Langenfeld (Rheinland), Nordrhein-Westfalen, AGS 05158020
Friedhofsgebühren in Langenfeld (Rheinland), jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührenordnung zur Begräbnis- und Friedhofsordnung für den Waldfriedhof der Stadt Langenfeld Rhld., Ortsrecht 04.05, vom 20.11.2002, zuletzt geändert durch die 8. Änderungssatzung vom 08.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Langenfeld (Rheinland) und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Langenfeld Rhld., Referat Wirtschaftsförderung, Citymanagement und Liegenschaften.
- 728,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 2.453,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 11
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung Erwachsener
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, mit Beisetzung
Wahlgrabstätte als Tiefengrab, je Grabstelle, mit Beisetzung
Paragraf 10 der Begräbnis- und Friedhofsordnung
Was ein Grab in Langenfeld (Rheinland) kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
4 Grabarten für die Erdbestattung in Langenfeld (Rheinland)
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Ruhezeit beträgt nach Paragraf 10 der Begräbnis- und Friedhofsordnung für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 15 Jahre. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 13 Absatz 1 nicht möglich. | 331,00 € | 397,00 € | 728,00 € | 15 J. | Anlage Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe a und Abschnitt III Ziffer 1 Buchstabe a |
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste Erdgrab in Langenfeld. Die Grabstätte wird erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren abgegeben, ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 13 Absatz 1 der Begräbnis- und Friedhofsordnung nicht möglich. | 789,00 € | 1.190,00 € | 1.979,00 € | 25 J. | Anlage Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe b und Abschnitt III Ziffer 1 Buchstabe b |
| Wahlgrabstätte als Einzelgrabstätte, je GrabstelleDer Erwerb mehrerer Wahlgräber nebeneinander ist nach Abschnitt II Ziffer 5 gestattet, die Gebühr fällt dann je Stelle an. Die Verlängerung kostet nach Abschnitt II Ziffer 6 je Jahr ein Fünfundzwanzigstel der Erwerbsgebühr, also 47,36 Euro. Die Pflege obliegt nach Paragraf 14 Absatz 11 der Begräbnis- und Friedhofsordnung den Nutzungsberechtigten. | 1.184,00 € | 1.190,00 € | 2.374,00 € | 25 J. | Anlage Abschnitt II Ziffer 1 Buchstabe a und Abschnitt III Ziffer 2 Buchstabe a |
| Wahlgrabstätte als Tiefengrab, je GrabstelleIn einem Tiefengrab dürfen nach Paragraf 14 Absatz 2 der Begräbnis- und Friedhofsordnung zwei Leichen und bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Bestattungsgebühr von 1.190 Euro fällt für die erste und für die zweite Bestattung jeweils an. Die Verlängerung kostet je Jahr 50,52 Euro. | 1.263,00 € | 1.190,00 € | 2.453,00 € | 25 J. | Anlage Abschnitt II Ziffer 1 Buchstabe b und Abschnitt III Ziffer 3 Buchstabe a |
7 Grabarten für die Urne in Langenfeld (Rheinland)
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabstätteDas günstigste Grab in Langenfeld überhaupt. Die Grabstätte ist 0,80 mal 0,80 Meter groß und wird nach Paragraf 15 Absatz 1 der Begräbnis- und Friedhofsordnung der Reihe nach belegt. Die Pflege bleibt bei den Angehörigen. | 631,00 € | 639,00 € | 1.270,00 € | 25 J. | Anlage Abschnitt I Ziffer 2 und Abschnitt III Ziffer 1 Buchstabe c |
| Urnenreihengrabstätte für anonyme BeisetzungenNach Paragraf 15 Absatz 5 der Begräbnis- und Friedhofsordnung übernimmt die Stadt die Grabpflege, und es besteht kein Anspruch auf eine Gestaltung der Grabstätte. Beide Beträge sind Bruttobeträge: Der Tarif nennt 710 Euro zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer für die Überlassung und 847 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für die Beisetzung. | 844,90 € | 1.007,93 € | 1.852,83 € | 25 J. | Anlage Abschnitt I Ziffer 3 und Abschnitt III Ziffer 1 Buchstabe d |
| Pflegefreies UrnenreihengrabNach Paragraf 15 a Absatz 2 der Begräbnis- und Friedhofsordnung übernimmt der Friedhofsträger das Mähen der Graboberfläche, und die Kosten werden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Der Aufschlag von 158 Euro gegenüber dem gewöhnlichen Urnenreihengrab ist genau dieser Betrag. Grabschmuck und Grabmale sind nicht zulässig, eine bündig eingelassene Namensplatte darf angebracht werden. | 789,00 € | 639,00 € | 1.428,00 € | 25 J. | Anlage Abschnitt I Ziffer 4 und Abschnitt III Ziffer 1 Buchstabe c |
| Urnenwahlgrabstätte, Maße 1,00 mal 1,00 Meter oder 0,80 mal 0,80 MeterAuf einem Urnenwahlgrab von 1,00 mal 1,00 Meter können nach Paragraf 15 Absatz 2 der Begräbnis- und Friedhofsordnung bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an. Die Verlängerung kostet je Jahr 37,88 Euro. | 947,00 € | 639,00 € | 1.586,00 € | 25 J. | Anlage Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe a und Abschnitt III Ziffer 4 |
| Urnenwahlgrabstätte, Maße 1,50 mal 1,50 MeterAuf dieser Grabstätte können nach Paragraf 15 Absatz 2 der Begräbnis- und Friedhofsordnung bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an. Die Verlängerung kostet je Jahr 47,36 Euro. | 1.184,00 € | 639,00 € | 1.823,00 € | 25 J. | Anlage Abschnitt II Ziffer 2 Buchstabe b und Abschnitt III Ziffer 4 |
| Kammer im KolumbariumNach Paragraf 15 Absatz 3 der Begräbnis- und Friedhofsordnung obliegt die Pflege und Unterhaltung der Kolumbarien dem Friedhofsträger; Paragraf 15 a Absatz 1 zählt die Kolumbarien ausdrücklich zu den pflegefreien Grabstätten. In jeder Kammer können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden, die Beisetzungsgebühr fällt je Urne an. Die Verlängerung kostet je Jahr 44,20 Euro. | 1.105,00 € | 386,00 € | 1.491,00 € | 25 J. | Anlage Abschnitt II Ziffer 3 und Abschnitt III Ziffer 5 |
| BaumgrabstätteNach Paragraf 15 Absatz 4 der Begräbnis- und Friedhofsordnung obliegt die Pflege und Unterhaltung der Baumgrabstätten dem Friedhofsträger; Paragraf 15 a Absatz 1 nennt sie ausdrücklich als pflegefreie Grabstätten. An einem Baum liegen acht Grabstätten, die Asche darf nur in einer kompostierbaren Kapsel beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet je Jahr 41,04 Euro. | 1.026,00 € | 639,00 € | 1.665,00 € | 25 J. | Anlage Abschnitt II Ziffer 4 und Abschnitt III Ziffer 4 |
23 weitere Gebühren in der Satzung von Langenfeld (Rheinland)
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Reihengrab, Verstorbener bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 397,00 € | Anlage Abschnitt III Ziffer 1 Buchstabe a |
| Reihengrab, Verstorbener ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.190,00 € | Anlage Abschnitt III Ziffer 1 Buchstabe b |
| Urnenbeisetzung im Urnenreihengrab | 639,00 € | Anlage Abschnitt III Ziffer 1 Buchstabe c |
| Beisetzung in einem Grabfeld für anonyme Urnenbeisetzungen, 847 Euro zuzüglich Umsatzsteuer | 1.007,93 € | Anlage Abschnitt III Ziffer 1 Buchstabe d |
| Wahlgrab als Einfachgrab, Verstorbener ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.190,00 € | Anlage Abschnitt III Ziffer 2 Buchstabe a |
| Wahlgrab als Tiefengrab, erste und zweite Bestattung je | 1.190,00 € | Anlage Abschnitt III Ziffer 3 Buchstabe a |
| Urnenwahlgrab | 639,00 € | Anlage Abschnitt III Ziffer 4 |
| Urnenbeisetzung in einer Kammer des Kolumbariums | 386,00 € | Anlage Abschnitt III Ziffer 5 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte, je angefangenem Verlängerungsjahr | ein Fünfundzwanzigstel der jeweiligen Erwerbsgebühr | Anlage Abschnitt II Ziffer 6 |
| Umbettung auf einen anderen Friedhof, Leiche einer erwachsenen Person | 1.857,00 € | Anlage Abschnitt IV Ziffer 1 Buchstabe a |
| Umbettung auf einen anderen Friedhof, Leiche eines Kindes bis 5 Jahre | 333,00 € | Anlage Abschnitt IV Ziffer 1 Buchstabe b |
| Umbettung auf einen anderen Friedhof, Urne | 333,00 € | Anlage Abschnitt IV Ziffer 1 Buchstabe c |
| Umbettung innerhalb des Friedhofs, Leiche einer erwachsenen Person | 3.285,00 € | Anlage Abschnitt IV Ziffer 2 Buchstabe a |
| Umbettung innerhalb des Friedhofs, Leiche eines Kindes bis 5 Jahre | 724,00 € | Anlage Abschnitt IV Ziffer 2 Buchstabe b |
| Umbettung innerhalb des Friedhofs, Urne | 702,00 € | Anlage Abschnitt IV Ziffer 2 Buchstabe c |
| Benutzung der Friedhofskapelle | 200,00 € | Anlage Abschnitt V Ziffer 1 |
| Benutzung der Friedhofskapelle bei anonymen Bestattungen, 200 Euro zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer | 238,00 € | Anlage Abschnitt V Ziffer 2 |
| Benutzung der Orgel | 25,00 € | Anlage Abschnitt V Ziffer 3 |
| Benutzung der Orgel bei anonymen Bestattungen, 25 Euro zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer | 29,75 € | Anlage Abschnitt V Ziffer 4 |
| Benutzung des Waschraums | 200,00 € | Anlage Abschnitt V Ziffer 5 |
| Erlaubnis zur Herstellung von Grabaufbauten und Einfassungen an einer Reihengrabstätte | 30,00 € | Anlage Abschnitt VI Ziffer 1 |
| Erlaubnis zur Herstellung von Grabaufbauten und Einfassungen an einer Wahlgrabstätte, je Grabstelle | 30,00 € | Anlage Abschnitt VI Ziffer 2 |
| Ersatzverschlussplatte für das Kolumbarium | 150,00 € | Anlage Abschnitt VII Ziffer 1 |
Was ein Grab in Langenfeld (Rheinland) über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
4.628,00 €
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in Langenfeld (Rheinland), über 15 Jahre, das sind 308,53 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeAnlage Abschnitt I Ziffer 1 Buchstabe a und Abschnitt III Ziffer 1 Buchstabe a | 331,00 € |
| BestattungAnlage Abschnitt III Ziffer 1 Buchstabe a | 397,00 € |
| Grabpflege über 15 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 3.900,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 728,00 € |
Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 10 der Begräbnis- und Friedhofsordnung für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 15 Jahre. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 13 Absatz 1 nicht möglich.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührenordnung zur Begräbnis- und Friedhofsordnung für den Waldfriedhof der Stadt Langenfeld Rhld., Ortsrecht 04.05, vom 20.11.2002, zuletzt geändert durch die 8. Änderungssatzung vom 08.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
10 Fragen, die die Satzung von Langenfeld (Rheinland) offenlässt
- Die Satzung gilt allein für den Waldfriedhof am Kapeller Weg im Stadtteil Wiescheid, den einzigen kommunalen Friedhof der Stadt. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Der Tarif weist die Überlassung eines anonymen Urnenreihengrabes mit 710 Euro zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer aus, die zugehörige Beisetzung mit 847 Euro aber nur zuzüglich Umsatzsteuer ohne Angabe eines Satzes. Wir rechnen bei der Beisetzung ebenfalls mit 19 Prozent, weil der Tarif diesen Satz an drei anderen Stellen für dieselben anonymen Leistungen nennt. Das ist eine Auslegung, kein Wortlaut.
- Die Anlage verweist bei der Beisetzungsgebühr für Urnenwahlgräber auf Paragraf 15 Absatz 1 Buchstaben b und e und beim Kolumbarium auf Buchstabe c. In der geltenden Fassung der Begräbnis- und Friedhofsordnung bezeichnet Buchstabe e jedoch die anonymen Urnenreihengrabstätten, für die Abschnitt III Ziffer 1 Buchstabe d bereits eine eigene Gebühr nennt, während die Baumgrabstätten unter Buchstabe d in Abschnitt III gar nicht auftauchen. Wir lesen den Verweis als Folge einer Umnummerierung und ordnen dem Baumgrab die Beisetzungsgebühr von 639 Euro zu. Der Betrag ist derselbe, gleich welcher der beiden Lesarten man folgt.
- Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe c der Begräbnis- und Friedhofsordnung sieht Einzelgrabfelder für anonyme Erdbestattungen vor. Eine eigene Überlassungsgebühr dafür nennt der Tarif nicht. Wir führen diese Grabart deshalb nicht, weil wir den Preis nicht belegen können.
- Die Reihengrabstätte für Erdbestattungen führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 15 a Absatz 1 nennt zwar auch Reihengrabstätten unter den pflegefreien Grabstätten, doch der Friedhofsträger bestimmt dafür nach Satz 1 eigene Grabfelder, und der Tarif kennt anders als beim Urnenreihengrab keine zweite, teurere Zeile für eine pflegefreie Reihengrabstätte. Ob die Überlassungsgebühr von 789 Euro die Pflege enthält, geht aus der Satzung nicht hervor.
- Die Verlängerungsgebühr beträgt nach Abschnitt II Ziffer 6 je Verlängerungsjahr ein Fünfundzwanzigstel der jeweiligen Erwerbsgebühr, aufgerundet auf volle Jahre. Die Ziffer verweist auf die Ziffern 1 bis 5 des Abschnitts II, obwohl Ziffer 5 keine Gebühr nennt, sondern den Erwerb mehrerer Wahlgräber nebeneinander erlaubt. Wir wenden die Regel auf die Ziffern 1 bis 4 an.
- Ein Wiedererwerb von Reihen- und Urnenreihengrabstätten ist nach Paragraf 13 Absatz 1 und Paragraf 15 Absatz 1 der Begräbnis- und Friedhofsordnung ausgeschlossen. Diese Grabarten führen wir deshalb als nicht verlängerbar.
- Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr, eine Jahresgebühr und ein Vervielfältiger aus der Haushaltssatzung bestehen in Langenfeld nicht. Der Grabpreis besteht aus genau zwei Positionen.
- Eine gesonderte Gebühr für das Abräumen der Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit nennt der Tarif nicht. Abschnitt III Ziffer 6 zählt das Abhügeln und Räumen des Grabes ausdrücklich zu den Leistungen, die in der Bestattungsgebühr enthalten sind.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen deshalb keine Öffnungszeiten und geben die allgemeine Rufnummer des Rathauses an.
Friedhöfe in Langenfeld (Rheinland) und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 10 Friedhöfe in Langenfeld (Rheinland)Lage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührenordnung zur Begräbnis- und Friedhofsordnung für den Waldfriedhof der Stadt Langenfeld Rhld., Ortsrecht 04.05 vom 20.11.2002, zuletzt geändert durch die 8. Änderungssatzung vom 08.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024
- Begräbnis- und Friedhofsordnung für den Waldfriedhof der Stadt Langenfeld Rhld., Ortsrecht 04.04 vom 22.11.2002, zuletzt geändert durch die 7. Änderungssatzung vom 05.12.2023
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.