Zum Inhalt springen
Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05382024

Alle 13 Friedhöfe in Königswinter

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

02244 889-193
Stadt Königswinter, Technische Verwaltung, Friedhofsverwaltung

53639 Königswinter

1.510,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Erdreihengrabkammer auf dem Friedhof 09 Thomasberg, Nutzungszeit 12 Jahre

1.010,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Aschestreustätte in einer anonymen Urnenreihengrabstätte, Nutzungszeit 12 Jahre

13
Friedhöfe mit Namen

4 weitere Flächen ohne Namen

Die 13 Friedhöfe in Königswinter nehmen zusammen 14,9 ha ein

Kurz beantwortet

Königswinter hat 13 benannte Friedhöfe mit zusammen 14,9 ha. Der größte ist Friedhof Oberpleis mit 3,2 ha, am nächsten am Ortskern liegt St. Pankratius mit 910 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Königswinter abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Oberpleis ist der größte mit 3,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 9.100 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 910 m entfernt, der entlegenste 6,3 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 13 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 12 von 13 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 7 der 13 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Königswinter rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Königswinter, Technische Verwaltung, Friedhofsverwaltung

Obere Straße 8
53639 Königswinter
02244 889-193
Sprechzeiten
Telefonische Sprechzeiten Montag bis Freitag 8:30 bis 10:30 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14 bis 17 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach Vereinbarung
Die Friedhofsverwaltung von Königswinter im Netz

Die 13 Friedhöfe in Königswinter, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Friedhof Oberpleis3,2 ha920 m10 Anlagen, nächste 210 mOberpleis Busbahnhof, 330 mBus 513, Bus 520, Bus 521, Bus 525keine Angabe
Waldfriedhof3,1 ha5 km2 Anlagen, nächste 130 mOberdollendorf Friedhof, 120 mBus 520keine Angabe
Friedhof Oberweingartenweg (Neuer Friedhof)1,7 ha5,9 km13 Anlagen, nächste 210 mKönigswinter Drachenfelsbahn, 280 mkeine Angabe
Friedhof Ittenbach1,4 ha2,5 km14 Anlagen, nächste 150 mIttenbach Busbahnhof, 170 mBus 512, Bus 521, Bus 561, Bus 598christlich
Soldatenfriedhof1,4 ha3 km2 Anlagen, nächste 120 mIttenbach Busbf., 630 mkeine Angabe
Friedhof Königswinter1,2 ha6,1 km20 Anlagen, nächste 130 mKönigswinter Drachenfelsbahn, 310 mchristlich
Friedhof Thomasberg9.100 m²1,8 km15 Anlagen, nächste 70 mBellinghausen, 120 mBus 512, Bus 537keine Angabe
Friedhof Niederdollendorf7.210 m²6,3 km53 Anlagen, nächste 40 mNiederdollendorf, 200 mZug RB27, Zug RE8christlich
Friedhof Eudenbach5.900 m²5,7 kmkeine erfasstSassenberg Abzweig, 60 mBus 536, Bus 539christlich
Friedhof Oberdollendorf4.100 m²5,5 km14 Anlagen, nächste 100 mRennenberg, 100 mBus 520keine Angabe
Friedhof der Cellitinnen2.440 m²4,1 km2 Anlagen, nächste 240 mKloster Heisterbach, 310 mBus 520christlich, katholisch
St. Pankratius550 m²910 m19 Anlagen, nächste 90 mOberpleis Busbahnhof, 190 mBus 513, Bus 520, Bus 521, Bus 525christlich, katholisch
Friedhof der Lohnpächter360 m²4,1 km2 Anlagen, nächste 160 mKloster Heisterbach, 190 mBus 520christlich
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Königswinter kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Grafschaft19,4 km978,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr532,00 € gespart503,00 €Urnenreihengrabstätte507,00 € gespart
Bonn12,3 km1.229,43 €Grabstätte im Landschaftsgrabfeld für eine Erdbestattung280,57 € gespart584,73 €Memoriamgrab für eine Urne im Landschaftsgrabfeld425,27 € gespart
Remagen14,3 km1.327,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem fünften Lebensjahr183,00 € gespart927,00 €Urnenstele als Reihengrabstätte83,00 € gespart
Königswinter (hier)-1.510,00 €Erdreihengrabkammer auf dem Friedhof 09 Thomasberg, Nutzungszeit 12 Jahre1.010,00 €Aschestreustätte in einer anonymen Urnenreihengrabstätte, Nutzungszeit 12 Jahre
Bergisch Gladbach30,9 km1.830,00 €Wahlgrabstätte, je Grabstelle in der Grabkammer735,00 €Anonymes Urnengrab275,00 € gespart
Neuwied31,1 km2.115,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr970,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte40,00 € gespart
Köln33,9 km2.197,00 €Grabkammer ohne Pflegeverpflichtung226,00 €Naturwaldbestattung am Ostfriedhof784,00 € gespart
Bad Münstereifel37,7 km2.401,00 €Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr647,00 €Grabstelle auf dem Aschenstreufeld363,00 € gespart
Am meisten zu sparenbis 37,7 km532,00 €in Grafschaft, 19,4 km entfernt784,00 €in Köln, 33,9 km entfernt
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Königswinter kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührensatzung der Stadt Königswinter, Ortsrecht Nummer 6.65, vom 16.12.2020, beschlossen vom Rat am 14.12.2020, in Kraft seit 01.01.2021.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Erdwahlgrabstätte, eine Stelle umfassend, Nutzungszeit 30 JahreParagraf 18 Absatz 1 der Friedhofsordnung verleiht das Nutzungsrecht an Familiengrabstätten für 30 Jahre, während die Ruhezeit für Personen über fünf Jahren nach Paragraf 13 Absatz 1 fünfundzwanzig Jahre beträgt. Ein Verlängerungsjahr kostet nach Tarifstelle 1.10 ein Dreißigstel dieser Gebühr. In der Grabstätte können nach Paragraf 19 Absatz 5 statt der Erdbestattung auch bis zu vier Urnen beigesetzt werden.2.630,00 €730,00 €3.360,00 €30Paragraf 2 Tarifstelle 1.1 und Tarifstelle 3.3.1
Erdtiefengrabstätte auf dem Friedhof 03 Niederdollendorf, eine Stelle umfassend, Nutzungszeit 25 JahreIn einer Tiefengrabstätte können nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofsordnung zwei Leichen übereinander bestattet werden. Der Betrag gilt für eine Stelle. Ein Verlängerungsjahr kostet nach Tarifstelle 1.10 ein Fünfundzwanzigstel dieser Gebühr.3.950,00 €790,00 €4.740,00 €25Paragraf 2 Tarifstelle 1.2 und Tarifstelle 3.3.2
Familiengrabkammer auf dem Friedhof 09 Thomasberg, Nutzungszeit 15 JahreGrabkammern gibt es nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc der Friedhofsordnung nur auf dem Friedhof 09 Thomasberg. Die Ruhezeit bei Bestattung in Grabkammern beträgt nach Paragraf 13 Absatz 1 zwölf Jahre, die Nutzungszeit nach Paragraf 18 Absatz 1 fünfzehn Jahre.2.410,00 €520,00 €2.930,00 €15Paragraf 2 Tarifstelle 1.3 und Tarifstelle 3.4
Erdreihengrabstätte, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofsordnung wird das Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit verliehen, ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Erdreihengrabstätten gibt es nach Paragraf 16 Absatz 2 nicht auf den Friedhöfen 01 Am Palastweiher, 02 Oberweingartenweg, 03 Niederdollendorf und 11 Am Rennenberg.1.460,00 €610,00 €2.070,00 €25Paragraf 2 Tarifstelle 2.1 und Tarifstelle 3.3.3
Pflegefreie Erdreihengrabstätte auf dem Waldfriedhof, Nutzungszeit 25 JahreParagraf 17 Absatz 5 der Friedhofsordnung sagt für diese Grabart: Die Grabstätte wird als Rasenfläche angelegt und instand gehalten. Grabsteine, Einfassungen, sonstige Kennzeichen oder Bepflanzungen sind dort ausdrücklich unzulässig, eine eigene Pflege ist also gar nicht möglich. Der Tarif setzt sie höher an als die gewöhnliche Erdreihengrabstätte der Tarifstelle 2.1. Sie wird nur auf dem Friedhof 04 Waldfriedhof eingerichtet.1.850,00 €610,00 €2.460,00 €25Paragraf 2 Tarifstelle 2.2 und Tarifstelle 3.3.3
Erdreihengrabkammer auf dem Friedhof 09 Thomasberg, Nutzungszeit 12 JahreDas günstigste Erdgrab in Königswinter, weil die Ruhezeit bei Grabkammern nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung nur zwölf Jahre beträgt. Erdreihengrabkammern gibt es nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc nur auf dem Friedhof 09 Thomasberg.990,00 €520,00 €1.510,00 €12Paragraf 2 Tarifstelle 2.3 und Tarifstelle 3.4
Kinderreihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, Nutzungszeit 20 JahreDie Ruhezeit bei Kindern bis zu fünf Jahren beträgt nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung zwanzig Jahre. Auf den alten Teilen der Friedhöfe 05 Oberpleis und 10 Heisterbacherrott sind es fünfundzwanzig Jahre.240,00 €280,00 €520,00 €20Paragraf 2 Tarifstelle 2.7 und Tarifstelle 3.1
Kleine Reihengrabstätte in einem Urnengrabfeld für Sternenkinder, Nutzungszeit 12 JahreSternenkinder sind nach Paragraf 2 Absatz 4 der Friedhofsordnung Tot- und Fehlgeburten sowie die aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchte. Paragraf 13 Absatz 1 lässt für sie wahlweise zwölf oder fünfzehn Jahre Ruhezeit zu, und der Tarif führt beide Laufzeiten mit eigenem Betrag.170,00 €160,00 €330,00 €12Paragraf 2 Tarifstelle 2.6 und Tarifstelle 3.2
Kleine Reihengrabstätte in einem Urnengrabfeld für Sternenkinder, Nutzungszeit 15 JahreDie längere der beiden Laufzeiten, die Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung für Sternenkinder zur Wahl stellt.190,00 €160,00 €350,00 €15Paragraf 2 Tarifstelle 2.6 und Tarifstelle 3.2
Kleine Reihengrabstätte für Sternenkinder im anonymen UrnenfeldTarifstelle 2.6 nennt für die Variante im anonymen Urnenfeld als einzige keine Nutzungszeit. Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung lässt für Sternenkinder wahlweise zwölf oder fünfzehn Jahre Ruhezeit zu, ohne dass der Tarif eine der beiden Laufzeiten zuordnet. Die Grabstätte ist anonym, es gibt keine Einzelstelle zu pflegen.110,00 €160,00 €270,00 €-Paragraf 2 Tarifstelle 2.6 und Tarifstelle 3.2
Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier Urnenbeisetzungen, Nutzungszeit 15 JahreParagraf 19 Absatz 3 der Friedhofsordnung verleiht das Nutzungsrecht für fünfzehn Jahre, die Ruhezeit für Aschen beträgt nach Paragraf 13 Absatz 1 zwölf Jahre. Die Beisetzungsgebühr fällt je Beisetzung an. Für die dritte und vierte Urne bei noch laufender Ruhezeit der ersten beiden verlangt Tarifstelle 1.4.1 zusätzlich 680 Euro für zwölf Jahre. Ein Verlängerungsjahr kostet ein Fünfzehntel der Gebühr.1.260,00 €240,00 €1.500,00 €15Paragraf 2 Tarifstelle 1.4 und Tarifstelle 3.6.1
Erdwahlgrabstätte auf dem Friedhof 11 Am Rennenberg, eine Stelle umfassend, ausschließlich für Urnenbeisetzungen, Nutzungszeit 15 JahreNach Paragraf 18 Absatz 12 der Friedhofsordnung kann auf diesem Friedhof das Nutzungsrecht an einem Erdwahlgrab auch ohne Erdbestattung allein für bis zu vier Urnen erworben werden; die Nutzungszeit beträgt dann fünfzehn Jahre. Ein Verlängerungsjahr kostet nach Tarifstelle 1.10 ein Fünfzehntel dieser Gebühr.1.315,00 €240,00 €1.555,00 €15Paragraf 2 Tarifstelle 1.1.2 und Tarifstelle 3.6.1
Pflegefreie Urnenwahlgrabstätte als Urnenrasengrab für bis zu zwei Urnenbeisetzungen, Nutzungszeit 12 JahreParagraf 20 Absatz 1 der Friedhofsordnung sagt es wörtlich: Die Graboberfläche besteht ausschließlich aus Rasen und die Pflege wird vom Friedhofsträger übernommen. Nicht im Preis enthalten ist die Granitgrabplatte, die derselbe Absatz vorschreibt und die der Friedhofsträger von einer Steinmetzfirma anfertigen und verlegen lässt; Tarifstelle 8.1 setzt dafür nach Aufwand 510 bis 600 Euro an.1.570,00 €240,00 €1.810,00 €12Paragraf 2 Tarifstelle 1.5 und Tarifstelle 3.6.1
Baumgrabstätte für Urnenbeisetzungen, Nutzungszeit 12 JahreParagraf 19 Absatz 6 der Friedhofsordnung schließt im letzten Satz jeden Zweifel aus: Pflegeeingriffe in den Gehölzbestand und den Bodenwuchs erfolgen ausschließlich durch den Friedhofsträger. Derselbe Absatz erklärt eine individuelle Grabpflege für nicht möglich und lässt den Friedhofsträger die Namensplakette am Baum anbringen, ohne dafür eine Gebühr zu erheben.900,00 €370,00 €1.270,00 €12Paragraf 2 Tarifstelle 1.6 und Tarifstelle 3.6.3
Urnenhaingrabstätte auf dem Waldfriedhof, Nutzungszeit 12 JahreParagraf 19 Absatz 7 der Friedhofsordnung sagt: Es erfolgt keine Einzelgrabkennzeichnung, und der Friedhofsträger bringt den Namen auf einem gemeinschaftlichen Grabmal an. Über den Verweis auf Absatz 6 Sätze 3 bis 9 ist eine individuelle Grabpflege auch hier nicht möglich. Nicht im Preis enthalten ist die Namenstafel, für die Tarifstelle 8.2 nach Aufwand 170 bis 200 Euro ansetzt.830,00 €370,00 €1.200,00 €12Paragraf 2 Tarifstelle 1.7 und Tarifstelle 3.6.3
Kolumbariumsplatz für bis zu zwei Urnen, Nutzungszeit 12 JahreParagraf 21 Absatz 5 der Friedhofsordnung: Die Gesamtanlage wird vom Friedhofsträger gestaltet und unterhalten. Eine Grabfläche gibt es nicht, die Urnen stehen oberirdisch in Kammern einer Urnenwand. Die Beschriftung der Verschlussplatte ist nach Absatz 4 freigestellt und kostet nach Tarifstelle 8.3 nach Aufwand 170 bis 300 Euro.850,00 €220,00 €1.070,00 €12Paragraf 2 Tarifstelle 1.8 und Tarifstelle 3.6.2
Pflegefreie Denkmalgrabstätte als Urnengemeinschaftsgrabstätte auf dem Friedhof 01 Am Palastweiher, Nutzungszeit 12 JahreParagraf 20 Absatz 4 der Friedhofsordnung: Die Urnengemeinschaftsgrabstätten werden nach einem Belegungsplan des Friedhofsträgers angelegt und unterhalten, und die Hinterbliebenen dürfen weder Grabmale errichten noch Anpflanzungen vornehmen. Tarifstelle 3.6 nennt für diese Grabart keine Beisetzungsgebühr, deshalb bleibt sie hier offen. Die Namenstafel auf dem gemeinschaftlichen Grabmal kostet nach Tarifstelle 8.2 nach Aufwand 170 bis 200 Euro.1.050,00 €-1.050,00 €12Paragraf 2 Tarifstelle 1.9
Urnenreihengrabstätte, Nutzungszeit 12 JahreNach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofsordnung kann in einer Urnenreihengrabstätte nur eine Urne beigesetzt werden, und ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.830,00 €240,00 €1.070,00 €12Paragraf 2 Tarifstelle 2.4 und Tarifstelle 3.6.1
Pflegefreie Urnenreihengrabstätte als Urnenrasengrab, Nutzungszeit 12 JahreAuch hier gilt Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofsordnung: Die Graboberfläche besteht ausschließlich aus Rasen und die Pflege wird vom Friedhofsträger übernommen. Nicht im Preis enthalten ist die vorgeschriebene Granitgrabplatte, für die Tarifstelle 8.1 nach Aufwand 510 bis 600 Euro ansetzt. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 19 Absatz 2 nicht möglich.970,00 €240,00 €1.210,00 €12Paragraf 2 Tarifstelle 2.5 und Tarifstelle 3.6.1
Anonyme Urnenreihengrabstätte auf dem Waldfriedhof oder dem Friedhof 05 Oberpleis, Nutzungszeit 12 JahreNach Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofsordnung erfolgt die Beisetzung der Reihe nach innerhalb einer Fläche von 0,50 mal 0,50 Meter, ohne Kennzeichnung. Es gibt keine Einzelstelle zu pflegen.860,00 €220,00 €1.080,00 €12Paragraf 2 Tarifstelle 2.8 und Tarifstelle 3.6.2
Aschestreustätte in einer anonymen Urnenreihengrabstätte, Nutzungszeit 12 JahreDas günstigste Grab in Königswinter. Paragraf 19 Absatz 9 der Friedhofsordnung lässt die Asche ohne Urne in eine ausgehobene Urnengrabstätte einstreuen und diese wieder verfüllen; an der Aschestreustätte erfolgt keine Kennzeichnung der beigesetzten Person, Grabmale und Einfassungen sind unzulässig.830,00 €180,00 €1.010,00 €12Paragraf 2 Tarifstelle 2.9 und Tarifstelle 3.6.4
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Königswinter

Häufige Fragen zu Königswinter

Wie viele Friedhöfe gibt es in Königswinter?
In Königswinter sind 13 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 4 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 14,9 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Königswinter?
Friedhof Oberpleis ist mit 3,2 ha der größte Friedhof in Königswinter. Er liegt 920 m vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Königswinter?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Königswinter gelten 25 Jahre für Personen über fünf Jahren, Regelfall nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 20 Jahre für Kinder bis zu fünf Jahren, Regelfall nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 12 Jahre für Sternenkinder, kürzere der beiden wählbaren Fristen nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 15 Jahre für Sternenkinder, längere der beiden wählbaren Fristen nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 12 Jahre für Personen, die in Grabkammern bestattet werden nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 12 Jahre für Aschen nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 30 Jahre für Erdbestattung von Personen über fünf Jahren auf den alten Teilen der Friedhöfe 05 Oberpleis und 10 Heisterbacherrott nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 25 Jahre für Erdbestattung von Kindern bis zu fünf Jahren auf den alten Teilen der Friedhöfe 05 Oberpleis und 10 Heisterbacherrott nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit einer Erdwahlgrabstätte als Familiengrabstätte nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 15 Jahre für Nutzungszeit einer Urnenwahlgrabstätte nach Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofsordnung, dazu 12 Jahre für Nutzungszeit eines Kolumbariumsplatzes nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung.
Was kostet ein Grab in Königswinter?
Ein Grab in Königswinter kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Aschestreustätte in einer anonymen Urnenreihengrabstätte, Nutzungszeit 12 Jahre mit 1.010,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Stadt Königswinter, Ortsrecht Nummer 6.65, vom 16.12.2020, beschlossen vom Rat am 14.12.2020, in Kraft seit 01.01.2021.
Wer ist für die Friedhöfe in Königswinter zuständig?
Für die Friedhöfe in Königswinter ist Stadt Königswinter, Technische Verwaltung, Friedhofsverwaltung zuständig, Obere Straße 8, 53639 Königswinter, Telefon 02244 889-193. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Königswinter, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.