Bottrop, Nordrhein-Westfalen, AGS 05512000
Friedhofsgebühren in Bottrop, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung zur 19. Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Bottrop vom 16. Dezember 1976, mit dem vollständigen Gebührentarif nach Paragraf 3, Gebührensatzung vom 16.12.1976, zuletzt geändert durch die 19. Änderungssatzung vom 19.02.2025, gültig ab 01.03.2025. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Bottrop und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Bottrop, Fachbereich Umwelt und Grün.
- 0,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 4.959,85 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 19
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung oder Bestattung im Leichentuch von Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr auf allen Friedhöfen außer dem Parkfriedhof
Gemeinschaftsreihengrab für Tot- und Fehlgeburten, mit Beisetzung
Urnenerdkammer, mit Beisetzung
Paragraf 12 Buchstabe a der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Bottrop kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
9 Grabarten für die Erdbestattung in Bottrop
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab mit Grabbeet für Verstorbene über 5 JahreDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Bottrop. Das Nutzungsrecht entspricht nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung genau der Ruhefrist und kann nicht verlängert werden. Sie beträgt 25 Jahre, auf dem Parkfriedhof 30 Jahre, zum selben Preis. | 1.606,11 € | 360,14 € | 1.966,25 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1 und Ziffer 2.1 |
| Reihengrab mit Grabbeet für Verstorbene bis 5 JahreDie Ruhefrist beträgt nach Paragraf 12 Buchstabe b der Friedhofssatzung auf allen Friedhöfen 20 Jahre. Eine Verlängerung ist nach Paragraf 17 Absatz 3 ausgeschlossen. | 191,00 € | 148,81 € | 339,81 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.2 und Ziffer 2.2 |
| Reihengrab mit Grabbeet für TotgeburtenParagraf 12 Buchstabe b der Friedhofssatzung zählt Totgeburten zu den Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, die Ruhefrist beträgt daher auf allen Friedhöfen 20 Jahre. | 70,00 € | 126,15 € | 196,15 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.3 und Ziffer 2.3 |
| Familiengrab oder Wahlgrab mit Grabbeet, je GrabstelleDer Betrag gilt je Grabstelle, nicht je Grabstätte. Das Nutzungsrecht dauert nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung 30 Jahre, auf dem Parkfriedhof 35 Jahre. Der Tarif nennt für beide denselben Neuerwerbsbetrag. Die Verlängerung kostet je Jahr und Grabstelle 84,23 Euro, auf dem Parkfriedhof 72,19 Euro. | 2.526,78 € | 360,14 € | 2.886,92 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.5.1 und Ziffer 2.1 |
| Anonymes Reihengrab für SargbeisetzungDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Bottrop. Nach Paragraf 17 a Absatz 1 der Friedhofssatzung wird das Grabfeld als Wiesenfläche hergerichtet und als Gemeinschaftsfeld ausschließlich von der Stadt Bottrop gepflegt. Grabschmuck ist auf der Wiesenfläche nicht zulässig, die Grablagen werden nicht bekanntgegeben. Das Nutzungsrecht entspricht nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung genau der Ruhefrist und kann nicht verlängert werden. Sie beträgt 25 Jahre, auf dem Parkfriedhof 30 Jahre, zum selben Preis. | 1.431,26 € | 360,14 € | 1.791,40 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 1.7 und Ziffer 2.1 |
| Wiesenpflege-ReihengrabNach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung legt die Stadt Bottrop die einheitliche Wiesenfläche als Gemeinschaftsgrabfeld an und pflegt sie, nach Absatz 5 obliegt ihr die Anlage und Unterhaltung der Wiesenfläche ausschließlich. Pflanz- oder Schmuckbeete dürfen nicht errichtet werden. Dem Nutzungsberechtigten bleibt nach Absatz 4 allein das Grabmal mit seiner Grundplatte und den Steinflächen. Das Nutzungsrecht entspricht nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung genau der Ruhefrist und kann nicht verlängert werden. Sie beträgt 25 Jahre, auf dem Parkfriedhof 30 Jahre, zum selben Preis. | 1.828,12 € | 360,14 € | 2.188,26 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 1.9 und Ziffer 2.1 |
| Wiesenpflege-Familiengrab, je GrabstelleDer Betrag gilt je Grabstelle. Nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung legt die Stadt Bottrop die einheitliche Wiesenfläche als Gemeinschaftsgrabfeld an und pflegt sie, nach Absatz 5 obliegt ihr die Anlage und Unterhaltung der Wiesenfläche ausschließlich. Pflanz- oder Schmuckbeete dürfen nicht errichtet werden. Dem Nutzungsberechtigten bleibt nach Absatz 4 allein das Grabmal mit seiner Grundplatte und den Steinflächen. Das Nutzungsrecht dauert nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung 30 Jahre, auf dem Parkfriedhof 35 Jahre. Der Tarif nennt für beide denselben Neuerwerbsbetrag. Die Verlängerung kostet je Jahr und Grabstelle 91,07 Euro, auf dem Parkfriedhof 78,06 Euro. | 2.732,08 € | 360,14 € | 3.092,22 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.10.1 und Ziffer 2.1 |
| Familiengrab oder Wahlgrab im Kumpelgrabfeld des Ostfriedhofs für Särge, je GrabstelleDer Betrag gilt je Grabstelle. Das Kumpelgrabfeld auf dem Ostfriedhof ist ein Themengrabfeld nach Paragraf 19 a der Friedhofssatzung. Die Grabpflege ist schon vor dem Erwerb über einen Pflegevertrag nachzuweisen, den eine Treuhandgesellschaft verwaltet. Was dieser Vertrag kostet, steht in keiner Satzung der Stadt. Die Verlängerung kostet je Jahr und Grabstelle 89,60 Euro. | 2.687,99 € | 360,14 € | 3.048,13 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.16.1 und Ziffer 2.1 |
| Gemeinschaftsreihengrab für Tot- und FehlgeburtenDer Tarif weist diese Grabstätte ausdrücklich als gebührenfrei aus. Sie beruht auf Paragraf 14 Absatz 2 Satz 3 des Bestattungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Ruhefrist beträgt für Totgeburten 20 Jahre, für Fehlgeburten und Leibesfrüchte aus einem Schwangerschaftsabbruch 6 Jahre. | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.19 |
10 Grabarten für die Urne in Bottrop
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenreihengrab mit GrabbeetDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Bottrop. Das Nutzungsrecht entspricht nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung genau der Ruhefrist und kann nicht verlängert werden. Sie beträgt 25 Jahre, auf dem Parkfriedhof 30 Jahre, zum selben Preis. | 1.245,87 € | 148,81 € | 1.394,68 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 1.4 und Ziffer 2.4 |
| Urnenfamiliengrab mit Grabbeet für 4 UrnenDer Betrag gilt für die ganze Grabstätte, in der bis zu vier Urnen Platz finden. Das Nutzungsrecht dauert nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung 30 Jahre, auf dem Parkfriedhof 35 Jahre. Der Tarif nennt für beide denselben Neuerwerbsbetrag. Die Verlängerung kostet je Jahr 59,55 Euro, auf dem Parkfriedhof 51,04 Euro. | 1.786,44 € | 148,81 € | 1.935,25 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.6.1 und Ziffer 2.4 |
| Anonymes Reihengrab für UrnenbeisetzungNach Paragraf 17 a Absatz 1 der Friedhofssatzung wird das Grabfeld als Wiesenfläche hergerichtet und als Gemeinschaftsfeld ausschließlich von der Stadt Bottrop gepflegt. Grabschmuck ist auf der Wiesenfläche nicht zulässig, die Grablagen werden nicht bekanntgegeben. Das Nutzungsrecht entspricht nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung genau der Ruhefrist und kann nicht verlängert werden. Sie beträgt 25 Jahre, auf dem Parkfriedhof 30 Jahre, zum selben Preis. | 1.120,21 € | 148,81 € | 1.269,02 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 1.8 und Ziffer 2.4 |
| Urnenbaum-ReihengrabNach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird der Bereich als Gemeinschaftsgrabfeld ausgewiesen und von der Stadt Bottrop unterhalten. Ein Grabbeet darf nicht angelegt werden, der Bereich unter dem Baum bleibt naturbelassen. Zulässig ist allein eine im Boden eingelassene Grabplatte von 45 mal 30 Zentimetern. Es gelten die friedhofsüblichen Ruhefristen für Aschen, also 25 Jahre und auf dem Parkfriedhof 30 Jahre. Einen Verlängerungssatz nennt der Tarif nur für das Urnenbaum-Familiengrab. | 1.471,87 € | 148,81 € | 1.620,68 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 1.11 und Ziffer 2.4 |
| Urnenbaum-Familiengrab für 2 UrnenDer Betrag gilt für die ganze Grabstätte, in der zwei Urnen Platz finden. Nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird der Bereich als Gemeinschaftsgrabfeld ausgewiesen und von der Stadt Bottrop unterhalten. Ein Grabbeet darf nicht angelegt werden, der Bereich unter dem Baum bleibt naturbelassen. Zulässig ist allein eine im Boden eingelassene Grabplatte von 45 mal 30 Zentimetern. Das Nutzungsrecht dauert nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung 30 Jahre, auf dem Parkfriedhof 35 Jahre. Der Tarif nennt für beide denselben Neuerwerbsbetrag. Die Verlängerung kostet je Jahr 131,09 Euro, auf dem Parkfriedhof 112,36 Euro. | 3.932,55 € | 148,81 € | 4.081,36 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.12.1 und Ziffer 2.4 |
| Urnenkammer System I in einer SteleIn eine Urnenkammer passen höchstens drei Standard-Urnenkapseln ohne Überurnen, der Betrag gilt für die ganze Kammer. Das Nutzungsrecht dauert nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung 30 Jahre, auf dem Parkfriedhof 35 Jahre. Der Tarif nennt für beide denselben Neuerwerbsbetrag. Die Verlängerung kostet je Jahr 137,42 Euro, auf dem Parkfriedhof 117,79 Euro. | 4.122,53 € | 80,82 € | 4.203,35 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.13.1 und Ziffer 2.5 |
| Urnenkammer System II mit VerschlussplatteDie Verschlussplatte liefert die Stadt einheitlich, eine Platte eigener Wahl ist nach Paragraf 20 a Absatz 4 der Friedhofssatzung nicht möglich. Auch hier passen höchstens drei Standard-Urnenkapseln hinein. Das Nutzungsrecht dauert nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung 30 Jahre, auf dem Parkfriedhof 35 Jahre. Der Tarif nennt für beide denselben Neuerwerbsbetrag. Die Verlängerung kostet je Jahr 148,42 Euro, auf dem Parkfriedhof 127,22 Euro. | 4.452,73 € | 80,82 € | 4.533,55 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.14.1 und Ziffer 2.5 |
| UrnenerdkammerIn eine Urnenerdkammer passen höchstens zwei Standard-Urnenkapseln ohne Überurnen, der Betrag gilt für die ganze Kammer. Die Verlängerung kostet je Jahr 162,63 Euro; einen abweichenden Satz für den Parkfriedhof nennt der Tarif hier nicht. | 4.879,03 € | 80,82 € | 4.959,85 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.15.1 und Ziffer 2.6 |
| Familiengrab oder Wahlgrab im Kumpelgrabfeld des Ostfriedhofs für Urnen, je GrabstelleDer Betrag gilt je Grabstelle. Das Kumpelgrabfeld auf dem Ostfriedhof ist ein Themengrabfeld nach Paragraf 19 a der Friedhofssatzung. Die Grabpflege ist schon vor dem Erwerb über einen Pflegevertrag nachzuweisen, den eine Treuhandgesellschaft verwaltet. Was dieser Vertrag kostet, steht in keiner Satzung der Stadt. Die Verlängerung kostet je Jahr und Grabstelle 65,83 Euro. | 1.975,03 € | 148,81 € | 2.123,84 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.17.1 und Ziffer 2.4 |
| Ausstreuung der Asche auf dem Aschestreufeld, je AscheDas günstigste pflegefreie Grab in Bottrop. Nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung wird nur ein Recht auf Ausstreuung der Asche erworben, ein Nutzungsrecht entsteht nicht. Nach Absatz 3 obliegen Gestaltung und Pflege des Grabfeldes ausschließlich der Stadt Bottrop, Grabschmuck und Grabmale sind nicht gestattet. | 1.065,32 € | 104,96 € | 1.170,28 € | 25 J. | Gebührentarif Ziffer 1.18 und Ziffer 2.7 |
54 weitere Gebühren in der Satzung von Bottrop
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Sargbeisetzung von Verstorbenen über 5 Jahre | 360,14 € | Gebührentarif Ziffer 2.1 |
| Sargbeisetzung von Verstorbenen bis 5 Jahre | 148,81 € | Gebührentarif Ziffer 2.2 |
| Sargbeisetzung von Totgeburten | 126,15 € | Gebührentarif Ziffer 2.3 |
| Urnenbestattung im Erdgrab | 148,81 € | Gebührentarif Ziffer 2.4 |
| Bestattung in einer Urnenkammer in einer Stele | 80,82 € | Gebührentarif Ziffer 2.5 |
| Bestattung in einer Urnenerdkammer | 80,82 € | Gebührentarif Ziffer 2.6 |
| Ascheverstreuung auf dem Aschestreufeld | 104,96 € | Gebührentarif Ziffer 2.7 |
| Verlängerung des Familiengrabes oder Wahlgrabes, je Jahr und Grabstelle, alle Friedhöfe außer dem Parkfriedhof | 84,23 € | Gebührentarif Ziffer 1.5.2 |
| Verlängerung des Familiengrabes oder Wahlgrabes, je Jahr und Grabstelle, Parkfriedhof | 72,19 € | Gebührentarif Ziffer 1.5.3 |
| Verlängerung des Urnenfamiliengrabes, je Jahr, alle Friedhöfe außer dem Parkfriedhof | 59,55 € | Gebührentarif Ziffer 1.6.2 |
| Verlängerung des Urnenfamiliengrabes, je Jahr, Parkfriedhof | 51,04 € | Gebührentarif Ziffer 1.6.3 |
| Verlängerung des Wiesenpflege-Familiengrabes, je Jahr und Grabstelle, alle Friedhöfe außer dem Parkfriedhof | 91,07 € | Gebührentarif Ziffer 1.10.2 |
| Verlängerung des Wiesenpflege-Familiengrabes, je Jahr und Grabstelle, Parkfriedhof | 78,06 € | Gebührentarif Ziffer 1.10.3 |
| Verlängerung des Urnenbaum-Familiengrabes, je Jahr, alle Friedhöfe außer dem Parkfriedhof | 131,09 € | Gebührentarif Ziffer 1.12.2 |
| Verlängerung des Urnenbaum-Familiengrabes, je Jahr, Parkfriedhof | 112,36 € | Gebührentarif Ziffer 1.12.3 |
| Verlängerung der Urnenkammer System I, je Jahr, alle Friedhöfe außer dem Parkfriedhof | 137,42 € | Gebührentarif Ziffer 1.13.2 |
| Verlängerung der Urnenkammer System II, je Jahr, alle Friedhöfe außer dem Parkfriedhof | 148,42 € | Gebührentarif Ziffer 1.14.2 |
| Verlängerung der Urnenerdkammer, je Jahr | 162,63 € | Gebührentarif Ziffer 1.15.2 |
| Verlängerung im Kumpelgrabfeld für Särge, je Jahr und Grabstelle | 89,60 € | Gebührentarif Ziffer 1.16.2 |
| Verlängerung im Kumpelgrabfeld für Urnen, je Jahr und Grabstelle | 65,83 € | Gebührentarif Ziffer 1.17.2 |
| Duldung eines eingeschränkten Nutzungsrechtes an einer Familiengrabstätte nach Ablauf des Nutzungsrechtes, einmalig | 50,00 € | Gebührentarif Ziffer 1.20 |
| Erlaubnis für eine Zubelegung nach der Ausnahmeregelung des Paragrafen 36 Absatz 2 der Friedhofssatzung, einmalig | 286,94 € | Gebührentarif Ziffer 1.21 |
| Aufbahrungsraum oder Kühlzelle, je Sterbefall | 226,40 € | Gebührentarif Ziffer 3.1 |
| Trauerhalle einschließlich Rüstzeiten, für 90 Minuten | 181,12 € | Gebührentarif Ziffer 3.2.1 |
| Trauerhalle, jede weitere angefangene halbe Stunde, höchstens dreimal | 47,54 € | Gebührentarif Ziffer 3.2.2 |
| Kleine Trauerhalle, Abschiedsraum auf dem Parkfriedhof, für 90 Minuten | 117,73 € | Gebührentarif Ziffer 3.3.1 |
| Kleine Trauerhalle, jede weitere angefangene halbe Stunde, höchstens dreimal | 29,43 € | Gebührentarif Ziffer 3.3.2 |
| Urnensegnungsraum auf dem Parkfriedhof | 20,38 € | Gebührentarif Ziffer 3.4 |
| Zuschlag für eine Sargbeisetzung Verstorbener über 5 Jahre werktags ab 13.30 Uhr oder samstags | 85,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.1.1 |
| Zuschlag für eine Urnenbeisetzung im Erdgrab werktags ab 13.30 Uhr oder samstags | 37,40 € | Gebührentarif Ziffer 4.2.1 |
| Zuschlag für eine Beisetzung in einer Urnenkammer oder Urnenerdkammer werktags ab 13.30 Uhr oder samstags | 17,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.2.2 und Ziffer 4.2.3 |
| Zuschlag für eine Ascheverstreuung werktags ab 13.30 Uhr oder samstags | 17,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.3 |
| Zuschlag für die Benutzung der Trauerhalle werktags ab 13.30 Uhr oder samstags | 49,81 € | Gebührentarif Ziffer 4.4 |
| Ausbettung eines Verstorbenen über 5 Jahre, nur Ausgrabung | 1.205,13 € | Gebührentarif Ziffer 5.1 |
| Ausbettung eines Verstorbenen bis 5 Jahre, nur Ausgrabung | 349,04 € | Gebührentarif Ziffer 5.2 |
| Ausbettung einer Totgeburt, nur Ausgrabung | 249,32 € | Gebührentarif Ziffer 5.3 |
| Ausbettung einer Urne aus einem Erdgrab | 224,38 € | Gebührentarif Ziffer 5.4 |
| Entnahme einer Urne aus einer Urnenkammer ohne Ausbau der Verschlussplatte oder aus einer Urnenerdkammer | 74,79 € | Gebührentarif Ziffer 5.5 und Ziffer 5.6 |
| Umbettung, also Ausgrabung und Wiederbeisetzung | Ausbettungsgebühr nach den Ziffern 5.1 bis 5.6 zuzüglich der Grabbereitungsgebühr nach den Ziffern 2.1 bis 2.7 | Gebührentarif Ziffer 5.7 |
| Abbruch einer Ausbettung | 50 Prozent der Ausbettungsgebühr nach den Ziffern 5.1 bis 5.6 | Gebührentarif Ziffer 5.8 |
| Grabmalgenehmigung für ein liegendes Grabmal, eine Grabeinfassung, eine Grababdeckung oder eine Urnenbaumplatte am Reihengrab | 71,30 € | Gebührentarif Ziffern 6.1.1 sowie 6.1.5 bis 6.1.7 |
| Grabmalgenehmigung für ein aufrechtstehendes Grabmal, eine aufrechtstehende Namensplatte oder ein Grabkreuz am Reihengrab | 118,21 € | Gebührentarif Ziffern 6.1.2 bis 6.1.4 |
| Grabmalgenehmigung für ein liegendes Grabmal, eine Grabeinfassung, eine Grababdeckung, eine Urnenbaumplatte oder eine Verschlussplatte am Wahlgrab | 80,68 € | Gebührentarif Ziffern 6.2.1 sowie 6.2.5 bis 6.2.8 |
| Grabmalgenehmigung für ein aufrechtstehendes Grabmal, eine aufrechtstehende Namensplatte oder ein Grabkreuz am Wahlgrab | 136,97 € | Gebührentarif Ziffern 6.2.2 bis 6.2.4 |
| Nutzung des Webterminers für 12 Monate, je Lizenz | 150,00 € | Gebührentarif Ziffer 7.1 |
| Urnenversand im Inland einschließlich Verpackung | 60,00 € | Gebührentarif Ziffer 7.2 |
| Genehmigung einer gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof | 50,00 € | Gebührentarif Ziffer 7.3 |
| Erstellen eines Kostenvoranschlages | 50,00 € | Gebührentarif Ziffer 7.4 |
| Zusatz- oder Sonderleistung, je Arbeitskraft und angefangener Stunde | 45,33 € | Gebührentarif Ziffer 8.1 |
| Zusatz- oder Sonderleistung, Friedhofsbagger ohne Fahrer, je angefangener Stunde | 52,67 € | Gebührentarif Ziffer 8.2 |
| Antragsgebühr für die vorzeitige Rückgabe eines Nutzungsrechtes oder die Umwandlung in ein Wiesengrab, je Vorgang | 21,00 € | Gebührentarif Ziffer 9 |
| Instandhaltung nach Rückgabe eines Reihengrabes mit Grabbeet, je volles Jahr | 60,04 € | Gebührentarif Ziffer 9.1 |
| Instandhaltung nach Rückgabe eines Urnenreihengrabes oder eines vierstelligen Urnenwahlgrabes, je volles Jahr | 43,78 € | Gebührentarif Ziffer 9.2 und Ziffer 9.4 |
| Instandhaltung nach Rückgabe einer Wahlgrabstelle für Särge oder nach Umwandlung einer Wahlgrabstelle in ein Wiesengrab, je volles Jahr | 117,08 € | Gebührentarif Ziffer 9.3 und Ziffer 9.5 |
Was ein Grab in Bottrop über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.466,25 €
Reihengrab mit Grabbeet für Verstorbene über 5 Jahre in Bottrop, über 25 Jahre, das sind 338,65 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Ziffer 1.1 und Ziffer 2.1 | 1.606,11 € |
| BestattungGebührentarif Ziffer 2.1 | 360,14 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.966,25 € |
Das günstigste gewöhnliche Erdgrab in Bottrop. Das Nutzungsrecht entspricht nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung genau der Ruhefrist und kann nicht verlängert werden. Sie beträgt 25 Jahre, auf dem Parkfriedhof 30 Jahre, zum selben Preis.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung zur 19. Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Bottrop vom 16. Dezember 1976, mit dem vollständigen Gebührentarif nach Paragraf 3, Gebührensatzung vom 16.12.1976, zuletzt geändert durch die 19. Änderungssatzung vom 19.02.2025, gültig ab 01.03.2025. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
16 Fragen, die die Satzung von Bottrop offenlässt
- Die Satzung gilt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung nur für die elf Friedhöfe im Eigentum der Stadt Bottrop. Für die kirchlichen und den jüdischen Friedhof im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Die Laufzeit hängt in Bottrop vom Friedhof ab, der Preis nicht. Wir tragen die Laufzeit der zehn übrigen Friedhöfe ein, also 25 Jahre bei Reihengräbern und 30 Jahre bei Familiengräbern. Auf dem Parkfriedhof gelten für denselben Betrag 30 beziehungsweise 35 Jahre. Das lässt sich am Tarif nachrechnen: Die Neuerwerbsgebühr geteilt durch 30 ergibt genau den Verlängerungssatz der übrigen Friedhöfe, geteilt durch 35 den des Parkfriedhofs.
- Als pflegefrei führen wir sieben Grabarten. Für die anonymen Gräber steht die Pflege der Stadt in Paragraf 17 a Absatz 1 der Friedhofssatzung, für das Aschestreufeld in Paragraf 19 Absatz 3, für die Urnenbaumgräber in Paragraf 20 Absatz 1 und für die Wiesenpflegegräber in Paragraf 21 Absätze 1 und 5. Dazu kommt der Kopf des Tarifabschnitts 1, wonach die Nutzungsgebühr die anteilige Pflege, Instandhaltung und Ausstattung nach der jeweils gültigen Friedhofssatzung einschließt.
- Beim Wiesenpflegegrab haben wir uns entschieden, obwohl derselbe Paragraf 21 die Aufgaben teilt. Absatz 4 gibt dem Nutzungsberechtigten das Grabmal, die Grundplatte und die Steinflächen, Absatz 5 gibt der Stadt die Wiesenfläche. Wir werten das als pflegefrei, weil Absatz 1 Pflanz- und Schmuckbeete ausdrücklich verbietet: Es bleibt keine gärtnerisch zu pflegende Fläche übrig, sondern nur die Standsicherheit eines Steines.
- Bei den Urnenbaumgräbern schreibt Paragraf 20 Absatz 1, die Stadt unterhalte den Bereich, während Paragraf 17 a und Paragraf 19 das Wort pflegen verwenden. Wir lesen beides gleich, weil Paragraf 21 dieselbe Wiesenfläche in Absatz 1 als gepflegt und in Absatz 5 als unterhalten bezeichnet.
- Die Urnenkammern in den Stelen und die Urnenerdkammer führen wir nicht als pflegefrei. Die Paragrafen 20 a und 20 b nennen sie zwar Gemeinschaftsgrabanlage, sagen über die Pflege aber nichts, und Paragraf 21 a Absatz 2 verlangt vom Aufsteller, verwelkten Blumenschmuck und abgebrannte Grabkerzen selbst von der Ablagefläche zu entfernen. Schweigen ist kein Beleg.
- Das Kumpelgrabfeld auf dem Ostfriedhof ist nicht pflegefrei, obwohl sein Tarif niedrig wirkt. Paragraf 19 a der Friedhofssatzung verlangt vor dem Erwerb einen Pflegevertrag, den eine Treuhandgesellschaft verwaltet. Der Preis dieses Vertrages steht in keiner Satzung der Stadt und fehlt daher in unseren Beträgen.
- Der Tarif führt das Wiesenpflege-Reihengrab und das Wiesenpflege-Familiengrab ohne Angabe der Bestattungsform. Wir haben sie als Erdgräber erfasst und die Grabbereitungsgebühr nach Ziffer 2.1 angesetzt, weil der Tarif für Urnen in allen anderen Fällen eine eigene Ziffer führt und der Betrag über dem des gewöhnlichen Reihengrabes für Särge liegt. Wird in einem Wiesenpflegegrab eine Urne beigesetzt, gilt dieselbe Nutzungsgebühr mit der niedrigeren Grabbereitungsgebühr von 148,81 Euro nach Ziffer 2.4.
- Das Gemeinschaftsreihengrab für Tot- und Fehlgeburten nach Ziffer 1.19 weist der Tarif als gebührenfrei aus. Ob die Grabbereitungsgebühr nach Ziffer 2.3 daneben anfällt, sagt er nicht. Wir setzen beide Beträge mit null an, weil die Grabstätte auf der gesetzlichen Pflicht des Paragrafen 14 Absatz 2 Satz 3 des Bestattungsgesetzes Nordrhein-Westfalen beruht.
- Für die Ausstreuung auf dem Aschestreufeld verleiht Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung kein Nutzungsrecht, sondern nur ein Recht auf Ausstreuung. Eine Belegungsdauer nennt weder die Satzung noch der Tarif. Wir setzen die Ruhefrist für Aschen von 25 Jahren an, damit die Grabart mit den übrigen vergleichbar bleibt.
- Bei den anonymen Gräbern kann der Name auf Wunsch der Angehörigen auf der Ablagefläche genannt werden. Diese Arbeit führt nach Paragraf 17 a Absatz 2 der Friedhofssatzung ein von der Stadt benannter Steinmetz auf Rechnung der Angehörigen aus. Der Preis steht nicht in der Satzung und fehlt daher in unseren Beträgen.
- Unsere Beisetzungsgebühren sind die Grabbereitungsgebühren des Tarifabschnitts 2. Sie enthalten nicht die Benutzung der Bestattungseinrichtungen nach Abschnitt 3, also weder Aufbahrungsraum für 226,40 Euro noch Trauerhalle für 181,12 Euro. Auch der Zuschlag nach Abschnitt 4 für Termine ab 13.30 Uhr oder an Samstagen ist nicht enthalten.
- Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr, die unabhängig von der Grabart auf jedes Grab entfällt, erhebt Bottrop nicht. Die Instandhaltungsgebühren des Abschnitts 9 fallen nur an, wenn ein Nutzungsrecht vorzeitig zurückgegeben oder ein Grab in ein Wiesengrab umgewandelt wird.
- Eine Gebühr für das Abräumen einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit nennt der Tarif nicht. Nach den Paragrafen 17 Absatz 2 und 18 Absatz 7 der Friedhofssatzung geht das Grabzubehör nach Fristablauf ersatz- und entschädigungslos in das Eigentum der Stadt über.
- Für die Urnenkammer System II nennt der Tarif in Ziffer 1.14.3 einen Verlängerungssatz von 127,22 Euro für den Parkfriedhof, für die Urnenerdkammer dagegen nur einen einzigen Satz. Ob es Urnenerdkammern auf dem Parkfriedhof gibt, sagt die Satzung nicht.
- Die Stadt veröffentlicht keine eigenen Sprechzeiten für das Bestattungswesen. Wir nennen die allgemeine Erreichbarkeit der Abteilung Verwaltung und Friedhofsunterhaltung im Verwaltungsgebäude Brakerstraße und die einheitliche Auskunftszeit der Friedhofsbüros.
Friedhöfe in Bottrop und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung zur 19. Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Bottrop vom 16. Dezember 1976, mit dem vollständigen Gebührentarif nach Paragraf 3 Gebührensatzung vom 16.12.1976, zuletzt geändert durch die 19. Änderungssatzung vom 19.02.2025, gültig ab 01.03.2025
- Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Bottrop im Ortsrecht der Stadt, Bereich Bauwesen, Entwässerung und Friedhofswesen vom 16.12.1976, in der Fassung der 19. Änderung vom 19.02.2025
- Friedhofssatzung der Stadt Bottrop, mit den Ruhefristen nach Paragraf 12 und den Pflegeregeln der Paragrafen 17 a, 19, 19 a, 20, 21 und 30 vom 21.07.2004, in der Fassung der Änderung vom 19.02.2025, gültig ab 01.03.2025
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.