, Ortsrecht 7/7, Neufassung vom 08.05.2023, bekanntgemacht am 19.05.2023, Gebührentafel in Kraft seit 01.06.2023.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdbestattungsreihengrab für Verstorbene unter 10 JahrenDer Jahressatz beträgt 62 Euro. Die Ruhezeit für Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres beträgt nach Paragraf 15 der Friedhofssatzung zehn Jahre, so lange läuft nach Paragraf 18 Absatz 1 auch das Nutzungsrecht. | 620,00 € | 1.228,00 € | 1.848,00 € | 10 | Gebührentafel Ziffer 3.1.1 sowie Ziffer 1.3 und Ziffer 1.6 |
| Erdbestattungsreihengrab für Verstorbene über 10 JahrenDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Esslingen. Der Jahressatz beträgt 97 Euro, die Ruhezeit nach Paragraf 15 der Friedhofssatzung zwanzig Jahre. Im Reihengrab wird nach Paragraf 18 Absatz 1 nur eine verstorbene Person beigesetzt. | 1.940,00 € | 2.179,00 € | 4.119,00 € | 20 | Gebührentafel Ziffer 3.1.2 sowie Ziffer 1.3 und Ziffer 1.7 |
| Erdrasengrab für Verstorbene über 10 JahreDas einzige pflegefreie Erdgrab in Esslingen. Paragraf 18 Absatz 3 Nummer 3 der Friedhofssatzung führt es als Erdrasengrabstätte im Gemeinschaftsgrabfeld, und nach Paragraf 30 Absatz 8 obliegen Herrichten und Unterhaltung der gärtnerischen Anlagen in den Gemeinschaftsgrabfeldern ausschließlich der Stadt. Der Jahressatz beträgt 123 Euro. | 2.460,00 € | 2.179,00 € | 4.639,00 € | 20 | Gebührentafel Ziffer 3.1.3 sowie Ziffer 1.3 und Ziffer 1.7 |
| UrnenreihengrabDas günstigste Grab in Esslingen überhaupt. Der Jahressatz beträgt 73 Euro, die Ruhezeit für Aschen nach Paragraf 15 der Friedhofssatzung zwanzig Jahre. | 1.460,00 € | 319,00 € | 1.779,00 € | 20 | Gebührentafel Ziffer 3.1.4 und Ziffer 1.4 |
| UrnengemeinschaftsgrabDas günstigste pflegefreie Grab in Esslingen. Anmerkung 7 der Friedhofssatzung sagt zu den Urnengemeinschaftsgrabfeldern, der Beisetzungsort werde nicht gekennzeichnet und Gestaltung, Pflege und Instandhaltung oblägen der Stadt Esslingen am Neckar. Grabschmuck darf nur an den dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden. Der Jahressatz beträgt 80 Euro. | 1.600,00 € | 319,00 € | 1.919,00 € | 20 | Gebührentafel Ziffer 3.1.5 und Ziffer 1.4 |
| Erdbestattungswahlgrab für Verstorbene unter 10 JahrenDer Jahressatz beträgt 66 Euro, das Nutzungsrecht läuft dreißig Jahre, die Ruhezeit zehn. Nach Anmerkung 9 der Friedhofssatzung ist in diesem Grab ausschließlich eine Erdbestattung in einfacher Tiefe möglich. | 1.980,00 € | 1.228,00 € | 3.208,00 € | 30 | Gebührentafel Ziffer 3.2.1 sowie Ziffer 1.3 und Ziffer 1.6 |
| Erdbestattungswahlgrab für Verstorbene über 10 JahrenDer Jahressatz beträgt 112 Euro, das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung dreißig Jahre. Nach Anmerkung 10 sind bis zu zwei Erdbestattungen einfach- oder doppelttief sowie bis zu sechs Urnenbeisetzungen möglich. Jede weitere Beisetzung kostet die Beisetzungsgebühren erneut. | 3.360,00 € | 2.179,00 € | 5.539,00 € | 30 | Gebührentafel Ziffer 3.2.2 sowie Ziffer 1.3 und Ziffer 1.7 |
| Erdbestattungswahlgrab 1. Lage für Verstorbene über 10 JahrenDie Sonderlage nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung. Der Jahressatz beträgt 158 Euro. | 4.740,00 € | 2.179,00 € | 6.919,00 € | 30 | Gebührentafel Ziffer 3.2.3 sowie Ziffer 1.3 und Ziffer 1.7 |
| UrnenwahlgrabDer Jahressatz beträgt 82 Euro. Nach Anmerkung 12 der Friedhofssatzung können in einem Urnenwahlgrab bis zu vier Urnen beigesetzt werden. | 2.460,00 € | 319,00 € | 2.779,00 € | 30 | Gebührentafel Ziffer 3.2.4 und Ziffer 1.4 |
| Urnennische im KolumbariumDer Jahressatz beträgt 101 Euro. Nach Anmerkung 15 der Friedhofssatzung bietet eine Nische Platz für zwei Urnen. Zur Pflege sagt die Satzung nichts, deshalb führen wir die Nische nicht als pflegefrei. | 3.030,00 € | 182,00 € | 3.212,00 € | 30 | Gebührentafel Ziffer 3.2.5 und Ziffer 1.5 |
| Urnennische im GebäudeDie teuerste Grabart Esslingens, der Jahressatz beträgt 252 Euro. Anmerkung 15 der Friedhofssatzung stellt Kolumbariumsnischen in Gräberfeldern und im Gebäude bereit, je mit Platz für zwei Urnen. Zur Pflege sagt die Satzung nichts. | 7.560,00 € | 182,00 € | 7.742,00 € | 30 | Gebührentafel Ziffer 3.2.6 und Ziffer 1.5 |
| BaumgrabstätteDer Jahressatz beträgt 135 Euro. Nach Anmerkung 13 der Friedhofssatzung sind Baumgrabstätten Urnenwahlgrabstätten in besonderen Grabfeldern, mit einer Schriftplatte versehen und mit Platz für vier Urnen. Die Satzung nennt sie nicht als Gemeinschaftsgrabfeld und überträgt der Stadt an keiner Stelle die Pflege, deshalb führen wir sie nicht als pflegefrei. | 4.050,00 € | 319,00 € | 4.369,00 € | 30 | Gebührentafel Ziffer 3.2.7 und Ziffer 1.4 |
| Garten der Stille, 1. BauabschnittDer Jahressatz beträgt 140 Euro. Anmerkung 14 der Friedhofssatzung weist die Gärten der Stille als Urnenwahlgrabstätten in besonderen Gemeinschaftsgrabfeldern aus, damit trägt nach Paragraf 30 Absatz 8 die Stadt die Unterhaltung. Im 1. Bauabschnitt auf dem Friedhof Sulzgries ist je Bestattungsplatz nur eine Beisetzung möglich. | 4.200,00 € | 319,00 € | 4.519,00 € | 30 | Gebührentafel Ziffer 3.2.8 und Ziffer 1.4 |
| Garten der StilleDer Jahressatz beträgt 179 Euro. Nach Anmerkung 14 der Friedhofssatzung gehören zu jeder Grabstätte zwei Bestattungsplätze in thematisch gegliederten Pflanzflächen, die namentliche Nennung erfolgt an zentraler Stelle. Die Unterhaltung obliegt nach Paragraf 30 Absatz 8 ausschließlich der Stadt. | 5.370,00 € | 319,00 € | 5.689,00 € | 30 | Gebührentafel Ziffer 3.2.9 und Ziffer 1.4 |
| Naturnahe UrnenbestattungDer Jahressatz beträgt 145 Euro. Anmerkung 5 der Friedhofssatzung weist die naturnahe Urnenbestattung als Urnenwahlgrabstätte in besonderen Gemeinschaftsgrabfeldern aus, damit trägt nach Paragraf 30 Absatz 8 die Stadt die Unterhaltung. Zu jeder Grabstätte gehören zwei Grabstellen, zugelassen sind nur vollständig biologisch abbaubare Urnen. | 4.350,00 € | 319,00 € | 4.669,00 € | 30 | Gebührentafel Ziffer 3.2.10 und Ziffer 1.4 |
Häufige Fragen zu Esslingen am Neckar
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Esslingen am Neckar?
- In Esslingen am Neckar sind 10 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 24,4 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Esslingen am Neckar?
- Ebershaldenfriedhof ist mit 8,1 ha der größte Friedhof in Esslingen am Neckar. Er liegt 1,1 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Esslingen am Neckar?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Esslingen am Neckar gelten 20 Jahre für Erdbestattung und Aschenbeisetzung, Regelfall auf allen Esslinger Friedhöfen nach Paragraf 15 der Friedhofssatzung, dazu 10 Jahre für Kinder, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres gestorben sind nach Paragraf 15 der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Nutzungsdauer eines Wahlgrabs, unabhängig von der Ruhezeit nach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Esslingen am Neckar?
- Ein Grab in Esslingen am Neckar kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrab mit 1.779,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Stadt Esslingen am Neckar, Ortsrecht 7/7, Neufassung vom 08.05.2023, bekanntgemacht am 19.05.2023, Gebührentafel in Kraft seit 01.06.2023.
- Wer ist für die Friedhöfe in Esslingen am Neckar zuständig?
- Für die Friedhöfe in Esslingen am Neckar ist Stadt Esslingen am Neckar, Grünflächenamt, Friedhöfe und Bestattungen zuständig, Landenbergerstraße 50, 73728 Esslingen am Neckar, Telefon 0711 3512-2267. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Esslingen am Neckar, die Fristen setzt Baden-Württemberg
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Esslingen am Neckar, Ortsrecht 7/7 Neufassung vom 08.05.2023, bekanntgemacht am 19.05.2023, Gebührentafel in Kraft seit 01.06.2023
- Friedhofssatzung der Stadt Esslingen am Neckar, Ortsrecht 7/6, mit den Ruhezeiten, den Grabarten und den Pflegeregeln Neufassung vom 08.05.2023, bekanntgemacht am 19.05.2023, in Kraft seit 01.06.2023
- Bestattungsgesetz (BestattG) Stand 1. Januar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.