Hessen, Stadt, Gemeindeschlüssel 06533007
Alle 8 Friedhöfe in Hadamar
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 06433 89-133
- Stadt Hadamar, Standesamt und Friedhofsverwaltung
- 3.133,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.014,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 8
- Friedhöfe mit Namen
65589 Hadamar
Reihengrab für 25 Jahre, nur in Niederzeuzheim und Steinbach
Urnenwiesenreihengrab für 15 Jahre
Die 8 Friedhöfe in Hadamar nehmen zusammen 7,3 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Hadamar ist der größte mit 3,3 ha, in der Mitte liegen sie bei 6.280 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 370 m entfernt, der entlegenste 4,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 7 von 8 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 2 der 8 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Hadamar rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Hadamar, Standesamt und Friedhofsverwaltung
Untermarkt 3a65589 Hadamar
06433 89-133
- Sprechzeiten
- Montag bis Freitag 8 bis 12 UhrDonnerstag zusätzlich 14 bis 17 UhrDie Friedhofsverwaltung sitzt im Rathaus-Neubau, Untermarkt 3a, im Erdgeschoss. Sie bittet, das Anliegen vorab telefonisch mitzuteilen, damit die mitzubringenden Unterlagen besprochen werden können.
Die 8 Friedhöfe in Hadamar, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Hadamar | 3,3 ha | 470 m | 2 Anlagen, nächste 120 m | Hadamar Nord, 630 mBus 281, Bus LM-13 | christlich, katholisch |
| Friedhof Niederhadamar | 1,3 ha | 2,2 km | 1 Anlagen, nächste 400 m | Niederhadamar Süd, 350 mBus 281, Bus LM-13 | keine Angabe |
| Friedhof Oberzeuzheim | 8.720 m² | 3 km | 2 Anlagen, nächste 110 m | Kirchgasse, 190 m | keine Angabe |
| Friedhof Niederzeuzheim | 6.280 m² | 2,4 km | 3 Anlagen, nächste 230 m | Niederzeuzheim Ort, 60 mBus 281 | keine Angabe |
| Alter Friedhof | 5.180 m² | 370 m | 9 Anlagen, nächste 120 m | Hadamar Melanderplatz, 330 mBus 281, Bus LM-13 | keine Angabe |
| Friedhof Steinbach | 3.670 m² | 4,5 km | keine erfasst | Langstraße, 280 mBus LM-12, Bus LM-45 | keine Angabe |
| Friedhof Oberweyer | 2.700 m² | 3,2 km | 1 Anlagen, nächste 80 m | Oberweyer Kirchstraße, 200 mBus LM-16 | keine Angabe |
| Friedhof Niederweyer | 1.090 m² | 2,3 km | 1 Anlagen, nächste 20 m | Niederweyer Ortsmitte, 420 mBus LM-16 | christlich, katholisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Hadamar kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Haiger | 38 km | 1.100,00 €Reihengrabstätte ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 30 Jahre | 500,00 €Urnenreihengrabstätte, 20 Jahre |
| Braunfels | 25,6 km | 1.660,00 €Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 5. Lebensjahres | 1.040,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Koblenz | 33,9 km | 1.870,00 €Reihengrabstätte mit einer vorgeschriebenen Ruhezeit von 20 oder 25 Jahren | 780,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte |
| Herborn | 30,8 km | 1.885,00 €Reihengrabstätte ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 20 Jahre | 770,00 €Beisetzungsstelle im Feld für anonyme Urnenbeisetzungen |
| Wetzlar | 36,7 km | 2.079,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über fünf Jahre | 723,00 €Urnenreihengrabstätte für eine Urne |
| Neuwied | 40 km | 2.115,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 970,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte |
| Weilburg | 15,9 km | 2.160,00 €Einzelreihengrab für Personen über fünf Jahre | 1.285,00 €Einzelurnengrab |
| Limburg an der Lahn | 6,9 km | 2.340,00 €Reihengrab für eine Erdbestattung ab dem 6. Lebensjahr | 1.410,00 €Urnenreihengrab für bis zu zwei Urnen |
| Am meisten zu sparen | bis 40 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Hadamar kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hadamar, Satzung, mit dem gesamten Tarif in den Paragrafen 5 bis 11, von der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2025 beschlossen, am 17.12.2025 ausgefertigt, in Kraft seit 01.01.2026, löst die Gebührenordnung vom 12.12.2016 ab.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für 30 JahreDas Reihengrab der Regel und auf sieben der acht Friedhöfe das einzige gewöhnliche Erdgrab ohne Nutzungsrecht. Die Laufzeit ist die Ruhefrist: Paragraf 16 der Friedhofsordnung teilt Reihengrabstätten im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist der zu bestattenden Person zu, und Paragraf 10 Absatz 4 Satz 1 setzt diese Ruhefrist für Sargbeisetzungen auf dreißig Jahre. Nicht verlängerbar: Paragraf 16 schließt einen Wiedererwerb des Nutzungsrechts und eine Verlängerung ausdrücklich aus, und der Tarif führt für Reihengräber folgerichtig keinen Verlängerungssatz. Die Grabstätte misst nach Paragraf 17 Absatz 2 Nummer 2 in Länge und Breite 2,10 mal 0,90 Meter, der Seitenabstand beträgt mindestens 0,40 und der Reihenabstand mindestens 0,50 Meter. Nach Paragraf 22a Absatz 1 Buchstabe c dürfen in einem Erdgrab zusätzlich Urnen beigesetzt werden, sofern für den Erstverstorbenen eine Restruhefrist von mindestens fünfzehn Jahren verbleibt. Nicht pflegefrei: Paragraf 30 Absatz 1 verlangt, alle Grabstätten herzurichten und dauernd instand zu halten, und Paragraf 31 setzt dafür eine Frist von drei Monaten nach der Bestattung. Die Genehmigung des Grabmals kostet nach Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe c der Gebührenordnung 103 Euro, den Stein selbst beziffert die Satzung nicht. | 2.336,00 € | 1.265,00 € | 3.601,00 € | 30 | Paragraf 9 Buchstabe a der Gebührenordnung |
| Reihengrab für 25 Jahre, nur in Niederzeuzheim und SteinbachDas günstigste gewöhnliche Erdgrab der Stadt, und es gibt es nur an zwei Orten. Paragraf 10 Absatz 4 Satz 2 der Friedhofsordnung verkürzt die Ruhefrist für Sargbeisetzungen auf dem gesamten Friedhof im Stadtteil Niederzeuzheim und auf dem alten Teil des Friedhofs im Stadtteil Steinbach auf fünfundzwanzig Jahre; der Boden trägt dort offenbar eine schnellere Verwesung. Der Tarif zieht das nach und verlangt genau vier Fünftel des Preises für dreißig Jahre: 1.868 zu 2.336 Euro sind 79,97 Prozent, gerechnet ergäben fünfundzwanzig Dreißigstel von 2.336 Euro 1.946,67 Euro. Die Stadt bleibt also 79 Euro unter dem rechnerisch gleichmäßigen Satz. Nicht verlängerbar nach Paragraf 16, nicht pflegefrei nach Paragraf 30 Absatz 1. Wer in Niederzeuzheim oder Steinbach beigesetzt wird, hat keine Wahl zwischen den beiden Laufzeiten: Die Ruhefrist ist dort kürzer, und das Grab wird für die Ruhefrist zugeteilt. | 1.868,00 € | 1.265,00 € | 3.133,00 € | 25 | Paragraf 9 Buchstabe b der Gebührenordnung |
| Reihengrab als Wiesengrab, nur auf dem HerzenbergDas einzige pflegefreie Erdgrab in Hadamar. Der Beleg steht in Paragraf 22e Absatz 4 Satz 1 der Friedhofsordnung in der Fassung der Zehnten Änderungssatzung im Wortlaut: Die Anlage und Pflege der Wiesengräber obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Absatz 4 lässt auf dem Grab nur Sargauflagen sowie Kränze und Blumen im Rahmen der Trauerfeier zu, die nach dem Verwelken von den Angehörigen zu entsorgen sind; Blumenschalen, Gestecke und Grablaternen werden ohne Ankündigung beseitigt und nicht zur Abholung aufbewahrt. Absatz 3 verbietet die Grabeinfassung, Absatz 2 lässt nur plan in die Grabfläche eingepasste Platten mit eingravierter Schrift und eine bündig eingelassene Bodenvase zu. Die Nutzungsgebühr liegt 588 Euro unter der des gewöhnlichen Reihengrabes, die Bestattung dagegen 740 Euro darüber: Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe f erhebt für die Bestattung in einem Wiesenreihengrab und das anschließende Anlegen und mehrfache Einebnen der Grabstätte 2.005 statt 1.265 Euro. Zusammen kostet das Wiesengrab 3.753 Euro und damit 152 Euro mehr als das gewöhnliche Reihengrab; der Pflegeaufwand steckt also in der Bestattungsgebühr und nicht in der Nutzungsgebühr. Nicht verlängerbar nach Paragraf 16 der Friedhofsordnung. | 1.748,00 € | 2.005,00 € | 3.753,00 € | 30 | Paragraf 9 Buchstabe c der Gebührenordnung |
| Kinderreihengrab bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres für 30 JahreDie Ruhefrist ist dieselbe wie beim Grab eines Erwachsenen: Paragraf 10 Absatz 4 der Friedhofsordnung staffelt sie nicht nach dem Alter, sondern nur nach der Bestattungsart und nach dem Friedhof. Die Grabstätte misst nach Paragraf 17 Absatz 2 Nummer 1 in Länge und Breite 1,20 mal 0,60 Meter. Die Bestattungsgebühr nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe b beträgt 1.180 Euro und liegt damit nur 85 Euro unter der eines Erwachsenen; sie gilt nach dem Klammerzusatz derselben Zeile auch für Früh- und Totgeburten. Die Gebührenordnung von 2016 hatte dafür in Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe f noch eine eigene Zeile mit 571 Euro für die Bestattung einer Früh- oder Totgeburt, für die keine besondere Grabstätte in Anspruch genommen wird; diese Zeile ist gestrichen, und der Tarif kennt seit 2026 keine Sammelbestattung mehr. Die Zehnte Änderungssatzung hat dazu Paragraf 3 Absatz 2 Ziffer 4 neu gefasst: Totgeborene Kinder mit einem Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm oder nach der 24. Schwangerschaftswoche sind bestattungsberechtigt, und Absatz 3 lässt die Bestattung leichterer Totgeborener und von Föten auf Wunsch einer oder eines Angehörigen zu. Eine Gebührenbefreiung für Sternenkinder, wie sie Homberg an der Efze in den Paragrafen 30a bis 30c kennt, gibt es in Hadamar nicht. Nicht pflegefrei, nicht verlängerbar. | 1.362,00 € | 1.180,00 € | 2.542,00 € | 30 | Paragraf 9 Buchstabe d der Gebührenordnung |
| Urnenreihengrab für 15 JahreDas gewöhnliche Urnenerdgrab. Paragraf 10 Absatz 5 Satz 1 der Friedhofsordnung setzt die Ruhefrist für Urnenbeisetzungen auf mindestens fünfzehn Jahre; Satz 2 stellt es frei, stattdessen die allgemeine Ruhefrist von dreißig Jahren beziehungsweise von fünfundzwanzig Jahren in Niederzeuzheim und auf dem alten Teil des Friedhofs Steinbach zu wählen. Der Tarif kennt dafür keinen eigenen Satz, sondern nur die fünfzehn Jahre; wer länger will, muss nach Paragraf 8 Buchstabe g ein Urnenwahlgrab für dreißig Jahre nehmen. Die Grabstelle misst nach Paragraf 22a Absatz 6 in Länge und Breite 1,00 mal 0,50 Meter. Paragraf 22a Absatz 2 schließt eine Verlängerung des Nutzungsrechts und einen Wiedererwerb aus. Nicht pflegefrei: Paragraf 30 Absatz 1 gilt auch hier, und Paragraf 22a nimmt Urnenreihengräber nicht davon aus. | 591,00 € | 660,00 € | 1.251,00 € | 15 | Paragraf 9 Buchstabe e der Gebührenordnung |
| Urnenwiesenreihengrab für 15 JahreDas günstigste Grab des ganzen Tarifs und zugleich das günstigste pflegefreie: 354 Euro Nutzung und 660 Euro Beisetzung ergeben 1.014 Euro. Der Pflegebeleg ist derselbe wie beim Erdwiesengrab, Paragraf 22e Absatz 4 Satz 1 der Friedhofsordnung in der Fassung der Zehnten Änderungssatzung: Die Anlage und Pflege der Wiesengräber obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Paragraf 22e Absatz 1 stellt klar, dass Wiesengräber bei Urnenbestattungen sowohl als Reihen- wie als Wahlgrabstätte möglich sind, bei Erdbestattungen dagegen nur als Reihengrabstätte. Die Grabstelle misst nach Paragraf 22a Absatz 8 in Länge und Breite 0,50 mal 0,50 Meter, und Paragraf 22a Absatz 10 verbietet an Wiesengräbern das Aufstellen eines Grabmals sowie die dauerhafte Anbringung von Blumenvasen und anderen Gegenständen. Für die Beisetzung gilt die gewöhnliche Zeile für Urnen als Erdbeisetzung mit 660 Euro; der Zuschlag von 740 Euro nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe f gilt seinem Wortlaut nach nur für Sargbeisetzungen in einem Wiesenreihengrab. Nicht verlängerbar nach Paragraf 22a Absatz 2. | 354,00 € | 660,00 € | 1.014,00 € | 15 | Paragraf 9 Buchstabe f der Gebührenordnung |
| Urnenreihengrab im Memoriam-Garten für 15 JahreDie niedrigste Nutzungsgebühr des Tarifs, und der Grund dafür steht in der Friedhofsordnung und nicht im Tarif: Nach Paragraf 22c Absatz 2 kann eine Urnengrabstätte im Memoriam-Garten nur erwerben, wer gleichzeitig einen Grabpflegevertrag unter Mitwirkung der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main abschließt, und zwar mindestens für die Dauer der Ruhefrist. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei im Sinne dieses Verzeichnisses: Die Pflege ist nicht in der Gebühr enthalten, sondern in einem privatrechtlichen Vertrag, dessen Preis in keiner Satzung steht und der zu den 293 Euro hinzukommt. Es ist derselbe Fall wie in Magdeburg, Halle und Aachen. Die Beisetzung ist mit 770 Euro nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe g die teuerste Urnenbeisetzung des Tarifs, 110 Euro über der gewöhnlichen Erdbeisetzung. Paragraf 22c Absatz 5 lässt auf Antrag ein Grabmal zu und schließt Grabeinfassungen aus; Absatz 6 macht das dauerhafte Anbringen von Blumenvasen, Kerzen und anderen Gegenständen von der Genehmigung der Treuhandstelle als Betreiber der Anlage abhängig. Paragraf 22c Absatz 7 lässt das Verfügungsrecht mit Ablauf der Ruhefrist enden. | 293,00 € | 770,00 € | 1.063,00 € | 15 | Paragraf 9 Buchstabe g der Gebührenordnung |
| Urnenstelen-Reihengrab für 15 Jahre einschließlich der Räumung und Beisetzung in der EndruhestätteDie Urnennische in einer Urnenstele. Paragraf 22b Absatz 1 der Friedhofsordnung stellt sie auf den Friedhöfen im Stadtgebiet wahlweise als Reihen- und als Wahlgrabstätte zur Verfügung, Absatz 3 setzt die Ruhefrist auf mindestens fünfzehn Jahre und schließt in dieser Zeit eine weitere Beisetzung in derselben Nische aus. Der Preis enthält nach dem Wortlaut der Tarifzeile bereits die Räumung und die Beisetzung in der Endruhestätte; die Zehnte Änderungssatzung hat dafür Paragraf 22b Absatz 4a eingefügt, wonach die Aschenreste und ihre Behältnisse nach Ablauf der Nutzungszeit in einem Gemeinschaftsgrabfeld dem Erdboden einverleibt werden. Deshalb führt Paragraf 10 der Gebührenordnung anders als die Fassung von 2016 keine Räumungsgebühr für Urnenstelen-Grabstätten mehr. Nicht pflegefrei: Die Friedhofsordnung sagt zur Pflege der Urnenstelen nichts, und Schweigen ist kein Beleg. Paragraf 22b Absatz 9 untersagt zwar jede Verzierung der Verschlussplatte durch Blumenvasen, Kerzen, Leuchten, Holz- und Kunststoffteile oder Kunstblumen, und Absatz 11 verbietet das Abstellen von Gegenständen auf, neben und hinter den Urnenstelen; die Stadt verpflichtet sich damit aber nirgends zur Pflege, und die allgemeine Instandhaltungspflicht des Paragrafen 30 Absatz 1 kennt keine Ausnahme für Urnenwände. Zu beachten ist außerdem die Kaufpflicht: Nach Paragraf 22b Absatz 6 muss die Verschlussplatte aus Granit von der Friedhofsverwaltung käuflich erworben werden, ihr Preis steht in keiner Gebührenzeile, und die Beschriftung darf nach den Absätzen 5, 7 und 8 nur ein Steinmetzbetrieb in Bronzebuchstaben einer namentlich vorgeschriebenen Schriftart anbringen. | 1.557,00 € | 560,00 € | 2.117,00 € | 15 | Paragraf 9 Buchstabe h der Gebührenordnung |
| Baumurnenreihengrab, nur auf dem HerzenbergDie zweite pflegefreie Urnengrabart und eine Neuerung der Zehnten Änderungssatzung. Der Beleg steht in Paragraf 22f Absatz 8 Satz 1: Die Anlage und Pflege der Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung; Satz 2 lässt Pflegeeingriffe insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit zu. Absatz 6 verbietet das Ablegen von Grabschmuck und anderen Gegenständen und das Aufstellen von Grableuchten oder Kerzen, Absatz 7 verlangt, Holzkreuz, Blumen, Kerzen und sonstigen Grabschmuck von der Beisetzung zu entfernen, sobald die Namenstafel an der Gedenkstele hängt. Absatz 2 gibt die Baumgrabstätten ausschließlich als Reihengrabstätten ab, Absatz 3 verleiht das Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhefrist von fünfzehn Jahren und schließt Wiedererwerb und Verlängerung aus, Absatz 1 lässt die Beisetzung nur in einer biologisch abbaubaren Urne zu, und Absatz 9 bietet die Grabart ausschließlich auf dem Friedhof am Herzenberg in Hadamar an. Auf die 532 Euro Nutzung und 660 Euro Beisetzung kommt eine dritte Pflichtposition: Paragraf 22f Absatz 5 kennzeichnet die Gräber über eine Bronzetafel von 20 mal 5 Zentimetern an einer Gedenkstele und legt die Kosten den Nutzungsberechtigten auf, und Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe e der Gebührenordnung beziffert das Bronzeschild an der Gedenkstele der Baumgräber mit 550 Euro. Wir haben diesen Betrag nicht in die Nutzungsgebühr gerechnet, weil er im Tarif unter den Verwaltungsgebühren und nicht bei der Grabart steht; wer das Grab vollständig rechnet, kommt auf 1.742 Euro. | 532,00 € | 660,00 € | 1.192,00 € | 15 | Paragraf 9 Buchstabe i der Gebührenordnung |
| Einzelwahlgrabstätte für 40 JahreDas Erdgrab mit Nutzungsrecht. Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofsordnung verleiht es auf Antrag für vierzig Jahre, lässt den Ersterwerb nur anlässlich eines Todesfalles zu und erlaubt in der Regel einen einmaligen Wiedererwerb oder eine Verlängerung, jeweils nur für die gesamte Wahlgrabstätte und ohne Rechtsanspruch; ausgenommen vom fehlenden Rechtsanspruch ist die Verlängerung eines nicht vollbelegten Wahlgrabes. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 8 Buchstabe c 102 Euro je Jahr, und genau daran hängt die Rechenprobe: 4.073 Euro auf vierzig Jahre sind 101,83 Euro. Jede weitere zusammengefasste Grabstätte kostet nach Buchstabe b 3.026 Euro und in der Verlängerung nach Buchstabe d 76 Euro je Jahr und Grabstätte; ein Doppelwahlgrab kostet danach 7.099 Euro. Wir haben diese Summe nicht als eigene Grabart erfasst, weil der Tarif sie nicht als Zeile führt, sondern nur den Zuschlag. Jede Grabstelle misst nach Paragraf 21 der Friedhofsordnung in Länge und Breite 2,25 mal 1,00 Meter, der Abstand zwischen den Wahlgrabstätten beträgt mindestens 0,40 Meter. Die Ruhefrist der einzelnen Beisetzung bleibt bei dreißig Jahren; Paragraf 20 Absatz 6 lässt eine Beisetzung nur zu, wenn die Ruhefrist die Nutzungszeit nicht übersteigt oder das Nutzungsrecht entsprechend erneuert wird. Nicht pflegefrei nach Paragraf 30 Absatz 1. | 4.073,00 € | 1.265,00 € | 5.338,00 € | 40 | Paragraf 8 Buchstabe a der Gebührenordnung |
| Tiefengrabstätte für 40 Jahre, nur in Niederzeuzheim und SteinbachDas teuerste Grab des Tarifs und wieder eine Besonderheit zweier Stadtteile. Paragraf 20 Absatz 8 der Friedhofsordnung bestimmt, dass auf dem Friedhof im Stadtteil Niederzeuzheim und auf dem alten Teil des Friedhofs im Stadtteil Steinbach Wahlgrabstätten ausschließlich mit Tiefgräbern angelegt werden; wer dort ein Wahlgrab will, hat also keine Wahl. Zwei Särge liegen übereinander, und die Ruhefrist beträgt dort nach Paragraf 10 Absatz 4 Satz 2 fünfundzwanzig Jahre. Die Bestattung kostet nach Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe e 1.515 Euro statt 1.265 Euro, weil die Tiefenbelegung eigens ausgeworfen ist; wir haben diesen Satz angesetzt, weil er die Erstbelegung des Tiefengrabes beschreibt. Die Verlängerung kostet nach Buchstabe f 150 Euro je Jahr, und 5.965 Euro auf vierzig Jahre sind 149,13 Euro. Nicht pflegefrei nach Paragraf 30 Absatz 1. | 5.965,00 € | 1.515,00 € | 7.480,00 € | 40 | Paragraf 8 Buchstabe e der Gebührenordnung |
| Urnenwahlgrab für 30 JahreDas Urnengrab mit Nutzungsrecht. Paragraf 22a Absatz 3 der Friedhofsordnung verleiht es auf Antrag für dreißig Jahre; die Zahl der Urnen richtet sich nach der Größe der Grabstätte, wobei für eine Urne mindestens 0,25 Quadratmeter zu rechnen sind. Die Grabstätte misst nach Absatz 7 in Länge und Breite 1,20 mal 1,00 Meter. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 8 Buchstabe h 90 Euro je Jahr, und 2.686 Euro auf dreißig Jahre sind 89,53 Euro. Die Ruhefrist der einzelnen Beisetzung beträgt nach Paragraf 10 Absatz 5 mindestens fünfzehn Jahre; die Nutzungszeit ist damit doppelt so lang wie die Ruhefrist, und das ist der Grund, warum dieses Grab mit 3.346 Euro fast dreimal so teuer ist wie das Urnenreihengrab. Nicht pflegefrei nach Paragraf 30 Absatz 1. | 2.686,00 € | 660,00 € | 3.346,00 € | 30 | Paragraf 8 Buchstabe g der Gebührenordnung |
| Urnenwiesenwahlgrab für 30 JahreDas einzige pflegefreie Grab mit Nutzungsrecht. Der Beleg ist wieder Paragraf 22e Absatz 4 Satz 1 der Friedhofsordnung in der Fassung der Zehnten Änderungssatzung, wonach die Anlage und Pflege der Wiesengräber ausschließlich der Friedhofsverwaltung obliegt; Paragraf 22e Absatz 1 nennt das Urnenwiesengrab ausdrücklich als Reihen- und als Wahlgrabstätte. Die Grabstätte misst nach Paragraf 22a Absatz 9 in Länge und Breite 1,00 mal 0,80 Meter. Dies ist die einzige Zeile des Tarifs, bei der die Rechenprobe nicht aufgeht: Die Verlängerung kostet nach Buchstabe j 60 Euro je Jahr, 1.890 Euro auf dreißig Jahre wären aber 63 Euro. Der Verlängerungssatz liegt also drei Euro unter dem Erwerbspreis je Jahr, während er bei allen anderen fünf Wahlgrabarten darüber liegt. Das ist kein Grund, an der Zahl zu zweifeln, denn die Reihe stimmt in beide Richtungen: 1.890 Euro liegen zwischen dem Urnenwahlgrab mit 2.686 und dem Urnenwiesenreihengrab mit 354 Euro, und 60 Euro liegen zwischen 90 und 52 Euro. Es fehlt keine führende Ziffer. Vermerkt ist die Abweichung trotzdem, weil sie das einzige Loch in einem sonst geschlossenen Rechenwerk ist. | 1.890,00 € | 660,00 € | 2.550,00 € | 30 | Paragraf 8 Buchstabe i der Gebührenordnung |
| Urnenstelen-Wahlgrab für 30 Jahre einschließlich Räumung und Beisetzung in der Endruhestätte, für bis zu 2 UrnenDie Urnennische mit Nutzungsrecht. Paragraf 22b Absatz 4 der Friedhofsordnung verleiht sie auf Antrag für dreißig Jahre, nur anlässlich eines Todesfalles, und lässt bis zu zwei Urnen zu; für die zuletzt beigesetzte Urne ist die Ruhefrist von mindestens fünfzehn Jahren einzuhalten. Wie beim Urnenstelen-Reihengrab enthält der Preis die Räumung und die Beisetzung in der Endruhestätte. Die Rechenprobe geht hier nicht auf, und das ist erklärbar: Die Verlängerung kostet nach Buchstabe l 70 Euro je Jahr, dreißig Jahre wären 2.100 Euro, der Erwerb kostet 3.562 Euro. Die Differenz von 1.462 Euro entfällt auf den Platz für die zweite Urne, auf die Räumung und auf die Endbeisetzung, die alle nur einmal anfallen und deshalb in einer Jahresgebühr nichts zu suchen haben. Dieselbe Bauart zeigt das Urnenstelen-Reihengrab: 1.557 Euro für fünfzehn Jahre sind mehr als das Doppelte der Urnenreihengrabgebühr von 591 Euro, obwohl beide dieselbe Laufzeit haben. Nicht pflegefrei, siehe die Begründung beim Urnenstelen-Reihengrab. Paragraf 22b Absatz 14 lässt das Nutzungsrecht mit Ablauf der vertraglichen Nutzungsrechtsvereinbarung enden. | 3.562,00 € | 560,00 € | 4.122,00 € | 30 | Paragraf 8 Buchstabe k der Gebührenordnung |
| Urnenwahlgrabstätte im Memoriam-Garten für 25 JahreDie zweite Grabart des Memoriam-Gartens und ebenfalls nicht pflegefrei, aus demselben Grund: Paragraf 22c Absatz 2 der Friedhofsordnung verlangt einen Grabpflegevertrag unter Mitwirkung der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH, hier für die Dauer des vertraglichen Nutzungsrechts. Paragraf 22c Absatz 4 verleiht das Nutzungsrecht auf Antrag für fünfundzwanzig Jahre und nur anlässlich eines Todesfalles, Absatz 5 lässt bis zu vier Urnen zu und verlangt, dass für die zuletzt beigesetzte Urne die Ruhefrist von mindestens fünfzehn Jahren gewahrt bleibt. Die Verlängerung kostet nach Buchstabe n 52 Euro je Jahr, und 1.304 Euro auf fünfundzwanzig Jahre sind 52,16 Euro; die Rechenprobe geht auf und bestätigt die fünfundzwanzigjährige Laufzeit, die sonst in keiner anderen Grabart des Tarifs vorkommt. | 1.304,00 € | 770,00 € | 2.074,00 € | 25 | Paragraf 8 Buchstabe m der Gebührenordnung |
Häufige Fragen zu Hadamar
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Hadamar?
- In Hadamar sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 7,3 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Hadamar?
- Friedhof Hadamar ist mit 3,3 ha der größte Friedhof in Hadamar. Er liegt 470 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Hadamar?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Hadamar gelten 30 Jahre für Sargbeisetzungen nach Paragraf 10 Absatz 4 Satz 1 der Friedhofsordnung, dazu 25 Jahre für Sargbeisetzungen auf dem Friedhof Niederzeuzheim und auf dem alten Teil des Friedhofs Steinbach nach Paragraf 10 Absatz 4 Satz 2 der Friedhofsordnung, dazu 15 Jahre für Urnenbeisetzungen nach Paragraf 10 Absatz 5 Satz 1 der Friedhofsordnung, dazu 40 Jahre für Nutzungszeit einer Wahlgrabstätte für Erdbestattungen nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit einer Urnenwahlgrabstätte nach Paragraf 22a Absatz 3 der Friedhofsordnung, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit einer Stelen-Wahlgrabstätte nach Paragraf 22b Absatz 4 der Friedhofsordnung, dazu 25 Jahre für Nutzungszeit einer Urnenwahlgrabstätte im Memoriam-Garten nach Paragraf 22c Absatz 4 der Friedhofsordnung, dazu 15 Jahre für Nutzungsrecht an einer Baumgrabstätte nach Paragraf 22f Absatz 3 der Friedhofsordnung in der Fassung der Zehnten Änderungssatzung.
- Was kostet ein Grab in Hadamar?
- Ein Grab in Hadamar kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenwiesenreihengrab für 15 Jahre mit 1.014,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hadamar, Satzung, mit dem gesamten Tarif in den Paragrafen 5 bis 11, von der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2025 beschlossen, am 17.12.2025 ausgefertigt, in Kraft seit 01.01.2026, löst die Gebührenordnung vom 12.12.2016 ab.
- Wer ist für die Friedhöfe in Hadamar zuständig?
- Für die Friedhöfe in Hadamar ist Stadt Hadamar, Standesamt und Friedhofsverwaltung zuständig, Untermarkt 3a, 65589 Hadamar, Telefon 06433 89-133. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Hadamar, die Fristen setzt Hessen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hadamar, Satzung, mit dem gesamten Tarif in den Paragrafen 5 bis 11 von der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2025 beschlossen, am 17.12.2025 ausgefertigt, in Kraft seit 01.01.2026, löst die Gebührenordnung vom 12.12.2016 ab
- Friedhofsordnung der Stadt Hadamar, Satzung, mit den Ruhefristen in Paragraf 10, den Grabarten in den Paragrafen 12 und 16 bis 23 und den Pflegeregeln in den Paragrafen 30 und 31 vom 08.11.1996, in Kraft getreten am 31.12.1996, Lesefassung mit Stand der Änderung vom 19.05.2016 mit Wirkung vom 26.05.2016
- Zehnte Änderungssatzung zur Friedhofsordnung der Stadt Hadamar, mit der Neufassung des Grabartenkatalogs in Paragraf 12 Absatz 1 und den neuen Paragrafen 22d bis 22f über anonyme Bestattungen, Wiesengräber und Baumgrabstätten von der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2025 beschlossen, am 17.12.2025 ausgefertigt, in Kraft seit 01.01.2026
- Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hadamar in der überholten Fassung vom 12.12.2016, herangezogen für den Vergleich der Beträge und für den Nachweis der gestrichenen Tarifzeilen beschlossen am 09.12.2016, in Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.2025, weiterhin auf dem Server der Stadt abrufbar und von der Seite Friedhöfe weiterhin verlinkt
- Seite Satzungen und Bekanntmachungen der Stadt Hadamar, vollständige Liste des Ortsrechts, Rubrik Friedhöfe mit genau drei Dokumenten Stand des Abrufs am 06.09.2026, führt die Friedhofsgebührenordnung ab 01.01.2026, die Friedhofsordnung und die Zehnte Änderungssatzung der Friedhofsordnung ab 01.01.2026
- Mitarbeiterverzeichnis der Stadt Hadamar, Abteilung Standesamt und Friedhofsverwaltung, mit den beiden Ansprechpartnerinnen und ihren Durchwahlen Stand des Abrufs am 06.09.2026
- Seite Servicezeiten der Stadt Hadamar, mit den Öffnungszeiten des Rathaus-Neubaus, in dem die Friedhofsverwaltung sitzt Stand des Abrufs am 06.09.2026
- Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.