Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05762008
Alle 11 Friedhöfe in Beverungen
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 05273 3920
- Stadt Beverungen, Standes- und Friedhofsamt in der Abteilung Schule, Ordnung und Soziales
- 2.822,50 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.959,70 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 11
- Friedhöfe mit Namen
37688 Beverungen
Anonyme Reihengrabstätte
Anonyme Urnenreihengrabstätte
7 weitere Flächen ohne Namen
Die 11 Friedhöfe in Beverungen nehmen zusammen 8,8 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Waldfriedhof ist der größte mit 2,4 ha, in der Mitte liegen sie bei 3.880 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 710 m entfernt, der entlegenste 7 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 10 von 11 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 7 von 11 haben eine erfasste Parkanlage. 2 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 3 der 11 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Beverungen rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Beverungen, Standes- und Friedhofsamt in der Abteilung Schule, Ordnung und Soziales
Weserstraße 1237688 Beverungen
05273 3920
- Sprechzeiten
- Montag bis Freitag 8 bis 12.30 UhrMontag und Donnerstag zusätzlich 14 bis 16 Uhrausserhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung
Die 11 Friedhöfe in Beverungen, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Waldfriedhof | 2,4 ha | 840 m | 10 Anlagen, nächste 80 m | Am Selsberg, 340 mBus 525 | keine Angabe |
| Neuer Friedhof | 1,5 ha | 5,9 km | 1 Anlagen, nächste 140 m | Untere Haupstraße, 410 mBus R36 | keine Angabe |
| RUHWALD Wehrden/Blankenau | 1,5 ha | 3,8 km | 1 Anlagen, nächste 110 m | keine erfasst | keine Angabe |
| Friedhof Beverungen | 1,2 ha | 710 m | 29 Anlagen, nächste 80 m | Grundschule, 100 m | keine Angabe |
| Friedhof Herstelle | 7.380 m² | 4,2 km | 4 Anlagen, nächste 80 m | Torbreite, 320 mBus R22 | keine Angabe |
| Friedhof Wehrden | 3.880 m² | 4,8 km | 2 Anlagen, nächste 130 m | Beverungen-Wehrden Bahnhof, 130 mBus R22 | keine Angabe |
| Friedhof Würgassen | 3.400 m² | 3,5 km | 6 Anlagen, nächste 100 m | Bürgermeister-Rox-Platz, 190 mBus R22 | keine Angabe |
| Jüdischer FriedhofDenkmal | 3.350 m² | 2,2 km | keine erfasst | Haarbrücker Straße, 410 mBus 533, Bus R36 | jüdisch |
| Alter Friedhof | 3.040 m² | 7 km | keine erfasst | Schule, 250 m | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof | 560 m² | 5 km | keine erfasst | Torbreite, 860 mBus R22 | jüdisch |
| Jüdischer Friedhof AmelunxenDenkmal | 280 m² | 4,4 km | keine erfasst | Wildbergstraße, 840 mBus R22 | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Beverungen kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Lichtenau | 34,9 km | 1.050,00 €Reihengrab anonym | 730,00 €Urnenreihengrab |
| Hofgeismar | 19,2 km | 1.100,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab Vollendung des 5. Lebensjahres | 550,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Bovenden | 39,1 km | 1.470,00 €Einzelreihengrab für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr | 645,00 €Urnenreihengrab für eine Aschenkapsel |
| Blomberg | 36,2 km | 1.638,60 €Reihengrabstätte für Erdbestattungen für Verstorbene über 5 Jahre | 1.244,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Horn-Bad Meinberg | 37,4 km | 1.646,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 30 Jahre | 711,00 €Urnenreihengrabstätte im Urnengrabfeld, 20 Jahre |
| Brakel | 14,7 km | 1.806,00 €Reihengrab ab 6 Jahre | 236,00 €Aschestreufeld |
| Warburg | 25,3 km | 2.012,00 €Reihengrab für Erdbestattungen | 1.195,00 €Urnenreihengrab |
| Einbeck | 37,7 km | 2.358,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 2,00 m mal 1,00 m | 945,00 €Urnenreihengrabstätte ohne individuelle Gestaltung und Pflege, 0,50 m mal 0,50 m |
| Am meisten zu sparen | bis 39,1 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Beverungen kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025, konsolidierte Fassung im Ortsrecht der Stadt. Der Rat hat die 6. Änderungssatzung am 11.12.2025 mit 28 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen auf die Vorlage 153/2025 beschlossen, Bürgermeister Tino Wenkel hat sie am 12.12.2025 ausgefertigt, und nach Artikel 4 ist sie am 01.01.2026 in Kraft getreten; gleichzeitig ist die Fassung der 5. Änderungssatzung vom 05.07.2024 ausser Kraft getreten. Sie ist die Quelle sämtlicher hier erfassten Beträge.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Verstorbene ab Vollendung des 5. LebensjahresDas gewöhnliche Erdgrab in Beverungen und mit 3.743,50 Euro aus Überlassung und Bestattung zugleich das teuerste einstellige. Reihengrabstätten sind nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden zugeteilt werden. Paragraf 14 Absatz 2 schliesst die Verlängerung für Verstorbene ab dem vollendeten fünften Lebensjahr ausdrücklich aus. In jeder Reihengrabstätte darf nach Absatz 4 nur eine Erdbestattung erfolgen; zusätzlich dürfen bis zu zwei Urnen beigesetzt werden, sofern die Nutzungszeit dadurch nicht überschritten wird. Das Grab misst nach Absatz 3 zweihundertzehn mal neunzig Zentimeter, das Grabmal darf nach Paragraf 24 Absatz 1 Buchstabe c hundertzwanzig Zentimeter hoch sein. Der Nutzungsberechtigte hat nach Absatz 5 ein Verfügungs-, Gestaltungs- und Pflegerecht und die entsprechende Pflegepflicht; ein weitergehendes Nutzungsrecht besteht nicht. Die Bestattungsgebühr steht in Paragraf 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025. Mit ihr sind nach Absatz 1 das Ausheben und Wiederverfüllen des Grabes, die Herstellung des ersten Grabhügels, das Auflegen und Abnehmen sowie die Entsorgung der Kränze, die Ausschmückung des offenen Grabes mit Grabmatten und die Entsorgung des überschüssigen Erdaushubs abgegolten. Abwählbar ist sie nicht, weil Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 bestimmt, dass das Ausheben und Verfüllen der Gräber von der Friedhofsverwaltung veranlasst wird. Auf dem Waldfriedhof in der Kernstadt Beverungen und auf dem neuen Friedhof in der Ortschaft Dalhausen begrenzt die Stadt die Gräber überwiegend durch Trittplatten. Nach Paragraf 4 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025 erhöht sich die Gebühr dafür, und derselbe Zuschlag wird auch auf den übrigen Friedhöfen erhoben, wenn dort Trittplatten verlegt werden. Eingetragen ist der Preis ohne Trittplatten, weil er auf den meisten Friedhöfen der Stadt gilt. Für die Herrichtung, Instandhaltung und Pflege ist nach Paragraf 30 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 der Nutzungsberechtigte verantwortlich, und zwar einschliesslich der unmittelbar angrenzenden Flächen, der Grabzwischenwege. Die Grabstätte muss nach Absatz 4 innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung hergerichtet werden. Paragraf 33 lässt der Friedhofsverwaltung bei Vernachlässigung den Weg über die Verwaltungsvollstreckung auf Kosten des Nutzungsberechtigten bis zur entschädigungslosen Entziehung des Nutzungsrechtes. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei. | 2.778,80 € | 964,70 € | 3.743,50 € | 30 | Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe b und Paragraf 2 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 14 und Paragraf 11 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 |
| Reihengrab für Verstorbene ab Vollendung des 5. Lebensjahres auf einem Grabfeld mit zusätzlichen GestaltungsvorschriftenDie teuerste Sarg-Reihengrabstätte der Stadt, um 464,20 Euro teurer als dieselbe Grabart ohne Gestaltungsvorschriften. Davon entfallen 209,40 Euro auf die Trittplatten, die in dieser Spalte enthalten sind, sodass für die Gestaltungsvorschriften selbst 254,80 Euro bleiben, also 8,49 Euro je Jahr der dreissigjährigen Nutzungsdauer. Diese Zeile gilt nur für Grabfelder mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften, und die gibt es nach Paragraf 23 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 nur auf dem Friedhof in Dalhausen. Paragraf 25 schreibt dort das Material des Grabmals vor, nämlich nur Naturstein, Holz und geschmiedetes oder gegossenes Metall, verbietet Findlinge und grellweisse oder tiefschwarze Steine, begrenzt die Breite und verlangt, dass das Grabmal aus einem Stück besteht und keinen Sockel hat. Zusätzliche Einfassungen sind unzulässig. Der Preis dieser Spalte schliesst die Trittplatten ein, die die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 32 Absatz 1 verlegt; deshalb ist der Trittplattenzuschlag des Paragrafen 4 Absatz 2 der Gebührensatzung hier nicht noch einmal zu addieren. Pflegefrei ist diese Grabart trotzdem nicht. Zwar sagt Paragraf 4 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025, die Gebühr decke die teilweise Bepflanzung und Pflege der Grabstätten mit besonderen Gestaltungsrichtlinien über die gesamte Nutzungsdauer ab; Paragraf 32 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 teilt die Arbeit aber ausdrücklich auf: Die Pflanzfläche von 0,70 Meter mal Grabstättenbreite am Kopfende bleibt beim Nutzungsberechtigten, nur die verbleibende Fläche wird von der Friedhofsverwaltung mit Rasen eingesät und gepflegt, und die übrige Pflege einschliesslich der angrenzenden Flächen obliegt wieder dem Nutzungsberechtigten. Die Bestattungsgebühr steht in Paragraf 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025. Mit ihr sind nach Absatz 1 das Ausheben und Wiederverfüllen des Grabes, die Herstellung des ersten Grabhügels, das Auflegen und Abnehmen sowie die Entsorgung der Kränze, die Ausschmückung des offenen Grabes mit Grabmatten und die Entsorgung des überschüssigen Erdaushubs abgegolten. Abwählbar ist sie nicht, weil Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 bestimmt, dass das Ausheben und Verfüllen der Gräber von der Friedhofsverwaltung veranlasst wird. Eine Verlängerung ist wie bei jedem Reihengrab für Verstorbene ab dem vollendeten fünften Lebensjahr nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 ausgeschlossen. | 3.243,00 € | 964,70 € | 4.207,70 € | 30 | Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe b, zweite Spalte, und Paragraf 2 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025 sowie die Paragrafen 14, 23 Absatz 2, 25 und 32 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 |
| Reihengrab für Verstorbene bis zur Vollendung des 5. LebensjahresParagraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 richtet getrennte Reihengrabfelder ein, unter Buchstabe a für Verstorbene ab Vollendung des 5. Lebensjahres und unter Buchstabe b für Verstorbene bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres einschliesslich Tot- und Fehlgeburten. Für das Kindergrab gilt nach Paragraf 11 die kürzere Ruhezeit von fünfundzwanzig statt dreissig Jahren, und anders als beim Erwachsenengrab ist die Verlängerung nach Paragraf 14 Absatz 2 in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung möglich; sie kostet 77,50 Euro je Jahr. Das Grab misst nach Absatz 3 hundertzwanzig mal sechzig Zentimeter, das Grabmal darf nach Paragraf 24 Absatz 1 Buchstabe a sechzig Zentimeter hoch sein. Überlassung und Bestattung kosten zusammen 2.634,80 Euro gegenüber 3.743,50 Euro beim Erwachsenengrab. Die Bestattungsgebühr steht in Paragraf 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025. Mit ihr sind nach Absatz 1 das Ausheben und Wiederverfüllen des Grabes, die Herstellung des ersten Grabhügels, das Auflegen und Abnehmen sowie die Entsorgung der Kränze, die Ausschmückung des offenen Grabes mit Grabmatten und die Entsorgung des überschüssigen Erdaushubs abgegolten. Abwählbar ist sie nicht, weil Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 bestimmt, dass das Ausheben und Verfüllen der Gräber von der Friedhofsverwaltung veranlasst wird. Auf dem Waldfriedhof in der Kernstadt Beverungen und auf dem neuen Friedhof in der Ortschaft Dalhausen begrenzt die Stadt die Gräber überwiegend durch Trittplatten. Nach Paragraf 4 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025 erhöht sich die Gebühr dafür, und derselbe Zuschlag wird auch auf den übrigen Friedhöfen erhoben, wenn dort Trittplatten verlegt werden. Eingetragen ist der Preis ohne Trittplatten, weil er auf den meisten Friedhöfen der Stadt gilt. Für die Herrichtung, Instandhaltung und Pflege ist nach Paragraf 30 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 der Nutzungsberechtigte verantwortlich, und zwar einschliesslich der unmittelbar angrenzenden Flächen, der Grabzwischenwege. Die Grabstätte muss nach Absatz 4 innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung hergerichtet werden. Paragraf 33 lässt der Friedhofsverwaltung bei Vernachlässigung den Weg über die Verwaltungsvollstreckung auf Kosten des Nutzungsberechtigten bis zur entschädigungslosen Entziehung des Nutzungsrechtes. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei. | 1.967,60 € | 667,20 € | 2.634,80 € | 25 | Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe a und Paragraf 2 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 14 Absätze 1 bis 3 und Paragraf 11 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 |
| Reihengrab für Verstorbene bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres auf einem Grabfeld mit zusätzlichen GestaltungsvorschriftenUm 247,90 Euro teurer als dasselbe Kindergrab ohne Gestaltungsvorschriften; davon entfallen 75,60 Euro auf die Trittplatten. Die Verlängerung kostet hier 112,70 statt 77,50 Euro je Jahr. Diese Zeile gilt nur für Grabfelder mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften, und die gibt es nach Paragraf 23 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 nur auf dem Friedhof in Dalhausen. Paragraf 25 schreibt dort das Material des Grabmals vor, nämlich nur Naturstein, Holz und geschmiedetes oder gegossenes Metall, verbietet Findlinge und grellweisse oder tiefschwarze Steine, begrenzt die Breite und verlangt, dass das Grabmal aus einem Stück besteht und keinen Sockel hat. Zusätzliche Einfassungen sind unzulässig. Der Preis dieser Spalte schliesst die Trittplatten ein, die die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 32 Absatz 1 verlegt; deshalb ist der Trittplattenzuschlag des Paragrafen 4 Absatz 2 der Gebührensatzung hier nicht noch einmal zu addieren. Pflegefrei ist diese Grabart trotzdem nicht. Zwar sagt Paragraf 4 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025, die Gebühr decke die teilweise Bepflanzung und Pflege der Grabstätten mit besonderen Gestaltungsrichtlinien über die gesamte Nutzungsdauer ab; Paragraf 32 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 teilt die Arbeit aber ausdrücklich auf: Die Pflanzfläche von 0,70 Meter mal Grabstättenbreite am Kopfende bleibt beim Nutzungsberechtigten, nur die verbleibende Fläche wird von der Friedhofsverwaltung mit Rasen eingesät und gepflegt, und die übrige Pflege einschliesslich der angrenzenden Flächen obliegt wieder dem Nutzungsberechtigten. Die Bestattungsgebühr steht in Paragraf 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025. Mit ihr sind nach Absatz 1 das Ausheben und Wiederverfüllen des Grabes, die Herstellung des ersten Grabhügels, das Auflegen und Abnehmen sowie die Entsorgung der Kränze, die Ausschmückung des offenen Grabes mit Grabmatten und die Entsorgung des überschüssigen Erdaushubs abgegolten. Abwählbar ist sie nicht, weil Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 bestimmt, dass das Ausheben und Verfüllen der Gräber von der Friedhofsverwaltung veranlasst wird. | 2.215,50 € | 667,20 € | 2.882,70 € | 25 | Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe a, zweite Spalte, und Paragraf 2 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025 sowie die Paragrafen 14, 23 Absatz 2, 25 und 32 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 |
| Anonyme ReihengrabstätteDas günstigste Erdgrab der Stadt überhaupt, und zwar deutlich: 2.822,50 Euro aus Überlassung und Bestattung gegenüber 3.743,50 Euro beim gewöhnlichen Reihengrab, also 921,00 Euro weniger. Beverungen ist damit einer der Fälle, in denen das pflegefreie Grab nicht teurer, sondern billiger ist als das gärtnerisch gestaltete. Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 nennt anonyme Reihengrabstätten wörtlich pflegefreie Grabstätten ohne gärtnerische Gestaltung für Erdbestattungen und setzt hinzu, einen Hinweis auf die bestattete Person gebe es auf der Grabstätte nicht. Nach Absatz 5 hat der Nutzungsberechtigte kein Verfügungs-, Gestaltungs- und Pflegerecht und auch keine Pflegepflicht, nach Absatz 6 ist die Friedhofsverwaltung für Herrichtung, Instandhaltung und Pflege verantwortlich und die Graboberfläche besteht ausschliesslich aus Rasen. Grabschmuck, Grabmale einschliesslich Holzkreuzen und Grabeinfassungen sind unzulässig, eine Einebnung ist nach Absatz 7 nicht erforderlich. Ausgewiesen sind die Felder auf dem Waldfriedhof Beverungen und auf dem Friedhof Herstelle. Die Bestattungsgebühr ist mit 934,90 Euro nach Paragraf 2 Absatz 4 um 29,80 Euro niedriger als die gewöhnliche Erdbestattung. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist ausgeschlossen; der Tarif führt für diese Grabart auch keinen Verlängerungssatz. | 1.887,60 € | 934,90 € | 2.822,50 € | 30 | Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe c und Paragraf 2 Absatz 4 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 15 und Paragraf 30 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 |
| Grabstätte als RasengrabDie Nutzungsgebühr setzt sich aus zwei Positionen zusammen: 1.992,30 Euro für die Überlassung nach Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe d und 727,20 Euro für die Namenstafel nach Paragraf 6 Nummer 2. Die Tafel ist nicht abwählbar. Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 sagt, von der Friedhofsverwaltung veranlasst würden Namenstafeln von einheitlich 0,60 mal 0,37 Meter bei mindestens fünf Zentimeter Stärke niveaugleich in die Rasenfläche verlegt, und im selben Absatz sind Grabmale einschliesslich Holzkreuzen und Grabeinfassungen verboten; die Tafel ist also die einzige zulässige Kennzeichnung und zugleich das Merkmal, das das Rasengrab vom anonymen Grab unterscheidet. Die Gravur kostet nach Paragraf 6 Nummer 2 zusätzlich 15,00 Euro je Zeichen und ist nicht eingerechnet, weil ihre Höhe vom Namen abhängt. Pflegefrei ist die Grabart nach Absatz 1 wörtlich, und nach Absatz 6 ist die Friedhofsverwaltung für Herrichtung, Instandhaltung und Pflege verantwortlich. Grabschmuck ist in der Vegetationszeit unzulässig, ausserhalb davon, also von Allerheiligen bis Ostern, sind einfacher Grabschmuck und Grableuchten unterhalb der Namensplatte erlaubt; auf dem Stadtfriedhof gar nicht. Anders als das anonyme Grab kann das Rasengrab nach Absatz 1 schon zu Lebzeiten erworben und seine Lage abgesprochen werden, und nach Absatz 2 ist die Verlängerung auf Antrag für längstens zwanzig Jahre und mehrfach möglich; sie kostet 80,30 Euro je Jahr. Die Bestattungsgebühr steht in Paragraf 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025. Mit ihr sind nach Absatz 1 das Ausheben und Wiederverfüllen des Grabes, die Herstellung des ersten Grabhügels, das Auflegen und Abnehmen sowie die Entsorgung der Kränze, die Ausschmückung des offenen Grabes mit Grabmatten und die Entsorgung des überschüssigen Erdaushubs abgegolten. Abwählbar ist sie nicht, weil Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 bestimmt, dass das Ausheben und Verfüllen der Gräber von der Friedhofsverwaltung veranlasst wird. | 2.719,50 € | 964,70 € | 3.684,20 € | 30 | Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe d, Paragraf 6 Nummer 2 und Paragraf 2 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 16 und Paragraf 30 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 |
| Wahlgrabstätte, einstelligWahlgrabstätten sind nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 Grabstätten für Erdbestattungen, an denen ein Nutzungsrecht verliehen und deren Lage in Absprache zwischen Friedhofsverwaltung und Erwerber bestimmt wird; über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt. Anders als beim Reihengrab können sie schon zu Lebzeiten erworben werden, aber nur für die gesamte Grabstätte. Nach Absatz 2 kann das Nutzungsrecht auf Antrag für längstens zwanzig Jahre wiedererworben werden, mehrfach; die Verlängerung kostet 76,10 Euro je Grabstelle und Jahr und ist nach Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe n der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025 nur für sämtliche Grabstellen möglich. In einer belegten Wahlgrabstätte dürfen nach Absatz 4 zusätzlich bis zu zwei Urnen je Grabstelle beigesetzt werden. Das einstellige Grab misst nach Absatz 3 zweihundertzehn mal neunzig Zentimeter. Gegenüber dem Reihengrab kostet es 79,20 Euro mehr, dafür ist es verlängerbar und schon zu Lebzeiten zu haben. Die Bestattungsgebühr steht in Paragraf 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025. Mit ihr sind nach Absatz 1 das Ausheben und Wiederverfüllen des Grabes, die Herstellung des ersten Grabhügels, das Auflegen und Abnehmen sowie die Entsorgung der Kränze, die Ausschmückung des offenen Grabes mit Grabmatten und die Entsorgung des überschüssigen Erdaushubs abgegolten. Abwählbar ist sie nicht, weil Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 bestimmt, dass das Ausheben und Verfüllen der Gräber von der Friedhofsverwaltung veranlasst wird. Die zweite Bestattung in derselben Grabstätte kostet nach Paragraf 2 Absatz 3 nicht 964,70, sondern 1.000,40 Euro. Auf dem Waldfriedhof in der Kernstadt Beverungen und auf dem neuen Friedhof in der Ortschaft Dalhausen begrenzt die Stadt die Gräber überwiegend durch Trittplatten. Nach Paragraf 4 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025 erhöht sich die Gebühr dafür, und derselbe Zuschlag wird auch auf den übrigen Friedhöfen erhoben, wenn dort Trittplatten verlegt werden. Eingetragen ist der Preis ohne Trittplatten, weil er auf den meisten Friedhöfen der Stadt gilt. Für die Herrichtung, Instandhaltung und Pflege ist nach Paragraf 30 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 der Nutzungsberechtigte verantwortlich, und zwar einschliesslich der unmittelbar angrenzenden Flächen, der Grabzwischenwege. Die Grabstätte muss nach Absatz 4 innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung hergerichtet werden. Paragraf 33 lässt der Friedhofsverwaltung bei Vernachlässigung den Weg über die Verwaltungsvollstreckung auf Kosten des Nutzungsberechtigten bis zur entschädigungslosen Entziehung des Nutzungsrechtes. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei. | 2.858,00 € | 964,70 € | 3.822,70 € | 30 | Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe e und Paragraf 2 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 17 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 |
| Wahlgrabstätte, einstellig, auf einem Grabfeld mit zusätzlichen GestaltungsvorschriftenUm 440,90 Euro teurer als die einstellige Wahlgrabstätte ohne Gestaltungsvorschriften; davon entfallen 211,80 Euro auf die Trittplatten, sodass für die Gestaltungsvorschriften 229,10 Euro bleiben, also 7,64 Euro je Jahr. Die Verlängerung kostet hier 100,10 statt 76,10 Euro je Grabstelle und Jahr. Diese Zeile gilt nur für Grabfelder mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften, und die gibt es nach Paragraf 23 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 nur auf dem Friedhof in Dalhausen. Paragraf 25 schreibt dort das Material des Grabmals vor, nämlich nur Naturstein, Holz und geschmiedetes oder gegossenes Metall, verbietet Findlinge und grellweisse oder tiefschwarze Steine, begrenzt die Breite und verlangt, dass das Grabmal aus einem Stück besteht und keinen Sockel hat. Zusätzliche Einfassungen sind unzulässig. Der Preis dieser Spalte schliesst die Trittplatten ein, die die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 32 Absatz 1 verlegt; deshalb ist der Trittplattenzuschlag des Paragrafen 4 Absatz 2 der Gebührensatzung hier nicht noch einmal zu addieren. Pflegefrei ist diese Grabart trotzdem nicht. Zwar sagt Paragraf 4 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025, die Gebühr decke die teilweise Bepflanzung und Pflege der Grabstätten mit besonderen Gestaltungsrichtlinien über die gesamte Nutzungsdauer ab; Paragraf 32 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 teilt die Arbeit aber ausdrücklich auf: Die Pflanzfläche von 0,70 Meter mal Grabstättenbreite am Kopfende bleibt beim Nutzungsberechtigten, nur die verbleibende Fläche wird von der Friedhofsverwaltung mit Rasen eingesät und gepflegt, und die übrige Pflege einschliesslich der angrenzenden Flächen obliegt wieder dem Nutzungsberechtigten. Die Bestattungsgebühr steht in Paragraf 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025. Mit ihr sind nach Absatz 1 das Ausheben und Wiederverfüllen des Grabes, die Herstellung des ersten Grabhügels, das Auflegen und Abnehmen sowie die Entsorgung der Kränze, die Ausschmückung des offenen Grabes mit Grabmatten und die Entsorgung des überschüssigen Erdaushubs abgegolten. Abwählbar ist sie nicht, weil Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 bestimmt, dass das Ausheben und Verfüllen der Gräber von der Friedhofsverwaltung veranlasst wird. | 3.298,90 € | 964,70 € | 4.263,60 € | 30 | Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe e, zweite Spalte, und Paragraf 2 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025 sowie die Paragrafen 17, 23 Absatz 2, 25 und 32 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 |
| Wahlgrabstätte, zweistelligDie zweite Stelle kostet 1.305,70 Euro, also 1.552,30 Euro weniger als die erste. Denselben Abstand von 1.305,70 beziehungsweise 1.308,00 Euro haben auch die dritte und die vierte Stelle, weshalb die Reihe des Tarifs 2.858,00, 4.163,70, 5.469,30 und 6.777,30 Euro lautet. Die erste Stelle trägt also einen Grundbetrag, jede weitere nicht; die Reihe ist die Probe darauf, dass keine Ziffer falsch abgeschrieben ist. Das zweistellige Grab misst nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 zweihundertzehn mal zweihundertzehn Zentimeter. Die Bestattungsgebühr fällt je Bestattung an, nicht je Grabstelle, und die Verlängerung wird nach Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe n der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025 je Grabstelle berechnet, also mit 152,20 Euro je Jahr für zwei Stellen. Die Bestattungsgebühr steht in Paragraf 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025. Mit ihr sind nach Absatz 1 das Ausheben und Wiederverfüllen des Grabes, die Herstellung des ersten Grabhügels, das Auflegen und Abnehmen sowie die Entsorgung der Kränze, die Ausschmückung des offenen Grabes mit Grabmatten und die Entsorgung des überschüssigen Erdaushubs abgegolten. Abwählbar ist sie nicht, weil Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 bestimmt, dass das Ausheben und Verfüllen der Gräber von der Friedhofsverwaltung veranlasst wird. Auf dem Waldfriedhof in der Kernstadt Beverungen und auf dem neuen Friedhof in der Ortschaft Dalhausen begrenzt die Stadt die Gräber überwiegend durch Trittplatten. Nach Paragraf 4 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025 erhöht sich die Gebühr dafür, und derselbe Zuschlag wird auch auf den übrigen Friedhöfen erhoben, wenn dort Trittplatten verlegt werden. Eingetragen ist der Preis ohne Trittplatten, weil er auf den meisten Friedhöfen der Stadt gilt. Für die Herrichtung, Instandhaltung und Pflege ist nach Paragraf 30 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 der Nutzungsberechtigte verantwortlich, und zwar einschliesslich der unmittelbar angrenzenden Flächen, der Grabzwischenwege. Die Grabstätte muss nach Absatz 4 innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung hergerichtet werden. Paragraf 33 lässt der Friedhofsverwaltung bei Vernachlässigung den Weg über die Verwaltungsvollstreckung auf Kosten des Nutzungsberechtigten bis zur entschädigungslosen Entziehung des Nutzungsrechtes. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei. | 4.163,70 € | 964,70 € | 5.128,40 € | 30 | Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe f und Paragraf 2 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 17 Absätze 3 und 4 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 |
| Wahlgrabstätte, zweistellig, auf einem Grabfeld mit zusätzlichen GestaltungsvorschriftenDie teuerste Grabstätte, für die der Tarif eine Spalte mit Gestaltungsrichtlinie führt: um 795,70 Euro teurer als dieselbe Grabart ohne, davon 485,50 Euro Trittplatten. Für die Gestaltungsvorschriften bleiben 310,20 Euro, also 5,17 Euro je Jahr und Grabstelle. Für die drei- und die vierstellige Wahlgrabstätte führt der Tarif keine solche Spalte; in Dalhausen gibt es sie also nicht. Diese Zeile gilt nur für Grabfelder mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften, und die gibt es nach Paragraf 23 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 nur auf dem Friedhof in Dalhausen. Paragraf 25 schreibt dort das Material des Grabmals vor, nämlich nur Naturstein, Holz und geschmiedetes oder gegossenes Metall, verbietet Findlinge und grellweisse oder tiefschwarze Steine, begrenzt die Breite und verlangt, dass das Grabmal aus einem Stück besteht und keinen Sockel hat. Zusätzliche Einfassungen sind unzulässig. Der Preis dieser Spalte schliesst die Trittplatten ein, die die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 32 Absatz 1 verlegt; deshalb ist der Trittplattenzuschlag des Paragrafen 4 Absatz 2 der Gebührensatzung hier nicht noch einmal zu addieren. Pflegefrei ist diese Grabart trotzdem nicht. Zwar sagt Paragraf 4 Absatz 1 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025, die Gebühr decke die teilweise Bepflanzung und Pflege der Grabstätten mit besonderen Gestaltungsrichtlinien über die gesamte Nutzungsdauer ab; Paragraf 32 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 teilt die Arbeit aber ausdrücklich auf: Die Pflanzfläche von 0,70 Meter mal Grabstättenbreite am Kopfende bleibt beim Nutzungsberechtigten, nur die verbleibende Fläche wird von der Friedhofsverwaltung mit Rasen eingesät und gepflegt, und die übrige Pflege einschliesslich der angrenzenden Flächen obliegt wieder dem Nutzungsberechtigten. Die Bestattungsgebühr steht in Paragraf 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025. Mit ihr sind nach Absatz 1 das Ausheben und Wiederverfüllen des Grabes, die Herstellung des ersten Grabhügels, das Auflegen und Abnehmen sowie die Entsorgung der Kränze, die Ausschmückung des offenen Grabes mit Grabmatten und die Entsorgung des überschüssigen Erdaushubs abgegolten. Abwählbar ist sie nicht, weil Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 bestimmt, dass das Ausheben und Verfüllen der Gräber von der Friedhofsverwaltung veranlasst wird. | 4.959,40 € | 964,70 € | 5.924,10 € | 30 | Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe f, zweite Spalte, und Paragraf 2 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025 sowie die Paragrafen 17, 23 Absatz 2, 25 und 32 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 |
| Wahlgrabstätte, dreistelligDie dritte Stelle kostet wie die zweite 1.305,60 Euro Aufschlag. Das Grab misst nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 zweihundertzehn mal dreihundertdreissig Zentimeter. Nach Absatz 4 werden Wahlgrabstätten für höchstens vier Grabstellen vergeben, und in jeder belegten Grabstelle dürfen zusätzlich bis zu zwei Urnen beigesetzt werden, in einer dreistelligen Grabstätte also bis zu sechs. Die Verlängerung kostet 228,30 Euro je Jahr für alle drei Stellen zusammen. Die Bestattungsgebühr steht in Paragraf 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025. Mit ihr sind nach Absatz 1 das Ausheben und Wiederverfüllen des Grabes, die Herstellung des ersten Grabhügels, das Auflegen und Abnehmen sowie die Entsorgung der Kränze, die Ausschmückung des offenen Grabes mit Grabmatten und die Entsorgung des überschüssigen Erdaushubs abgegolten. Abwählbar ist sie nicht, weil Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 bestimmt, dass das Ausheben und Verfüllen der Gräber von der Friedhofsverwaltung veranlasst wird. Für die Herrichtung, Instandhaltung und Pflege ist nach Paragraf 30 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 der Nutzungsberechtigte verantwortlich, und zwar einschliesslich der unmittelbar angrenzenden Flächen, der Grabzwischenwege. Die Grabstätte muss nach Absatz 4 innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung hergerichtet werden. Paragraf 33 lässt der Friedhofsverwaltung bei Vernachlässigung den Weg über die Verwaltungsvollstreckung auf Kosten des Nutzungsberechtigten bis zur entschädigungslosen Entziehung des Nutzungsrechtes. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei. | 5.469,30 € | 964,70 € | 6.434,00 € | 30 | Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe g und Paragraf 2 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 17 Absätze 3 und 4 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 |
| Wahlgrabstätte, vierstelligDie grösste Grabstätte, die die Satzung kennt, und mit 6.777,30 Euro Überlassungsgebühr die teuerste Zeile des Tarifs. Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 begrenzt die Wahlgrabstätte auf vier Grabstellen; das Grab misst nach Absatz 3 zweihundertzehn mal vierhundertfünfzig Zentimeter. Der Abstand zur dreistelligen Grabstätte beträgt 1.308,00 Euro. Die Verlängerung kostet 304,40 Euro je Jahr für alle vier Stellen. Die Kalkulation der Vorlage 153/2025 führt daneben eine Zeile für die Zweitbestattung in einer fünfstelligen Wahlgrabstätte; eine solche Grabstätte kennt weder die Satzung noch der Tarif, gemeint sein dürften Altrechte nach Paragraf 36. Die Bestattungsgebühr steht in Paragraf 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025. Mit ihr sind nach Absatz 1 das Ausheben und Wiederverfüllen des Grabes, die Herstellung des ersten Grabhügels, das Auflegen und Abnehmen sowie die Entsorgung der Kränze, die Ausschmückung des offenen Grabes mit Grabmatten und die Entsorgung des überschüssigen Erdaushubs abgegolten. Abwählbar ist sie nicht, weil Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 bestimmt, dass das Ausheben und Verfüllen der Gräber von der Friedhofsverwaltung veranlasst wird. Für die Herrichtung, Instandhaltung und Pflege ist nach Paragraf 30 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 der Nutzungsberechtigte verantwortlich, und zwar einschliesslich der unmittelbar angrenzenden Flächen, der Grabzwischenwege. Die Grabstätte muss nach Absatz 4 innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung hergerichtet werden. Paragraf 33 lässt der Friedhofsverwaltung bei Vernachlässigung den Weg über die Verwaltungsvollstreckung auf Kosten des Nutzungsberechtigten bis zur entschädigungslosen Entziehung des Nutzungsrechtes. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei. | 6.777,30 € | 964,70 € | 7.742,00 € | 30 | Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe h und Paragraf 2 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 17 Absätze 3 und 4 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 |
| UrnenreihengrabstätteDas gewöhnliche Urnengrab in Beverungen. Urnenreihengrabstätten sind nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 Grabstätten für Aschebestattungen, die der Reihe nach auf den dafür ausgewiesenen Grabfeldern belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Absatz 2 schliesst die Verlängerung aus. Das Grab misst nach Absatz 3 siebzig mal siebzig Zentimeter, es darf nach Absatz 4 nur eine Urne aufnehmen, und das Grabmal darf nach Paragraf 24 Absatz 1 Buchstabe b siebzig Zentimeter hoch sein. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 fünfundzwanzig Jahre, fünf weniger als bei der Erdbestattung. Für die Herrichtung, Instandhaltung und Pflege ist nach Paragraf 30 Absatz 1 der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Bestattungsgebühr steht in Paragraf 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025. Mit ihr sind nach Absatz 1 das Ausheben und Wiederverfüllen des Grabes, die Herstellung des ersten Grabhügels, das Auflegen und Abnehmen sowie die Entsorgung der Kränze, die Ausschmückung des offenen Grabes mit Grabmatten und die Entsorgung des überschüssigen Erdaushubs abgegolten. Abwählbar ist sie nicht, weil Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 bestimmt, dass das Ausheben und Verfüllen der Gräber von der Friedhofsverwaltung veranlasst wird. | 1.850,40 € | 357,80 € | 2.208,20 € | 25 | Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe i und Paragraf 2 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 18 und Paragraf 11 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 |
| Anonyme UrnenreihengrabstätteDas günstigste Grab der Stadt: 1.959,70 Euro aus Überlassung und Beisetzung, 248,50 Euro weniger als das gewöhnliche Urnenreihengrab. Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 nennt die anonymen Urnenreihengrabstätten wörtlich pflegefreie Grabstätten ohne gärtnerische Gestaltung für Aschebestattungen. Nach Absatz 5 hat der Nutzungsberechtigte kein Verfügungs-, Gestaltungs- und Pflegerecht und keine Pflegepflicht, nach Absatz 6 ist die Friedhofsverwaltung verantwortlich und die Graboberfläche besteht ausschliesslich aus Rasen; Grabschmuck, Grabmale und Grabeinfassungen sind unzulässig, eine Einebnung ist nach Absatz 7 nicht erforderlich. Das Grab misst nach Absatz 3 sechzig mal sechzig Zentimeter und nimmt nach Absatz 4 nur eine Urne auf. Ausgewiesen sind die Felder auf dem Waldfriedhof Beverungen und auf dem Friedhof Herstelle. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist ausgeschlossen; der Tarif führt für diese Grabart auch keinen Verlängerungssatz. | 1.601,90 € | 357,80 € | 1.959,70 € | 25 | Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe j und Paragraf 2 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 19 und Paragraf 30 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 |
| Urnengrabstätte als RasengrabDie Nutzungsgebühr setzt sich aus 1.631,30 Euro Überlassung und 551,30 Euro für die Namenstafel zusammen. Paragraf 20 Absatz 6 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 bestimmt, dass von der Friedhofsverwaltung veranlasst Namenstafeln von einheitlich 0,40 mal 0,25 Meter bei mindestens fünf Zentimeter Stärke niveaugleich in die Rasenfläche verlegt werden, und verbietet im selben Absatz Grabmale und Grabeinfassungen; die Tafel ist deshalb nicht abwählbar und eingerechnet, die Gravur von 15,00 Euro je Zeichen dagegen nicht. Absatz 1 nennt die Grabart wörtlich pflegefreie Grabstätte ohne gärtnerische Gestaltung, Absatz 5 nimmt dem Nutzungsberechtigten Pflegerecht und Pflegepflicht, Absatz 6 weist die Pflege der Friedhofsverwaltung zu. Das Grab misst nach Absatz 3 sechzig mal sechzig Zentimeter und nimmt nach Absatz 4 nur eine Urne auf. Nutzungsrechte können nach Absatz 1 schon zu Lebzeiten verliehen und die Lage abgesprochen werden; die Verlängerung ist nach Absatz 2 auf Antrag für längstens zwanzig Jahre und mehrfach möglich und kostet 78,50 Euro je Jahr. Im Grabfeld I an der Mauer zur evangelischen Kirche steht ein Gedenkstein, der allen Rasengräbern als Schmuckablage dient. Die Bestattungsgebühr steht in Paragraf 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025. Mit ihr sind nach Absatz 1 das Ausheben und Wiederverfüllen des Grabes, die Herstellung des ersten Grabhügels, das Auflegen und Abnehmen sowie die Entsorgung der Kränze, die Ausschmückung des offenen Grabes mit Grabmatten und die Entsorgung des überschüssigen Erdaushubs abgegolten. Abwählbar ist sie nicht, weil Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 bestimmt, dass das Ausheben und Verfüllen der Gräber von der Friedhofsverwaltung veranlasst wird. | 2.182,60 € | 357,80 € | 2.540,40 € | 25 | Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe k, Paragraf 6 Nummer 2 und Paragraf 2 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 20 und Paragraf 30 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 |
| Urnengrab im Urnenerdgrabsystem im Wurzelbereich eines BaumesDas Baumgrab der Stadt, und die Grabart, die in Satzung und Tarif zwei verschiedene Namen trägt. Die Friedhofssatzung regelt sie in Paragraf 22 als Urnengrabstellen im Wurzelbereich eines Baumes, der Tarif nennt sie Urnengrab im Urnenerdgrabsystem, und dass beides dasselbe meint, sagt die Kalkulation der Vorlage 153/2025, die die Position mit Urnengrab im Wurzelbereich (Urnenerdgrabsystem) überschreibt. Paragraf 22 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 nennt sie wörtlich pflegefreie Grabstätten ohne gärtnerische Gestaltung; nach Absatz 5 ist die Friedhofsverwaltung für Herrichtung, Instandhaltung und Pflege verantwortlich, die Graboberfläche besteht aus Rasen, Kies oder anderen Materialien, und von der Friedhofsverwaltung veranlasst werden Grabsiegel mit einem Motiv in die Grabfläche verlegt. Für dieses Grabsiegel führt der Tarif keine eigene Gebühr, anders als für die Namenstafel des Rasengrabes; es steckt also im Preis. Grabschmuck ist hier ausdrücklich an geeigneter Stelle zulässig, Grabmale und Grabeinfassungen sind es nicht. In jeder Grabstelle dürfen nach Absatz 3 zwei Urnen beigesetzt werden. Der Nutzungsberechtigte hat nach Absatz 4 nur ein Verfügungsrecht, kein Gestaltungs- und kein Pflegerecht. Die Verlängerung ist nach Absatz 2 auf Antrag für längstens zwanzig Jahre möglich und kostet 78,50 Euro je Jahr, ein mehrmaliger Wiedererwerb allerdings nur für höchstens einen Angehörigen. Nach Ablauf der Nutzungsdauer versetzt die Friedhofsverwaltung die Grabstelle nach Absatz 6 in den ursprünglichen Zustand zurück. Die Bestattungsgebühr steht in Paragraf 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025. Mit ihr sind nach Absatz 1 das Ausheben und Wiederverfüllen des Grabes, die Herstellung des ersten Grabhügels, das Auflegen und Abnehmen sowie die Entsorgung der Kränze, die Ausschmückung des offenen Grabes mit Grabmatten und die Entsorgung des überschüssigen Erdaushubs abgegolten. Abwählbar ist sie nicht, weil Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 bestimmt, dass das Ausheben und Verfüllen der Gräber von der Friedhofsverwaltung veranlasst wird. | 1.736,60 € | 357,80 € | 2.094,40 € | 25 | Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe l und Paragraf 2 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 22 und Paragraf 30 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 |
| UrnenwahlgrabstätteDie teuerste Urnengrabart der Stadt und die einzige, die mehr als zwei Urnen aufnimmt. Urnenwahlgrabstätten sind nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 Grabstätten für Aschebestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht verliehen und deren Lage in Absprache zwischen Friedhofsverwaltung und Erwerber bestimmt wird; über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt, und der Erwerb ist auch zu Lebzeiten möglich, aber nur für die gesamte Grabstätte. Nach Absatz 4 können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Das Grab misst nach Absatz 3 neunzig mal neunzig Zentimeter. Die Verlängerung ist nach Absatz 2 auf Antrag für längstens zwanzig Jahre und mehrfach möglich und kostet 77,50 Euro je Jahr. Für die Pflege ist nach Paragraf 30 Absatz 1 der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Jede weitere Beisetzung kostet nach Paragraf 2 Absatz 3 nicht 357,80, sondern 381,60 Euro. Die Bestattungsgebühr steht in Paragraf 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025. Mit ihr sind nach Absatz 1 das Ausheben und Wiederverfüllen des Grabes, die Herstellung des ersten Grabhügels, das Auflegen und Abnehmen sowie die Entsorgung der Kränze, die Ausschmückung des offenen Grabes mit Grabmatten und die Entsorgung des überschüssigen Erdaushubs abgegolten. Abwählbar ist sie nicht, weil Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 bestimmt, dass das Ausheben und Verfüllen der Gräber von der Friedhofsverwaltung veranlasst wird. Für die Herrichtung, Instandhaltung und Pflege ist nach Paragraf 30 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 der Nutzungsberechtigte verantwortlich, und zwar einschliesslich der unmittelbar angrenzenden Flächen, der Grabzwischenwege. Die Grabstätte muss nach Absatz 4 innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung hergerichtet werden. Paragraf 33 lässt der Friedhofsverwaltung bei Vernachlässigung den Weg über die Verwaltungsvollstreckung auf Kosten des Nutzungsberechtigten bis zur entschädigungslosen Entziehung des Nutzungsrechtes. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei. | 2.086,70 € | 357,80 € | 2.444,50 € | 25 | Paragraf 4 Absatz 1 Buchstabe m und Paragraf 2 Absatz 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025 sowie Paragraf 21 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 |
Häufige Fragen zu Beverungen
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Beverungen?
- In Beverungen sind 11 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 7 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 8,8 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Beverungen?
- Waldfriedhof ist mit 2,4 ha der größte Friedhof in Beverungen. Er liegt 840 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Beverungen?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Beverungen gelten 30 Jahre für Erdbestattete Verstorbene nach Paragraf 11 Satz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024, dazu 25 Jahre für Verstorbene bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres nach Paragraf 11 Satz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024, dazu 25 Jahre für Aschenurnen nach Paragraf 11 Satz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024, dazu 30 Jahre für Nutzungsdauer bei Ersterwerb einer Grabstätte nach Paragraf 11 Satz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024, sie entspricht jeweils der Ruhezeit, dazu 20 Jahre für Verlängerung des Nutzungsrechts an Rasen-, Baum- und Wahlgrabstätten nach Paragraf 16 Absatz 2, Paragraf 17 Absatz 2, Paragraf 20 Absatz 2, Paragraf 21 Absatz 2 und Paragraf 22 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024, jeweils höchstens.
- Was kostet ein Grab in Beverungen?
- Ein Grab in Beverungen kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Anonyme Urnenreihengrabstätte mit 1.959,70 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025, konsolidierte Fassung im Ortsrecht der Stadt. Der Rat hat die 6. Änderungssatzung am 11.12.2025 mit 28 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen auf die Vorlage 153/2025 beschlossen, Bürgermeister Tino Wenkel hat sie am 12.12.2025 ausgefertigt, und nach Artikel 4 ist sie am 01.01.2026 in Kraft getreten; gleichzeitig ist die Fassung der 5. Änderungssatzung vom 05.07.2024 ausser Kraft getreten. Sie ist die Quelle sämtlicher hier erfassten Beträge.
- Wer ist für die Friedhöfe in Beverungen zuständig?
- Für die Friedhöfe in Beverungen ist Stadt Beverungen, Standes- und Friedhofsamt in der Abteilung Schule, Ordnung und Soziales zuständig, Weserstraße 12, 37688 Beverungen, Telefon 05273 3920. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Beverungen, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025 konsolidierte Fassung im Ortsrecht der Stadt. Der Rat hat die 6. Änderungssatzung am 11.12.2025 mit 28 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen auf die Vorlage 153/2025 beschlossen, Bürgermeister Tino Wenkel hat sie am 12.12.2025 ausgefertigt, und nach Artikel 4 ist sie am 01.01.2026 in Kraft getreten; gleichzeitig ist die Fassung der 5. Änderungssatzung vom 05.07.2024 ausser Kraft getreten. Sie ist die Quelle sämtlicher hier erfassten Beträge
- Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2018 in der Fassung der 2. Änderung vom 15.11.2024 konsolidierte Fassung mit den Änderungen vom 15.12.2023 und 15.11.2024, beschlossen vom Rat am 14.11.2024, ausgefertigt von Bürgermeister Hubertus Grimm am 15.11.2024. Quelle des Geltungsbereichs nach Paragraf 1, der Ruhezeiten nach Paragraf 11, der Grabarten nach den Paragrafen 13 bis 22, des Ausheb-Benutzungszwangs nach Paragraf 10 Absatz 1 und der Pflegeregeln nach den Paragrafen 30 bis 33. Inhaltsverzeichnis und Text sind in beide Richtungen verglichen worden: Das Verzeichnis kündigt die Paragrafen 1 bis 41 an, und alle 41 stehen auch im Text; ein Paragraf, der nur im Text steht, findet sich nicht
- 6. Änderungssatzung vom 12.12.2025 zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen vom 03.02.2011, Anlage 2 zur Vorlage 153/2025 der beschlossene Wortlaut. Er ändert die Paragrafen 2, 4, 6 Nummer 2 und 10 und lässt die übrigen unberührt; insbesondere ist Paragraf 5 über die Ausgrabungen und Umbettungen nicht geändert worden. Er stimmt in jedem Betrag mit der konsolidierten Fassung des Ortsrechts überein
- Vorlage 153/2025 der Stadtverwaltung Beverungen, Änderung der Friedhofsgebührensatzung ab dem 01.01.2026, Kalkulation und 6. Satzungsänderung vom 20.11.2025, beraten im Hauptausschuss am 04.12.2025 und im Rat am 11.12.2025. Sie enthält die vollständige Gegenüberstellung von 31 Grabstellengebühren und 9 Bestattungsgebühren mit dem Stand vom 05.07.2024 und der kostendeckenden Gebühr 2026; jeder Betrag stimmt mit der Satzung überein. Sie ist zugleich die Quelle für die Gleichsetzung des Urnenerdgrabsystems mit dem Urnengrab im Wurzelbereich eines Baumes, für die Unterdeckungen von 10.933,05 Euro bei den Bestattungsgebühren, 17.411,69 Euro bei den Friedhofshallen, 9.663,21 Euro bei den Grabstellengebühren und 2.593,89 Euro bei den Grabmalgenehmigungen und für den Ratsbeschluss vom 12.12.2019, die Unterdeckung der Friedhofshallen aus dem allgemeinen Haushalt zu decken
- Beschluss der 2. Sitzung des Rates der Stadt Beverungen vom 11.12.2025 zur Vorlage 153/2025 Tagesordnungspunkt 9, Beratungsergebnis 28 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen. Damit ist die Beratungsfolge belegt: Der Text ist beschlossen und nicht abgesetzt, vertagt oder abgelehnt
- Vorlage 49/2024 der Stadtverwaltung Beverungen zur 5. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung vom 10.06.2024, beschlossen vom Rat am 04.07.2024, in Kraft ab 01.08.2024. Hier nur als Vergleichsfassung herangezogen: Sie erklärt die Erhöhung von 2024 mit einem Verlustvortrag von rund 22.000 Euro, mit rund 18.000 Euro für Umgestaltungsmassnahmen auf dem Friedhof in Drenke und mit der Anhebung des Bauhofstundensatzes von 39,00 auf 45,00 Euro
- Ortsrecht und Satzungen der Stadt Beverungen Stand 06.09.2026. Der Abschnitt Friedhöfe der Abteilung Schule, Ordnung und Soziales führt genau vier Stücke: die Friedhofssatzung vom 23.03.2018 in der Fassung vom 15.11.2024, die Friedhofsgebührensatzung vom 03.02.2011 in der Fassung der 6. Änderung vom 12.12.2025, die Friedhofssatzung für den Ruhepark Zweilinden vom 23.03.2012 in der Fassung vom 16.11.2018 und die Entgeltordnung für den Ruhepark Zweilinden vom 23.03.2012 in der Fassung vom 16.12.2022
- Ratsinformationssystem der Stadt Beverungen bei der GKD Paderborn, Recherche über Vorlagen, Beschlüsse, Niederschriften und Anlagen am 06.09.2026 durchsucht nach Friedhofsgebührensatzung mit 75 Dokumenten, nach Friedhofsgebühren und nach Ruhepark mit 39 Dokumenten. Die Treffer sind nach Datum sortiert; der jüngste zur Gebührensatzung ist die Ratssitzung vom 11.12.2025, der jüngste zur Entgeltordnung des Ruheparks die Ratssitzung vom 15.12.2022. Eine 7. Änderung gibt es in keinem der beiden Fälle
- Dienstleistungsbeschreibung Bestattung im Bürgerservice der Stadt Beverungen Stand 06.09.2026. Sie sagt, in allen Ortsteilen mit Ausnahme des Ortsteils Rothe seien Bestattungen auf gemeindeeigenen oder kirchlichen Friedhöfen möglich und im Ortsteil Amelunxen stehe zusätzlich der private Ruhepark Zweilinden zur Verfügung; bei Bestattungen auf den kirchlichen oder privaten Friedhöfen sei das Pfarrbüro oder der Betreiber des Friedhofs anzusprechen. Als Rechtsgrundlage nennt sie die Friedhofsgebührensatzung noch in der Fassung der 4. Änderung vom 16.12.2022 und ist damit um zwei Änderungen überholt
- Friedhofssatzung der Stadt Beverungen vom 23.03.2012 für den Friedhof Ruhepark Zweilinden in der Fassung der 2. Änderung vom 16.11.2018 hier nur zur Abgrenzung herangezogen. Sie regelt den früheren Friedhof Amelunxen an der Wehrdener Straße, den die Stadt mit Vertrag vom 01.04.1971 von der evangelischen Kirchengemeinde übernommen hat. Nach ihrem Paragrafen 2 führen Verwaltung, Nutzung und Bestattungen die Firma Campo Santo GmbH als Verwaltungshelfer aus, nach Paragraf 11 betragen die Ruhezeiten zwölf Jahre für Urnen und dreissig Jahre für Erdbestattungen, und nach Paragraf 15 errichtet und pflegt Campo Santo sämtliche Anlagen einschliesslich der Bepflanzung der Grabstellen und der Gedenkplatten
- Entgeltordnung der Stadt Beverungen vom 23.03.2012 für den Friedhof Ruhepark Zweilinden in der Fassung der 6. Änderung vom 16.12.2022 in Kraft am 01.01.2023, hier nur zur Abgrenzung herangezogen. Ihre Präambel sagt, die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beverungen habe für den Ruhepark Zweilinden keine Gültigkeit, und ihr Paragraf 8 erklärt die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Campo Santo GmbH für anwendbar
- Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Beverungen am 06.09.2026 durchgesehen. Der jüngste Eintrag ist die Bekanntmachung der Ratssitzung vom 10.09.2026, veröffentlicht am 03.09.2026; eine Friedhofsvorschrift steht seit der 6. Änderungssatzung vom Dezember 2025 nicht mehr darunter
- Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Beverungen Stand 06.09.2026; sie nennt für das Sozialamt sowie das Standes- und Friedhofsamt eigene Zeiten, nämlich montags bis freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr und montags und donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr, jeweils auch nach Vereinbarung ausserhalb dieser Zeiten
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.