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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Haltern am See · Nordrhein-Westfalen · AGS 05562016

Friedhofsgebühren in Haltern am See, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Gebührensatzung für die Kommunalfriedhöfe der Stadt Haltern am See in den Ortsteilen Haltern-Mitte, Haltern-Flaesheim, Haltern-Hullern und Haltern-Sythen, Ortsrecht 6.02, vom 14.12.2012, bereinigte Fassung Stand 01.2016 einschließlich der 1. Änderungssatzung vom 27.11.2015, die nach ihrem Artikel II am 01.01.2016 in Kraft getreten ist. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Haltern am See und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Haltern am See, Technische Dienste und Baubetriebshof.

523,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Reihengrab, Sarggrabstelle für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, mit Beisetzung

2.902,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Familiengrabstätte, je Sarggrabstelle, mit Beisetzung

6
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Ruhefrist, Aschen und Leichen vom vollendeten 5. Lebensjahr an

Paragraf 10 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Haltern am See kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Haltern am See führt 6 Grabarten. Die günstigste ist Reihengrab, Sarggrabstelle für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr mit 523,00 €, die teuerste Familiengrabstätte, je Sarggrabstelle mit 2.902,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für die Kommunalfriedhöfe der Stadt Haltern am See in den Ortsteilen Haltern-Mitte, Haltern-Flaesheim, Haltern-Hullern und Haltern-Sythen, Ortsrecht 6.02, vom 14.12.2012, bereinigte Fassung Stand 01.2016 einschließlich der 1. Änderungssatzung vom 27.11.2015, die nach ihrem Artikel II am 01.01.2016 in Kraft getreten ist.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

4 Grabarten für die Erdbestattung in Haltern am See

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab, Sarggrabstelle für Verstorbene nach dem vollendeten 5. LebensjahrDie günstigste Erdbestattung in Haltern am See. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.1.251,00 €574,00 €1.825,00 €25 J.Paragraf 3 Buchstabe B Ziffer 1.1 und Buchstabe A Ziffer 1.1
Reihengrab, Sarggrabstelle für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Ruhefrist für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung 15 Jahre.311,00 €212,00 €523,00 €15 J.Paragraf 3 Buchstabe B Ziffer 1.2 und Buchstabe A Ziffer 1.2
RasenreihengrabstelleDer Betrag enthält neben dem Nutzungsrecht von 1.126 Euro die 281 Euro, die Buchstabe E für Pflege und Rasenschnitt über die 25 Jahre Nutzungszeit verlangt. Nach Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung unterliegt die Unterhaltung ausschließlich der Stadt, eine eigene gärtnerische Gestaltung ist nicht zulässig; erlaubt ist nur eine ebenerdige Natursteingrabplatte von 40 mal 30 Zentimetern. Die Friedhofssatzung nennt diese Grabart nur für den Kommunalfriedhof Sundern.1.407,00 €574,00 €1.981,00 €25 J.Paragraf 3 Buchstabe B Ziffer 1.3, Buchstabe E und Buchstabe A Ziffer 1.1
Familiengrabstätte, je SarggrabstelleDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung für 40 Jahre verliehen, die Grabstätte ist mindestens zweistellig und der Betrag gilt je Grabstelle. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.2 je Grabstelle und Jahr 58 Euro und muss immer für sämtliche Grabstellen der Familiengraburkunde und für mindestens ein Jahr erfolgen.2.328,00 €574,00 €2.902,00 €40 J.Paragraf 3 Buchstabe B Ziffer 2.1 und Buchstabe A Ziffer 1.1

2 Grabarten für die Urne in Haltern am See

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
UrnengrabstelleDie günstigste Grabart in Haltern am See. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Urnenreihengrabstätte ist nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung nicht möglich.587,00 €59,00 €646,00 €25 J.Paragraf 3 Buchstabe B Ziffer 1.4 und Buchstabe A Ziffer 2
UrnenbaumgrabDer Betrag enthält neben dem Nutzungsrecht von 587 Euro die 280 Euro, die Buchstabe F für Baumpflege und Rasenschnitt über die 25 Jahre Nutzungszeit verlangt. Nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung liegt die ein- oder zweistellige Grabstätte im Wurzelbereich eines Baumes, die Unterhaltung unterliegt ausschließlich der Stadt, und erlaubt ist nur eine ebenerdige Natursteingrabplatte. Beide Positionen kamen erst mit der 1. Änderungssatzung vom 27.11.2015 in den Tarif.867,00 €59,00 €926,00 €25 J.Paragraf 3 Buchstabe B Ziffer 1.5, Buchstabe F und Buchstabe A Ziffer 2

20 weitere Gebühren in der Satzung von Haltern am See

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Erdbestattung, Sarggrabstelle für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr, Grabbereitung und Bestattung574,00 €Paragraf 3 Buchstabe A Ziffer 1.1
Erdbestattung, Sarggrabstelle für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, Grabbereitung und Bestattung212,00 €Paragraf 3 Buchstabe A Ziffer 1.2
Erdbestattung einer Totgeburt, Grabbereitung und Bestattung59,00 €Paragraf 3 Buchstabe A Ziffer 1.3
Feuerbestattung, Urnengrabstelle, Grabbereitung und Beisetzung59,00 €Paragraf 3 Buchstabe A Ziffer 2
Zuschlag zu den Bestattungsgebühren für ÜberzeitarbeitEin Überstundenzuschlag nach den Richtlinien des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst, die Satzung nennt keinen BetragParagraf 3 Buchstabe A, Absatz nach Ziffer 2
Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Familiengrabstätte, je Grabstelle und Jahr58,00 €Paragraf 3 Buchstabe B Ziffer 2.2
Ausgrabung eines Sarges1.247,00 €Paragraf 3 Buchstabe C Ziffer 1.1
Ausgrabung einer Urne124,00 €Paragraf 3 Buchstabe C Ziffer 1.2
Umbettung eines Sarges1.684,00 €Paragraf 3 Buchstabe C Ziffer 2.1
Umbettung einer Urne168,00 €Paragraf 3 Buchstabe C Ziffer 2.2
Zulassung eines Grabmals93,00 €Paragraf 3 Buchstabe D
Pflege und Rasenschnitt der Rasenreihengräber für 25 Jahre Nutzungszeit281,00 €Paragraf 3 Buchstabe E
Baumpflege und Rasenschnitt der Urnenbaumgräber für 25 Jahre Nutzungszeit280,00 €Paragraf 3 Buchstabe F
Benutzung der Trauerhalle244,00 €Paragraf 3 Buchstabe G Ziffer 1
Benutzung der Aufbahrungszelle153,00 €Paragraf 3 Buchstabe G Ziffer 2
Benutzung des Obduktionsraumes260,00 €Paragraf 3 Buchstabe G Ziffer 3
Ausschmückung mit Grabmatten, Sarggrabstellen für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr35,00 €Paragraf 3 Buchstabe H Ziffer 1.1
Ausschmückung mit Grabmatten, Sarggrabstellen für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und Urnengrabstellen26,00 €Paragraf 3 Buchstabe H Ziffer 1.2
Ausschmückung mit Tannengrün, Sarggrabstellen für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr350,00 €Paragraf 3 Buchstabe H Ziffer 2.1
Ausschmückung mit Tannengrün, Sarggrabstellen für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und Urnengrabstellen201,00 €Paragraf 3 Buchstabe H Ziffer 2.2
Gebührensatzung für die Kommunalfriedhöfe der Stadt Haltern am See in den Ortsteilen Haltern-Mitte, Haltern-Flaesheim, Haltern-Hullern und Haltern-Sythen, Ortsrecht 6.02, vom 14.12.2012, bereinigte Fassung Stand 01.2016 einschließlich der 1. Änderungssatzung vom 27.11.2015, die nach ihrem Artikel II am 01.01.2016 in Kraft getreten ist.

Was ein Grab in Haltern am See über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

8.325,00 €

Reihengrab, Sarggrabstelle für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr in Haltern am See, über 25 Jahre, das sind 333,00 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 3 Buchstabe B Ziffer 1.1 und Buchstabe A Ziffer 1.11.251,00 €
BestattungParagraf 3 Buchstabe A Ziffer 1.1574,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde1.825,00 €

Die günstigste Erdbestattung in Haltern am See. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Kommunalfriedhöfe der Stadt Haltern am See in den Ortsteilen Haltern-Mitte, Haltern-Flaesheim, Haltern-Hullern und Haltern-Sythen, Ortsrecht 6.02, vom 14.12.2012, bereinigte Fassung Stand 01.2016 einschließlich der 1. Änderungssatzung vom 27.11.2015, die nach ihrem Artikel II am 01.01.2016 in Kraft getreten ist. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

11 Fragen, die die Satzung von Haltern am See offenlässt

  • Die Gebührensatzung gilt für die vier Kommunalfriedhöfe Sundern, Sythen, Flaesheim und Hullern. Für die katholischen Friedhöfe im Stadtgebiet und für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Haltern gelten eigene Gebührenordnungen, die wir nicht erfassen; die Stadt macht die kirchlichen Satzungen zwar in ihrem Amtsblatt mit bekannt, das macht sie aber nicht zu kommunalem Recht.
  • Der Waldfriedhof Ruhestätte Natur in Sythen ist zwar ein kommunaler Friedhof mit der Stadt als Trägerin, betrieben wird er aber von der RuhestätteNatur GmbH in Herten. Nach Paragraf 21 der Nutzungsordnung vom 22.03.2018 sind für seine Benutzung Entgelte an die Betreiberin zu zahlen, nicht Gebühren nach dieser Satzung. Die Höhe dieser Entgelte steht in keinem Ortsrecht der Stadt, deshalb führen wir den Bestattungswald hier nicht als Grabart.
  • Die Stadt bietet nach ihrem Dienstleistungsverzeichnis auf den Friedhöfen Sundern und Sythen ein anonymes Urnengrab an, und Paragraf 16 der Friedhofssatzung regelt anonyme Urnengrabstätten auf dem Friedhof Sythen ausdrücklich. Der Gebührentarif kennt dafür keine eigene Ziffer. Ob die Ziffer 1.4 des Buchstabens B mit ihren 587 Euro für Urnengrabstellen auch das anonyme Grab meint, sagt die Satzung nicht, deshalb führen wir es nicht als Grabart. Wäre es so, dann läge das günstigste pflegefreie Urnengrab in Haltern bei 646 statt bei 926 Euro.
  • Für die Erdbestattung einer Totgeburt nennt Buchstabe A Ziffer 1.3 eine Bestattungsgebühr von 59 Euro, aber keine Gebühr für ein Nutzungsrecht. Das Dienstleistungsverzeichnis der Stadt erklärt es: Die Bestattung erfolgt in einem bereits belegten Grab. Wir führen den Betrag deshalb nur unter den Bestattungsgebühren.
  • Die Gebührensatzung ist auf dem Stand von Januar 2016 und damit älter als drei Jahre. Nachgesehen wurde an drei Stellen: im Ortsrechtsverzeichnis der Stadt, das unter 6.02 keine jüngere Fassung nennt; in der bereinigten Satzungsfassung selbst, deren Änderungsverzeichnis mit der 1. Änderungssatzung vom 27.11.2015 endet; und im Amtsblattarchiv, aus dem alle 180 Ausgaben der Jahrgänge 2016 bis 2026 heruntergeladen und im Volltext durchsucht wurden. Eine zweite Änderungssatzung zur kommunalen Gebührensatzung gibt es nicht.
  • Die Friedhofssatzung nennt die Rasenreihengrabstätten in Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe c nur für den Kommunalfriedhof Sundern. Das Dienstleistungsverzeichnis der Stadt führt das Rasenreihengrab dagegen auf allen vier Friedhöfen. Wir übernehmen den Preis, weil er für die Grabart gilt, weisen aber auf die Abweichung hin.
  • Ob das Nutzungsrecht an einem Rasenreihengrab oder einem Urnenbaumgrab verlängert werden kann, lässt sich der Friedhofssatzung nicht sicher entnehmen. Paragraf 13 Absatz 1 und Paragraf 15 Absatz 2 schließen den Wiedererwerb bei Reihengrabstätten aus, die Absätze über die beiden Grabarten sprechen dagegen von einem Wiedererwerb des Nutzungsrechts der gesamten Grabstätte. Eine Verlängerungsgebühr nennt der Tarif nur für die Familiengrabstätte, deshalb führen wir alle Reihengrabarten als nicht verlängerbar.
  • Für Bestattungen außerhalb der regulären Arbeitszeit erhebt die Stadt nach Buchstabe A einen Überstundenzuschlag nach den Richtlinien des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst. Einen Betrag nennt die Satzung nicht. Unsere Beträge sind die Sätze ohne diesen Zuschlag.
  • Die Benutzung der Trauerhalle kostet 244 Euro und die der Aufbahrungszelle 153 Euro. Beides ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten, weil es nicht zwingend anfällt.
  • Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr, die unabhängig von der Grabart anfällt, kennt der Tarif nicht. Umsatzsteuer weist er nirgends aus. Eine Abräumgebühr nach Ablauf der Ruhezeit ebenfalls nicht; nach Paragraf 24 der Friedhofssatzung müssen die Berechtigten die Grabmale selbst entfernen.
  • Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen deshalb die allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung im Rathaus an der Dr.-Conrads-Straße 1 und die zentrale Rufnummer; die Grabvergabe liegt beim Fachbereich Technische Dienste und Baubetriebshof.

Friedhöfe in Haltern am See und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.