Köln · Nordrhein-Westfalen · AGS 05315000
Friedhofsgebühren Köln: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln, vom 14.02.2013, 1. Änderung vom 06.07.2023, in Kraft seit 01.08.2023. Die Sätze gelten für alle 75 Friedhöfe der Stadt Köln, nicht für einzelne.
- 246,00 €
- Günstigstes Grab
- 4.543,41 €
- Teuerstes Grab
- 10
- Grabarten in der Satzung
- nicht erfasst
- Ruhefrist Erdbestattung
Sondergrabstätte für Tot- oder Fehlgeborene
Kolumbarium, einstellige Urnenwahlgrabstätte
Was ein Grab in Köln kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 5 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Sondergrabstätte für Tot- oder FehlgeboreneDie Gebühr gilt den Erwerb des Nutzungsrechts ab. | 52,00 € | 194,00 € | 246,00 € | - | Tarif 1.1 und 2.1.1 |
| Kindergrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 736,00 € | 388,00 € | 1.124,00 € | 10 J. | Tarif 1.2 und 2.1.2 |
| Grabkammer ohne PflegeverpflichtungDie Gebühr gilt Grabnutzung und Grabpflege für den Zeitraum der Ruhefrist ab. Wiedererwerb ein Zwölftel je Jahr, 147,08 Euro. | 1.765,00 € | 432,00 € | 2.197,00 € | - | Tarif 1.3.1 und 2.1.3 |
| Wahlgrabstätte für SargbestattungenDie günstigste Erdbestattung in Köln. Nutzungsdauer 25 oder 30 Jahre je nach Friedhof, Wiedererwerb 77,80 beziehungsweise 64,83 Euro je Jahr. | 1.945,00 € | 775,00 € | 2.720,00 € | 25 J. | Tarif 1.6.1 und 2.1.4 |
| Wahlgrabstätte, untere BestattungDie obere Bestattung in derselben Grabstätte kostet zusätzlich 278,00 Euro (Tarif 2.1.6). | 1.945,00 € | 995,00 € | 2.940,00 € | 25 J. | Tarif 1.6.1 und 2.1.5 |
Urne: 5 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Anonyme UrnengrabstätteDie günstigste Grabart in Köln. Ohne Terminabsprache und ohne Trauergäste. | 1.536,00 € | 176,00 € | 1.712,00 € | 20 J. | Tarif 1.4 und 2.2.4 |
| BaumgrabstätteWiedererwerb ein Zwanzigstel je Jahr, 76,80 Euro. | 1.536,00 € | 344,00 € | 1.880,00 € | 20 J. | Tarif 1.5 und 2.2.5 |
| Urnengrabstätte ohne PflegeverpflichtungDie Gebühr gilt Grabnutzung und Grabpflege für den Zeitraum der Ruhefrist ab. | 1.899,00 € | 337,00 € | 2.236,00 € | - | Tarif 1.3.2 und 2.2.1 |
| UrnenwahlgrabstätteWiedererwerb ein Fünfundzwanzigstel je Jahr, 76,20 Euro. | 1.905,00 € | 349,00 € | 2.254,00 € | 25 J. | Tarif 1.6.2 und 2.2.2 |
| Kolumbarium, einstellige UrnenwahlgrabstätteWiedererwerb ein Zwanzigstel je Jahr, 207,08 Euro. Die Gebühr gilt auch die Beisetzung der Asche nach Ablauf der Ruhefrist ab. | 4.141,51 € | 401,90 € | 4.543,41 € | 20 J. | Tarif 1.7 und 2.2.8 |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Sargbestattung in einer Wahlgrabstätte | 775,00 € | Tarif 2.1.4 |
| Sargbestattung in einer Wahlgrabstätte, untere Bestattung | 995,00 € | Tarif 2.1.5 |
| Sargbestattung, obere Bestattung in Verbindung mit einer unteren | 278,00 € | Tarif 2.1.6 |
| Sargbestattung in einer Grabkammer ohne Pflegeverpflichtung | 432,00 € | Tarif 2.1.3 |
| Sargbestattung, Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 388,00 € | Tarif 2.1.2 |
| Sargbestattung in einer Sondergrabstätte für Tot- oder Fehlgeborene | 194,00 € | Tarif 2.1.1 |
| Urnenbestattung in einer Urnenwahlgrabstätte | 349,00 € | Tarif 2.2.2 |
| Urnenbestattung in einer Urnengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung | 337,00 € | Tarif 2.2.1 |
| Urnenbestattung in einer anonymen Urnengrabstätte | 176,00 € | Tarif 2.2.4 |
| Urnenbestattung in einer Baumgrabstätte | 344,00 € | Tarif 2.2.5 |
| Naturwaldbestattung ohne Trauergäste | 226,00 € | Tarif 2.2.6 |
| Naturwaldbestattung mit Trauergästen | 374,00 € | Tarif 2.2.7 |
| Bestattung im Kolumbarium | 401,90 € | Tarif 2.2.8 |
| Gemeinschaftsgrabstätte für 25 oder 30 Jahre, Erwerb des Nutzungsrechts | 1.923,00 € | Tarif 1.6.3 |
| Erstattung bei Nichtinanspruchnahme des städtischen Trägerdienstes | 145,00 € | Tarif 2.1.7 |
| Wiedererwerb einer Wahlgrabstätte, je Jahr | 77,80 € | Tarif 1.6.1.1 |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
246,00 €
Sondergrabstätte für Tot- oder Fehlgeborene in Köln.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeTarif 1.1 und 2.1.1 | 52,00 € |
| BestattungTarif 2.1.4 | 194,00 € |
| Grabpflege über die LaufzeitErfahrungswert, nicht aus der Satzung | nicht erfasst |
| Davon an die Gemeinde | 246,00 € |
Die Gebühr gilt den Erwerb des Nutzungsrechts ab.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus. Die Ruhefrist dieser Grabart ist in der erfassten Satzung nicht angegeben, deshalb fehlt hier die Pflegesumme über die Laufzeit.
Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln, vom 14.02.2013, 1. Änderung vom 06.07.2023, in Kraft seit 01.08.2023. Erfasst am 28.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Die Ruhefrist steht nicht in der Gebührensatzung, sondern in der Friedhofssatzung. Wir haben sie noch nicht erfasst; die Spalte Nutzungsdauer gibt deshalb wieder, was der Gebührentarif nennt.
- Die Gemeinschaftsgrabstätte (Tarif 1.6.3, 1.923 Euro) nennt keine eigene Beisetzungsgebühr. Sie steht deshalb unter den weiteren Gebühren und nicht in der Grabartentabelle, weil sich sonst keine Gesamtsumme bilden ließe.
- Bei der Naturwaldbestattung nennt der Tarif nur die Beisetzung (226 beziehungsweise 374 Euro), keine eigene Nutzungsgebühr.
- Die Beträge des Gebührentarifs sind Nettobeträge ohne Umsatzsteuer.
- Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung sind auf der Seite der Stadt nicht einheitlich angegeben; sie unterscheiden sich je Friedhof.
Weiter im Verzeichnis
- Die 75 Friedhöfe in KölnLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren im VergleichBeide erfassten Städte nebeneinander
- Gebührenblatt HannoverZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DüsseldorfZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DuisburgZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt EssenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt BochumZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DortmundZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DarmstadtZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Frankfurt am MainZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Offenbach am MainZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WiesbadenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Hofheim am TaunusZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt Eltville am RheinZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt TaunussteinZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt GießenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt WetzlarZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MainzZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt StuttgartZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt MünchenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt DresdenZum Gegenrechnen
- Gebührenblatt LeipzigZum Gegenrechnen
Quellen und Stand
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln vom 14.02.2013, 1. Änderung vom 06.07.2023, in Kraft seit 01.08.2023
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 28.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.