Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05362004
Alle 10 Friedhöfe in Bedburg
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 02272 402-248
- Stadt Bedburg, Fachdienst 8 Tiefbau und Infrastruktur
- 3.856,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.161,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 10
- Friedhöfe mit Namen
50181 Bedburg
Sargreihengrab
Einzelkammer einer Urnenstele
2 weitere Flächen ohne Namen
Die 10 Friedhöfe in Bedburg nehmen zusammen 11,2 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Bedburg ist der größte mit 3,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 7.630 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 470 m entfernt, der entlegenste 5,4 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 10 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 10 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 1 der 10 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Bedburg rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Bedburg, Fachdienst 8 Tiefbau und Infrastruktur
Am Rathaus 150181 Bedburg
02272 402-248
- Sprechzeiten
- Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 UhrDienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 UhrMittwoch 8.30 bis 12 UhrDonnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 UhrFreitag 8.30 bis 12 Uhr
Die 10 Friedhöfe in Bedburg, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Bedburg | 3,2 ha | 3,1 km | 13 Anlagen, nächste 70 m | Schulzentrum, 80 mBus 905, Bus 924, Bus 975, Bus 987 | keine Angabe |
| Friedhof Kaster | 1,9 ha | 470 m | 23 Anlagen, nächste 50 m | Kaster Rathaus, 270 mBus 905, Bus 975 | keine Angabe |
| Friedhof Königshoven | 1 ha | 1,3 km | 1 Anlagen, nächste 160 m | Ginnerstraße, 190 mBus 905, Bus 975 | keine Angabe |
| Friedhof Kirdorf | 9.470 m² | 4,6 km | 3 Anlagen, nächste 100 m | Kirdorf, Alte Kirche, 120 mBus 975, Bus 988 | keine Angabe |
| Friedhof Broich | 7.630 m² | 1,9 km | 1 Anlagen, nächste 60 m | Agathastraße, 340 mBus 924 | keine Angabe |
| Friedhof Kirchherten | 7.370 m² | 4,9 km | 6 Anlagen, nächste 80 m | Kirchherten Kirche, 80 mBus 905, Bus 987 | keine Angabe |
| Alter Friedhof Bedburg | 6.730 m² | 2,5 km | 8 Anlagen, nächste 120 m | Kölner Platz, 130 mBus 905 | keine Angabe |
| Friedhof Bedburg-Lipp | 6.630 m² | 2,3 km | 2 Anlagen, nächste 380 m | Bedburg Lipp Röntgenstraße, 300 mBus 987 | keine Angabe |
| Friedhof Rath | 6.530 m² | 5,4 km | 2 Anlagen, nächste 40 m | Rath Schule, 120 mBus 924, Bus 987 | keine Angabe |
| Friedhof Kirchtroisdorf | 6.450 m² | 4,4 km | 1 Anlagen, nächste 70 m | Kirchtroisdorf Markt, 200 m | christlich |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Bedburg kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Heinsberg | 30,5 km | 965,00 €Reihengrabstätte für die Bestattung einer Person im Alter von über fünf Jahren | 240,00 €Aschebeisetzung ohne Urne im Aschestreufeld |
| Düren | 24 km | 1.000,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattung, Verstorbene über 5 Jahre, Ruhefrist 25 Jahre | 750,00 €Ascheverstreuung im Fried-Park mit bleibender Gedächtnisstätte, Ruhefrist 20 Jahre |
| Hückelhoven | 23 km | 1.210,78 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, ohne angrenzenden Weg | 224,09 €Verstreuung der Asche auf einem Aschestreufeld |
| Alsdorf | 31,6 km | 1.277,91 €Reihengrab | 487,03 €Aschestreuung auf dem Aschestreufeld |
| Willich | 27,8 km | 1.331,00 €Reihengrabstätte Typ 2 in einer Rasenfläche mit Rasenband | 1.104,00 €Anonyme Urnengrabstätte Typ 5 in einer Rasenfläche |
| Erkelenz | 16,2 km | 1.401,00 €Reihengrabstätte für eine Körperbestattung von Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 905,00 €Verstreuen der Asche im Aschenstreufeld des Zentralfriedhofs |
| Rommerskirchen | 9,1 km | 1.600,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab 6 Jahre | 1.200,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Langerwehe | 27,1 km | 1.681,00 €Reihengrab für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr | 1.291,00 €Urnenreihengrab |
| Am meisten zu sparen | bis 31,6 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Bedburg kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach 15. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bedburg, öffentliche Bekanntmachung, vom 17.12.2025, vom Rat am 16.12.2025 beschlossen, nach Artikel II mit Wirkung zum 01.01.2026 in Kraft, fasst den Gebührentarif zu Paragraf 1 der Satzung vom 15.12.2010 vollständig neu.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| SargreihengrabDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Bedburg. Der Erwerb des Nutzungsrechts ist für fünfundzwanzig Jahre abgegolten. Ein Wiedererwerb ist bei Reihengrabstätten nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich, und die Verlängerungsregel des Tarifs zählt Ziffer 1.1 nicht auf. Für Herrichtung und Instandhaltung ist nach Paragraf 29 Absatz 3 der Inhaber der Zuteilungsurkunde verantwortlich, das Grab ist also nicht pflegefrei. | 3.111,00 € | 745,00 € | 3.856,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.1 |
| Sargkindergrab für Verstorbene unter 5 JahrenDie einzige Grabart, deren Nutzungsrecht nicht fünfundzwanzig, sondern fünfzehn Jahre läuft. Das entspricht der Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung. Die Bestattungsgebühr für ein Kindergrab beträgt nach Ziffer 2.4 dreihundertdreiundsiebzig Euro. | 1.867,00 € | 373,00 € | 2.240,00 € | 15 | Gebührentarif Ziffer 1.2 |
| SargwahlgrabKostet dasselbe wie das Sargreihengrab, lässt aber nach Paragraf 16 der Friedhofssatzung die Lage mitbestimmen und ist verlängerbar. Für den Wiedererwerb setzt der Tarif ein Fünfundzwanzigstel der Gebühr je Jahr an, also 124,44 Euro. Nicht pflegefrei: Paragraf 29 Absatz 3 der Friedhofssatzung macht den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. | 3.111,00 € | 745,00 € | 3.856,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.3 |
| Anonymes SargreihengrabPflegefrei, weil es keine gekennzeichnete Einzelgrabstelle gibt, die jemand pflegen könnte. Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe g der Friedhofssatzung führt anonyme Reihengrabstätten als eigene Grabart, Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe c richtet dafür eigene anonyme Reihengrabfelder ein. Der Tarif verlangt denselben Betrag wie für das pflegefreie Sargreihengrab nach Ziffer 1.11, was die Gleichbehandlung bestätigt. | 5.180,00 € | 745,00 € | 5.925,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.4 |
| UrnenreihengrabDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Bedburg. Nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung wird die Urnenreihengrabstätte im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit abgegeben, ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Nicht pflegefrei: Verantwortlich ist nach Paragraf 29 Absatz 3 der Inhaber der Urkunde. | 1.560,00 € | 149,00 € | 1.709,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.5 |
| UrnenwahlgrabKostet dasselbe wie das Urnenreihengrab, ist aber nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung in der Lage mitzubestimmen und verlängerbar. Der Wiedererwerb kostet ein Fünfundzwanzigstel je Jahr, also 62,40 Euro. Wie viele Urnen beigesetzt werden dürfen, richtet sich nach der Größe der Grabstätte. | 1.560,00 € | 149,00 € | 1.709,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.6 |
| Anonymes UrnengrabPflegefrei, weil die Beisetzung nach Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung der Reihe nach innerhalb einer Fläche von 0,40 mal 0,40 Metern erfolgt und keine Einzelgrabstelle gekennzeichnet wird. Vergeben wird die Stelle nur, wenn das dem Willen des Verstorbenen entspricht oder die Ordnungsbehörde die Bestattung veranlasst. Der Betrag entspricht dem des pflegefreien Urnenreihengrabs nach Ziffer 1.9. | 2.077,00 € | 149,00 € | 2.226,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.7 |
| Pflegefreies UrnenreihengrabDas günstigste pflegefreie Urnengrab in Bedburg. Nach Paragraf 17 Absatz 3a der Friedhofssatzung liegt es in einer besonders dafür vorgesehenen Rasenfläche, die durch die Stadt Bedburg oder einen Beauftragten der Stadt gepflegt und unterhalten wird; Paragraf 29 Absatz 10 stellt Gestaltung und Pflege ausschließlich der Friedhofsverwaltung anheim. Der Nutzungsberechtigte muss binnen drei Monaten eine Grabsteinplatte von 0,40 mal 0,30 Metern niveaugleich in die Rasenfläche legen lassen; deren Preis steht nicht in der Satzung. | 2.077,00 € | 149,00 € | 2.226,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.9 |
| Pflegefreies Urnendoppelwahlgrab, je GrabstelleDer Betrag gilt je Grabstelle, die Doppelgrabstätte kostet also das Doppelte. Pflegefrei nach Paragraf 17 Absatz 4a der Friedhofssatzung: Die Fläche wird durch die Stadt Bedburg oder einen Beauftragten gepflegt und unterhalten. Verlängerbar mit einem Fünfundzwanzigstel je Jahr, also 83,08 Euro je Stelle. Die vorgeschriebene Grabsteinplatte misst hier 0,40 mal 0,60 Meter. | 2.077,00 € | 149,00 € | 2.226,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.10 |
| Pflegefreies SargreihengrabDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Bedburg und zugleich das teuerste Erdgrab überhaupt. Nach Paragraf 15 Absatz 1a der Friedhofssatzung liegt es in einer besonders dafür vorgesehenen Rasenfläche, die durch die Stadt Bedburg oder einen Beauftragten der Stadt gepflegt und unterhalten wird. Der Aufpreis gegenüber dem gewöhnlichen Sargreihengrab beträgt 2.069 Euro und deckt die Pflege über fünfundzwanzig Jahre. Die niveaugleiche Grabsteinplatte von 0,50 mal 0,50 Metern ist Pflicht und geht zu Lasten des Nutzungsberechtigten. | 5.180,00 € | 745,00 € | 5.925,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.11 |
| Pflegefreies Doppel-Sargwahlgrab, je GrabstelleDer Betrag gilt je Grabstelle. Pflegefrei nach Paragraf 16 Absatz 1a der Friedhofssatzung: Die Rasenfläche wird durch die Stadt Bedburg oder einen Beauftragten gepflegt und unterhalten. Verlängerbar mit einem Fünfundzwanzigstel je Jahr, also 207,20 Euro je Stelle. Die Grabsteinplatte für ein Erdgrab mit zwei Stellen misst nach Paragraf 29 Absatz 10 einen Meter mal 0,50 Meter. | 5.180,00 € | 745,00 € | 5.925,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.12 |
| Pflegefreies Baum-UrnenreihengrabPflegefrei nach Paragraf 17 Absatz 3b der Friedhofssatzung: Die Baumgrabstätte liegt in einer besonders dafür vorgesehenen Fläche, die durch die Stadt Bedburg oder einen Beauftragten gepflegt und unterhalten wird. Die Beisetzung kostet hier nach Ziffer 2.13 zweihundertachtundneunzig Euro, also doppelt so viel wie eine gewöhnliche Urnenbestattung. Statt einer Grabsteinplatte sind nach Paragraf 29 Absatz 11 nur Markierungsschilder von 0,09 mal 0,05 Metern zulässig, und diese sind keine Pflicht. | 2.077,00 € | 298,00 € | 2.375,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.13 |
| Pflegefreies Baum-Urnenwahlgrab, je GrabstelleDer Betrag gilt je Grabstelle; die Baumgrabstätte wird nach Paragraf 17 Absatz 4c der Friedhofssatzung ein- oder zweistellig vergeben. Pflegefrei nach Paragraf 17 Absatz 4b: Die Fläche wird durch die Stadt Bedburg oder einen Beauftragten gepflegt und unterhalten. Verlängerbar mit einem Fünfundzwanzigstel je Jahr, also 83,08 Euro je Stelle. | 2.077,00 € | 298,00 € | 2.375,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.14 |
| Urnenstele mit DoppelkammerDer Betrag gilt für die gesamte Doppelkammer, die nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe s der Friedhofssatzung als zweistellige Urnenstelenwahlgrabstätte vergeben wird. Nicht als pflegefrei geführt: Paragraf 14 Absatz 2 zählt die pflegefreien Grabarten unter den Buchstaben k bis p namentlich auf und nennt die Urnenstele dort nicht, und Paragraf 29 Absatz 3 macht bei Wahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. Zu gestalten ist an der Stele allerdings nichts: Nach Paragraf 29 Absatz 12 ist als einzige Kennzeichnung eine einheitliche gravierte Verschlussplatte zulässig, und Grabschmuck darf nur am dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. | 2.023,00 € | 149,00 € | 2.172,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.15 |
| Einzelkammer einer UrnensteleDie Hälfte einer Doppelkammer, für eine Urne. Verlängerbar mit einem Fünfundzwanzigstel je Jahr, also 40,48 Euro. Nicht als pflegefrei geführt, aus demselben Grund wie die Doppelkammer. | 1.012,00 € | 149,00 € | 1.161,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.16 |
| AschestreufeldDer Gebührentarif nennt für das Aschestreufeld keine Laufzeit: Der Satz hinter der Liste, der den Erwerb des Nutzungsrechts auf fünfundzwanzig Jahre festlegt, zählt die Ziffern 1.1, 1.3 bis 1.7 und 1.9 bis 1.16 auf und lässt Ziffer 1.17 aus. Die Ruhezeit von fünfundzwanzig Jahren nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung gilt auch für Aschen, ein Nutzungsrecht an einer bestimmten Stelle entsteht aber nicht. Pflegefrei, weil die Asche nach Paragraf 17 Absatz 6 durch Verstreuung beigesetzt wird, am Aschestreufeld nicht gekennzeichnet wird, wer beigesetzt worden ist, und Grabmale sowie Grabeinfassungen dort nicht zulässig sind. Eine Beisetzungsgebühr nennt Ziffer 2 dafür nicht. | 1.539,00 € | - | 1.539,00 € | - | Gebührentarif Ziffer 1.17 |
Häufige Fragen zu Bedburg
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Bedburg?
- In Bedburg sind 10 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 2 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 11,2 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Bedburg?
- Friedhof Bedburg ist mit 3,2 ha der größte Friedhof in Bedburg. Er liegt 3,1 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Bedburg?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Bedburg gelten 25 Jahre für Erdbestattung und Urnenbeisetzung Erwachsener nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Bedburg?
- Ein Grab in Bedburg kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Einzelkammer einer Urnenstele mit 1.161,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist 15. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bedburg, öffentliche Bekanntmachung, vom 17.12.2025, vom Rat am 16.12.2025 beschlossen, nach Artikel II mit Wirkung zum 01.01.2026 in Kraft, fasst den Gebührentarif zu Paragraf 1 der Satzung vom 15.12.2010 vollständig neu.
- Wer ist für die Friedhöfe in Bedburg zuständig?
- Für die Friedhöfe in Bedburg ist Stadt Bedburg, Fachdienst 8 Tiefbau und Infrastruktur zuständig, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg, Telefon 02272 402-248. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Bedburg, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- 15. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bedburg, öffentliche Bekanntmachung vom 17.12.2025, vom Rat am 16.12.2025 beschlossen, nach Artikel II mit Wirkung zum 01.01.2026 in Kraft, fasst den Gebührentarif zu Paragraf 1 der Satzung vom 15.12.2010 vollständig neu
- Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg, Lesefassung im Ortsrecht der Stadt vom 15.12.2010 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 18.12.2024, gültig gewesen ab 01.01.2025, im Ortsrecht am 05.09.2026 noch als geltende Fassung angeboten und durch die 15. Änderungssatzung überholt
- Friedhofssatzung der Stadt Bedburg, Lesefassung im Ortsrecht der Stadt vom 13.11.2013, in Kraft seit 01.01.2014, zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 18.09.2024
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.