Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05962040
Alle 11 Friedhöfe in Menden (Sauerland)
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 02373 903-1418
- Stadt Menden (Sauerland), Friedhofsverwaltung, Raum A 028
- 2.580,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 919,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 11
- Friedhöfe mit Namen
58706 Menden (Sauerland)
Reihengrab für Sargbestattungen, eine Grabstelle
Reihengrab für anonyme Urnenbestattungen auf dem Waldfriedhof Am Limberg, eine Grabstelle
1 weitere Flächen ohne Namen
Die 11 Friedhöfe in Menden (Sauerland) nehmen zusammen 30,5 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Waldfriedhof Am Limberg ist der größte mit 13,9 ha, in der Mitte liegen sie bei 8.330 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 200 m entfernt, der entlegenste 5,1 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 11 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 10 von 11 haben eine erfasste Parkanlage.
Bei 7 der 11 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Menden (Sauerland) rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Menden (Sauerland), Friedhofsverwaltung, Raum A 028
Neumarkt 558706 Menden (Sauerland)
02373 903-1418
- Sprechzeiten
- Montag bis Mittwoch und Freitag 8:15 bis 12:30 UhrDonnerstag 8:15 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhr
Die 11 Friedhöfe in Menden (Sauerland), der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Waldfriedhof Am Limberg | 13,9 ha | 2 km | 3 Anlagen, nächste 300 m | Friedhof Limberg, 290 mBus ALF26 | keine Angabe |
| Katholischer Friedhof | 6,8 ha | 950 m | 5 Anlagen, nächste 90 m | Werringser Straße, 90 mBus BB1 | christlich, römisch-katholisch |
| Friedhof Lendringsen | 3,1 ha | 3,9 km | 12 Anlagen, nächste 260 m | Lendringsen Friedhof, 100 mBus 21 | christlich |
| Evang. Friedhof 'Am Hahnenbusch' | 2,6 ha | 1,1 km | 8 Anlagen, nächste 220 m | Bischof-Henninghaus-Straße, 270 mBus 24, Bus BB1 | evangelisch |
| Katholischer Friedhof Halingen | 9.000 m² | 5,1 km | 1 Anlagen, nächste 60 m | Kirche, 450 mBus 27 | christlich |
| Alter Evangelischer Friedhof | 8.330 m² | 200 m | 18 Anlagen, nächste 130 m | Heimkerweg, 90 mBus 24 | christlich, evangelisch |
| Wietholz | 7.400 m² | 3,3 km | 5 Anlagen, nächste 250 m | Holzener Dorfstraße, 490 mBus 27 | christlich, lutherisch |
| Schwittener Friedhof | 6.480 m² | 2,7 km | 1 Anlagen, nächste 60 m | Nußbaumweg, 330 mBus R44 | christlich |
| Menden-Barge | 5.760 m² | 4,8 km | keine erfasst | Barge, 90 mBus ALF26 | keine Angabe |
| Friedhof | 2.830 m² | 3,8 km | 2 Anlagen, nächste 40 m | Oberoesbern Kirche, 50 mBus ALF26 | keine Angabe |
| Alter jüdischer Friedhof | 1.190 m² | 640 m | 21 Anlagen, nächste 110 m | Nordwall, 130 mBus 1, Bus 21, Bus 22, Bus 23 | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Menden (Sauerland) kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Hamm | 27,6 km | 1.541,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Nutzungszeit 25 Jahre | 947,00 €Urnenreihen- oder Urnenwahlgrabstelle, Nutzungszeit 20 Jahre |
| Hagen | 23,8 km | 1.790,00 €Einzelgrabstätte Sargbestattung | 1.375,00 €Einzelgrabstätte Urnen- oder Aschenbestattung |
| Warstein | 35,5 km | 1.797,00 €Reihengrab im Grabkammersystem, Ruhefrist 15 Jahre | 1.726,00 €Pflegefreies Urnengrab einschliesslich Grabplatte, Ruhefrist 30 Jahre |
| Meschede | 35,6 km | 1.850,00 €Erdreihengrab | 1.345,00 €Urnenreihengrab |
| Lüdenscheid | 26,9 km | 1.995,29 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab fünf Jahren | 728,04 €Anonyme Urnenreihengrabstätte |
| Unna | 11,9 km | 2.292,08 €Erdreihengrabstätte mit Pflegeverpflichtung | 2.152,10 €Urnenreihengrabstätte mit Pflegeverpflichtung |
| Bergkamen | 24,2 km | 2.350,00 €Reihengrabstelle für Personen über 5 Jahre | 1.040,00 €Anonyme Urnengrabstelle als Reihengrab |
| Schwerte | 15,6 km | 2.490,00 €Reihengrab für Sargbeisetzungen von Personen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Nutzungszeit 25 Jahre | 1.396,00 €Urnenreihengrab, Nutzungszeit 25 Jahre |
| Am meisten zu sparen | bis 35,6 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Menden (Sauerland) kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Menden (Sauerland) für die städt. Friedhöfe, Neufassung des Paragrafen 3, vom 25.11.2025, öffentlich bekannt gemacht am 08.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Sargbestattungen, eine GrabstelleDie günstigste Erdbestattung in Menden. Die Ruhezeit für Verstorbene über fünf Jahre beträgt nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung dreißig Jahre; das Reihengrab wird nach Paragraf 11 Absatz 1 nur für diese Dauer abgegeben und ist deshalb nicht verlängerbar. Die Grabstättengebühr entspricht fünfundvierzig Euro je Jahr. | 1.350,00 € | 1.230,00 € | 2.580,00 € | 30 | Paragraf 3 Ziffer 1.1 und Ziffer 2.1 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025 |
| Reihengrab für anonyme Sargbestattungen auf dem Waldfriedhof Am Limberg, eine GrabstelleParagraf 15 a Absatz 2 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, die Pflege dieser Grabstätten obliege ausschließlich der Friedhofsverwaltung und die Angehörigen hätten auf Gestaltung und Pflege keinen Einfluss. Die Grabstätte wird nach Absatz 1 als Rasenfläche angelegt und erhält keinen Hinweis auf die Person des Verstorbenen. Anonyme Sargbestattungen sind nach dem Gebührenmerkblatt nur auf dem Waldfriedhof Am Limberg möglich. | 1.350,00 € | 1.230,00 € | 2.580,00 € | 30 | Paragraf 3 Ziffer 1.1 und Ziffer 2.1 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025, Paragraf 15 a der Friedhofssatzung |
| Wahlgrab für Sargbestattungen, zwei GrabstellenDie Grabstättengebühr beträgt 1.350 Euro je Grabstelle. Wir setzen zwei Grabstellen an, weil Wahlgrabstätten nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung mit mindestens zwei und höchstens vier Grabstellen eingerichtet werden; eine einzelne Grabstelle ist nicht zu haben. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 12 Absatz 1 dreißig Jahre und ist verlängerbar. | 2.700,00 € | 1.230,00 € | 3.930,00 € | 30 | Paragraf 3 Ziffer 1.1 und Ziffer 2.1 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025, Paragraf 12 der Friedhofssatzung |
| Kindergrab bis Ende des 5. Lebensjahres, Sargbestattung, eine GrabstelleDie Ruhezeit für Verstorbene bis zu fünf Jahren beträgt nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung fünfundzwanzig Jahre. Die Bestattungsgebühr nach Ziffer 2.4 gilt auch für Totgeburten. Die Grabstättengebühr entspricht 31,36 Euro je Jahr. | 784,00 € | 490,00 € | 1.274,00 € | 25 | Paragraf 3 Ziffer 1.2 und Ziffer 2.4 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025 |
| Reihengrab für Urnenbestattungen, eine GrabstelleDie günstigste Grabart in Menden, die nicht pflegefrei ist. Die Ruhezeit für Urnenbestattungen beträgt nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung fünfundzwanzig Jahre. Die Grabstättengebühr entspricht 25,96 Euro je Jahr. | 649,00 € | 330,00 € | 979,00 € | 25 | Paragraf 3 Ziffer 1.4 und Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025 |
| Wahlgrab für Urnenbestattungen, zwei GrabstellenDie Grabstättengebühr beträgt 649 Euro je Grabstelle; wir setzen zwei Grabstellen an, weil Wahlgrabstätten nur so vergeben werden. An Urnenwahlgrabstätten wird das Nutzungsrecht nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung für fünfundzwanzig Jahre verliehen. | 1.298,00 € | 330,00 € | 1.628,00 € | 25 | Paragraf 3 Ziffer 1.4 und Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025, Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung |
| Reihengrab für Urnenbestattungen am Baum auf dem Waldfriedhof Am Limberg, eine GrabstelleDer Tarif bezeichnet die Ziffer 1.5 selbst als pflegefrei. Das Gebührenmerkblatt der Stadt führt die Baumbestattung unter der Überschrift Pflegefrei und nennt die Pflege durch die Friedhofsgärtner; Grabschmuck ist nach Paragraf 13 a Absatz 4 der Friedhofssatzung nicht gestattet. Die Grabstättengebühr entspricht 34,16 Euro je Jahr und liegt damit 205 Euro über der eines gewöhnlichen Urnenreihengrabs. | 854,00 € | 330,00 € | 1.184,00 € | 25 | Paragraf 3 Ziffer 1.5 und Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025 |
| Wahlgrab für Urnenbestattungen am Baum auf dem Waldfriedhof Am Limberg, zwei GrabstellenDer Tarif bezeichnet die Ziffer 1.5 selbst als pflegefrei. An jedem Bestattungsbaum werden nach Paragraf 13 a Absatz 2 der Friedhofssatzung zwölf Urnengrabstätten mit höchstens vier Grabstellen angeboten. Die Grabstättengebühr beträgt 854 Euro je Grabstelle. | 1.708,00 € | 330,00 € | 2.038,00 € | 25 | Paragraf 3 Ziffer 1.5 und Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025, Paragraf 13 a der Friedhofssatzung |
| Reihengrab für Urnenbestattungen im Gemeinschaftsfeld auf dem Friedhof Lendringsen, eine GrabstelleDer Tarif bezeichnet die Ziffer 1.6 selbst als pflegefrei. Das Gebührenmerkblatt der Stadt führt das Gemeinschaftsfeld unter der Überschrift Pflegefrei und nennt die Pflege durch die Friedhofsgärtner; Blumenschmuck und Einwegkerzen sind nur auf dem gepflasterten Bereich an der Stele zulässig. Die Grabstättengebühr entspricht 31,16 Euro je Jahr. | 779,00 € | 330,00 € | 1.109,00 € | 25 | Paragraf 3 Ziffer 1.6 und Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025 |
| Wahlgrab für Urnenbestattungen im Gemeinschaftsfeld auf dem Friedhof Lendringsen, zwei GrabstellenDer Tarif bezeichnet die Ziffer 1.6 selbst als pflegefrei. Die Grabstättengebühr beträgt 779 Euro je Grabstelle. Nach dem Gebührenmerkblatt ist die Verlängerung bis zum Ruhezeitende der zweiten verstorbenen Person möglich. | 1.558,00 € | 330,00 € | 1.888,00 € | 25 | Paragraf 3 Ziffer 1.6 und Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025 |
| Urnenfach im Kolumbarium auf dem Waldfriedhof Am Limberg, DoppelgrabstätteDer Betrag gilt für das gesamte Fach mit Zweierbelegung. Im Kolumbarium werden nach Paragraf 13 b Absatz 2 der Friedhofssatzung nur Doppelgrabstätten angeboten, die Ruhezeit beträgt zwanzig Jahre, anschließend werden die Aschen vom Friedhofspersonal erdbeigesetzt. Die Nische wird nach Absatz 3 vom Friedhofspersonal mit einer Natursteinplatte verschlossen. Die Grabstättengebühr entspricht 77 Euro je Jahr und Fach. | 1.540,00 € | 330,00 € | 1.870,00 € | 20 | Paragraf 3 Ziffer 1.3 und Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025, Paragraf 13 b der Friedhofssatzung |
| Reihengrab für anonyme Urnenbestattungen auf dem Waldfriedhof Am Limberg, eine GrabstelleDas günstigste Grab in Menden. Paragraf 15 a Absatz 2 der Friedhofssatzung weist die Pflege ausschließlich der Friedhofsverwaltung zu; die Angehörigen haben nach Absatz 3 keinen Anspruch auf Auskunft über die Lage der Urne. Die Bestattungsgebühr für die anonyme Urnenbestattung liegt nach Ziffer 2.3 mit 270 Euro sechzig Euro unter der gewöhnlichen. | 649,00 € | 270,00 € | 919,00 € | 25 | Paragraf 3 Ziffer 1.4 und Ziffer 2.3 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025, Paragraf 15 a der Friedhofssatzung |
Häufige Fragen zu Menden (Sauerland)
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Menden (Sauerland)?
- In Menden (Sauerland) sind 11 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 30,5 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Menden (Sauerland)?
- Waldfriedhof Am Limberg ist mit 13,9 ha der größte Friedhof in Menden (Sauerland). Er liegt 2 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Menden (Sauerland)?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Menden (Sauerland) gelten 30 Jahre für Sargbestattung Verstorbener über fünf Jahre nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Sargbestattung Verstorbener bis zu fünf Jahren nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Urnenbestattung nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Urnenbestattung im Kolumbarium nach Paragraf 13 b Absatz 2 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Menden (Sauerland)?
- Ein Grab in Menden (Sauerland) kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Reihengrab für anonyme Urnenbestattungen auf dem Waldfriedhof Am Limberg, eine Grabstelle mit 919,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Menden (Sauerland) für die städt. Friedhöfe, Neufassung des Paragrafen 3, vom 25.11.2025, öffentlich bekannt gemacht am 08.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026.
- Wer ist für die Friedhöfe in Menden (Sauerland) zuständig?
- Für die Friedhöfe in Menden (Sauerland) ist Stadt Menden (Sauerland), Friedhofsverwaltung, Raum A 028 zuständig, Neumarkt 5, 58706 Menden (Sauerland), Telefon 02373 903-1418. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Menden (Sauerland), die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Menden (Sauerland) für die städt. Friedhöfe, Neufassung des Paragrafen 3 vom 25.11.2025, öffentlich bekannt gemacht am 08.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026
- Gebührensatzung der Stadt Menden (Sauerland) für die städt. Friedhöfe, Ortsrecht 5.11, Lesefassung mit den unveränderten Paragrafen 1, 2, 4 und 5 vom 16.03.2005, Lesefassung mit dem Stand Januar 2023, deren Paragraf 3 durch die Änderungssatzung vom 25.11.2025 ersetzt worden ist
- Satzung der Stadt Menden (Sauerland) für die städt. Friedhöfe, Friedhofssatzung, Ortsrecht 5.10 vom 10.12.2003, Lesefassung mit dem Stand Januar 2017, zuletzt geändert am 06.01.2017
- Bestattungsgebühren auf den Städtischen Friedhöfen Waldfriedhof Am Limberg und Lendringsen, Merkblatt der Friedhofsverwaltung gültig ab dem 01.01.2026
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.