Niedersachsen, Stadt, Gemeindeschlüssel 03159017
Alle 13 Friedhöfe in Hann. Münden
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 05541 75-471
- Stadt Hann. Münden, Bereich 4, Fachdienst Grünanlagen und Friedhofswesen
- 3.497,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.300,42 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 13
- Friedhöfe mit Namen
34346 Hann. Münden
Reihengrab
Waldgrabstätte an einem Naturobjekt
4 weitere Flächen ohne Namen
Die 13 Friedhöfe in Hann. Münden nehmen zusammen 21,3 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Neumünden ist der größte mit 6,4 ha, in der Mitte liegen sie bei 5.420 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 1 km entfernt, der entlegenste 10,6 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 13 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 11 von 13 haben eine erfasste Parkanlage. 2 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 2 der 13 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Hann. Münden rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Hann. Münden, Bereich 4, Fachdienst Grünanlagen und Friedhofswesen
Vor der Bahn 2134346 Hann. Münden
05541 75-471
- Sprechzeiten
- Montag 7.30 bis 12 UhrDienstag 7.30 bis 12 UhrMittwoch 7.30 bis 12 UhrDonnerstag 7.30 bis 16 UhrFreitag 7.30 bis 12 Uhr
Die 13 Friedhöfe in Hann. Münden, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof NeumündenDenkmal | 6,4 ha | 6,1 km | 5 Anlagen, nächste 110 m | Hann. Münden, Querweg, 310 mBus 102, Bus 196 | keine Angabe |
| Friedhof Hermannshagen | 6,1 ha | 3,9 km | 2 Anlagen, nächste 170 m | Hermannshagen, Hoher Weg, 740 m | keine Angabe |
| Bestattungswald Hann. Münden | 4,3 ha | 4,7 km | 4 Anlagen, nächste 100 m | Alte Werrabrücke, 300 mBus 120 | keine Angabe |
| Friedhof Hedemünden | 1,3 ha | 9,4 km | 8 Anlagen, nächste 120 m | Hedemünden, 300 mZug RB83 | keine Angabe |
| Friedhof Hemeln | 6.010 m² | 7,4 km | keine erfasst | Hemeln, Sandweg, 580 mBus 195 | keine Angabe |
| Friedhof Lippoldshausen | 5.460 m² | 5,5 km | keine erfasst | Lippoldshausen, Thingplatz, 190 mBus 101 | christlich |
| Friedhof | 5.420 m² | 3,8 km | 1 Anlagen, nächste 60 m | Gimte, Grundschule, 90 m | christlich |
| Friedhof Mielenhausen | 3.410 m² | 1 km | 2 Anlagen, nächste 210 m | Mielenhausen Im Sieke, 470 mBus 120 | keine Angabe |
| Friedhof Oberode | 3.130 m² | 9,2 km | 1 Anlagen, nächste 30 m | Oberode Meinte, 170 mBus 101 | keine Angabe |
| Friedhof Bursfelde | 2.770 m² | 10,6 km | 1 Anlagen, nächste 340 m | Bursfelde, Klosterhof, 420 mBus 195 | keine Angabe |
| Friedhof Bonaforth | 2.730 m² | 7,6 km | 2 Anlagen, nächste 70 m | Bonaforth, Ortsmitte, 300 mBus 196 | keine Angabe |
| Friedhof Laubach | 2.140 m² | 7,1 km | 1 Anlagen, nächste 70 m | Laubach, Sportplatz, 530 mBus 101 | keine Angabe |
| Alter Jüdischer FriedhofDenkmal | 1.120 m² | 5,8 km | 30 Anlagen, nächste 70 m | Kasseler Straße, 190 mBus 103, Bus 104, Bus 196 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Hann. Münden kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Witzenhausen | 17,7 km | 776,00 €Erdwahlgrabstätte, einstellig, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 40 Jahre | 403,00 €Halbanonyme Urnengrabstätte im Umkreis eines Baumes, Friedhöfe Neuseesen und Werleshausen, 20 Jahre |
| Heilbad Heiligenstadt | 33,4 km | 954,00 €Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr | 288,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Hofgeismar | 21,6 km | 1.100,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab Vollendung des 5. Lebensjahres | 550,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Melsungen | 37,8 km | 1.150,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene über 12 Jahre, 30 Jahre | 250,00 €Urnenreihengrabstätte, 30 Jahre |
| Eschwege | 39,8 km | 1.360,00 €Reihengrabstätte | 900,00 €Anonyme Urnengrabstätte |
| Bovenden | 21,8 km | 1.470,00 €Einzelreihengrab für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr | 645,00 €Urnenreihengrab für eine Aschenkapsel |
| Northeim | 34,9 km | 1.925,00 €Reihengrabstätte für Leichen von Personen über 5 Jahre | 874,00 €Urnenwaldgrabstätte im Ruhewald Bürgerholz, Einzelruhestätte, 20 Jahre, Wertstufe 1 |
| Warburg | 37,3 km | 2.012,00 €Reihengrab für Erdbestattungen | 1.195,00 €Urnenreihengrab |
| Am meisten zu sparen | bis 39,8 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Hann. Münden kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hann. Münden mit dem Gebührentarif in Paragraf 5, vom 11.12.2025, beschlossen am 11.12.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Hann. Münden Nr. 34/2025 vom 12.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Verstorbene bis zum 5. LebensjahrDie Grabstätte ist nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung 1,60 Meter lang und 0,90 Meter breit. Für Herrichtung und Instandhaltung sind nach Paragraf 32 Absatz 1 die Nutzungsberechtigten verantwortlich. Die Gebühr für das Ausheben und Schließen beträgt bei Verstorbenen bis zum fünften Lebensjahr und bei Totgeburten 598 Euro. | 1.671,00 € | 598,00 € | 2.269,00 € | 25 | Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe a.a.a der Gebührensatzung |
| Rasen-Reihengrab für Verstorbene bis zum 5. LebensjahrPflegefrei nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung: Rasengräber sind als Rasenfläche angelegte Grabstätten, die Anlage und Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung, ein Recht auf eine individuelle Grabpflege und Grabgestaltung besteht nicht. Nach Absatz 3 muss das Grab binnen eines Jahres nach der Bestattung mit einem Grabmal gekennzeichnet sein, das mindestens den Namen trägt. | 2.729,00 € | 598,00 € | 3.327,00 € | 25 | Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe a.a.b der Gebührensatzung |
| ReihengrabDas günstigste Erdgrab in Hann. Münden. Die Grabstätte ist nach Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung 2,50 Meter lang und 1,20 Meter breit; es darf nur ein Sarg beigesetzt werden, zusätzliche Urnenbeisetzungen von bis zu zwei Urnen sind in den ersten fünf Jahren zulässig. Für Herrichtung und Instandhaltung sind nach Paragraf 32 Absatz 1 die Nutzungsberechtigten verantwortlich. | 2.501,00 € | 996,00 € | 3.497,00 € | 25 | Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe a.a.c der Gebührensatzung |
| Rasen-ReihengrabPflegefrei nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung: Anlage und Pflege erfolgen durch die Friedhofsverwaltung, ein Recht auf individuelle Grabpflege und Grabgestaltung besteht nicht. Nach Absatz 3 ist binnen eines Jahres ein Grabmal zu setzen, zugelassen sind liegende Grabplatten von höchstens 0,60 mal 0,40 Meter mit vertiefter Schrift, ebenerdig eingelassen, oder stehende Grabmale von höchstens 0,80 Meter Breite. Das Grab kostet 1.475 Euro mehr als das gewöhnliche Reihengrab. | 3.976,00 € | 996,00 € | 4.972,00 € | 25 | Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe a.a.d der Gebührensatzung |
| Reihengrab ohne KennzeichnungPflegefrei nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung: Es besteht kein Recht auf eine individuelle Grabgestaltung und Grabpflege, die Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung einheitlich als Rasenfeld gepflegt. Grabstätten ohne Kennzeichnung für Erdbestattungen gibt es nur auf dem Friedhof Hermannshagen. | 3.417,00 € | 996,00 € | 4.413,00 € | 25 | Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe a.a.e der Gebührensatzung |
| UrnenreihengrabDas günstigste Urnengrab in Hann. Münden. Die Grabstätte ist nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung 0,80 mal 0,80 Meter groß, es darf nur eine Urne beigesetzt werden. Für Herrichtung und Instandhaltung sind nach Paragraf 32 Absatz 1 die Nutzungsberechtigten verantwortlich. | 962,00 € | 398,00 € | 1.360,00 € | 20 | Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe a.b.a der Gebührensatzung |
| Rasen-UrnenreihengrabPflegefrei nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung. Nach Absatz 3 ist binnen eines Jahres eine liegende Grabplatte von höchstens 0,40 mal 0,32 Meter zu setzen; stehende Grabmale sind bei Urnenreihengräbern nicht zugelassen. Rasengräber für Urnen gibt es nach Absatz 2 auf allen Friedhöfen der Stadt. | 1.369,00 € | 398,00 € | 1.767,00 € | 20 | Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe a.b.b der Gebührensatzung |
| Baum-UrnenreihengrabPflegefrei nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung: Die Baumgräber werden von der Friedhofsverwaltung unterhalb des Kronenbereiches der Bäume angelegt und gepflegt. Sie erhalten nach Absatz 2 keine besondere Gestaltung, die Kennzeichnung richtet sich nach den Vorschriften für Rasengräber, stehende Steine sind nicht zugelassen. Baumgräber gibt es nur auf dem Friedhof Hermannshagen. | 1.369,00 € | 398,00 € | 1.767,00 € | 20 | Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe a.b.c der Gebührensatzung |
| Urnenreihengrab in einer GemeinschaftsanlagePflegefrei nach Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung: Die Herrichtung und Pflege der Gemeinschaftsanlage erfolgt durch die Friedhofsverwaltung, ein Recht auf eine individuelle Grabpflege und Grabgestaltung besteht nicht. Nach Absatz 2 besteht eine Kennzeichnungspflicht binnen drei Monaten nach der Bestattung: Der Nutzungsberechtigte lässt Vornamen, Namen, Geburts- und Sterbedatum nach Vorgabe der Friedhofsverwaltung auf der ausgewiesenen Gedenktafel anbringen. Die Anlage liegt auf dem Friedhof Neumünden. | 1.369,00 € | 398,00 € | 1.767,00 € | 20 | Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe a.b.d der Gebührensatzung |
| Urnenreihengrab ohne KennzeichnungPflegefrei nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung: Es besteht kein Recht auf eine individuelle Grabgestaltung und Grabpflege, die Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung einheitlich als Rasenfeld gepflegt. Urnengrabstätten ohne Kennzeichnung gibt es auf den Friedhöfen Neumünden und Hermannshagen. | 1.091,00 € | 398,00 € | 1.489,00 € | 20 | Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe a.b.e der Gebührensatzung |
| Wahlgrab, je GrabstelleDer Betrag gilt je Grabstelle; Wahlgrabstätten werden nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung als Einzel- oder Doppelgrabstätten angelegt, je Stelle mindestens 2,50 mal 1,30 Meter. Das Nutzungsrecht läuft fünfundzwanzig Jahre und kann nach Absatz 3 auf Antrag um höchstens weitere fünfundzwanzig Jahre verlängert werden; die Verlängerung kostet nach Buchstabe d.a 116 Euro je Grabstelle und angefangenem Jahr. Für die Pflege sind nach Paragraf 32 Absatz 1 die Nutzungsberechtigten verantwortlich. | 3.056,00 € | 996,00 € | 4.052,00 € | 25 | Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe b.a.a der Gebührensatzung |
| Rasenwahlgrab, je GrabstelleDie teuerste Grabart im Tarif der Stadt. Pflegefrei nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung: Anlage und Pflege erfolgen durch die Friedhofsverwaltung, ein Recht auf individuelle Grabpflege und Grabgestaltung besteht nicht. Der Betrag gilt je Grabstelle, die Verlängerung kostet nach Buchstabe d.b 211 Euro je Grabstelle und angefangenem Jahr. | 5.062,00 € | 996,00 € | 6.058,00 € | 25 | Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe b.a.b der Gebührensatzung |
| UrnenwahlgrabUrnenwahlgrabstätten nehmen nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen auf, die Grabstätte ist 1,00 mal 1,00 Meter groß und das Nutzungsrecht läuft zwanzig Jahre. Die Verlängerung kostet nach Buchstabe d.c 62 Euro je angefangenem Jahr. Für die Pflege sind die Nutzungsberechtigten verantwortlich. | 1.356,00 € | 398,00 € | 1.754,00 € | 20 | Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe b.b.a der Gebührensatzung |
| Rasen-UrnenwahlgrabPflegefrei nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung. Es können nach Absatz 2 bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Nach Absatz 3 ist binnen eines Jahres ein Grabmal zu setzen, zugelassen sind liegende Platten von höchstens 0,50 mal 0,40 Meter oder stehende Grabmale von höchstens 0,75 Meter Breite. Die Verlängerung kostet nach Buchstabe d.d 94 Euro je angefangenem Jahr. | 1.925,00 € | 398,00 € | 2.323,00 € | 20 | Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe b.b.b der Gebührensatzung |
| Baum-UrnenwahlgrabPflegefrei nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung: Die Baumgräber werden von der Friedhofsverwaltung unterhalb des Kronenbereiches der Bäume angelegt und gepflegt. Bis zu zwei Urnen sind zulässig, stehende Steine nicht. Baumgräber gibt es nur auf dem Friedhof Hermannshagen. Die Verlängerung kostet nach Buchstabe d.e 94 Euro je angefangenem Jahr. | 1.925,00 € | 398,00 € | 2.323,00 € | 20 | Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe b.b.c der Gebührensatzung |
| Einzelkammer im KolumbariumDie Urnenkammer misst nach Paragraf 21 Absatz 2 der Friedhofssatzung 28 mal 28 mal 37 Zentimeter und nimmt eine Urne auf; das Nutzungsrecht läuft zwanzig Jahre. Die Verschlussplatte ist nach Absatz 3 vom Antragsteller binnen eines Jahres nach der Erstbelegung in vertiefter Schrift mit mindestens dem Nachnamen zu beschriften. Nicht als pflegefrei geführt: Paragraf 21 sagt nichts darüber, wer die Anlage pflegt, und anonym ist die Grabart nicht. Die Beisetzung kostet nur 186 statt 398 Euro. Das Kolumbarium steht auf dem Friedhof Hedemünden. | 1.508,00 € | 186,00 € | 1.694,00 € | 20 | Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe c.a der Gebührensatzung |
| Doppelkammer im KolumbariumDie Urnenkammer misst nach Paragraf 21 Absatz 2 der Friedhofssatzung 40 mal 40 mal 40 Zentimeter und nimmt zwei Urnen auf. Die Verlängerung kostet nach Buchstabe d.g 81 Euro je angefangenem Jahr, bei der Einzelkammer nach Buchstabe d.f 60 Euro. Nicht als pflegefrei geführt, aus demselben Grund wie die Einzelkammer. | 2.116,00 € | 186,00 € | 2.302,00 € | 20 | Paragraf 5 Absatz 1 Buchstabe c.b der Gebührensatzung |
| Bestattungsbaum für den Familien- oder Freundeskreis mit zwei WaldgrabstellenDer Betrag umfasst den Baum mit zwei Waldgrabstellen; jede weitere Waldgrabstelle an demselben Baum kostet nach Buchstabe b zusätzlich 868,98 Euro. Zulässig sind nach Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe a der Satzung für den Bestattungswald bis zu zwölf Urnenbeisetzungen im Bereich des ausgewählten Baumes; der Kreis der Bestattungsberechtigten wird beim Erwerb festgelegt. Das Nutzungsrecht beträgt nach Paragraf 5 Nummer 1 der Gebührensatzung vierzig Jahre, die Verlängerung kostet nach Nummer 2 Buchstabe a 139,29 Euro je angefangenem Jahr. Pflegefrei nach Paragraf 10 Absatz 3 der Satzung: Pflegeeingriffe durch Angehörige von Verstorbenen oder Dritte sind nicht zulässig, und die Waldgrabstätte bleibt nach Paragraf 5 Absatz 8 dauerhaft naturbelassen. | 5.571,79 € | 381,54 € | 5.953,33 € | 40 | Paragraf 5 Nummer 1 Buchstabe a der Gebührensatzung für den Bestattungswald |
| Waldgrabstätte an einem GemeinschaftsbaumAn einem Gemeinschaftsbaum werden nach Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe b der Satzung für den Bestattungswald ein oder mehrere Beisetzungsplätze erworben; die Plätze vergibt der Friedhofsträger. Pflegefrei nach Paragraf 10 Absatz 3: Pflegeeingriffe durch Angehörige oder Dritte sind nicht zulässig, Grabmale, Gedenksteine, Grabschmuck, Kerzen und Anpflanzungen sind nach Paragraf 5 Absatz 8 untersagt. Ein einheitliches Markierungsschild mit Namen sowie Geburts- und Sterbedatum kann nach Paragraf 10 Absatz 2 am Baum angebracht werden. Die Verlängerung kostet 46,57 Euro je angefangenem Jahr. | 931,36 € | 381,54 € | 1.312,90 € | 20 | Paragraf 5 Nummer 1 Buchstabe c der Gebührensatzung für den Bestattungswald |
| Waldgrabstätte an einem NaturobjektDas günstigste pflegefreie Urnengrab der Stadt. Naturobjekte sind nach Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe c der Satzung für den Bestattungswald eine Fläche der Naturverjüngung, ein abgestorbener oder gefällter Baum oder ein vorhandener Findling. Pflegefrei nach Paragraf 10 Absatz 3. Ein Markierungsschild ist hier nur bedingt und nach vorheriger Genehmigung möglich, auf Naturverjüngungsflächen ausgeschlossen. Die Verlängerung kostet 46,57 Euro je angefangenem Jahr. | 918,88 € | 381,54 € | 1.300,42 € | 20 | Paragraf 5 Nummer 1 Buchstabe d der Gebührensatzung für den Bestattungswald |
| Waldgrabstätte an einem SternenkinderbaumDie Nutzungsgebühr beträgt null Euro. Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe d der Satzung für den Bestattungswald nennt die Sternenkinderbäume ausdrücklich eine kostenfreie Waldgrabstätte an Bäumen für bis zum Ende des ersten Lebensmonats verstorbene Kinder sowie Tot- oder Fehlgeburten, unabhängig von Größe und Gewicht. Von der Gebühr für das Ausheben und Schließen nach Paragraf 5 Nummer 3 nimmt die Gebührensatzung sie nicht aus; wir haben die 381,54 Euro deshalb angesetzt. Pflegefrei nach Paragraf 10 Absatz 3. Eine Verlängerung sieht Paragraf 5 Nummer 2 für diese Waldgrabstätte nicht vor. | 0,00 € | 381,54 € | 381,54 € | 20 | Paragraf 5 Nummer 1 Buchstabe e der Gebührensatzung für den Bestattungswald |
| Anonyme WaldbeisetzungBei dieser Bestattungsart vergibt der Friedhofsträger nach Paragraf 9 Absatz 1 Buchstabe e der Satzung für den Bestattungswald Beisetzungsplätze an Bestattungsbäumen; eine Auswahl der Waldgrabstätte ist ausgeschlossen, Markierungsschilder werden nach Paragraf 10 Absatz 2 nicht angebracht. Die Ruhezeit beträgt zwanzig Jahre ab dem Datum der Beisetzung. Pflegefrei, weil das Grab anonym ist und weil Paragraf 10 Absatz 3 Pflegeeingriffe durch Angehörige oder Dritte verbietet. Eine Verlängerung sieht Paragraf 5 Nummer 2 nicht vor. | 918,88 € | 381,54 € | 1.300,42 € | 20 | Paragraf 5 Nummer 1 Buchstabe f der Gebührensatzung für den Bestattungswald |
Häufige Fragen zu Hann. Münden
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Hann. Münden?
- In Hann. Münden sind 13 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 4 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 21,3 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Hann. Münden?
- Friedhof Neumünden ist mit 6,4 ha der größte Friedhof in Hann. Münden. Er liegt 6,1 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Hann. Münden?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Hann. Münden gelten 25 Jahre für Erdbestattung auf den Friedhöfen der Stadt nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Aschen auf den Friedhöfen der Stadt nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Urnen im Bestattungswald, Mindestruhezeit nach Paragraf 4 Absatz 3 der Satzung für den Bestattungswald.
- Was kostet ein Grab in Hann. Münden?
- Ein Grab in Hann. Münden kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Waldgrabstätte an einem Naturobjekt mit 1.300,42 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hann. Münden mit dem Gebührentarif in Paragraf 5, vom 11.12.2025, beschlossen am 11.12.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Hann. Münden Nr. 34/2025 vom 12.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026.
- Wer ist für die Friedhöfe in Hann. Münden zuständig?
- Für die Friedhöfe in Hann. Münden ist Stadt Hann. Münden, Bereich 4, Fachdienst Grünanlagen und Friedhofswesen zuständig, Vor der Bahn 21, 34346 Hann. Münden, Telefon 05541 75-471. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Hann. Münden, die Fristen setzt Niedersachsen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hann. Münden mit dem Gebührentarif in Paragraf 5 vom 11.12.2025, beschlossen am 11.12.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Hann. Münden Nr. 34/2025 vom 12.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026
- Friedhofssatzung der Stadt Hann. Münden, Lesefassung mit den Ruhezeiten, den Grabarten und den Pflegeregeln vom 28.09.2023, in Kraft seit 01.01.2024, geändert durch die 1. Nachtragssatzung vom 11.12.2025 mit Wirkung vom 01.01.2026, Stand der Lesefassung 01/2026
- Satzung für den Bestattungswald Hann. Münden mit den Arten der Waldgrabstätten und den Pflegeregeln beschlossen am 01.07.2021, ausgefertigt am 02.07.2021, in Kraft seit 01.08.2021
- Gebührensatzung für den Bestattungswald Hann. Münden beschlossen am 14.03.2024, ausgefertigt am 17.04.2024, in Kraft seit 01.08.2024
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.