Herten, Nordrhein-Westfalen, AGS 05562020
Friedhofsgebühren in Herten, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührensatzung der Stadt Herten für die kommunalen Friedhöfe nebst Gebührentarif, vom 19.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Herten und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Herten.
- 590,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 7.189,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 18
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Leichen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
Reihengrabstätte für Erdbestattungen bis zum Alter von 5 Jahren, mit Beisetzung
Pflegefreundliche Wahlgrabstätte für Erdbestattungen, je Grabstelle, mit Beisetzung
Paragraf 12 Absatz 2 a der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Herten kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
9 Grabarten für die Erdbestattung in Herten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Erdbestattungen ab dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste Erdgrab in Herten. Der Tarif nennt die Nutzungsdauer von 30 Jahren ausdrücklich. Nach Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung sind Wiedererwerb und Verlängerung nicht möglich. | 1.203,00 € | 760,00 € | 1.963,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 1 b und Abschnitt II Absatz 1 b |
| Reihengrabstätte für Erdbestattungen bis zum Alter von 5 JahrenDie Ruhefrist für Leichen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 a der Friedhofssatzung 25 Jahre. Der Tarif bestätigt die Nutzungsdauer unter Abschnitt V Absatz 7. | 360,00 € | 230,00 € | 590,00 € | 25 J. | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 1 a und Abschnitt II Absatz 1 a |
| Anonyme oder halbanonyme Reihengrabstätte für ErdbestattungenNach Paragraf 15 Absatz 11 der Friedhofssatzung erfolgen Gestaltung und Pflege anonymer Reihengrabstätten in einfachster Weise durch die Friedhofsverwaltung. Halbanonyme Grabstätten werden nach Absatz 12 in gleicher Weise und auf denselben Feldern angelegt; für Angehörige besteht dort die Möglichkeit einer normierten Namenstafel am zentralen Gedenkstein. Der Tarif nennt für beide denselben Betrag. | 1.935,00 € | 760,00 € | 2.695,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 1 c und Abschnitt II Absatz 1 e |
| Pflegefreundliche Reihengrabstätte für Erdbestattungen ab dem vollendeten 5. LebensjahrDer Betrag setzt sich aus der Nutzungsgebühr von 1.203 Euro und dem Zuschlag von 3.520 Euro für die pflegefreundliche Grabstelle zusammen. Nach Paragraf 15 Absatz 11 der Friedhofssatzung erfolgen Gestaltung und Pflege pflegefreundlicher Reihengrabstätten in einfachster Weise durch die Friedhofsverwaltung. | 4.723,00 € | 760,00 € | 5.483,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 1 b und d sowie Abschnitt II Absatz 1 b |
| Wahlgrabstätte für Erdbestattungen, je GrabstelleDie Nutzungsdauer beträgt nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung 30 Jahre. Je Grabstelle dürfen eine Leiche und zusätzlich vier Urnen beigesetzt werden. Fünf Jahre Verlängerung kosten nach Abschnitt I Absatz 7 ein Sechstel der Nutzungsgebühr, also 484,83 Euro. | 2.909,00 € | 760,00 € | 3.669,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 3 a und Abschnitt II Absatz 2 b |
| Pflegefreundliche Wahlgrabstätte für Erdbestattungen, je GrabstelleDer Betrag setzt sich aus der Nutzungsgebühr von 2.909 Euro und dem Zuschlag von 3.520 Euro für die pflegefreundliche Grabstelle zusammen. Nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung werden pflegefreundliche Wahlgrabstätten durch die Friedhofsverwaltung in einfachster Weise gestaltet und gepflegt. | 6.429,00 € | 760,00 € | 7.189,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 3 a und e sowie Abschnitt II Absatz 2 b |
| Wahlgrabstätte für Erdbestattungen als Mensch-Tier-BestattungNur auf dem Waldfriedhof. Nach Paragraf 16 Absatz 1 d der Friedhofssatzung in der Fassung der Änderungssatzung von 2023 können je Grabstelle eine Leiche und bis zu vier Humanurnen oder als Grabbeigabe bis zu vier Tierurnen beigesetzt werden. | 3.615,00 € | 760,00 € | 4.375,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 3 c und Abschnitt II Absatz 2 b |
| Wahlgrabstätte für Erdbestattungen als Parkbestattung in freier GrabgestaltungNur auf dem Alten Friedhof. Nach Paragraf 16 Absatz 1 e und Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung in der Fassung der Änderungssatzung von 2023 sind dort Grabstätten mit freier Gestaltung zulässig; die Pläne sind der Friedhofsverwaltung vorab vorzulegen. | 4.415,00 € | 760,00 € | 5.175,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 3 d und Abschnitt II Absatz 2 b |
| Wahlgrabstätte für Erdbestattungen als TiefgrabNur auf dem Friedhof Westerholt. Je Grabstelle liegen zwei Leichen übereinander. Die Nutzungsgebühr wird nach Abschnitt I Absatz 4 bei der Erstbestattung fällig, bei der Zweitbestattung entfällt sie, wenn die Ruhefrist die Nutzungsdauer nicht übersteigt. Die Grabbereitung kostet bei der Erstbestattung 1.515 Euro und bei der Zweitbestattung 760 Euro. | 2.909,00 € | 1.515,00 € | 4.424,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt I Absätze 3 a und 4 sowie Abschnitt II Absatz 3 |
9 Grabarten für die Urne in Herten
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnenreihengrabstätteDas günstigste Urnengrab mit eigener Grabstelle in Herten. Die Ruhefrist für Asche beträgt nach Paragraf 12 Absatz 2 c der Friedhofssatzung 30 Jahre; nach Paragraf 17 Absatz 2 wird die Grabstätte für diese Dauer zugeteilt, ein Wiedererwerb ist nicht möglich. | 794,00 € | 125,00 € | 919,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 2 b und Abschnitt II Absatz 1 c |
| Anonyme oder halbanonyme UrnengrabstätteNach Paragraf 17 Absatz 5 der Friedhofssatzung erfolgt die Pflege dieser Felder in einfachster Weise durch die Friedhofsverwaltung. Halbanonyme Urnengrabstätten werden nach Absatz 6 auf denselben Feldern und in gleicher Weise angelegt. Der Tarif nennt für beide denselben Betrag. | 957,00 € | 125,00 € | 1.082,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 2 c und Abschnitt II Absatz 1 f |
| Pflegefreundliche UrnenreihengrabstätteDer Betrag setzt sich aus der Nutzungsgebühr von 794 Euro und dem Zuschlag von 1.040 Euro zusammen. Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung bestimmt, dass bei pflegefreundlichen Grabstätten Gestaltung und Pflege nicht durch den Nutzungsberechtigten, sondern durch die Friedhofsverwaltung erfolgen. | 1.834,00 € | 125,00 € | 1.959,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 2 b und d sowie Abschnitt II Absatz 1 c |
| Urnenwahlgrabstätte, je GrabstelleDas Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung 30 Jahre. Je Grabstelle wird nur eine Urne beigesetzt. Fünf Jahre Verlängerung kosten nach Abschnitt I Absatz 7 ein Sechstel der Nutzungsgebühr, also 231,50 Euro. | 1.389,00 € | 125,00 € | 1.514,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 5 a und Abschnitt II Absatz 2 c |
| Pflegefreundliche Urnenwahlgrabstätte, je GrabstelleDer Betrag setzt sich aus der Nutzungsgebühr von 1.389 Euro und dem Zuschlag von 1.040 Euro zusammen. Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung nimmt dem Nutzungsberechtigten Gestaltung und Pflege ausdrücklich ab. | 2.429,00 € | 125,00 € | 2.554,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 5 a und b sowie Abschnitt II Absatz 2 c |
| Urnenwahlgrabstätte als Mensch-Tier-BestattungNur auf dem Waldfriedhof. Nach Paragraf 17 Absatz 9 der Friedhofssatzung in der Fassung der Änderungssatzung von 2023 wird je Grabstelle eine Humanurne beigesetzt, als Grabbeigabe ist eine weitere Tierurne je Stelle möglich. | 1.615,00 € | 125,00 € | 1.740,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 5 c und Abschnitt II Absatz 2 c |
| Urnenwahlgrabstätte als Parkbestattung in freier GrabgestaltungNur auf dem Alten Friedhof. Nach Paragraf 17 Absatz 8 der Friedhofssatzung in der Fassung der Änderungssatzung von 2023 sind dort Parkbestattungen als Wahlgrabstätten für Urnen in freier Grabgestaltung möglich. | 1.815,00 € | 125,00 € | 1.940,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 5 d und Abschnitt II Absatz 2 c |
| Baumgrabstätte als Urnenwahlgrabstätte am BestattungsbaumNach Paragraf 17 Absatz 7 der Friedhofssatzung in der Fassung der Änderungssatzung von 2023 erfolgt die Beisetzung im Wurzelbereich gekennzeichneter Bäume, bis zu zwölf Urnen je Baum. Auf Antrag bringt die Friedhofsverwaltung eine normierte Namenstafel an. Wir führen das Baumgrab nicht als pflegefrei, weil die Satzung dazu keine Pflegeübernahme ausspricht. | 1.389,00 € | 125,00 € | 1.514,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 5 e und Abschnitt II Absatz 2 f |
| Streufeldbestattung auf dem AschestreufeldDie günstigste Grabart in Herten. Nach Paragraf 17 Absatz 11 der Friedhofssatzung in der Fassung der Änderungssatzung von 2023 wird die Totenasche ohne Urne in einem festgelegten Bereich des Friedhofs durch die Friedhofsverwaltung beigesetzt; das Verstreuen ist nur zulässig, wenn der Verstorbene es schriftlich bestimmt hat. Es entsteht keine Einzelgrabstelle. Die Fläche gehört damit zu den gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstellen, deren Unterhaltung nach Paragraf 19 Absatz 13 ausschließlich der Friedhofsverwaltung obliegt. | 795,00 € | 120,00 € | 915,00 € | 30 J. | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 6 a und Abschnitt II Absatz 4 a |
38 weitere Gebühren in der Satzung von Herten
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Grabbereitung in einer Reihengrabstätte, ab dem vollendeten 5. Lebensjahr Verstorbene | 760,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Absatz 1 b |
| Grabbereitung in einer Reihengrabstätte, bis zum Alter von 5 Jahren Verstorbene | 230,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Absatz 1 a |
| Grabbereitung in einer Reihengrabstätte für eine Aschenurne | 125,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Absatz 1 c |
| Grabbereitung in einer Reihengrabstätte für eine Totgeburt | 40,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Absatz 1 d |
| Grabbereitung bei Erdbestattung in einer anonymen oder halbanonymen Reihengrabstätte | 760,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Absatz 1 e |
| Grabbereitung bei Urnenbestattung in einer anonymen oder halbanonymen Reihengrabstätte | 125,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Absatz 1 f |
| Grabbereitung in einer Wahlgrabstätte, ab dem vollendeten 5. Lebensjahr Verstorbene | 760,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Absatz 2 b |
| Grabbereitung in einer Wahlgrabstätte für eine Aschenurne | 125,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Absatz 2 c |
| Grabbereitung bei Bestattung in einer Grabkammer | 570,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Absatz 2 e |
| Grabbereitung bei einer Baumbestattung | 125,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Absatz 2 f |
| Grabbereitung im Tiefgrab, Erstbestattung ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.515,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Absatz 3 |
| Grabbereitung im Tiefgrab, Zweitbestattung ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 760,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Absatz 3 |
| Streufeldbestattung | 120,00 € | Gebührentarif Abschnitt II Absatz 4 a |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Erdwahlgrabstätte oder Urnenwahlgrabstätte um 5 Jahre | ein Sechstel der Nutzungsgebühr | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 7 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Grabkammer um 5 Jahre | ein Drittel der Nutzungsgebühr | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 7 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes wegen Überschreitung der Ruhezeit, je Jahr, Erdgrabstätte | ein Dreißigstel der Nutzungsgebühr | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 8 |
| Verlängerung des Nutzungsrechtes wegen Überschreitung der Ruhezeit, je Jahr, Grabkammer | ein Fünfzehntel der Nutzungsgebühr | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 8 |
| Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte für Bestattung in einer Grabkammer, Nutzungsdauer 15 Jahre | 2.909,00 € | Gebührentarif Abschnitt I Absatz 3 b |
| Umbetten eines ab dem vollendeten 5. Lebensjahr Verstorbenen | 2.275,00 € | Gebührentarif Abschnitt III Absatz 1 a |
| Umbetten eines bis zum Alter von 5 Jahren Verstorbenen | 1.138,00 € | Gebührentarif Abschnitt III Absatz 1 b |
| Umbetten einer Aschenurne | 250,00 € | Gebührentarif Abschnitt III Absatz 1 c |
| Ausgraben eines ab dem vollendeten 5. Lebensjahr Verstorbenen | 1.515,00 € | Gebührentarif Abschnitt III Absatz 2 a |
| Ausgraben einer Aschenurne | 200,00 € | Gebührentarif Abschnitt III Absatz 2 c |
| Benutzung des Aufbahrungsraumes | 72,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Absatz 1 |
| Benutzung der Trauerhalle | 107,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Absatz 2 |
| Unterstellung ohne Dekoration | 61,00 € | Gebührentarif Abschnitt IV Absatz 3 |
| Benutzung einer Kühlzelle | 460,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Absatz 1 |
| Nutzung der Orgel ohne Organist | 52,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Absatz 2 |
| Umschreibung des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte | 15,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Absatz 3 |
| Gedenkplakette | 72,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Absatz 4 |
| Grabmalgenehmigung | 88,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Absatz 5 |
| Sondertransport Abraum bei Sarggrabbereitung, nur Friedhof Westerholt | 75,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Absatz 6 |
| Vorzeitige Rückgabe eines Erdreihengrabes, je Stelle und Jahr der Restruhefrist | 40,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Absatz 7 |
| Vorzeitige Rückgabe eines Kinderreihengrabes, je Stelle und Jahr der Restruhefrist | 14,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Absatz 7 |
| Vorzeitige Rückgabe eines Erdwahlgrabes, je Stelle und Jahr der Restruhefrist | 65,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Absatz 7 |
| Vorzeitige Rückgabe eines Urnenreihengrabes, je Stelle und Jahr der Restruhefrist | 26,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Absatz 7 |
| Vorzeitige Rückgabe eines Urnenwahlgrabes, je Stelle und Jahr der Restruhefrist | 37,00 € | Gebührentarif Abschnitt V Absatz 7 |
| Zuschlag für gewünschte Bestattungen an Samstagen | 75 Prozent der Grabbereitungsgebühr | Gebührentarif Abschnitt V, Schlusssatz |
Was ein Grab in Herten über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
9.763,00 €
Reihengrabstätte für Erdbestattungen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr in Herten, über 30 Jahre, das sind 325,43 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Abschnitt I Absatz 1 b und Abschnitt II Absatz 1 b | 1.203,00 € |
| BestattungGebührentarif Abschnitt II Absatz 1 b | 760,00 € |
| Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 7.800,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.963,00 € |
Das günstigste Erdgrab in Herten. Der Tarif nennt die Nutzungsdauer von 30 Jahren ausdrücklich. Nach Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung sind Wiedererwerb und Verlängerung nicht möglich.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung der Stadt Herten für die kommunalen Friedhöfe nebst Gebührentarif, vom 19.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
12 Fragen, die die Satzung von Herten offenlässt
- Der Tarif nennt die pflegefreundlichen Grabarten nicht mit einer eigenen Gesamtgebühr, sondern mit einem Aufschlag: 3.520 Euro bei Erdgräbern nach Abschnitt I Absatz 1 d und Absatz 3 e, 1.040 Euro bei Urnengräbern nach Abschnitt I Absatz 2 d und Absatz 5 b. Wir rechnen den Aufschlag zur Nutzungsgebühr der gewöhnlichen Grabart hinzu. Dass es sich um einen Zuschlag und nicht um einen Gesamtpreis handelt, sagt schon das Wort und bestätigt der Aufbau: Derselbe Betrag steht einmal bei den Reihengräbern und einmal bei den Wahlgräbern, er hängt also an der Pflegeleistung und nicht an der Grabart.
- Die Grabkammern der Abschnitte I Absatz 3 b und II Absatz 2 e führen wir nicht als Grabart. Nach Paragraf 16 Absatz 1 b der Friedhofssatzung gibt es sie nur noch auf den Friedhöfen Scherlebeck und Langenbochum im vorhandenen Bestand, ein Neuerwerb ist nicht mehr möglich. Die Nutzungsgebühr von 2.909 Euro und die Grabbereitung von 570 Euro stehen bei den weiteren Gebühren und bei den Bestattungsgebühren.
- Reihengräber mit einer Nutzungsdauer von 15 Jahren werden nach Paragraf 15 Absatz 2 e und f der Friedhofssatzung nicht mehr neu vergeben. Der Tarif führt sie nur noch unter Abschnitt V Absatz 7 bei der vorzeitigen Rückgabe. Wir erfassen sie deshalb nicht.
- Für Urnenreihengrabstätten nennt der Tarif unter Abschnitt I Absatz 2 a und b zwei Zeilen, eine für bis zum Alter von 5 Jahren Verstorbene und eine für ältere, beide mit 794 Euro. Da die Ruhefrist für Asche nach Paragraf 12 Absatz 2 c der Friedhofssatzung altersunabhängig 30 Jahre beträgt und beide Zeilen denselben Betrag tragen, führen wir nur eine Grabart.
- Einen Zuschlag für eine pflegefreundliche Grabstelle gibt es nach Paragraf 15 Absatz 2 h der Friedhofssatzung auch für Kindergräber. Der Tarif nennt dafür keine eigene Zeile; es gilt der Aufschlag von 3.520 Euro auf die 360 Euro der Ziffer I Absatz 1 a. Wir führen diese Grabart nicht gesondert.
- Das Baumgrab am Bestattungsbaum führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 17 Absatz 7 der Friedhofssatzung regelt nur die Beisetzung im Wurzelbereich und die Namenstafel, Paragraf 19 Absatz 8 verbietet dort Kranz- und Blumenschmuck. Ein Grabschmuckverbot ist keine Pflegeübernahme, und eine Ziffer, die der Stadt die Pflege des Baumgrabes zuweist, steht nicht in der Satzung. Für Angehörige dürfte praktisch dennoch nichts zu pflegen sein.
- Bei der Mensch-Tier-Bestattung und der Parkbestattung sagt die Satzung nichts über die Pflege. Beide sind gewöhnliche Wahlgrabstätten, die Parkbestattung sogar ausdrücklich in freier Grabgestaltung. Wir führen sie deshalb nicht als pflegefrei.
- Für die Streufeldbestattung nennt weder der Tarif noch die Satzung eine Nutzungsdauer. Wir setzen die Ruhefrist für Asche von 30 Jahren an, damit die Grabart mit den übrigen vergleichbar bleibt. Ein Nutzungsrecht an einer Grabstelle entsteht dort nicht.
- Die Beträge unter Abschnitt V Absatz 7 zwischen 14 und 130 Euro je Stelle und Jahr der Restruhefrist rechnen wir nicht in die Nutzungsgebühr ein. Sie fallen nur bei vorzeitiger Rückgabe an, wenn die Friedhofsverwaltung die Grabstätte nach Paragraf 16 Absatz 11 der Friedhofssatzung bis zum Ablauf der Ruhefrist in einfachster Weise pflegt.
- Die 1. Änderungssatzung von 2023 liegt auf der Ortsrechtsseite nur als Bilddatei ohne Textebene vor. Wir haben ihre drei Seiten mit 200 dpi gerendert und den Wortlaut am Bild gelesen. Eine Lesefassung der Friedhofssatzung, die den geänderten Text bereits einarbeitet, veröffentlicht die Stadt nicht.
- Der Tarif nennt unter Abschnitt II Absatz 1 d und Absatz 2 d eine Grabbereitungsgebühr von 40 Euro für Totgeburten, aber keine eigene Nutzungsgebühr. Nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung können Tot- und Fehlgeburten auf Friedhofsflächen ohne Markierung beigesetzt werden. Wir führen dafür keine eigene Grabart.
- Für die Friedhofsverwaltung führen wir die Anschrift und die Öffnungszeiten des Zentralen Betriebshofs Herten, der die Friedhöfe betreut. Die Sammelnummer 02366 303152 ist die auf der Friedhofsseite der Stadt genannte Nummer.
Friedhöfe in Herten und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 9 Friedhöfe in HertenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührensatzung der Stadt Herten für die kommunalen Friedhöfe nebst Gebührentarif vom 19.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026
- Friedhofssatzung der Stadt Herten für die kommunalen Friedhöfe vom 02.12.2019
- 1. Änderungssatzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Herten vom 14.06.2023, in Kraft getreten am 01.07.2023
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.