Baden-Württemberg, Stadt, Gemeindeschlüssel 08216015
Alle 9 Friedhöfe in Gaggenau
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 07225 962-3450
- Stadt Gaggenau, Friedhofsverwaltung
- 4.795,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.961,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 9
- Friedhöfe mit Namen
76571 Gaggenau
Erdbestattungsreihengrab mit verkürzter Ruhezeit von 20 Jahren
Urnengemeinschaftsgrab im gärtnergepflegten Feld
Die 9 Friedhöfe in Gaggenau nehmen zusammen 10,7 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Waldfriedhof Gaggenau ist der größte mit 4,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 6.630 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,3 km entfernt, der entlegenste 6 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 9 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 9 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 2 der 9 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Gaggenau rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Gaggenau, Friedhofsverwaltung
Hauptstrasse 7176571 Gaggenau
07225 962-3450
- Sprechzeiten
- Montag 9 bis 12 und 14 bis 16 UhrDienstag 9 bis 12 UhrMittwoch 9 bis 12 und 14 bis 16 UhrDonnerstag 14 bis 18 UhrFreitag 9 bis 12 UhrTermin nach Vereinbarung
Die 9 Friedhöfe in Gaggenau, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Waldfriedhof Gaggenau | 4,2 ha | 1,3 km | 2 Anlagen, nächste 160 m | Gaggenau Waldfriedhof, 340 mBus 253 | keine Angabe |
| Friedhof Ottenau | 1,4 ha | 1,7 km | 4 Anlagen, nächste 50 m | Gaggenau Sommerhalde, 590 mBus 213 | christlich |
| Friedhof Bad Rotenfels | 1,4 ha | 1,4 km | 9 Anlagen, nächste 70 m | Bad Rotenfels Rotherma, 360 mBus 213 | keine Angabe |
| Friedhof Michelbach | 1,1 ha | 3,1 km | 1 Anlagen, nächste 70 m | Michelbach Moosbronner Straße, 210 mBus 253 | keine Angabe |
| Friedhof Oberweier | 6.630 m² | 5,2 km | 3 Anlagen, nächste 100 m | Oberweier Sportplatz, 170 mBus 251 | christlich |
| Friedhof Sulzbach | 6.380 m² | 3,2 km | 4 Anlagen, nächste 70 m | Sulzbach Oberdorf, 330 m | keine Angabe |
| Friedhof Hörden | 6.100 m² | 3,1 km | 1 Anlagen, nächste 110 m | Hörden, 570 mZug RB 41, Zug RE 40, Bahn S8, Zug S81 | keine Angabe |
| Friedhof Selbach | 4.140 m² | 2,8 km | 3 Anlagen, nächste 60 m | Selbach Oberdorf, 200 mBus 214, Bus X44 | keine Angabe |
| Friedhof Freiolsheim | 2.080 m² | 6 km | 2 Anlagen, nächste 30 m | Freiolsheim Friedhof, 80 mBus 253 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Gaggenau kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Freudenstadt | 38,3 km | 1.560,00 €Reihengrab für Erwachsene | 800,00 €Urnenreihengrab |
| Bretten | 38,4 km | 1.680,00 €Erdbestattungsreihengrab | 700,00 €Urnenreihengrab |
| Pforzheim | 29,6 km | 2.155,00 €Reihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre | 876,00 €Urnengemeinschaftsgrab |
| Karlsruhe | 23,5 km | 2.340,00 €Erdbestattungsreihengrab | 2.076,00 €Urnenreihengrab |
| Baden-Baden | 7,5 km | 2.500,00 €Erdreihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre | 875,00 €Urnenreihengrab |
| Altensteig | 31,8 km | 2.950,00 €Reihengrab für Personen über 10 Jahren | 1.650,00 €Urnengrab in einem Reihengrabfeld |
| Bad Wildbad | 18 km | 3.500,00 €Reihengrab für Erdbestattung, Personen von 10 und mehr Jahren, Nutzungsdauer 25 Jahre | 725,00 €Anonyme Urnengrabstätte, Urnensammelgrab auf dem Waldfriedhof Bad Wildbad |
| Bühl | 18,2 km | 3.650,00 €Rasenerdreihengrab | 950,00 €Anonymes Urnenreihengrab |
| Am meisten zu sparen | bis 38,4 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Gaggenau kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) der Stadt Gaggenau mit der Anlage Gebührenverzeichnis für das Bestattungswesen, vom 01. Dezember 2025, beschlossen vom Gemeinderat am 01.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, Gebührenverzeichnis gültig ab 01.01.2026, setzt die Friedhofssatzung vom 14.11.2011 und die Gebührensatzung im Bestattungswesen vom 16.03.2005 ausser Kraft.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Personen bis 10 JahreDie Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung 15 Jahre, und für diese Dauer wird das Reihengrab zugeteilt. Eine Verlängerung der Ruhe- oder Verfügungszeit ist nach Paragraf 14 Absatz 1 nicht möglich, und ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. Die Grabbereitung ist mit 345 statt 929 Euro billiger als beim Erwachsenengrab, die Bestattungsleistung nach Ziffer 2.1.1 kostet dasselbe. | 1.148,00 € | 922,00 € | 2.070,00 € | 15 | Ziffer 3.1.1, Ziffer 2.1.1 und Ziffer 2.2.3 des Gebührenverzeichnisses für das Bestattungswesen, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 11 Absatz 1 und Paragraf 14 Absatz 3 Buchstabe a der Friedhofssatzung vom 01.12.2025 |
| Erdbestattungsreihengrab mit verkürzter Ruhezeit von 20 JahrenDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Gaggenau, aber nicht überall zu haben. Die Fussnote zu Ziffer 3.1.2 verweist auf Paragraf 11 der Friedhofssatzung, und der erlaubt die verkürzte Ruhezeit von 20 Jahren nur im Friedhof des Stadtteils Bad Rotenfels und in den alten Friedhofsteilen der Stadtteile Oberweier und Hörden, und auch dort nur auf Antrag des Verfügungs- oder Nutzungsberechtigten. Auf allen übrigen Friedhöfen gilt die Ruhezeit von 25 Jahren und damit Ziffer 3.1.3 mit 4.111 Euro. | 3.289,00 € | 1.506,00 € | 4.795,00 € | 20 | Ziffer 3.1.2, Ziffer 2.1.1 und Ziffer 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses für das Bestattungswesen, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 11 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung vom 01.12.2025 |
| ErdbestattungsreihengrabDas gewöhnliche Erdreihengrab auf allen neun Friedhöfen der Stadt. Es wird nach Paragraf 14 Absatz 1 der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Ruhezeit von 25 Jahren zugeteilt; eine Verlängerung ist nicht möglich. In einem Reihengrab wird nur ein Verstorbener beigesetzt, die Beisetzung einer Urne ist nach Paragraf 14 Absatz 5 zusätzlich zulässig, wenn die Ruhezeit der Urne gewährleistet ist. Herrichtung und Instandhaltung obliegen nach Paragraf 26 Absatz 3 dem Verfügungsberechtigten. | 4.111,00 € | 1.506,00 € | 5.617,00 € | 25 | Ziffer 3.1.3, Ziffer 2.1.1 und Ziffer 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses für das Bestattungswesen, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 11 Absatz 1 und Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 01.12.2025 |
| Sternenkindergrab im Sternenkinderfeld des WaldfriedhofsZiffer 3.1.8 stellt die Grabnutzung und Ziffer 2.2.5 die Grabbereitung ausdrücklich gebührenfrei. Das Sternenkinderfeld steht nach Paragraf 18a Absatz 1 auf dem Waldfriedhof für Erd- oder Urnenbeisetzungen von Kindern zur Verfügung, die vor Ablauf des 6. Schwangerschaftsmonats tot geboren worden sind, sowie für Föten. Es ist eine Gemeinschaftsgrabstätte aus mehreren Grabstätten und wird nach Absatz 2 von der Stadt angelegt und unterhalten; individuelle Bepflanzungen, Grabmale, Einfassungen oder sonstige fundamentierte Grabausstattungen sind nicht gestattet. Nach Absatz 3 gilt im Übrigen Paragraf 14 über die Reihengräber, die Zuteilung erfolgt also für die Dauer der Ruhezeit von 15 Jahren nach Paragraf 11 Absatz 1. | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 15 | Ziffer 3.1.8 und Ziffer 2.2.5 des Gebührenverzeichnisses für das Bestattungswesen, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 18a Absatz 1 und 2 der Friedhofssatzung vom 01.12.2025 |
| Erdbestattungswahlgrab mit verkürzter Ruhezeit von 20 JahrenDer Tarif nennt für die Wahlgräber zwei Spalten, einen Jahresbetrag und einen Gesamtbetrag; hier 190,60 Euro je Jahr und 3.812 Euro für 20 Jahre. Erfasst ist der Gesamtbetrag, denn er ist es, was beim Erwerb fällig wird. Wie beim Reihengrab gilt die verkürzte Ruhezeit nur im Friedhof Bad Rotenfels und in den alten Friedhofsteilen von Oberweier und Hörden. Der Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 15 Absatz 2 auf Antrag und nur für jeweils 5 Jahre für das gesamte Wahlgrab möglich. | 3.812,00 € | 1.506,00 € | 5.318,00 € | 20 | Ziffer 3.2.1, Ziffer 2.1.1 und Ziffer 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses für das Bestattungswesen, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 11 Absatz 1 Satz 2 und Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 01.12.2025 |
| ErdbestattungswahlgrabDas gewöhnliche Erdwahlgrab, 190,60 Euro je Jahr und 4.765 Euro für die 25 Jahre der Ruhezeit. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 15 Absatz 1 auf Antrag für die Dauer der Ruhezeit verliehen und nur anlässlich eines Todesfalles; die Lage wird im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt. Bei Mehrfachgräbern steigen die Kosten nach der Fussnote zum Gebührenverzeichnis mit dem Faktor der Anzahl der zusätzlichen Grabstätten. | 4.765,00 € | 1.506,00 € | 6.271,00 € | 25 | Ziffer 3.2.2, Ziffer 2.1.1 und Ziffer 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses für das Bestattungswesen, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 15 Absatz 1 und 2 der Friedhofssatzung vom 01.12.2025 |
| Erdbestattungswahlgrab mit Tieferbettung oder Zubettung243 Euro je Jahr und 6.075 Euro für 25 Jahre. Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung lässt die Tieferbettung eines Verstorbenen wegen vorgesehener Mehrbelegung nur in noch nicht belegten Einzelgrabflächen und nur zu, wenn die Bodenverhältnisse es zulassen. Die Grabbereitung kostet dann nach Ziffer 2.2.2 952 statt 929 Euro. | 6.075,00 € | 1.529,00 € | 7.604,00 € | 25 | Ziffer 3.2.3, Ziffer 2.1.1 und Ziffer 2.2.2 des Gebührenverzeichnisses für das Bestattungswesen, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung vom 01.12.2025 |
| Erdbestattungswahlgrab in besonderer Lage216,80 Euro je Jahr und 5.420 Euro für 25 Jahre. Gräber in besonderer Lage sind nach dem letzten Absatz des Paragrafen 15 solche, die im Einzelfall angelegt werden und sich von anderen Grabstätten insbesondere durch ihre gestalterische Anordnung und Fläche unterscheiden. Welche Grabstätte in welche Lage fällt, ergibt sich aus den Belegungsplänen der Stadt. | 5.420,00 € | 1.506,00 € | 6.926,00 € | 25 | Ziffer 3.2.4, Ziffer 2.1.1 und Ziffer 2.2.1 des Gebührenverzeichnisses für das Bestattungswesen, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung vom 01.12.2025 |
| Erdbestattungswahlgrab in besonderer Lage mit Tieferbettung oder ZubettungDas teuerste Grab in Gaggenau, 269,20 Euro je Jahr und 6.730 Euro für 25 Jahre. Es verbindet die besondere Lage mit der Tieferbettung für eine Mehrbelegung. | 6.730,00 € | 1.529,00 € | 8.259,00 € | 25 | Ziffer 3.2.5, Ziffer 2.1.1 und Ziffer 2.2.2 des Gebührenverzeichnisses für das Bestattungswesen, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 15 Absatz 4 und 5 der Friedhofssatzung vom 01.12.2025 |
| Urnengemeinschaftsgrab im gärtnergepflegten FeldDas günstigste Urnengrab der Stadt, und trotzdem nicht pflegefrei. Die Gebührenposition trägt selbst den Zusatz Urnenreihengrab, verbunden mit Pflegevertrag, und Paragraf 17 Absatz 6 der Friedhofssatzung sagt, diese Grabstätten werden nur dann vergeben, wenn die Berechtigten gleichzeitig einen Grabpflegevertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG abschliessen. Der Preis dieses Vertrages steht in keiner Satzung und ist in den 1.691 Euro nicht enthalten. Die Verpflichtung entfällt nur, wenn auf dem jeweiligen Friedhof kein Urnengrab in einem anderen Grabfeld zur Verfügung steht. Solche Felder gibt es auf dem Waldfriedhof Gaggenau, dem Bergfriedhof Ottenau und den Friedhöfen Bad Rotenfels, Hörden und Oberweier. | 1.691,00 € | 270,00 € | 1.961,00 € | 15 | Ziffer 3.1.6, Ziffer 2.1.6 und Ziffer 2.2.4 des Gebührenverzeichnisses für das Bestattungswesen, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 17 Absatz 6 und Paragraf 20 Absatz 6 der Friedhofssatzung vom 01.12.2025 |
| Anonyme UrnengemeinschaftsgrabstätteDas günstigste pflegefreie Grab in Gaggenau. Die Anmerkung unter der Tabelle der Reihengrabstätten sagt ausdrücklich, mit der Gebühr nach Ziffer 3.1.7 seien regelmässige Mäharbeiten abgegolten; dies diene der Sicherstellung eines einheitlichen Gestaltungsbildes der Anlage. Es gibt auch nichts anderes zu pflegen: Nach Paragraf 17 Absatz 5 werden die anonymen Urnengemeinschaftsgräber nur im Grabbelegungsplan des Waldfriedhofs Gaggenau ausgewiesen, und die Errichtung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen ist dort nicht zulässig. | 1.738,00 € | 270,00 € | 2.008,00 € | 15 | Ziffer 3.1.7 mit der Anmerkung unter Ziffer 3.1, Ziffer 2.1.6 und Ziffer 2.2.4 des Gebührenverzeichnisses für das Bestattungswesen, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung vom 01.12.2025 |
| UrnenreihengrabUrnenreihengräber sind nach Paragraf 17 Absatz 2 Aschengrabstätten unterschiedlicher Grösse, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Ruhezeit von 15 Jahren zur Beisetzung einer Asche abgegeben werden; ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich. Herrichtung und Pflege obliegen nach Paragraf 26 Absatz 3 dem Verfügungsberechtigten. | 1.937,00 € | 270,00 € | 2.207,00 € | 15 | Ziffer 3.1.4, Ziffer 2.1.6 und Ziffer 2.2.4 des Gebührenverzeichnisses für das Bestattungswesen, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 17 Absatz 2 und Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 01.12.2025 |
| Urnenreihengrab in RasenflächeDie Anmerkung unter der Tabelle der Reihengrabstätten sagt ausdrücklich, mit der Gebühr nach Ziffer 3.1.5 seien regelmässige Mäharbeiten abgegolten. Paragraf 20 Absatz 5 der Friedhofssatzung lässt auf diesen Gräbern nur die Verlegung einer polierten Steinplatte von 0,3 mal 0,4 Metern mit eingraviertem Namenszug und Geburts- und Sterbejahr zu; eine Bepflanzung der Grabstätte sowie das Aufstellen von Vasen, Schalen, Kerzen und ähnlichem Grabzubehör sind nicht gestattet. Es bleibt also nichts zu pflegen, was die Stadt nicht selbst mäht. | 2.128,00 € | 270,00 € | 2.398,00 € | 15 | Ziffer 3.1.5 mit der Anmerkung unter Ziffer 3.1, Ziffer 2.1.6 und Ziffer 2.2.4 des Gebührenverzeichnisses für das Bestattungswesen, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 20 Absatz 5 der Friedhofssatzung vom 01.12.2025 |
| Urnenwahlgrab151 Euro je Jahr und 2.265 Euro für die 15 Jahre der Nutzungszeit. Urnenwahlgräber sind nach Paragraf 17 Absatz 3 für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für 15 Jahre verliehen wird; die Lage wird im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt, und höchstens vier Urnen dürfen beigesetzt werden. | 2.265,00 € | 270,00 € | 2.535,00 € | 15 | Ziffer 3.2.6, Ziffer 2.1.6 und Ziffer 2.2.4 des Gebührenverzeichnisses für das Bestattungswesen, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 01.12.2025 |
| Urnenwahlgrab unter einem BaumParagraf 13 Absatz 2 Buchstabe e der Friedhofssatzung führt Urnenwahlgräber für Bestattungen unter Bäumen als eigene Grabart auf. Weitere Vorschriften gibt es dazu nicht, insbesondere keine über die Pflege; deshalb ist dieses Grab hier nicht als pflegefrei geführt und es gilt Paragraf 26 Absatz 3. Die Anmerkung im Gebührenverzeichnis über die abgegoltenen Mäharbeiten nennt nur die Ziffern 3.1.5 und 3.1.7, nicht diese. Der Tarif nennt 163,80 Euro je Jahr und 2.606 Euro gesamt; die beiden Zahlen passen nicht zueinander, denn 163,80 Euro mal 15 Jahre ergeben 2.457 Euro. Erfasst ist der Gesamtbetrag, den die Spalte gesamt nennt und den auch das Merkblatt der Stadt zur Kostengestaltung ausweist. | 2.606,00 € | 270,00 € | 2.876,00 € | 15 | Ziffer 3.2.7, Ziffer 2.1.6 und Ziffer 2.2.4 des Gebührenverzeichnisses für das Bestattungswesen, gültig ab 01.01.2026 sowie Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe e und Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 01.12.2025 |
Häufige Fragen zu Gaggenau
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Gaggenau?
- In Gaggenau sind 9 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 10,7 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Gaggenau?
- Waldfriedhof Gaggenau ist mit 4,2 ha der größte Friedhof in Gaggenau. Er liegt 1,3 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Gaggenau?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Gaggenau gelten 25 Jahre für Verstorbene nach Paragraf 11 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung vom 01.12.2025, dazu 15 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr nach Paragraf 11 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung vom 01.12.2025, dazu 20 Jahre für Verstorbene in Reihen- oder Wahlgrabstätten im Friedhof Bad Rotenfels und in den alten Friedhofsteilen von Oberweier und Hörden, auf Antrag nach Paragraf 11 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung vom 01.12.2025, dazu 15 Jahre für Urnen nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung vom 01.12.2025, dazu 25 Jahre für Nutzungszeit der Wahlgräber für Erdbestattungen, gleich der jeweiligen Ruhezeit nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung vom 01.12.2025, dazu 15 Jahre für Nutzungszeit der Urnenwahlgräber nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung vom 01.12.2025.
- Was kostet ein Grab in Gaggenau?
- Ein Grab in Gaggenau kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnengemeinschaftsgrab im gärtnergepflegten Feld mit 1.961,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) der Stadt Gaggenau mit der Anlage Gebührenverzeichnis für das Bestattungswesen, vom 01. Dezember 2025, beschlossen vom Gemeinderat am 01.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, Gebührenverzeichnis gültig ab 01.01.2026, setzt die Friedhofssatzung vom 14.11.2011 und die Gebührensatzung im Bestattungswesen vom 16.03.2005 ausser Kraft.
- Wer ist für die Friedhöfe in Gaggenau zuständig?
- Für die Friedhöfe in Gaggenau ist Stadt Gaggenau, Friedhofsverwaltung zuständig, Hauptstrasse 71, 76571 Gaggenau, Telefon 07225 962-3450. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Gaggenau, die Fristen setzt Baden-Württemberg
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) der Stadt Gaggenau mit der Anlage Gebührenverzeichnis für das Bestattungswesen vom 01. Dezember 2025, beschlossen vom Gemeinderat am 01.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, Gebührenverzeichnis gültig ab 01.01.2026, setzt die Friedhofssatzung vom 14.11.2011 und die Gebührensatzung im Bestattungswesen vom 16.03.2005 ausser Kraft
- Dieselbe Satzung auf der Seite Friedhöfe der Stadt Gaggenau, Dateiname mit dem Datum 251202 vom 01. Dezember 2025, ausgefertigt im Dezember 2025 von Oberbürgermeister Michael Pfeiffer, inhaltsgleich mit der Datei im Ortsrecht
- Aufklärung der Kostengestaltung der Gaggenauer Friedhofsgebühren, Merkblatt der Friedhofsverwaltung zum Gegenlesen der Beträge Stand ab 01.01.2026, nennt dieselben Beträge wie das Gebührenverzeichnis und ordnet jeder Grabart ihre Laufzeit zu
- Ortsrecht der Stadt Gaggenau Stand 05.09.2026, führt zum Bestattungswesen genau einen Eintrag, die Friedhofssatzung, und keine Änderungssatzung dazu
- Bestattungsgesetz (BestattG) Stand 1. Januar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.