Haltern am See · Nordrhein-Westfalen · AGS 05562016
Friedhofsgebühren in Haltern am See, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Gebührensatzung für die Kommunalfriedhöfe der Stadt Haltern am See in den Ortsteilen Haltern-Mitte, Haltern-Flaesheim, Haltern-Hullern und Haltern-Sythen, Ortsrecht 6.02, vom 14.12.2012, bereinigte Fassung Stand 01.2016 einschließlich der 1. Änderungssatzung vom 27.11.2015, die nach ihrem Artikel II am 01.01.2016 in Kraft getreten ist. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Haltern am See und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Haltern am See, Technische Dienste und Baubetriebshof.
- 523,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 2.902,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 6
- Grabarten in der Satzung
- 25 Jahre
- Ruhefrist, Aschen und Leichen vom vollendeten 5. Lebensjahr an
Reihengrab, Sarggrabstelle für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, mit Beisetzung
Familiengrabstätte, je Sarggrabstelle, mit Beisetzung
Paragraf 10 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Haltern am See kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
4 Grabarten für die Erdbestattung in Haltern am See
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab, Sarggrabstelle für Verstorbene nach dem vollendeten 5. LebensjahrDie günstigste Erdbestattung in Haltern am See. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 1.251,00 € | 574,00 € | 1.825,00 € | 25 J. | Paragraf 3 Buchstabe B Ziffer 1.1 und Buchstabe A Ziffer 1.1 |
| Reihengrab, Sarggrabstelle für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDie Ruhefrist für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung 15 Jahre. | 311,00 € | 212,00 € | 523,00 € | 15 J. | Paragraf 3 Buchstabe B Ziffer 1.2 und Buchstabe A Ziffer 1.2 |
| RasenreihengrabstelleDer Betrag enthält neben dem Nutzungsrecht von 1.126 Euro die 281 Euro, die Buchstabe E für Pflege und Rasenschnitt über die 25 Jahre Nutzungszeit verlangt. Nach Paragraf 13 Absatz 4 der Friedhofssatzung unterliegt die Unterhaltung ausschließlich der Stadt, eine eigene gärtnerische Gestaltung ist nicht zulässig; erlaubt ist nur eine ebenerdige Natursteingrabplatte von 40 mal 30 Zentimetern. Die Friedhofssatzung nennt diese Grabart nur für den Kommunalfriedhof Sundern. | 1.407,00 € | 574,00 € | 1.981,00 € | 25 J. | Paragraf 3 Buchstabe B Ziffer 1.3, Buchstabe E und Buchstabe A Ziffer 1.1 |
| Familiengrabstätte, je SarggrabstelleDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung für 40 Jahre verliehen, die Grabstätte ist mindestens zweistellig und der Betrag gilt je Grabstelle. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.2 je Grabstelle und Jahr 58 Euro und muss immer für sämtliche Grabstellen der Familiengraburkunde und für mindestens ein Jahr erfolgen. | 2.328,00 € | 574,00 € | 2.902,00 € | 40 J. | Paragraf 3 Buchstabe B Ziffer 2.1 und Buchstabe A Ziffer 1.1 |
2 Grabarten für die Urne in Haltern am See
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnengrabstelleDie günstigste Grabart in Haltern am See. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Urnenreihengrabstätte ist nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 587,00 € | 59,00 € | 646,00 € | 25 J. | Paragraf 3 Buchstabe B Ziffer 1.4 und Buchstabe A Ziffer 2 |
| UrnenbaumgrabDer Betrag enthält neben dem Nutzungsrecht von 587 Euro die 280 Euro, die Buchstabe F für Baumpflege und Rasenschnitt über die 25 Jahre Nutzungszeit verlangt. Nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung liegt die ein- oder zweistellige Grabstätte im Wurzelbereich eines Baumes, die Unterhaltung unterliegt ausschließlich der Stadt, und erlaubt ist nur eine ebenerdige Natursteingrabplatte. Beide Positionen kamen erst mit der 1. Änderungssatzung vom 27.11.2015 in den Tarif. | 867,00 € | 59,00 € | 926,00 € | 25 J. | Paragraf 3 Buchstabe B Ziffer 1.5, Buchstabe F und Buchstabe A Ziffer 2 |
20 weitere Gebühren in der Satzung von Haltern am See
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Erdbestattung, Sarggrabstelle für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr, Grabbereitung und Bestattung | 574,00 € | Paragraf 3 Buchstabe A Ziffer 1.1 |
| Erdbestattung, Sarggrabstelle für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, Grabbereitung und Bestattung | 212,00 € | Paragraf 3 Buchstabe A Ziffer 1.2 |
| Erdbestattung einer Totgeburt, Grabbereitung und Bestattung | 59,00 € | Paragraf 3 Buchstabe A Ziffer 1.3 |
| Feuerbestattung, Urnengrabstelle, Grabbereitung und Beisetzung | 59,00 € | Paragraf 3 Buchstabe A Ziffer 2 |
| Zuschlag zu den Bestattungsgebühren für Überzeitarbeit | Ein Überstundenzuschlag nach den Richtlinien des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst, die Satzung nennt keinen Betrag | Paragraf 3 Buchstabe A, Absatz nach Ziffer 2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Familiengrabstätte, je Grabstelle und Jahr | 58,00 € | Paragraf 3 Buchstabe B Ziffer 2.2 |
| Ausgrabung eines Sarges | 1.247,00 € | Paragraf 3 Buchstabe C Ziffer 1.1 |
| Ausgrabung einer Urne | 124,00 € | Paragraf 3 Buchstabe C Ziffer 1.2 |
| Umbettung eines Sarges | 1.684,00 € | Paragraf 3 Buchstabe C Ziffer 2.1 |
| Umbettung einer Urne | 168,00 € | Paragraf 3 Buchstabe C Ziffer 2.2 |
| Zulassung eines Grabmals | 93,00 € | Paragraf 3 Buchstabe D |
| Pflege und Rasenschnitt der Rasenreihengräber für 25 Jahre Nutzungszeit | 281,00 € | Paragraf 3 Buchstabe E |
| Baumpflege und Rasenschnitt der Urnenbaumgräber für 25 Jahre Nutzungszeit | 280,00 € | Paragraf 3 Buchstabe F |
| Benutzung der Trauerhalle | 244,00 € | Paragraf 3 Buchstabe G Ziffer 1 |
| Benutzung der Aufbahrungszelle | 153,00 € | Paragraf 3 Buchstabe G Ziffer 2 |
| Benutzung des Obduktionsraumes | 260,00 € | Paragraf 3 Buchstabe G Ziffer 3 |
| Ausschmückung mit Grabmatten, Sarggrabstellen für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr | 35,00 € | Paragraf 3 Buchstabe H Ziffer 1.1 |
| Ausschmückung mit Grabmatten, Sarggrabstellen für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und Urnengrabstellen | 26,00 € | Paragraf 3 Buchstabe H Ziffer 1.2 |
| Ausschmückung mit Tannengrün, Sarggrabstellen für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr | 350,00 € | Paragraf 3 Buchstabe H Ziffer 2.1 |
| Ausschmückung mit Tannengrün, Sarggrabstellen für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und Urnengrabstellen | 201,00 € | Paragraf 3 Buchstabe H Ziffer 2.2 |
Was ein Grab in Haltern am See über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
8.325,00 €
Reihengrab, Sarggrabstelle für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr in Haltern am See, über 25 Jahre, das sind 333,00 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 3 Buchstabe B Ziffer 1.1 und Buchstabe A Ziffer 1.1 | 1.251,00 € |
| BestattungParagraf 3 Buchstabe A Ziffer 1.1 | 574,00 € |
| Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 6.500,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.825,00 € |
Die günstigste Erdbestattung in Haltern am See. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Kommunalfriedhöfe der Stadt Haltern am See in den Ortsteilen Haltern-Mitte, Haltern-Flaesheim, Haltern-Hullern und Haltern-Sythen, Ortsrecht 6.02, vom 14.12.2012, bereinigte Fassung Stand 01.2016 einschließlich der 1. Änderungssatzung vom 27.11.2015, die nach ihrem Artikel II am 01.01.2016 in Kraft getreten ist. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
11 Fragen, die die Satzung von Haltern am See offenlässt
- Die Gebührensatzung gilt für die vier Kommunalfriedhöfe Sundern, Sythen, Flaesheim und Hullern. Für die katholischen Friedhöfe im Stadtgebiet und für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Haltern gelten eigene Gebührenordnungen, die wir nicht erfassen; die Stadt macht die kirchlichen Satzungen zwar in ihrem Amtsblatt mit bekannt, das macht sie aber nicht zu kommunalem Recht.
- Der Waldfriedhof Ruhestätte Natur in Sythen ist zwar ein kommunaler Friedhof mit der Stadt als Trägerin, betrieben wird er aber von der RuhestätteNatur GmbH in Herten. Nach Paragraf 21 der Nutzungsordnung vom 22.03.2018 sind für seine Benutzung Entgelte an die Betreiberin zu zahlen, nicht Gebühren nach dieser Satzung. Die Höhe dieser Entgelte steht in keinem Ortsrecht der Stadt, deshalb führen wir den Bestattungswald hier nicht als Grabart.
- Die Stadt bietet nach ihrem Dienstleistungsverzeichnis auf den Friedhöfen Sundern und Sythen ein anonymes Urnengrab an, und Paragraf 16 der Friedhofssatzung regelt anonyme Urnengrabstätten auf dem Friedhof Sythen ausdrücklich. Der Gebührentarif kennt dafür keine eigene Ziffer. Ob die Ziffer 1.4 des Buchstabens B mit ihren 587 Euro für Urnengrabstellen auch das anonyme Grab meint, sagt die Satzung nicht, deshalb führen wir es nicht als Grabart. Wäre es so, dann läge das günstigste pflegefreie Urnengrab in Haltern bei 646 statt bei 926 Euro.
- Für die Erdbestattung einer Totgeburt nennt Buchstabe A Ziffer 1.3 eine Bestattungsgebühr von 59 Euro, aber keine Gebühr für ein Nutzungsrecht. Das Dienstleistungsverzeichnis der Stadt erklärt es: Die Bestattung erfolgt in einem bereits belegten Grab. Wir führen den Betrag deshalb nur unter den Bestattungsgebühren.
- Die Gebührensatzung ist auf dem Stand von Januar 2016 und damit älter als drei Jahre. Nachgesehen wurde an drei Stellen: im Ortsrechtsverzeichnis der Stadt, das unter 6.02 keine jüngere Fassung nennt; in der bereinigten Satzungsfassung selbst, deren Änderungsverzeichnis mit der 1. Änderungssatzung vom 27.11.2015 endet; und im Amtsblattarchiv, aus dem alle 180 Ausgaben der Jahrgänge 2016 bis 2026 heruntergeladen und im Volltext durchsucht wurden. Eine zweite Änderungssatzung zur kommunalen Gebührensatzung gibt es nicht.
- Die Friedhofssatzung nennt die Rasenreihengrabstätten in Paragraf 13 Absatz 2 Buchstabe c nur für den Kommunalfriedhof Sundern. Das Dienstleistungsverzeichnis der Stadt führt das Rasenreihengrab dagegen auf allen vier Friedhöfen. Wir übernehmen den Preis, weil er für die Grabart gilt, weisen aber auf die Abweichung hin.
- Ob das Nutzungsrecht an einem Rasenreihengrab oder einem Urnenbaumgrab verlängert werden kann, lässt sich der Friedhofssatzung nicht sicher entnehmen. Paragraf 13 Absatz 1 und Paragraf 15 Absatz 2 schließen den Wiedererwerb bei Reihengrabstätten aus, die Absätze über die beiden Grabarten sprechen dagegen von einem Wiedererwerb des Nutzungsrechts der gesamten Grabstätte. Eine Verlängerungsgebühr nennt der Tarif nur für die Familiengrabstätte, deshalb führen wir alle Reihengrabarten als nicht verlängerbar.
- Für Bestattungen außerhalb der regulären Arbeitszeit erhebt die Stadt nach Buchstabe A einen Überstundenzuschlag nach den Richtlinien des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst. Einen Betrag nennt die Satzung nicht. Unsere Beträge sind die Sätze ohne diesen Zuschlag.
- Die Benutzung der Trauerhalle kostet 244 Euro und die der Aufbahrungszelle 153 Euro. Beides ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten, weil es nicht zwingend anfällt.
- Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr, die unabhängig von der Grabart anfällt, kennt der Tarif nicht. Umsatzsteuer weist er nirgends aus. Eine Abräumgebühr nach Ablauf der Ruhezeit ebenfalls nicht; nach Paragraf 24 der Friedhofssatzung müssen die Berechtigten die Grabmale selbst entfernen.
- Eigene Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung veröffentlicht die Stadt nicht. Wir nennen deshalb die allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung im Rathaus an der Dr.-Conrads-Straße 1 und die zentrale Rufnummer; die Grabvergabe liegt beim Fachbereich Technische Dienste und Baubetriebshof.
Friedhöfe in Haltern am See und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden
- Die 12 Friedhöfe in Haltern am SeeLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gifhorn9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustadt am Rübenberge11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Seelze9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hildesheim31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nienburg/Weser11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walsrode9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stade17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Osnabrück15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lingen (Ems)8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen27 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remscheid22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nettetal12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Moers15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heinsberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hückelhoven16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hennef (Sieg)13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Recklinghausen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gütersloh6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lage10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lemgo18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Porta Westfalica12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dortmund22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herne16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Menden (Sauerland)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Unna17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wiesbaden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marburg26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Trier16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mainz25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kehl18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lörrach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oranienburg9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Halle (Saale)18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Gebührensatzung für die Kommunalfriedhöfe der Stadt Haltern am See in den Ortsteilen Haltern-Mitte, Haltern-Flaesheim, Haltern-Hullern und Haltern-Sythen, Ortsrecht 6.02 vom 14.12.2012, bereinigte Fassung Stand 01.2016 einschließlich der 1. Änderungssatzung vom 27.11.2015, die nach ihrem Artikel II am 01.01.2016 in Kraft getreten ist
- Friedhofssatzung der Stadt Haltern am See, Ortsrecht 6.01 vom 19.12.2003, bereinigte Fassung Stand 02.2019 einschließlich der 3. Änderungssatzung vom 30.01.2019
- Ortsrechte und Satzungen der Stadt Haltern am See, Verzeichnis mit den Nummern 6.01 und 6.02 Stand 04.09.2026, nennt für beide Satzungen keine jüngere Fassung
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.