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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Köln · Nordrhein-Westfalen · AGS 05315000

Friedhofsgebühren Köln: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln, vom 14.02.2013, 1. Änderung vom 06.07.2023, in Kraft seit 01.08.2023. Die Sätze gelten für alle 75 Friedhöfe der Stadt Köln, nicht für einzelne.

246,00 €
Günstigstes Grab

Sondergrabstätte für Tot- oder Fehlgeborene

4.543,41 €
Teuerstes Grab

Kolumbarium, einstellige Urnenwahlgrabstätte

10
Grabarten in der Satzung
nicht erfasst
Ruhefrist Erdbestattung

Was ein Grab in Köln kostet

Kurz beantwortet

In Köln kostet das günstigste Grab 246,00 € (Sondergrabstätte für Tot- oder Fehlgeborene), das teuerste 4.543,41 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln, vom 14.02.2013, 1. Änderung vom 06.07.2023, in Kraft seit 01.08.2023.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 5 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Sondergrabstätte für Tot- oder FehlgeboreneDie Gebühr gilt den Erwerb des Nutzungsrechts ab.52,00 €194,00 €246,00 €-Tarif 1.1 und 2.1.1
Kindergrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr736,00 €388,00 €1.124,00 €10 J.Tarif 1.2 und 2.1.2
Grabkammer ohne PflegeverpflichtungDie Gebühr gilt Grabnutzung und Grabpflege für den Zeitraum der Ruhefrist ab. Wiedererwerb ein Zwölftel je Jahr, 147,08 Euro.1.765,00 €432,00 €2.197,00 €-Tarif 1.3.1 und 2.1.3
Wahlgrabstätte für SargbestattungenDie günstigste Erdbestattung in Köln. Nutzungsdauer 25 oder 30 Jahre je nach Friedhof, Wiedererwerb 77,80 beziehungsweise 64,83 Euro je Jahr.1.945,00 €775,00 €2.720,00 €25 J.Tarif 1.6.1 und 2.1.4
Wahlgrabstätte, untere BestattungDie obere Bestattung in derselben Grabstätte kostet zusätzlich 278,00 Euro (Tarif 2.1.6).1.945,00 €995,00 €2.940,00 €25 J.Tarif 1.6.1 und 2.1.5

Urne: 5 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Anonyme UrnengrabstätteDie günstigste Grabart in Köln. Ohne Terminabsprache und ohne Trauergäste.1.536,00 €176,00 €1.712,00 €20 J.Tarif 1.4 und 2.2.4
BaumgrabstätteWiedererwerb ein Zwanzigstel je Jahr, 76,80 Euro.1.536,00 €344,00 €1.880,00 €20 J.Tarif 1.5 und 2.2.5
Urnengrabstätte ohne PflegeverpflichtungDie Gebühr gilt Grabnutzung und Grabpflege für den Zeitraum der Ruhefrist ab.1.899,00 €337,00 €2.236,00 €-Tarif 1.3.2 und 2.2.1
UrnenwahlgrabstätteWiedererwerb ein Fünfundzwanzigstel je Jahr, 76,20 Euro.1.905,00 €349,00 €2.254,00 €25 J.Tarif 1.6.2 und 2.2.2
Kolumbarium, einstellige UrnenwahlgrabstätteWiedererwerb ein Zwanzigstel je Jahr, 207,08 Euro. Die Gebühr gilt auch die Beisetzung der Asche nach Ablauf der Ruhefrist ab.4.141,51 €401,90 €4.543,41 €20 J.Tarif 1.7 und 2.2.8

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Sargbestattung in einer Wahlgrabstätte775,00 €Tarif 2.1.4
Sargbestattung in einer Wahlgrabstätte, untere Bestattung995,00 €Tarif 2.1.5
Sargbestattung, obere Bestattung in Verbindung mit einer unteren278,00 €Tarif 2.1.6
Sargbestattung in einer Grabkammer ohne Pflegeverpflichtung432,00 €Tarif 2.1.3
Sargbestattung, Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr388,00 €Tarif 2.1.2
Sargbestattung in einer Sondergrabstätte für Tot- oder Fehlgeborene194,00 €Tarif 2.1.1
Urnenbestattung in einer Urnenwahlgrabstätte349,00 €Tarif 2.2.2
Urnenbestattung in einer Urnengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung337,00 €Tarif 2.2.1
Urnenbestattung in einer anonymen Urnengrabstätte176,00 €Tarif 2.2.4
Urnenbestattung in einer Baumgrabstätte344,00 €Tarif 2.2.5
Naturwaldbestattung ohne Trauergäste226,00 €Tarif 2.2.6
Naturwaldbestattung mit Trauergästen374,00 €Tarif 2.2.7
Bestattung im Kolumbarium401,90 €Tarif 2.2.8
Gemeinschaftsgrabstätte für 25 oder 30 Jahre, Erwerb des Nutzungsrechts1.923,00 €Tarif 1.6.3
Erstattung bei Nichtinanspruchnahme des städtischen Trägerdienstes145,00 €Tarif 2.1.7
Wiedererwerb einer Wahlgrabstätte, je Jahr77,80 €Tarif 1.6.1.1
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln, vom 14.02.2013, 1. Änderung vom 06.07.2023, in Kraft seit 01.08.2023.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

246,00 €

Sondergrabstätte für Tot- oder Fehlgeborene in Köln.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeTarif 1.1 und 2.1.152,00 €
BestattungTarif 2.1.4194,00 €
Grabpflege über die LaufzeitErfahrungswert, nicht aus der Satzungnicht erfasst
Davon an die Gemeinde246,00 €

Die Gebühr gilt den Erwerb des Nutzungsrechts ab.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus. Die Ruhefrist dieser Grabart ist in der erfassten Satzung nicht angegeben, deshalb fehlt hier die Pflegesumme über die Laufzeit.

Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln, vom 14.02.2013, 1. Änderung vom 06.07.2023, in Kraft seit 01.08.2023. Erfasst am 28.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Die Ruhefrist steht nicht in der Gebührensatzung, sondern in der Friedhofssatzung. Wir haben sie noch nicht erfasst; die Spalte Nutzungsdauer gibt deshalb wieder, was der Gebührentarif nennt.
  • Die Gemeinschaftsgrabstätte (Tarif 1.6.3, 1.923 Euro) nennt keine eigene Beisetzungsgebühr. Sie steht deshalb unter den weiteren Gebühren und nicht in der Grabartentabelle, weil sich sonst keine Gesamtsumme bilden ließe.
  • Bei der Naturwaldbestattung nennt der Tarif nur die Beisetzung (226 beziehungsweise 374 Euro), keine eigene Nutzungsgebühr.
  • Die Beträge des Gebührentarifs sind Nettobeträge ohne Umsatzsteuer.
  • Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung sind auf der Seite der Stadt nicht einheitlich angegeben; sie unterscheiden sich je Friedhof.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 28.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.