Hessen, Stadt, Gemeindeschlüssel 06440012
Alle 11 Friedhöfe in Karben
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 06039 481330
- Stadt Karben, Friedhofsverwaltung im Fachbereich 3 Bürger- und Ordnungsservice, Standesamt
- 2.977,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 904,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 11
- Friedhöfe mit Namen
61184 Karben
Reihengrabstätte für eine Erdbestattung ab dem vollendeten 10. Lebensjahr
Urnenreihengrabstätte
Die 11 Friedhöfe in Karben nehmen zusammen 6,8 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Waldfriedhof Klein Karben ist der größte mit 1,4 ha, in der Mitte liegen sie bei 6.120 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 280 m entfernt, der entlegenste 4,1 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 11 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 9 von 11 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 2 der 11 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Karben rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Karben, Friedhofsverwaltung im Fachbereich 3 Bürger- und Ordnungsservice, Standesamt
Rathausplatz 161184 Karben
06039 481330
- Sprechzeiten
- Montag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 UhrDienstag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Die 11 Friedhöfe in Karben, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Waldfriedhof Klein Karben | 1,4 ha | 1,9 km | 1 Anlagen, nächste 80 m | Karl-Liebknecht-Straße, 700 mBus FB-74 | keine Angabe |
| Friedhof Groß-Karben | 1,2 ha | 340 m | 18 Anlagen, nächste 40 m | Friedhof, 100 mBus FB-72, Bus X27 | keine Angabe |
| Friedhof Petterweil | 1,1 ha | 4,1 km | 3 Anlagen, nächste 70 m | Friedhof, 90 mBus 33, Bus FB-73 | keine Angabe |
| Friedhof Kloppenheim | 6.280 m² | 2,4 km | 2 Anlagen, nächste 280 m | Frankfurter Straße, 150 mBus FB-73 | keine Angabe |
| Friedhof Rendel | 6.120 m² | 2,9 km | 4 Anlagen, nächste 70 m | Altes Rathaus, 100 mBus FB-74 | keine Angabe |
| Neuer Friedhof | 6.070 m² | 1,8 km | 1 Anlagen, nächste 330 m | Kirche, 150 mBus FB-72, Bus FB-76 | keine Angabe |
| Alter Friedhof Okarben | 4.230 m² | 1,7 km | 1 Anlagen, nächste 270 m | Kirche, 120 mBus FB-72, Bus FB-76 | keine Angabe |
| Friedhof Burg-Gräfenrode | 3.920 m² | 3,1 km | keine erfasst | Friedhof, 70 m | keine Angabe |
| Urnenfriedhof Klein-Karben | 3.450 m² | 1,8 km | 4 Anlagen, nächste 170 m | Kirchgasse, 110 mBus FB-74 | keine Angabe |
| Jüdische Friedhof Groß-Karben | 1.090 m² | 280 m | 10 Anlagen, nächste 210 m | Lindenplatz, 160 m | jüdisch |
| Alter jüdischer Friedhof | - | 2,6 km | keine erfasst | Bindweidring, 830 mBus FB-72 | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Karben kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Lich | 31,4 km | nicht erfasst | 665,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte |
| Nidda | 27,7 km | 1.625,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr, 30 Jahre | 861,00 €Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier Urnen, 30 Jahre |
| Braunfels | 39,3 km | 1.660,00 €Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 5. Lebensjahres | 1.040,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Hanau | 15,6 km | 2.000,00 €Erdreihengrabstätte | 920,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Friedberg (Hessen) | 10,9 km | 2.020,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.100,00 €Anonymes Urnenreihengrab im Grabfeld für anonyme Urnenbeisetzungen |
| Gelnhausen | 30 km | 2.030,00 €Reihengrabstätte für einen Verstorbenen im Alter über 5 Jahre | 1.435,00 €Urnennischenplatz in der Urnenwand |
| Hofheim am Taunus | 28,7 km | 2.149,00 €Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, 30 Jahre | 656,00 €Anonyme Urnengrabstätte auf dem Waldfriedhof, 15 Jahre |
| Aschaffenburg | 39,7 km | 2.150,00 €Reihengrabstätte mit einer Sargstelle für eine verstorbene Person ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.158,00 €Anonymes Urnengrab für eine Urne, einschließlich Pflege |
| Am meisten zu sparen | bis 39,7 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Karben kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Karben, Ortsrecht 6.2, beschlossen am 12.12.2025, ausgefertigt am 12.12.2025, am 20.12.2025 in der Wetterauer Zeitung bekannt gemacht, in Kraft seit 01.01.2026.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für eine Erdbestattung ab dem vollendeten 10. LebensjahrDie Reihengrabstätte wird nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofsordnung erst im Todesfall für 25 Jahre abgegeben; ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist dort ebenso ausgeschlossen wie in Paragraf 19 Absatz 19. Die Ruhezeit für Leichen beträgt nach Paragraf 13 Absatz 1 auf allen Friedhöfen 25 Jahre. In der Bestattungsgebühr von 1.890 Euro sind nach Paragraf 6 Absatz 2 das Ausheben, das Schließen und das Hügeln des Grabes enthalten und nach Paragraf 10 Absatz 3 Buchstabe c auch die spätere Räumung der Grabstätte. Nicht pflegefrei: Paragraf 32 Absatz 6 der Friedhofsordnung nimmt die Reihengrabstätte nicht aus, und nach Absatz 1 ist der Nutzungsberechtigte für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. | 1.087,00 € | 1.890,00 € | 2.977,00 € | 25 | Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe b und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung, Paragraf 16 Absätze 1 und 3 Buchstabe b der Friedhofsordnung |
| Kindergrab für Verstorbene bis zum vollendeten 10. LebensjahrDas Kindergrab ist die einzige Reihengrabstätte, deren Nutzungsrecht nach Paragraf 16 Absatz 3 Buchstabe a der Friedhofsordnung verlängert werden kann; Paragraf 19 Absatz 19 nimmt es ausdrücklich von dem Verlängerungsverbot aus. Die Verlängerungsgebühr wird nach dem Schlusssatz des Paragrafen 11 der Gebührenordnung seit dem 01.01.2021 nicht mehr erhoben, die Verlängerung ist also kostenlos. Die Ruhezeit beträgt auch hier 25 Jahre, denn Paragraf 13 Absatz 1 kennt für Kinder keine kürzere Frist. | 483,00 € | 300,00 € | 783,00 € | 25 | Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe a und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe b der Gebührenordnung, Paragraf 16 Absatz 3 Buchstabe a der Friedhofsordnung |
| Anonyme Reihengrabstätte für eine ErdbestattungPflegefrei, und der Satz steht zweimal im Wortlaut: Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofsordnung sagt, die Beisetzung erfolge in einem Rasenfeld, welches von der Friedhofsverwaltung unterhalten und gepflegt wird, und Grabzeichen und Bepflanzungen seien nicht zulässig; Paragraf 32 Absatz 6 sagt, an anonymen Grabstätten bestehe für die Nutzungsberechtigten kein Pflegerecht und die Grabstätten würden von der Friedhofsverwaltung einheitlich angelegt und in einfacher Form gepflegt. Der Gebührentarif nennt für das anonyme Erdgrab keine eigene Ziffer; wir setzen den Satz für die Reihengrabstätte an, weil Paragraf 16 Absatz 7 die anonyme Grabstätte als Unterfall der Reihengrabstätte regelt. | 1.087,00 € | 1.890,00 € | 2.977,00 € | 25 | Paragraf 16 Absatz 7 und Paragraf 32 Absatz 6 der Friedhofsordnung, Paragraf 10 Absatz 1 Buchstabe b und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung |
| Wahlgrabstätte für Erdbestattungen, je GrabstelleDas Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofsordnung dreißig Jahre, die Ruhezeit einer einzelnen Erdbestattung 25 Jahre. In einer Erdwahlgrabstelle können nach Paragraf 17 Absatz 3 eine Erdbestattung und bis zu drei Urnenbestattungen stattfinden; Tiefgräber werden nicht mehr bereitgestellt. Die Gebühr von 2.174 Euro gilt je Grabstelle, ein zweistelliges Wahlgrab kostet also 4.348 Euro. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 11 Absatz 1 der Gebührenordnung 73 Euro je Grabstelle und Jahr und muss nach Paragraf 19 Absatz 11 mindestens fünf Jahre umfassen. Nicht pflegefrei, siehe Paragraf 32 Absätze 1 und 6 der Friedhofsordnung. | 2.174,00 € | 1.890,00 € | 4.064,00 € | 30 | Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe a und Paragraf 6 Absatz 1 Buchstabe a der Gebührenordnung, Paragraf 17 und Paragraf 19 Absatz 16 Buchstabe a der Friedhofsordnung |
| UrnenreihengrabstätteDie Urnenreihengrabstätte wird nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofsordnung im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist abgegeben; eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb ist nicht möglich. In ihr können mehrere Aschen gleichzeitig beigesetzt werden, die Beisetzungsgebühr von 300 Euro fällt dann je Urne an. Die Ruhezeit für Aschen beträgt nach Paragraf 13 Absatz 2 zwanzig Jahre. Nicht pflegefrei: Paragraf 32 Absatz 6 nimmt nur die anonymen Grabstätten sowie die Urnenrasen- und Urnenbaumgräber von der Pflegepflicht aus. | 604,00 € | 300,00 € | 904,00 € | 20 | Paragraf 10 Absatz 2 und Paragraf 6 Absatz 3 Buchstabe a der Gebührenordnung, Paragraf 18 Absatz 3 und Paragraf 19 Absatz 16 Buchstabe c der Friedhofsordnung |
| Anonyme UrnenreihengrabstättePflegefrei, weil Paragraf 18 Absatz 4 der Friedhofsordnung sagt: Bei anonymen Urnengrabstätten erfolgt die Beisetzung in einem Rasenfeld, welches von der Friedhofsverwaltung unterhalten und gepflegt wird; Grabzeichen und Bepflanzungen sind nicht zulässig. Paragraf 32 Absatz 6 sagt zusätzlich, an anonymen Grabstätten bestehe für die Nutzungsberechtigten kein Pflegerecht. Vergeben wird die Grabstätte nur, wenn die verstorbene Person das schriftlich bestimmt hat. Der Tarif nennt sie ausdrücklich: Paragraf 10 Absatz 2 spricht vom Urnenreihengrab, auch anonym. | 604,00 € | 300,00 € | 904,00 € | 20 | Paragraf 10 Absatz 2 der Gebührenordnung, der die anonyme Urnenreihengrabstätte ausdrücklich mit einschließt, Paragraf 6 Absatz 3 Buchstabe a der Gebührenordnung sowie Paragraf 18 Absatz 4 und Paragraf 32 Absatz 6 der Friedhofsordnung |
| Urnenwahlgrabstätte, je Urne und GrabstelleDas Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 18 Absatz 5 der Friedhofsordnung zwanzig Jahre; es werden ein- und mehrstellige Urnenwahlgrabstätten abgegeben. Die Gebühr von 846 Euro gilt je Urne und Stelle. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 11 Absatz 2 Buchstabe a der Gebührenordnung 42 Euro je Jahr und Stelle. Nicht pflegefrei: Paragraf 32 Absatz 6 der Friedhofsordnung nimmt die Urnenwahlgrabstätte im Grabfeld nicht aus. | 846,00 € | 300,00 € | 1.146,00 € | 20 | Paragraf 9 Absatz 2 Buchstabe a und Paragraf 6 Absatz 3 Buchstabe a der Gebührenordnung, Paragraf 18 Absatz 5 der Friedhofsordnung |
| Urnenrasengrabstätte, je Urne und GrabstellePflegefrei, weil Paragraf 32 Absatz 6 der Friedhofsordnung sagt: An anonymen Grabstätten, dem Sammelbestattungsplatz für totgeborene Kinder und Föten sowie an Urnenrasen- und Urnenbaumgräbern besteht für die Nutzungsberechtigten kein Pflegerecht; die Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragten einheitlich angelegt und in einfacher Form gepflegt, Grabeinfassungen und Bepflanzungen jeglicher Art sind nicht zugelassen. Erlaubt bleibt verrottbarer Grabschmuck, den die Verwaltung nach angemessener Zeit abräumt. Grabmale sind nach Paragraf 30 Absatz 4 nur als erdbündig verlegte liegende Platten zulässig. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 11 Absatz 2 Buchstabe c der Gebührenordnung 55 Euro je Jahr und Stelle; nach einer Vollbelegung ist sie nach Paragraf 19 Absatz 19 nicht mehr möglich. | 1.087,00 € | 300,00 € | 1.387,00 € | 20 | Paragraf 9 Absatz 2 Buchstabe c und Paragraf 6 Absatz 3 Buchstabe a der Gebührenordnung, Paragraf 15 Absatz 3 Buchstabe f und Paragraf 32 Absatz 6 der Friedhofsordnung |
| Urnenbaumgrab, je Urne und GrabstellePflegefrei, und der Satz steht zweimal: Paragraf 18 Absatz 9 Buchstabe i der Friedhofsordnung sagt, die Anlage und Pflege der Grabstätten obliege ausschließlich der Friedhofsverwaltung, und Paragraf 32 Absatz 6 nimmt die Urnenbaumgräber vom Pflegerecht der Nutzungsberechtigten aus. Die Beisetzung erfolgt im Traufbereich besonders ausgewiesener Bäume, bis zu zwei Urnen übereinander je Grabstätte. Das Nutzungsrecht läuft zwanzig Jahre. Grabbeigaben und Kerzen sind nach der Beisetzung untersagt, die Bäume dürfen nicht bearbeitet oder geschmückt werden; gekennzeichnet wird die Grabstätte durch eine runde Steinplatte von 45 Zentimetern Durchmesser. Die Verlängerung kostet 55 Euro je Jahr und Stelle und ist nach einer Vollbelegung nicht mehr möglich. | 1.087,00 € | 300,00 € | 1.387,00 € | 20 | Paragraf 9 Absatz 2 Buchstabe c und Paragraf 6 Absatz 3 Buchstabe a der Gebührenordnung, Paragraf 18 Absatz 9 und Paragraf 32 Absatz 6 der Friedhofsordnung |
| Urnenwahlgrabstätte in einer Urnenwand, Urnenkammer je UrneUrnenwände gibt es nach Angaben der Stadt auf den Friedhöfen in Groß-Karben, Rendel und Petterweil. Die Beisetzungsgebühr von 100 Euro ist die niedrigste der Satzung; sie deckt nach Paragraf 6 Absatz 4 die Vorbereitung und Reinigung der Urnenkammer und das Tauschen der Abdeckplatten. Verrottbare Urnenbehältnisse dürfen hier nach Paragraf 18 Absatz 1 nicht verwendet werden. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 11 Absatz 2 Buchstabe b 56 Euro je Jahr und Kammer und ist nach Paragraf 18 Absatz 6 bei einer voll belegten Urnenwahlgrabstätte in einer Urnenwand nicht mehr möglich. Nicht pflegefrei: Paragraf 32 Absatz 6 der Friedhofsordnung zählt die Urnenwände nicht unter den Grabarten ohne Pflegerecht auf, und keine andere Stelle sagt, dass die Stadt sie pflegt; es bleibt bei Paragraf 32 Absatz 1 und Paragraf 19 Absatz 18. | 1.123,00 € | 100,00 € | 1.223,00 € | 20 | Paragraf 9 Absatz 2 Buchstabe b und Paragraf 6 Absatz 3 Buchstabe b der Gebührenordnung, Paragraf 18 Absatz 6 und Paragraf 15 Absatz 3 Buchstabe h der Friedhofsordnung |
Häufige Fragen zu Karben
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Karben?
- In Karben sind 11 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 6,8 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Karben?
- Waldfriedhof Klein Karben ist mit 1,4 ha der größte Friedhof in Karben. Er liegt 1,9 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Karben?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Karben gelten 25 Jahre für Leichen nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 20 Jahre für Aschen nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofsordnung.
- Was kostet ein Grab in Karben?
- Ein Grab in Karben kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte mit 904,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Karben, Ortsrecht 6.2, beschlossen am 12.12.2025, ausgefertigt am 12.12.2025, am 20.12.2025 in der Wetterauer Zeitung bekannt gemacht, in Kraft seit 01.01.2026.
- Wer ist für die Friedhöfe in Karben zuständig?
- Für die Friedhöfe in Karben ist Stadt Karben, Friedhofsverwaltung im Fachbereich 3 Bürger- und Ordnungsservice, Standesamt zuständig, Rathausplatz 1, 61184 Karben, Telefon 06039 481330. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Karben, die Fristen setzt Hessen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Karben, Ortsrecht 6.2 beschlossen am 12.12.2025, ausgefertigt am 12.12.2025, am 20.12.2025 in der Wetterauer Zeitung bekannt gemacht, in Kraft seit 01.01.2026
- Friedhofsordnung der Stadt Karben, Ortsrecht 6.1 vom 11.12.2020, rechtsgültig seit 15.01.2021
- Stadt Karben, Satzungsseite der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung mit allen Fassungen und ihren Geltungszeiträumen Stand 05.09.2026, geltende Fassung ab 01.01.2026, davor 01.01.2025 bis 31.12.2025 und 01.01.2021 bis 31.12.2024
- Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Karben in der Fassung ab 01.01.2025, zum Vergleich herangezogen gültig von 01.01.2025 bis 31.12.2025, überholt
- Stadt Karben, Satzungsseite der Friedhofsordnung mit allen Fassungen Stand 05.09.2026, rechtsgültig ab 15.01.2021, davor 01.06.2014 bis 14.01.2021
- Stadt Karben, Seite Friedhofsverwaltung mit der Liste der acht Friedhöfe und den Angaben zur Ansprechpartnerin Stand 05.09.2026
- Stadt Karben, Amtliche Bekanntmachungen des Jahres 2026, sechs Seiten vom 01.01.2026 bis 05.09.2026 durchgesehen Stand 05.09.2026, keine Bekanntmachung zum Friedhofswesen
- Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) Stand 1. Mai 2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.