Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05382024
Alle 13 Friedhöfe in Königswinter
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 02244 889-193
- Stadt Königswinter, Technische Verwaltung, Friedhofsverwaltung
- 1.510,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.010,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 13
- Friedhöfe mit Namen
53639 Königswinter
Erdreihengrabkammer auf dem Friedhof 09 Thomasberg, Nutzungszeit 12 Jahre
Aschestreustätte in einer anonymen Urnenreihengrabstätte, Nutzungszeit 12 Jahre
4 weitere Flächen ohne Namen
Die 13 Friedhöfe in Königswinter nehmen zusammen 14,9 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Oberpleis ist der größte mit 3,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 9.100 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 910 m entfernt, der entlegenste 6,3 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 13 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 12 von 13 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 7 der 13 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Königswinter rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Königswinter, Technische Verwaltung, Friedhofsverwaltung
Obere Straße 853639 Königswinter
02244 889-193
- Sprechzeiten
- Telefonische Sprechzeiten Montag bis Freitag 8:30 bis 10:30 UhrDonnerstag zusätzlich 14 bis 17 UhrPersönliche Vorsprache nur nach Vereinbarung
Die 13 Friedhöfe in Königswinter, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Oberpleis | 3,2 ha | 920 m | 10 Anlagen, nächste 210 m | Oberpleis Busbahnhof, 330 mBus 513, Bus 520, Bus 521, Bus 525 | keine Angabe |
| Waldfriedhof | 3,1 ha | 5 km | 2 Anlagen, nächste 130 m | Oberdollendorf Friedhof, 120 mBus 520 | keine Angabe |
| Friedhof Oberweingartenweg (Neuer Friedhof) | 1,7 ha | 5,9 km | 13 Anlagen, nächste 210 m | Königswinter Drachenfelsbahn, 280 m | keine Angabe |
| Friedhof Ittenbach | 1,4 ha | 2,5 km | 14 Anlagen, nächste 150 m | Ittenbach Busbahnhof, 170 mBus 512, Bus 521, Bus 561, Bus 598 | christlich |
| Soldatenfriedhof | 1,4 ha | 3 km | 2 Anlagen, nächste 120 m | Ittenbach Busbf., 630 m | keine Angabe |
| Friedhof Königswinter | 1,2 ha | 6,1 km | 20 Anlagen, nächste 130 m | Königswinter Drachenfelsbahn, 310 m | christlich |
| Friedhof Thomasberg | 9.100 m² | 1,8 km | 15 Anlagen, nächste 70 m | Bellinghausen, 120 mBus 512, Bus 537 | keine Angabe |
| Friedhof Niederdollendorf | 7.210 m² | 6,3 km | 53 Anlagen, nächste 40 m | Niederdollendorf, 200 mZug RB27, Zug RE8 | christlich |
| Friedhof Eudenbach | 5.900 m² | 5,7 km | keine erfasst | Sassenberg Abzweig, 60 mBus 536, Bus 539 | christlich |
| Friedhof Oberdollendorf | 4.100 m² | 5,5 km | 14 Anlagen, nächste 100 m | Rennenberg, 100 mBus 520 | keine Angabe |
| Friedhof der Cellitinnen | 2.440 m² | 4,1 km | 2 Anlagen, nächste 240 m | Kloster Heisterbach, 310 mBus 520 | christlich, katholisch |
| St. Pankratius | 550 m² | 910 m | 19 Anlagen, nächste 90 m | Oberpleis Busbahnhof, 190 mBus 513, Bus 520, Bus 521, Bus 525 | christlich, katholisch |
| Friedhof der Lohnpächter | 360 m² | 4,1 km | 2 Anlagen, nächste 160 m | Kloster Heisterbach, 190 mBus 520 | christlich |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Königswinter kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Grafschaft | 19,4 km | 978,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr532,00 € gespart | 503,00 €Urnenreihengrabstätte507,00 € gespart |
| Bonn | 12,3 km | 1.229,43 €Grabstätte im Landschaftsgrabfeld für eine Erdbestattung280,57 € gespart | 584,73 €Memoriamgrab für eine Urne im Landschaftsgrabfeld425,27 € gespart |
| Remagen | 14,3 km | 1.327,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem fünften Lebensjahr183,00 € gespart | 927,00 €Urnenstele als Reihengrabstätte83,00 € gespart |
| Königswinter (hier) | - | 1.510,00 €Erdreihengrabkammer auf dem Friedhof 09 Thomasberg, Nutzungszeit 12 Jahre | 1.010,00 €Aschestreustätte in einer anonymen Urnenreihengrabstätte, Nutzungszeit 12 Jahre |
| Bergisch Gladbach | 30,9 km | 1.830,00 €Wahlgrabstätte, je Grabstelle in der Grabkammer | 735,00 €Anonymes Urnengrab275,00 € gespart |
| Neuwied | 31,1 km | 2.115,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 970,00 €Anonyme Urnenreihengrabstätte40,00 € gespart |
| Köln | 33,9 km | 2.197,00 €Grabkammer ohne Pflegeverpflichtung | 226,00 €Naturwaldbestattung am Ostfriedhof784,00 € gespart |
| Bad Münstereifel | 37,7 km | 2.401,00 €Reihengrab für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr | 647,00 €Grabstelle auf dem Aschenstreufeld363,00 € gespart |
| Am meisten zu sparen | bis 37,7 km | 532,00 €in Grafschaft, 19,4 km entfernt | 784,00 €in Köln, 33,9 km entfernt |
Was ein Grab in Königswinter kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührensatzung der Stadt Königswinter, Ortsrecht Nummer 6.65, vom 16.12.2020, beschlossen vom Rat am 14.12.2020, in Kraft seit 01.01.2021.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdwahlgrabstätte, eine Stelle umfassend, Nutzungszeit 30 JahreParagraf 18 Absatz 1 der Friedhofsordnung verleiht das Nutzungsrecht an Familiengrabstätten für 30 Jahre, während die Ruhezeit für Personen über fünf Jahren nach Paragraf 13 Absatz 1 fünfundzwanzig Jahre beträgt. Ein Verlängerungsjahr kostet nach Tarifstelle 1.10 ein Dreißigstel dieser Gebühr. In der Grabstätte können nach Paragraf 19 Absatz 5 statt der Erdbestattung auch bis zu vier Urnen beigesetzt werden. | 2.630,00 € | 730,00 € | 3.360,00 € | 30 | Paragraf 2 Tarifstelle 1.1 und Tarifstelle 3.3.1 |
| Erdtiefengrabstätte auf dem Friedhof 03 Niederdollendorf, eine Stelle umfassend, Nutzungszeit 25 JahreIn einer Tiefengrabstätte können nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofsordnung zwei Leichen übereinander bestattet werden. Der Betrag gilt für eine Stelle. Ein Verlängerungsjahr kostet nach Tarifstelle 1.10 ein Fünfundzwanzigstel dieser Gebühr. | 3.950,00 € | 790,00 € | 4.740,00 € | 25 | Paragraf 2 Tarifstelle 1.2 und Tarifstelle 3.3.2 |
| Familiengrabkammer auf dem Friedhof 09 Thomasberg, Nutzungszeit 15 JahreGrabkammern gibt es nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc der Friedhofsordnung nur auf dem Friedhof 09 Thomasberg. Die Ruhezeit bei Bestattung in Grabkammern beträgt nach Paragraf 13 Absatz 1 zwölf Jahre, die Nutzungszeit nach Paragraf 18 Absatz 1 fünfzehn Jahre. | 2.410,00 € | 520,00 € | 2.930,00 € | 15 | Paragraf 2 Tarifstelle 1.3 und Tarifstelle 3.4 |
| Erdreihengrabstätte, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofsordnung wird das Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit verliehen, ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Erdreihengrabstätten gibt es nach Paragraf 16 Absatz 2 nicht auf den Friedhöfen 01 Am Palastweiher, 02 Oberweingartenweg, 03 Niederdollendorf und 11 Am Rennenberg. | 1.460,00 € | 610,00 € | 2.070,00 € | 25 | Paragraf 2 Tarifstelle 2.1 und Tarifstelle 3.3.3 |
| Pflegefreie Erdreihengrabstätte auf dem Waldfriedhof, Nutzungszeit 25 JahreParagraf 17 Absatz 5 der Friedhofsordnung sagt für diese Grabart: Die Grabstätte wird als Rasenfläche angelegt und instand gehalten. Grabsteine, Einfassungen, sonstige Kennzeichen oder Bepflanzungen sind dort ausdrücklich unzulässig, eine eigene Pflege ist also gar nicht möglich. Der Tarif setzt sie höher an als die gewöhnliche Erdreihengrabstätte der Tarifstelle 2.1. Sie wird nur auf dem Friedhof 04 Waldfriedhof eingerichtet. | 1.850,00 € | 610,00 € | 2.460,00 € | 25 | Paragraf 2 Tarifstelle 2.2 und Tarifstelle 3.3.3 |
| Erdreihengrabkammer auf dem Friedhof 09 Thomasberg, Nutzungszeit 12 JahreDas günstigste Erdgrab in Königswinter, weil die Ruhezeit bei Grabkammern nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung nur zwölf Jahre beträgt. Erdreihengrabkammern gibt es nach Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc nur auf dem Friedhof 09 Thomasberg. | 990,00 € | 520,00 € | 1.510,00 € | 12 | Paragraf 2 Tarifstelle 2.3 und Tarifstelle 3.4 |
| Kinderreihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, Nutzungszeit 20 JahreDie Ruhezeit bei Kindern bis zu fünf Jahren beträgt nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung zwanzig Jahre. Auf den alten Teilen der Friedhöfe 05 Oberpleis und 10 Heisterbacherrott sind es fünfundzwanzig Jahre. | 240,00 € | 280,00 € | 520,00 € | 20 | Paragraf 2 Tarifstelle 2.7 und Tarifstelle 3.1 |
| Kleine Reihengrabstätte in einem Urnengrabfeld für Sternenkinder, Nutzungszeit 12 JahreSternenkinder sind nach Paragraf 2 Absatz 4 der Friedhofsordnung Tot- und Fehlgeburten sowie die aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchte. Paragraf 13 Absatz 1 lässt für sie wahlweise zwölf oder fünfzehn Jahre Ruhezeit zu, und der Tarif führt beide Laufzeiten mit eigenem Betrag. | 170,00 € | 160,00 € | 330,00 € | 12 | Paragraf 2 Tarifstelle 2.6 und Tarifstelle 3.2 |
| Kleine Reihengrabstätte in einem Urnengrabfeld für Sternenkinder, Nutzungszeit 15 JahreDie längere der beiden Laufzeiten, die Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung für Sternenkinder zur Wahl stellt. | 190,00 € | 160,00 € | 350,00 € | 15 | Paragraf 2 Tarifstelle 2.6 und Tarifstelle 3.2 |
| Kleine Reihengrabstätte für Sternenkinder im anonymen UrnenfeldTarifstelle 2.6 nennt für die Variante im anonymen Urnenfeld als einzige keine Nutzungszeit. Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung lässt für Sternenkinder wahlweise zwölf oder fünfzehn Jahre Ruhezeit zu, ohne dass der Tarif eine der beiden Laufzeiten zuordnet. Die Grabstätte ist anonym, es gibt keine Einzelstelle zu pflegen. | 110,00 € | 160,00 € | 270,00 € | - | Paragraf 2 Tarifstelle 2.6 und Tarifstelle 3.2 |
| Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier Urnenbeisetzungen, Nutzungszeit 15 JahreParagraf 19 Absatz 3 der Friedhofsordnung verleiht das Nutzungsrecht für fünfzehn Jahre, die Ruhezeit für Aschen beträgt nach Paragraf 13 Absatz 1 zwölf Jahre. Die Beisetzungsgebühr fällt je Beisetzung an. Für die dritte und vierte Urne bei noch laufender Ruhezeit der ersten beiden verlangt Tarifstelle 1.4.1 zusätzlich 680 Euro für zwölf Jahre. Ein Verlängerungsjahr kostet ein Fünfzehntel der Gebühr. | 1.260,00 € | 240,00 € | 1.500,00 € | 15 | Paragraf 2 Tarifstelle 1.4 und Tarifstelle 3.6.1 |
| Erdwahlgrabstätte auf dem Friedhof 11 Am Rennenberg, eine Stelle umfassend, ausschließlich für Urnenbeisetzungen, Nutzungszeit 15 JahreNach Paragraf 18 Absatz 12 der Friedhofsordnung kann auf diesem Friedhof das Nutzungsrecht an einem Erdwahlgrab auch ohne Erdbestattung allein für bis zu vier Urnen erworben werden; die Nutzungszeit beträgt dann fünfzehn Jahre. Ein Verlängerungsjahr kostet nach Tarifstelle 1.10 ein Fünfzehntel dieser Gebühr. | 1.315,00 € | 240,00 € | 1.555,00 € | 15 | Paragraf 2 Tarifstelle 1.1.2 und Tarifstelle 3.6.1 |
| Pflegefreie Urnenwahlgrabstätte als Urnenrasengrab für bis zu zwei Urnenbeisetzungen, Nutzungszeit 12 JahreParagraf 20 Absatz 1 der Friedhofsordnung sagt es wörtlich: Die Graboberfläche besteht ausschließlich aus Rasen und die Pflege wird vom Friedhofsträger übernommen. Nicht im Preis enthalten ist die Granitgrabplatte, die derselbe Absatz vorschreibt und die der Friedhofsträger von einer Steinmetzfirma anfertigen und verlegen lässt; Tarifstelle 8.1 setzt dafür nach Aufwand 510 bis 600 Euro an. | 1.570,00 € | 240,00 € | 1.810,00 € | 12 | Paragraf 2 Tarifstelle 1.5 und Tarifstelle 3.6.1 |
| Baumgrabstätte für Urnenbeisetzungen, Nutzungszeit 12 JahreParagraf 19 Absatz 6 der Friedhofsordnung schließt im letzten Satz jeden Zweifel aus: Pflegeeingriffe in den Gehölzbestand und den Bodenwuchs erfolgen ausschließlich durch den Friedhofsträger. Derselbe Absatz erklärt eine individuelle Grabpflege für nicht möglich und lässt den Friedhofsträger die Namensplakette am Baum anbringen, ohne dafür eine Gebühr zu erheben. | 900,00 € | 370,00 € | 1.270,00 € | 12 | Paragraf 2 Tarifstelle 1.6 und Tarifstelle 3.6.3 |
| Urnenhaingrabstätte auf dem Waldfriedhof, Nutzungszeit 12 JahreParagraf 19 Absatz 7 der Friedhofsordnung sagt: Es erfolgt keine Einzelgrabkennzeichnung, und der Friedhofsträger bringt den Namen auf einem gemeinschaftlichen Grabmal an. Über den Verweis auf Absatz 6 Sätze 3 bis 9 ist eine individuelle Grabpflege auch hier nicht möglich. Nicht im Preis enthalten ist die Namenstafel, für die Tarifstelle 8.2 nach Aufwand 170 bis 200 Euro ansetzt. | 830,00 € | 370,00 € | 1.200,00 € | 12 | Paragraf 2 Tarifstelle 1.7 und Tarifstelle 3.6.3 |
| Kolumbariumsplatz für bis zu zwei Urnen, Nutzungszeit 12 JahreParagraf 21 Absatz 5 der Friedhofsordnung: Die Gesamtanlage wird vom Friedhofsträger gestaltet und unterhalten. Eine Grabfläche gibt es nicht, die Urnen stehen oberirdisch in Kammern einer Urnenwand. Die Beschriftung der Verschlussplatte ist nach Absatz 4 freigestellt und kostet nach Tarifstelle 8.3 nach Aufwand 170 bis 300 Euro. | 850,00 € | 220,00 € | 1.070,00 € | 12 | Paragraf 2 Tarifstelle 1.8 und Tarifstelle 3.6.2 |
| Pflegefreie Denkmalgrabstätte als Urnengemeinschaftsgrabstätte auf dem Friedhof 01 Am Palastweiher, Nutzungszeit 12 JahreParagraf 20 Absatz 4 der Friedhofsordnung: Die Urnengemeinschaftsgrabstätten werden nach einem Belegungsplan des Friedhofsträgers angelegt und unterhalten, und die Hinterbliebenen dürfen weder Grabmale errichten noch Anpflanzungen vornehmen. Tarifstelle 3.6 nennt für diese Grabart keine Beisetzungsgebühr, deshalb bleibt sie hier offen. Die Namenstafel auf dem gemeinschaftlichen Grabmal kostet nach Tarifstelle 8.2 nach Aufwand 170 bis 200 Euro. | 1.050,00 € | - | 1.050,00 € | 12 | Paragraf 2 Tarifstelle 1.9 |
| Urnenreihengrabstätte, Nutzungszeit 12 JahreNach Paragraf 19 Absatz 2 der Friedhofsordnung kann in einer Urnenreihengrabstätte nur eine Urne beigesetzt werden, und ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. | 830,00 € | 240,00 € | 1.070,00 € | 12 | Paragraf 2 Tarifstelle 2.4 und Tarifstelle 3.6.1 |
| Pflegefreie Urnenreihengrabstätte als Urnenrasengrab, Nutzungszeit 12 JahreAuch hier gilt Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofsordnung: Die Graboberfläche besteht ausschließlich aus Rasen und die Pflege wird vom Friedhofsträger übernommen. Nicht im Preis enthalten ist die vorgeschriebene Granitgrabplatte, für die Tarifstelle 8.1 nach Aufwand 510 bis 600 Euro ansetzt. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 19 Absatz 2 nicht möglich. | 970,00 € | 240,00 € | 1.210,00 € | 12 | Paragraf 2 Tarifstelle 2.5 und Tarifstelle 3.6.1 |
| Anonyme Urnenreihengrabstätte auf dem Waldfriedhof oder dem Friedhof 05 Oberpleis, Nutzungszeit 12 JahreNach Paragraf 19 Absatz 4 der Friedhofsordnung erfolgt die Beisetzung der Reihe nach innerhalb einer Fläche von 0,50 mal 0,50 Meter, ohne Kennzeichnung. Es gibt keine Einzelstelle zu pflegen. | 860,00 € | 220,00 € | 1.080,00 € | 12 | Paragraf 2 Tarifstelle 2.8 und Tarifstelle 3.6.2 |
| Aschestreustätte in einer anonymen Urnenreihengrabstätte, Nutzungszeit 12 JahreDas günstigste Grab in Königswinter. Paragraf 19 Absatz 9 der Friedhofsordnung lässt die Asche ohne Urne in eine ausgehobene Urnengrabstätte einstreuen und diese wieder verfüllen; an der Aschestreustätte erfolgt keine Kennzeichnung der beigesetzten Person, Grabmale und Einfassungen sind unzulässig. | 830,00 € | 180,00 € | 1.010,00 € | 12 | Paragraf 2 Tarifstelle 2.9 und Tarifstelle 3.6.4 |
Häufige Fragen zu Königswinter
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Königswinter?
- In Königswinter sind 13 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 4 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 14,9 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Königswinter?
- Friedhof Oberpleis ist mit 3,2 ha der größte Friedhof in Königswinter. Er liegt 920 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Königswinter?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Königswinter gelten 25 Jahre für Personen über fünf Jahren, Regelfall nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 20 Jahre für Kinder bis zu fünf Jahren, Regelfall nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 12 Jahre für Sternenkinder, kürzere der beiden wählbaren Fristen nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 15 Jahre für Sternenkinder, längere der beiden wählbaren Fristen nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 12 Jahre für Personen, die in Grabkammern bestattet werden nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 12 Jahre für Aschen nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 30 Jahre für Erdbestattung von Personen über fünf Jahren auf den alten Teilen der Friedhöfe 05 Oberpleis und 10 Heisterbacherrott nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 25 Jahre für Erdbestattung von Kindern bis zu fünf Jahren auf den alten Teilen der Friedhöfe 05 Oberpleis und 10 Heisterbacherrott nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit einer Erdwahlgrabstätte als Familiengrabstätte nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofsordnung, dazu 15 Jahre für Nutzungszeit einer Urnenwahlgrabstätte nach Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofsordnung, dazu 12 Jahre für Nutzungszeit eines Kolumbariumsplatzes nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofsordnung.
- Was kostet ein Grab in Königswinter?
- Ein Grab in Königswinter kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Aschestreustätte in einer anonymen Urnenreihengrabstätte, Nutzungszeit 12 Jahre mit 1.010,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung der Stadt Königswinter, Ortsrecht Nummer 6.65, vom 16.12.2020, beschlossen vom Rat am 14.12.2020, in Kraft seit 01.01.2021.
- Wer ist für die Friedhöfe in Königswinter zuständig?
- Für die Friedhöfe in Königswinter ist Stadt Königswinter, Technische Verwaltung, Friedhofsverwaltung zuständig, Obere Straße 8, 53639 Königswinter, Telefon 02244 889-193. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Königswinter, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Königswinter, Ortsrecht Nummer 6.65 vom 16.12.2020, beschlossen vom Rat am 14.12.2020, in Kraft seit 01.01.2021
- Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Königswinter, Friedhofsordnung, Ortsrecht Nummer 6.060 vom 16.12.2020, in Kraft seit 01.01.2021
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.