Dormagen, Nordrhein-Westfalen, AGS 05162004
Friedhofsgebühren in Dormagen, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührentarif zur Satzung der Technischen Betriebe Dormagen über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 15.12.2022, Ortsrecht TBD/2.02a, vom 19.12.2023, beschlossen am 14.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024, bekannt gemacht im Rheinischen Anzeiger vom 30.12.2023. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Dormagen und nicht für einzelne. Träger ist Technische Betriebe Dormagen, Abteilung Friedhöfe.
- 0,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 8.428,60 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 14
- Grabarten in der Satzung
- 20 Jahre
- Ruhefrist, Leichen und Aschen, Regelfall
Kinderwahlgrab, mit Beisetzung
Pflegefreies Schwesterngrab, mit Beisetzung
Paragraf 12 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Dormagen kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
7 Grabarten für die Erdbestattung in Dormagen
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Wahlgrab, je GrabstelleDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Dormagen ist allerdings das Reihengrab. Der Wiedererwerb kostet nach Abschnitt I Ziffer 2 je Jahr ein Zwanzigstel von 1.462,20 Euro, also 73,11 Euro. | 1.462,20 € | 705,00 € | 2.167,20 € | 20 J. | Artikel 1 Abschnitt I Ziffer 1.1 und Abschnitt III Ziffer 1.1 des Gebührentarifs |
| Tiefenwahlgrab, je GrabstelleIn einem Tiefengrab können nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung zwei Leichen übereinander bestattet werden. Wir rechnen mit der Erdbestattung tief für 1.025 Euro, weil die erste Beisetzung in der tiefen Lage erfolgt. Der Wiedererwerb kostet je Jahr 133,03 Euro. | 2.660,60 € | 1.025,00 € | 3.685,60 € | 20 J. | Artikel 1 Abschnitt I Ziffer 1.2 und Abschnitt III Ziffer 1.3 des Gebührentarifs |
| KinderwahlgrabDer Tarif setzt für das Kinderwahlgrab wie für die Bestattung Verstorbener unter fünf Jahren ausdrücklich null Euro an. Die Grabstätte misst nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung hundertfünfzig mal fünfundsiebzig Zentimeter. Die Ruhezeit beträgt zwölf Jahre, die Nutzungszeit des Wahlgrabes zwanzig. | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 20 J. | Artikel 1 Abschnitt I Ziffer 1.7 und Abschnitt III Ziffer 1.7 des Gebührentarifs |
| Pflegefreies SchwesterngrabEin Gemeinschaftsgrab für die Schwestern einer Ordensgemeinschaft. Der Tarif führt es als pflegefrei, und Paragraf 34 Absatz 2 der Friedhofssatzung legt die Pflege und Bepflanzung der pflegefreien Gräber ausschließlich den Beauftragten der Friedhofsverwaltung auf. Der Wiedererwerb kostet je Jahr 386,18 Euro. | 7.723,60 € | 705,00 € | 8.428,60 € | 20 J. | Artikel 1 Abschnitt I Ziffer 1.8 des Gebührentarifs und Paragraf 34 Absatz 2 der Friedhofssatzung |
| ReihengrabDas günstigste Erdgrab in Dormagen. Die Grabstätte misst nach Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe b der Friedhofssatzung zweihundert mal hundert Zentimeter. | 1.085,20 € | 705,00 € | 1.790,20 € | 20 J. | Artikel 1 Abschnitt II Ziffer 1.1 und Abschnitt III Ziffer 1.1 des Gebührentarifs |
| Pflegefreies SargreihengrabNach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung übernimmt der Friedhofsträger das Mähen des Rasens und erhebt die Kosten dafür für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr. Grabschmuck und eigene Grabmale sind nach Paragraf 19 Absatz 1 nicht zulässig, eine bündig verlegte Grabplatte ist dagegen Pflicht. | 2.799,20 € | 705,00 € | 3.504,20 € | 20 J. | Artikel 1 Abschnitt II Ziffer 1.2 und Abschnitt III Ziffer 1.1 des Gebührentarifs |
| Anonymes SargreihengrabDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Dormagen. Die Grabstätte wird nicht gekennzeichnet, ihre Gestaltung obliegt nach Paragraf 24 Absatz 3 der Friedhofsverwaltung, die Pflege nach Paragraf 34 Absatz 2 deren Beauftragten. | 2.565,20 € | 705,00 € | 3.270,20 € | 20 J. | Artikel 1 Abschnitt II Ziffer 1.3 und Abschnitt III Ziffer 1.1 des Gebührentarifs |
7 Grabarten für die Urne in Dormagen
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenwahlgrab für zwei UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der zwei Urnen Platz finden. Der Wiedererwerb kostet je Jahr 53,74 Euro. | 1.074,80 € | 445,00 € | 1.519,80 € | 20 J. | Artikel 1 Abschnitt I Ziffer 1.4 und Abschnitt III Ziffer 1.5 des Gebührentarifs |
| Urnenwahlgrab für vier UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der vier Urnen Platz finden. Der Wiedererwerb kostet je Jahr 61,63 Euro. | 1.232,60 € | 445,00 € | 1.677,60 € | 20 J. | Artikel 1 Abschnitt I Ziffer 1.3 und Abschnitt III Ziffer 1.5 des Gebührentarifs |
| Urnenwahlgrab in einem besonders gestalteten Friedhofsbereich, für zwei UrnenDer Tarif verweist auf Paragraf 16 Absatz 1 Buchstabe g in Verbindung mit Paragraf 20 der früheren Friedhofssatzung von 2016, heute Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe n und Paragraf 21. Die Grabstätte misst nach Paragraf 21 Absatz 1 fünfzig mal hundert Zentimeter. Wir führen sie nicht als pflegefrei, weil Paragraf 24 Absatz 1 den Erwerb an einen privatrechtlichen Vertrag mit dem Kooperationspartner bindet, dessen Preis nicht in der Satzung steht. | 2.836,00 € | 445,00 € | 3.281,00 € | 20 J. | Artikel 1 Abschnitt I Ziffer 1.5 und Abschnitt III Ziffer 1.5 des Gebührentarifs |
| Urnenwahlgrab in einem besonders gestalteten Friedhofsbereich, für vier UrnenDie Grabstätte misst nach Paragraf 21 Absatz 1 hundert mal hundert Zentimeter. Auch hier ist nach Paragraf 24 Absatz 1 ein Vertrag mit dem Kooperationspartner Pflicht, dessen Preis die Satzung nicht nennt. | 4.743,80 € | 445,00 € | 5.188,80 € | 20 J. | Artikel 1 Abschnitt I Ziffer 1.6 und Abschnitt III Ziffer 1.5 des Gebührentarifs |
| UrnenreihengrabDie günstigste Grabart in Dormagen. Die Grabstätte misst nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung sechzig mal sechzig Zentimeter und nimmt eine Asche auf. | 995,00 € | 445,00 € | 1.440,00 € | 20 J. | Artikel 1 Abschnitt II Ziffer 1.4 und Abschnitt III Ziffer 1.5 des Gebührentarifs |
| Pflegefreies UrnenreihengrabNach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung übernimmt der Friedhofsträger das Mähen des Rasens und erhebt die Kosten dafür für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr. Die Grabstätte misst achtzig mal neunzig Zentimeter. | 1.820,40 € | 445,00 € | 2.265,40 € | 20 J. | Artikel 1 Abschnitt II Ziffer 1.5 und Abschnitt III Ziffer 1.5 des Gebührentarifs |
| Anonymes UrnenreihengrabDas günstigste pflegefreie Urnengrab in Dormagen. Die Beisetzung erfolgt nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Reihe nach innerhalb einer Fläche von einem halben Meter im Quadrat, die Pflege liegt nach Paragraf 34 Absatz 2 bei den Beauftragten der Friedhofsverwaltung. | 1.547,20 € | 445,00 € | 1.992,20 € | 20 J. | Artikel 1 Abschnitt II Ziffer 1.6 und Abschnitt III Ziffer 1.5 des Gebührentarifs |
22 weitere Gebühren in der Satzung von Dormagen
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung, neu, Verstorbene über fünf Jahre | 705,00 € | Artikel 1 Abschnitt III Ziffer 1.1 des Gebührentarifs |
| Erdbestattung, Zubettung, Verstorbene über fünf Jahre | 745,00 € | Artikel 1 Abschnitt III Ziffer 1.2 des Gebührentarifs |
| Erdbestattung tief, neu, Verstorbene über fünf Jahre | 1.025,00 € | Artikel 1 Abschnitt III Ziffer 1.3 des Gebührentarifs |
| Erdbestattung tief, Zubettung, Verstorbene über fünf Jahre | 1.075,00 € | Artikel 1 Abschnitt III Ziffer 1.4 des Gebührentarifs |
| Beisetzung einer Urne | 445,00 € | Artikel 1 Abschnitt III Ziffer 1.5 des Gebührentarifs |
| Bestattung von Totgeburten | 0,00 € | Artikel 1 Abschnitt III Ziffer 1.6 des Gebührentarifs |
| Bestattung Verstorbener unter fünf Jahren | 0,00 € | Artikel 1 Abschnitt III Ziffer 1.7 des Gebührentarifs |
| Wiedererwerb oder verlängerte Nutzungsdauer an einem Wahlgrab | ein Zwanzigstel der Ersterwerbsgebühr je Jahr, taggenau abgerechnet | Artikel 1 Abschnitt I Ziffer 2 des Gebührentarifs |
| Benutzung der Friedhofskapellen in Dormagen, Zons, Stürzelberg, Nievenheim und Zonser Heide zur Aufbahrung und Trauerfeier | 220,00 € | Artikel 1 Abschnitt IV Ziffer 1.1 des Gebührentarifs |
| Benutzung der Einsegnungsunterstände in Delhoven und Hackenbroich und der Trauerhallen in Gohr und Straberg | 145,00 € | Artikel 1 Abschnitt IV Ziffer 1.2 des Gebührentarifs |
| Benutzung der Trauerhalle zur Aufbahrung | 115,00 € | Artikel 1 Abschnitt IV Ziffer 1.3 des Gebührentarifs |
| Benutzung einer Kühlzelle | 150,00 € | Artikel 1 Abschnitt IV Ziffer 1.4 des Gebührentarifs |
| Umbettung Verstorbener über fünf Jahre | nach Aufwand | Artikel 1 Abschnitt V Ziffer 1.1 des Gebührentarifs |
| Umbettung Verstorbener unter fünf Jahren | nach Aufwand | Artikel 1 Abschnitt V Ziffer 1.2 des Gebührentarifs |
| Umbettung einer Urne | 724,00 € | Artikel 1 Abschnitt V Ziffer 1.3 des Gebührentarifs |
| Ausgrabung Verstorbener über fünf Jahre | nach Aufwand | Artikel 1 Abschnitt V Ziffer 2.1 des Gebührentarifs |
| Ausgrabung Verstorbener unter fünf Jahren | nach Aufwand | Artikel 1 Abschnitt V Ziffer 2.2 des Gebührentarifs |
| Ausgrabung einer Urne | 605,00 € | Artikel 1 Abschnitt V Ziffer 2.3 des Gebührentarifs |
| Genehmigung von Grabaufbauten | 75,00 € | Artikel 1 Abschnitt VI des Gebührentarifs |
| Gewerbliche Fahrgenehmigung für das Befahren von Friedhofswegen für ein Jahr | 120,00 € | Artikel 1 Abschnitt VII Ziffer 1.1 des Gebührentarifs |
| Gewerbliche Fahrgenehmigung für das Befahren von Friedhofswegen für einen Monat | 10,00 € | Artikel 1 Abschnitt VII Ziffer 1.2 des Gebührentarifs |
| Individuelle Leistungen, die im Einzelfall gewünscht werden | nach Aufwand je Stunde | Artikel 1 Abschnitt VIII des Gebührentarifs |
Was ein Grab in Dormagen über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
7.367,20 €
Wahlgrab, je Grabstelle in Dormagen, über 20 Jahre, das sind 368,36 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeArtikel 1 Abschnitt I Ziffer 1.1 und Abschnitt III Ziffer 1.1 des Gebührentarifs | 1.462,20 € |
| BestattungArtikel 1 Abschnitt III Ziffer 1.1 des Gebührentarifs | 705,00 € |
| Grabpflege über 20 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 5.200,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.167,20 € |
Das günstigste gewöhnliche Erdgrab in Dormagen ist allerdings das Reihengrab. Der Wiedererwerb kostet nach Abschnitt I Ziffer 2 je Jahr ein Zwanzigstel von 1.462,20 Euro, also 73,11 Euro.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührentarif zur Satzung der Technischen Betriebe Dormagen über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 15.12.2022, Ortsrecht TBD/2.02a, vom 19.12.2023, beschlossen am 14.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024, bekannt gemacht im Rheinischen Anzeiger vom 30.12.2023. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
14 Fragen, die die Satzung von Dormagen offenlässt
- Der Gebührentarif stammt vom 19.12.2023, die Friedhofssatzung dagegen vom 21.04.2026. Der Tarif ist damit älter als das Grabartenverzeichnis, auf das er sich bezieht, und benennt die Grabarten noch mit den Ziffern der Friedhofssatzung vom 23.06.2016. Wir haben jede Tarifziffer der Grabart der geltenden Satzung zugeordnet, die nach Größe und Beschreibung passt.
- Für die Schmetterlingsgräber, also die Reihengrabstätten für Tod- und Fehlgeburten nach Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung, nennt der Tarif keine Nutzungsgebühr. Nur die Bestattung ist mit null Euro ausgewiesen. Wir führen die Grabart deshalb nicht.
- Für die pflegefreien Baumgräber nach Paragraf 20 der Friedhofssatzung nennt der Tarif keine eigene Ziffer. Paragraf 20 Absatz 2 bezeichnet sie zwar als Urnenreihengräber, Paragraf 17 Absatz 2 unterscheidet sie aber nach Größe von den pflegefreien Urnenreihengräbern. Wir setzen ihnen deshalb keinen Preis an. Nach Paragraf 20 Absatz 7 obläge die Pflege ausschließlich der Friedhofsverwaltung, sie wären also pflegefrei.
- Muslimische Grabstätten sind nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung Wahlgrabstätten mit zwanzig Jahren Nutzungszeit. Der Tarif führt sie nicht gesondert auf, es gilt also die Gebühr des Wahlgrabes. Wir legen sie nicht als eigene Grabart an.
- Beim Tiefenwahlgrab rechnen wir mit der Bestattungsgebühr für die Erdbestattung tief in Höhe von 1.025 Euro, weil die erste der beiden übereinanderliegenden Bestattungen in der tiefen Lage erfolgt. Der Tarif sagt nicht ausdrücklich, welche seiner vier Erdbestattungsgebühren zu welcher Grabart gehört. Mit dem Satz für die einfache Erdbestattung von 705 Euro läge der Grabpreis um 320 Euro niedriger.
- Die Urnenwahlgräber der Ziffern 1.5 und 1.6 führen wir nicht als pflegefrei, obwohl Paragraf 21 Absatz 3 und Paragraf 34 Absatz 2 der Friedhofssatzung die Pflege der Friedhofsverwaltung zuweisen. Paragraf 24 Absatz 1 bindet den Erwerb des Nutzungsrechts in diesen besonders gestalteten Grabfeldern an einen privatrechtlichen Vertrag mit dem jeweiligen Kooperationspartner, der für die gesamte Dauer des Nutzungsrechts abzuschließen ist, und Paragraf 26 Absatz 3 verbietet eine Beisetzung ohne diesen Vertrag. Was dieser Vertrag kostet, steht nicht in der Satzung. Der ausgewiesene Grabpreis ist damit nicht der volle Preis.
- Das pflegefreie Schwesterngrab führen wir als pflegefrei, weil der Tarif es so bezeichnet und Paragraf 34 Absatz 2 der Friedhofssatzung die Pflege der pflegefreien Gräber ausschließlich den Beauftragten der Friedhofsverwaltung auferlegt. Paragraf 19 Absatz 1, der die pflegefreien Grabstätten beschreibt, spricht allerdings nur von Reihen- und Urnenreihengrabstätten, während der Tarif das Schwesterngrab unter den Wahlgräbern führt. Diese Zuordnung bleibt eine Auslegung.
- Für pflegefreie Grabstätten schreibt Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung eine bündig verlegte Grabplatte vor, deren Errichtung nach Paragraf 27 Absatz 1 der Zustimmung bedarf. Die Genehmigung von Grabaufbauten kostet nach Abschnitt VI 75 Euro. Wir rechnen diesen Betrag keiner Grabart zu, weil er für jedes Grab mit einem Grabmal anfällt und nicht nur für die pflegefreien. Er steht unter den weiteren Gebühren.
- Die Nutzungszeit eines Wahlgrabes beträgt nach Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung beim Ersterwerb zwanzig Jahre, auf Antrag sind bis zu dreißig Jahre möglich. Wir erfassen den Regelfall von zwanzig Jahren, für den der Tarif seine Beträge ausdrücklich nennt.
- Die Gebühren für die Urnenwahlgräber für zwei und für vier Urnen gelten jeweils für die gesamte Grabstätte, nicht je Urne. Einen Preis für eine einzelne Urne in einer solchen Grabstätte nennt der Tarif nicht.
- Paragraf 8 der Gebührensatzung behält sich vor, auf die Beträge zusätzlich Umsatzsteuer zu erheben, falls die Stadt in Teilbereichen der Steuer unterliegt. Der Tarif weist keinen Betrag als Bruttobetrag aus. Unsere Beträge sind deshalb die Nettobeträge des Tarifs.
- Ehrengrabstätten werden nach Paragraf 22 der Friedhofssatzung von der Stadt Dormagen zuerkannt, angelegt und unterhalten. Eine Gebühr nennt der Tarif dafür nicht, wir führen sie nicht als Grabart.
- Umbettungen und Ausgrabungen von Leichen rechnet die Stadt nach Aufwand ab. Einen Betrag nennt der Tarif nur für Urnen.
- Die Satzung gilt für die neun kommunalen Friedhöfe in Delhoven, Gohr, Hackenbroich, Horrem, Nievenheim, Straberg, Stürzelberg, Zons und in der Zonser Heide. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
Friedhöfe in Dormagen und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 13 Friedhöfe in DormagenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührentarif zur Satzung der Technischen Betriebe Dormagen über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 15.12.2022, Ortsrecht TBD/2.02a vom 19.12.2023, beschlossen am 14.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024, bekannt gemacht im Rheinischen Anzeiger vom 30.12.2023
- Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren, Ortsrecht TBD/2.02 vom 15.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023, bekannt gemacht im Rheinischen Anzeiger vom 23.12.2022
- Satzung für die Friedhöfe in der Stadt Dormagen, Ortsrecht TBD/2.01, Quelle der Ruhezeiten und der Pflegeregeln vom 21.04.2026, bekannt gemacht am 02.05.2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.