Hamm · Nordrhein-Westfalen · AGS 05915000
Friedhofsgebühren Hamm: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht Nummer 142, vom 20.06.2007, zuletzt geändert durch die 11. Änderungssatzung vom 30.03.2026, gültig ab 01.04.2026. Die Sätze gelten für alle 38 Friedhöfe der Stadt Hamm, Abteilung Grünflächen, nicht für einzelne.
- 152,90 €
- Günstigstes Grab
- 3.136,84 €
- Teuerstes Grab
- 21
- Grabarten in der Satzung
- 5 Jahre
- Fehlgeburten unter 500 Gramm und Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbrüchen sowie deren Aschen
Reihengrabstätte für Fehlgeburten unter 500 Gramm und Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbrüchen
Baumwahlgrabstätte für Särge, Nutzungszeit 30 Jahre
Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Hamm kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 14 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Fehlgeburten unter 500 Gramm und Leibesfrüchte aus SchwangerschaftsabbrüchenDie Grabstätte nimmt auch Urnen auf. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung fünf Jahre. | 18,90 € | 134,00 € | 152,90 € | 5 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.1.1 und Ziffer 2.3 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, Nutzungszeit 15 JahreFünfzehn Jahre sind nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung die regelmäßige Ruhezeit für Kinder. | 284,00 € | 184,00 € | 468,00 € | 15 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.1.2.1 und Ziffer 2.1.1 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, Nutzungszeit 20 JahreZwanzig Jahre gelten auf dem Friedhof Sundern ohne Erweiterungsteil. | 378,00 € | 184,00 € | 562,00 € | 20 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.1.2.2 und Ziffer 2.1.1 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, Nutzungszeit 25 JahreFünfundzwanzig Jahre gelten auf dem Erweiterungsteil des Friedhofs Bockum. | 473,00 € | 184,00 € | 657,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.1.2.3 und Ziffer 2.1.1 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, Nutzungszeit 30 JahreDreißig Jahre gelten auf den Friedhöfen Pelkum, Wiescherhöfen, Weetfeld und Herringen-Nord. | 498,00 € | 184,00 € | 682,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.1.2.4 und Ziffer 2.1.1 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Nutzungszeit 25 JahreDie günstigste Erdbestattung in Hamm. Fünfundzwanzig Jahre sind die regelmäßige Ruhezeit für Erwachsene. | 945,00 € | 596,00 € | 1.541,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.1.3.1 und Ziffer 2.1.2 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Nutzungszeit 30 JahreDreißig Jahre gelten auf den Friedhöfen Sundern, Pelkum, Wiescherhöfen, Weetfeld und Herringen-Nord. | 995,00 € | 596,00 € | 1.591,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.1.3.2 und Ziffer 2.1.2 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Nutzungszeit 50 JahreFünfzig Jahre gelten auf dem Erweiterungsteil des Friedhofs Bockum und auf dem Friedhof Dasbeck. | 1.198,00 € | 596,00 € | 1.794,00 € | 50 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.1.3.3 und Ziffer 2.1.2 |
| Reihengrabstätte im Rasenfeld, Nutzungszeit 25 JahreBeide Beträge enthalten 19 Prozent Umsatzsteuer. Nach Paragraf 21 Absatz 4 der Friedhofssatzung unterhält die Friedhofsverwaltung die Grabstätten im Rasen. | 1.256,64 € | 709,24 € | 1.965,88 € | 25 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.1.3.4 und Ziffer 2.1.3 |
| Reihengrabstätte im anonymen Rasenfeld, Nutzungszeit 25 JahreDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Hamm. Die Grabstätte wird nach Paragraf 14 Absatz 5 der Friedhofssatzung nicht gekennzeichnet. Beide Beträge enthalten 19 Prozent Umsatzsteuer. | 1.209,04 € | 709,24 € | 1.918,28 € | 25 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.1.3.5 und Ziffer 2.1.3 |
| Wahlgrabstätte, je Grabstelle, Nutzungszeit 30 JahreDie Verlängerung kostet nach Ziffer 1.4.1 je angefangenes Kalenderjahr 38,90 Euro. | 1.166,00 € | 711,00 € | 1.877,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.2.1 und Ziffer 2.2 |
| Wahlgrabstätte auf dem Erweiterungsteil des Friedhofs Bockum, je Grabstelle, Nutzungszeit 50 JahreDie Verlängerung kostet nach Ziffer 1.4.2 je angefangenes Kalenderjahr 29,64 Euro. | 1.482,00 € | 711,00 € | 2.193,00 € | 50 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.2.2 und Ziffer 2.2 |
| Wahlgrabstätte im Rasenfeld, je Grabstelle, Nutzungszeit 30 JahreBeide Beträge enthalten 19 Prozent Umsatzsteuer. Die Friedhofsverwaltung unterhält die Grabstätten im Rasen nach Paragraf 21 Absatz 4 der Friedhofssatzung. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.4.3 je angefangenes Kalenderjahr 57,83 Euro. | 1.733,83 € | 846,09 € | 2.579,92 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.2.3 und Ziffer 2.2.1 |
| Baumwahlgrabstätte für Särge, Nutzungszeit 30 JahreNach Paragraf 15 Absatz 12 der Friedhofssatzung übernimmt die Friedhofsverwaltung die Pflege des Bestattungshains, eine eigene gärtnerische Anlage ist nicht zulässig. Beide Beträge enthalten 19 Prozent Umsatzsteuer. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.4.4 je angefangenes Kalenderjahr 76,40 Euro. | 2.290,75 € | 846,09 € | 3.136,84 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.2.4 und Ziffer 2.2.1 |
Urne: 7 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenreihen- oder Urnenwahlgrabstelle, Nutzungszeit 20 JahreDie günstigste Grabart in Hamm. Verlängerbar ist nur die Wahlgrabvariante, sie kostet nach Ziffer 1.4.5 je angefangenes Kalenderjahr 40,70 Euro. | 813,00 € | 134,00 € | 947,00 € | 20 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.3.1 und Ziffer 2.3 |
| Urnenreihen- oder Urnenwahlgrabstelle im Rasenfeld, Nutzungszeit 20 JahreBeide Beträge enthalten 19 Prozent Umsatzsteuer. Die Friedhofsverwaltung unterhält die Grabstätten im Rasen nach Paragraf 21 Absatz 4 der Friedhofssatzung. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.4.6 je angefangenes Kalenderjahr 47,36 Euro. | 946,05 € | 159,46 € | 1.105,51 € | 20 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.3.2 und Ziffer 2.3.1 |
| Anonyme Urnenreihengrabstelle, Nutzungszeit 20 JahreDas günstigste pflegefreie Grab in Hamm. Die Grabstätte wird nach Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung nicht gekennzeichnet. Beide Beträge enthalten 19 Prozent Umsatzsteuer. | 894,88 € | 159,46 € | 1.054,34 € | 20 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.3.3 und Ziffer 2.3.1 |
| Urnennische für höchstens zwei Urnen in einer Urnenstele oder Urnenwand, Nutzungszeit 20 JahreDer Betrag gilt für die gesamte Nische, in der bis zu zwei Urnen Platz finden. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.4.7 je angefangenes Kalenderjahr 63 Euro. | 1.259,00 € | 134,00 € | 1.393,00 € | 20 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.3.4 und Ziffer 2.3 |
| Urnenkammer im Boden für höchstens zwei Urnen, Nutzungszeit 20 JahreDer Betrag gilt für die gesamte Kammer, in der bis zu zwei Urnen Platz finden, und enthält 19 Prozent Umsatzsteuer. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.4.8 je angefangenes Kalenderjahr 82,11 Euro. | 1.642,20 € | 159,46 € | 1.801,66 € | 20 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.3.5 und Ziffer 2.3.1 |
| Baumwahlgrabstelle für Aschen, Nutzungszeit 30 JahreNach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung übernimmt die Friedhofsverwaltung die extensive Pflege des Bestattungshains, eine eigene gärtnerische Anlage ist nicht zulässig. Beide Beträge enthalten 19 Prozent Umsatzsteuer. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.4.9 je angefangenes Kalenderjahr 40,46 Euro. | 1.213,80 € | 159,46 € | 1.373,26 € | 30 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.3.6 und Ziffer 2.3.1 |
| Urnenstelle in einem Gemeinschaftsgrabfeld, Nutzungszeit 20 JahreNach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung obliegen die gärtnerische Anlage und die Pflege der Gemeinschaftsanlage und der Grabbeete der Friedhofsverwaltung. Beide Beträge enthalten 19 Prozent Umsatzsteuer. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.4.10 je angefangenes Kalenderjahr 72,47 Euro. | 1.449,42 € | 159,46 € | 1.608,88 € | 20 J. | Paragraf 4 Ziffer 1.3.7 und Ziffer 2.3.1 |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Reihengrabstätte, Verstorbener bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 184,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.1.1 |
| Reihengrabstätte im Rasenfeld, Verstorbener bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, mit 19 Prozent Umsatzsteuer | 218,96 € | Paragraf 4 Ziffer 2.1.1.1 |
| Reihengrabstätte, Verstorbener ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 596,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.1.2 |
| Reihengrabstätte im Rasenfeld, Verstorbener ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, mit 19 Prozent Umsatzsteuer | 709,24 € | Paragraf 4 Ziffer 2.1.3 |
| Wahlgrabstätte | 711,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.2 |
| Wahlgrabstätte im Rasenfeld und Baumwahlgrabstätte, mit 19 Prozent Umsatzsteuer | 846,09 € | Paragraf 4 Ziffer 2.2.1 |
| Urnengrabstätte und Grabstätte für Fehlgeburten unter 500 Gramm | 134,00 € | Paragraf 4 Ziffer 2.3 |
| Urnengrabstätte im Rasen, im Bestattungshain oder im Gemeinschaftsgrabfeld, mit 19 Prozent Umsatzsteuer | 159,46 € | Paragraf 4 Ziffer 2.3.1 |
| Zuschlag zu den Bestattungsgebühren für Bestattungen an Samstagen | 30 Prozent der Bestattungsgebühr | Paragraf 4 Ziffer 2.4 und 2.4.1 |
| Benutzung einer Trauerhalle, je Benutzung | 220,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.1 |
| Aufbahrung im Aufbahrungsraum, je Aufbahrung | 125,50 € | Paragraf 4 Ziffer 3.2 |
| Aufbewahrung einer Leiche, je angefangenem Tag | 31,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.3 |
| Benutzung der Kühlzelle oder der Kühlvitrine zusätzlich, je angefangenem Tag | 15,00 € | Paragraf 4 Ziffer 3.4 |
| Ausgrabung der Leiche eines Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, mit Schließen des Grabes | 1.018,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.1.1 |
| Ausgrabung der Leiche eines Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, mit Schließen des Grabes | 1.661,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.1.2 |
| Ausgrabung einer Urne, mit Schließen des Grabes | 351,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.1.3 |
| Umbettung der Leiche eines Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 1.729,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.2.1 |
| Umbettung der Leiche eines Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 2.372,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.2.2 |
| Umbettung einer Urne | 485,00 € | Paragraf 4 Ziffer 4.2.3 |
| Genehmigung eines stehenden Grabmals | 55,00 € | Paragraf 4 Ziffer 5.1.1 |
| Genehmigung eines liegenden Grabmals oder einer Grabtafel an Urnenstelen und Urnenwänden | 40,00 € | Paragraf 4 Ziffer 5.1.2 |
| Genehmigung einer Einfassung | 20,00 € | Paragraf 4 Ziffer 5.1.3 |
| Genehmigung einer Namenstafel an gemeinschaftlichen Gedenksteinen | 20,00 € | Paragraf 4 Ziffer 5.1.4 |
| Umschreibung und Zweitausfertigung einer Verleihungsurkunde | 20,00 € | Paragraf 4 Ziffer 5.2 |
| Ausstellung oder Erneuerung einer Berechtigungskarte für Gewerbetreibende | 35,00 € | Paragraf 4 Ziffer 5.3 |
| Pflege einer vorzeitig zurückgegebenen oder wegen vernachlässigter Grabpflege eingeebneten Erdgrabstelle, je angefangenem Kalenderjahr | 47,30 € | Paragraf 4 Ziffer 5.4.1 |
| Pflege einer vorzeitig zurückgegebenen oder wegen vernachlässigter Grabpflege eingeebneten Urnengrabstelle, je angefangenem Kalenderjahr | 23,65 € | Paragraf 4 Ziffer 5.4.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte, je angefangenem Kalenderjahr | 38,90 € | Paragraf 4 Ziffer 1.4.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenreihen- oder Urnenwahlgrabstelle, je angefangenem Kalenderjahr | 40,70 € | Paragraf 4 Ziffer 1.4.5 |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
1.452,90 €
Reihengrabstätte für Fehlgeburten unter 500 Gramm und Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbrüchen in Hamm, über 5 Jahre, das sind 290,58 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 4 Ziffer 1.1.1 und Ziffer 2.3 | 18,90 € |
| BestattungParagraf 4 Ziffer 2.1.1 | 134,00 € |
| Grabpflege über 5 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 1.300,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 152,90 € |
Die Grabstätte nimmt auch Urnen auf. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung fünf Jahre.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht Nummer 142, vom 20.06.2007, zuletzt geändert durch die 11. Änderungssatzung vom 30.03.2026, gültig ab 01.04.2026. Erfasst am 29.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Die Satzung gilt nur für die zwölf kommunalen Friedhöfe der Stadt Hamm. Für die übrigen Friedhöfe im Stadtgebiet, die kirchliche Träger betreiben, gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Die Stadt weist die Beträge für Rasenfeld, Baumgrab, Gemeinschaftsgrabfeld, Urnenkammer und anonyme Grabstätten ausdrücklich mit 19 Prozent Umsatzsteuer aus. Wir übernehmen diese Bruttobeträge, weil sie das sind, was die Angehörigen zahlen.
- Die Urnennische in der Urnenstele nach Ziffer 1.3.4 und die Urnenkammer im Boden nach Ziffer 1.3.5 führen wir nicht als pflegefrei. Die Friedhofssatzung nennt in Paragraf 21 Absatz 4 nur die Grabstätten im Rasen, die anonymen Grabstätten, die Urnengemeinschaftsgrabstätten und die Baumgrabstätten als von der Friedhofsverwaltung unterhalten. Für Nische und Kammer schweigt sie, und Schweigen ist kein Beleg. Dass die Kammer wie die pflegefreien Grabarten mit Umsatzsteuer belegt ist, legt das Gegenteil nahe, steht aber nicht im Wortlaut.
- Der Preis der Urnennische und der Urnenkammer gilt für die gesamte Stelle, in der bis zu zwei Urnen Platz finden. Ein Preis für eine einzelne Urne steht nicht im Tarif.
- Der Tarif nennt unter Ziffer 2.1.1.1 eine Bestattungsgebühr von 218,96 Euro für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach den Ziffern 1.1.3.4 und 1.1.3.5. Diese beiden Ziffern betreffen jedoch Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, und eine Nutzungsgebühr für ein Kindergrab im Rasenfeld gibt es nicht. Wir führen den Betrag deshalb nur unter den Bestattungsgebühren und rechnen ihn keiner Grabart zu.
- Die Nutzungszeit richtet sich in Hamm nach dem Friedhof: Der Tarif bietet für Reihengräber vier beziehungsweise drei Laufzeiten an, weil Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung für einzelne Friedhöfe abweichende Ruhezeiten festsetzt. Wir führen jede Laufzeit als eigene Grabart, weil der Preis sich unterscheidet.
- Die Lesefassung im Ortsrecht nummeriert die letzte Ausgleichsgebühr als Ziffer 1.5.0, die 11. Änderungssatzung im Amtsblatt dagegen als Ziffer 1.4.10. Wir folgen der Änderungssatzung, weil sie der beschlossene Text ist.
- Die Benutzung einer Trauerhalle kostet 220 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Auf dem Friedhof Herringen erhebt bei Nutzung der Trauerhalle der Evangelischen Kirchengemeinde St. Viktor die Kirchengemeinde die Gebühr nach ihrer eigenen Gebührenordnung; deren Höhe steht nicht in der städtischen Satzung.
- Für Bestattungen an Samstagen erhebt die Stadt einen Zuschlag von 30 Prozent auf die Bestattungsgebühr. Unsere Beträge sind die Werktagssätze ohne diesen Zuschlag.
- Eine Gebühr für das Abräumen einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit nennt der Tarif nicht. Nach Paragraf 28 der Friedhofssatzung müssen die Berechtigten Grabmale und bauliche Anlagen selbst entfernen.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen deshalb die Zeiten des allgemeinen Servicetelefons.
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Quellen und Stand
- Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm, Friedhofsgebührensatzung, Ortsrecht Nummer 142 vom 20.06.2007, zuletzt geändert durch die 11. Änderungssatzung vom 30.03.2026, gültig ab 01.04.2026
- 11. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Hamm, vollständiger Gebührentarif nach Paragraf 4 vom 30.03.2026, in Kraft seit 01.04.2026
- Satzung für die kommunalen Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm, Friedhofssatzung, Ortsrecht Nummer 141 vom 20. Juni 2007, zuletzt geändert durch die dritte Änderungssatzung vom 12.12.2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 29.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.