Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05913000
Alle 82 Friedhöfe in Dortmund
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- +49 231 50-11611
- Friedhöfe Dortmund, Hauptverwaltung am Hauptfriedhof
- 2.720,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.415,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 82
- Friedhöfe mit Namen
44143 Dortmund
Reihengrabstätte, Sargbeisetzung, ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
Urnenreihengrabstätte, ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
6 weitere Flächen ohne Namen
Die 82 Friedhöfe in Dortmund nehmen zusammen 380,9 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Hauptfriedhof ist der größte mit 103,7 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,7 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,9 km entfernt, der entlegenste 10,8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 82 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 76 von 82 haben eine erfasste Parkanlage. 4 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 32 der 82 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Dortmund rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Friedhöfe Dortmund, Hauptverwaltung am Hauptfriedhof
Am Gottesacker 2544143 Dortmund
+49 231 50-11611
- Sprechzeiten
- Montag bis Donnerstag 07:30 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 UhrFreitag 07:30 bis 12:00 Uhr
Die 82 Friedhöfe in Dortmund, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Hauptfriedhof | 103,7 ha | 5,4 km | keine erfasst | Graffweg, 550 mBus 420, Bus 422, Bus 436, Bus NE20 | keine Angabe |
| Nordfriedhof | 20,8 ha | 3,5 km | 12 Anlagen, nächste 160 m | Nordfriedhof, 300 mBus 412, Bus 474 | keine Angabe |
| Südwestfriedhof | 17,6 ha | 2,1 km | 11 Anlagen, nächste 240 m | Leibniz-Gymnasium, 230 mBus 400 | keine Angabe |
| OstfriedhofDenkmal | 15,7 ha | 1,9 km | 8 Anlagen, nächste 290 m | Von-der-Goltz-Straße, 230 mBus 400, Bus 401, Bus 453, Bus NE4 | keine Angabe |
| Bezirksfriedhof Menglinghausen | 14,8 ha | 5,1 km | 9 Anlagen, nächste 250 m | Rüpingsbach, 250 mBus 448 | keine Angabe |
| Friedhof Marten | 14,7 ha | 5,1 km | 5 Anlagen, nächste 150 m | Planetenfeldstraße, 180 mBus 462, Bus 466 | keine Angabe |
| Bezirksfriedhof Kemminghausen | 14 ha | 5,8 km | 2 Anlagen, nächste 170 m | Am Süggelwald, 120 mBus 414 | keine Angabe |
| Bezirksfriedhof Lütgendortmund | 13,4 ha | 8,4 km | 14 Anlagen, nächste 160 m | Westricher Straße, 290 mBus 464, Bus NE12 | keine Angabe |
| Bezirksfriedhof Dortmund-Aplerbeck | 11,1 ha | 8,3 km | 4 Anlagen, nächste 170 m | Kortenstraße/Trauerhalle, 170 mBus 438 | keine Angabe |
| Friedhof Wischlingen | 10,8 ha | 4,9 km | 3 Anlagen, nächste 180 m | Haferkampstraße, 630 mBus 461, Bus 462, Bus 469, Bus NE13 | keine Angabe |
| Friedhof Scharnhorst | 10,8 ha | 7,4 km | 1 Anlagen, nächste 180 m | Leveringstraße, 270 mBus 420 | keine Angabe |
| Bezirksfriedhof Wellinghofen | 8,2 ha | 5,8 km | 31 Anlagen, nächste 100 m | Godefriedstraße, 280 mBus 441, Bus 443 | keine Angabe |
| Friedhof Huckarde | 6 ha | 4,2 km | 36 Anlagen, nächste 130 m | Huckarde Markt, 140 mBus 447, Bus 461, Bus 462, Bus 465 | keine Angabe |
| Stadtteil-Friedhof Hombruch | 5,7 ha | 5 km | 26 Anlagen, nächste 190 m | Am Kohlufer, 160 mBus 445, Bus 447, Bus NE40 | keine Angabe |
| Evangelischer Friedhof Mengede | 5,7 ha | 8,3 km | 10 Anlagen, nächste 130 m | Mengeder Schulstraße, 140 mBus 410 | christlich, evangelisch |
| Bezirksfriedhof Dortmund-Wickede | 5 ha | 10,8 km | 17 Anlagen, nächste 140 m | Dollersweg, 330 mBus 56, Bus 56E, Bus 425, Bus NE3 | keine Angabe |
| Friedhof Kirchlinde | 4,8 ha | 6,9 km | 21 Anlagen, nächste 140 m | Kirchlinde Zentrum, 180 mBus 460, Bus 461, Bus 462, Bus 469 | keine Angabe |
| Friedhof Großholthausen | 4,5 ha | 7 km | 1 Anlagen, nächste 190 m | Großholthausen Friedhof, 220 mBus 448 | keine Angabe |
| Ev. Friedhof Hörde | 4,5 ha | 4,7 km | 10 Anlagen, nächste 230 m | Bickestraße, 360 mBus 430, Bus 439, Bus 440, Bus NE25 | christlich, lutherisch |
| Evangelischer Friedhof Dortmund-Derne | 4,4 ha | 5,4 km | 12 Anlagen, nächste 120 m | Ubinckstraße, 150 mBus 410, Bus NE2 | christlich, evangelisch |
| Bezirksfriedhof Mengede | 4,4 ha | 9,3 km | 8 Anlagen, nächste 140 m | Burgring, 470 mBus 471 | keine Angabe |
| Friedhof Dorstfeld | 4,3 ha | 3,1 km | 19 Anlagen, nächste 230 m | Bummelberg, 150 mBus 465, Bus 466, Bus NE12 | keine Angabe |
| Katholischer Friedhof St. Clara | 4,3 ha | 4,5 km | 27 Anlagen, nächste 140 m | Hörde Friedhof, 170 mBus 432, Bus 433, Bus 434, Bus 435 | christlich, römisch-katholisch |
| Kommunalfriedhof Bövinghausen | 3,2 ha | 10,1 km | 21 Anlagen, nächste 110 m | Bövinghausen Friedhof, 180 mBus 378, Bus 462 | keine Angabe |
| Friedhof Holzen | 3,1 ha | 8,2 km | 13 Anlagen, nächste 80 m | Holzen Friedhof, 80 mBus 432, Bus NE5 | keine Angabe |
| Katholischer Friedhof Mengede | 2,9 ha | 9 km | 1 Anlagen, nächste 100 m | Am Schlagbaum, 250 mBus 289, Bus 474, Bus NE14, Bus SB24 | christlich, katholisch |
| Evangelischer Friedhof Dortmund-Wickede | 2,8 ha | 10,7 km | 14 Anlagen, nächste 70 m | Wickede Post, 360 mTram U43 | christlich, evangelisch |
| Evangelischer Friedhof Wellinghofen | 2,7 ha | 5,4 km | 23 Anlagen, nächste 50 m | Limburger Postweg, 150 mBus 438 | christlich, evangelisch |
| Evangelischer Gemeindefriedhof | 2,7 ha | 5,4 km | 17 Anlagen, nächste 170 m | Oberdorfstraße, 180 mBus NE3, Tram U43 | christlich, evangelisch |
| ev. Friedhof Hörde (alter Teil) | 2,6 ha | 5,1 km | 10 Anlagen, nächste 230 m | Emschertor, 300 mBus 430, Bus 439, Bus 440, Bus NE25 | keine Angabe |
| Friedhof Schüren | 2,5 ha | 5,4 km | 12 Anlagen, nächste 100 m | Schürener Straße, 220 mBus 440, Bus NE40 | keine Angabe |
| Friedhof Oespel | 2,4 ha | 6,2 km | 30 Anlagen, nächste 120 m | Heinrich-Munsbeck-Straße, 120 mBus 371, Bus 440 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof Dortmund | 2,2 ha | 4,9 km | 2 Anlagen, nächste 190 m | Dortmund Knappschaftskrankenhaus, 280 mZug S4 | jüdisch |
| Evangelischer Friedhof Dortmund Aplerbeck | 2,2 ha | 6,8 km | 28 Anlagen, nächste 70 m | Aplerbeck Friedhöfe, 110 mBus 420, Bus 436, Bus 439 | christlich, evangelisch |
| Kommunaler Friedhof Aplerbeck-Mitte | 2,1 ha | 7,1 km | 11 Anlagen, nächste 130 m | Vieselerhofstraße, 140 mBus 431, Bus 437, Bus 490, Bus NE20 | keine Angabe |
| Ev. Friedhof Brechten | 2,1 ha | 7,4 km | 19 Anlagen, nächste 100 m | Brechten Zentrum, 190 mBus 414, Bus 473, Bus NE1, Tram U41 | keine Angabe |
| Baroper Friedhof | 1,9 ha | 3,8 km | 18 Anlagen, nächste 100 m | Barop Friedhof, 80 mBus 447, Bus NE8 | christlich, evangelisch |
| Evangelischer Friedhof Kirchhörde | 1,8 ha | 6,9 km | 15 Anlagen, nächste 120 m | Kirchhörde, 220 mBus 450, Bus NE7, Bus NE19 | christlich, evangelisch |
| Katholischer Friedhof Bodelschwingh | 1,8 ha | 8,3 km | 2 Anlagen, nächste 80 m | Schloss Bodelschwingh, 590 mBus 477 | christlich, römisch-katholisch |
| Katholischer Friedhof Provinzialstraße | 1,7 ha | 9,9 km | 11 Anlagen, nächste 100 m | Kaubomstraße, 330 mBus 336, Bus 378, Bus 462, Bus 463 | christlich |
| Friedhof Sölde | 1,7 ha | 8,2 km | 5 Anlagen, nächste 160 m | Sölde Friedhof, 140 mBus 431, Bus 437, Bus NE24 | keine Angabe |
| Friedhof Eving | 1,7 ha | 4 km | 28 Anlagen, nächste 200 m | Schwäbische Straße, 70 mBus 412, Bus 414, Bus 474, Bus NE1 | keine Angabe |
| Evangelischer Friedhof Berghofen | 1,7 ha | 6,8 km | 2 Anlagen, nächste 70 m | Schöner Pfad, 100 mBus 434 | christlich, evangelisch |
| Friedhof Syburg | 1,5 ha | 10,1 km | 3 Anlagen, nächste 60 m | Ruhrhöhenweg, 150 mBus 442 | keine Angabe |
| 3. Evangelischer Friedhof Asseln | 1,5 ha | 8,6 km | keine erfasst | Dortmund-Asseln Mitte, 650 m | christlich, lutherisch |
| Friedhof Eichlinghofen | 1,5 ha | 6,1 km | 7 Anlagen, nächste 100 m | Hinter Holtein, 170 mBus 446, Bus 449 | keine Angabe |
| Friedhof Körne | 1,4 ha | 3,3 km | 29 Anlagen, nächste 60 m | Zinsweg, 110 mBus 452 | keine Angabe |
| Kath. Friedhof St. Aloysius Dortmund Derne | 1,3 ha | 7,8 km | 16 Anlagen, nächste 100 m | Plümers Ort, 210 mBus 410, Bus 411, Bus 420 | keine Angabe |
| kath. Friedhof Berghofen | 1,2 ha | 5,7 km | 8 Anlagen, nächste 70 m | Bekassinenweg, 100 mBus 435, Bus 438, Bus NE25 | keine Angabe |
| Ev. Friedhof Husen | 1,2 ha | 10,1 km | 3 Anlagen, nächste 140 m | Lohheide, 110 mBus 424, Bus 425, Bus 426, Bus NE22 | keine Angabe |
| Katholischer Friedhof Dortmund-Aplerbeck | 1,1 ha | 7,1 km | 14 Anlagen, nächste 140 m | Vieselerhofstraße, 170 mBus 431, Bus 437, Bus 490, Bus NE20 | christlich, römisch-katholisch |
| Friedhof Westerfilde | 1 ha | 8 km | keine erfasst | Brietenstraße, 820 mBus 470, Bus NE13 | keine Angabe |
| Kath. Friedhof Kurl | 1 ha | 9,4 km | 2 Anlagen, nächste 70 m | Kurl Friedhof, 170 mBus 424, Bus 425, Bus NE22 | keine Angabe |
| Friedhof Kley | 9.470 m² | 7,4 km | 32 Anlagen, nächste 110 m | Dorneystraße, 110 mBus 440, Bus 470, Bus NE40 | keine Angabe |
| Alter Friedhof Eichlinghofen | 9.050 m² | 5,4 km | 20 Anlagen, nächste 110 m | Eichlinghofen, 80 mBus 440, Bus 449, Bus NE8, Bus NE40 | keine Angabe |
| Kath. Friedhof St. Immaculata | 8.320 m² | 5,7 km | 9 Anlagen, nächste 90 m | Labandstraße, 90 mBus 424, Bus 425, Bus 427 | keine Angabe |
| Kath. Friedhof Husen | 8.140 m² | 10,7 km | 6 Anlagen, nächste 130 m | Husen, 210 mBus 425, Bus 439 | christlich |
| Evangelischer Friedhof Berghofen | 7.790 m² | 6,7 km | 4 Anlagen, nächste 110 m | Schöner Pfad, 50 mBus 434 | keine Angabe |
| Evangelischer Friedhof Wachteloh | 7.610 m² | 7,9 km | 6 Anlagen, nächste 90 m | Rohdesdiek, 490 mBus 470, Bus 471, Bus 477, Bus NE13 | christlich, evangelisch |
| Friedhof Lanstrop | 7.520 m² | 9,3 km | keine erfasst | Lanstrop Friedhof, 130 mBus 423, Bus NE22 | keine Angabe |
| Stadtteilfriedhof Lindenhorst | 7.460 m² | 4,9 km | 4 Anlagen, nächste 60 m | Lindenhorst Kirche, 200 mBus 410 | keine Angabe |
| Friedhof Wambel | 6.900 m² | 4,3 km | 31 Anlagen, nächste 140 m | Pothecke, 200 mBus NE3, Tram U43 | keine Angabe |
| kath. Friedhof St. Clemens | 5.980 m² | 4,6 km | 35 Anlagen, nächste 80 m | Am Gemeindehaus, 140 mBus 440, Bus 446, Bus 447, Bus 448 | keine Angabe |
| Kath. Friedhof St. Kaiser-Heinrich | 5.910 m² | 7,7 km | 6 Anlagen, nächste 40 m | Sommerberg Kirche, 150 mBus 138, Bus 371, Bus 432, Bus 433 | keine Angabe |
| kath. Friedhof St. Urbanus | 5.470 m² | 4,1 km | 29 Anlagen, nächste 70 m | Dortmund-Huckarde Nord, 100 mZug RB 43 | keine Angabe |
| Friedhofsverein Dortmund-Bittermark e.V. | 4.960 m² | 7,4 km | 5 Anlagen, nächste 50 m | AWO Haus Bittermark, 270 m | keine Angabe |
| Kath. Friedhof | 4.950 m² | 8 km | 4 Anlagen, nächste 340 m | Lehnemannsweg, 120 mBus 426, Bus 439 | christlich, römisch-katholisch |
| 1. Ev. Friedhof | 4.400 m² | 8,6 km | 6 Anlagen, nächste 200 m | Dortmund-Asseln Mitte, 320 m | christlich, lutherisch |
| Ehemaliger jüdischer Friedhof HördeDenkmal | 4.220 m² | 4,9 km | 24 Anlagen, nächste 50 m | Am Marksbach, 240 mBus 432, Bus 433, Bus 434, Bus 435 | jüdisch |
| Bauernfriedhof Renninghausen | 3.860 m² | 3,7 km | 14 Anlagen, nächste 40 m | Pulverstraße, 280 mBus 440, Bus 445, Bus 446 | keine Angabe |
| 2. Ev. Friedhof | 3.500 m² | 8,6 km | 3 Anlagen, nächste 340 m | Dortmund-Asseln Mitte, 410 m | christlich, lutherisch |
| Evangelischer Friedhof Bodelschwingh | 3.030 m² | 8,4 km | 16 Anlagen, nächste 130 m | Richterstraße, 160 mBus 471, Bus 477 | christlich, evangelisch |
| Friedhof St. Peter | 2.560 m² | 10,4 km | 7 Anlagen, nächste 70 m | Syburg, 280 mBus 432, Bus 442, Bus 512 | keine Angabe |
| Katholischer Friedhof Lichtendorf | 1.910 m² | 9,2 km | 1 Anlagen, nächste 390 m | Eichholzstraße, 580 mBus 74, Bus 74E, Bus 431, Bus 438 | christlich, katholisch |
| Ehemaliger Friedhof Schloß Westhusen | 1.810 m² | 5,7 km | keine erfasst | Altenhennestraße, 350 mBus 469 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof LütgendortmundDenkmal | 1.550 m² | 9 km | 8 Anlagen, nächste 40 m | Am Volksgarten, 440 mBus 463 | jüdisch |
| Ev. Friedhof Lindenhorst | 1.530 m² | 4,7 km | 7 Anlagen, nächste 130 m | Lindenhorst, 150 mBus 410, Bus 411, Bus 415 | christlich |
| Jüdischer Friedhof Dorstfeld | 1.410 m² | 3,1 km | 12 Anlagen, nächste 200 m | Twerskuhle, 200 mBus 447, Bus 465, Bus 466 | jüdisch |
| Jüdischer Friedhof | 760 m² | 10,1 km | keine erfasst | Am Heiderand, 100 mBus 476 | jüdisch |
| Alter Jüdischer FriedhofDenkmal | 660 m² | 7,4 km | 3 Anlagen, nächste 50 m | Canarisstraße, 330 mBus NE24 | jüdisch |
| Yezidischer Friedhof Zahmane Ezidiya | 620 m² | 5,1 km | 4 Anlagen, nächste 150 m | Planetenfeldstraße, 190 mBus 462, Bus 466 | Angabe nicht eindeutig |
| Jüdischer Friedhof Wickede | 560 m² | 10,6 km | 14 Anlagen, nächste 120 m | Wickede Post, 510 mTram U43 | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Dortmund kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Hamm | 30,7 km | 1.541,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Nutzungszeit 25 Jahre | 947,00 €Urnenreihen- oder Urnenwahlgrabstelle, Nutzungszeit 20 Jahre |
| Hagen | 17,3 km | 1.790,00 €Einzelgrabstätte Sargbestattung | 1.375,00 €Einzelgrabstätte Urnen- oder Aschenbestattung |
| Bottrop | 37,1 km | 1.791,40 €Anonymes Reihengrab für Sargbeisetzung | 1.170,28 €Ausstreuung der Asche auf dem Aschestreufeld, je Asche |
| Haltern am See | 33,4 km | 1.825,00 €Reihengrab, Sarggrabstelle für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr | 646,00 €Urnengrabstelle |
| Herten | 25,2 km | 1.963,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattungen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 915,00 €Streufeldbestattung auf dem Aschestreufeld |
| Lüdenscheid | 35,6 km | 1.995,29 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab fünf Jahren | 728,04 €Anonyme Urnenreihengrabstätte |
| Essen | 31,7 km | 2.020,00 €Reihengrab für Erwachsene vom 4. Lebensjahr | 1.315,00 €Anonymes Urnenreihengrab |
| Unna | 18,9 km | 2.292,08 €Erdreihengrabstätte mit Pflegeverpflichtung | 2.152,10 €Urnenreihengrabstätte mit Pflegeverpflichtung |
| Am meisten zu sparen | bis 37,1 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Dortmund kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund, Dortmunder Ortsrecht Abschnitt 2 Finanzverwaltung, vom 27.02.2026, beschlossen vom Rat am 12.02.2026, bekannt gemacht in den Dortmunder Bekanntmachungen Nummer 9 vom 06.03.2026, nach Paragraf 5 der Satzung in Kraft seit 07.03.2026.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte, Sargbeisetzung, ab dem vollendeten 5. LebensjahrDas gewöhnliche Erdgrab der Stadt und mit 2.720 Euro für Überlassung und Beisetzung die günstigste Sargbestattung in Dortmund. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und erst im Todesfall vergeben; ein Wiedererwerb ist ausgeschlossen und die Belegungszeit von zwanzig Jahren lässt sich nicht verlängern. Die Erstherrichtung steckt im Preis: Nach Paragraf 26 Absatz 2 Satz 1 stellt die Stadt den bepflanzten Grabrahmen her, nach Absatz 4 frühestens drei Monate nach der Bestattung. Die laufende Pflege bleibt jedoch bei den Angehörigen, die die Bestattung veranlasst haben, so Paragraf 26 Absatz 3 Satz 2; die amtliche Grabartenübersicht ab 13.08.2026 trägt hier folgerichtig Individuell. Dieses Grab ist deshalb nicht pflegefrei. Der Tarif nennt daneben 88,00 Euro im Jahr, ausdrücklich nur zur Information: 88,00 mal zwanzig Jahre ergeben die 1.760 Euro genau. | 1.760,00 € | 960,00 € | 2.720,00 € | 20 | Gebührentarif Ziffer 2.1.1.2 und Ziffer 1.1.1, dazu Paragraf 14 Absätze 1 und 4 Buchstabe b sowie Paragraf 26 Absätze 2 bis 4 der Friedhofssatzung |
| Reihengrabstätte, Sargbeisetzung, einschließlich bodendeckender Bepflanzung und PflegeDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Dortmund, 3.510 Euro mit der Beisetzung. Der Pflegebeleg steht im Wortlaut der Satzung: Paragraf 26 Absatz 2 Satz 2 sagt, dass pflegefreie Grabstätten nach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe f von der Stadt mit einer bodendeckenden Bepflanzung versehen und für die Dauer der Ruhezeit gepflegt werden. Satz 3 verbietet, diese Bepflanzung zu entfernen, und das Merkblatt der Friedhöfe Dortmund ab 21.04.2026 hält fest, dass eigene Bepflanzungen nicht möglich sind; erlaubt sind eine Pflanzschale auf der vorhandenen Platte und Steckvasen. Die Bestattungsfläche wird planiert und mit Rasen eingesät, dahinter liegt eine bodendeckend bepflanzte Rahmenfläche von rund einem Quadratmeter für Grabmal und Grabschmuck. Der Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Erdreihengrab beträgt 790 Euro auf zwanzig Jahre, also 39,50 Euro im Jahr. Anders als beim gewöhnlichen Reihengrab kann nach Paragraf 14 Absatz 5 Satz 4 nach Ablauf kein Pflegerecht erworben werden. | 2.550,00 € | 960,00 € | 3.510,00 € | 20 | Gebührentarif Ziffer 2.1.1.3 und Ziffer 1.1.1, dazu Paragraf 26 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe f der Friedhofssatzung |
| Reihengrabstätte, Sargbeisetzung, bis zum vollendeten 5. LebensjahrKindergrabfelder hält die Stadt nach ihrer Grabartenbroschüre auf fast jedem der zweiunddreißig städtischen Friedhöfe vor. Die Belegungszeit beträgt zehn Jahre und entspricht damit der Ruhezeit, die Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr setzt. Überlassung und Beisetzung kosten zusammen 755 Euro, also gut ein Viertel des Erwachsenengrabes. Die Grabstelle misst nach der Grabartenübersicht 60 mal 120 Zentimeter. Die Erstherrichtung ist im Preis enthalten, die weitere Pflege liegt nach Paragraf 26 Absatz 3 Satz 2 bei den Angehörigen; die Grabartenübersicht ab 13.08.2026 führt die Grabpflege als Individuell. Nach Paragraf 17 Absatz 2 darf in eine belegte Grabstätte dieser Art während der ersten zehn Jahre ein weiterer Sarg mit einem Kind bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr gelegt werden. Der Jahresbetrag lautet 27,00 Euro, mal zehn Jahre ergeben das genau die 270 Euro. | 270,00 € | 485,00 € | 755,00 € | 10 | Gebührentarif Ziffer 2.1.1.1 und Ziffer 1.4.3, dazu Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe c und Absatz 4 Buchstabe a sowie Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Urnenreihengrabstätte, ab dem vollendeten 5. LebensjahrDie günstigste Grabart mit eigener Grabstelle: 840 Euro Überlassung plus 575 Euro Beisetzung, zusammen 1.415 Euro für zwanzig Jahre. Aufnahme findet genau eine Urne, weitere Beisetzungen sind nicht möglich, und die Belegungszeit lässt sich nicht verlängern. Die Lage bestimmt die Friedhofsverwaltung der Reihe nach, ein Vorerwerb zu Lebzeiten ist bei dieser Grabart nicht vorgesehen. Die Stadt stellt nach Paragraf 26 Absatz 2 Satz 1 einen bepflanzten Rahmen von 80 mal 100 Zentimetern her, der nicht verändert werden darf; innerhalb der Umrandung gestalten und pflegen die Angehörigen selbst, so Paragraf 26 Absatz 3 Satz 2. Nicht pflegefrei. Noch günstiger ist in Dortmund nur die anonyme Urnenbeisetzung, die aber nur als Paketpreis von 820 Euro zusammen mit einer Einäscherung im städtischen Krematorium zu haben ist und deshalb hier nicht als Grabart steht. Jahresbetrag 42,00 Euro mal zwanzig Jahre. | 840,00 € | 575,00 € | 1.415,00 € | 20 | Gebührentarif Ziffer 2.1.2.2 und Ziffer 1.2.1, dazu Paragraf 14 Absätze 1 bis 4 und Paragraf 26 Absätze 2 und 3 der Friedhofssatzung |
| Urnenreihengrabstätte einschließlich bodendeckender Bepflanzung und PflegeIn Dortmund seit 1993 im Angebot und in der Broschüre der Friedhöfe Dortmund auch Urnenpflegegrab genannt; eingeführt wurde es als benannte Alternative zur anonymen Beisetzung. Die Beisetzungsstelle liegt in einer geschlossenen, bodendeckend bepflanzten Anlage und ist durch eine Trittplatte gekennzeichnet, ein kleines genormtes Grabmal darf abgelegt werden. Den Pflegebeleg liefert Paragraf 26 Absatz 2 Satz 2 der Friedhofssatzung ausdrücklich: Die Stadt bepflanzt und pflegt für die Dauer der Ruhezeit. Umgestaltungen und eigene Pflanzungen sind nicht zulässig. Für Nutzung und Beisetzung fallen 2.205 Euro an, also 790 Euro mehr als beim gewöhnlichen Urnenreihengrab, verteilt auf zwanzig Jahre. Wie bei allen Reihengrabstätten wird die Lage der Reihe nach vergeben, ein Vorerwerb ist nicht vorgesehen und die Belegungszeit nicht verlängerbar. Der Jahresbetrag lautet 81,50 Euro, mal zwanzig Jahre sind das genau die 1.630 Euro. | 1.630,00 € | 575,00 € | 2.205,00 € | 20 | Gebührentarif Ziffer 2.1.2.3 und Ziffer 1.2.1, dazu Paragraf 26 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe f der Friedhofssatzung |
| Urnenreihengrabstätte, bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Urnenvariante des Kindergrabes: zehn Jahre Belegungszeit, 255 Euro Überlassung und 275 Euro Beisetzung, zusammen 530 Euro. Damit ist es die günstigste Grabstelle des ganzen Tarifs, die einen benannten Ort hinterlässt. Die zehn Jahre sind zugleich die Ruhezeit, die Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr und ihre Aschen setzt; verlängern lässt sie sich nicht. Die Erstherrichtung ist enthalten, die weitere Pflege liegt nach Paragraf 26 Absatz 3 Satz 2 bei den Angehörigen, die die Bestattung veranlasst haben. Der Tarif nennt daneben 25,50 Euro im Jahr, und 25,50 mal zehn Jahre ergeben die 255 Euro auf den Cent. Wer statt eines eigenen Kindergrabes ein Wahlgrab wählt, zahlt dieselben 275 Euro Beisetzungsgebühr nach Ziffer 1.4.2. | 255,00 € | 275,00 € | 530,00 € | 10 | Gebührentarif Ziffer 2.1.2.1 und Ziffer 1.4.2, dazu Paragraf 14 Absatz 4 Buchstabe a und Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Wahlgrabstätte, Sargbeisetzung, je GrabstelleDas klassische Familiengrab, je Grabstelle 2.700 Euro für fünfundzwanzig Jahre, mit der Sargbeisetzung 3.660 Euro. Die Lage ist frei wählbar, die Grabstätte kann ein- oder mehrstellig erworben werden, und das Nutzungsrecht entsteht nach Paragraf 15 Absatz 1 erst mit der Zahlung. Verlängert wird tagesscharf nach demselben Satz, also mit 108,00 Euro je Grabstelle und Jahr; zusammen dürfen bestehende und wiedererworbene Nutzungszeiten vierzig Jahre nicht überschreiten (Absatz 4). Je Grabstelle sind nach Paragraf 17 Absatz 1 neben dem Sarg zwei Urnen zulässig, anstelle des Sarges auch drei Urnen. Jede weitere Beisetzung kostet erneut 960 beziehungsweise 575 Euro. Paragraf 15 Absatz 12 legt Anlage und Pflege ausdrücklich dem Nutzungsberechtigten auf, Paragraf 26 Absatz 3 Satz 3 wiederholt es. Nicht pflegefrei; das Merkblatt der Friedhöfe Dortmund setzt den Pflegefaktor auf mittel-hoch. | 2.700,00 € | 960,00 € | 3.660,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 2.2.1.1 und Ziffer 1.1.1, dazu Paragraf 15 Absätze 1, 4, 6 Buchstabe a und 12 sowie Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Wahlgrabstätte, Sargbeisetzung, einschließlich bodendeckender Bepflanzung und PflegeDie teuerste gewöhnliche Grabart der Stadt, 4.925 Euro je Grabstelle und mit der Sargbeisetzung 5.885 Euro. Pflegefrei ist sie doppelt belegt: Paragraf 26 Absatz 2 Satz 2 nennt die pflegefreien Erdgrabstätten nach Paragraf 15 Absatz 6 Buchstabe d ausdrücklich als von der Stadt bepflanzt und für die Dauer des Nutzungsrechtes gepflegt, und Paragraf 15 Absatz 12 legt die Pflegepflicht nur den Grabstätten nach Absatz 6 Buchstaben a und b auf, also gerade nicht dieser. Es entsteht eine abgeschlossene, einheitlich bodendeckend bepflanzte Anlage mit Rahmenbepflanzung; eigene Pflanzungen und Umgestaltungen sind ausgeschlossen, Steckvasen erlaubt, Teilabdeckungen und Einfassungen nicht. Belegbar ist die Stelle wie das gewöhnliche Erdwahlgrab mit einem Sarg und zwei Urnen. Der Aufschlag gegenüber diesem beträgt 2.225 Euro auf fünfundzwanzig Jahre, also 89,00 Euro im Jahr. Jahresbetrag 197,00 Euro mal fünfundzwanzig Jahre. | 4.925,00 € | 960,00 € | 5.885,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 2.2.1.2 und Ziffer 1.1.1, dazu Paragraf 26 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Paragraf 15 Absatz 6 Buchstabe d und Absatz 12 der Friedhofssatzung |
| Urnenwahlgrabstätte für vier Urnen, je GrabstelleFrei wählbare Lage, 150 mal 150 Zentimeter, Platz für bis zu vier Urnen und fünfundzwanzig Jahre Nutzungszeit für 1.970 Euro je Grabstelle. Wer die vier Plätze ausnutzt, zahlt die Überlassung einmal und die Beisetzung viermal, also 1.970 plus viermal 575 Euro; rechnerisch sinkt die Überlassung damit auf 492,50 Euro je Urne. Für die erste Beisetzung liegt die Summe bei 2.545 Euro. Nach Paragraf 15 Absatz 4 muss das Nutzungsrecht bei einer späteren Zubestattung bis zum Ende der zwanzigjährigen Ruhezeit verlängert werden, was tagesscharf mit 78,80 Euro je Jahr abgerechnet wird; die Gesamtdauer darf vierzig Jahre nicht überschreiten. Anlage und Pflege liegen nach Paragraf 15 Absatz 12 beim Nutzungsberechtigten, die Grabartenübersicht ab 13.08.2026 führt die Grabpflege als Individuell. Nicht pflegefrei. Jahresbetrag 78,80 Euro mal fünfundzwanzig Jahre ergibt die 1.970 Euro genau. | 1.970,00 € | 575,00 € | 2.545,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 2.2.2.1 und Ziffer 1.2.1, dazu Paragraf 15 Absätze 1, 4, 6 Buchstabe b, 7 und 12 der Friedhofssatzung |
| Urnenwahlgrabstätte für zwei Urnen einschließlich bodendeckender Bepflanzung und PflegeDie pflegefreie Partnergrabstätte: 100 mal 100 Zentimeter in einer geschlossenen, einheitlich bodendeckend bepflanzten Anlage, Platz für zwei Urnen, fünfundzwanzig Jahre Nutzungszeit, 2.820 Euro je Grabstelle. Pflegefrei ist sie nach Paragraf 26 Absatz 2 Satz 2 der Friedhofssatzung, der die pflegefreien Urnengrabstätten nach Paragraf 15 Absatz 6 Buchstabe c namentlich aufführt; Paragraf 15 Absatz 12 nimmt sie von der Pflegepflicht des Nutzungsberechtigten aus. Zulässig ist ein liegendes Grabmal, nicht zulässig sind eigene Pflanzungen, Teilabdeckungen und Einfassungen. Gegenüber dem Urnenwahlgrab kostet sie 850 Euro mehr, nimmt aber zwei statt vier Urnen auf. Eine Besonderheit dieser Zeile: Die informatorische Jahresspalte nennt 112,60 Euro, doch 112,60 mal fünfundzwanzig sind 2.815 und nicht 2.820 Euro. Es ist die einzige der einundzwanzig Zeilen, bei der die Probe nicht aufgeht. | 2.820,00 € | 575,00 € | 3.395,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 2.2.2.2 und Ziffer 1.2.1, dazu Paragraf 26 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Paragraf 15 Absatz 6 Buchstabe c und Absatz 12 der Friedhofssatzung |
| Sondergrabstätte im AschestreufeldDas günstigste pflegefreie Grab in Dortmund, 920 Euro Überlassung plus 655 Euro Ascheverstreuung, zusammen 1.575 Euro und damit nur 160 Euro mehr als das gewöhnliche Urnenreihengrab. Die Asche wird nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe a auf einem Streufeld ausgebracht, in Dortmund einer eingefriedeten Gehölzfläche auf dem Hauptfriedhof, Feld 55A. Es entsteht keine Grabstelle, eine namentliche Kennzeichnung ist nicht möglich, und der eingefriedete Bereich darf nach der Beisetzung nicht mehr betreten werden. Pflegefrei ist die Grabart deshalb schon der Sache nach; das Merkblatt ab 21.04.2026 setzt den Pflegefaktor auf nicht vorhanden. Eine Falle steckt in den Voraussetzungen: Die Verstreuung setzt eine zu Lebzeiten handschriftlich verfasste und eigenhändig unterschriebene Willenserklärung der verstorbenen Person oder eine notarielle Niederschrift voraus. Beide Beträge enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Jahresbetrag 46,00 Euro mal zwanzig Jahre. | 920,00 € | 655,00 € | 1.575,00 € | 20 | Gebührentarif Ziffer 2.3.1 und Ziffer 1.3, dazu Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe a und Absatz 3 sowie Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| UrnengemeinschaftsanlageEin Gemeinschaftsgrabfeld nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe b, das nach Absatz 3 für die Dauer der Ruhezeit vergeben wird, also für zwanzig Jahre; verlängern lässt sich die Laufzeit nicht. Eine einzelne Grabstelle entsteht nicht, die Urnen werden gemeinschaftlich in der Fläche beigesetzt, und die Bepflanzung folgt einem naturnahen Gestaltungsthema. Der Pflegebeleg steht nicht in der Satzung, sondern im Merkblatt der Friedhöfe Dortmund ab 21.04.2026, das den Pflegefaktor mit pflegefrei angibt und ausdrücklich schreibt, das Grabfeld werde durch die Friedhöfe Dortmund gepflegt; die Grabartenübersicht ab 13.08.2026 bestätigt es. Ein optionales Metallnamensschild mit Vor- und Nachname sowie Geburts- und Sterbedatum ist im Erwerbspreis enthalten, Grabmale, Lampen, Vasen und Dekoration sind nicht gestattet. Angeboten wird die Anlage bisher auf dem Hauptfriedhof und in Aplerbeck. Jahresbetrag 130,00 Euro mal zwanzig Jahre. | 2.600,00 € | 575,00 € | 3.175,00 € | 20 | Gebührentarif Ziffer 2.3.2 und Ziffer 1.2.1, dazu Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe b und Absatz 3 der Friedhofssatzung sowie das Merkblatt Gemeinschaftsgrabanlage der Friedhöfe Dortmund ab 21.04.2026 |
| Urnenwald- oder Urnenhaingrabstätte für zwei Urnen oder Aschen, je GrabstelleZwei Urnen im Wurzelbereich eines Baumes, auf einer Wiesen- oder Waldfläche, fünfundzwanzig Jahre Nutzungszeit für 2.250 Euro je Grabstelle, mit der ersten Beisetzung 2.825 Euro. Der Charakter der Anlage lebt von der extensiven Pflege des Unterwuchses durch die Friedhöfe Dortmund; eigene Bepflanzungen sind nicht möglich, Grabschmuck und Dekorationen jeder Art sind nicht gestattet. Zulässig ist ein erdbündig liegender Stein. Als pflegefrei geführt wird die Grabart nicht wegen der Satzung, die für Sondergrabstätten zur Pflege schweigt, sondern wegen der Grabartenübersicht der Friedhöfe Dortmund ab 13.08.2026: Deren Spalte Grabpflege kennt nur die Werte Individuell und Pflegefrei und trägt hier Pflegefrei. Das Nutzungsrecht kann verlängert werden, tagesscharf mit 90,00 Euro je Jahr, wobei bei jeder Beisetzung die zwanzigjährige Ruhezeit abgedeckt sein muss. | 2.250,00 € | 575,00 € | 2.825,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 2.3.3 und Ziffer 1.2.1, dazu Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe c und Absatz 3 der Friedhofssatzung sowie die Grabartenübersicht der Friedhöfe Dortmund ab 13.08.2026 und das Merkblatt Wald- bzw. Haingrab ab 21.04.2026 |
| Obstbaumgrabstätte für vier Urnen oder Aschen, je GrabstelleEine Grabstelle von 1,5 mal 1,5 Metern in einer Streuobstwiese mit extensiv gepflegtem Kräuterrasen, Platz für bis zu vier Urnen, fünfundzwanzig Jahre für 3.140 Euro. Das erste Obstbaumgrabfeld gibt es in Dortmund seit 2006. Eigene Bepflanzungen sind nicht möglich, Grabschmuck und Dekorationen sind nicht gestattet, ein stehender Stein ist erlaubt. Pflegefrei ist die Grabart über die Grabartenübersicht der Friedhöfe Dortmund ab 13.08.2026 belegt, die in der Spalte Grabpflege Pflegefrei trägt; das Merkblatt ab 21.04.2026 gibt denselben Pflegefaktor an wie für die ausdrücklich pflegefreien Grabarten. Die Satzung selbst schweigt: Paragraf 26 Absatz 2 nennt Sondergrabstätten nicht, Paragraf 15 Absatz 12 beschränkt die Pflegepflicht auf die Grabstätten nach Paragraf 15 Absatz 6 Buchstaben a und b. Verlängerung tagesscharf mit 125,60 Euro je Jahr. | 3.140,00 € | 575,00 € | 3.715,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 2.3.4 und Ziffer 1.2.1, dazu Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe e und Absatz 3 der Friedhofssatzung sowie die Grabartenübersicht der Friedhöfe Dortmund ab 13.08.2026 und das Merkblatt Obstbaumgrab ab 21.04.2026 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene islamischen Glaubens, ab dem vollendeten 5. LebensjahrAuf dem Hauptfriedhof besteht seit 1996 ein muslimischer Friedhofsteil, in dem die Grabstellen nach Mekka ausgerichtet sind. Anders als beim jüdischen Teil stehen die fünfzig Jahre nicht nur im Tarif, sondern auch in der Satzung: Paragraf 14 Absatz 4 Buchstabe c setzt für die Grabfelder für Muslime nach Absatz 2 Buchstabe g eine Belegungszeit von fünfzig Jahren fest, gegenüber zwanzig Jahren im Regelfall. Die Überlassung kostet 3.640 Euro, mit der Sargbeisetzung 4.600 Euro. Nach der Grabartenbroschüre der Friedhöfe Dortmund steht das Feld muslimischen Einwohnern und ihren Angehörigen ersten Grades offen. Die Erstherrichtung ist enthalten, die weitere Pflege liegt nach Paragraf 26 Absatz 3 Satz 2 bei den Angehörigen. Der Jahresbetrag von 72,80 Euro mal fünfzig Jahre ergibt die 3.640 Euro genau. | 3.640,00 € | 960,00 € | 4.600,00 € | 50 | Gebührentarif Ziffer 2.4.2.2 und Ziffer 1.1.1, dazu Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe g und Absatz 4 Buchstabe c der Friedhofssatzung |
| Reihengrabstätte für Verstorbene islamischen Glaubens, bis zum vollendeten 5. LebensjahrDas Kindergrab auf dem muslimischen Teil des Hauptfriedhofs kostet dieselben 540 Euro wie das auf dem jüdischen Teil, bei ebenfalls fünfzig Jahren Belegungszeit; die Sargbeisetzung nach Ziffer 1.4.3 schlägt mit 485 Euro zu Buche, zusammen also 1.025 Euro. Die Ruhezeit selbst beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung zehn Jahre, die fünfzig Jahre sind die Belegungszeit des Grabfeldes nach Paragraf 14 Absatz 4 Buchstabe c. Auffällig ist der Sprung zum Erwachsenengrab desselben Feldes: 540 gegenüber 3.640 Euro bei gleicher Laufzeit. Die Erstherrichtung ist im Preis enthalten, gepflegt wird von den Angehörigen. Der Jahresbetrag von 10,80 Euro mal fünfzig Jahre ergibt die 540 Euro auf den Cent. | 540,00 € | 485,00 € | 1.025,00 € | 50 | Gebührentarif Ziffer 2.4.2.1 und Ziffer 1.4.3, dazu Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe g und Absatz 4 Buchstabe c sowie Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Wahlgrabstätte für Erdbestattungen Verstorbener islamischen Glaubens, je GrabstelleDas teuerste Grab im Dortmunder Tarif: 5.550 Euro je Grabstelle, mit der Sargbeisetzung 6.510 Euro. Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung setzt die Nutzungszeit für Wahlgrabstätten auf dem muslimischen Teil des Hauptfriedhofes auf fünfzig Jahre fest, also auf das Doppelte des Regelfalls; der rechnerische Jahressatz von 111,00 Euro liegt damit nur drei Euro über dem des gewöhnlichen Erdwahlgrabes. Die Lage ist innerhalb des Feldes wählbar, die Grabstellen sind nach Mekka ausgerichtet, und die Bestattung erfolgt in Absprache mit der Friedhofsverwaltung nach islamischem Brauch. Nach Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung kann die Ordnungsbehörde im Einzelfall eine Bestattung ohne Sarg aus religiösen Gründen genehmigen; dann muss der Bestattungspflichtige das Personal stellen. Anlage und Pflege liegen nach Paragraf 15 Absatz 12 beim Nutzungsberechtigten. | 5.550,00 € | 960,00 € | 6.510,00 € | 50 | Gebührentarif Ziffer 2.4.2.3 und Ziffer 1.1.1, dazu Paragraf 15 Absätze 3 und 12 der Friedhofssatzung |
| Sondergrabstätte im Gemeinschaftsfeld für Fehl- und Totgeburten sowie bis zum vollendeten 2. LebensjahrDie Stadt führt diese Grabart als Sternenkinderfeld Einzelstelle. Sie liegt in einer Staudenfläche auf dem Hauptfriedhof, trägt keine namentliche Kennzeichnung und ist damit anonym; die Grabartenübersicht ab 13.08.2026 führt die Grabpflege folgerichtig als Pflegefrei. Der Tarif kennt nur eine einzige Zahl dafür: Die 155 Euro der Ziffer 1.4.1 decken die Sarg- oder Urnenbeisetzung und die Überlassung der Grabstelle zusammen ab, eine eigene Überlassungsgebühr nennt der Tarif nicht, weshalb hier null Euro Nutzungsgebühr stehen. Aufgenommen werden Fehl- und Totgeburten sowie Verstorbene bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr. Die Laufzeit von zehn Jahren folgt aus Paragraf 16 Absatz 3, wonach Gemeinschaftsgrabfelder für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden, und aus Paragraf 11 Absatz 1. Wer stattdessen ein Kinderreihengrab oder ein Wahlgrab wählt, zahlt die dortigen Sätze. | 0,00 € | 155,00 € | 155,00 € | 10 | Gebührentarif Ziffer 1.4.1, Nutzungsdauer nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe b und Absatz 3 in Verbindung mit Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu die Grabartenübersicht der Friedhöfe Dortmund ab 13.08.2026 |
| Urnennische für zwei Urnen, im Urnenturm des Hauptfriedhofs oder in den übrigen AnlagenMit 4.310 Euro für Nische und Beisetzung die teuerste Urnenlösung, denn allein die Beisetzung kostet hier nach Ziffer 1.2.2 die doppelte Gebühr von 1.150 Euro. Es gibt sie in zwei Formen: im Urnenturm des Hauptfriedhofs von 1924, wo eine Schmuckurne vorgeschrieben ist oder eine Patenschaft für eine historische Schmuckurne übernommen werden kann und der Turmschlüssel gegen Pfand ausgehändigt wird, und seit dem 24.07.2026 als Nische in Stelen auf den übrigen Anlagen, deren Frontplatte die Verstorbenendaten trägt. Beide kosten 3.160 Euro für fünfundzwanzig Jahre und nehmen zwei Urnen auf. Grabschmuck gehört auf den vorgesehenen Ablageplatz, ein Ausschmücken der Nische ist nicht gestattet. Nach Ablauf wird die Asche nach Paragraf 11 Absatz 2 in einer Wiesenfläche beigesetzt, und diese Beisetzung ist in der Gebühr enthalten. Die Grabartenübersicht ab 13.08.2026 führt die Grabpflege als Pflegefrei. | 3.160,00 € | 1.150,00 € | 4.310,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 2.3.5 und Ziffer 1.2.2, dazu Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe d und Absatz 3 sowie Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung und die Merkblätter Urnennische der Friedhöfe Dortmund ab 21.04.2026 und ab 24.07.2026 |
| Reihengrabstätte auf dem jüdischen Teil des Hauptfriedhofs, ab dem vollendeten 5. LebensjahrDer jüdische Teil des Hauptfriedhofs wurde 1921 am Rennweg angelegt und verfügt über eine eigene Trauerhalle mit Räumen für die rituelle Waschung. Der Tarif setzt die Belegungszeit mit fünfzig Jahren an und verlangt 3.540 Euro, mit der Sargbeisetzung 4.500 Euro. Eigene Tarifzeilen gibt es hier erst seit der Fassung vom 13.12.2024; bis zur Fassung vom 15.12.2023 stand unter Ziffer 2.4.1 nur der Satz, die Gebührensätze erhöhten sich um 100 Prozent. Zwischen Tarif und Satzung besteht ein Widerspruch: Paragraf 14 Absatz 7 der Friedhofssatzung sagt, die Beschränkung der Belegungszeit gelte für den jüdischen Teil gerade nicht, und Paragraf 31 Absatz 2 nimmt jüdische Friedhöfe von der Begrenzung alter Nutzungsrechte auf vierzig Jahre aus. Die Erstherrichtung ist enthalten, die Pflege bleibt bei den Angehörigen. Jahresbetrag 70,80 Euro mal fünfzig Jahre. | 3.540,00 € | 960,00 € | 4.500,00 € | 50 | Gebührentarif Ziffer 2.4.1.2 und Ziffer 1.1.1, dazu Paragraf 14 Absatz 7 und Paragraf 31 Absatz 2 Satz 3 der Friedhofssatzung |
| Reihengrabstätte auf dem jüdischen Teil des Hauptfriedhofs, bis zum vollendeten 5. LebensjahrDas Kindergrab auf dem jüdischen Teil des Hauptfriedhofs, 540 Euro Überlassung und 485 Euro Sargbeisetzung, zusammen 1.025 Euro. Bemerkenswert ist das Verhältnis zum Erwachsenengrab desselben Feldes: Bei gleicher Belegungszeit von fünfzig Jahren kostet die Überlassung nur ein knappes Sechstel, 540 gegenüber 3.540 Euro. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung zehn Jahre, die im Tarif genannte Belegungszeit von fünfzig Jahren geht also weit darüber hinaus. Paragraf 14 Absatz 7 beschränkt die Belegungszeit auf dem jüdischen Teil überhaupt nicht; die fünfzig Jahre sind der Zeitraum, für den der Tarif rechnet. Die Erstherrichtung ist in der Gebühr enthalten. Der Jahresbetrag lautet 10,80 Euro, mal fünfzig Jahre ergibt das genau die 540 Euro. | 540,00 € | 485,00 € | 1.025,00 € | 50 | Gebührentarif Ziffer 2.4.1.1 und Ziffer 1.4.3, dazu Paragraf 14 Absatz 7 und Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
| Wahlgrabstätte für Erdbestattungen auf dem jüdischen Teil des Hauptfriedhofs, je GrabstelleMit 5.450 Euro je Grabstelle und 6.410 Euro einschließlich der Sargbeisetzung das zweitteuerste Grab im Dortmunder Tarif. Der Preis erklärt sich aus der Laufzeit: fünfzig statt der sonst üblichen fünfundzwanzig Jahre. Rechnerisch liegt der Jahressatz mit 109,00 Euro sogar knapp über dem des gewöhnlichen Erdwahlgrabes von 108,00 Euro. Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung stellt klar, dass die Beschränkung der Nutzungszeit für Wahlgrabstätten auf dem jüdischen Teil nicht gilt, und Paragraf 31 Absatz 2 Satz 3 nimmt jüdische Friedhöfe von der nachträglichen Begrenzung alter, unbefristeter Nutzungsrechte aus. Die jüdische Gemeinde bestattet hier nach eigenen Vorstellungen und Riten. Anlage und Pflege liegen nach Paragraf 15 Absatz 12 beim Nutzungsberechtigten, die Grabart ist also nicht pflegefrei. | 5.450,00 € | 960,00 € | 6.410,00 € | 50 | Gebührentarif Ziffer 2.4.1.3 und Ziffer 1.1.1, dazu Paragraf 15 Absätze 2 und 12 sowie Paragraf 31 Absatz 2 Satz 3 der Friedhofssatzung |
| Sternenkinderfeld, Gemeinschaftsstelle mit Sammelbeisetzung für FehlgeburtenDie einzige gebührenfreie Bestattung in Dortmund. Für nicht lebend geborene Kinder unter 500 Gramm bietet die Stadt auf dem Hauptfriedhof eine Sammelbeisetzung in einer Rasenfläche an, ohne namentliche Kennzeichnung und ohne Gebühr. Die amtliche Grabartenübersicht ab 13.08.2026 trägt in der Preisspalte kostenfrei und in der Spalte Grabpflege Pflegefrei, die Grabartenbroschüre der Friedhöfe Dortmund nennt sie kostenlose Gemeinschaftsbestattung. Die beiden Nullbeträge sind deshalb keine Lücke, sondern die Aussage der Stadt: Sie verlangt hier nichts. Der Gebührentarif selbst führt dazu keine Ziffer, was zu dieser Aussage passt, denn ohne Gebührentatbestand gibt es keine Gebühr. Wer stattdessen eine eigene Grabstelle möchte, wählt die Einzelstelle im Gemeinschaftsfeld nach Ziffer 1.4.1 für 155 Euro oder ein Kinderreihengrab. | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 10 | Grabartenübersicht der Friedhöfe Dortmund ab 13.08.2026, Zeile Sternenkinderfeld Gemeinschaftsstelle, und die Grabartenbroschüre der Friedhöfe Dortmund, Abschnitt Bestattungsmöglichkeit einer Fehlgeburt; Nutzungsdauer nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe b und Absatz 3 in Verbindung mit Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung |
Häufige Fragen zu Dortmund
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Dortmund?
- In Dortmund sind 82 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 6 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 380,9 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Dortmund?
- Hauptfriedhof ist mit 103,7 ha der größte Friedhof in Dortmund. Er liegt 5,4 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Dortmund?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Dortmund gelten 20 Jahre für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr und ihre Aschen nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 10 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und ihre Aschen nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Dortmund?
- Ein Grab in Dortmund kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte, ab dem vollendeten 5. Lebensjahr mit 1.415,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund, Dortmunder Ortsrecht Abschnitt 2 Finanzverwaltung, vom 27.02.2026, beschlossen vom Rat am 12.02.2026, bekannt gemacht in den Dortmunder Bekanntmachungen Nummer 9 vom 06.03.2026, nach Paragraf 5 der Satzung in Kraft seit 07.03.2026.
- Wer ist für die Friedhöfe in Dortmund zuständig?
- Für die Friedhöfe in Dortmund ist Friedhöfe Dortmund, Hauptverwaltung am Hauptfriedhof zuständig, Am Gottesacker 25, 44143 Dortmund, Telefon +49 231 50-11611. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Dortmund, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund, Dortmunder Ortsrecht Abschnitt 2 Finanzverwaltung vom 27.02.2026, beschlossen vom Rat am 12.02.2026, bekannt gemacht in den Dortmunder Bekanntmachungen Nummer 9 vom 06.03.2026, nach Paragraf 5 der Satzung in Kraft seit 07.03.2026
- Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund, Auszug aus den Dortmunder Bekanntmachungen, dem Amtsblatt der Stadt Dortmund, Nummer 9 des 82. Jahrgangs, ab Seite 230 Ausgabe vom Freitag, dem 06.03.2026; Zweitfassung derselben Satzung, mit der Ortsrechtsfassung in allen 78 Beträgen zeichengleich
- Entgeltordnung für Pflegerechte an Reihen- und Wahlgrabstätten auf Friedhöfen der Stadt Dortmund, Anlage 9 vom 01.01.2023, beschlossen vom Rat am 15.12.2022, abgerechnet wird danach seit 01.01.2023
- Auftragsformular Urnenbeisetzung der Friedhöfe Dortmund mit den zu beauftragenden Leistungen und ihren Gebühren Ausgabe 68 / 05.2026
- Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund, Friedhofssatzung vom 23.11.2016, beschlossen vom Rat am 10.11.2016, veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen vom 02.12.2016, in Kraft seit 01.01.2017, seither nicht geändert
- Betriebssatzung für die Friedhöfe Dortmund vom 13.12.2024, beschlossen vom Rat am 12.12.2024, in Kraft seit 12.12.2024
- Grabartenübersicht der Friedhöfe Dortmund mit den Spalten Preis, Belegung, Größe, Grabpflege und Grabmal ab 13.08.2026
- Grabartenmerkblätter Ihre Wahl der Friedhöfe Dortmund, je Grabart ein Blatt mit Dauer, Beisetzung, Preis je Stelle und Pflegefaktor ab 21.04.2026, das Blatt zur Urnennische in Stelen ab 24.07.2026
- Grabarten auf den Friedhöfen der Stadt Dortmund, Broschüre der Friedhöfe Dortmund Ausgabe 04/2018 in der Fassung des Nachdrucks 01/2025
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.