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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05358036

Alle 12 Friedhöfe in Linnich

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

02462 9908212
Stadt Linnich, Friedhofsangelegenheiten im Fachbereich 2 für Finanzen, Immobilien- und Gebäudemanagement, Zimmer 118 im Rathaus

52441 Linnich

1.776,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrab für Särge

918,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnen-Reihengrab

12
Friedhöfe mit Namen

6 weitere Flächen ohne Namen

Die 12 Friedhöfe in Linnich nehmen zusammen 6,7 ha ein

Kurz beantwortet

Linnich hat 12 benannte Friedhöfe mit zusammen 6,7 ha. Der größte ist Friedhof Linnich mit 2,4 ha, am nächsten am Ortskern liegt Friedhof Linnich mit 740 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Linnich abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Linnich ist der größte mit 2,4 ha, in der Mitte liegen sie bei 4.090 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 740 m entfernt, der entlegenste 5,1 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 12 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 8 von 12 haben eine erfasste Parkanlage. Einer ist als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.

Bei 1 der 12 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Linnich rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Linnich, Friedhofsangelegenheiten im Fachbereich 2 für Finanzen, Immobilien- und Gebäudemanagement, Zimmer 118 im Rathaus

Rurdorfer Straße 64
52441 Linnich
02462 9908212
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14 bis 18 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Linnich im Netz

Die 12 Friedhöfe in Linnich, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Friedhof Linnich2,4 ha740 m9 Anlagen, nächste 40 mWilhelm Raabe Straße, 160 mBus 278, Bus 279, Bus BB Linnichkeine Angabe
Friedhof Körrenzig8.990 m²2,6 km3 Anlagen, nächste 290 mKörrenzig Oberdorf, 220 mBus 295, Bus BB Linnich, Bus SB 95keine Angabe
Friedhof Linnich-Tetz7.990 m²3,7 km1 Anlagen, nächste 110 mTetz Bahnhof, 100 mBus 287keine Angabe
Friedhof Boslar5.580 m²3,6 kmkeine erfasstBoslar Kirche, 290 mkeine Angabe
Friedhof4.560 m²1,7 km3 Anlagen, nächste 40 mAlte Post, 110 mBus 278, Bus 279, Bus BB Linnichkeine Angabe
Friedhof Glimbach4.090 m²2,3 km1 Anlagen, nächste 30 mGlimbach, 360 mBus 295, Bus BB Linnichkeine Angabe
Friedhof Kofferen3.850 m²3,9 km1 Anlagen, nächste 60 mAm Schroof, 430 mBus BB Linnichkeine Angabe
Friedhof Gevenich3.780 m²2,5 km1 Anlagen, nächste 200 mPost, 190 mBus 287, Bus BB Linnichkeine Angabe
Friedhof Hottorf2.040 m²5,1 kmkeine erfasstFasanenstraße, 60 mBus 287, Bus BB Linnichkeine Angabe
Jüdischer Friedhof1.180 m²1.000 m9 Anlagen, nächste 180 mLinnich Altermarkt, 170 mBus 279, Bus BB Linnichjüdisch
Jüdischer Friedhof BoslarDenkmal630 m²3,5 kmkeine erfasstLinnich-Tetz, 580 mZug RB21keine Angabe
Alter Friedhof Ederen-4,4 kmkeine erfasstEderen Bahnstraße, 110 mBus 278, Bus 281keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Linnich kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Heinsberg13,8 km965,00 €Reihengrabstätte für die Bestattung einer Person im Alter von über fünf Jahren240,00 €Aschebeisetzung ohne Urne im Aschestreufeld
Düren24,3 km1.000,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattung, Verstorbene über 5 Jahre, Ruhefrist 25 Jahre750,00 €Ascheverstreuung im Fried-Park mit bleibender Gedächtnisstätte, Ruhefrist 20 Jahre
Hückelhoven7,4 km1.210,78 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, ohne angrenzenden Weg224,09 €Verstreuung der Asche auf einem Aschestreufeld
Alsdorf14 km1.277,91 €Reihengrab487,03 €Aschestreuung auf dem Aschestreufeld
Willich36,7 km1.331,00 €Reihengrabstätte Typ 2 in einer Rasenfläche mit Rasenband1.104,00 €Anonyme Urnengrabstätte Typ 5 in einer Rasenfläche
Erkelenz10,4 km1.401,00 €Reihengrabstätte für eine Körperbestattung von Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr905,00 €Verstreuen der Asche im Aschenstreufeld des Zentralfriedhofs
Rommerskirchen29 km1.600,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab 6 Jahre1.200,00 €Urnenreihengrabstätte
Langerwehe20,7 km1.681,00 €Reihengrab für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr1.291,00 €Urnenreihengrab
Am meisten zu sparenbis 36,7 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Linnich kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich (Friedhofsgebührensatzung) vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021, konsolidierte Fassung im Ortsrecht der Stadt unter Bauwesen, mit den Änderungen vom 13.11.2014, 14.12.2018, 02.10.2019, 21.12.2020 und 15.12.2021. Sie ist die Quelle sämtlicher hier erfassten Beträge. Der Tarif der 5. Änderung gilt seit dem 01.01.2022; der Rat hat ihn am 09.12.2021 auf die Drucksache B-186/2021 beschlossen. Diese Datei zeigt die 6. Änderung vom Dezember 2022 nicht.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrab für SärgeDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Linnich und zusammen mit der Bestattungsgebühr die billigste Sargbestattung der Stadt. Reihengräber sind nach Paragraf 16 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden zugeteilt werden; ein Erwerb des Nutzungsrechtes ist ausdrücklich nicht möglich, deshalb ist diese Grabart nicht verlängerbar. Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe b richtet das Reihengrabfeld für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr ein. In jeder Reihengrabstätte darf nach Absatz 3 nur eine Leiche bestattet werden; zulässig sind daneben gleichzeitig verstorbene Geschwister unter fünf Jahren, zusätzlich zu einer anderen Leiche ein Kind unter einem Jahr sowie Tot- und Fehlgeburten, sofern die Ruhefrist nicht überschritten wird. Das angelegte Grab misst nach Paragraf 15 achtzig mal hundertachtzig Zentimeter, das Grabmal darf nach Paragraf 26 Buchstabe b hundertzehn Zentimeter hoch sein. Die Beisetzungsgebühr steht in Ziffer III des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021. Mit ihr sind nach dem Vorspann der Ziffer das Öffnen und Schliessen des Grabes, das Ausschlagen des offenen Grabes mit Matten, die Begleitung vor, während und nach der Beerdigungszeremonie, das Absenken des Sarges oder der Urne und der Transport der Kränze zum Grab abgegolten. Abwählbar ist sie nicht, weil Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 bestimmt, dass die Gräber durch die Stadt Linnich oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen ausgehoben und wieder verfüllt werden. Bei Beerdigungen an Samstagen erhöht sich die Bestattungsgebühr um fünfzig Prozent. Für die gärtnerische Gestaltung und die Pflege ist nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 der Verantwortliche zuständig: Die Grabstätte ist spätestens vier Monate nach der Belegung gärtnerisch herzurichten und fortan zu pflegen, und massgeblich für den zu pflegenden Bereich sind die Grabmasse des jeweiligen angelegten Grabes nach Paragraf 15. Paragraf 22 lässt der Friedhofsverwaltung bei Vernachlässigung den Weg über die Verwaltungsvollstreckung auf Kosten des Verantwortlichen bis zur entschädigungslosen Entziehung des Nutzungsrechtes. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei.1.173,00 €603,00 €1.776,00 €30Ziffer II Nummer 2 und Ziffer III Nummer 2 des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021 sowie Paragraf 16 und Paragraf 11 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019
Kindergrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrParagraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 richtet getrennte Reihengrabfelder ein, unter Buchstabe a für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr einschliesslich Tot- und Fehlgeburten und unter Buchstabe b für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr. Für das Kindergrab gilt eine kürzere Ruhezeit: Paragraf 11 setzt sie für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr auf fünfundzwanzig statt dreissig Jahre, und der Flyer der Friedhofsverwaltung wiederholt das ausdrücklich. Das angelegte Grab misst nach Paragraf 15 sechzig mal hundertzwanzig Zentimeter, das nicht angelegte neunzig mal hundertfünfzig; das Grabmal darf nach Paragraf 26 Buchstabe a siebzig Zentimeter hoch sein. Erwerb und Bestattung kosten zusammen 1.460,00 Euro gegenüber 1.776,00 Euro beim Reihengrab für Erwachsene. Ein Wiedererwerb ist wie bei jedem Reihengrab ausgeschlossen. Die Beisetzungsgebühr steht in Ziffer III des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021. Mit ihr sind nach dem Vorspann der Ziffer das Öffnen und Schliessen des Grabes, das Ausschlagen des offenen Grabes mit Matten, die Begleitung vor, während und nach der Beerdigungszeremonie, das Absenken des Sarges oder der Urne und der Transport der Kränze zum Grab abgegolten. Abwählbar ist sie nicht, weil Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 bestimmt, dass die Gräber durch die Stadt Linnich oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen ausgehoben und wieder verfüllt werden. Bei Beerdigungen an Samstagen erhöht sich die Bestattungsgebühr um fünfzig Prozent. Für die gärtnerische Gestaltung und die Pflege ist nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 der Verantwortliche zuständig: Die Grabstätte ist spätestens vier Monate nach der Belegung gärtnerisch herzurichten und fortan zu pflegen, und massgeblich für den zu pflegenden Bereich sind die Grabmasse des jeweiligen angelegten Grabes nach Paragraf 15. Paragraf 22 lässt der Friedhofsverwaltung bei Vernachlässigung den Weg über die Verwaltungsvollstreckung auf Kosten des Verantwortlichen bis zur entschädigungslosen Entziehung des Nutzungsrechtes. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei.894,00 €566,00 €1.460,00 €25Ziffer II Nummer 1 und Ziffer III Nummer 1 des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021 sowie Paragraf 16 Absatz 2 Buchstabe a und Paragraf 11 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019
Grabfeld zur Bestattung von Tot- und Fehlgeburten (Sternenkindergrabfeld)Die günstigste Grabstätte der Stadt und die einzige, für die überhaupt keine Bereitstellungsgebühr erhoben wird. Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 sagt es wörtlich: Eine Gebühr für die Inanspruchnahme des Grabfeldes wird nicht erhoben; die Gebühren für die Grabanfertigung richten sich nach der aktuellen Gebührensatzung. Das sind die 50,00 Euro nach Ziffer III Nummer 8 des Tarifs, eine Ziffer, die es vor der 4. Änderung von 2020 noch nicht gab. Das Grabfeld ist nach Paragraf 14 Absatz 1 Buchstabe k auf dem Friedhof in Linnich angelegt und nimmt Tot- und Fehlgeburten sowie aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte auf. Paragraf 2 Absatz 4 verlangt, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens ein Elternteil Einwohner der Stadt oder Gemeinde ist oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte innehat, und ordnet an, dass für Sternenkinder die für Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr geltenden Vorschriften entsprechend gelten; daraus folgt die Ruhezeit von fünfundzwanzig Jahren. Die Bestattung obliegt der Stadt, und Gestaltung und Pflege erfolgen nach Paragraf 16 Absatz 4 ausschliesslich durch die Friedhofsverwaltung. Das schliesst die Anbringung von Grabschmuck aus; lediglich Grablichter dürfen an der hierfür vorgesehenen Stelle abgestellt werden.0,00 €50,00 €50,00 €25Ziffer III Nummer 8 des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021 sowie Paragraf 14 Absatz 1 Buchstabe k, Paragraf 16 Absatz 4 und Paragraf 2 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019
Reihengrab auf Rasenfläche mit liegender Gedenktafel (Rasenreihengrab)Der Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Reihengrab beträgt 961,00 Euro auf dreissig Jahre und damit 32,03 Euro je Jahr. Er ist nicht als eigene Gebühr ausgewiesen, sondern steckt in der Bereitstellungsgebühr, und er wird deshalb nicht noch einmal addiert. Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 sagt wörtlich, die Pflege der Rasenreihengrabstätte, die mit der erstmaligen Herstellung der Rasenanlage beginnt, obliege der Stadt Linnich und sei mit der Bereitstellungsgebühr abgegolten. Bepflanzungen, Grabvasen, Grablampen und Grabschmuck sind nicht zulässig. An die Stelle des Grabmals tritt eine liegende Gedenktafel von 50 Zentimeter Breite und 40 Zentimeter Länge, die nach Absatz 2 zehn Zentimeter stark und bündig mit dem Erdreich verlegt sein muss, damit die Fläche mit dem Grossflächenrasenmäher befahren werden kann; Beschriftungen, Symbole und Bilder müssen in die Tafel eingearbeitet sein, sodass keine Erhebungen entstehen. Die Beschlussvorlage B-59/2026 der Bürgermeisterin fasst es in einem Satz zusammen: Für die Verantwortlichen ist diese Grabart gänzlich pflegefrei. Im Übrigen gelten nach Paragraf 17 Absatz 3 die Regeln der Paragrafen 15 und 16: Belegung der Reihe nach, Zuteilung nur im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit, kein Erwerb des Nutzungsrechtes und damit keine Verlängerung. Die Beschlussvorlage B-59/2026 stellt fest, dass die Stadt diese Grabart auf allen städtischen Friedhöfen anbietet. Die Beisetzungsgebühr steht in Ziffer III des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021. Mit ihr sind nach dem Vorspann der Ziffer das Öffnen und Schliessen des Grabes, das Ausschlagen des offenen Grabes mit Matten, die Begleitung vor, während und nach der Beerdigungszeremonie, das Absenken des Sarges oder der Urne und der Transport der Kränze zum Grab abgegolten. Abwählbar ist sie nicht, weil Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 bestimmt, dass die Gräber durch die Stadt Linnich oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen ausgehoben und wieder verfüllt werden. Bei Beerdigungen an Samstagen erhöht sich die Bestattungsgebühr um fünfzig Prozent.2.134,00 €603,00 €2.737,00 €30Ziffer II Nummer 4 und Ziffer III Nummer 2 des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021 sowie Paragraf 14 Absatz 1 Buchstabe b, Paragraf 17 und Paragraf 16 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019
Anonymes Reihengrab für SärgeDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Linnich, mit 2.458,00 Euro aus Bereitstellung und Bestattung um 682,00 Euro teurer als das gewöhnliche Reihengrab und um 279,00 Euro günstiger als das Rasenreihengrab. Dass das anonyme Grab mehr kostet als das gepflegte, ist kein Widerspruch: Die Stadt übernimmt hier die Fläche dauerhaft und mäht sie, während beim gewöhnlichen Reihengrab die Angehörigen pflegen. Anonym vergebene Grabstätten haben keine Einzelgrabstelle, die zu pflegen wäre. Der Flyer der Friedhofsverwaltung mit dem Stand 05/2023 beschreibt die anonymen Reihengräber mit den Worten pflegefrei, optisch nicht vorhanden und schliesst Bepflanzung und Grabschmuck aus. Angelegt sind sie nach Paragraf 14 Absatz 1 Buchstaben i und j der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 auf dem Friedhof in Linnich; der Flyer nennt zusätzlich den Friedhof in Floßdorf. Der Flyer nennt als maximale Belegung einen Sarg. Verlängerbar ist die Grabart nicht, weil sie ein Reihengrab ist. Die Beisetzungsgebühr steht in Ziffer III des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021. Mit ihr sind nach dem Vorspann der Ziffer das Öffnen und Schliessen des Grabes, das Ausschlagen des offenen Grabes mit Matten, die Begleitung vor, während und nach der Beerdigungszeremonie, das Absenken des Sarges oder der Urne und der Transport der Kränze zum Grab abgegolten. Abwählbar ist sie nicht, weil Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 bestimmt, dass die Gräber durch die Stadt Linnich oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen ausgehoben und wieder verfüllt werden. Bei Beerdigungen an Samstagen erhöht sich die Bestattungsgebühr um fünfzig Prozent.1.855,00 €603,00 €2.458,00 €30Ziffer II Nummer 6 und Ziffer III Nummer 2 des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021 sowie Paragraf 14 Absatz 1 Buchstabe i der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019
EinzelwahlgrabWahlgrabstätten sind nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 Grabstätten für Erd- oder Aschebestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von dreissig Jahren verliehen wird; das Recht entsteht nach Absatz 5 erst mit der Zahlung der fälligen Gebühren und der Aushändigung der Verleihungsurkunde, und die Urkunde wird erst nach Eingang der gesamten Gebührenschuld ausgestellt. Nutzungsrechte werden erstmalig nur anlässlich eines Todesfalles und nur für die gesamte Wahlgrabstätte verliehen. Nach Paragraf 20 Absatz 4 können in einer Wahlgrabstätte für Erdbeisetzungen anstelle eines Sarges bis zu drei Urnen beigesetzt werden, und zusätzlich zu einer Sargbeisetzung kann die Friedhofsverwaltung eine Urne gestatten, wenn die räumlichen Verhältnisse es zulassen. Das angelegte Grab misst nach Paragraf 15 hundert mal zweihundertfünfzig Zentimeter, das Grabmal darf nach Paragraf 26 Buchstabe c hundertfünfzig Zentimeter hoch sein. Das Ausmauern ist nach Absatz 10 nicht zulässig. Das Nutzungsrecht kann nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 um höchstens dreissig Jahre wiedererworben oder verlängert werden, und zwar nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte. Die Gebühr dafür wird nach Ziffer I des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021 anteilmässig berechnet, nach Paragraf 18 Absatz 4 nach der im Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Gebührenordnung. Ein Dreissigstel von 2.422,00 Euro sind 80,73 Euro je Jahr. Die Beisetzungsgebühr steht in Ziffer III des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021. Mit ihr sind nach dem Vorspann der Ziffer das Öffnen und Schliessen des Grabes, das Ausschlagen des offenen Grabes mit Matten, die Begleitung vor, während und nach der Beerdigungszeremonie, das Absenken des Sarges oder der Urne und der Transport der Kränze zum Grab abgegolten. Abwählbar ist sie nicht, weil Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 bestimmt, dass die Gräber durch die Stadt Linnich oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen ausgehoben und wieder verfüllt werden. Bei Beerdigungen an Samstagen erhöht sich die Bestattungsgebühr um fünfzig Prozent. Für die gärtnerische Gestaltung und die Pflege ist nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 der Verantwortliche zuständig: Die Grabstätte ist spätestens vier Monate nach der Belegung gärtnerisch herzurichten und fortan zu pflegen, und massgeblich für den zu pflegenden Bereich sind die Grabmasse des jeweiligen angelegten Grabes nach Paragraf 15. Paragraf 22 lässt der Friedhofsverwaltung bei Vernachlässigung den Weg über die Verwaltungsvollstreckung auf Kosten des Verantwortlichen bis zur entschädigungslosen Entziehung des Nutzungsrechtes. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei.2.422,00 €647,00 €3.069,00 €30Ziffer I Nummer 1 und Ziffer III Nummer 3 des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021 sowie Paragraf 18 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019
DoppelwahlgrabDie zweite Stelle kostet 1.542,00 Euro, also weniger als die erste. Das ist kein Abschreibfehler, sondern die Systematik des Tarifs: Der Satz je weitere Stelle beträgt 1.982,00 Euro, und das Doppelwahlgrab kostet mit 3.964,00 Euro auf den Cent genau das Doppelte davon. Die erste Stelle trägt also einen Zuschlag von 440,00 Euro, jede weitere nicht. Bestätigt wird das durch den Tarif der 2. Änderung, der zum 01.01.2019 in Kraft trat: Dort lauteten die Sätze 2.197,00 Euro für das Einzelwahlgrab, 3.607,00 für das Doppelwahlgrab und 1.804,00 je weitere Stelle, der Zuschlag betrug also 393,00 Euro und ist mit dem übrigen Tarif um rund zwölf Prozent mitgewachsen. Wahlgrabstätten werden nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 als ein- oder mehrstellige, höchstens jedoch fünfteilige Grabstätten vergeben; eine dreistellige Grabstätte kostet danach 5.946,00 Euro, eine fünfstellige 9.910,00. Das angelegte Doppelgrab misst nach Paragraf 15 zweihundertdreissig mal zweihundertfünfzig Zentimeter. Die Bestattungsgebühr fällt je Bestattung an, nicht je Grabstelle. Das Nutzungsrecht kann nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 um höchstens dreissig Jahre wiedererworben oder verlängert werden, und zwar nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte. Die Gebühr dafür wird nach Ziffer I des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021 anteilmässig berechnet, nach Paragraf 18 Absatz 4 nach der im Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Gebührenordnung. Für die gärtnerische Gestaltung und die Pflege ist nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 der Verantwortliche zuständig: Die Grabstätte ist spätestens vier Monate nach der Belegung gärtnerisch herzurichten und fortan zu pflegen, und massgeblich für den zu pflegenden Bereich sind die Grabmasse des jeweiligen angelegten Grabes nach Paragraf 15. Paragraf 22 lässt der Friedhofsverwaltung bei Vernachlässigung den Weg über die Verwaltungsvollstreckung auf Kosten des Verantwortlichen bis zur entschädigungslosen Entziehung des Nutzungsrechtes. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei.3.964,00 €647,00 €4.611,00 €30Ziffer I Nummer 2 und Ziffer III Nummer 3 des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021 sowie Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019
Tiefengrab, eine StelleEin Tiefengrab ist eine Wahlgrabstätte, in der nach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 zwei Särge übereinander bestattet werden können. Paragraf 10 Absatz 2 setzt die Grabtiefe bei Tiefenbestattungen auf 2,7 Meter statt der 1,8 Meter der Normalbestattung, und Absatz 4 verlangt, dass die zweite Bestattung auf einer mindestens dreissig Zentimeter starken Erdschicht über dem ersten Sarg erfolgt. Die Ruhefrist beginnt nach Paragraf 11 Satz 3 mit der letzten Bestattung. Der Tarif nennt für die weitere Stelle denselben Betrag wie für die erste, nämlich 3.391,00 Euro; anders als beim gewöhnlichen Wahlgrab gibt es hier also keinen Mengenrabatt. Wahlgräber können nach Absatz 7 sofort als Wahltiefengräber erworben oder später umgewandelt werden, soweit die Bodenverhältnisse es zulassen und keine laufende Ruhefrist besteht; bei der Umwandlung ist die entsprechende Gebühr nachzuentrichten. Paragraf 14 Absatz 2 nimmt den linken Friedhofsteil in Körrenzig, zur Lindenstrasse hin, ausdrücklich von der Anlegung von Tiefengräbern aus. Angesetzt ist die Tiefenbestattung mit 780,00 Euro nach Ziffer III Nummer 4. Das Nutzungsrecht kann nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 um höchstens dreissig Jahre wiedererworben oder verlängert werden, und zwar nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte. Die Gebühr dafür wird nach Ziffer I des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021 anteilmässig berechnet, nach Paragraf 18 Absatz 4 nach der im Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Gebührenordnung. Für die gärtnerische Gestaltung und die Pflege ist nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 der Verantwortliche zuständig: Die Grabstätte ist spätestens vier Monate nach der Belegung gärtnerisch herzurichten und fortan zu pflegen, und massgeblich für den zu pflegenden Bereich sind die Grabmasse des jeweiligen angelegten Grabes nach Paragraf 15. Paragraf 22 lässt der Friedhofsverwaltung bei Vernachlässigung den Weg über die Verwaltungsvollstreckung auf Kosten des Verantwortlichen bis zur entschädigungslosen Entziehung des Nutzungsrechtes. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei.3.391,00 €780,00 €4.171,00 €30Ziffer I Nummer 3 und Ziffer III Nummer 4 des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021 sowie Paragraf 14 Absatz 1 Buchstabe f, Paragraf 10 Absätze 2 und 4 und Paragraf 18 Absätze 3 und 7 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019
Urnen-ReihengrabDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Linnich und mit 918,00 Euro aus Bereitstellung und Beisetzung die billigste Grabstätte der Stadt, die nicht Kindern vorbehalten ist. Urnenreihengrabstätten sind nach Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 Aschengrabstätten, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Asche in einer Urnenkapsel abgegeben werden; es gelten insbesondere die Vorschriften des Paragrafen 16, also auch der Ausschluss des Nutzungsrechtserwerbs. Verlängerbar ist die Grabart deshalb nicht. Das angelegte Grab misst nach Paragraf 15 fünfzig mal fünfzig Zentimeter, das Grabmal darf nach Paragraf 26 Buchstabe d fünfzig Zentimeter hoch sein. Die Ruhezeit ist dieselbe wie bei der Erdbestattung: Paragraf 11 nennt für Leichen und Aschen einheitlich dreissig Jahre. Die Beisetzungsgebühr steht in Ziffer III des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021. Mit ihr sind nach dem Vorspann der Ziffer das Öffnen und Schliessen des Grabes, das Ausschlagen des offenen Grabes mit Matten, die Begleitung vor, während und nach der Beerdigungszeremonie, das Absenken des Sarges oder der Urne und der Transport der Kränze zum Grab abgegolten. Abwählbar ist sie nicht, weil Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 bestimmt, dass die Gräber durch die Stadt Linnich oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen ausgehoben und wieder verfüllt werden. Bei Beerdigungen an Samstagen erhöht sich die Bestattungsgebühr um fünfzig Prozent. Für die gärtnerische Gestaltung und die Pflege ist nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 der Verantwortliche zuständig: Die Grabstätte ist spätestens vier Monate nach der Belegung gärtnerisch herzurichten und fortan zu pflegen, und massgeblich für den zu pflegenden Bereich sind die Grabmasse des jeweiligen angelegten Grabes nach Paragraf 15. Paragraf 22 lässt der Friedhofsverwaltung bei Vernachlässigung den Weg über die Verwaltungsvollstreckung auf Kosten des Verantwortlichen bis zur entschädigungslosen Entziehung des Nutzungsrechtes. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei.712,00 €206,00 €918,00 €30Ziffer II Nummer 3 und Ziffer III Nummer 5 des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021 sowie Paragraf 20 Absatz 2 und Paragraf 16 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019
Urnen-Reihengrab auf Rasenfläche mit liegender GedenktafelDer Aufschlag gegenüber dem gewöhnlichen Urnen-Reihengrab beträgt 662,00 Euro auf dreissig Jahre und damit 22,07 Euro je Jahr. Er ist damit kleiner als der Aufschlag beim Sarg-Rasengrab, der 32,03 Euro je Jahr beträgt; die gemähte Fläche ist auch kleiner. Beide Aufschläge stecken in der Bereitstellungsgebühr und werden nicht noch einmal addiert. Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 sagt wörtlich, die Pflege der Rasenreihengrabstätte, die mit der erstmaligen Herstellung der Rasenanlage beginnt, obliege der Stadt Linnich und sei mit der Bereitstellungsgebühr abgegolten. Bepflanzungen, Grabvasen, Grablampen und Grabschmuck sind nicht zulässig. An die Stelle des Grabmals tritt eine liegende Gedenktafel von 50 Zentimeter Breite und 40 Zentimeter Länge, die nach Absatz 2 zehn Zentimeter stark und bündig mit dem Erdreich verlegt sein muss, damit die Fläche mit dem Grossflächenrasenmäher befahren werden kann; Beschriftungen, Symbole und Bilder müssen in die Tafel eingearbeitet sein, sodass keine Erhebungen entstehen. Die Beschlussvorlage B-59/2026 der Bürgermeisterin fasst es in einem Satz zusammen: Für die Verantwortlichen ist diese Grabart gänzlich pflegefrei. Die Grabart heisst in Paragraf 14 Absatz 1 Buchstabe d der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 Urnenrasenreihengrab, im Tarif Urnen-Reihengrab auf Rasenfläche mit liegender Gedenktafel und im Flyer der Friedhofsverwaltung Rasenreihengrab für Urne. Gemeint ist dieselbe Sache. Die Beisetzungsgebühr steht in Ziffer III des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021. Mit ihr sind nach dem Vorspann der Ziffer das Öffnen und Schliessen des Grabes, das Ausschlagen des offenen Grabes mit Matten, die Begleitung vor, während und nach der Beerdigungszeremonie, das Absenken des Sarges oder der Urne und der Transport der Kränze zum Grab abgegolten. Abwählbar ist sie nicht, weil Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 bestimmt, dass die Gräber durch die Stadt Linnich oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen ausgehoben und wieder verfüllt werden. Bei Beerdigungen an Samstagen erhöht sich die Bestattungsgebühr um fünfzig Prozent.1.374,00 €206,00 €1.580,00 €30Ziffer II Nummer 5 und Ziffer III Nummer 5 des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021 sowie Paragraf 14 Absatz 1 Buchstabe d, Paragraf 17 und Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe d der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019
Anonymes Urnen-ReihengrabMit 1.441,00 Euro aus Bereitstellung und Beisetzung um 523,00 Euro teurer als das gewöhnliche Urnen-Reihengrab. Anonym vergebene Grabstätten haben keine Einzelgrabstelle, die zu pflegen wäre. Der Flyer der Friedhofsverwaltung mit dem Stand 05/2023 beschreibt die anonymen Reihengräber mit den Worten pflegefrei, optisch nicht vorhanden und schliesst Bepflanzung und Grabschmuck aus. Angelegt sind sie nach Paragraf 14 Absatz 1 Buchstaben i und j der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 auf dem Friedhof in Linnich; der Flyer nennt zusätzlich den Friedhof in Floßdorf. Der Flyer der Friedhofsverwaltung führt diese Zeile als anonymes Reihengrab für Urnen- oder Kindergräber und nennt als maximale Belegung eine Urne oder einen Kindersarg; der Tarif selbst spricht nur vom anonymen Urnen-Reihengrab. Wer ein Kind anonym bestatten lässt, zahlt danach ebenfalls 1.235,00 Euro Bereitstellung, aber die Kinderbestattungsgebühr von 566,00 Euro statt der 206,00 Euro für die Urnenbestattung. Verlängerbar ist die Grabart nicht. Die Beisetzungsgebühr steht in Ziffer III des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021. Mit ihr sind nach dem Vorspann der Ziffer das Öffnen und Schliessen des Grabes, das Ausschlagen des offenen Grabes mit Matten, die Begleitung vor, während und nach der Beerdigungszeremonie, das Absenken des Sarges oder der Urne und der Transport der Kränze zum Grab abgegolten. Abwählbar ist sie nicht, weil Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 bestimmt, dass die Gräber durch die Stadt Linnich oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen ausgehoben und wieder verfüllt werden. Bei Beerdigungen an Samstagen erhöht sich die Bestattungsgebühr um fünfzig Prozent.1.235,00 €206,00 €1.441,00 €30Ziffer II Nummer 7 und Ziffer III Nummer 5 des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021 sowie Paragraf 14 Absatz 1 Buchstabe j und Paragraf 20 Absatz 1 Buchstabe c der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019
Doppel-Urnengrab (Urnendoppelwahlgrab)Urnendoppelwahlgräber sind nach Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 Aschengrabstätten, in denen bis zu zwei Urnen beigesetzt werden können; es gelten insbesondere die Vorschriften des Paragrafen 18 über die Wahlgräber, also auch die Nutzungszeit von dreissig Jahren und die Verlängerbarkeit. Paragraf 18 Absatz 11 stellt klar, dass sie nicht als Tiefengräber angeboten werden. Das angelegte Grab misst nach Paragraf 15 hundert mal hundert Zentimeter, das Grabmal darf nach Paragraf 26 Buchstabe e siebzig Zentimeter hoch sein. Die Beisetzungsgebühr von 206,00 Euro fällt je Urne an; wer beide Kammern belegt, zahlt sie zweimal. Ein Dreissigstel von 1.841,00 Euro sind 61,37 Euro je Jahr. Das Nutzungsrecht kann nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 um höchstens dreissig Jahre wiedererworben oder verlängert werden, und zwar nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte. Die Gebühr dafür wird nach Ziffer I des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021 anteilmässig berechnet, nach Paragraf 18 Absatz 4 nach der im Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Gebührenordnung. Für die gärtnerische Gestaltung und die Pflege ist nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 der Verantwortliche zuständig: Die Grabstätte ist spätestens vier Monate nach der Belegung gärtnerisch herzurichten und fortan zu pflegen, und massgeblich für den zu pflegenden Bereich sind die Grabmasse des jeweiligen angelegten Grabes nach Paragraf 15. Paragraf 22 lässt der Friedhofsverwaltung bei Vernachlässigung den Weg über die Verwaltungsvollstreckung auf Kosten des Verantwortlichen bis zur entschädigungslosen Entziehung des Nutzungsrechtes. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei.1.841,00 €206,00 €2.047,00 €30Ziffer I Nummer 4 und Ziffer III Nummer 5 des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021 sowie Paragraf 14 Absatz 1 Buchstabe g, Paragraf 18 Absatz 11 und Paragraf 20 Absatz 3 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019
Doppel-Urnenstele (Urnendoppelwahlkammer in einer Urnenstele)Die teuerste Urnengrabart der Stadt und die einzige oberirdische. Paragraf 20 Absatz 5 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 beschreibt sie als überirdische Grabkammern, in die bis zu zwei Urnen beigesetzt werden können; die Kammern werden mit Abdeckplatten verschlossen, deren Rohlinge die Stadt zur Verfügung stellt und die nicht frei gewählt werden können. Der Flyer der Friedhofsverwaltung sagt dazu, die Gedenktafel zum Verschluss der Kammer sei im Preis inbegriffen. Angesetzt ist als Beisetzungsgebühr der Satz von 50,00 Euro nach Ziffer III Nummer 7 für das Öffnen und Verschliessen der Urnenkammer und nicht die Urnenbestattung von 206,00 Euro, weil an einer Stele kein Grab auszuheben ist; der Vorspann der Ziffer III zählt für jede Nummer dieselbe Leistung auf, sodass die Nummern Alternativen und nicht Bausteine sind. Nach Ablauf der Ruhefrist von dreissig Jahren findet nach Paragraf 20 Absatz 5 eine Erdbestattung auf einem hierfür speziell vorgesehenen anonymen Grabfeld statt; die Asche verlässt die Stele also wieder. Stelen gibt es nach Paragraf 14 Absatz 1 Buchstabe h nur auf dem Friedhof in Linnich. Die Grabart trägt in der Satzung, im Tarif und im Flyer drei verschiedene Namen: Urnendoppelwahlkammer in Urnenstelen, Doppel-Urnenstele und Urnendoppelkammer. Das Nutzungsrecht kann nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 um höchstens dreissig Jahre wiedererworben oder verlängert werden, und zwar nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte. Die Gebühr dafür wird nach Ziffer I des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021 anteilmässig berechnet, nach Paragraf 18 Absatz 4 nach der im Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Gebührenordnung. Für die gärtnerische Gestaltung und die Pflege ist nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 der Verantwortliche zuständig: Die Grabstätte ist spätestens vier Monate nach der Belegung gärtnerisch herzurichten und fortan zu pflegen, und massgeblich für den zu pflegenden Bereich sind die Grabmasse des jeweiligen angelegten Grabes nach Paragraf 15. Paragraf 22 lässt der Friedhofsverwaltung bei Vernachlässigung den Weg über die Verwaltungsvollstreckung auf Kosten des Verantwortlichen bis zur entschädigungslosen Entziehung des Nutzungsrechtes. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei.2.848,00 €50,00 €2.898,00 €30Ziffer I Nummer 5 und Ziffer III Nummer 7 des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021 sowie Paragraf 14 Absatz 1 Buchstabe h und Paragraf 20 Absätze 1 Buchstabe f und 5 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019
AschestreufeldDas günstigste pflegefreie Grab der Stadt, mit 937,00 Euro aus Bereitstellung und Verstreuung nur 19,00 Euro über dem gewöhnlichen Urnen-Reihengrab. Paragraf 20 Absatz 6 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 bestimmt, dass die Asche auf einem vom Friedhofsträger festgelegten Bereich des Friedhofes durch Verstreuung beigesetzt wird, wenn der Verstorbene dies durch Verfügung von Todes wegen bestimmt hat, und dass die Verfügung dem Friedhofsträger vor der Beisetzung im Original vorzulegen ist. Am Aschestreufeld wird nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist, und Grabmale und bauliche Anlagen sind nicht zulässig. Das ist die Fundstelle für pflegefrei: Es gibt keine Grabstelle. Der Flyer der Friedhofsverwaltung nennt es pflegefrei, optisch kein Grab vorhanden, verlangt eine handschriftliche Erklärung der oder des Verstorbenen und lässt Grabschmuck nur im dafür vorgesehenen Bereich zu; angelegt ist das Feld nur auf dem Friedhof in Linnich. Die Beisetzungsgebühr von 85,00 Euro ist die günstigste des ganzen Tarifs und schliesst nach dem Flyer die Entsorgung der Urne ein. Der Tarif überschreibt die Zeile mit Aschestreufeld/Aschegrabfeld; ein Aschegrabfeld kennt die Friedhofssatzung nicht, sie führt in Paragraf 14 Absatz 1 Buchstabe l nur Aschestreufelder.852,00 €85,00 €937,00 €30Ziffer II Nummer 8 und Ziffer III Nummer 6 des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021 sowie Paragraf 14 Absatz 1 Buchstabe l und Paragraf 20 Absätze 1 Buchstabe g und 6 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Linnich

Häufige Fragen zu Linnich

Wie viele Friedhöfe gibt es in Linnich?
In Linnich sind 12 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 6 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 6,7 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Linnich?
Friedhof Linnich ist mit 2,4 ha der größte Friedhof in Linnich. Er liegt 740 m vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Linnich?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Linnich gelten 30 Jahre für Leichen und Aschen nach Paragraf 11 Satz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019, dazu 25 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr, einschliesslich Sternenkindern nach Paragraf 11 Satz 1 in Verbindung mit Paragraf 2 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit der Wahlgrabstätten nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit der Urnendoppelwahlkammern in Urnenstelen nach Paragraf 20 Absatz 5 der Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019.
Was kostet ein Grab in Linnich?
Ein Grab in Linnich kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnen-Reihengrab mit 918,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich (Friedhofsgebührensatzung) vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021, konsolidierte Fassung im Ortsrecht der Stadt unter Bauwesen, mit den Änderungen vom 13.11.2014, 14.12.2018, 02.10.2019, 21.12.2020 und 15.12.2021. Sie ist die Quelle sämtlicher hier erfassten Beträge. Der Tarif der 5. Änderung gilt seit dem 01.01.2022; der Rat hat ihn am 09.12.2021 auf die Drucksache B-186/2021 beschlossen. Diese Datei zeigt die 6. Änderung vom Dezember 2022 nicht.
Wer ist für die Friedhöfe in Linnich zuständig?
Für die Friedhöfe in Linnich ist Stadt Linnich, Friedhofsangelegenheiten im Fachbereich 2 für Finanzen, Immobilien- und Gebäudemanagement, Zimmer 118 im Rathaus zuständig, Rurdorfer Straße 64, 52441 Linnich, Telefon 02462 9908212. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Linnich, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

  • OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
  • Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich (Friedhofsgebührensatzung) vom 16.12.2011 in der Fassung der 5. Änderung vom 15.12.2021 konsolidierte Fassung im Ortsrecht der Stadt unter Bauwesen, mit den Änderungen vom 13.11.2014, 14.12.2018, 02.10.2019, 21.12.2020 und 15.12.2021. Sie ist die Quelle sämtlicher hier erfassten Beträge. Der Tarif der 5. Änderung gilt seit dem 01.01.2022; der Rat hat ihn am 09.12.2021 auf die Drucksache B-186/2021 beschlossen. Diese Datei zeigt die 6. Änderung vom Dezember 2022 nicht
  • 6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich vom 16.12.2011 Anlage zur Beschlussvorlage B-212/2022, einstimmig beschlossen vom Rat der Stadt Linnich am 07.12.2022, nach Artikel II in Kraft am 01.01.2023. Sie ergänzt Paragraf 5 um die Ziffer VIII, nach der zu den festgesetzten Gebühren die Umsatzsteuer hinzutritt, soweit Leistungen ihr unterliegen. Kein Betrag des Tarifs ist geändert worden. Diese Fassung steht nicht im Ortsrecht, sondern nur im Ratsinformationssystem
  • Friedhofssatzung der Stadt Linnich vom 11. Juli 2019 beschlossen vom Rat der Stadt Linnich am 11. Juli 2019, ausgefertigt und bekannt gemacht von Bürgermeisterin Schunck-Zenker am 30. August 2019, nach Paragraf 33 in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung; sie hat die Friedhofsordnung vom 11.12.2003 aufgehoben. Quelle des Geltungsbereichs nach Paragraf 1, der Ruhezeiten nach Paragraf 11, der Grabarten nach den Paragrafen 14 bis 20, des Ausheb-Benutzungszwangs nach Paragraf 10 Absatz 1 und der Pflegeregeln nach den Paragrafen 17, 21 und 22. Das Dokument ist ein Scan ohne Textebene und mit 170 dpi gerendert gelesen worden. Inhaltsübersicht und Text sind in beide Richtungen verglichen worden: Die Übersicht kündigt die Paragrafen 1 bis 33 an, und alle 33 stehen auch im Text; ein Paragraf, der nur im Text steht, findet sich nicht
  • 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich, Anlage zur Drucksache B-186/2021 der Wortlaut, mit dem der Rat am 09.12.2021 die Ziffern I und II des Tarifs neu gefasst hat, in Kraft nach Artikel II am 01.01.2022. Er ist die Gegenprobe zur konsolidierten Fassung des Ortsrechts und stimmt in jedem Betrag mit ihr überein. Ein Unterschied besteht nur in der Schreibweise: Der Entwurf schreibt Doppel-Urnenstele, die konsolidierte Fassung Doppel-Urnenstelle
  • Beschlussvorlage B-186/2021 zur 5. Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 10.11.2021. Sie nennt das Gebührenmodell: eine Grundgebühr in Höhe von dreissig Prozent der betriebsbedingten Kosten, erstmals mit der Kalkulation von 2018 eingeführt, seit 2022 614,17 Euro statt zuvor 544,95 Euro, und die restlichen 152.536 Euro nach der Äquivalenzziffernmethode auf die Grabarten verteilt, wobei die Gewichtung der Grabarten untereinander beibehalten wurde. Grundlage sind 218.000 Euro betriebsbedingte Kosten je Jahr und 106 Bestattungen, der Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2020. Die Kostenunterdeckungen von 22.299 Euro für 2019 und 28.562 Euro für 2020 sind darin bis einschliesslich 2024 abgedeckt
  • Beschlussvorlage B-212/2022 zur 6. Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 17.11.2022. Sie begründet die neue Ziffer VIII mit Paragraf 2b Umsatzsteuergesetz: Die Stadt Linnich hatte von der gesetzlichen Option für die Weiterführung des bisherigen Rechts bis zum 31.12.2022 Gebrauch gemacht und musste das neue Umsatzsteuerrecht ab dem 01.01.2023 umsetzen. Die Beratungsfolge lautet Bau- und Liegenschaftsausschuss am 29.11.2022 und Stadtrat am 07.12.2022, das Beratungsergebnis beide Male einstimmig
  • 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich, Anlage zur Vorlage der Ratssitzung vom 13.12.2018 in Kraft nach Artikel II am 01.01.2019, hier als Vergleichsfassung für die Rechenprobe herangezogen. Ihre Sätze lauteten 2.197,00 Euro für das Einzelwahlgrab, 3.607,00 für das Doppelwahlgrab, 1.804,00 je weitere Stelle, 3.083,00 für das Tiefengrab, 1.666,00 für das Doppel-Urnengrab, 2.783,00 für die Doppel-Urnenstele, 800,00 für das Kindergrab, 1.056,00 für das Reihengrab, 634,00 für das Urnen-Reihengrab, 1.934,00 und 1.240,00 für die beiden Rasengräber, 1.679,00 und 1.112,00 für die beiden anonymen Gräber und 762,00 für das Aschestreufeld
  • 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Linnich vom 28.10.2020, Anlage zur Drucksache B-179/2020 sie hat die Ziffer III des Tarifs neu gefasst und dabei die Nummer 8 für die Bestattung eines Sternenkindes im Sternenkindergrabfeld mit 50,00 Euro eingefügt. Der Rat hat sie als Dringlichkeitsentscheidung getroffen und am 24.02.2021 genehmigt. Der Samstagszuschlag lautet in dieser Fassung auf die Ziffern 1 bis 8, in der konsolidierten Fassung des Ortsrechts dagegen auf die Ziffern 1 bis 6
  • Ortsrecht der Stadt Linnich Stand 06.09.2026. Der Abschnitt Bauwesen führt die Friedhofssatzung der Stadt Linnich, dort mit dem Datum 01.07.2019 statt des im Dokument genannten 11. Juli 2019, und die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe vom 16.12.2011; der Abschnitt Öffentliche Einrichtungen führt die Gebührensatzung für die Benutzung der Leichenhalle. Eine 6. Änderung der Friedhofsgebührensatzung ist dort nicht hinterlegt
  • Ratsinformationssystem der Stadt Linnich bei der kdvz Rhein-Erft-Rur, Recherche über Vorlagen, Beschlüsse, Niederschriften und Anlagen am 06.09.2026 durchsucht nach Friedhofsgebührensatzung mit 46 Dokumenten und 31 Anlagen, nach Friedhof mit 258 Dokumenten und 271 Anlagen und nach Rasentiefengrab. Die Treffer sind nach Datum sortiert; der jüngste zur Gebührensatzung ist die Ratssitzung vom 07.12.2022. Eine 7. Änderungssatzung gibt es nicht
  • Flyer Informationen über Grabarten und Beisetzungen der Stadt Linnich, Stand 05/2023 die Gebührenübersicht, die die Friedhofsverwaltung selbst herausgibt. Sie stimmt in jedem Betrag des Grabtarifs mit der 5. Änderung überein und nennt zusätzlich Belegung, Grundmasse und Grabmalhöhe je Grabart, die Standorte der nur örtlich vorhandenen Grabarten und den Satz, die Nutzung der Aufbahrungshalle sei keine Pflicht. Die Leichenhallengebühren nennt der Flyer noch mit 320,00 und 110,00 Euro und ist insoweit durch die 3. Änderung vom 13.12.2023 überholt
  • Seite Friedhofsangelegenheiten in der virtuellen Verwaltung der Stadt Linnich Stand 06.09.2026; sie ordnet die Friedhofsangelegenheiten dem Fachbereich 2 für Finanzen, Immobilien- und Gebäudemanagement zu und nennt Frau Ilona Derichs unter 02462 9908212 und Herrn Hans Ritz unter 02462 9908218 als Sachbearbeitung
  • Beschlussvorlage B-59/2026, Anregung nach Paragraf 14 der Hauptsatzung: Rasentiefengrab als neue Grabart auf den städtischen Friedhöfen vom 04.05.2026, beraten im Haupt- und Beschwerdeausschuss am 14.07.2026. Sie beschreibt Rasenreihengrabstätten und Tiefenwahlgrabstätten ausführlich und stellt fest, dass die Stadt beide auf allen städtischen Friedhöfen anbietet. Zum Rasenreihengrab heisst es wörtlich, für die Verantwortlichen sei diese Grabart gänzlich pflegefrei. Die Verwaltung hat vorgeschlagen, die Anregung zurückzuweisen; der Ausschuss hat die Beschlussfassung einstimmig vertagt und die Sache an den Bau- und Liegenschaftsausschuss verwiesen, weil die Kosten erst mit einer kompletten Neukalkulation zum Jahresende ermittelt werden können
  • Mitteilungsvorlage M-38/2026, Genehmigung der Haushaltssatzung der Stadt Linnich für das Haushaltsjahr 2026 vom 26.08.2026. Die Kommunalaufsicht des Kreises Düren hat die Haushaltssatzung 2026 mit Verfügung vom 14.07.2026 genehmigt, und zwar mit zwei Auflagen; die zweite lautet, die Gebührenberechnung der Friedhofsgebühren neu zu kalkulieren und hierüber bis zum 01.10.2026 zu berichten. Dieselbe Auflage stand nach der Mitteilungsvorlage M-43/2025 schon in der Genehmigung für 2025, dort mit dem Berichtstermin 01.09.2025
  • Gebührensatzung für die Benutzung der Leichenhalle der Stadt Linnich vom 28.03.2014 in der Fassung der 3. Änderung vom 13.12.2023 konsolidierte Fassung im Ortsrecht unter Öffentliche Einrichtungen, mit den Änderungen vom 16.11.2017, 12.12.2022 und 13.12.2023. Sie regelt die Kühlzellen, den Verabschiedungsraum und den Hygieneraum der Leichenhalle in der Schützengasse in Linnich und trägt dieselbe Umsatzsteuerbestimmung wie die Friedhofsgebührensatzung seit ihrer 6. Änderung
  • Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Linnich am 06.09.2026 durchgesehen. Die Seite zeigt nur, was gerade an der Bekanntmachungstafel vor dem Rathaus aushängt, im September 2026 also Sitzungsbekanntmachungen und die 2. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für den Reisemobilstellplatz. Eine Friedhofsvorschrift steht nicht darunter, und ein durchsuchbares Archiv führt die Stadt an dieser Stelle nicht
  • Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.