Gummersbach, Nordrhein-Westfalen, AGS 05374012
Friedhofsgebühren in Gummersbach, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Gummersbach, Friedhofsgebührensatzung, einschließlich Gebührentarif zu Paragraf 1, vom 11.12.2003 in der Fassung des XXVI. Nachtrages vom 14.10.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Gummersbach und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Gummersbach, Fachbereich 8.2 Öffentliches Grün und Bestattungswesen.
- 701,80 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 3.351,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 14
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Tote bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
Recht auf Beisetzung durch Verstreuen der Asche auf dem Aschestreufeld, mit Beisetzung
Erdwahlgrabstätte, Familiengrab, je Grabstelle, mit Beisetzung
Paragraf 10 Satz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Gummersbach kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
7 Grabarten für die Erdbestattung in Gummersbach
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdwahlgrabstätte, Familiengrab, je GrabstelleDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung für dreißig Jahre verliehen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer I.2 einundneunzig Euro je Grabstelle und Jahr. In einer Erdwahlgrabstelle können nach Paragraf 16 Absatz 3 anstelle eines Sarges bis zu vier Urnen beigesetzt werden. | 2.721,00 € | 630,00 € | 3.351,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 1 und Abschnitt IV Ziffer 1 Buchstabe b |
| Erdwahlgrabstätte im Grabkammersystem, Familiengrab, je GrabstelleDie günstigste Erdbestattung in Gummersbach, allerdings mit der kürzesten Laufzeit. Grabkammern sind nach Paragraf 17 der Friedhofssatzung Betonfertigbaukammern zur doppelten Belegung übereinander; die Ruhezeit beträgt dort nach Paragraf 10 Buchstabe c fünfzehn Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer I.4 einhundertsieben Euro je Grabstelle und Jahr. | 1.601,00 € | 321,00 € | 1.922,00 € | 15 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 3 und Abschnitt IV Ziffer 2 |
| Reihengrabstätte für Tote ab dem vollendeten 5. LebensjahrDie Grabstätte wird nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur für die Dauer der Ruhezeit verliehen, ein Wiedererwerb ist ausgeschlossen. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 10 Buchstabe b dreißig Jahre. Der Nutzungsberechtigte entscheidet über Gestaltung und Pflege selbst. | 1.868,00 € | 630,00 € | 2.498,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1 Buchstabe a und Abschnitt IV Ziffer 1 Buchstabe b |
| Reihengrabstätte für Tote bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sowie Tot- und FehlgeburtenDie Ruhezeit für Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr beträgt nach Paragraf 10 Buchstabe a der Friedhofssatzung fünfundzwanzig Jahre. | 1.014,00 € | 245,00 € | 1.259,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1 Buchstabe b und Abschnitt IV Ziffer 1 Buchstabe a |
| Pflegefreie Reihengrabstätte für ErdbestattungenParagraf 15 Absatz 7 Satz 2 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, Gestaltung und Pflege der Grabstätte oblägen ausschließlich dem Friedhofsträger; Paragraf 15 Absatz 2 nennt diese Grabfelder solche, bei denen die Pflege durch den Friedhofsträger sichergestellt wird. Der Träger verlegt eine Basisplatte von 0,40 mal 0,50 Meter niveaugleich in die als Rasenfläche angelegte Grabstätte. Grablichter und Grabschmuck dürfen nur an der gemeinsamen Gedenkstätte abgelegt werden. | 2.492,00 € | 630,00 € | 3.122,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1 Buchstabe c und Abschnitt IV Ziffer 1 Buchstabe b |
| Pflegefreie Reihengrabstätte für Erdbestattungen im Grabkammersystem, 15 JahreDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Gummersbach, allerdings mit der kürzesten Laufzeit. Die Pflegeregel des Paragrafen 15 Absatz 7 Satz 2 der Friedhofssatzung gilt auch hier; die Ruhezeit im Grabkammersystem beträgt nach Paragraf 10 Buchstabe c fünfzehn Jahre. | 1.491,00 € | 321,00 € | 1.812,00 € | 15 J. | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1 Buchstabe d und Abschnitt IV Ziffer 2 |
| Reihengrabstätte für Erdbestattungen in einem Feld für anonyme BeisetzungenNach Paragraf 15 Absatz 8 der Friedhofssatzung obliegt die Gestaltung der Grabfelder dem Friedhofsträger, die einzelnen Grabstätten werden nicht individuell gekennzeichnet und über die dort Bestatteten werden keine Auskünfte erteilt. Anonyme Reihengrabstätten gibt es nur auf dem Westfriedhof. | 2.203,00 € | 630,00 € | 2.833,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 1 Buchstabe e und Abschnitt IV Ziffer 1 Buchstabe b |
7 Grabarten für die Urne in Gummersbach
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdwahlgrabstätte für Urnenbeisetzungen, Familiengrab, je UrnengrabstelleDas Nutzungsrecht an Urnenwahlgrabstätten wird nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung für zwanzig Jahre verliehen; die Ruhezeit für Aschen beträgt nach Paragraf 10 Buchstabe d ebenfalls zwanzig Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer I.6 siebzig Euro je Urnengrabstelle und Jahr. | 1.400,00 € | 185,00 € | 1.585,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 5 und Abschnitt IV Ziffer 3 Buchstabe a |
| Urnennische in einer Urnenwand, je NischeDer Betrag gilt für die gesamte Nische, in der nach Paragraf 19 Absatz 5 der Friedhofssatzung bis zu zwei Urnen beigesetzt werden dürfen. Wir führen die Nische nicht als pflegefrei: Paragraf 19 Absatz 5 sagt zur Pflege nichts, und Paragraf 22 Absatz 3, der die Gestaltung dem Friedhofsträger zuweist, zählt sie nicht auf. Grabschmuck darf nach Absatz 5 nur an der dafür vorgesehenen Gedenkstätte abgelegt werden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer I.8 einhundertdreiunddreißig Euro je Nische und Jahr. | 2.662,00 € | 125,00 € | 2.787,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 7 und Abschnitt IV Ziffer 3 Buchstabe c |
| Wahlgrabstätte für Urnenbeisetzungen im Begräbniswald auf dem Westfriedhof, je UrnengrabstelleParagraf 19 Absatz 4 Satz 6 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, Gestaltung und Pflege der Grabstätte oblägen ausschließlich dem Friedhofsträger; nach Satz 10 steht den Angehörigen kein eigenes Gestaltungs- und Pflegerecht zu. Die Asche wird in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt, die Grabstelle wird durch eine Stele mit Namen gekennzeichnet. Die Verlängerung kostet nach Ziffer I.10 sechsundachtzig Euro je Urnengrabstelle und Jahr. | 1.719,00 € | 185,00 € | 1.904,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 9 und Abschnitt IV Ziffer 3 Buchstabe a |
| Urnenreihengrabstätte für die Dauer von 20 JahrenDie günstigste Grabart in Gummersbach, die nicht pflegefrei ist. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 18 Absatz 1 Satz 3 der Friedhofssatzung nicht möglich. In jeder Urnenreihengrabstätte darf nur die Asche eines Toten beigesetzt werden. | 1.117,00 € | 185,00 € | 1.302,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe a und Abschnitt IV Ziffer 3 Buchstabe a |
| Pflegefreie Urnenreihengrabstätte für die Dauer von 20 JahrenParagraf 18 Absatz 5 Satz 3 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, Gestaltung und Pflege der Grabstätte oblägen ausschließlich dem Friedhofsträger. Der Träger verlegt eine Basisplatte von 0,40 mal 0,50 Meter niveaugleich in die als Rasenfläche angelegte Grabstätte; Grabschmuck ist nur an der gemeinsamen Gedenkstätte erlaubt. | 1.548,00 € | 185,00 € | 1.733,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe b und Abschnitt IV Ziffer 3 Buchstabe a |
| Anonyme Urnenreihengrabstätte im Gemeinschaftsfeld für die Dauer von 20 JahrenNach Paragraf 18 Absatz 6 der Friedhofssatzung obliegt die Gestaltung der Grabfelder dem Friedhofsträger, die einzelnen Grabstätten werden nicht individuell gekennzeichnet und es werden keine Auskünfte über die dort Beigesetzten erteilt. Diese Grabart wird nur vergeben, wenn der Tote sie schriftlich bestimmt hat und die Erklärung im Original vorliegt. | 1.267,00 € | 185,00 € | 1.452,00 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe c und Abschnitt IV Ziffer 3 Buchstabe a |
| Recht auf Beisetzung durch Verstreuen der Asche auf dem AschestreufeldDas günstigste Grab in Gummersbach. Nach Paragraf 20 der Friedhofssatzung wird die Asche ohne Urne verstreut, am Aschestreufeld wird nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist, und Grabmale sowie bauliche Anlagen sind unzulässig. Der Tote muss diese Beisetzungsart schriftlich bestimmt haben und die Erklärung ist im Original vorzulegen. | 685,00 € | 16,80 € | 701,80 € | 20 J. | Gebührentarif Abschnitt III und Abschnitt IV Ziffer 3 Buchstabe b |
40 weitere Gebühren in der Satzung von Gummersbach
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Sargbeisetzung bei Toten bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 245,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 1 Buchstabe a |
| Sargbeisetzung bei Toten ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Normallage | 630,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 1 Buchstabe b |
| Sargbeisetzung im Grabkammersystem | 321,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 2 |
| Urnenbeisetzung in Urnenfamilien- und Urnenreihengräbern sowie im Begräbniswald | 185,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 3 Buchstabe a |
| Verstreuen der Asche auf dem Aschestreufeld | 16,80 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 3 Buchstabe b |
| Beisetzung in einer Urnennische | 125,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 3 Buchstabe c |
| Urnenbeisetzung in einem vorhandenen Grab für Erdbestattungen | 185,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 3 Buchstabe d |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erdwahlgrabstätte, je Grabstelle und Jahr | 91,00 € | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erdwahlgrabstätte im Grabkammersystem, je Grabstelle und Jahr | 107,00 € | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 4 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erdwahlgrabstätte für Urnenbeisetzungen, je Urnengrabstelle und Jahr | 70,00 € | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 6 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnennische in einer Urnenwand, je Nische und Jahr | 133,00 € | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 8 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte im Begräbniswald, je Urnengrabstelle und Jahr | 86,00 € | Gebührentarif Abschnitt I Ziffer 10 |
| Begleitung des Trauerzuges | 38,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 4 Buchstabe a |
| Zuschlag bei Beisetzungen an Samstagen | 25 vom Hundert der Beisetzungsgebühr | Gebührentarif Abschnitt IV Ziffer 4 Buchstabe b |
| Ausgraben der Leiche eines Toten bis zum vollendeten 5. Lebensjahres zwecks Überführung auf einen anderen Friedhof | 480,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 1 Buchstabe a |
| Ausgraben der Leiche eines Toten ab dem vollendeten 5. Lebensjahr aus Normallage zwecks Überführung auf einen anderen Friedhof | 1.025,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 1 Buchstabe b |
| Ausgraben einer Urne zwecks Überführung auf einen anderen Friedhof | 160,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 1 Buchstabe c |
| Umbetten eines Toten bis zum vollendeten 5. Lebensjahr innerhalb eines Friedhofs | 850,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 2 Buchstabe a |
| Umbetten eines Toten ab dem vollendeten 5. Lebensjahr aus Normallage in Normallage innerhalb eines Friedhofs | 1.650,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 2 Buchstabe b |
| Umbetten einer Urne innerhalb eines Friedhofs | 275,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Ziffer 2 Buchstabe c |
| Benutzung einer Friedhofshalle einschließlich Grundausstattung, ausgenommen die Friedhofshalle Lieberhausen | 350,00 € | Gebührentarif Abschnitt VI Ziffer 1 Buchstabe a |
| Benutzung der Friedhofshalle Lieberhausen einschließlich Grundausstattung | 67,00 € | Gebührentarif Abschnitt VI Ziffer 1 Buchstabe b |
| Reinigung einer Friedhofshalle einschließlich Grundausstattung, ausgenommen die Friedhofshalle Lieberhausen | 194,00 € | Gebührentarif Abschnitt VI Ziffer 2 Buchstabe a |
| Reinigung der Friedhofshalle Lieberhausen einschließlich Grundausstattung | 37,00 € | Gebührentarif Abschnitt VI Ziffer 2 Buchstabe b |
| Abräumen einer Wahlgrabstätte im Rahmen einer weiteren Beisetzung | 95,00 € | Gebührentarif Abschnitt VII Ziffer 1 Buchstabe a |
| Abräumen einer Grabstätte bei vorzeitiger Rückgabe | nach Aufwand | Gebührentarif Abschnitt VII Ziffer 1 Buchstabe b |
| Einebnen und Einsäen einer Erdgrabstätte | 137,00 € | Gebührentarif Abschnitt VII Ziffer 2 Buchstabe a |
| Einebnen und Einsäen einer Urnengrabstätte | 42,00 € | Gebührentarif Abschnitt VII Ziffer 2 Buchstabe b |
| Gärtnerische Pflege von Grabstätten bis zum Ablauf der Ruhefrist, je Grabstelle und Jahr | 31,00 € | Gebührentarif Abschnitt VII Ziffer 3 |
| Pflanzfertige Herrichtung eines Wahl- oder Erdreihengrabes | 210,00 € | Gebührentarif Abschnitt VII Ziffer 4 Buchstabe a |
| Pflanzfertige Herrichtung eines Grabes für Tote bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 107,00 € | Gebührentarif Abschnitt VII Ziffer 4 Buchstabe b |
| Pflanzfertige Herrichtung eines Wahl- oder Reihengrabes für Urnenbestattungen | 105,00 € | Gebührentarif Abschnitt VII Ziffer 4 Buchstabe c |
| Genehmigung von Grabmalen und baulichen Anlagen, die einer Fundamentierung bedürfen | 127,00 € | Gebührentarif Abschnitt VIII Ziffer 1 Buchstabe a |
| Genehmigung von Grabmalen und baulichen Anlagen, die keiner Fundamentierung bedürfen | 89,00 € | Gebührentarif Abschnitt VIII Ziffer 1 Buchstabe b |
| Erstmalige Zulassung zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten für die Dauer von drei Kalenderjahren | 210,00 € | Gebührentarif Abschnitt VIII Ziffer 2 Buchstabe a |
| Verlängerung der Zulassung zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten um ein weiteres Kalenderjahr | 70,00 € | Gebührentarif Abschnitt VIII Ziffer 2 Buchstabe b |
| Genehmigung einmaliger gewerblicher Arbeiten | 16,00 € | Gebührentarif Abschnitt VIII Ziffer 2 Buchstabe c |
| Teilung einer vorhandenen Grabstätte | 78,00 € | Gebührentarif Abschnitt VIII Ziffer 3 |
| Nutzung eines städtischen E-Pianos für Trauerfeiern | 19,00 € | Gebührentarif Abschnitt VIII Ziffer 6 |
| Nicht im Gebührentarif aufgeführte Bestattungsleistungen | entsprechend dem Aufwand | Gebührentarif Abschnitt VIII Ziffer 4 |
Was ein Grab in Gummersbach über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
11.151,00 €
Erdwahlgrabstätte, Familiengrab, je Grabstelle in Gummersbach, über 30 Jahre, das sind 371,70 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Abschnitt I Ziffer 1 und Abschnitt IV Ziffer 1 Buchstabe b | 2.721,00 € |
| BestattungGebührentarif Abschnitt IV Ziffer 1 Buchstabe a | 630,00 € |
| Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 7.800,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 3.351,00 € |
Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung für dreißig Jahre verliehen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer I.2 einundneunzig Euro je Grabstelle und Jahr. In einer Erdwahlgrabstelle können nach Paragraf 16 Absatz 3 anstelle eines Sarges bis zu vier Urnen beigesetzt werden.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Gummersbach, Friedhofsgebührensatzung, einschließlich Gebührentarif zu Paragraf 1, vom 11.12.2003 in der Fassung des XXVI. Nachtrages vom 14.10.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026. Erfasst am 31.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
12 Fragen, die die Satzung von Gummersbach offenlässt
- Die Satzung gilt nur für die Friedhöfe im Eigentum und in der Verwaltung der Stadt Gummersbach, also Derschlag, Dieringhausen, Grotenbach, Hülsenbusch, Lieberhausen, Niederseßmar, Strombach und Westfriedhof. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Ordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Die Urnennische in der Urnenwand führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 19 Absatz 5 der Friedhofssatzung regelt sie ausführlich, sagt aber nichts über die Pflege, und Paragraf 22 Absatz 3, der die Gestaltung dem Friedhofsträger zuweist, nennt nur anonyme und pflegefreie Grabstätten, den Begräbniswald und das Aschestreufeld. Damit bleibt es bei der allgemeinen Regel des Paragrafen 31 Absatz 3. Dass an einer verschlossenen Nische praktisch nichts zu pflegen ist, ändert nichts daran, dass die Satzung es nicht sagt.
- Der Gebührentarif führt unter Abschnitt VII Ziffer 3 eine gärtnerische Pflege von Grabstätten bis zum Ablauf der Ruhefrist für 31 Euro je Grabstelle und Jahr. Das ist eine bestellbare Leistung für gewöhnliche Gräber und keine zwingende Gebühr; wir rechnen sie deshalb in keine Nutzungsgebühr ein.
- Das Aschestreufeld führen wir als Grabart der Form Urne, obwohl die Asche nach Paragraf 20 der Friedhofssatzung ohne Urne verstreut wird und keine Grabstätte entsteht. Eine dritte Form sieht unser Datenmodell nicht vor. Eine Laufzeit nennt der Tarif dafür nicht; wir setzen die Ruhezeit für Aschen von zwanzig Jahren an, damit die Grabart mit den übrigen vergleichbar bleibt.
- Das Serviceportal der Stadt schreibt bei der Urnenwahlgrabstätte im Begräbniswald, das Nutzungsrecht werde für dreißig Jahre verliehen. Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung und Ziffer I.9 des Gebührentarifs nennen beide zwanzig Jahre. Wir folgen Satzung und Tarif.
- Die Nutzungsgebühren der Erdwahlgrabstätten gelten je Grabstelle. Erdwahlgrabstätten werden nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben; ein mehrstelliges Familiengrab kostet entsprechend ein Vielfaches.
- Die Nutzungsgebühr der Urnennische gilt für die gesamte Nische, in der bis zu zwei Urnen Platz finden. Einen Preis für eine einzelne Urne nennt der Tarif nicht.
- Die Benutzung einer Friedhofshalle kostet nach Abschnitt VI zwischen 67 und 350 Euro, dazu kommt die Reinigung mit 37 oder 194 Euro. Beides ist in unseren Beisetzungsgebühren nicht enthalten; wir führen nach der Regel des schmalsten Satzes nur die Beisetzungsgebühr des Abschnitts IV.
- Für Beisetzungen an Samstagen erhebt die Stadt nach Abschnitt IV Ziffer 4 Buchstabe b einen Zuschlag von 25 vom Hundert. Unsere Beträge sind die Werktagssätze ohne diesen Zuschlag.
- Das Einebnen und Einsäen einer Grabstätte nach Abschnitt VII Ziffer 2 rechnen wir nicht in die Nutzungsgebühr ein. Nach Paragraf 31 Absatz 5 der Friedhofssatzung ist der Nutzungsberechtigte selbst verpflichtet, die Grabstätte abzuräumen und einzuebnen; die Gebühr fällt nur an, wenn der Friedhofsträger es übernimmt.
- Der Tarif nennt die Beisetzungsgebühr für Sargbeisetzungen ausdrücklich für die Normallage. Einen Satz für eine tiefere Lage nennt er nicht.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Das Serviceportal nennt drei Sachbearbeiterinnen mit eigenen Durchwahlen; wir führen eine davon.
Friedhöfe in Gummersbach und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Gummersbach, Friedhofsgebührensatzung, einschließlich Gebührentarif zu Paragraf 1 vom 11.12.2003 in der Fassung des XXVI. Nachtrages vom 14.10.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026
- Bekanntmachung des XXVI. Nachtrages zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Gummersbach vom 14.10.2025, beschlossen vom Rat am 08.10.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026
- Friedhofssatzung der Stadt Gummersbach vom 30.11.2023
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 31.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.