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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05962040

Alle 11 Friedhöfe in Menden (Sauerland)

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

02373 903-1418
Stadt Menden (Sauerland), Friedhofsverwaltung, Raum A 028

58706 Menden (Sauerland)

2.580,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrab für Sargbestattungen, eine Grabstelle

919,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Reihengrab für anonyme Urnenbestattungen auf dem Waldfriedhof Am Limberg, eine Grabstelle

11
Friedhöfe mit Namen

1 weitere Flächen ohne Namen

Die 11 Friedhöfe in Menden (Sauerland) nehmen zusammen 30,5 ha ein

Kurz beantwortet

Menden (Sauerland) hat 11 benannte Friedhöfe mit zusammen 30,5 ha. Der größte ist Waldfriedhof Am Limberg mit 13,9 ha, am nächsten am Ortskern liegt Alter Evangelischer Friedhof mit 200 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Menden (Sauerland) abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Waldfriedhof Am Limberg ist der größte mit 13,9 ha, in der Mitte liegen sie bei 8.330 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 200 m entfernt, der entlegenste 5,1 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 11 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 10 von 11 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 7 der 11 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Menden (Sauerland) rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Menden (Sauerland), Friedhofsverwaltung, Raum A 028

Neumarkt 5
58706 Menden (Sauerland)
02373 903-1418
Sprechzeiten
Montag bis Mittwoch und Freitag 8:15 bis 12:30 Uhr
Donnerstag 8:15 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Menden (Sauerland) im Netz

Die 11 Friedhöfe in Menden (Sauerland), der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Waldfriedhof Am Limberg13,9 ha2 km3 Anlagen, nächste 300 mFriedhof Limberg, 290 mBus ALF26keine Angabe
Katholischer Friedhof6,8 ha950 m5 Anlagen, nächste 90 mWerringser Straße, 90 mBus BB1christlich, römisch-katholisch
Friedhof Lendringsen3,1 ha3,9 km12 Anlagen, nächste 260 mLendringsen Friedhof, 100 mBus 21christlich
Evang. Friedhof 'Am Hahnenbusch'2,6 ha1,1 km8 Anlagen, nächste 220 mBischof-Henninghaus-Straße, 270 mBus 24, Bus BB1evangelisch
Katholischer Friedhof Halingen9.000 m²5,1 km1 Anlagen, nächste 60 mKirche, 450 mBus 27christlich
Alter Evangelischer Friedhof8.330 m²200 m18 Anlagen, nächste 130 mHeimkerweg, 90 mBus 24christlich, evangelisch
Wietholz7.400 m²3,3 km5 Anlagen, nächste 250 mHolzener Dorfstraße, 490 mBus 27christlich, lutherisch
Schwittener Friedhof6.480 m²2,7 km1 Anlagen, nächste 60 mNußbaumweg, 330 mBus R44christlich
Menden-Barge5.760 m²4,8 kmkeine erfasstBarge, 90 mBus ALF26keine Angabe
Friedhof2.830 m²3,8 km2 Anlagen, nächste 40 mOberoesbern Kirche, 50 mBus ALF26keine Angabe
Alter jüdischer Friedhof1.190 m²640 m21 Anlagen, nächste 110 mNordwall, 130 mBus 1, Bus 21, Bus 22, Bus 23jüdisch
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Menden (Sauerland) kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Hamm27,6 km1.541,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Nutzungszeit 25 Jahre947,00 €Urnenreihen- oder Urnenwahlgrabstelle, Nutzungszeit 20 Jahre
Hagen23,8 km1.790,00 €Einzelgrabstätte Sargbestattung1.375,00 €Einzelgrabstätte Urnen- oder Aschenbestattung
Warstein35,5 km1.797,00 €Reihengrab im Grabkammersystem, Ruhefrist 15 Jahre1.726,00 €Pflegefreies Urnengrab einschliesslich Grabplatte, Ruhefrist 30 Jahre
Meschede35,6 km1.850,00 €Erdreihengrab1.345,00 €Urnenreihengrab
Lüdenscheid26,9 km1.995,29 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab fünf Jahren728,04 €Anonyme Urnenreihengrabstätte
Unna11,9 km2.292,08 €Erdreihengrabstätte mit Pflegeverpflichtung2.152,10 €Urnenreihengrabstätte mit Pflegeverpflichtung
Bergkamen24,2 km2.350,00 €Reihengrabstelle für Personen über 5 Jahre1.040,00 €Anonyme Urnengrabstelle als Reihengrab
Schwerte15,6 km2.490,00 €Reihengrab für Sargbeisetzungen von Personen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Nutzungszeit 25 Jahre1.396,00 €Urnenreihengrab, Nutzungszeit 25 Jahre
Am meisten zu sparenbis 35,6 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Menden (Sauerland) kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Menden (Sauerland) für die städt. Friedhöfe, Neufassung des Paragrafen 3, vom 25.11.2025, öffentlich bekannt gemacht am 08.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrab für Sargbestattungen, eine GrabstelleDie günstigste Erdbestattung in Menden. Die Ruhezeit für Verstorbene über fünf Jahre beträgt nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung dreißig Jahre; das Reihengrab wird nach Paragraf 11 Absatz 1 nur für diese Dauer abgegeben und ist deshalb nicht verlängerbar. Die Grabstättengebühr entspricht fünfundvierzig Euro je Jahr.1.350,00 €1.230,00 €2.580,00 €30Paragraf 3 Ziffer 1.1 und Ziffer 2.1 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025
Reihengrab für anonyme Sargbestattungen auf dem Waldfriedhof Am Limberg, eine GrabstelleParagraf 15 a Absatz 2 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, die Pflege dieser Grabstätten obliege ausschließlich der Friedhofsverwaltung und die Angehörigen hätten auf Gestaltung und Pflege keinen Einfluss. Die Grabstätte wird nach Absatz 1 als Rasenfläche angelegt und erhält keinen Hinweis auf die Person des Verstorbenen. Anonyme Sargbestattungen sind nach dem Gebührenmerkblatt nur auf dem Waldfriedhof Am Limberg möglich.1.350,00 €1.230,00 €2.580,00 €30Paragraf 3 Ziffer 1.1 und Ziffer 2.1 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025, Paragraf 15 a der Friedhofssatzung
Wahlgrab für Sargbestattungen, zwei GrabstellenDie Grabstättengebühr beträgt 1.350 Euro je Grabstelle. Wir setzen zwei Grabstellen an, weil Wahlgrabstätten nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung mit mindestens zwei und höchstens vier Grabstellen eingerichtet werden; eine einzelne Grabstelle ist nicht zu haben. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 12 Absatz 1 dreißig Jahre und ist verlängerbar.2.700,00 €1.230,00 €3.930,00 €30Paragraf 3 Ziffer 1.1 und Ziffer 2.1 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025, Paragraf 12 der Friedhofssatzung
Kindergrab bis Ende des 5. Lebensjahres, Sargbestattung, eine GrabstelleDie Ruhezeit für Verstorbene bis zu fünf Jahren beträgt nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung fünfundzwanzig Jahre. Die Bestattungsgebühr nach Ziffer 2.4 gilt auch für Totgeburten. Die Grabstättengebühr entspricht 31,36 Euro je Jahr.784,00 €490,00 €1.274,00 €25Paragraf 3 Ziffer 1.2 und Ziffer 2.4 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025
Reihengrab für Urnenbestattungen, eine GrabstelleDie günstigste Grabart in Menden, die nicht pflegefrei ist. Die Ruhezeit für Urnenbestattungen beträgt nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung fünfundzwanzig Jahre. Die Grabstättengebühr entspricht 25,96 Euro je Jahr.649,00 €330,00 €979,00 €25Paragraf 3 Ziffer 1.4 und Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025
Wahlgrab für Urnenbestattungen, zwei GrabstellenDie Grabstättengebühr beträgt 649 Euro je Grabstelle; wir setzen zwei Grabstellen an, weil Wahlgrabstätten nur so vergeben werden. An Urnenwahlgrabstätten wird das Nutzungsrecht nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung für fünfundzwanzig Jahre verliehen.1.298,00 €330,00 €1.628,00 €25Paragraf 3 Ziffer 1.4 und Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025, Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung
Reihengrab für Urnenbestattungen am Baum auf dem Waldfriedhof Am Limberg, eine GrabstelleDer Tarif bezeichnet die Ziffer 1.5 selbst als pflegefrei. Das Gebührenmerkblatt der Stadt führt die Baumbestattung unter der Überschrift Pflegefrei und nennt die Pflege durch die Friedhofsgärtner; Grabschmuck ist nach Paragraf 13 a Absatz 4 der Friedhofssatzung nicht gestattet. Die Grabstättengebühr entspricht 34,16 Euro je Jahr und liegt damit 205 Euro über der eines gewöhnlichen Urnenreihengrabs.854,00 €330,00 €1.184,00 €25Paragraf 3 Ziffer 1.5 und Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025
Wahlgrab für Urnenbestattungen am Baum auf dem Waldfriedhof Am Limberg, zwei GrabstellenDer Tarif bezeichnet die Ziffer 1.5 selbst als pflegefrei. An jedem Bestattungsbaum werden nach Paragraf 13 a Absatz 2 der Friedhofssatzung zwölf Urnengrabstätten mit höchstens vier Grabstellen angeboten. Die Grabstättengebühr beträgt 854 Euro je Grabstelle.1.708,00 €330,00 €2.038,00 €25Paragraf 3 Ziffer 1.5 und Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025, Paragraf 13 a der Friedhofssatzung
Reihengrab für Urnenbestattungen im Gemeinschaftsfeld auf dem Friedhof Lendringsen, eine GrabstelleDer Tarif bezeichnet die Ziffer 1.6 selbst als pflegefrei. Das Gebührenmerkblatt der Stadt führt das Gemeinschaftsfeld unter der Überschrift Pflegefrei und nennt die Pflege durch die Friedhofsgärtner; Blumenschmuck und Einwegkerzen sind nur auf dem gepflasterten Bereich an der Stele zulässig. Die Grabstättengebühr entspricht 31,16 Euro je Jahr.779,00 €330,00 €1.109,00 €25Paragraf 3 Ziffer 1.6 und Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025
Wahlgrab für Urnenbestattungen im Gemeinschaftsfeld auf dem Friedhof Lendringsen, zwei GrabstellenDer Tarif bezeichnet die Ziffer 1.6 selbst als pflegefrei. Die Grabstättengebühr beträgt 779 Euro je Grabstelle. Nach dem Gebührenmerkblatt ist die Verlängerung bis zum Ruhezeitende der zweiten verstorbenen Person möglich.1.558,00 €330,00 €1.888,00 €25Paragraf 3 Ziffer 1.6 und Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025
Urnenfach im Kolumbarium auf dem Waldfriedhof Am Limberg, DoppelgrabstätteDer Betrag gilt für das gesamte Fach mit Zweierbelegung. Im Kolumbarium werden nach Paragraf 13 b Absatz 2 der Friedhofssatzung nur Doppelgrabstätten angeboten, die Ruhezeit beträgt zwanzig Jahre, anschließend werden die Aschen vom Friedhofspersonal erdbeigesetzt. Die Nische wird nach Absatz 3 vom Friedhofspersonal mit einer Natursteinplatte verschlossen. Die Grabstättengebühr entspricht 77 Euro je Jahr und Fach.1.540,00 €330,00 €1.870,00 €20Paragraf 3 Ziffer 1.3 und Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025, Paragraf 13 b der Friedhofssatzung
Reihengrab für anonyme Urnenbestattungen auf dem Waldfriedhof Am Limberg, eine GrabstelleDas günstigste Grab in Menden. Paragraf 15 a Absatz 2 der Friedhofssatzung weist die Pflege ausschließlich der Friedhofsverwaltung zu; die Angehörigen haben nach Absatz 3 keinen Anspruch auf Auskunft über die Lage der Urne. Die Bestattungsgebühr für die anonyme Urnenbestattung liegt nach Ziffer 2.3 mit 270 Euro sechzig Euro unter der gewöhnlichen.649,00 €270,00 €919,00 €25Paragraf 3 Ziffer 1.4 und Ziffer 2.3 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025, Paragraf 15 a der Friedhofssatzung
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Menden (Sauerland)

Häufige Fragen zu Menden (Sauerland)

Wie viele Friedhöfe gibt es in Menden (Sauerland)?
In Menden (Sauerland) sind 11 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 30,5 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Menden (Sauerland)?
Waldfriedhof Am Limberg ist mit 13,9 ha der größte Friedhof in Menden (Sauerland). Er liegt 2 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Menden (Sauerland)?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Menden (Sauerland) gelten 30 Jahre für Sargbestattung Verstorbener über fünf Jahre nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Sargbestattung Verstorbener bis zu fünf Jahren nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Urnenbestattung nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Urnenbestattung im Kolumbarium nach Paragraf 13 b Absatz 2 der Friedhofssatzung.
Was kostet ein Grab in Menden (Sauerland)?
Ein Grab in Menden (Sauerland) kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Reihengrab für anonyme Urnenbestattungen auf dem Waldfriedhof Am Limberg, eine Grabstelle mit 919,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Menden (Sauerland) für die städt. Friedhöfe, Neufassung des Paragrafen 3, vom 25.11.2025, öffentlich bekannt gemacht am 08.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026.
Wer ist für die Friedhöfe in Menden (Sauerland) zuständig?
Für die Friedhöfe in Menden (Sauerland) ist Stadt Menden (Sauerland), Friedhofsverwaltung, Raum A 028 zuständig, Neumarkt 5, 58706 Menden (Sauerland), Telefon 02373 903-1418. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Menden (Sauerland), die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.