Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05382020
Alle 13 Friedhöfe in Hennef (Sieg)
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 02242 888-302
- Stadt Hennef (Sieg), Friedhofsverwaltung
- 3.027,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.487,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 13
- Friedhöfe mit Namen
53773 Hennef (Sieg)
Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
Urnenreihengrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum im Ruhewald
4 weitere Flächen ohne Namen
Die 13 Friedhöfe in Hennef (Sieg) nehmen zusammen 14,3 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Uckerather Friedhof ist der größte mit 2,6 ha, in der Mitte liegen sie bei 8.970 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 560 m entfernt, der entlegenste 7,8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 12 von 13 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 13 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 7 der 13 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Hennef (Sieg) rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Hennef (Sieg), Friedhofsverwaltung
Frankfurter Straße 9753773 Hennef (Sieg)
02242 888-302
- Sprechzeiten
- Montag bis Mittwoch 7 bis 16 UhrDonnerstag 7 bis 17:30 UhrFreitag 7 bis 12 Uhr
Die 13 Friedhöfe in Hennef (Sieg), der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Uckerather Friedhof | 2,6 ha | 7,8 km | 7 Anlagen, nächste 110 m | Kindergarten, 150 mBus 524 | christlich, katholisch |
| Friedhof Steinstraße | 2,3 ha | 910 m | 21 Anlagen, nächste 110 m | Gartenstraße, 280 mBus 529 | keine Angabe |
| Friedhof Geistingen | 1,9 ha | 1,4 km | 25 Anlagen, nächste 90 m | Helenenstift, 310 mBus 527, Bus 530 | christlich |
| Friedhof Warth | 1,4 ha | 1,7 km | 24 Anlagen, nächste 60 m | Warth Friedhof, 90 mBus 522, Bus 592 | keine Angabe |
| Friedhof Stadt Blankenberg | 1,3 ha | 5,9 km | 5 Anlagen, nächste 150 m | Am Katharinentor, 160 mBus 530 | keine Angabe |
| Friedhof Bödingen | 9.820 m² | 4,3 km | 6 Anlagen, nächste 30 m | Bödingen Friedhof, 30 mBus 532, Bus 592 | keine Angabe |
| Friedhof Rott | 8.970 m² | 3,5 km | 5 Anlagen, nächste 20 m | Rott Mitte, 100 mBus 516 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof | 7.620 m² | 1,4 km | 17 Anlagen, nächste 190 m | Waldfrieden, 320 mBus 516, Bus 525, Bus 592 | jüdisch |
| Ruhewald Hennef | 7.070 m² | 2,5 km | 2 Anlagen, nächste 120 m | keine erfasst | christlich |
| Friedhof Happerschoß | 7.060 m² | 2,8 km | 4 Anlagen, nächste 140 m | Friedhofstraße, 190 mBus 578, Bus 592 | christlich |
| Friedhof Hennef-Bröl | 6.310 m² | 3,6 km | 2 Anlagen, nächste 310 m | Happerschosser Straße, 170 mBus 592 | keine Angabe |
| Alter Friedhof | 740 m² | 560 m | 40 Anlagen, nächste 40 m | Gartenstraße, 220 mBus 529 | christlich, römisch-katholisch |
| St. Remigius | 180 m² | 2,8 km | 6 Anlagen, nächste 40 m | Jugenddorf, 140 mBus 578, Bus 592 | christlich, katholisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Hennef (Sieg) kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Grafschaft | 26,3 km | 978,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr | 503,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Bonn | 13,6 km | 1.229,43 €Grabstätte im Landschaftsgrabfeld für eine Erdbestattung | 584,73 €Memoriamgrab für eine Urne im Landschaftsgrabfeld |
| Remagen | 22,2 km | 1.327,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem fünften Lebensjahr | 927,00 €Urnenstele als Reihengrabstätte |
| Königswinter | 7,9 km | 1.510,00 €Erdreihengrabkammer auf dem Friedhof 09 Thomasberg, Nutzungszeit 12 Jahre | 1.010,00 €Aschestreustätte in einer anonymen Urnenreihengrabstätte, Nutzungszeit 12 Jahre |
| Gummersbach | 34,8 km | 1.812,00 €Pflegefreie Reihengrabstätte für Erdbestattungen im Grabkammersystem, 15 Jahre | 701,80 €Recht auf Beisetzung durch Verstreuen der Asche auf dem Aschestreufeld |
| Bergisch Gladbach | 23,7 km | 1.830,00 €Wahlgrabstätte, je Grabstelle in der Grabkammer | 735,00 €Anonymes Urnengrab |
| Neuwied | 37,7 km | 2.115,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 970,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte |
| Köln | 29,1 km | 2.197,00 €Grabkammer ohne Pflegeverpflichtung | 226,00 €Naturwaldbestattung am Ostfriedhof |
| Am meisten zu sparen | bis 37,7 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Hennef (Sieg) kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hennef (Sieg) mit Gebührentarifblatt, Neufassung vom 27.04.2026, bekanntgemacht am 15.05.2026, in Kraft seit 16.05.2026, ersetzt die Friedhofsgebührenordnung vom 05.12.2022.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| WahlgrabstätteDer Betrag gilt je Grabstelle. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung für fünfundzwanzig Jahre verliehen. Die Verlängerung kostet nach Nummer 1.2 des Gebührentarifblatts 98 Euro je Jahr und Grabstelle. Nach Paragraf 15 Absatz 14 ergibt sich aus dem Nutzungsrecht die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte. | 2.452,00 € | 604,00 € | 3.056,00 € | 25 | Gebührentarifblatt Nummer 1.1 und Nummer 14.1.1 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste Erdgrab in Hennef. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt, ein Wiedererwerb oder eine Verlängerung ist nicht möglich. | 2.423,00 € | 604,00 € | 3.027,00 € | 25 | Gebührentarifblatt Nummer 4.1 und Nummer 14.1.1 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDas Tarifblatt weist für dieses Grab keinen Betrag aus, sondern einen Strich. Nach Paragraf 13 Absatz 5 der Friedhofssatzung sind der Erwerb des Nutzungsrechts, die Grabbereitung, die Bestattung und selbst eine spätere Ausgrabung für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr gebührenfrei. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe b fünfzehn Jahre. | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 15 | Gebührentarifblatt Nummer 4.2 und Nummer 16.1 |
| Grabstätte für SternenkinderSternenkinder sind nach Paragraf 2 Absatz 4 der Friedhofssatzung Tot- und Fehlgeburten sowie Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbrüchen; für sie gelten die Vorschriften für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr und damit auch die Ruhezeit von fünfzehn Jahren. Auf dem Friedhof Hennef an der Steinstraße steht dafür nach Paragraf 14 Absatz 7 ein Rasenfeld mit Hecke und Denkmal bereit. Grabstelle und Beisetzung sind gebührenfrei. | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 15 | Gebührentarifblatt Nummer 12.1 und Nummer 16.1 |
| Wahlgrabstätte im GrabkammersystemDer Betrag gilt je Beisetzung, die Grabstätte fasst höchstens zwei Grabstellen übereinander. Es handelt sich nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung um wiederverwendbare Beton-Fertigbaukammern, die eine verkürzte Ruhezeit von zwölf Jahren ermöglichen. Die Verlängerung kostet nach Nummer 3.2 des Gebührentarifblatts 261 Euro je Jahr. Urnenbeisetzungen sind dort nicht zulässig. | 3.134,00 € | 431,00 € | 3.565,00 € | 12 | Gebührentarifblatt Nummer 3.1 und Nummer 14.1.5 |
| UrnenwahlgrabstätteDer Betrag gilt für die Grabstätte mit höchstens zwei Grabstellen. Das Nutzungsrecht wird nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung für fünfzehn Jahre verliehen, es können zwei Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Nummer 2.2 des Gebührentarifblatts 152 Euro je Jahr. | 2.291,00 € | 423,00 € | 2.714,00 € | 15 | Gebührentarifblatt Nummer 2.1 und Nummer 14.1.3 |
| Urnenreihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrNach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht für fünfzehn Jahre verliehen, es kann eine Urne beigesetzt werden. | 2.275,00 € | 423,00 € | 2.698,00 € | 15 | Gebührentarifblatt Nummer 5.1 und Nummer 14.1.3 |
| Anonyme UrnenreihengrabstätteNach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung wird die Rasenfläche von Bediensteten der Stadt gepflegt. Grabmale, jede sonstige Kennzeichnung des Grabes und Blumenschmuck sind nicht gestattet, ebenso wenig die Teilnahme von Angehörigen an der Beisetzung. Die Grabstätten stehen nur auf dem Friedhof Hennef an der Steinstraße zur Verfügung. | 2.291,00 € | 423,00 € | 2.714,00 € | 15 | Gebührentarifblatt Nummer 6.1 und Nummer 14.1.3 |
| Pflegefreie RasenurnenreihengrabstätteNach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung werden diese Grabstätten von der Friedhofsverwaltung angelegt und gepflegt; auch den Grabstein oder die Liegeplatte beschafft die Friedhofsverwaltung, die Kosten der Eintragung trägt der Gebührenpflichtige. Das Niederlegen von Grabschmuck ist nicht gestattet, und das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. Angeboten wird die Grabart nur auf dem Friedhof Hennef an der Steinstraße. | 2.298,00 € | 423,00 € | 2.721,00 € | 15 | Gebührentarifblatt Nummer 7.1 und Nummer 14.1.3 |
| GemeinschaftsgrabstätteDer Betrag gilt je Beisetzung, an derselben Stelle ist durch Tieferlegung der ersten Urne ein zweiter Urnenplatz möglich. Nach Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung werden Gemeinschaftsgräber als Gesamtanlage von der Friedhofsverwaltung gestaltet und unterhalten; eine eigene Bepflanzung über die städtisch angelegte hinaus ist nicht zulässig. Eine Verlängerung über die Ruhefrist hinaus ist nicht möglich. Die Reservierung eines Platzes ohne Belegung kostet nach Nummer 8.2 des Gebührentarifblatts 181 Euro je Jahr. | 2.724,00 € | 423,00 € | 3.147,00 € | 15 | Gebührentarifblatt Nummer 8.1 und Nummer 14.1.3 |
| Urnenreihengrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum im RuhewaldDas günstigste Grab in Hennef. Der Betrag gilt je Beisetzung, an einem Gemeinschaftsbaum finden nach Paragraf 4 Absatz 2 der Satzung für den Ruhewald bis zu zwölf Urnen Platz. Die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 7 derselben Satzung fünfzehn Jahre. Wir führen die Grabart nicht als pflegefrei: Paragraf 8 Absatz 2 verbietet lediglich jede herkömmliche Grabpflege, und die waldbauliche Unterhaltung nach Absatz 1 ist Forstwirtschaft, keine Pflege der Grabstätte. | 1.064,00 € | 423,00 € | 1.487,00 € | 15 | Gebührentarifblatt Nummer 9.1 und Nummer 14.1.3 |
| Urnenreihengrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum auf einem FriedhofDer Betrag gilt je Beisetzung, an einem Gemeinschaftsbaum finden nach Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung bis zu achtzehn Urnen Platz. Derselbe Absatz bestimmt, dass die Gräber von der Friedhofsverwaltung angelegt sowie gepflegt werden. Grabschmuck, Einfassungen und Schrittplatten sind im Bereich der Gemeinschaftsbäume nicht gestattet, das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar. | 2.304,00 € | 423,00 € | 2.727,00 € | 15 | Gebührentarifblatt Nummer 10.1 und Nummer 14.1.3 |
| Urnenreihengrabstätte in einer Nische eines KolumbariumsDer Betrag gilt je Beisetzung, in einer Nische finden bis zu zwei Urnen Platz. Nach Paragraf 16 Absatz 8 der Friedhofssatzung wird die Gesamtanlage von der Friedhofsverwaltung gestaltet und unterhalten, auch die beschriftete Verschlussplatte beschafft sie; eigene Kennzeichnungen und Grabdekorationen sind nicht zulässig. Nach Ablauf des Nutzungsrechts entnimmt der Friedhofsträger die Urnen auf eigene Kosten und setzt sie im Erdreich des angrenzenden Friedhofs wieder bei. Die Reservierung ohne Belegung kostet nach Nummer 11.2 des Gebührentarifblatts 163 Euro je Jahr. | 2.449,00 € | 348,00 € | 2.797,00 € | 15 | Gebührentarifblatt Nummer 11.1 und Nummer 14.1.4 |
Häufige Fragen zu Hennef (Sieg)
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Hennef (Sieg)?
- In Hennef (Sieg) sind 13 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 4 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 14,3 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Hennef (Sieg)?
- Uckerather Friedhof ist mit 2,6 ha der größte Friedhof in Hennef (Sieg). Er liegt 7,8 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Hennef (Sieg)?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Hennef (Sieg) gelten 25 Jahre für Erdbestattung Verstorbener ab dem vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Erdbestattung in einer Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Urnenbeisetzung in allen angebotenen Grabarten nach Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe c der Friedhofssatzung, dazu 12 Jahre für Beisetzung im Grabkammersystem nach Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Baumgrabstätte im Ruhewald Hennef nach Paragraf 7 der Satzung für den Ruhewald Hennef.
- Was kostet ein Grab in Hennef (Sieg)?
- Ein Grab in Hennef (Sieg) kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte an einem Gemeinschaftsbaum im Ruhewald mit 1.487,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hennef (Sieg) mit Gebührentarifblatt, Neufassung vom 27.04.2026, bekanntgemacht am 15.05.2026, in Kraft seit 16.05.2026, ersetzt die Friedhofsgebührenordnung vom 05.12.2022.
- Wer ist für die Friedhöfe in Hennef (Sieg) zuständig?
- Für die Friedhöfe in Hennef (Sieg) ist Stadt Hennef (Sieg), Friedhofsverwaltung zuständig, Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef (Sieg), Telefon 02242 888-302. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Hennef (Sieg), die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Friedhofsgebührenordnung der Stadt Hennef (Sieg) mit Gebührentarifblatt Neufassung vom 27.04.2026, bekanntgemacht am 15.05.2026, in Kraft seit 16.05.2026, ersetzt die Friedhofsgebührenordnung vom 05.12.2022
- Friedhofssatzung der Stadt Hennef mit den Ruhezeiten und den Regelungen zur Pflege der einzelnen Grabarten vom 05.12.2022
- Satzung für den Ruhewald Hennef vom 10.10.2011, zuletzt geändert durch die Änderungssatzung vom 05.12.2022, in Kraft seit 17.12.2022
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.