Rottenburg am Neckar · Baden-Württemberg · AGS 08416036
Friedhofsgebühren in Rottenburg am Neckar, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührensatzung), vom 28.11.2023 in der Fassung vom 24.09.2024, in Kraft seit 01.01.2024, die erste Änderungssatzung seit 01.11.2024. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Rottenburg am Neckar und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Rottenburg am Neckar.
- 1.512,82 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 11.208,82 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 29
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung auf den Friedhöfen der Kernstadt sowie in Bad Niedernau, Hailfingen und Obernau
Anonymes Urnenreihengrab, Grabnutzungsdauer 15 Jahre, mit Beisetzung
Rasenwahlgrab doppeltief, doppelbreit, Grabnutzungsdauer 25 Jahre, mit Beisetzung
Paragraf 7 Absatz 1 der Friedhofsordnung
Was ein Grab in Rottenburg am Neckar kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
22 Grabarten für die Erdbestattung in Rottenburg am Neckar
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdreihengrab für Verstorbene über 6 Jahre, Grabnutzungsdauer 20 JahreDie günstigste Erdbestattung in Rottenburg. Zwanzig Jahre Ruhezeit gelten nach Paragraf 7 Absatz 1 der Friedhofsordnung auf den Friedhöfen der Kernstadt sowie in Bad Niedernau, Hailfingen und Obernau. Nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofsordnung ist eine Verlängerung der Ruhezeit bei Reihengräbern nicht möglich. In der Nutzungsgebühr sind 30 Euro Verwaltungsgebühr je Bestattungsfall enthalten. | 2.260,00 € | 902,82 € | 3.162,82 € | 20 J. | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 4.1.1 und Abschnitt A Ziffer 1.1 sowie Paragraf 4 Nummer 1 |
| Erdreihengrab für Verstorbene über 6 Jahre, Grabnutzungsdauer 25 JahreFünfundzwanzig Jahre Ruhezeit gelten nach Paragraf 7 Absatz 1 der Friedhofsordnung auf den übrigen vierzehn Friedhöfen der Stadt. In der Nutzungsgebühr sind 30 Euro Verwaltungsgebühr je Bestattungsfall enthalten. | 2.818,00 € | 902,82 € | 3.720,82 € | 25 J. | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 4.1.2 und Abschnitt A Ziffer 1.1 sowie Paragraf 4 Nummer 1 |
| Erdreihengrab für Verstorbene bis 6 Jahre, Grabnutzungsdauer 20 JahreParagraf 10 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofsordnung sieht besondere Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr vor, soweit die örtlichen Verhältnisse es zulassen und Bedarf besteht. | 1.581,00 € | 452,82 € | 2.033,82 € | 20 J. | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 4.2.1 und Abschnitt A Ziffer 1.2 sowie Paragraf 4 Nummer 1 |
| Erdreihengrab für Verstorbene bis 6 Jahre, Grabnutzungsdauer 25 JahreFür die Friedhöfe mit einer Ruhezeit von fünfundzwanzig Jahren nach Paragraf 7 Absatz 1 der Friedhofsordnung. | 1.969,00 € | 452,82 € | 2.421,82 € | 25 J. | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 4.2.2 und Abschnitt A Ziffer 1.2 sowie Paragraf 4 Nummer 1 |
| Rasenreihengrab für Verstorbene über 6 Jahre, Grabnutzungsdauer 20 JahreNach Paragraf 10 a Absatz 2 der Friedhofsordnung legt die Stadt auf den Rasenreihengräbern eine durchgehende Rasenfläche an und unterhält sie zusammen mit den allgemeinen Rasenflächen der Friedhöfe. Anpflanzungen und das Ablegen von Blumen sind nur auf der vorgesehenen Ablagestelle zulässig. Ein stehendes Grabmal ist nach Absatz 3 erlaubt. | 3.659,00 € | 902,82 € | 4.561,82 € | 20 J. | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 4.3.1 und Abschnitt A Ziffer 1.1 sowie Paragraf 4 Nummer 1 |
| Rasenreihengrab für Verstorbene über 6 Jahre, Grabnutzungsdauer 25 JahreNach Paragraf 10 a Absatz 2 der Friedhofsordnung unterhält die Stadt die Rasenfläche der Rasenreihengräber selbst. | 4.566,00 € | 902,82 € | 5.468,82 € | 25 J. | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 4.3.2 und Abschnitt A Ziffer 1.1 sowie Paragraf 4 Nummer 1 |
| Erdwahlgrab einfachtief, einfachbreit, Grabnutzungsdauer 20 JahreNach Ziffer 8 wird die Verlängerung zeitanteilig nach dem Verhältnis der Verlängerungsdauer zur Nutzungsdauer verrechnet, das sind hier 150,25 Euro je Jahr. | 3.035,00 € | 902,82 € | 3.937,82 € | 20 J. | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 6.1.1 und Abschnitt A Ziffer 1.1 sowie Paragraf 4 Nummer 1 |
| Erdwahlgrab einfachtief, einfachbreit, Grabnutzungsdauer 25 JahreFür die Friedhöfe mit einer Ruhezeit von fünfundzwanzig Jahren nach Paragraf 7 Absatz 1 der Friedhofsordnung. | 3.787,00 € | 902,82 € | 4.689,82 € | 25 J. | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 6.1.2 und Abschnitt A Ziffer 1.1 sowie Paragraf 4 Nummer 1 |
| Erdwahlgrab doppeltief, einfachbreit, Grabnutzungsdauer 20 JahreFür die tiefer gelegte Bestattung kommt nach Abschnitt A Ziffer 1.3 ein Zuschlag von 350 Euro auf die Bestattungsgebühr hinzu; erfasst ist hier der Satz ohne Zuschlag. Doppeltiefe Gräber gibt es nur in den Bestattungsbezirken Kernstadt, Baisingen, Hemmendorf, Oberndorf, Wendelsheim und Wurmlingen. | 3.315,00 € | 902,82 € | 4.217,82 € | 20 J. | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 6.2.1 und Abschnitt A Ziffer 1.1 sowie Paragraf 4 Nummer 1 |
| Erdwahlgrab doppeltief, einfachbreit, Grabnutzungsdauer 25 JahreFür die tiefer gelegte Bestattung kommt nach Abschnitt A Ziffer 1.3 ein Zuschlag von 350 Euro hinzu. | 4.136,00 € | 902,82 € | 5.038,82 € | 25 J. | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 6.2.2 und Abschnitt A Ziffer 1.1 sowie Paragraf 4 Nummer 1 |
| Erdwahlgrab einfachtief, doppelbreit, Grabnutzungsdauer 20 JahreDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit zwei nebeneinander liegenden Grabstellen. Nach Ziffer 8 sind bei einer Verlängerung sämtliche Grabstellen zu verlängern. | 4.894,00 € | 902,82 € | 5.796,82 € | 20 J. | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 6.3.1 und Abschnitt A Ziffer 1.1 sowie Paragraf 4 Nummer 1 |
| Erdwahlgrab einfachtief, doppelbreit, Grabnutzungsdauer 25 JahreDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit zwei nebeneinander liegenden Grabstellen. | 6.111,00 € | 902,82 € | 7.013,82 € | 25 J. | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 6.3.2 und Abschnitt A Ziffer 1.1 sowie Paragraf 4 Nummer 1 |
| Erdwahlgrab doppeltief, doppelbreit, Grabnutzungsdauer 20 JahreDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte. Für jede tiefer gelegte Bestattung kommt nach Abschnitt A Ziffer 1.3 ein Zuschlag von 350 Euro hinzu. | 5.454,00 € | 902,82 € | 6.356,82 € | 20 J. | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 6.4.1 und Abschnitt A Ziffer 1.1 sowie Paragraf 4 Nummer 1 |
| Erdwahlgrab doppeltief, doppelbreit, Grabnutzungsdauer 25 JahreDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte. Für jede tiefer gelegte Bestattung kommt nach Abschnitt A Ziffer 1.3 ein Zuschlag von 350 Euro hinzu. | 6.810,00 € | 902,82 € | 7.712,82 € | 25 J. | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 6.4.2 und Abschnitt A Ziffer 1.1 sowie Paragraf 4 Nummer 1 |
| Rasenwahlgrab einfachtief, einfachbreit, Grabnutzungsdauer 20 JahreNach Paragraf 11 a Absatz 2 der Friedhofsordnung legt die Stadt auf den Rasenwahlgräbern eine durchgehende Rasenfläche an und unterhält sie zusammen mit den allgemeinen Rasenflächen der Friedhöfe. Anpflanzungen und das Ablegen von Blumen sind nur auf der vorgesehenen Ablagestelle zulässig. | 4.434,00 € | 902,82 € | 5.336,82 € | 20 J. | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 6.5.1 und Abschnitt A Ziffer 1.1 sowie Paragraf 4 Nummer 1 |
| Rasenwahlgrab einfachtief, einfachbreit, Grabnutzungsdauer 25 JahreNach Paragraf 11 a Absatz 2 der Friedhofsordnung unterhält die Stadt die Rasenfläche selbst. | 5.535,00 € | 902,82 € | 6.437,82 € | 25 J. | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 6.5.2 und Abschnitt A Ziffer 1.1 sowie Paragraf 4 Nummer 1 |
| Rasenwahlgrab doppeltief, einfachbreit, Grabnutzungsdauer 20 JahreNach Paragraf 11 a Absatz 2 der Friedhofsordnung unterhält die Stadt die Rasenfläche selbst. Für die tiefer gelegte Bestattung kommt nach Abschnitt A Ziffer 1.3 ein Zuschlag von 350 Euro hinzu. | 4.713,00 € | 902,82 € | 5.615,82 € | 20 J. | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 6.6.1 und Abschnitt A Ziffer 1.1 sowie Paragraf 4 Nummer 1 |
| Rasenwahlgrab doppeltief, einfachbreit, Grabnutzungsdauer 25 JahreNach Paragraf 11 a Absatz 2 der Friedhofsordnung unterhält die Stadt die Rasenfläche selbst. | 5.884,00 € | 902,82 € | 6.786,82 € | 25 J. | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 6.6.2 und Abschnitt A Ziffer 1.1 sowie Paragraf 4 Nummer 1 |
| Rasenwahlgrab einfachtief, doppelbreit, Grabnutzungsdauer 20 JahreDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit zwei Grabstellen. Nach Paragraf 11 a Absatz 2 der Friedhofsordnung unterhält die Stadt die Rasenfläche selbst. | 7.691,00 € | 902,82 € | 8.593,82 € | 20 J. | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 6.7.1 und Abschnitt A Ziffer 1.1 sowie Paragraf 4 Nummer 1 |
| Rasenwahlgrab einfachtief, doppelbreit, Grabnutzungsdauer 25 JahreDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit zwei Grabstellen. | 9.607,00 € | 902,82 € | 10.509,82 € | 25 J. | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 6.7.2 und Abschnitt A Ziffer 1.1 sowie Paragraf 4 Nummer 1 |
| Rasenwahlgrab doppeltief, doppelbreit, Grabnutzungsdauer 20 JahreDie teuerste Grabart der Stadt. Der Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit zwei Grabstellen und bis zu vier Bestattungen. | 8.251,00 € | 902,82 € | 9.153,82 € | 20 J. | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 6.8.1 und Abschnitt A Ziffer 1.1 sowie Paragraf 4 Nummer 1 |
| Rasenwahlgrab doppeltief, doppelbreit, Grabnutzungsdauer 25 JahreDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit zwei Grabstellen. | 10.306,00 € | 902,82 € | 11.208,82 € | 25 J. | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 6.8.2 und Abschnitt A Ziffer 1.1 sowie Paragraf 4 Nummer 1 |
7 Grabarten für die Urne in Rottenburg am Neckar
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Anonymes Urnenreihengrab, Grabnutzungsdauer 15 JahreDie günstigste Grabart in Rottenburg. Nach Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofsordnung wird die Grabanlage von der Stadt angelegt und unterhalten; Anpflanzungen und das Ablegen von Blumen durch Angehörige sind nicht zulässig. Die Grabstätten werden nach Absatz 2 nicht gekennzeichnet. | 1.110,00 € | 402,82 € | 1.512,82 € | 15 J. | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 5.1 und Abschnitt A Ziffer 2.1 sowie Paragraf 4 Nummer 1 |
| Urnenreihengrab im Gemeinschaftsgrabfeld mit Pflegevertrag, Grabnutzungsdauer 15 JahreNicht pflegefrei: Die Fußnote zum Tarif und die Friedhofsordnung machen einen Vertrag mit der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG und der netzwerk stein eG über Grabpflege und Grabmal zur Bedingung für die Verleihung des Nutzungsrechts. Dessen Preis steht nicht in der Satzung. Paragraf 13 b Absatz 3 der Friedhofsordnung verlangt den Vertrag ausdrücklich für die Dauer der Ruhezeit. Das Nutzungsrecht ist nach Absatz 1 nicht verlängerbar. | 1.110,00 € | 402,82 € | 1.512,82 € | 15 J. | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 5.2 und Abschnitt A Ziffer 2.1 sowie Paragraf 4 Nummer 1 |
| Urnenbaumgrab, Grabnutzungsdauer 15 JahreNach Paragraf 13 a Absatz 4 der Friedhofsordnung sucht die Stadt die Bäume aus und nimmt Bepflanzungen und Pflegemaßnahmen ausschließlich selbst vor. In der Nutzungsgebühr stecken 234 Euro für die Gedenkplatte nach Ziffer 12.2: Der Tarif der Ziffer 5.3 gilt ausdrücklich ohne Platte, Paragraf 13 a Absatz 5 schreibt die Platte aber vor und lässt nur die von der Stadt gelieferte zu. | 2.563,00 € | 402,82 € | 2.965,82 € | 15 J. | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 5.3, Abschnitt D Ziffer 12.2 und Abschnitt A Ziffer 2.1 sowie Paragraf 4 Nummer 1 |
| Urnenrasengrab, Grabnutzungsdauer 15 JahreNach Paragraf 13 c Absatz 4 der Friedhofsordnung legt die Stadt eine durchgehende Rasenfläche an und unterhält sie zusammen mit den allgemeinen Rasenflächen. In der Nutzungsgebühr stecken 234 Euro für die vorgeschriebene Gedenkplatte nach Ziffer 12.3 und Paragraf 13 c Absatz 5. | 2.200,00 € | 402,82 € | 2.602,82 € | 15 J. | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 5.4, Abschnitt D Ziffer 12.3 und Abschnitt A Ziffer 2.1 sowie Paragraf 4 Nummer 1 |
| Urnenerdgrab, Grabnutzungsdauer 15 JahreNach Paragraf 12 Absatz 7 der Friedhofsordnung sind in einem Urnenerdgrab bis zu vier Urnen bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten zulässig. | 1.941,00 € | 402,82 € | 2.343,82 € | 15 J. | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 7.1 und Abschnitt A Ziffer 2.1 sowie Paragraf 4 Nummer 1 |
| Urnennische, Grabnutzungsdauer 15 JahreIn der Nutzungsgebühr stecken 242 Euro für die Verschlussplatte nach Ziffer 12.1: Der Tarif der Ziffer 7.2 gilt ausdrücklich ohne Platte, Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofsordnung lässt aber nur die von der Stadt gelieferte Platte zu. Nicht als pflegefrei geführt, denn die Satzung sagt nirgends, dass die Stadt die Nische pflegt. In der Nische sind bis zu zwei Urnen zulässig. | 2.616,00 € | 102,82 € | 2.718,82 € | 15 J. | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 7.2, Abschnitt D Ziffer 12.1 und Abschnitt A Ziffer 2.2 sowie Paragraf 4 Nummer 1 |
| Urnenwahlgrab im Grabfeld mit Pflegevertrag, Grabnutzungsdauer 15 JahreNicht pflegefrei: Die Fußnote zum Tarif und die Friedhofsordnung machen einen Vertrag mit der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG und der netzwerk stein eG über Grabpflege und Grabmal zur Bedingung für die Verleihung des Nutzungsrechts. Dessen Preis steht nicht in der Satzung. Paragraf 12 Absatz 3 der Friedhofsordnung verlangt den Vertrag über die Dauer der Nutzungszeit und macht ihn zur Bedingung für Verleihung und Verlängerung. | 1.521,00 € | 402,82 € | 1.923,82 € | 15 J. | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 7.3 und Abschnitt A Ziffer 2.1 sowie Paragraf 4 Nummer 1 |
27 weitere Gebühren in der Satzung von Rottenburg am Neckar
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Bestattung eines Sarges bei Verstorbenen über 6 Jahre, einschließlich Herstellen und Schließen der Grabstätte | 902,82 € | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt A Ziffer 1.1 |
| Bestattung eines Sarges bei Verstorbenen bis 6 Jahre, einschließlich Herstellen und Schließen der Grabstätte | 452,82 € | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt A Ziffer 1.2 |
| Zuschlag auf die Bestattungsgebühr bei Tieferlegung | 350,00 € | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt A Ziffer 1.3 |
| Beisetzung einer Urne in ein Erdgrab, einschließlich Herstellen und Schließen der Grabstätte | 402,82 € | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt A Ziffer 2.1 |
| Beisetzung einer Urne in eine Urnennische, einschließlich Herstellen und Schließen der Grabstätte | 102,82 € | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt A Ziffer 2.2 |
| Benutzung der Leichenhalle | 95,00 € | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt B Ziffer 3 |
| Verwaltungsgebühr je Bestattungsfall | 30,00 € | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 4 Nummer 1 |
| Verwaltungsgebühr bei Rückgabe und Verlängerung von Nutzungsrechten, Ausgrabung von Leichen, Gebeinen oder Urnen, Umschreibung eines Grabnutzungsrechts, Grabmalgenehmigung und Zulassung von Ausnahmen | 30,00 € | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 4 Nummer 1 |
| Verlängerung von Nutzungsrechten an Wahl- und Urnenwahlgrabstätten | zeitanteilig nach dem Verhältnis der Verlängerungsdauer zur Nutzungsdauer, sämtliche Grabstellen sind zu verlängern | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 8 |
| Vorzeitige Rückgabe des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte | anteilmäßige Erstattung der bezahlten Grabberechtigungsgebühr für jeden vollen Kalendermonat | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 9 |
| Grabumrandung in Beton, Einzelgrab | 284,00 € | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt D Ziffer 10.1.1 |
| Grabumrandung in Beton, Doppelgrab | 415,00 € | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt D Ziffer 10.1.2 |
| Grabumrandung in Beton, Urnengrab | 173,00 € | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt D Ziffer 10.1.3 |
| Grabumrandung in Beton, Kindergrab | 173,00 € | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt D Ziffer 10.1.4 |
| Grabumrandung in Granit, Einzelgrab | 621,00 € | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt D Ziffer 10.2.1 |
| Grabumrandung in Granit, Doppelgrab | 887,00 € | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt D Ziffer 10.2.2 |
| Grabumrandung in Granit, Urnengrab | 349,00 € | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt D Ziffer 10.2.3 |
| Grabumrandung in Granit, Kindergrab | 394,00 € | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt D Ziffer 10.2.4 |
| Grabumrandung in Sandstein, Einzelgrab | 428,00 € | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt D Ziffer 10.3.1 |
| Grabumrandung in Sandstein, Doppelgrab | 618,00 € | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt D Ziffer 10.3.2 |
| Grabumrandung in Sandstein, Urnengrab | 249,00 € | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt D Ziffer 10.3.3 |
| Grabumrandung in Sandstein, Kindergrab | 268,00 € | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt D Ziffer 10.3.4 |
| Inanspruchnahme von Friedhofspersonal für Sonderleistungen, je angefangene halbe Stunde | 27,70 € | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt D Ziffer 11 |
| Überlassung der Verschlussplatte je Urnennische | 242,00 € | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt D Ziffer 12.1 |
| Überlassung der Gedenkplatte je Urnenbaumgrab | 234,00 € | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt D Ziffer 12.2 |
| Überlassung der Gedenkplatte je Urnenrasengrab | 234,00 € | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt D Ziffer 12.3 |
| Umsatzsteuer | tritt zu den Entgelten hinzu, soweit die zugrunde liegenden Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind | Bestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt D Ziffer 13 |
Was ein Grab in Rottenburg am Neckar über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.362,82 €
Erdreihengrab für Verstorbene über 6 Jahre, Grabnutzungsdauer 20 Jahre in Rottenburg am Neckar, über 20 Jahre, das sind 418,14 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeBestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt C Ziffer 4.1.1 und Abschnitt A Ziffer 1.1 sowie Paragraf 4 Nummer 1 | 2.260,00 € |
| BestattungBestattungsgebührensatzung Paragraf 5 Abschnitt A Ziffer 1.1 | 902,82 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 3.162,82 € |
Die günstigste Erdbestattung in Rottenburg. Zwanzig Jahre Ruhezeit gelten nach Paragraf 7 Absatz 1 der Friedhofsordnung auf den Friedhöfen der Kernstadt sowie in Bad Niedernau, Hailfingen und Obernau. Nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofsordnung ist eine Verlängerung der Ruhezeit bei Reihengräbern nicht möglich. In der Nutzungsgebühr sind 30 Euro Verwaltungsgebühr je Bestattungsfall enthalten.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührensatzung), vom 28.11.2023 in der Fassung vom 24.09.2024, in Kraft seit 01.01.2024, die erste Änderungssatzung seit 01.11.2024. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
11 Fragen, die die Satzung von Rottenburg am Neckar offenlässt
- In jede Nutzungsgebühr sind 30 Euro Verwaltungsgebühr eingerechnet. Paragraf 4 Nummer 1 der Bestattungsgebührensatzung erhebt sie je Bestattungsfall, unabhängig von der Grabart, und sie ist nicht abwählbar. Wer nur die Tarifzeile des Abschnitts C liest, liegt um diesen Betrag zu niedrig.
- Bei Urnenbaumgräbern, Urnenrasengräbern und Urnennischen ist die vorgeschriebene Gedenk- oder Verschlussplatte mitgerechnet, weil die Tarifzeilen 5.3, 5.4 und 7.2 ausdrücklich ohne Platte gelten, Paragraf 13 a Absatz 5, Paragraf 13 c Absatz 5 und Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofsordnung die Platte aber vorschreiben und nur die von der Stadt gelieferte zulassen. Das sind 234 Euro bei den beiden Erdgrabarten und 242 Euro bei der Nische.
- Die Benutzung der Leichenhalle kostet nach Abschnitt B Ziffer 3 zusätzlich 95 Euro und ist nicht in die Beisetzungsgebühr eingerechnet, weil die Satzung sie als eigene Benutzungsgebühr führt und Paragraf 21 der Friedhofsordnung sie nicht zur Pflicht macht. Erfasst ist der schmalste Satz.
- Bei doppeltiefen Erd- und Rasenwahlgräbern kommt nach Abschnitt A Ziffer 1.3 ein Zuschlag von 350 Euro je tiefer gelegter Bestattung hinzu. Erfasst ist die Bestattungsgebühr ohne diesen Zuschlag, weil die Satzung ihn an die Tieferlegung knüpft und nicht an die Grabart.
- Das Urnenreihengrab im Gemeinschaftsgrabfeld nach Ziffer 5.2 und das Urnenwahlgrab im Grabfeld nach Ziffer 7.3 sind trotz des niedrigen Tarifs nicht pflegefrei. Paragraf 12 Absatz 3 und Paragraf 13 b Absatz 3 der Friedhofsordnung machen einen Pflegevertrag mit der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG und der netzwerk stein eG über Grabpflege und Grabmal zur Bedingung für die Verleihung des Nutzungsrechts. Der Preis dieses Vertrags steht nicht in der Satzung und fehlt deshalb hier.
- Die Urnennische ist nicht als pflegefrei geführt. Die Friedhofsordnung sagt an keiner Stelle, dass die Stadt sie pflegt; Paragraf 14 Absatz 3 regelt nur, wo Grabschmuck abgelegt werden darf.
- Ziffer 13 des Gebührenteils stellt allen Beträgen den Vorbehalt voran, dass die Umsatzsteuer hinzutritt, soweit die zugrunde liegende Leistung umsatzsteuerpflichtig ist. Welche der Positionen davon betroffen sind, sagt die Satzung nicht. Erfasst sind die Beträge, wie sie im Verzeichnis stehen.
- Die Grabumrandungen nach Abschnitt D Ziffer 10 sind nicht in die Nutzungsgebühr eingerechnet. Weder die Gebührensatzung noch die Friedhofsordnung schreiben eine Umrandung vor; die Friedhofsordnung erwähnt die Einfassung in Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe g nur beiläufig als Grenze für liegende Grabmale.
- Die Grabnutzungsgebühren für Erdgräber gibt es in zwei Laufzeiten, weil die Ruhezeit nach Paragraf 7 Absatz 1 der Friedhofsordnung je nach Bestattungsbezirk 20 oder 25 Jahre beträgt. Welcher Betrag gilt, hängt also vom Friedhof ab und nicht von einer Wahl der Angehörigen.
- Doppelbreite Erd- und Rasenwahlgräber sind mit dem Preis der gesamten Grabstätte erfasst, die zwei nebeneinander liegende Grabstellen umfasst. Ziffer 8 verlangt, bei einer Verlängerung sämtliche Grabstellen zu verlängern.
- Zur Aktualität: Nachgesehen wurde in der Liste der amtlichen Bekanntmachungen der Stadt, deren jüngste Einträge vom August 2026 stammen und keinen Friedhofseintrag enthalten, sowie im Ratsinformationssystem unter dem Sachgebiet Bestattungswesen, das als einzige Vorlage die Nummer 2023/289 mit der Neufassung zum 01.01.2024 führt. Eine zweite Änderungssatzung ist nicht ersichtlich.
Friedhöfe in Rottenburg am Neckar und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
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- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührensatzung) vom 28.11.2023 in der Fassung vom 24.09.2024, in Kraft seit 01.01.2024, die erste Änderungssatzung seit 01.11.2024
- Friedhofsordnung der Stadt Rottenburg am Neckar vom 12.12.1990 in der Fassung vom 28.11.2023
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.