Niedersachsen, Flecken, Gemeindeschlüssel 03159007
Alle 10 Friedhöfe in Bovenden
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 0551 8201-192
- Flecken Bovenden, Friedhofsverwaltung im Rathaus
- 1.470,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 645,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 10
- Friedhöfe mit Namen
37120 Bovenden
Einzelreihengrab für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr
Urnenreihengrab für eine Aschenkapsel
1 weitere Flächen ohne Namen
Die 10 Friedhöfe in Bovenden nehmen zusammen 53,8 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: FriedWald Burg Plesse ist der größte mit 47,9 ha, in der Mitte liegen sie bei 5.120 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 320 m entfernt, der entlegenste 8,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 9 von 10 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 7 von 10 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 1 der 10 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Bovenden rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Flecken Bovenden, Friedhofsverwaltung im Rathaus
Rathausplatz 137120 Bovenden
0551 8201-192
- Sprechzeiten
Die 10 Friedhöfe in Bovenden, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| FriedWald Burg Plesse | 47,9 ha | 3,5 km | keine erfasst | Eddigehausen Burg Plesse, 470 mBus 185 | keine Angabe |
| Friedhof Bovenden | 2,3 ha | 320 m | 26 Anlagen, nächste 90 m | Breite Straße, 240 mBus 34, Bus 180, Bus 185, Bus 186 | keine Angabe |
| Ehemaliger jüdischer Friedhof | 7.470 m² | 1,2 km | 6 Anlagen, nächste 130 m | Steffensweg/Mitte, 300 mBus 180, Bus 185 | jüdisch |
| Friedhof Eddigehausen | 6.330 m² | 2,5 km | 4 Anlagen, nächste 50 m | Eddigehausen Alte Dorfstraße, 280 mBus 185 | keine Angabe |
| Friedhof Lenglern | 5.120 m² | 4,1 km | keine erfasst | Lenglern Hölderlinstraße, 150 mBus 186, Bus 210 | keine Angabe |
| Friedhof Reyershausen | 4.490 m² | 4,6 km | 2 Anlagen, nächste 200 m | Reyershausen Grüner Weg, 340 mBus 185 | keine Angabe |
| Friedhof Billingshausen | 4.310 m² | 6,6 km | 3 Anlagen, nächste 40 m | Billingshausen Bei der Mühle, 40 mBus 185 | keine Angabe |
| Friedhof Harste | 3.800 m² | 4,7 km | 7 Anlagen, nächste 190 m | Harste Neustadt, 130 mBus 186, Bus 220 | keine Angabe |
| Friedhof Spanbeck | 3.000 m² | 8,5 km | keine erfasst | keine erfasst | keine Angabe |
| Friedhof | 870 m² | 6,8 km | 1 Anlagen, nächste 110 m | Emmenhausen Friedhofsweg, 80 mBus 186 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Bovenden kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Witzenhausen | 27,6 km | 776,00 €Erdwahlgrabstätte, einstellig, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 40 Jahre694,00 € gespart | 403,00 €Halbanonyme Urnengrabstätte im Umkreis eines Baumes, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 20 Jahre242,00 € gespart |
| Heilbad Heiligenstadt | 28,8 km | 954,00 €Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr516,00 € gespart | 288,00 €Urnenreihengrabstätte357,00 € gespart |
| Hofgeismar | 39,2 km | 1.100,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab Vollendung des 5. Lebensjahres370,00 € gespart | 550,00 €Urnenreihengrabstätte95,00 € gespart |
| Bovenden (hier) | - | 1.470,00 €Einzelreihengrab für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr | 645,00 €Urnenreihengrab für eine Aschenkapsel |
| Duderstadt | 24,6 km | 1.894,55 €Sarg-Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten fünften Lebensjahr | 923,17 €Urnen-Wahlgrabstätte für bis zu zwei Urnen |
| Northeim | 14,2 km | 1.925,00 €Reihengrabstätte für Leichen von Personen über 5 Jahre | 874,00 €Urnenwaldgrabstätte im Ruhewald Bürgerholz, Einzelruhestätte, 20 Jahre, Wertstufe 1 |
| Einbeck | 26 km | 2.358,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 2,00 m mal 1,00 m | 945,00 €Urnenreihengrabstätte ohne individuelle Gestaltung und Pflege, 0,50 m mal 0,50 m |
| Beverungen | 39,1 km | 2.822,50 €Anonyme Reihengrabstätte | 1.959,70 €Anonyme Urnenreihengrabstätte |
| Am meisten zu sparen | bis 39,2 km | 694,00 €in Witzenhausen, 27,6 km entfernt | 357,00 €in Heilbad Heiligenstadt, 28,8 km entfernt |
Was ein Grab in Bovenden kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach 19. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Bereich des Flecken Bovenden (Friedhofsgebührensatzung), beschlossen vom Rat des Flecken Bovenden in seiner Sitzung am 04.12.2020; ihr Abschnitt I setzt den Gebührentarif zu Paragraf 4 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung vom 02.12.1982 neu. Der Tarif ist damit sechs Jahre alt, die Grundsatzung vierundvierzig. Das Ortsrecht führt denselben Text zweimal, einmal unter diesem Titel und einmal als Datei Gebührensatzung Friedhof.pdf.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Einzelreihengrab für Verstorbene ab dem 6. LebensjahrDas günstigste Erdgrab in Bovenden. Reihengrabstätten sind nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 Grabstätten für Erdbeisetzungen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Nutzungszeit abgegeben werden; nach Absatz 3 darf darin nur eine Erdbeisetzung vorgenommen werden, mit der Ausnahme, dass ein Kind unter einem Jahr zusammen mit einer verstorbenen Person in einem Grab und Sarg bestattet werden darf. Nach Absatz 4 dürfen zusätzlich Urnen beigesetzt werden, solange deren Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt. Die Nutzungszeit beträgt fünfundzwanzig Jahre, die Ruhezeit nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 dagegen nur zwanzig; beides fällt in Bovenden auseinander. Verlängert werden kann jeweils um fünf Jahre, auch wiederholt, und die Verlängerung kostet nach Abschnitt B Nummer 12 des Gebührentarifs in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 04.12.2020 zur Friedhofsgebührensatzung vom 02.12.1982 die Hälfte der anteiligen Jahresgebühr. Der Nenner ist dabei die Ruhezeit von zwanzig Jahren, nicht die Nutzungszeit: Wer durch fünfundzwanzig teilte, läge um ein Fünftel zu niedrig. Beim Einzelreihengrab sind das 980,00 Euro geteilt durch zwanzig, also 49,00 Euro im Jahr, und die Hälfte davon sind 24,50 Euro je Verlängerungsjahr. Nicht eingerechnet ist der Zuschlag von hundert von Hundert auf die Beisetzungskosten nach Abschnitt E Nummer 4 des Gebührentarifs in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 04.12.2020 zur Friedhofsgebührensatzung vom 02.12.1982. Er fällt an einem Sonn- oder gesetzlichen Feiertag an, ebenso an einem Freitag, der nach 12:30 Uhr endet, und an einem dienstfreien Sonnabend. Hundert Prozent ist der höchste Zuschlag dieser Art im Bestand. Nicht pflegefrei; die Pflege bleibt beim Nutzungsberechtigten. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist die Grabstätte nach den Paragrafen 14 Absatz 6, 15 Absatz 6 beziehungsweise 17 Absatz 8 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 von den Nutzungsberechtigten auf eigene Rechnung zu räumen. | 980,00 € | 490,00 € | 1.470,00 € | 25 | Abschnitt B Nummer 1.1 und Abschnitt E Nummer 1 des Gebührentarifs in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 04.12.2020 zur Friedhofsgebührensatzung vom 02.12.1982 sowie Paragrafen 10 und 14 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 |
| Kinderreihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste Grab der Gemeinde. Mit 367,00 Euro kostet es gut ein Drittel des Erwachsenengrabes, und auch die Beisetzung ist mit 228,00 gegen 490,00 Euro ermässigt. Die Ruhezeit ist dagegen dieselbe: Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 setzt sie für alle Leichen und Aschenkapseln einheitlich auf zwanzig Jahre, ohne nach dem Alter zu unterscheiden. Das Grab misst nach Paragraf 13 Absatz 1 Buchstabe a 1,20 mal 0,60 Meter. Paragraf 14 Absatz 2 richtet drei Arten von Reihengrabfeldern ein: für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr, für Fehl- und Ungeborene und für Verstorbene ab dem sechsten Lebensjahr; einen eigenen Tarif für Fehl- und Ungeborene führt der Gebührentarif nicht. Nicht pflegefrei; die Pflege bleibt beim Nutzungsberechtigten. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist die Grabstätte nach den Paragrafen 14 Absatz 6, 15 Absatz 6 beziehungsweise 17 Absatz 8 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 von den Nutzungsberechtigten auf eigene Rechnung zu räumen. | 367,00 € | 228,00 € | 595,00 € | 25 | Abschnitt B Nummer 1.2 und Abschnitt E Nummer 2 des Gebührentarifs in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 04.12.2020 zur Friedhofsgebührensatzung vom 02.12.1982 sowie Paragrafen 13 und 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 |
| Doppelreihengrab für zwei ErdbeisetzungenZwei Grabstellen nebeneinander, 2,10 Meter lang und 2,40 Meter breit. Der Preis liegt mit 2.137,00 Euro um 177 Euro über dem Doppelten des Einzelgrabes, das Doppelgrab ist also teurer als zwei Einzelgräber. Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 sagt, darin sollten grundsätzlich nur Eheleute, Lebenspartnerschaften und Lebensgemeinschaften bestattet werden; die Friedhofsverwaltung kann die Beisetzung von Angehörigen gestatten. Nach Absatz 3 ist bei der zweiten Beisetzung das Nutzungsrecht der gesamten Grabstätte um die Jahre zu verlängern, die für die Ruhezeit der zweiten Beisetzung nötig sind. Nicht pflegefrei; die Pflege bleibt beim Nutzungsberechtigten. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist die Grabstätte nach den Paragrafen 14 Absatz 6, 15 Absatz 6 beziehungsweise 17 Absatz 8 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 von den Nutzungsberechtigten auf eigene Rechnung zu räumen. | 2.137,00 € | 490,00 € | 2.627,00 € | 25 | Abschnitt B Nummer 2 und Abschnitt E Nummer 1 des Gebührentarifs in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 04.12.2020 zur Friedhofsgebührensatzung vom 02.12.1982 sowie Paragrafen 13 und 15 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 |
| Raseneinzelreihengrab für Verstorbene ab dem 6. LebensjahrKostet mit 1.964,00 Euro genau das Doppelte des gewöhnlichen Einzelreihengrabes von 980,00 Euro, und die Differenz ist die Pflege: 984,00 Euro auf fünfundzwanzig Jahre Nutzungszeit sind 39,36 Euro im Jahr. Bemerkenswert ist, dass derselbe Aufschlag von 984,00 Euro auch beim Kinderreihengrab gilt, dessen Grundgebühr nur 367,00 Euro beträgt: Der Aufschlag hängt nicht am Grabpreis, sondern an Fläche und Zeit. Damit ist Bovenden das Gegenstück zu Kreuztal, wo die Pflege nicht beziffert ist; hier ist sie es, nur nicht als eigene Zeile, sondern als Differenz. Pflegefrei, und der Beleg steht im Wortlaut. Paragraf 21 Absatz 2 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024: "Rasengrabstätten werden von der Friedhofsverwaltung hergerichtet und mit Rasen eingesät. Der Rasenschnitt auf der Grabstätte erfolgt parallel zum Rasenschnitt der öffentlichen Grünflächen auf dem Friedhof für die Dauer der Nutzungszeit." Absatz 3 verbietet Grabeinfassung, Grabschmuck, Kerzen, Lichter und Bepflanzung; ein Grabmal ist auf Antrag zulässig, seine Unterhaltung und Verkehrssicherung bleibt aber beim Nutzungsberechtigten, und nach Ablauf der Nutzungszeit ist es auf eigene Rechnung zu entfernen. Nach Paragraf 21 Absatz 1 werden Rasengrabstätten auf Wunsch in vorhandenen Grabreihen und neuen Grabfeldern angelegt, es gibt also kein gesondertes Feld, auf das man angewiesen wäre. Nicht eingerechnet ist der Zuschlag von hundert von Hundert auf die Beisetzungskosten nach Abschnitt E Nummer 4 des Gebührentarifs in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 04.12.2020 zur Friedhofsgebührensatzung vom 02.12.1982. Er fällt an einem Sonn- oder gesetzlichen Feiertag an, ebenso an einem Freitag, der nach 12:30 Uhr endet, und an einem dienstfreien Sonnabend. Hundert Prozent ist der höchste Zuschlag dieser Art im Bestand. | 1.964,00 € | 490,00 € | 2.454,00 € | 25 | Abschnitt B Nummer 5.1 und Abschnitt E Nummer 1 des Gebührentarifs in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 04.12.2020 zur Friedhofsgebührensatzung vom 02.12.1982 sowie Paragrafen 12 Absatz 2 Buchstabe k und 21 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 |
| Rasenkinderreihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDer Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Kinderreihengrab beträgt 984,00 Euro und ist damit auf den Cent derselbe wie beim Erwachsenengrab, obwohl die Grundgebühr mit 367,00 gegen 980,00 Euro um mehr als das Zweieinhalbfache darunter liegt. Das Rasenkindergrab kostet deshalb fast das Vierfache des gewöhnlichen, während es beim Erwachsenen nur das Doppelte ist. Wer ein Kindergrab pflegefrei haben will, zahlt in Bovenden also verhältnismässig am meisten. Pflegefrei, und der Beleg steht im Wortlaut. Paragraf 21 Absatz 2 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024: "Rasengrabstätten werden von der Friedhofsverwaltung hergerichtet und mit Rasen eingesät. Der Rasenschnitt auf der Grabstätte erfolgt parallel zum Rasenschnitt der öffentlichen Grünflächen auf dem Friedhof für die Dauer der Nutzungszeit." Absatz 3 verbietet Grabeinfassung, Grabschmuck, Kerzen, Lichter und Bepflanzung; ein Grabmal ist auf Antrag zulässig, seine Unterhaltung und Verkehrssicherung bleibt aber beim Nutzungsberechtigten, und nach Ablauf der Nutzungszeit ist es auf eigene Rechnung zu entfernen. | 1.351,00 € | 228,00 € | 1.579,00 € | 25 | Abschnitt B Nummer 5.2 und Abschnitt E Nummer 2 des Gebührentarifs in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 04.12.2020 zur Friedhofsgebührensatzung vom 02.12.1982 sowie Paragraf 21 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 |
| Rasendoppelreihengrab für zwei ErdbeisetzungenDie teuerste Grabart des Tarifs. Der Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Doppelreihengrab beträgt 1.189,00 Euro, also 47,56 Euro im Jahr, und liegt damit über dem Aufschlag beim Einzelgrab von 39,36 Euro, aber deutlich unter dem Doppelten. Die Pflege einer doppelt so grossen Fläche kostet in Bovenden also nur ein Fünftel mehr. Pflegefrei, und der Beleg steht im Wortlaut. Paragraf 21 Absatz 2 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024: "Rasengrabstätten werden von der Friedhofsverwaltung hergerichtet und mit Rasen eingesät. Der Rasenschnitt auf der Grabstätte erfolgt parallel zum Rasenschnitt der öffentlichen Grünflächen auf dem Friedhof für die Dauer der Nutzungszeit." Absatz 3 verbietet Grabeinfassung, Grabschmuck, Kerzen, Lichter und Bepflanzung; ein Grabmal ist auf Antrag zulässig, seine Unterhaltung und Verkehrssicherung bleibt aber beim Nutzungsberechtigten, und nach Ablauf der Nutzungszeit ist es auf eigene Rechnung zu entfernen. | 3.326,00 € | 490,00 € | 3.816,00 € | 25 | Abschnitt B Nummer 6 und Abschnitt E Nummer 1 des Gebührentarifs in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 04.12.2020 zur Friedhofsgebührensatzung vom 02.12.1982 sowie Paragrafen 15 und 21 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 |
| Anonymes Einzelreihengrab für Verstorbene ab dem 6. LebensjahrBovenden führt eine Grabart, die im Bestand selten ist: das anonyme Grab für eine Erdbestattung. Die meisten Gemeinden bieten Anonymität nur für Urnen an. Es misst nach Paragraf 13 Absatz 1 Buchstabe g 2,10 mal einen Meter, genau wie das gewöhnliche Reihengrab, kostet aber mit 1.554,00 Euro rund sechzig Prozent mehr. Pflegefrei, und der Beleg ist ein Verbot statt eines Versprechens. Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024: "Anonyme Grabstätten haben keine Kennzeichnung. Grabschmuck, Bepflanzungen, Grabmäler und Grabeinfassungen sind nicht zulässig. Das Aufstellen von Kerzen und Lichtern ist nicht erlaubt." Wo nichts gepflanzt werden darf, gibt es nichts zu pflegen, und die Fläche ist nach Absatz 1 eine Rasenfläche. Dasselbe Muster wie bei der Waldruhestätte in Blieskastel. Anders als beim Rasengrab läuft die Vergabe nur für die Dauer der Ruhezeit von zwanzig Jahren, ein Nutzungsrecht entsteht nicht, und eine Verlängerung gibt es deshalb auch nicht. Nach Absatz 4 ist die Teilnahme an der Beisetzung erlaubt, und nach den Absätzen 5 und 6 dürfen Angehörige an Gedenksteinen Blumen niederlegen und gegen ein Entgelt den Namen eingravieren lassen; was diese Gravur kostet, sagt der Tarif nicht. | 1.554,00 € | 490,00 € | 2.044,00 € | 20 | Abschnitt B Nummer 10.1 und Abschnitt E Nummer 1 des Gebührentarifs in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 04.12.2020 zur Friedhofsgebührensatzung vom 02.12.1982 sowie Paragrafen 13 und 19 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 |
| Anonymes Kinderreihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrKostet 941,00 Euro und damit fast das Dreifache des gewöhnlichen Kindergrabes von 367,00 Euro. Der Aufschlag beträgt 574,00 Euro, beim Erwachsenengrab dagegen 574,00 Euro auf 980,00 Euro; er ist also in beiden Fällen derselbe absolute Betrag, wie schon beim Rasengrab. Pflegefrei, und der Beleg ist ein Verbot statt eines Versprechens. Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024: "Anonyme Grabstätten haben keine Kennzeichnung. Grabschmuck, Bepflanzungen, Grabmäler und Grabeinfassungen sind nicht zulässig. Das Aufstellen von Kerzen und Lichtern ist nicht erlaubt." Wo nichts gepflanzt werden darf, gibt es nichts zu pflegen, und die Fläche ist nach Absatz 1 eine Rasenfläche. Dasselbe Muster wie bei der Waldruhestätte in Blieskastel. Anders als beim Rasengrab läuft die Vergabe nur für die Dauer der Ruhezeit von zwanzig Jahren, ein Nutzungsrecht entsteht nicht, und eine Verlängerung gibt es deshalb auch nicht. Nach Absatz 4 ist die Teilnahme an der Beisetzung erlaubt, und nach den Absätzen 5 und 6 dürfen Angehörige an Gedenksteinen Blumen niederlegen und gegen ein Entgelt den Namen eingravieren lassen; was diese Gravur kostet, sagt der Tarif nicht. | 941,00 € | 228,00 € | 1.169,00 € | 20 | Abschnitt B Nummer 10.2 und Abschnitt E Nummer 2 des Gebührentarifs in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 04.12.2020 zur Friedhofsgebührensatzung vom 02.12.1982 sowie Paragraf 19 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 |
| Wahlgrabstätte, je GrabstelleDer Tarif nennt den Preis je Grabstelle, eine mehrstellige Wahlgrabstätte kostet also das Vielfache. Mit 2.652,00 Euro liegt die einzelne Stelle um mehr als das Zweieinhalbfache über dem Einzelreihengrab, und das ist der grösste Abstand zwischen Reihen- und Wahlgrab, den der Tarif kennt. Der Unterschied zum Reihengrab ist rechtlicher Art: Am Wahlgrab wird nach Paragraf 17 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 ein Nutzungsrecht verliehen, das nach Absatz 6 auf Angehörige übergeht und nach Absatz 7 wiedererworben werden kann, auch für eine Teilnutzungszeit; die Gebühr berechnet sich dann nach Abschnitt A Nummer 4 des Gebührentarifs in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 04.12.2020 zur Friedhofsgebührensatzung vom 02.12.1982 anteilsmässig nach den vollen Nutzungsjahren. Nach Absatz 9 kann das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten jederzeit gegen teilweise Erstattung zurückgegeben werden, an teilbelegten erst nach Ablauf der Ruhezeit. Nicht pflegefrei; die Pflege bleibt beim Nutzungsberechtigten. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist die Grabstätte nach den Paragrafen 14 Absatz 6, 15 Absatz 6 beziehungsweise 17 Absatz 8 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 von den Nutzungsberechtigten auf eigene Rechnung zu räumen. | 2.652,00 € | 490,00 € | 3.142,00 € | 25 | Abschnitt A Nummer 1 und Abschnitt E Nummer 1 des Gebührentarifs in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 04.12.2020 zur Friedhofsgebührensatzung vom 02.12.1982 sowie Paragrafen 13 und 17 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 |
| Urnenreihengrab für eine AschenkapselDas günstigste Urnengrab der Gemeinde und mit 645,00 Euro einschliesslich Beisetzung eines der günstigsten im ganzen Bestand. Es misst nach Paragraf 13 Absatz 1 Buchstabe d einen Meter mal 0,80 Meter. Die Nutzungszeit beträgt nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 fünfundzwanzig Jahre, die Ruhezeit zwanzig. Der Abstand zum Erdgrab ist ungewöhnlich gross: 467,00 gegen 980,00 Euro sind achtundvierzig Prozent, und mit der Beisetzung gerechnet 645,00 gegen 1.470,00 Euro, also vierundvierzig Prozent. Nicht eingerechnet ist der Zuschlag von hundert von Hundert auf die Beisetzungskosten nach Abschnitt E Nummer 4 des Gebührentarifs in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 04.12.2020 zur Friedhofsgebührensatzung vom 02.12.1982. Er fällt an einem Sonn- oder gesetzlichen Feiertag an, ebenso an einem Freitag, der nach 12:30 Uhr endet, und an einem dienstfreien Sonnabend. Hundert Prozent ist der höchste Zuschlag dieser Art im Bestand. Nicht pflegefrei; die Pflege bleibt beim Nutzungsberechtigten. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist die Grabstätte nach den Paragrafen 14 Absatz 6, 15 Absatz 6 beziehungsweise 17 Absatz 8 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 von den Nutzungsberechtigten auf eigene Rechnung zu räumen. | 467,00 € | 178,00 € | 645,00 € | 25 | Abschnitt B Nummer 3 und Abschnitt E Nummer 3 des Gebührentarifs in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 04.12.2020 zur Friedhofsgebührensatzung vom 02.12.1982 sowie Paragrafen 13 und 16 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 |
| Urnendoppelreihengrab für zwei Aschenkapseln782,00 Euro für zwei Stellen gegenüber zweimal 467,00 Euro für zwei einzelne: Das Urnendoppelgrab ist um 152 Euro billiger als zwei Urnenreihengräber. Beim Erdgrab ist es umgekehrt, dort kostet das Doppelgrab 177 Euro mehr als zwei Einzelgräber. Das Grab misst nach Paragraf 13 Absatz 1 Buchstabe e einen Meter mal 1,60 Meter. Nicht pflegefrei; die Pflege bleibt beim Nutzungsberechtigten. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist die Grabstätte nach den Paragrafen 14 Absatz 6, 15 Absatz 6 beziehungsweise 17 Absatz 8 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 von den Nutzungsberechtigten auf eigene Rechnung zu räumen. | 782,00 € | 178,00 € | 960,00 € | 25 | Abschnitt B Nummer 4 und Abschnitt E Nummer 3 des Gebührentarifs in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 04.12.2020 zur Friedhofsgebührensatzung vom 02.12.1982 sowie Paragrafen 13 und 16 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 |
| Rasenurnenreihengrab für eine AschenkapselDer Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Urnenreihengrab beträgt 451,00 Euro, auf fünfundzwanzig Jahre also 18,04 Euro im Jahr. Das ist weniger als die Hälfte des Aufschlags beim Erdgrab von 39,36 Euro und entspricht ziemlich genau dem Verhältnis der Grabflächen. Pflegefrei, und der Beleg steht im Wortlaut. Paragraf 21 Absatz 2 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024: "Rasengrabstätten werden von der Friedhofsverwaltung hergerichtet und mit Rasen eingesät. Der Rasenschnitt auf der Grabstätte erfolgt parallel zum Rasenschnitt der öffentlichen Grünflächen auf dem Friedhof für die Dauer der Nutzungszeit." Absatz 3 verbietet Grabeinfassung, Grabschmuck, Kerzen, Lichter und Bepflanzung; ein Grabmal ist auf Antrag zulässig, seine Unterhaltung und Verkehrssicherung bleibt aber beim Nutzungsberechtigten, und nach Ablauf der Nutzungszeit ist es auf eigene Rechnung zu entfernen. | 918,00 € | 178,00 € | 1.096,00 € | 25 | Abschnitt B Nummer 7 und Abschnitt E Nummer 3 des Gebührentarifs in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 04.12.2020 zur Friedhofsgebührensatzung vom 02.12.1982 sowie Paragraf 21 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 |
| Rasendoppelurnengrab für zwei AschenkapselnDer Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Urnendoppelgrab beträgt 677,00 Euro, also 27,08 Euro im Jahr. Pflegefrei, und der Beleg steht im Wortlaut. Paragraf 21 Absatz 2 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024: "Rasengrabstätten werden von der Friedhofsverwaltung hergerichtet und mit Rasen eingesät. Der Rasenschnitt auf der Grabstätte erfolgt parallel zum Rasenschnitt der öffentlichen Grünflächen auf dem Friedhof für die Dauer der Nutzungszeit." Absatz 3 verbietet Grabeinfassung, Grabschmuck, Kerzen, Lichter und Bepflanzung; ein Grabmal ist auf Antrag zulässig, seine Unterhaltung und Verkehrssicherung bleibt aber beim Nutzungsberechtigten, und nach Ablauf der Nutzungszeit ist es auf eigene Rechnung zu entfernen. | 1.459,00 € | 178,00 € | 1.637,00 € | 25 | Abschnitt B Nummer 8 und Abschnitt E Nummer 3 des Gebührentarifs in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 04.12.2020 zur Friedhofsgebührensatzung vom 02.12.1982 sowie Paragraf 21 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 |
| Anonymes UrnenreihengrabKostet 713,00 Euro gegenüber 467,00 für das gewöhnliche Urnenreihengrab, also 246 Euro mehr, und liegt damit unter dem Rasenurnengrab mit 918,00 Euro. Wer Anonymität will, zahlt in Bovenden weniger als für ein gepflegtes Rasengrab mit Namen. Das Grab misst nach Paragraf 13 Absatz 1 Buchstabe h einen Meter mal 0,80 Meter und hat als einzige Grabart keinen Abstand zum Nachbargrab. Nach Paragraf 19 Absatz 2 dürfen nur verrottbare Urnen und Überurnen verwendet werden. Pflegefrei, und der Beleg ist ein Verbot statt eines Versprechens. Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024: "Anonyme Grabstätten haben keine Kennzeichnung. Grabschmuck, Bepflanzungen, Grabmäler und Grabeinfassungen sind nicht zulässig. Das Aufstellen von Kerzen und Lichtern ist nicht erlaubt." Wo nichts gepflanzt werden darf, gibt es nichts zu pflegen, und die Fläche ist nach Absatz 1 eine Rasenfläche. Dasselbe Muster wie bei der Waldruhestätte in Blieskastel. Anders als beim Rasengrab läuft die Vergabe nur für die Dauer der Ruhezeit von zwanzig Jahren, ein Nutzungsrecht entsteht nicht, und eine Verlängerung gibt es deshalb auch nicht. Nach Absatz 4 ist die Teilnahme an der Beisetzung erlaubt, und nach den Absätzen 5 und 6 dürfen Angehörige an Gedenksteinen Blumen niederlegen und gegen ein Entgelt den Namen eingravieren lassen; was diese Gravur kostet, sagt der Tarif nicht. | 713,00 € | 178,00 € | 891,00 € | 20 | Abschnitt B Nummer 9 und Abschnitt E Nummer 3 des Gebührentarifs in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 04.12.2020 zur Friedhofsgebührensatzung vom 02.12.1982 sowie Paragrafen 13 und 19 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 |
| Urnenwahlgrabstätte, je GrabstelleMit 1.402,00 Euro je Grabstelle kostet die Urnenwahlgrabstätte das Dreifache des Urnenreihengrabes. Wie beim Erdwahlgrab wird ein Nutzungsrecht verliehen, das nach Paragraf 17 Absatz 6 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 auf Angehörige übergeht und nach Absatz 7 wiedererworben werden kann. Nach Absatz 5 dürfen zusätzlich Urnen beigesetzt werden, solange deren Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt; jede zusätzliche Urne kostet nach Abschnitt D Nummer 1.2 des Gebührentarifs in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 04.12.2020 zur Friedhofsgebührensatzung vom 02.12.1982 404,00 Euro. Nicht pflegefrei; die Pflege bleibt beim Nutzungsberechtigten. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist die Grabstätte nach den Paragrafen 14 Absatz 6, 15 Absatz 6 beziehungsweise 17 Absatz 8 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 von den Nutzungsberechtigten auf eigene Rechnung zu räumen. | 1.402,00 € | 178,00 € | 1.580,00 € | 25 | Abschnitt A Nummer 2 und Abschnitt E Nummer 3 des Gebührentarifs in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 04.12.2020 zur Friedhofsgebührensatzung vom 02.12.1982 sowie Paragrafen 13 und 17 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 |
| Urnenfach in einer Urnenwand für bis zu zwei UrnenDer Tarif führt es unter den Wahlgrabstätten, weil es wie diese gegen ein Entgelt für fünfundzwanzig Jahre abgegeben wird. Nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 dürfen bis zu zwei Urnen je Fach eingestellt werden, und die Nutzungszeit beginnt schon mit dem Erwerb, also mit dem Datum des Bewilligungsbescheides, nicht erst mit der Beisetzung. Wer vorsorgt, verbraucht damit Nutzungszeit. Bei der zweiten Urne ist das Nutzungsrecht um die Jahre zu verlängern, die für deren Ruhezeit nötig sind. Absatz 3 sagt, eine Gestaltung der Urnenfachabdeckung sei nicht erforderlich, auf Antrag aber möglich, und Absatz 4 verbietet aus bauordnungsrechtlichen Gründen Kerzen und offenes Feuer in Gebäuden für Urnenfächer, ausser unter Aufsicht während einer Beisetzung. Nach Paragraf 9 Absatz 2 werden Urnenfächer ausschliesslich von der Friedhofsverwaltung geöffnet und wieder verschlossen. Nicht pflegefrei; die Pflege bleibt beim Nutzungsberechtigten. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist die Grabstätte nach den Paragrafen 14 Absatz 6, 15 Absatz 6 beziehungsweise 17 Absatz 8 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 von den Nutzungsberechtigten auf eigene Rechnung zu räumen. | 800,00 € | 178,00 € | 978,00 € | 25 | Abschnitt A Nummer 3 und Abschnitt E Nummer 3 des Gebührentarifs in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 04.12.2020 zur Friedhofsgebührensatzung vom 02.12.1982 sowie Paragrafen 12 Absatz 2 Buchstabe g und 18 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 |
Häufige Fragen zu Bovenden
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Bovenden?
- In Bovenden sind 10 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 53,8 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Bovenden?
- FriedWald Burg Plesse ist mit 47,9 ha der größte Friedhof in Bovenden. Er liegt 3,5 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Bovenden?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Bovenden gelten 20 Jahre für Leichen und Aschenkapseln, einheitlich nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024 in Verbindung mit Paragraf 14 des Bestattungsgesetzes, dazu 25 Jahre für Nutzungszeit der Reihen-, Doppelreihen-, Urnenreihen-, Wahl- und Rasengrabstätten sowie der Urnenfächer nach Paragrafen 14, 15, 16, 17, 18 und 21 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024, dazu 20 Jahre für Anonyme Erd- und Urnengrabstätten, Vergabe für die Dauer der Ruhezeit nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024, dazu 5 Jahre für Verlängerung des Nutzungsrechts, jeweils nach Paragrafen 14 Absatz 5, 15 Absatz 5 und 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung des Flecken Bovenden vom 15.03.2024.
- Was kostet ein Grab in Bovenden?
- Ein Grab in Bovenden kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrab für eine Aschenkapsel mit 645,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist 19. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Bereich des Flecken Bovenden (Friedhofsgebührensatzung), beschlossen vom Rat des Flecken Bovenden in seiner Sitzung am 04.12.2020; ihr Abschnitt I setzt den Gebührentarif zu Paragraf 4 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung vom 02.12.1982 neu. Der Tarif ist damit sechs Jahre alt, die Grundsatzung vierundvierzig. Das Ortsrecht führt denselben Text zweimal, einmal unter diesem Titel und einmal als Datei Gebührensatzung Friedhof.pdf.
- Wer ist für die Friedhöfe in Bovenden zuständig?
- Für die Friedhöfe in Bovenden ist Flecken Bovenden, Friedhofsverwaltung im Rathaus zuständig, Rathausplatz 1, 37120 Bovenden, Telefon 0551 8201-192. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Bovenden, die Fristen setzt Niedersachsen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- 19. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Bereich des Flecken Bovenden (Friedhofsgebührensatzung) beschlossen vom Rat des Flecken Bovenden in seiner Sitzung am 04.12.2020; ihr Abschnitt I setzt den Gebührentarif zu Paragraf 4 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung vom 02.12.1982 neu. Der Tarif ist damit sechs Jahre alt, die Grundsatzung vierundvierzig. Das Ortsrecht führt denselben Text zweimal, einmal unter diesem Titel und einmal als Datei Gebührensatzung Friedhof.pdf
- Friedhofssatzung des Flecken Bovenden beschlossen vom Rat des Flecken Bovenden in seiner Sitzung am 15.03.2024; Quelle der Ruhezeit, der Nutzungszeiten, der elf Grabarten und der Pflegeregeln. Die Datei ist ein Ausdruck ohne Textebene, erzeugt mit Microsoft Print To PDF, und wurde als Bild gelesen
- Ortsrecht des Flecken Bovenden, Abschnitt IV Garten- und Friedhofsverwaltung Stand der Durchsicht 06.09.2026; führt genau vier Stücke, die Friedhofsgebührensatzung in der Fassung der 19. Änderungssatzung vom 04.12.2020, die Friedhofssatzung vom 15.03.2024, die Nutzungsordnung für den FriedWald Burg Plesse vom 07.05.2010 und die inhaltsgleiche Datei Gebührensatzung Friedhof.pdf. Weitere Änderungssatzungen gibt es nicht. Die Seite lädt ihre Dokumentenliste erst im Browser nach
- Seite Friedhöfe des Flecken Bovenden Stand der Durchsicht 06.09.2026; nennt acht kommunale Friedhöfe, dazu den FriedWald Burg Plesse als private Waldbestattung durch die FriedWald GmbH und eine gärtnerbetreute Grabanlage am Feldtorweg. Quelle der Anschrift und der Rufnummern der Friedhofsverwaltung
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.