Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen, AGS 05378004
Friedhofsgebühren in Bergisch Gladbach, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Bergisch Gladbach, Ortsrecht Nummer 73.2, vom 17.12.2003 in der Fassung der VI. Nachtragssatzung vom 21.06.2023, bekannt gemacht am 28.09.2023, gültig ab 01.12.2023. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Bergisch Gladbach und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Bergisch Gladbach, Friedhofsverwaltung.
- 2,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 3.410,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 13
- Grabarten in der Satzung
- 30 Jahre
- Ruhefrist, Leichen, Regelfall im Erdgrab
Grabstätte für Tot- oder Fehlgeburten mit einem Geburtsgewicht unter 1.000 Gramm, mit Beisetzung
Wahlgrabstätte, je Grabstelle im Erdgrab, mit Beisetzung
Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Bergisch Gladbach kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
8 Grabarten für die Erdbestattung in Bergisch Gladbach
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr im ErdgrabZur Bereitstellungsgebühr von 2.100 Euro kommen 311 Euro für die Grababräumung, die die Satzung nach Ziffer 6.1 ausdrücklich im Vorhinein erhebt. Paragraf 26 Absatz 2 der Friedhofssatzung ordnet für das Abräumen einen Benutzungszwang an. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 13 Absatz 1 nicht möglich. | 2.411,00 € | 475,00 € | 2.886,00 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffern 1.2.2.1, 6.1 und 2.2.2.1 |
| Reihengrabstätte in der Grabkammer, Pflege durch die AngehörigenGrabkammern gibt es nach Paragraf 13 Absatz 5 der Friedhofssatzung nur auf den Friedhöfen Gronau und Herkenrath, die Ruhezeit beträgt dort 15 Jahre. Zur Bereitstellungsgebühr von 1.260 Euro kommen 311 Euro Pflegekosten nach Ziffer 5.2 und 311 Euro Grababräumung nach Ziffer 6.1, beide fallen zwingend an. | 1.882,00 € | 450,00 € | 2.332,00 € | 15 J. | Paragraf 5 Ziffern 1.2.2.2, 5.2, 6.1 und 2.2.2.2 |
| Reihengrabstätte in der Grabkammer, ohne Pflegeverpflichtung der AngehörigenDie einzige Grabart, bei der die Gebührensatzung selbst die Pflege regelt: Ziffer 5.1 nennt 620 Euro für ein Reihenkammergrab ohne Pflegeverpflichtung durch die Angehörigen. Dazu kommen die Bereitstellung mit 1.260 Euro und die im Vorhinein erhobene Grababräumung mit 311 Euro. | 2.191,00 € | 450,00 € | 2.641,00 € | 15 J. | Paragraf 5 Ziffern 1.2.2.2, 5.1, 6.1 und 2.2.2.2 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Ruhezeit für Verstorbene unter fünf Jahren beträgt nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung 25 Jahre. Zur Bereitstellung von 850 Euro kommen 311 Euro Grababräumung, die im Vorhinein erhoben werden. | 1.161,00 € | 250,00 € | 1.411,00 € | 25 J. | Paragraf 5 Ziffern 1.2.1, 6.1 und 2.1 |
| Wahlgrabstätte, je Grabstelle im ErdgrabDer Wiedererwerb während der Ruhezeit kostet nach Ziffer 1.1.3.2 je Jahr ein Dreißigstel der Gebühr, also 92 Euro. Auf Antrag dürfen nach Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung zusätzlich bis zu vier Urnen beigesetzt werden. | 2.760,00 € | 650,00 € | 3.410,00 € | 30 J. | Paragraf 5 Ziffern 1.1.1.1 und 2.2.1.1 |
| Wahlgrabstätte, je Grabstelle in der GrabkammerDie günstigste Erdbestattung in Bergisch Gladbach, allerdings mit der kürzesten Ruhezeit. Grabkammern gibt es nach Paragraf 14 Absatz 14 der Friedhofssatzung nur auf den Friedhöfen Gronau und Herkenrath, die Ruhezeit beträgt dort 15 Jahre. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 1.1.3.2 je Jahr ein Fünfzehntel der Gebühr, also 92 Euro. | 1.380,00 € | 450,00 € | 1.830,00 € | 15 J. | Paragraf 5 Ziffern 1.1.1.2 und 2.2.1.2 |
| Grabstätte für Tot- oder Fehlgeburten mit einem Geburtsgewicht unter 1.000 GrammDie Stadt erhebt eine Anerkennungsgebühr von je einem Euro und verzichtet nach Ziffer 1.2.4 ganz darauf, wenn die Eltern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII beziehen. Die Gräber liegen nach Paragraf 19 der Friedhofssatzung auf der Erweiterungsfläche des Friedhofs Moitzfeld, die Ruhefrist beträgt fünf Jahre. | 1,00 € | 1,00 € | 2,00 € | 5 J. | Paragraf 5 Ziffern 1.2.4 und 2.2.5 |
| Grabstätte für Tot- oder Fehlgeburten mit einem Geburtsgewicht ab 1.000 GrammAb einem Geburtsgewicht von 1.000 Gramm beträgt die Ruhefrist zehn Jahre. Sie kann nach Paragraf 19 Absatz 5 der Friedhofssatzung nicht verlängert werden. | 1,00 € | 1,00 € | 2,00 € | 10 J. | Paragraf 5 Ziffern 1.2.4 und 2.2.5, Ruhefrist nach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung |
5 Grabarten für die Urne in Bergisch Gladbach
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnen-ReihengrabstätteDie günstigste Grabart in Bergisch Gladbach. Zur Bereitstellung von 525 Euro kommen 66 Euro Grababräumung, die die Satzung nach Ziffer 6.5 im Vorhinein erhebt. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 591,00 € | 210,00 € | 801,00 € | 15 J. | Paragraf 5 Ziffern 1.2.3, 6.5 und 2.2.3.2 |
| Urnenwahlgrabstätte, für bis zu vier UrnenIn der Grabstätte können nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung vier Urnen beigesetzt werden; der Betrag gilt für die ganze Stelle, die Bestattungsgebühr fällt je Urne an. Der Wiedererwerb kostet nach Ziffer 1.1.4.2 je Jahr ein Fünfzehntel der Gebühr, also 92 Euro. | 1.380,00 € | 260,00 € | 1.640,00 € | 15 J. | Paragraf 5 Ziffern 1.1.2 und 2.2.3.1 |
| Anonymes UrnengrabDas günstigste pflegefreie Grab in Bergisch Gladbach. Nach Paragraf 17 der Friedhofssatzung stellt die Stadt auf den Friedhöfen Gronau und Moitzfeld je eine Fläche bereit, auf der die Gräber nicht einzeln erkennbar sind. Es gibt also keine Grabstelle, die jemand pflegen könnte. | 525,00 € | 210,00 € | 735,00 € | 15 J. | Paragraf 5 Ziffern 1.3 und 2.2.4.1 |
| Beisetzung von Totenasche im Wurzelbereich eines BaumesNach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung sind eine Gestaltung, eine Bepflanzung und die namentliche Kennzeichnung der Beisetzungsstätte ausgeschlossen; die Asche wird urnenlos eingestreut. Die Gestaltung des Begräbniswaldes obliegt nach Paragraf 22 Absatz 3 der Friedhofsverwaltung. | 705,00 € | 260,00 € | 965,00 € | 15 J. | Paragraf 5 Ziffern 1.4 und 2.2.4.2 |
| Beisetzung am Familienbaum, für bis zu vier Aschen je BaumDer Betrag gilt für den ganzen Baum mit vier Grabstellen, die Bestattungsgebühr fällt je Asche an. Die Reservierung setzt nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung voraus und kann durch eine weitere Vereinbarung verlängert werden. Wie bei jeder Beisetzung im Wurzelbereich sind Gestaltung, Bepflanzung und namentliche Kennzeichnung ausgeschlossen. | 2.820,00 € | 260,00 € | 3.080,00 € | 15 J. | Paragraf 5 Ziffern 1.5 und 2.2.4.2 |
26 weitere Gebühren in der Satzung von Bergisch Gladbach
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Grabbereitung für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 250,00 € | Paragraf 5 Ziffer 2.1 |
| Grabbereitung in einer Wahlgrabstätte im Erdgrab | 650,00 € | Paragraf 5 Ziffer 2.2.1.1 |
| Grabbereitung in einer Wahlgrabstätte in der Grabkammer | 450,00 € | Paragraf 5 Ziffer 2.2.1.2 |
| Grabbereitung in einer Reihengrabstätte im Erdgrab | 475,00 € | Paragraf 5 Ziffer 2.2.2.1 |
| Grabbereitung in einer Reihengrabstätte in der Grabkammer | 450,00 € | Paragraf 5 Ziffer 2.2.2.2 |
| Beisetzung einer Urne im Urnenwahlgrab | 260,00 € | Paragraf 5 Ziffer 2.2.3.1 |
| Beisetzung einer Urne im Urnenreihengrab | 210,00 € | Paragraf 5 Ziffer 2.2.3.2 |
| Beisetzung einer Urne im anonymen Urnengrab | 210,00 € | Paragraf 5 Ziffer 2.2.4.1 |
| Beisetzung von Totenasche im Wurzelbereich eines Baumes | 260,00 € | Paragraf 5 Ziffer 2.2.4.2 |
| Bestattung von Tot- und Fehlgeburten | 1,00 € | Paragraf 5 Ziffer 2.2.5 |
| Wiedererwerb eines Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte während der Ruhezeit, je Jahr | 92,00 € | Paragraf 5 Ziffer 1.1.3.2 |
| Wiedererwerb eines Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte während der Ruhezeit, je Jahr | 92,00 € | Paragraf 5 Ziffer 1.1.4.2 |
| Unterbringung einer Leiche in der Sargeinstellung, je Tag | 45,00 € | Paragraf 5 Ziffer 3.1 |
| Nutzung der Trauerhalle für die Trauerfeier | 210,00 € | Paragraf 5 Ziffer 3.2 |
| Nutzung des Unterstandes im Begräbniswald für die Trauerfeier | 90,00 € | Paragraf 5 Ziffer 3.3 |
| Ausbettung Verstorbener ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.960,00 € | Paragraf 5 Ziffer 4.1 |
| Ausbettung Verstorbener bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 1.079,00 € | Paragraf 5 Ziffer 4.2 |
| Ausbettung einer Urne | 786,00 € | Paragraf 5 Ziffer 4.3 |
| Pflegekosten für ein Reihenkammergrab ohne Pflegeverpflichtung durch die Angehörigen | 620,00 € | Paragraf 5 Ziffer 5.1 |
| Pflegekosten für ein Reihenkammergrab mit Pflegeverpflichtung durch die Angehörigen | 311,00 € | Paragraf 5 Ziffer 5.2 |
| Einsäen mit Rasen und nachfolgende Pflege eines Erd- oder Kammergrabes bis zum Ablauf der Ruhezeit, je Jahr und Grabstelle | 125,00 € | Paragraf 5 Ziffer 5.3 |
| Grababräumung einer Reihengrabstätte einschließlich Entsorgung, im Vorhinein erhoben | 311,00 € | Paragraf 5 Ziffer 6.1 |
| Grababräumung eines Erdwahl-Einzelgrabes einschließlich Entsorgung | 1.156,00 € | Paragraf 5 Ziffer 6.2 |
| Grababräumung eines Erdwahl-Doppelgrabes einschließlich Entsorgung | 1.573,00 € | Paragraf 5 Ziffer 6.3 |
| Grababräumung eines Urnenwahlgrabes einschließlich Entsorgung | 740,00 € | Paragraf 5 Ziffer 6.4 |
| Grababräumung eines Urnen-Reihengrabes einschließlich Entsorgung, im Vorhinein erhoben | 66,00 € | Paragraf 5 Ziffer 6.5 |
Was ein Grab in Bergisch Gladbach über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
10.686,00 €
Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr im Erdgrab in Bergisch Gladbach, über 30 Jahre, das sind 356,20 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 5 Ziffern 1.2.2.1, 6.1 und 2.2.2.1 | 2.411,00 € |
| BestattungParagraf 5 Ziffer 2.1 | 475,00 € |
| Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 7.800,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.886,00 € |
Zur Bereitstellungsgebühr von 2.100 Euro kommen 311 Euro für die Grababräumung, die die Satzung nach Ziffer 6.1 ausdrücklich im Vorhinein erhebt. Paragraf 26 Absatz 2 der Friedhofssatzung ordnet für das Abräumen einen Benutzungszwang an. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 13 Absatz 1 nicht möglich.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Bergisch Gladbach, Ortsrecht Nummer 73.2, vom 17.12.2003 in der Fassung der VI. Nachtragssatzung vom 21.06.2023, bekannt gemacht am 28.09.2023, gültig ab 01.12.2023. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
12 Fragen, die die Satzung von Bergisch Gladbach offenlässt
- Die Satzung gilt für die sechs städtischen Friedhöfe Bensberg, Moitzfeld, Herkenrath, Refrath, Gronau und Reuterstraße. Die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet haben eigene Ordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Wir haben die Grababräumungsgebühr in die Nutzungsgebühr der Reihengräber und der Urnenreihengräber gerechnet, weil der Tarif hinter beide Sätze ausdrücklich im Vorhinein schreibt und Paragraf 26 Absatz 2 der Friedhofssatzung für dieses Abräumen einen Benutzungszwang anordnet. Das sind 311 Euro bei jedem Reihengrab und 66 Euro beim Urnenreihengrab. Bei den Wahlgräbern fehlt dieser Zusatz, dort haben die Nutzungsberechtigten nach demselben Absatz die Wahl, selbst abzuräumen oder die Stadt zu beauftragen; diese Sätze rechnen wir deshalb nicht ein.
- Beim anonymen Urnengrab haben wir keine Abräumgebühr eingerechnet. Ziffer 6.5 spricht nur vom Urnen-Reihengrab, und die Friedhofssatzung führt das anonyme Urnengrab in Paragraf 12 Absatz 2 als eigene Grabart neben der Urnen-Reihengrabstätte.
- Für ein Reihenkammergrab erhebt die Stadt in jedem Fall Pflegekosten: 620 Euro nach Ziffer 5.1, wenn die Angehörigen keine Pflegeverpflichtung tragen, und 311 Euro nach Ziffer 5.2, wenn sie sie tragen. Wir führen deshalb beide Fassungen als getrennte Grabarten. Nur die Fassung nach Ziffer 5.1 ist pflegefrei, weil dort die Gebührensatzung selbst die Pflegeverpflichtung von den Angehörigen nimmt.
- Ziffer 5.3 bietet für jedes Erd- oder Kammergrab an, es mit Rasen einzusäen und bis zum Ablauf der Ruhezeit zu pflegen, für 125 Euro je Jahr und Grabstelle. Das ist keine eigene Grabart des Tarifs, sondern eine Zusatzleistung, deshalb haben wir daraus kein pflegefreies Grab gemacht. Wer sie für ein Erdreihengrab über die volle Ruhezeit von 30 Jahren bestellt, zahlt 3.750 Euro zusätzlich.
- Die Beisetzung im Wurzelbereich eines Baumes und der Familienbaum sind hier als pflegefrei geführt. Die Belegstelle ist Paragraf 18 Absatz 1 Satz 5 der Friedhofssatzung, wonach eine Gestaltung, eine Bepflanzung und die namentliche Kennzeichnung der Beisetzungsstätte ausgeschlossen sind, zusammen mit Paragraf 22 Absatz 3, wonach die Gestaltung des Begräbniswaldes der Friedhofsverwaltung obliegt. Streng genommen spricht die Satzung dort von Gestaltung und nicht von Pflege; es gibt aber keine Grabstelle, an der Angehörige etwas pflegen könnten, weil die Lage nach Absatz 2 nur in einem Plan der Verwaltung verzeichnet wird.
- Die Wahlgrabstätte in der Grabkammer führen wir nicht als pflegefrei. Die Ziffern 5.1 und 5.2 nennen ausschließlich das Reihenkammergrab, für Wahlkammergräber schweigt die Gebührensatzung zur Pflege, und Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung macht den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich.
- Die Grabstätten für Tot- und Fehlgeburten führen wir nicht als pflegefrei, obwohl die Friedhofsverwaltung sie nach Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofssatzung mit Rasen einsät. Derselbe Paragraf verpflichtet in Absatz 3 die Angehörigen, die Grabplatte von Überwuchs freizuhalten.
- Unsere Grabpreise enthalten nicht die Trauerhalle für 210 Euro, den Unterstand im Begräbniswald für 90 Euro und die Sargeinstellung für 45 Euro je Tag. Diese Gebühren fallen nur bei Inanspruchnahme an.
- Der Tarif nennt für den Wiedererwerb während der Ruhezeit keinen Betrag, sondern einen Bruchteil: ein Dreißigstel der Gebühr für das Erdwahlgrab und ein Fünfzehntel für Grabkammer und Urnenwahlgrab. In allen drei Fällen ergibt das 92 Euro je Jahr.
- Die Gebührensatzung ist in der Fassung der VI. Nachtragssatzung seit dem 01.12.2023 in Kraft und damit gut zweieinhalb Jahre alt. Eine neuere Nachtragssatzung steht im Ortsrecht der Stadt nicht.
- Der Satzungstext nennt im Vorspann den Ratsbeschluss vom 05.09.2023, die Bekanntmachungsanordnung am Ende dagegen den 21.06.2023 als Datum der VI. Nachtragssatzung. Wir nennen beide Daten und stützen uns auf die Bekanntmachung vom 28.09.2023 und das Inkrafttreten am 01.12.2023.
Friedhöfe in Bergisch Gladbach und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 13 Friedhöfe in Bergisch GladbachLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Bergisch Gladbach, Ortsrecht Nummer 73.2 vom 17.12.2003 in der Fassung der VI. Nachtragssatzung vom 21.06.2023, bekannt gemacht am 28.09.2023, gültig ab 01.12.2023
- Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bergisch Gladbach, Friedhofssatzung, Ortsrecht Nummer 73.1 in der Fassung der XI. Nachtragssatzung, zuletzt beschlossen vom Rat am 18.02.2020
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.