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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Baden-Württemberg, Landeshauptstadt, Gemeindeschlüssel 08111000

Alle 50 Friedhöfe in Stuttgart

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

0711 21693861
Landeshauptstadt Stuttgart, Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Abteilung Friedhöfe

70192 Stuttgart

2.370,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrab im gemeinschaftlichen Grabfeld für muslimische Bestattungen

1.141,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnenreihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre

50
Friedhöfe mit Namen

1 weitere Flächen ohne Namen

Die 50 Friedhöfe in Stuttgart nehmen zusammen 200,4 ha ein

Kurz beantwortet

Stuttgart hat 50 benannte Friedhöfe mit zusammen 200,4 ha. Der größte ist Waldfriedhof mit 30 ha, am nächsten am Ortskern liegt Hoppenlaufriedhof mit 940 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Stuttgart abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Waldfriedhof ist der größte mit 30 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,3 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 940 m entfernt, der entlegenste 9 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 50 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 48 von 50 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 9 der 50 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche, jüdische und muslimische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Stuttgart rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Landeshauptstadt Stuttgart, Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Abteilung Friedhöfe

Maybachstrasse 3
70192 Stuttgart
0711 21693861
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Stuttgart im Netz

Die 50 Friedhöfe in Stuttgart, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Waldfriedhof30 ha4 km2 Anlagen, nächste 200 mWaldfriedhof, 100 mkeine Angabe
Hauptfriedhof29,8 ha6,4 km9 Anlagen, nächste 260 mHauptfriedhof, 320 mBus 54, Bus N5, Bahn U2, Bahn U19keine Angabe
Pragfriedhof22,4 ha2 km17 Anlagen, nächste 250 mPragfriedhof, 360 mBahn U5, Bahn U6, Bahn U7, Bahn U15keine Angabe
Friedhof Zuffenhausen16,7 ha6,5 km6 Anlagen, nächste 220 mZuffenhausen Friedhof, 240 mBus 53keine Angabe
Neuer Friedhof Weilimdorf15,8 ha5,6 km13 Anlagen, nächste 60 mWolfbusch, 840 mBus N3, Bahn U6, Bahn U16keine Angabe
Friedhof Feuerbach8,6 ha3,3 km3 Anlagen, nächste 130 mFeuerbach Friedhof, 160 mBus 91keine Angabe
Neuer Friedhof Degerloch8,5 ha4,3 km4 Anlagen, nächste 170 mPeregrinastraße, 180 mBahn U5, Bahn U6, Bahn U8, Bahn U12keine Angabe
Ostfilderfriedhof7,3 ha5,2 km5 Anlagen, nächste 180 mKemnater Straße, 210 mBus 66, Bus 131keine Angabe
Buchrainfriedhof5,2 ha9 km4 Anlagen, nächste 170 mBuchrain Friedhof, 210 mBus 84keine Angabe
Friedhof Möhringen4 ha6,7 km3 Anlagen, nächste 110 mRübezahlweg, 140 mBus 72christlich
Friedhof Untertürkheim4 ha6 km3 Anlagen, nächste 60 mUntertürkheim Friedhof, 100 mBus 61keine Angabe
Fangelsbachfriedhof3,7 ha1,5 km11 Anlagen, nächste 120 mMarkuskirche, 120 mBus 43, Bus N1keine Angabe
Dornhaldenfriedhof3,5 ha3,4 km1 Anlagen, nächste 210 mWaldfriedhof, 570 mchristlich
Alter Friedhof Vaihingen3,1 ha7,1 km16 Anlagen, nächste 120 mAlter Friedhof, 100 mBus 82, Bus N1keine Angabe
Steigfriedhof2,9 ha4,2 km8 Anlagen, nächste 120 mAltenburg, 140 mBus 52, Bus 56keine Angabe
Friedhof Münster2,9 ha5,2 km7 Anlagen, nächste 90 mSchnarrenberg, 430 mBus 52, Bus N4keine Angabe
Hoppenlaufriedhof2,8 ha940 m54 Anlagen, nächste 170 mRosenberg-/Seidenstraße, 150 mBus 41, Bus 42, Bus 43, Bus N2keine Angabe
Friedhof Botnang2,3 ha4 km13 Anlagen, nächste 210 mLaihle, 400 mBus 91keine Angabe
Friedhof Wangen2,1 ha4,6 km24 Anlagen, nächste 100 mWangen Marktplatz, 430 mBahn U9, Bahn U13keine Angabe
Bergfriedhof2 ha2,2 km19 Anlagen, nächste 80 mBergfriedhof, 110 mBus N6, Bahn U4, Bahn U9keine Angabe
Friedhof Stammheim1,7 ha8,1 km11 Anlagen, nächste 110 mStammheim Friedhof, 100 mkeine Angabe
Uff-Kirchhof1,5 ha4,4 km3 Anlagen, nächste 270 mUff-Kirchhof, 90 mBus N6, Bahn U1, Bahn U13, Bahn U16keine Angabe
Friedhof Mühlhausen1,5 ha8,5 km4 Anlagen, nächste 30 mMühlhausen Schloss, 390 mBus 53, Bus 54, Bus N5keine Angabe
Friedhof1,3 ha9 km14 Anlagen, nächste 80 mRessestraße, 180 mBus 70, Bus 73, Bus 122, Bus N8keine Angabe
Friedhof Heslach1,3 ha3 km6 Anlagen, nächste 230 mBihlplatz, 100 mBahn U1, Bahn U14keine Angabe
Friedhof Hedelfingen1,2 ha6 km13 Anlagen, nächste 50 mHedelfingen, 100 mBus 62, Bus 65, Bus 103, Bus N7keine Angabe
Friedhof Riedenberg1,1 ha5,7 km1 Anlagen, nächste 140 mRiedenberg, 210 mBus 65keine Angabe
Alter Friedhof Weilimdorf1,1 ha6,3 km15 Anlagen, nächste 50 mFehrbelliner Straße, 250 mBus 90keine Angabe
Friedhof Gaisburg1,1 ha2,5 km15 Anlagen, nächste 70 mTal-/Ostendstraße, 360 mBus N5, Bus N7keine Angabe
Friedhof Gablenberg1,1 ha1,8 km9 Anlagen, nächste 80 mPlanckstraße, 80 mBus 42, Bus N9keine Angabe
Friedhof Obertürkheim1 ha6,6 km2 Anlagen, nächste 280 mIm Mäder, 250 mBus 62, Bus N7keine Angabe
Jüdischer Friedhof1 ha6,5 km15 Anlagen, nächste 80 mAuf der Gans, 310 mBus 58jüdisch
Friedhof Rohracker1 ha4,7 km3 Anlagen, nächste 100 mDürrbachstraße, 60 mBus 62keine Angabe
Friedhof Birkach9.070 m²6,9 km13 Anlagen, nächste 80 mBirkach Friedhof, 90 mBus 65, Bus 70, Bus 74, Bus 76keine Angabe
Friedhof Rohr7.380 m²8,8 km18 Anlagen, nächste 110 mBerghaustraße, 130 mBus 82, Bus 86keine Angabe
Alter Friedhof Degerloch7.050 m²3,2 km6 Anlagen, nächste 110 mZahnradbahnhof, 130 mTram 10, Bus 70, Bus N9keine Angabe
Friedhof Kaltental6.240 m²5,9 km8 Anlagen, nächste 140 mEngelboldstraße, 180 mBus N10, Bahn U14keine Angabe
Friedhof Uhlbach5.720 m²7,3 km3 Anlagen, nächste 80 mUhlbach, 40 mBus 62, Bus N7keine Angabe
Friedhof Sillenbuch5.690 m²4,3 km3 Anlagen, nächste 290 mTreiberstraße, 100 mBus 66keine Angabe
Muslimisches Gräberfeld4.720 m²6,8 km3 Anlagen, nächste 270 mKleiner Ostring, 490 mBus 58muslimisch
Friedhof Heumaden4.700 m²5,3 km16 Anlagen, nächste 80 mHeumaden Rose, 240 mBus 65, Bus N7keine Angabe
Friedhof Hofen4.460 m²7,3 km11 Anlagen, nächste 250 mWildgansweg, 170 mBus 54, Bus N5keine Angabe
Friedhof Zazenhausen3.590 m²7,2 km4 Anlagen, nächste 310 mKrone, 80 mBus 53keine Angabe
Israelitischer Friedhof3.450 m²4,3 km9 Anlagen, nächste 50 mAm Römerkastell, 190 mBus 52, Bus 56, Bus N4jüdisch
Alter Hohenheimer Friedhof1.290 m²7,6 km15 Anlagen, nächste 90 mUniversität Hohenheim, 130 mBus 65, Bus 70, Bus 74, Bus 76keine Angabe
Friedhof Rotenberg1.120 m²6,9 kmkeine erfasstRotenberg, 200 mBus 61christlich, evangelisch
Armenisches Gräberfeld1.010 m²6,2 km5 Anlagen, nächste 200 mHauptfriedhof, 230 mBus 54, Bus N5, Bahn U2, Bahn U19christlich
5ö990 m²4 km2 Anlagen, nächste 200 mWaldfriedhof, 80 mchristlich
Friedhof Rotenberg710 m²6,9 kmkeine erfasstRotenberg, 200 mBus 61christlich, evangelisch
Staatlicher Friedhof Solitude220 m²6,5 km2 Anlagen, nächste 110 mForsthaus II, 550 mBus 92keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Stuttgart kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Pforzheim37,1 km2.155,00 €Reihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre215,00 € gespart876,00 €Urnengemeinschaftsgrab265,00 € gespart
Vaihingen an der Enz23,6 km2.266,00 €Erdreihengrab104,00 € gespart1.171,00 €Anonymes Urnengrab
Stuttgart (hier)-2.370,00 €Reihengrab im gemeinschaftlichen Grabfeld für muslimische Bestattungen1.141,00 €Urnenreihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre
Reutlingen31,9 km2.806,00 €Erdreihengrab für Verstorbene über 10 Jahre1.533,00 €Anonymes Urnengemeinschaftsgrab
Tübingen30,2 km2.865,50 €Reihengrab für Erdbestattung für Verstorbene über 10 Jahren1.559,50 €Urnenwahlgrabstätte mit 4 Urnenplätzen auf dem Stadtfriedhof, 20 Jahre
Ludwigsburg14,2 km3.074,00 €Erdbestattungsreihengrab für Erwachsene1.741,00 €Anonymes Urnengrab im Rasengrabfeld
Rottenburg am Neckar38,1 km3.162,82 €Erdreihengrab für Verstorbene über 6 Jahre, Grabnutzungsdauer 20 Jahre1.512,82 €Anonymes Urnenreihengrab, Grabnutzungsdauer 15 Jahre
Waiblingen11,7 km3.185,00 €Erwachsenenreihengrab1.702,00 €Anonyme Urnengemeinschaftsstätte
Am meisten zu sparenbis 38,1 km215,00 €in Pforzheim, 37,1 km entfernt265,00 €in Pforzheim, 37,1 km entfernt
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Stuttgart kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Stuttgarter Stadtrecht 7/3, vom 21.11.2013, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 1/2 vom 09.01.2014, in Kraft seit 01.03.2014, zuletzt geändert am 05.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 51/52 vom 19.12.2024, geltend seit 01.01.2025; die Historie auf Seite 3 führt alle vier Änderungen seit 2013 auf.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrab im gemeinschaftlichen Grabfeld für muslimische BestattungenDer Betrag ist derselbe wie beim gewöhnlichen Reihengrab nach B 3.01; das Verzeichnis führt die muslimischen Felder unter Abschnitt B Ziffer 5 nur deshalb gesondert, weil es dort auch für die Wahlgräber eigene Ziffern nennt. Der Unterschied liegt im Bestattungsablauf: Paragraf 11 der Friedhofssatzung erlaubt für die ritusgemässe Grablegung, das Bestattungspersonal in eigener Verantwortung zu stellen, und das Verschliessen der Grabstätte von Hand ganz oder teilweise durch die Trauergemeinde; für den Transport bis zur Grabstätte sind geschlossene Särge zu verwenden, und die zur sarglosen Grablegung nötige Holzabdeckung stellt der Auftraggeber. Grabstätten sind nach Paragraf 30 Absatz 1 der Friedhofssatzung spätestens drei Monate nach der Beisetzung anzulegen und zu pflegen; Grabnutzungs- und Verfügungsberechtigte können das selbst tun oder einem zugelassenen Friedhofsgärtner übertragen. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei.987,00 €1.383,00 €2.370,00 €20Ziffern B 5.05, A 1.01 und C 1.01 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zu 7/3 des Stuttgarter Stadtrechts, gültig ab 01.01.2025 sowie Paragraf 11 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtrecht 7/2, vom 20.10.2016
Reihengrab in einer GemeinschaftsgrabanlageGemeinschaftsanlagen können nach Paragraf 19c Absatz 1 der Friedhofssatzung je nach den örtlichen Gegebenheiten als Wahlgräber, Reihengräber, Urnenwahlgräber und Urnenreihengräber eingerichtet werden. Die Gebühr ist mit 987 Euro dieselbe wie beim gewöhnlichen Reihengrab; der Unterschied liegt nicht im Preis der Stadt, sondern in dem, was daneben zu zahlen ist. Pflegefrei ist dieses Grab trotz seines Namens nicht. Der Vorspann zu Abschnitt B Ziffer 6 des Gebührenverzeichnisses sagt im Wortlaut, die Verleihung eines Nutzungsrechts beziehungsweise die Überlassung eines Reihengrabs sei an den gleichzeitigen Abschluss entsprechender Pflegeverträge mit der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner und der NETZWERKSTEIN Steinmetz und Bildhauer Genossenschaft gebunden, und die Kosten hierfür seien in den Gebühren nicht inbegriffen. Paragraf 19c Absatz 2 der Friedhofssatzung nimmt dem Nutzungsberechtigten dafür jeden Einfluss auf Art und Pflege der Bepflanzung und auf Art und Unterhaltung des Grabmals; Absatz 3 verbietet ihm, die Bepflanzung zu ändern, Gegenstände abzustellen oder Grabzubehör anzubringen. Was der Pflegevertrag kostet, steht in keiner Satzung.987,00 €1.383,00 €2.370,00 €20Ziffern B 6.03, A 1.01 und C 1.01 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zu 7/3 des Stuttgarter Stadtrechts, gültig ab 01.01.2025 sowie Paragraf 19c der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtrecht 7/2, vom 20.10.2016
Wahlgrab im gemeinschaftlichen Grabfeld für muslimische Bestattungen, je StelleGebührengleich mit dem gewöhnlichen Wahlgrab nach B 1.01, auch bei der Verlängerung: B 5.02 nennt wie B 1.02 je Jahr und Stelle 107 Euro. Der Vorspann zu Abschnitt B Ziffer 5 stellt ausdrücklich klar, dass sich die Gebühren nach der in der Friedhofssatzung festgelegten Nutzungsdauer beziehungsweise Ruhezeit richten, also nach denselben Fristen wie überall sonst. Für Kinder gibt es im muslimischen Feld eigene Ziffern, B 5.03 mit 520 Euro für das Kinderwahlgrab und B 5.06 und B 5.07 mit 247 und 74 Euro für die Kinderreihengräber. Grabstätten sind nach Paragraf 30 Absatz 1 der Friedhofssatzung spätestens drei Monate nach der Beisetzung anzulegen und zu pflegen; Grabnutzungs- und Verfügungsberechtigte können das selbst tun oder einem zugelassenen Friedhofsgärtner übertragen. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei.2.142,00 €1.383,00 €3.525,00 €20Ziffern B 5.01, A 1.01 und C 1.01 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zu 7/3 des Stuttgarter Stadtrechts, gültig ab 01.01.2025 sowie Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtrecht 7/2, vom 20.10.2016
Wahlgrab in einer Gemeinschaftsgrabanlage, je StelleDie Grabnutzungsgebühr und der Verlängerungssatz von 107 Euro je Jahr und Stelle nach B 6.02 sind dieselben wie beim gewöhnlichen Wahlgrab. Pflegefrei ist dieses Grab trotz seines Namens nicht. Der Vorspann zu Abschnitt B Ziffer 6 des Gebührenverzeichnisses sagt im Wortlaut, die Verleihung eines Nutzungsrechts beziehungsweise die Überlassung eines Reihengrabs sei an den gleichzeitigen Abschluss entsprechender Pflegeverträge mit der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner und der NETZWERKSTEIN Steinmetz und Bildhauer Genossenschaft gebunden, und die Kosten hierfür seien in den Gebühren nicht inbegriffen. Paragraf 19c Absatz 2 der Friedhofssatzung nimmt dem Nutzungsberechtigten dafür jeden Einfluss auf Art und Pflege der Bepflanzung und auf Art und Unterhaltung des Grabmals; Absatz 3 verbietet ihm, die Bepflanzung zu ändern, Gegenstände abzustellen oder Grabzubehör anzubringen. Was der Pflegevertrag kostet, steht in keiner Satzung.2.142,00 €1.383,00 €3.525,00 €20Ziffern B 6.01, A 1.01 und C 1.01 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zu 7/3 des Stuttgarter Stadtrechts, gültig ab 01.01.2025 sowie Paragraf 19c der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtrecht 7/2, vom 20.10.2016
Wahlgrab in Sonderlage, Nutzungsrecht für 20 Jahre, je StelleDas teuerste Erdgrab in Stuttgart, 462 Euro über dem gewöhnlichen Wahlgrab. Wahlgräber in Sonderlage sind nach Paragraf 16 Absatz 3 Satz 2 der Friedhofssatzung Gräber, die sich hinsichtlich des Abstands zu anderen Gräbern in einer exponierten Lage befinden oder bei denen etwa die Pflege oder die Überwachung der Verkehrssicherheit einen erhöhten Aufwand beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt verursachen. Der Aufschlag steht also für den Standort, nicht für eine zusätzliche Leistung am Grab. Die Verlängerung kostet nach B 1.04 je Jahr und Stelle 130 Euro statt 107, wieder genau ein Zwanzigstel der Erwerbsgebühr. Grabstätten sind nach Paragraf 30 Absatz 1 der Friedhofssatzung spätestens drei Monate nach der Beisetzung anzulegen und zu pflegen; Grabnutzungs- und Verfügungsberechtigte können das selbst tun oder einem zugelassenen Friedhofsgärtner übertragen. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei.2.604,00 €1.383,00 €3.987,00 €20Ziffern B 1.03, A 1.01 und C 1.01 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zu 7/3 des Stuttgarter Stadtrechts, gültig ab 01.01.2025 sowie Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtrecht 7/2, vom 20.10.2016
Reihengrab für Kinder unter 2 JahrenFür Kinder, die bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres gestorben sind, werden nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung nach Möglichkeit besondere Reihengräber mit einem Grabmass von bis zu 150 mal 100 Zentimetern ausgewiesen; die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 12 Absatz 1 sechs Jahre. Mit 74 Euro ist das die niedrigste Grabnutzungsgebühr des ganzen Verzeichnisses. Die Bestattungsgebühr ist nach A 1.03 auf 312 Euro geviertelt, die Verwaltungsgebühr von 135 Euro nach C 1.01 bleibt voll. Für Fehlgeborene unter 500 Gramm entfällt sie nach dem Schlusssatz des Verzeichnisses ganz.74,00 €447,00 €521,00 €6Ziffern B 3.03, A 1.03 und C 1.01 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zu 7/3 des Stuttgarter Stadtrechts, gültig ab 01.01.2025 sowie Paragraf 15 Absatz 2 und Paragraf 12 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtrecht 7/2, vom 20.10.2016
Reihengrab für Kinder von 2 bis 10 JahrenBei Kindern, die vor Vollendung des zehnten Lebensjahres gestorben sind, beträgt die Ruhezeit nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung zehn Jahre, und das Gebührenverzeichnis schreibt diese Ruhezeit ausdrücklich in die Zeile B 3.02. Auch die Bestattungsgebühr ist halbiert: A 1.02 nennt 624 statt 1.248 Euro. Die Verwaltungsgebühr von 135 Euro nach C 1.01 wird dagegen ungekürzt erhoben.247,00 €759,00 €1.006,00 €10Ziffern B 3.02, A 1.02 und C 1.01 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zu 7/3 des Stuttgarter Stadtrechts, gültig ab 01.01.2025 sowie Paragraf 12 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtrecht 7/2, vom 20.10.2016
Kinderwahlgrab, Nutzungsrecht für 10 Jahre, je StelleBei Kindern, die vor Vollendung des zehnten Lebensjahres gestorben sind, ist die erstmalige Verleihung eines Wahlgrabnutzungsrechts nach Paragraf 16 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung für mindestens zehn und höchstens 30 Jahre möglich; das Verzeichnis rechnet mit zehn. Die Verlängerung kostet nach B 1.06 je Jahr und Stelle 52 Euro, also ein Zehntel. Gegenüber dem Kinderreihengrab nach B 3.02 kostet das Wahlgrab 273 Euro mehr, dafür lässt sich die Lage wählen und das Nutzungsrecht verlängern.520,00 €759,00 €1.279,00 €10Ziffern B 1.05, A 1.02 und C 1.01 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zu 7/3 des Stuttgarter Stadtrechts, gültig ab 01.01.2025 sowie Paragraf 16 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtrecht 7/2, vom 20.10.2016
Urnenreihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 JahreDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Stuttgart. Urnenreihen- und Urnenwahlgräber sind nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung bis zu 1,5 Quadratmeter grosse Urnenstätten, die ausschliesslich der Beisetzung von Aschen dienen; nach Absatz 3 gelten für sie die Vorschriften über Reihen- und Wahlgräber entsprechend, ein Urnenreihengrab ist also nicht verlängerbar. Urnenbeisetzungen sind auf einer Ebene bis zu 100 Zentimeter Tiefe möglich. In der Beisetzungsgebühr stecken zwei Positionen aus zwei verschiedenen Abschnitten des Verzeichnisses. Der Vorspann zu Abschnitt C sagt, dass zusätzlich und ergänzend zu den Bestattungsgebühren und den Gebühren für Grabstätten nach Abschnitt A und B Verwaltungsgebühren erhoben werden; sie lassen sich nicht abwählen. Hier sind das 273 Euro nach A 2.07 und 133 Euro nach C 1.02. Die 273 Euro sind der Satz für eine Beisetzung ohne Feier nach A 2.07. Nach einer Urnentrauerfeier verlangt A 2.04 338 Euro und nach einer Feuerbestattungsfeier A 2.01 410 Euro; erfasst ist der schmalste Satz, weil nur er mit anderen Gemeinden vergleichbar ist. Grabstätten sind nach Paragraf 30 Absatz 1 der Friedhofssatzung spätestens drei Monate nach der Beisetzung anzulegen und zu pflegen; Grabnutzungs- und Verfügungsberechtigte können das selbst tun oder einem zugelassenen Friedhofsgärtner übertragen. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei.735,00 €406,00 €1.141,00 €20Ziffern B 4.01, A 2.07 und C 1.02 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zu 7/3 des Stuttgarter Stadtrechts, gültig ab 01.01.2025 sowie Paragraf 17 und Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtrecht 7/2, vom 20.10.2016
Urnenreihengrab für Kinder unter 2 JahrenMit 55 Euro Grabnutzungsgebühr über sechs Jahre die niedrigste Position des ganzen Gebührenverzeichnisses. Die Beisetzung kostet ohne Feier nach A 2.09 68 Euro, und damit ist die Verwaltungsgebühr von 133 Euro nach C 1.02 hier grösser als Grabgebühr und Beisetzung zusammen. Für Fehlgeborene unter 500 Gramm wird sie nach dem Schlusssatz des Verzeichnisses nicht erhoben; für nicht bestattungspflichtige Föten richtet Paragraf 18 Absatz 5 der Friedhofssatzung separate Gemeinschaftsgräber ein, an denen ein Verfügungs- oder Nutzungsrecht nicht erworben werden kann und für die das Verzeichnis folgerichtig keine Ziffer führt.55,00 €201,00 €256,00 €6Ziffern B 4.03, A 2.09 und C 1.02 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zu 7/3 des Stuttgarter Stadtrechts, gültig ab 01.01.2025 sowie Paragraf 12 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtrecht 7/2, vom 20.10.2016
Urnenreihengrab für Kinder von 2 bis 10 JahrenDie Zeile B 4.02 nennt die zehnjährige Ruhezeit für Kinder von 2 bis 10 Jahren ausdrücklich mit. Die Beisetzungsgebühr folgt derselben Staffelung wie bei Erwachsenen: A 2.08 verlangt ohne Feier 137 Euro, A 2.05 nach einer Urnentrauerfeier 169 und A 2.02 nach einer Feuerbestattungsfeier 206 Euro. Erfasst ist der schmalste Satz. Die Verwaltungsgebühr von 133 Euro nach C 1.02 wird ungekürzt erhoben und macht bei dieser Grabart die Hälfte der Beisetzungskosten aus.187,00 €270,00 €457,00 €10Ziffern B 4.02, A 2.08 und C 1.02 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zu 7/3 des Stuttgarter Stadtrechts, gültig ab 01.01.2025 sowie Paragraf 12 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtrecht 7/2, vom 20.10.2016
Urnenwahlgrab in einer Gemeinschaftsgrabanlage, je StelleMit 1.890 Euro liegt dieses Grab 90 Euro unter dem gewöhnlichen Urnenwahlgrab nach B 2.01, und genau dieser scheinbare Nachlass ist die Falle: Der Preis der Pflege steht nicht im Verzeichnis. Die Verlängerung kostet nach B 6.05 je Jahr und Stelle 95 Euro, denselben Satz wie beim gewöhnlichen Urnenwahlgrab. Pflegefrei ist dieses Grab trotz seines Namens nicht. Der Vorspann zu Abschnitt B Ziffer 6 des Gebührenverzeichnisses sagt im Wortlaut, die Verleihung eines Nutzungsrechts beziehungsweise die Überlassung eines Reihengrabs sei an den gleichzeitigen Abschluss entsprechender Pflegeverträge mit der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner und der NETZWERKSTEIN Steinmetz und Bildhauer Genossenschaft gebunden, und die Kosten hierfür seien in den Gebühren nicht inbegriffen. Paragraf 19c Absatz 2 der Friedhofssatzung nimmt dem Nutzungsberechtigten dafür jeden Einfluss auf Art und Pflege der Bepflanzung und auf Art und Unterhaltung des Grabmals; Absatz 3 verbietet ihm, die Bepflanzung zu ändern, Gegenstände abzustellen oder Grabzubehör anzubringen. Was der Pflegevertrag kostet, steht in keiner Satzung.1.890,00 €406,00 €2.296,00 €20Ziffern B 6.04, A 2.07 und C 1.02 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zu 7/3 des Stuttgarter Stadtrechts, gültig ab 01.01.2025 sowie Paragraf 19c der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtrecht 7/2, vom 20.10.2016
Urnenwahlgrab, Nutzungsrecht für 20 Jahre, je StelleBei Urnenwahlgräbern richtet sich die Zahl der Aschen nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung nach der Grösse der Urnenstätte und der Urnengrösse, ist aber ausser bei Urnennischen auf vier Urnen mit laufender Ruhezeit begrenzt. Die Gebühr gilt je Stelle. Die Verlängerung kostet nach B 2.02 je Jahr und Stelle 95 Euro; das sind 5 Euro weniger als ein Zwanzigstel der Erwerbsgebühr, der einzige Satz des Verzeichnisses, bei dem die Rechnung nicht glatt aufgeht. Grabstätten sind nach Paragraf 30 Absatz 1 der Friedhofssatzung spätestens drei Monate nach der Beisetzung anzulegen und zu pflegen; Grabnutzungs- und Verfügungsberechtigte können das selbst tun oder einem zugelassenen Friedhofsgärtner übertragen. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei.1.980,00 €406,00 €2.386,00 €20Ziffern B 2.01, A 2.07 und C 1.02 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zu 7/3 des Stuttgarter Stadtrechts, gültig ab 01.01.2025 sowie Paragraf 17 Absatz 2 und Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtrecht 7/2, vom 20.10.2016
Urnennische im Kolumbarium auf dem Pragfriedhof, Nutzungsrecht für 20 Jahre, je StelleIm Kolumbarium auf dem Pragfriedhof können Urnen nach Paragraf 17 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung in Nischen unterschiedlicher Grösse in Mauern, Terrassen und Hallen beigesetzt werden; die Begrenzung auf vier Urnen je Stätte gilt für Urnennischen nach Absatz 2 nicht. Die Beisetzung ist hier billiger als in der Erde: A 2.16 verlangt ohne Feier 171 statt 273 Euro, A 2.13 nach einer Urnentrauerfeier 239 und A 2.10 nach einer Feuerbestattungsfeier 309 Euro. Die Verlängerung kostet nach B 2.10 je Jahr und Stelle 120 Euro. Endet das Nutzungsrecht, so werden Urnennischen im Kolumbarium nach Paragraf 23 der Friedhofssatzung anders als Erdgräber nicht mit Rasen begrünt, sondern geräumt; die Verschlussplatte hat der Nutzungsberechtigte nach Absatz 1 selbst zu entfernen, sonst kostet das nach A 4.11 116 Euro.2.394,00 €304,00 €2.698,00 €20Ziffern B 2.09, A 2.16 und C 1.02 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zu 7/3 des Stuttgarter Stadtrechts, gültig ab 01.01.2025 sowie Paragraf 17 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtrecht 7/2, vom 20.10.2016
Baumgrab, Nutzungsrecht für 20 Jahre, je StelleBaumgräber sind nach Paragraf 19a Absatz 1 der Friedhofssatzung Urnenwahlgräber in Sonderlage, bei denen die Urne in unmittelbarer Nähe eines Baumes beigesetzt wird. Der Beleg für die Pflege steht in Absatz 2 Satz 2 im Wortlaut: Bepflanzungen und Pflegemassnahmen erfolgen ausschliesslich durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Satz 1 verlangt, die Baumgrababteilungen in naturbelassener Form zu erhalten, Satz 3 verbietet das Abstellen von Gegenständen und Pflanzen und die Anlage von Pflanzbeeten. Nach Absatz 3 kann das Amt den Namen des Verstorbenen als Gedenkzeichen anbringen, nach Möglichkeit als Plakette am Baumstamm oder an der Baumverankerung; über Platzierung, Art und Ausgestaltung entscheidet das Amt, weiteres Grabzubehör ist nicht zulässig. An einem Baum werden nach Absatz 4 je nach Lage bis zu vier Nutzungsrechte vergeben. Die Verlängerung kostet nach B 2.06 je Jahr und Stelle 124 Euro.2.478,00 €406,00 €2.884,00 €20Ziffern B 2.05, A 2.07 und C 1.02 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zu 7/3 des Stuttgarter Stadtrechts, gültig ab 01.01.2025 sowie Paragraf 19a Absatz 2 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtrecht 7/2, vom 20.10.2016
Rasengrab, Nutzungsrecht für 20 Jahre, je StelleRasengräber sind nach Paragraf 19b Absatz 1 der Friedhofssatzung ebenfalls Urnenwahlgräber in Sonderlage. Absatz 2 Satz 1 sagt im Wortlaut: Bepflanzung und Pflegemassnahmen erfolgen ausschliesslich durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Die Anlage von Pflanzbeeten ist unzulässig; Blumen und Zeichen des Erinnerns dürfen nur auf einer dafür vorgehaltenen Fläche am Gräberfeld abgelegt werden, und das Amt darf sie entfernen, wenn sie verwelkt oder defekt sind. Anders als beim Baumgrab darf die Grabstätte nach Absatz 3 gekennzeichnet werden, und zwar mit einer bruchsicheren, bodenbündig verlegten und überfahrbaren Grabliegeplatte von höchstens 45 mal 45 Zentimetern; wo ein Hülsenfundament vorhanden ist, muss die Steinstärke 8 Zentimeter betragen, und poliert werden darf die Oberfläche aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht. Die Verlängerung kostet nach B 2.08 je Jahr und Stelle 124 Euro.2.478,00 €406,00 €2.884,00 €20Ziffern B 2.07, A 2.07 und C 1.02 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zu 7/3 des Stuttgarter Stadtrechts, gültig ab 01.01.2025 sowie Paragraf 19b Absatz 2 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtrecht 7/2, vom 20.10.2016
Urnenwahlgrab in Sonderlage, Nutzungsrecht für 20 Jahre, je StelleDiese Grabart kostet genau so viel wie das Baumgrab nach B 2.05 und das Rasengrab nach B 2.07, und das ist kein Zufall: Paragraf 19a Absatz 1 und Paragraf 19b Absatz 1 der Friedhofssatzung ordnen Baum- und Rasengräber ausdrücklich als Urnenwahlgräber in Sonderlage ein. Der Unterschied ist die Pflege. Bei den beiden anderen erfolgen Bepflanzung und Pflegemassnahmen ausschliesslich durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt, beim gewöhnlichen Urnenwahlgrab in Sonderlage steht davon nichts. Wahlgräber in Sonderlage sind nach Paragraf 16 Absatz 3 Satz 2 der Friedhofssatzung Gräber, die sich hinsichtlich des Abstands zu anderen Gräbern in einer exponierten Lage befinden oder bei denen etwa die Pflege oder die Überwachung der Verkehrssicherheit einen erhöhten Aufwand beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt verursachen. Der Aufschlag steht also für den Standort, nicht für eine zusätzliche Leistung am Grab. Die Verlängerung kostet nach B 2.04 je Jahr und Stelle 124 Euro. Grabstätten sind nach Paragraf 30 Absatz 1 der Friedhofssatzung spätestens drei Monate nach der Beisetzung anzulegen und zu pflegen; Grabnutzungs- und Verfügungsberechtigte können das selbst tun oder einem zugelassenen Friedhofsgärtner übertragen. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei.2.478,00 €406,00 €2.884,00 €20Ziffern B 2.03, A 2.07 und C 1.02 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zu 7/3 des Stuttgarter Stadtrechts, gültig ab 01.01.2025 sowie Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtrecht 7/2, vom 20.10.2016
Reihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 JahreDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Stuttgart. Reihengräber werden nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und in der Regel im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben; in jedem Reihengrab wird nach Absatz 3 nur ein Verstorbener bestattet, ausnahmsweise gleichzeitig verstorbene Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. Das Grabmass beträgt bis zu 250 mal 100 Zentimeter. Eine Verlängerung sieht das Gebührenverzeichnis für Reihengräber nicht vor, es nennt nur einen Erwerbssatz. In der Beisetzungsgebühr stecken zwei Positionen aus zwei verschiedenen Abschnitten des Verzeichnisses. Der Vorspann zu Abschnitt C sagt, dass zusätzlich und ergänzend zu den Bestattungsgebühren und den Gebühren für Grabstätten nach Abschnitt A und B Verwaltungsgebühren erhoben werden; sie lassen sich nicht abwählen. Hier sind das 1.248 Euro nach A 1.01 und 135 Euro nach C 1.01. Grabstätten sind nach Paragraf 30 Absatz 1 der Friedhofssatzung spätestens drei Monate nach der Beisetzung anzulegen und zu pflegen; Grabnutzungs- und Verfügungsberechtigte können das selbst tun oder einem zugelassenen Friedhofsgärtner übertragen. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei.987,00 €1.383,00 €2.370,00 €20Ziffern B 3.01, A 1.01 und C 1.01 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zu 7/3 des Stuttgarter Stadtrechts, gültig ab 01.01.2025 sowie Paragraf 15 und Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtrecht 7/2, vom 20.10.2016
Wahlgrab, Nutzungsrecht für 20 Jahre, je StelleAn Wahlgräbern verleiht das Garten-, Friedhofs- und Forstamt nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung auf Antrag einer natürlichen Person ein Nutzungsrecht für mindestens 20 und höchstens 30 Jahre; Verlängerungen sind jahresweise möglich, aber nur bis zu einer Nutzungsdauer von 30 Jahren. Das Verzeichnis rechnet mit der kürzesten dieser Laufzeiten und nennt für die Verlängerung nach B 1.02 je Jahr und Stelle 107 Euro, also ein Zwanzigstel der Erwerbsgebühr. Ein Wahlgrab ist bei einer Tiefe von 240 Zentimetern nach Absatz 3 grundsätzlich doppelt belegbar; dafür verlangt A 1.08 einen Zuschlag von 114 Euro für den Mehraufwand beim Grabaushub. Nach Absatz 6 können auch Urnen beigesetzt werden, insgesamt aber nicht mehr als vier Verstorbene mit laufender Ruhezeit. Grabstätten sind nach Paragraf 30 Absatz 1 der Friedhofssatzung spätestens drei Monate nach der Beisetzung anzulegen und zu pflegen; Grabnutzungs- und Verfügungsberechtigte können das selbst tun oder einem zugelassenen Friedhofsgärtner übertragen. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei.2.142,00 €1.383,00 €3.525,00 €20Ziffern B 1.01, A 1.01 und C 1.01 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zu 7/3 des Stuttgarter Stadtrechts, gültig ab 01.01.2025 sowie Paragraf 16 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtrecht 7/2, vom 20.10.2016
Anonyme UrnenstätteDas günstigste pflegefreie Grab in Stuttgart, und es kostet keinen Euro mehr als das gewöhnliche Urnenreihengrab: Abschnitt B Ziffer 7 des Verzeichnisses nennt für die anonyme Urnenstätte mit einer Ruhezeit von 20 Jahren dieselben 735 Euro. Der Beleg für die Pflege steht in Paragraf 18 Absatz 4 Satz 1 der Friedhofssatzung im Wortlaut: Pflegemassnahmen erfolgen ausschliesslich durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Derselbe Absatz lässt das Abstellen von Gegenständen und Pflanzen und die Anlage von Pflanzbeeten nur auf dafür vorgesehenen Flächen zu. Anonyme Beisetzungen finden nach Absatz 2 ohne Beisein von Angehörigen und ohne Hinweis auf den Zeitpunkt statt, und Urnenausgrabungen sind nach Absatz 3 grundsätzlich nicht zulässig. Wer damit leben kann, zahlt hier 1.737 Euro weniger als für das nächstgünstigste pflegefreie Grab, das Baum- oder Rasengrab nach B 2.05 und B 2.07.735,00 €406,00 €1.141,00 €20Ziffern B 7.01, A 2.07 und C 1.02 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zu 7/3 des Stuttgarter Stadtrechts, gültig ab 01.01.2025 sowie Paragraf 18 Absatz 4 und Absatz 2 der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtrecht 7/2, vom 20.10.2016
Urnenreihengrab in einer GemeinschaftsgrabanlageDie Grabnutzungsgebühr ist mit 735 Euro dieselbe wie beim gewöhnlichen Urnenreihengrab nach B 4.01 und bei der anonymen Urnenstätte nach B 7.01. Drei Grabarten zum selben Preis, und sie unterscheiden sich allein darin, wer die Pflege trägt: bei B 7.01 die Stadt, bei B 4.01 der Angehörige selbst, hier eine Genossenschaft gegen ein Entgelt, das in der Satzung nicht steht. Pflegefrei ist dieses Grab trotz seines Namens nicht. Der Vorspann zu Abschnitt B Ziffer 6 des Gebührenverzeichnisses sagt im Wortlaut, die Verleihung eines Nutzungsrechts beziehungsweise die Überlassung eines Reihengrabs sei an den gleichzeitigen Abschluss entsprechender Pflegeverträge mit der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner und der NETZWERKSTEIN Steinmetz und Bildhauer Genossenschaft gebunden, und die Kosten hierfür seien in den Gebühren nicht inbegriffen. Paragraf 19c Absatz 2 der Friedhofssatzung nimmt dem Nutzungsberechtigten dafür jeden Einfluss auf Art und Pflege der Bepflanzung und auf Art und Unterhaltung des Grabmals; Absatz 3 verbietet ihm, die Bepflanzung zu ändern, Gegenstände abzustellen oder Grabzubehör anzubringen. Was der Pflegevertrag kostet, steht in keiner Satzung.735,00 €406,00 €1.141,00 €20Ziffern B 6.06, A 2.07 und C 1.02 des Gebührenverzeichnisses, Anlage zu 7/3 des Stuttgarter Stadtrechts, gültig ab 01.01.2025 sowie Paragraf 19c der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtrecht 7/2, vom 20.10.2016
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Stuttgart

Häufige Fragen zu Stuttgart

Wie viele Friedhöfe gibt es in Stuttgart?
In Stuttgart sind 50 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 200,4 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Stuttgart?
Waldfriedhof ist mit 30 ha der größte Friedhof in Stuttgart. Er liegt 4 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Stuttgart?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Stuttgart gelten 20 Jahre für Verstorbene und Aschen Verstorbener nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung, Stadtrecht 7/2, dazu 10 Jahre für Kinder, die vor Vollendung des zehnten Lebensjahres gestorben sind nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung, Stadtrecht 7/2, dazu 6 Jahre für Kinder, die vor Vollendung des zweiten Lebensjahres gestorben sind nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 2 der Friedhofssatzung, Stadtrecht 7/2, dazu 30 Jahre für Verstorbene in Metallsärgen sowie konservierte und einbalsamierte Leichen nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung, Stadtrecht 7/2, dazu 20 Jahre für Nutzungsdauer eines Wahlgrabes, mindestens nach Paragraf 16 Absatz 1 Satz 1 der Friedhofssatzung, Stadtrecht 7/2, dazu 30 Jahre für Nutzungsdauer eines Wahlgrabes, höchstens nach Paragraf 16 Absatz 1 Satz 1 und Satz 4 der Friedhofssatzung, Stadtrecht 7/2.
Was kostet ein Grab in Stuttgart?
Ein Grab in Stuttgart kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrab für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre mit 1.141,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, Stuttgarter Stadtrecht 7/3, vom 21.11.2013, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 1/2 vom 09.01.2014, in Kraft seit 01.03.2014, zuletzt geändert am 05.12.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 51/52 vom 19.12.2024, geltend seit 01.01.2025; die Historie auf Seite 3 führt alle vier Änderungen seit 2013 auf.
Wer ist für die Friedhöfe in Stuttgart zuständig?
Für die Friedhöfe in Stuttgart ist Landeshauptstadt Stuttgart, Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Abteilung Friedhöfe zuständig, Maybachstrasse 3, 70192 Stuttgart, Telefon 0711 21693861. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Stuttgart, die Fristen setzt Baden-Württemberg

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.