Essen · Nordrhein-Westfalen · AGS 05113000
Friedhofsgebühren Essen: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen, vom 5. Februar 2024, beschlossen am 31.01.2024. Die Sätze gelten für alle 62 Friedhöfe der Stadt Essen, Grün und Gruga Essen, nicht für einzelne.
- 495,00 €
- Günstigstes Grab
- 5.320,00 €
- Teuerstes Grab
- 22
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Erwachsene ab dem 4. Lebensjahr
Reihengrab für Kinder
Partnerwiesengrab mit städtischer Pflege, zwei Stellen
Gebührenverzeichnis § 4
Was ein Grab in Essen kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 9 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Erwachsene ab dem 4. LebensjahrDie günstigste Erdbestattung in Essen. | 1.400,00 € | 620,00 € | 2.020,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Reihengrab für Kinder | 220,00 € | 275,00 € | 495,00 € | 20 J. | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Reihengrab auf einem islamischen GrabfeldDie Ruhezeit beträgt hier 40 Jahre statt der sonst üblichen 25. | 2.240,00 € | 620,00 € | 2.860,00 € | 40 J. | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Reihengrab für Kinder auf einem islamischen Grabfeld | 375,00 € | 275,00 € | 650,00 € | 30 J. | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Wiesenreihengrab mit städtischer PflegeDie Nutzungsgebühr enthält die Pflege durch die Stadt. | 2.150,00 € | 620,00 € | 2.770,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis § 4 |
| WahlgrabVerlängerung 82,00 Euro je Grabstelle und Jahr. | 2.050,00 € | 720,00 € | 2.770,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis § 4 |
| WaldgrabVerlängerung 120,00 Euro je Grabstelle und Jahr. | 3.000,00 € | 720,00 € | 3.720,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Partnerwiesengrab mit städtischer Pflege, zwei StellenVerlängerung 184,00 Euro je Jahr für beide Stellen. | 4.600,00 € | 720,00 € | 5.320,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis § 4 |
| GemeinschaftsgrabVerlängerung 66,00 Euro je Jahr, in Waldlage 86,00 Euro, dort nur im Altbestand. | 1.650,00 € | 720,00 € | 2.370,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis § 4 |
Urne: 13 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnenreihengrab | 1.150,00 € | 215,00 € | 1.365,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Urnenreihengrab, anonymDie günstigste frei wählbare Grabart in Essen. | 1.100,00 € | 215,00 € | 1.315,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Urnenwiesengrab mit städtischer Pflege | 1.475,00 € | 215,00 € | 1.690,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Urnenthemengrab mit gärtnerischer Pflege und Stele | 2.500,00 € | 215,00 € | 2.715,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis § 4 |
| UrnenwahlgrabVerlängerung 52,00 Euro je Stelle und Jahr. | 1.300,00 € | 215,00 € | 1.515,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Urnenwiesendoppelgrab mit städtischer PflegeVerlängerung 66,00 Euro je Stelle und Jahr. | 1.650,00 € | 215,00 € | 1.865,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis § 4 |
| UrnenwaldgrabVerlängerung 66,00 Euro je Stelle und Jahr. | 1.650,00 € | 215,00 € | 1.865,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Urnensondergrab in einem ehemaligen ErdgrabVerlängerung 50,00 Euro je Stelle und Jahr. | 1.250,00 € | 215,00 € | 1.465,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Urnenbaumgrab auf einer WiesenflächeVerlängerung 95,00 Euro je Stelle und Jahr. | 2.375,00 € | 215,00 € | 2.590,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Urnenbaumgrab, naturnah im WaldbereichVerlängerung 105,00 Euro je Stelle und Jahr. | 2.625,00 € | 215,00 € | 2.840,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Grabstätte für Mensch und TierEssen ist unter den erfassten Gemeinden die einzige mit einer gemeinsamen Grabstätte für Mensch und Haustier. Verlängerung 64,00 Euro je Stelle und Jahr. | 1.600,00 € | 215,00 € | 1.815,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Kolumbarium, Außen- oder Innenkammer für zwei UrnenVerlängerung 108,00 Euro je Jahr. | 2.700,00 € | 215,00 € | 2.915,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Kolumbarium, Außen- oder Innenkammer für vier UrnenVerlängerung 128,00 Euro je Jahr. | 3.200,00 € | 215,00 € | 3.415,00 € | 25 J. | Gebührenverzeichnis § 4 |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Grabbereitung eines Reihengrabs für Erwachsene ab dem 4. Lebensjahr, Grabhügel ohne Bepflanzung | 620,00 € | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Grabbereitung eines Reihengrabs für Kinder | 275,00 € | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Grabbereitung eines Wahlgrabs für Erwachsene, einschließlich Abtransport der Kränze | 720,00 € | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Grabbereitung eines Wahlgrabs für Kinder und Totgeburten | 350,00 € | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Grabbereitung eines Urnengrabs | 215,00 € | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Beibestattung im Wahlgrab, Sarg | 765,00 € | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Beibestattung im Wahlgrab, Urne | 215,00 € | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Zusatzgebühr für eine Urnenbeisetzung im Gemeinschaftsgrab | 95,00 € | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Beisetzung einer Grabbeigabe | 180,00 € | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Einäscherung von Erwachsenen ab dem 4. Lebensjahr, mit Genehmigung und Urnenkapsel | 280,00 € | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Einäscherung von Kindern, mit Genehmigung und Urnenkapsel | 165,00 € | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Einäscherung einer Tot- oder Fehlgeburt | 85,00 € | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Zweite Leichenschau durch das Amt | 40,34 € | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Anonymes Urnenreihengrab als Sozialbestattung | Nutzung 300,00 Euro, Grabbereitung 35,00 Euro. Nur bei einer Sozialbestattung, deshalb nicht in der Grabartentabelle. | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Abräumen eines Urnengrabs je Grabstelle | 95,00 € | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Abräumen eines Sarggrabs je Grabstelle | 200,00 € | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Ausgrabung oder Umbettung Erwachsener aus einem Sarggrab | 2.350,00 € | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Ausgrabung oder Umbettung einer Urne | 290,00 € | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Genehmigungsantrag für ein Grabmal, je Grabeinheit | 48,00 € | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Stehendes Grabmal auf einem Reihengrab | 75,00 € | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Stehendes Grabmal auf einem Wahlgrab | 220,00 € | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Überprüfung der Standsicherheit stehender Grabmale je Grabstätte | 35,00 € | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Große Trauerhalle mit Grunddekoration | 345,00 € | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Kleine Trauerhalle mit Grunddekoration | 285,00 € | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Kühlraum je Tag | 98,00 € | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Zuschlag für die Grabbereitung eines Sarggrabs an einem Samstag | 240,00 € | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Reservierung eines Wahlgrabs für fünf Jahre | 220,00 € | Gebührenverzeichnis § 4 |
| Entzug oder vorzeitige Rückgabe eines Nutzungsrechts, Sarggrab | 70,00 € | Gebührenverzeichnis § 4 |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.520,00 €
Reihengrab für Erwachsene ab dem 4. Lebensjahr in Essen, über 25 Jahre, das sind 340,80 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührenverzeichnis § 4 | 1.400,00 € |
| BestattungGebührenverzeichnis § 4 | 620,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.020,00 € |
Die günstigste Erdbestattung in Essen.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen, vom 5. Februar 2024, beschlossen am 31.01.2024. Erfasst am 28.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Das anonyme Urnenreihengrab zur Sozialbestattung kostet 300 Euro Nutzung und 35 Euro Grabbereitung, zusammen 335 Euro. Es steht nur bei einer Sozialbestattung offen und ist deshalb nicht in der Grabartentabelle, sondern unter den weiteren Gebühren. Sonst erschiene es im Preisvergleich als günstigstes Grab, obwohl es niemand frei wählen kann.
- Die Satzung nennt die Beisetzung Grabbereitung. Der Betrag hängt an der Grabart, nicht an der Bestattungsform: 620 Euro im Reihengrab, 720 im Wahlgrab, 215 im Urnengrab.
Weiter im Verzeichnis
- Die 62 Friedhöfe in EssenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren im VergleichBeide erfassten Städte nebeneinander
- Gebührenblatt HannoverZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DüsseldorfZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DuisburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt KölnZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BochumZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DortmundZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DarmstadtZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Frankfurt am MainZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Offenbach am MainZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WiesbadenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Hofheim am TaunusZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Eltville am RheinZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt TaunussteinZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt GießenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WetzlarZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MainzZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt StuttgartZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MünchenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DresdenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt LeipzigZum Gegenrechnen
Quellen und Stand
- Gebührensatzung 7.04 für die Friedhöfe der Stadt Essen vom 5. Februar 2024, beschlossen am 31.01.2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 28.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.