Schwäbisch Gmünd · Baden-Württemberg · AGS 08136065
Friedhofsgebühren Schwäbisch Gmünd: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Bestattungswesen der Stadt Schwäbisch Gmünd, Friedhofsgebührenordnung, Anlage 2 zum Stadtrecht, vom 04.03.1965, neu gefasst durch Beschluss des Gemeinderats vom 17.12.2025, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung. Die Sätze gelten für alle 8 Friedhöfe der Stadt Schwäbisch Gmünd, Garten- und Friedhofsamt, nicht für einzelne.
- 859,00 €
- Günstigstes Grab
- 6.081,00 €
- Teuerstes Grab
- 19
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Erdbestattung Erwachsener, alle städtischen Friedhöfe
Anonymes Urnengrab
Erdwahlgrabstätte, doppelbreit und doppeltief
Paragraf 10 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Schwäbisch Gmünd kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 8 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| ReihengrabDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Schwäbisch Gmünd. Die Beisetzung setzt sich aus der Tätigkeit der Verwaltung nach Buchstabe A Ziffer 8 und dem Herstellen und Schließen der Grabstätte zusammen. Nach Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung pflegen die Nutzungsberechtigten das Grab selbst. | 1.644,00 € | 1.200,00 € | 2.844,00 € | 25 J. | Buchstabe C Ziffer 1 a und Buchstabe A Ziffer 5 a mit Ziffer 8 |
| Reihengrab für KinderFür Verstorbene bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Deren Ruhezeit beträgt nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung zehn Jahre. Die Beisetzung setzt sich aus der Tätigkeit der Verwaltung nach Buchstabe A Ziffer 8 und dem Herstellen und Schließen der Grabstätte zusammen. | 492,00 € | 888,00 € | 1.380,00 € | 10 J. | Buchstabe C Ziffer 1 b und Buchstabe A Ziffer 5 b mit Ziffer 8 |
| Rasenreihengrab für SärgeDas Grab liegt nach Paragraf 13 Absatz 5 der Friedhofssatzung in einer freien Rasenfläche und wird mit einer ebenerdigen Platte gekennzeichnet, eine weitere Gestaltung oder Bepflanzung ist nicht gestattet. Nicht pflegefrei: Paragraf 20 Absatz 5 der Friedhofssatzung nimmt dieses Grabfeld zwar von den Gestaltungsvorschriften der Paragrafen 20 bis 30 aus, doch keine Ziffer legt die Pflege der Stadt auf. | 2.248,00 € | 1.058,00 € | 3.306,00 € | 25 J. | Buchstabe C Ziffer 1 d und Buchstabe A Ziffer 5 d mit Ziffer 8 |
| Anonymes Reihengrab für SärgeDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Schwäbisch Gmünd. Nach Paragraf 13 Absatz 6 der Friedhofssatzung trägt die Grabstätte keine Kennzeichnung, eine Gestaltung oder Bepflanzung ist nicht zulässig. Es gibt also keine Einzelgrabstelle zu pflegen. | 1.644,00 € | 1.039,00 € | 2.683,00 € | 25 J. | Buchstabe C Ziffer 1 f und Buchstabe A Ziffer 5 f mit Ziffer 8 |
| ErdreihengemeinschaftsgrabWir ordnen diese Grabart Paragraf 16 der Friedhofssatzung zu, der Gemeinschaftsgrabstätten ohne individuelle Kennzeichnung regelt. Dort steht ausdrücklich, dass die Pflege sich auf das Mähen des Rasens beschränkt, vom Friedhofsträger übernommen wird und die Kosten für die gesamte Nutzungszeit mit der Grabnutzungsgebühr erhoben werden. Der Aufschlag von 560 Euro gegenüber dem gewöhnlichen Reihengrab passt dazu. | 2.204,00 € | 1.200,00 € | 3.404,00 € | 25 J. | Buchstabe C Ziffer 1 j und Buchstabe A Ziffer 5 n mit Ziffer 8 |
| Erdwahlgrabstätte, einfachbreit und einfachtiefDie Nutzungszeit von 25 Jahren nennt der Tarif selbst, ebenso Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung. Die Verlängerung kostet 99 Euro je Jahr. | 2.964,00 € | 1.039,00 € | 4.003,00 € | 25 J. | Buchstabe C Ziffer 2 a und Buchstabe A Ziffer 5 h mit Ziffer 8 |
| Erdwahlgrabstätte, einfachbreit und doppeltiefIm Tiefgrab können nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung zwei Verstorbene übereinander bestattet werden, die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre. Die Verlängerung kostet 119 Euro je Jahr. | 3.557,00 € | 1.188,00 € | 4.745,00 € | 30 J. | Buchstabe C Ziffer 2 c und Buchstabe A Ziffer 5 i mit Ziffer 8 |
| Erdwahlgrabstätte, doppelbreit und doppeltiefDer Betrag gilt für die gesamte doppelbreite Grabstätte, nicht je Grabstelle. Die Verlängerung kostet 163 Euro je Jahr. | 4.893,00 € | 1.188,00 € | 6.081,00 € | 30 J. | Buchstabe C Ziffer 2 e und Buchstabe A Ziffer 5 i mit Ziffer 8 |
Urne: 11 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Schwäbisch Gmünd. Nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung pflegen die Nutzungsberechtigten das Grab selbst. Die Beisetzung setzt sich aus der Tätigkeit der Verwaltung nach Buchstabe A Ziffer 8 und dem Herstellen und Schließen der Grabstätte zusammen. | 748,00 € | 740,00 € | 1.488,00 € | 15 J. | Buchstabe C Ziffer 1 c und Buchstabe A Ziffer 5 c mit Ziffer 8 |
| RasenurnengrabNicht pflegefrei: Paragraf 20 Absatz 5 der Friedhofssatzung nimmt dieses Grabfeld zwar von den Gestaltungsvorschriften der Paragrafen 20 bis 30 aus, doch keine Ziffer legt die Pflege der Stadt auf. | 839,00 € | 680,00 € | 1.519,00 € | 15 J. | Buchstabe C Ziffer 1 e und Buchstabe A Ziffer 5 e mit Ziffer 8 |
| Anonymes UrnengrabDas günstigste Grab in Schwäbisch Gmünd überhaupt. Die Beisetzung kostet hier nur 232 Euro, weil Buchstabe A Ziffer 9 für die anonyme Urne einen eigenen Verwaltungssatz von 120 Euro vorsieht und das Herstellen des Grabes mit 112 Euro zu Buche schlägt. | 627,00 € | 232,00 € | 859,00 € | 15 J. | Buchstabe C Ziffer 1 g und Buchstabe A Ziffer 5 g mit Ziffer 9 |
| Grabstätte im UrnengemeinschaftsfeldDer Name wird nach Paragraf 13 Absatz 7 der Friedhofssatzung an einem Stein oder einer Stele angebracht. Derselbe Absatz stellt fest, dass die Pflege der Anlage von der Stadt oder ihren Beauftragten übernommen wird. Die Beisetzung setzt sich aus der Tätigkeit der Verwaltung nach Buchstabe A Ziffer 8 und dem Herstellen und Schließen der Grabstätte zusammen. | 673,00 € | 526,00 € | 1.199,00 € | 15 J. | Buchstabe C Ziffer 1 h und Buchstabe A Ziffer 5 k mit Ziffer 8 |
| UrnenreihengemeinschaftsgrabNach Paragraf 13 Absatz 8 der Friedhofssatzung liegen diese Gräber entlang der Wege und werden der Reihe nach belegt. Der Absatz sagt nichts über die Pflege, und Buchstabe E Ziffer 1 c sieht für dieses Grab ein eigenes Kissen oder eine eigene Stele vor. Deshalb führen wir es nicht als pflegefrei. | 993,00 € | 740,00 € | 1.733,00 € | 15 J. | Buchstabe C Ziffer 1 i und Buchstabe A Ziffer 5 m mit Ziffer 8 |
| Urnenreihengrabstätte unter BäumenDie Gräber werden nach Paragraf 13 Absatz 9 der Friedhofssatzung der Reihe nach rund um einen von der Friedhofsverwaltung ausgewählten Baum belegt. Nicht pflegefrei: Paragraf 20 Absatz 5 der Friedhofssatzung nimmt dieses Grabfeld zwar von den Gestaltungsvorschriften der Paragrafen 20 bis 30 aus, doch keine Ziffer legt die Pflege der Stadt auf. | 1.454,00 € | 660,00 € | 2.114,00 € | 15 J. | Buchstabe C Ziffer 1 k und Buchstabe A Ziffer 5 p mit Ziffer 8 |
| Urnenwahlgrab, einfachbreitNach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung können bis zu vier Urnen beigesetzt werden, die Nutzungszeit beträgt 15 Jahre. Die Verlängerung kostet 70 Euro je Jahr. | 1.055,00 € | 660,00 € | 1.715,00 € | 15 J. | Buchstabe C Ziffer 3 a und Buchstabe A Ziffer 5 j mit Ziffer 8 |
| Urnenwahlgemeinschaftsgrab mit Stele für bis zu vier UrnenDiese Grabstätten liegen nach Paragraf 13 Absatz 7 der Friedhofssatzung im Urnengemeinschaftsgrabfeld, dessen Anlage die Stadt oder ihre Beauftragten pflegen. Der Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit bis zu vier Urnen. | 1.115,00 € | 660,00 € | 1.775,00 € | 15 J. | Buchstabe C Ziffer 4 a und Buchstabe A Ziffer 5 l mit Ziffer 8 |
| Urnenwahlgemeinschaftsgrab mit Stele für bis zu zwei UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit bis zu zwei Urnen. Die Pflege der Anlage übernimmt nach Paragraf 13 Absatz 7 der Friedhofssatzung die Stadt oder ihre Beauftragten. | 934,00 € | 660,00 € | 1.594,00 € | 15 J. | Buchstabe C Ziffer 4 b und Buchstabe A Ziffer 5 o mit Ziffer 8 |
| Urnenwahlgrab am BaumNach Paragraf 15 Absatz 7 der Friedhofssatzung liegt die Grabstätte im Wurzelbereich eines Baumes, auf einem Viertelkreis mit etwa drei Metern Radius finden bis zu vier Urnen Platz. Nicht pflegefrei: Paragraf 20 Absatz 5 der Friedhofssatzung nimmt dieses Grabfeld zwar von den Gestaltungsvorschriften der Paragrafen 20 bis 30 aus, doch keine Ziffer legt die Pflege der Stadt auf. | 2.515,00 € | 660,00 € | 3.175,00 € | 15 J. | Buchstabe C Ziffer 5 und Buchstabe A Ziffer 5 p mit Ziffer 8 |
| UrnenwandkammerIn einer Kammer dürfen nach Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung höchstens zwei Urnen beigesetzt werden, der Betrag gilt für die ganze Kammer. Über die Pflege sagt der Absatz nichts. | 1.274,00 € | 577,00 € | 1.851,00 € | 15 J. | Buchstabe C Ziffer 6 und Buchstabe A Ziffer 5 q mit Ziffer 8 |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Benutzung des Leichenhauses samt Zubehör, Beratung, Bestattungsgeräte und Leichenbeaufsichtigung in der Aussegnungshalle | 590,00 € | Buchstabe A Ziffer 1 |
| Tätigkeit der Verwaltung ohne Nutzung des städtischen Aussegnungsgebäudes, bei Requiem oder Aussegnung in der Kirche oder privat | 480,00 € | Buchstabe A Ziffer 7 |
| Tätigkeit der Verwaltung ohne Aussegnungsgebäude und ohne Requiem | 250,00 € | Buchstabe A Ziffer 8 |
| Tätigkeit der Verwaltung bei der Beisetzung einer anonymen Urne ohne Aussegnungsgebäude | 120,00 € | Buchstabe A Ziffer 9 |
| Herstellen und Schließen der Grabstätte, Reihengrab | 950,00 € | Buchstabe A Ziffer 5 a |
| Herstellen und Schließen der Grabstätte, Reihengrab für Kinder | 638,00 € | Buchstabe A Ziffer 5 b |
| Herstellen und Schließen der Grabstätte, Urnenreihengrab | 490,00 € | Buchstabe A Ziffer 5 c |
| Herstellen und Schließen der Grabstätte, Rasenreihengrab | 808,00 € | Buchstabe A Ziffer 5 d |
| Herstellen und Schließen der Grabstätte, Rasenurnengrab | 430,00 € | Buchstabe A Ziffer 5 e |
| Herstellen und Schließen der Grabstätte, anonymes Reihengrab | 789,00 € | Buchstabe A Ziffer 5 f |
| Herstellen und Schließen der Grabstätte, anonymes Urnengrab | 112,00 € | Buchstabe A Ziffer 5 g |
| Herstellen und Schließen der Grabstätte, Wahlgrab einfachtief | 789,00 € | Buchstabe A Ziffer 5 h |
| Herstellen und Schließen der Grabstätte, Wahlgrab doppeltief | 938,00 € | Buchstabe A Ziffer 5 i |
| Herstellen und Schließen der Grabstätte, Urnenwahlgrab und Urne im Wahlgrab | 410,00 € | Buchstabe A Ziffer 5 j |
| Herstellen und Schließen der Grabstätte, Urnengemeinschaftsgrabfeld | 276,00 € | Buchstabe A Ziffer 5 k |
| Herstellen und Schließen der Grabstätte, Urnenwahlgemeinschaftsgrab mit Stele für bis zu vier Urnen | 410,00 € | Buchstabe A Ziffer 5 l |
| Herstellen und Schließen der Grabstätte, Urnenreihengemeinschaftsgrab | 490,00 € | Buchstabe A Ziffer 5 m |
| Herstellen und Schließen der Grabstätte, Erdreihengemeinschaftsgrab | 950,00 € | Buchstabe A Ziffer 5 n |
| Herstellen und Schließen der Grabstätte, Urnenwahlgemeinschaftsgrab für bis zu zwei Urnen | 410,00 € | Buchstabe A Ziffer 5 o |
| Herstellen und Schließen der Grabstätte, Bestattung unter Bäumen | 410,00 € | Buchstabe A Ziffer 5 p |
| Herstellen und Schließen der Grabstätte, Bestattung in Urnenkammern | 327,00 € | Buchstabe A Ziffer 5 q |
| Beisetzung einer Grabbeigabe, also einer Urne mit der Asche eines verstorbenen Haustieres | 410,00 € | Buchstabe A Ziffer 5 r |
| Benutzung und Reinigung des Notsarges oder Unfallsarges | 323,00 € | Buchstabe A Ziffer 2 |
| Benutzung des Sektionsraumes bei Leichenschau oder Waschung | 411,00 € | Buchstabe A Ziffer 3 |
| Kühlzelle, je Tag | 50,00 € | Buchstabe A Ziffer 4 |
| Orgel ohne Organisten | 50,00 € | Buchstabe A Ziffer 6 a |
| Musikanlage der Aussegnungshalle | 40,00 € | Buchstabe A Ziffer 6 b |
| Mobile Musikanlage | 40,00 € | Buchstabe A Ziffer 6 c |
| Ausgraben einer Leiche aus einem einfachtiefen Grab | 3.312,00 € | Buchstabe B Ziffer 1 a |
| Ausgraben einer Leiche aus einem doppeltiefen Grab | 3.816,00 € | Buchstabe B Ziffer 1 b |
| Ausgraben einer Urne | 936,00 € | Buchstabe B Ziffer 1 c |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer einfachbreiten, einfachtiefen Erdwahlgrabstätte, je Jahr | 99,00 € | Buchstabe C Ziffer 2 b |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer einfachbreiten, doppeltiefen Erdwahlgrabstätte, je Jahr | 119,00 € | Buchstabe C Ziffer 2 d |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer doppelbreiten, doppeltiefen Erdwahlgrabstätte, je Jahr | 163,00 € | Buchstabe C Ziffer 2 f |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab, je Jahr | 70,00 € | Buchstabe C Ziffer 3 b |
| Grabeinfassung am Reihengrab, Längsseite | 126,00 € | Buchstabe D Ziffer 1 |
| Grabeinfassung am Reihengrab, Schmalseite | 106,00 € | Buchstabe D Ziffer 1 |
| Grabeinfassung am Reihengrab für Kinder, Längsseite | 87,00 € | Buchstabe D Ziffer 2 |
| Grabeinfassung am Reihengrab für Kinder, Schmalseite | 85,00 € | Buchstabe D Ziffer 2 |
| Grabeinfassung am Urnenreihengrab, Längsseite | 60,00 € | Buchstabe D Ziffer 3 |
| Grabeinfassung am Urnenreihengrab, Schmalseite | 88,00 € | Buchstabe D Ziffer 3 |
| Grabeinfassung am Wahlgrab, Längsseite | 139,00 € | Buchstabe D Ziffer 4 |
| Grabeinfassung am Wahlgrab, Schmalseite | 123,00 € | Buchstabe D Ziffer 4 |
| Grabeinfassung am Urnenwahlgrab, Längsseite | 73,00 € | Buchstabe D Ziffer 5 |
| Grabeinfassung am Urnenwahlgrab, Schmalseite | 106,00 € | Buchstabe D Ziffer 5 |
| Begutachtung, Genehmigung und jährliche Standsicherheitsüberwachung eines stehenden Grabmals | 90,00 € | Buchstabe E Ziffer 1 a |
| Begutachtung, Genehmigung und jährliche Standsicherheitsüberwachung eines liegenden Grabmals | 45,00 € | Buchstabe E Ziffer 1 b |
| Begutachtung und Genehmigung von Kissen oder Stelen sowie am Urnenreihengemeinschaftsgrab | 15,00 € | Buchstabe E Ziffer 1 c |
| Abräumung und Wiedereinsaat eines einfachbreiten Wahlgrabes | 573,00 € | Buchstabe F Ziffer 1 |
| Abräumung und Wiedereinsaat eines doppelbreiten Wahlgrabes | 810,00 € | Buchstabe F Ziffer 2 |
| Abräumung und Wiedereinsaat eines dreifachbreiten Wahlgrabes | 1.046,00 € | Buchstabe F Ziffer 3 |
| Abräumung und Wiedereinsaat eines Urnenwahlgrabes | 372,00 € | Buchstabe F Ziffer 4 |
| Mindestgebühr bei abgelehntem oder zurückgenommenem Antrag | 1,50 € | Paragraf 3 Absatz 2 |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
9.344,00 €
Reihengrab in Schwäbisch Gmünd, über 25 Jahre, das sind 373,76 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeBuchstabe C Ziffer 1 a und Buchstabe A Ziffer 5 a mit Ziffer 8 | 1.644,00 € |
| BestattungBuchstabe A Ziffer 1 | 1.200,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.844,00 € |
Das günstigste gewöhnliche Erdgrab in Schwäbisch Gmünd. Die Beisetzung setzt sich aus der Tätigkeit der Verwaltung nach Buchstabe A Ziffer 8 und dem Herstellen und Schließen der Grabstätte zusammen. Nach Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung pflegen die Nutzungsberechtigten das Grab selbst.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Bestattungswesen der Stadt Schwäbisch Gmünd, Friedhofsgebührenordnung, Anlage 2 zum Stadtrecht, vom 04.03.1965, neu gefasst durch Beschluss des Gemeinderats vom 17.12.2025, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Die Satzung gilt für die dreizehn Friedhöfe, die die Stadt verwaltet: Dreifaltigkeitsfriedhof, St. Leonhard-Friedhof und die Friedhöfe Bargau, Ottilienfriedhof Bettringen, Degenfeld, Großdeinbach, Herlikofen, St. Michael Hussenhofen, Lindach, Rechberg, Straßdorf, Weiler in den Bergen und Wetzgau. Der alte Friedhof in Hussenhofen ist geschlossen, der alte Friedhof in Oberbettringen entwidmet.
- Die Satzung tritt nach Buchstabe G am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Das genaue Datum der Bekanntmachung steht nicht im Dokument. Der Gemeinderat hat sie am 17.12.2025 beschlossen, die Stadt datiert die Datei auf denselben Tag, und die Presse berichtete, die neuen Gebühren gälten ab dem Jahreswechsel. Wir nennen deshalb den Beschlusstag und nicht den Tag des Inkrafttretens.
- In jeder Beisetzungsgebühr steckt die Tätigkeit der Verwaltung nach Buchstabe A. Wir rechnen den schmalsten Satz von 250 Euro nach Ziffer 8, also ohne städtisches Aussegnungsgebäude und ohne Requiem. Mit Requiem in der Kirche kostet dieselbe Leistung nach Ziffer 7 480 Euro, mit städtischer Aussegnungshalle nach Ziffer 1 590 Euro. Wer die Halle nutzt, zahlt also 340 Euro mehr als bei uns ausgewiesen.
- Beim anonymen Urnengrab setzen wir den Verwaltungssatz von 120 Euro nach Ziffer 9 an, weil diese Ziffer die Beisetzung einer anonymen Urne ohne Aussegnungsgebäude ausdrücklich benennt. Für das anonyme Reihengrab mit Sarg gibt es keine solche Ziffer, dort rechnen wir mit 250 Euro.
- Rasenreihengrab, Rasenurnengrab, Urnenreihengrabstätte unter Bäumen, Urnenwahlgrab am Baum und Urnenwandkammer führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 20 Absatz 5 der Friedhofssatzung nimmt diese Grabfelder von den Gestaltungsvorschriften der Paragrafen 20 bis 30 aus, zu denen auch die Pflegepflicht des Paragrafen 26 Absatz 3 gehört. Eine Übernahme der Pflege durch die Stadt steht dort aber nicht. Dass die Satzung genau das an zwei anderen Stellen ausdrücklich sagt, in Paragraf 13 Absatz 7 und in Paragraf 16, spricht gegen eine großzügige Auslegung. Wer diese Gräber praktisch für pflegefrei hält, findet dafür in der Satzung keine Ziffer.
- Das Erdreihengemeinschaftsgrab ordnen wir Paragraf 16 der Friedhofssatzung zu. Der Tarif nennt keine Paragrafen, und Paragraf 16 ist die einzige Vorschrift über Gemeinschaftsgrabstätten, der keine andere Tarifzeile zugeordnet werden kann. Träfe diese Zuordnung nicht zu, wäre die Grabart nicht pflegefrei.
- Das Urnenreihengemeinschaftsgrab führen wir nicht als pflegefrei, weil Paragraf 13 Absatz 8 der Friedhofssatzung nur die Lage und die Belegung regelt und Buchstabe E Ziffer 1 c für dieses Grab ein eigenes Kissen oder eine eigene Stele bepreist. Ein individuell gekennzeichnetes Grab ist keine Gemeinschaftsgrabstätte im Sinne des Paragrafen 16.
- Die Urnenwahlgemeinschaftsgräber mit Stele führen wir als pflegefrei, weil Paragraf 13 Absatz 7 der Friedhofssatzung im Urnengemeinschaftsgrabfeld Urnenwahlgrabstätten für zwei oder vier Urnen bereithält und im selben Absatz die Pflege der Anlage der Stadt oder ihren Beauftragten zuweist. Die Zuordnung stützt sich auf die Zahl der Urnen, nicht auf eine Verweisung im Tarif.
- Für die Urnenwahlgemeinschaftsgräber, das Urnenwahlgrab am Baum und die Urnenwandkammer nennt der Tarif keinen Betrag für ein Verlängerungsjahr, obwohl Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung auch diese Wahlgrabstätten für verlängerbar erklärt. Was eine Verlängerung dort kostet, geht aus der Satzung nicht hervor.
- Die Gebühren für Grabeinfassungen nach Buchstabe D stecken nicht in unseren Grabpreisen. Eine Einfassung ist nach Paragraf 21 Absatz 2 der Friedhofssatzung erlaubt, aber nur dann vorgeschrieben, wenn das Grab nach Paragraf 26 Absatz 2 statt einer Bepflanzung mit Rindenmulch oder Kies bedeckt wird.
- Die Abräumungsgebühren nach Buchstabe F erhebt die Stadt erst beim Abräumen eines Wahlgrabes, nicht schon zu Beginn des Nutzungsrechts. Sie stecken deshalb nicht in unserer Nutzungsgebühr. Bei Reihen-, Rasen- und Kindergräbern ist die Abräumung nach dem Schlusssatz zu Buchstabe F bereits in der Gebühr für die Grabherstellung enthalten, bei anonymen Gräbern fällt sie nicht an.
- Paragraf 17 der Friedhofssatzung sieht muslimische Wahl- und Reihengrabstätten mit einer Nutzungszeit von 25 Jahren vor. Einen eigenen Betrag nennt der Gebührentarif dafür nicht, deshalb führen wir sie nicht als eigene Grabart.
- Für die doppelbreite, doppeltiefe Erdwahlgrabstätte nennt der Tarif 4.893 Euro für die gesamte Grabstätte. Ein Preis je Grabstelle steht dort nicht, und die Summe entspricht auch nicht dem Doppelten der einfachbreiten Grabstätte.
- Die alte Fassung der Gebührenordnung vom 29.04.2015 liegt unter ihrer bisherigen Adresse weiter auf dem Server der Stadt. Im Stadtrecht verlinkt ist nur noch die Fassung vom 17.12.2025, und nur sie haben wir erfasst.
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- Die 8 Friedhöfe in Schwäbisch GmündLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
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Quellen und Stand
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Bestattungswesen der Stadt Schwäbisch Gmünd, Friedhofsgebührenordnung, Anlage 2 zum Stadtrecht vom 04.03.1965, neu gefasst durch Beschluss des Gemeinderats vom 17.12.2025, in Kraft am Tag nach der Veröffentlichung
- Friedhofssatzung der Stadt Schwäbisch Gmünd, Anlage 1 zum Stadtrecht, Quelle der Ruhezeiten, der Grabarten und der Pflegeregeln beschlossen vom Gemeinderat am 17.12.2025, löst die Fassung vom 02.12.2009 in der Änderung vom 29.04.2015 ab
- Stadtrecht Schwäbisch Gmünd, Abschnitt Bauwesen, Grünflächen und Liegenschaften, Übersichtsseite mit den geltenden Fassungen Stand des Abrufs am 30.08.2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.