Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05378004
Alle 13 Friedhöfe in Bergisch Gladbach
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 02202 14-1360
- Stadt Bergisch Gladbach, Friedhofsverwaltung im Gustav-Lübbe-Haus
- 1.830,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 735,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 13
- Friedhöfe mit Namen
51469 Bergisch Gladbach
Wahlgrabstätte, je Grabstelle in der Grabkammer
Anonymes Urnengrab
7 weitere Flächen ohne Namen
Die 13 Friedhöfe in Bergisch Gladbach nehmen zusammen 30,2 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Sankt Laurentius ist der größte mit 4,5 ha, in der Mitte liegen sie bei 2 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 570 m entfernt, der entlegenste 6,4 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 13 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 13 haben eine erfasste Parkanlage. Einer ist als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 10 der 13 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Bergisch Gladbach rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Bergisch Gladbach, Friedhofsverwaltung im Gustav-Lübbe-Haus
Scheidtbachstraße 2351469 Bergisch Gladbach
02202 14-1360
- Sprechzeiten
- Montag bis Freitag 9 bis 12 UhrMontag bis Donnerstag 14 bis 15 UhrTermine nur nach Vereinbarung
Die 13 Friedhöfe in Bergisch Gladbach, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Sankt Laurentius | 4,5 ha | 3,2 km | 56 Anlagen, nächste 120 m | Markt, 400 mBus 227, Bus 400, Bus 426, Bus 427 | christlich, römisch-katholisch |
| Friedhof Bensberg | 4,4 ha | 570 m | 55 Anlagen, nächste 90 m | Deutscher Platz, 230 mBus 457 | keine Angabe |
| Städtischer Begräbniswald | 3,5 ha | 4,7 km | 4 Anlagen, nächste 130 m | Reuterstraße, 160 mBus 437 | christlich |
| Friedhof Gronau | 3,3 ha | 2,9 km | 6 Anlagen, nächste 30 m | Gronau Friedhof, 100 mBus 451, Bus 452, Bus N44 | christlich |
| Friedhof Refrath | 2,8 ha | 3,3 km | 37 Anlagen, nächste 70 m | Kippekausen, Friedhof, 120 mBus 452, Bus N44 | keine Angabe |
| Waldfriedhof Schildgen | 2,4 ha | 6,4 km | 1 Anlagen, nächste 120 m | Katterbach, 900 mBus 222, Bus 227, Bus N41, Bus N42 | christlich |
| Evangelischer Friedhof Quirlsberg | 2 ha | 2,4 km | 34 Anlagen, nächste 100 m | Evangelisches Krankenhaus, 200 mBus 453, Bus N45, Bus N46 | christlich, evangelisch |
| Friedhof St. Clemens Paffrath | 1,9 ha | 4,9 km | 27 Anlagen, nächste 80 m | Paffrath Friedhof, 70 mBus 437 | christlich |
| Friedhof Sankt Marien | 1,9 ha | 2,8 km | 6 Anlagen, nächste 160 m | Gronau Friedhof, 100 mBus 451, Bus 452, Bus N44 | christlich |
| St. Antonius Abbas | 1,7 ha | 2,5 km | 10 Anlagen, nächste 70 m | Kierdorf, 340 mBus 453, Bus N45, Bus N46 | christlich |
| Hebborner Friedhof | 1,3 ha | 4,3 km | 17 Anlagen, nächste 100 m | Hebborn Friedhof, 250 mBus 430, Bus 431, Bus 433 | christlich, katholisch |
| Pütz Roth | 3.600 m² | 2,3 km | 10 Anlagen, nächste 130 m | Heiligenstock, 270 mBus 426, Bus N43 | keine Angabe |
| Historischer Friedhof GnadenkircheDenkmal | 510 m² | 2,5 km | 36 Anlagen, nächste 60 m | Am Mühlenberg, 110 mBus 427, Bus 434, Bus 439, Bus N41 | christlich, evangelisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Bergisch Gladbach kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Bonn | 26,8 km | 1.229,43 €Grabstätte im Landschaftsgrabfeld für eine Erdbestattung600,57 € gespart | 584,73 €Memoriamgrab für eine Urne im Landschaftsgrabfeld150,27 € gespart |
| Königswinter | 30,9 km | 1.510,00 €Erdreihengrabkammer auf dem Friedhof 09 Thomasberg, Nutzungszeit 12 Jahre320,00 € gespart | 1.010,00 €Aschestreustätte in einer anonymen Urnenreihengrabstätte, Nutzungszeit 12 Jahre |
| Rommerskirchen | 33,9 km | 1.600,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab 6 Jahre230,00 € gespart | 1.200,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Solingen | 22,7 km | 1.681,00 €Sargreihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, Waldfriedhof Hermann-Löns-Weg149,00 € gespart | 757,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Dormagen | 25,8 km | 1.790,20 €Reihengrab39,80 € gespart | 1.440,00 €Urnenreihengrab |
| Gummersbach | 29,8 km | 1.812,00 €Pflegefreie Reihengrabstätte für Erdbestattungen im Grabkammersystem, 15 Jahre18,00 € gespart | 701,80 €Recht auf Beisetzung durch Verstreuen der Asche auf dem Aschestreufeld33,20 € gespart |
| Bergisch Gladbach (hier) | - | 1.830,00 €Wahlgrabstätte, je Grabstelle in der Grabkammer | 735,00 €Anonymes Urnengrab |
| Langenfeld (Rheinland) | 20,8 km | 1.979,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.270,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Am meisten zu sparen | bis 33,9 km | 600,57 €in Bonn, 26,8 km entfernt | 150,27 €in Bonn, 26,8 km entfernt |
Was ein Grab in Bergisch Gladbach kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Bergisch Gladbach, Ortsrecht Nummer 73.2, vom 17.12.2003 in der Fassung der VI. Nachtragssatzung vom 21.06.2023, bekannt gemacht am 28.09.2023, gültig ab 01.12.2023.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr im ErdgrabZur Bereitstellungsgebühr von 2.100 Euro kommen 311 Euro für die Grababräumung, die die Satzung nach Ziffer 6.1 ausdrücklich im Vorhinein erhebt. Paragraf 26 Absatz 2 der Friedhofssatzung ordnet für das Abräumen einen Benutzungszwang an. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 13 Absatz 1 nicht möglich. | 2.411,00 € | 475,00 € | 2.886,00 € | 30 | Paragraf 5 Ziffern 1.2.2.1, 6.1 und 2.2.2.1 |
| Reihengrabstätte in der Grabkammer, Pflege durch die AngehörigenGrabkammern gibt es nach Paragraf 13 Absatz 5 der Friedhofssatzung nur auf den Friedhöfen Gronau und Herkenrath, die Ruhezeit beträgt dort 15 Jahre. Zur Bereitstellungsgebühr von 1.260 Euro kommen 311 Euro Pflegekosten nach Ziffer 5.2 und 311 Euro Grababräumung nach Ziffer 6.1, beide fallen zwingend an. | 1.882,00 € | 450,00 € | 2.332,00 € | 15 | Paragraf 5 Ziffern 1.2.2.2, 5.2, 6.1 und 2.2.2.2 |
| Reihengrabstätte in der Grabkammer, ohne Pflegeverpflichtung der AngehörigenDie einzige Grabart, bei der die Gebührensatzung selbst die Pflege regelt: Ziffer 5.1 nennt 620 Euro für ein Reihenkammergrab ohne Pflegeverpflichtung durch die Angehörigen. Dazu kommen die Bereitstellung mit 1.260 Euro und die im Vorhinein erhobene Grababräumung mit 311 Euro. | 2.191,00 € | 450,00 € | 2.641,00 € | 15 | Paragraf 5 Ziffern 1.2.2.2, 5.1, 6.1 und 2.2.2.2 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Ruhezeit für Verstorbene unter fünf Jahren beträgt nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung 25 Jahre. Zur Bereitstellung von 850 Euro kommen 311 Euro Grababräumung, die im Vorhinein erhoben werden. | 1.161,00 € | 250,00 € | 1.411,00 € | 25 | Paragraf 5 Ziffern 1.2.1, 6.1 und 2.1 |
| Wahlgrabstätte, je Grabstelle im ErdgrabDer Wiedererwerb während der Ruhezeit kostet nach Ziffer 1.1.3.2 je Jahr ein Dreißigstel der Gebühr, also 92 Euro. Auf Antrag dürfen nach Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung zusätzlich bis zu vier Urnen beigesetzt werden. | 2.760,00 € | 650,00 € | 3.410,00 € | 30 | Paragraf 5 Ziffern 1.1.1.1 und 2.2.1.1 |
| Wahlgrabstätte, je Grabstelle in der GrabkammerDie günstigste Erdbestattung in Bergisch Gladbach, allerdings mit der kürzesten Ruhezeit. Grabkammern gibt es nach Paragraf 14 Absatz 14 der Friedhofssatzung nur auf den Friedhöfen Gronau und Herkenrath, die Ruhezeit beträgt dort 15 Jahre. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 1.1.3.2 je Jahr ein Fünfzehntel der Gebühr, also 92 Euro. | 1.380,00 € | 450,00 € | 1.830,00 € | 15 | Paragraf 5 Ziffern 1.1.1.2 und 2.2.1.2 |
| Grabstätte für Tot- oder Fehlgeburten mit einem Geburtsgewicht unter 1.000 GrammDie Stadt erhebt eine Anerkennungsgebühr von je einem Euro und verzichtet nach Ziffer 1.2.4 ganz darauf, wenn die Eltern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII beziehen. Die Gräber liegen nach Paragraf 19 der Friedhofssatzung auf der Erweiterungsfläche des Friedhofs Moitzfeld, die Ruhefrist beträgt fünf Jahre. | 1,00 € | 1,00 € | 2,00 € | 5 | Paragraf 5 Ziffern 1.2.4 und 2.2.5 |
| Grabstätte für Tot- oder Fehlgeburten mit einem Geburtsgewicht ab 1.000 GrammAb einem Geburtsgewicht von 1.000 Gramm beträgt die Ruhefrist zehn Jahre. Sie kann nach Paragraf 19 Absatz 5 der Friedhofssatzung nicht verlängert werden. | 1,00 € | 1,00 € | 2,00 € | 10 | Paragraf 5 Ziffern 1.2.4 und 2.2.5, Ruhefrist nach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung |
| Urnen-ReihengrabstätteDie günstigste Grabart in Bergisch Gladbach. Zur Bereitstellung von 525 Euro kommen 66 Euro Grababräumung, die die Satzung nach Ziffer 6.5 im Vorhinein erhebt. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 591,00 € | 210,00 € | 801,00 € | 15 | Paragraf 5 Ziffern 1.2.3, 6.5 und 2.2.3.2 |
| Urnenwahlgrabstätte, für bis zu vier UrnenIn der Grabstätte können nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung vier Urnen beigesetzt werden; der Betrag gilt für die ganze Stelle, die Bestattungsgebühr fällt je Urne an. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 1.1.4.2 je Jahr ein Fünfzehntel der Gebühr, also 92 Euro. | 1.380,00 € | 260,00 € | 1.640,00 € | 15 | Paragraf 5 Ziffern 1.1.2 und 2.2.3.1 |
| Anonymes UrnengrabDas günstigste pflegefreie Grab in Bergisch Gladbach. Nach Paragraf 17 der Friedhofssatzung stellt die Stadt auf den Friedhöfen Gronau und Moitzfeld je eine Fläche bereit, auf der die Gräber nicht einzeln erkennbar sind. Es gibt also keine Grabstelle, die jemand pflegen könnte. | 525,00 € | 210,00 € | 735,00 € | 15 | Paragraf 5 Ziffern 1.3 und 2.2.4.1 |
| Beisetzung von Totenasche im Wurzelbereich eines BaumesNach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung sind eine Gestaltung, eine Bepflanzung und die namentliche Kennzeichnung der Beisetzungsstätte ausgeschlossen; die Asche wird urnenlos eingestreut. Die Gestaltung des Begräbniswaldes obliegt nach Paragraf 22 Absatz 3 der Friedhofsverwaltung. | 705,00 € | 260,00 € | 965,00 € | 15 | Paragraf 5 Ziffern 1.4 und 2.2.4.2 |
| Beisetzung am Familienbaum, für bis zu vier Aschen je BaumDer Betrag gilt für den ganzen Baum mit vier Grabstellen, die Bestattungsgebühr fällt je Asche an. Die Reservierung setzt nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung voraus und kann durch eine weitere Vereinbarung verlängert werden. Wie bei jeder Beisetzung im Wurzelbereich sind Gestaltung, Bepflanzung und namentliche Kennzeichnung ausgeschlossen. | 2.820,00 € | 260,00 € | 3.080,00 € | 15 | Paragraf 5 Ziffern 1.5 und 2.2.4.2 |
Häufige Fragen zu Bergisch Gladbach
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Bergisch Gladbach?
- In Bergisch Gladbach sind 13 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 7 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 30,2 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Bergisch Gladbach?
- Friedhof Sankt Laurentius ist mit 4,5 ha der größte Friedhof in Bergisch Gladbach. Er liegt 3,2 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Bergisch Gladbach?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Bergisch Gladbach gelten 30 Jahre für Leichen, Regelfall im Erdgrab nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Leichen von Personen unter fünf Jahren nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Aschen nach Paragraf 10 Absatz 2 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Erdbestattung in einer Grabkammer auf den Friedhöfen Gronau und Herkenrath nach Paragraf 13 Absatz 5 und Paragraf 14 Absatz 14 der Friedhofssatzung, dazu 5 Jahre für Tot- und Fehlgeburten mit einem Geburtsgewicht unter 1.000 Gramm nach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung, dazu 10 Jahre für Tot- und Fehlgeburten mit einem Geburtsgewicht ab 1.000 Gramm nach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Bergisch Gladbach?
- Ein Grab in Bergisch Gladbach kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonymes Urnengrab mit 735,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Bergisch Gladbach, Ortsrecht Nummer 73.2, vom 17.12.2003 in der Fassung der VI. Nachtragssatzung vom 21.06.2023, bekannt gemacht am 28.09.2023, gültig ab 01.12.2023.
- Wer ist für die Friedhöfe in Bergisch Gladbach zuständig?
- Für die Friedhöfe in Bergisch Gladbach ist Stadt Bergisch Gladbach, Friedhofsverwaltung im Gustav-Lübbe-Haus zuständig, Scheidtbachstraße 23, 51469 Bergisch Gladbach, Telefon 02202 14-1360. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Bergisch Gladbach, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Bergisch Gladbach, Ortsrecht Nummer 73.2 vom 17.12.2003 in der Fassung der VI. Nachtragssatzung vom 21.06.2023, bekannt gemacht am 28.09.2023, gültig ab 01.12.2023
- Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bergisch Gladbach, Friedhofssatzung, Ortsrecht Nummer 73.1 in der Fassung der XI. Nachtragssatzung, zuletzt beschlossen vom Rat am 18.02.2020
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.