Menden (Sauerland), Nordrhein-Westfalen, AGS 05962040
Friedhofsgebühren in Menden (Sauerland), jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Menden (Sauerland) für die städt. Friedhöfe, Neufassung des Paragrafen 3, vom 25.11.2025, öffentlich bekannt gemacht am 08.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Menden (Sauerland) und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Menden (Sauerland), Friedhofsverwaltung.
- 919,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 3.930,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 12
- Grabarten in der Satzung
- 30 Jahre
- Ruhefrist, Sargbestattung Verstorbener über fünf Jahre
Reihengrab für anonyme Urnenbestattungen auf dem Waldfriedhof Am Limberg, eine Grabstelle, mit Beisetzung
Wahlgrab für Sargbestattungen, zwei Grabstellen, mit Beisetzung
Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Menden (Sauerland) kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
4 Grabarten für die Erdbestattung in Menden (Sauerland)
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Sargbestattungen, eine GrabstelleDie günstigste Erdbestattung in Menden. Die Ruhezeit für Verstorbene über fünf Jahre beträgt nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung dreißig Jahre; das Reihengrab wird nach Paragraf 11 Absatz 1 nur für diese Dauer abgegeben und ist deshalb nicht verlängerbar. Die Grabstättengebühr entspricht fünfundvierzig Euro je Jahr. | 1.350,00 € | 1.230,00 € | 2.580,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Ziffer 1.1 und Ziffer 2.1 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025 |
| Reihengrab für anonyme Sargbestattungen auf dem Waldfriedhof Am Limberg, eine GrabstelleParagraf 15 a Absatz 2 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, die Pflege dieser Grabstätten obliege ausschließlich der Friedhofsverwaltung und die Angehörigen hätten auf Gestaltung und Pflege keinen Einfluss. Die Grabstätte wird nach Absatz 1 als Rasenfläche angelegt und erhält keinen Hinweis auf die Person des Verstorbenen. Anonyme Sargbestattungen sind nach dem Gebührenmerkblatt nur auf dem Waldfriedhof Am Limberg möglich. | 1.350,00 € | 1.230,00 € | 2.580,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Ziffer 1.1 und Ziffer 2.1 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025, Paragraf 15 a der Friedhofssatzung |
| Wahlgrab für Sargbestattungen, zwei GrabstellenDie Grabstättengebühr beträgt 1.350 Euro je Grabstelle. Wir setzen zwei Grabstellen an, weil Wahlgrabstätten nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung mit mindestens zwei und höchstens vier Grabstellen eingerichtet werden; eine einzelne Grabstelle ist nicht zu haben. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 12 Absatz 1 dreißig Jahre und ist verlängerbar. | 2.700,00 € | 1.230,00 € | 3.930,00 € | 30 J. | Paragraf 3 Ziffer 1.1 und Ziffer 2.1 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025, Paragraf 12 der Friedhofssatzung |
| Kindergrab bis Ende des 5. Lebensjahres, Sargbestattung, eine GrabstelleDie Ruhezeit für Verstorbene bis zu fünf Jahren beträgt nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung fünfundzwanzig Jahre. Die Bestattungsgebühr nach Ziffer 2.4 gilt auch für Totgeburten. Die Grabstättengebühr entspricht 31,36 Euro je Jahr. | 784,00 € | 490,00 € | 1.274,00 € | 25 J. | Paragraf 3 Ziffer 1.2 und Ziffer 2.4 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025 |
8 Grabarten für die Urne in Menden (Sauerland)
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Urnenbestattungen, eine GrabstelleDie günstigste Grabart in Menden, die nicht pflegefrei ist. Die Ruhezeit für Urnenbestattungen beträgt nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung fünfundzwanzig Jahre. Die Grabstättengebühr entspricht 25,96 Euro je Jahr. | 649,00 € | 330,00 € | 979,00 € | 25 J. | Paragraf 3 Ziffer 1.4 und Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025 |
| Wahlgrab für Urnenbestattungen, zwei GrabstellenDie Grabstättengebühr beträgt 649 Euro je Grabstelle; wir setzen zwei Grabstellen an, weil Wahlgrabstätten nur so vergeben werden. An Urnenwahlgrabstätten wird das Nutzungsrecht nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung für fünfundzwanzig Jahre verliehen. | 1.298,00 € | 330,00 € | 1.628,00 € | 25 J. | Paragraf 3 Ziffer 1.4 und Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025, Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung |
| Reihengrab für Urnenbestattungen am Baum auf dem Waldfriedhof Am Limberg, eine GrabstelleDer Tarif bezeichnet die Ziffer 1.5 selbst als pflegefrei. Das Gebührenmerkblatt der Stadt führt die Baumbestattung unter der Überschrift Pflegefrei und nennt die Pflege durch die Friedhofsgärtner; Grabschmuck ist nach Paragraf 13 a Absatz 4 der Friedhofssatzung nicht gestattet. Die Grabstättengebühr entspricht 34,16 Euro je Jahr und liegt damit 205 Euro über der eines gewöhnlichen Urnenreihengrabs. | 854,00 € | 330,00 € | 1.184,00 € | 25 J. | Paragraf 3 Ziffer 1.5 und Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025 |
| Wahlgrab für Urnenbestattungen am Baum auf dem Waldfriedhof Am Limberg, zwei GrabstellenDer Tarif bezeichnet die Ziffer 1.5 selbst als pflegefrei. An jedem Bestattungsbaum werden nach Paragraf 13 a Absatz 2 der Friedhofssatzung zwölf Urnengrabstätten mit höchstens vier Grabstellen angeboten. Die Grabstättengebühr beträgt 854 Euro je Grabstelle. | 1.708,00 € | 330,00 € | 2.038,00 € | 25 J. | Paragraf 3 Ziffer 1.5 und Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025, Paragraf 13 a der Friedhofssatzung |
| Reihengrab für Urnenbestattungen im Gemeinschaftsfeld auf dem Friedhof Lendringsen, eine GrabstelleDer Tarif bezeichnet die Ziffer 1.6 selbst als pflegefrei. Das Gebührenmerkblatt der Stadt führt das Gemeinschaftsfeld unter der Überschrift Pflegefrei und nennt die Pflege durch die Friedhofsgärtner; Blumenschmuck und Einwegkerzen sind nur auf dem gepflasterten Bereich an der Stele zulässig. Die Grabstättengebühr entspricht 31,16 Euro je Jahr. | 779,00 € | 330,00 € | 1.109,00 € | 25 J. | Paragraf 3 Ziffer 1.6 und Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025 |
| Wahlgrab für Urnenbestattungen im Gemeinschaftsfeld auf dem Friedhof Lendringsen, zwei GrabstellenDer Tarif bezeichnet die Ziffer 1.6 selbst als pflegefrei. Die Grabstättengebühr beträgt 779 Euro je Grabstelle. Nach dem Gebührenmerkblatt ist die Verlängerung bis zum Ruhezeitende der zweiten verstorbenen Person möglich. | 1.558,00 € | 330,00 € | 1.888,00 € | 25 J. | Paragraf 3 Ziffer 1.6 und Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025 |
| Urnenfach im Kolumbarium auf dem Waldfriedhof Am Limberg, DoppelgrabstätteDer Betrag gilt für das gesamte Fach mit Zweierbelegung. Im Kolumbarium werden nach Paragraf 13 b Absatz 2 der Friedhofssatzung nur Doppelgrabstätten angeboten, die Ruhezeit beträgt zwanzig Jahre, anschließend werden die Aschen vom Friedhofspersonal erdbeigesetzt. Die Nische wird nach Absatz 3 vom Friedhofspersonal mit einer Natursteinplatte verschlossen. Die Grabstättengebühr entspricht 77 Euro je Jahr und Fach. | 1.540,00 € | 330,00 € | 1.870,00 € | 20 J. | Paragraf 3 Ziffer 1.3 und Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025, Paragraf 13 b der Friedhofssatzung |
| Reihengrab für anonyme Urnenbestattungen auf dem Waldfriedhof Am Limberg, eine GrabstelleDas günstigste Grab in Menden. Paragraf 15 a Absatz 2 der Friedhofssatzung weist die Pflege ausschließlich der Friedhofsverwaltung zu; die Angehörigen haben nach Absatz 3 keinen Anspruch auf Auskunft über die Lage der Urne. Die Bestattungsgebühr für die anonyme Urnenbestattung liegt nach Ziffer 2.3 mit 270 Euro sechzig Euro unter der gewöhnlichen. | 649,00 € | 270,00 € | 919,00 € | 25 J. | Paragraf 3 Ziffer 1.4 und Ziffer 2.3 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025, Paragraf 15 a der Friedhofssatzung |
10 weitere Gebühren in der Satzung von Menden (Sauerland)
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Sargbestattung im Wahl- oder Reihengrab, einschließlich Nutzung der Friedhofskapelle | 1.230,00 € | Paragraf 3 Ziffer 2.1 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025 |
| Urnenbestattung im Wahl- oder Reihengrab oder im Kolumbarium, einschließlich Nutzung der Friedhofskapelle | 330,00 € | Paragraf 3 Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025 |
| Urnenbestattung anonym | 270,00 € | Paragraf 3 Ziffer 2.3 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025 |
| Sargbestattung von Totgeburten und Kindern bis Ende des 5. Lebensjahres | 490,00 € | Paragraf 3 Ziffer 2.4 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025 |
| Bearbeitung eines Antrages auf Umbettung | 45,00 € | Paragraf 3 Ziffer 3.1 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025 |
| Lohnkosten je Mitarbeiter und angefangene Stunde | 45,00 € | Paragraf 3 Ziffer 3.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025 |
| Baggerkosten je angefangene Stunde und Bagger | 65,00 € | Paragraf 3 Ziffer 3.3 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025 |
| Verlängerung eines Nutzungsrechts | der auf den Verlängerungszeitraum entfallende Anteil der Grabstättengebühr, berechnet nach vollen Monaten | Paragraf 3 nach Ziffer 1.6 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025 |
| Wiedererwerb eines Nutzungsrechts | die Grabstättengebühr erneut in voller Höhe | Paragraf 3 nach Ziffer 1.6 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025 |
| Umbettungen, Entfernen von Grabzubehör, Einebnungen und sonstige beantragte Leistungen des Friedhofspersonals | nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand | Paragraf 3 nach Ziffer 3.3 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025 |
Was ein Grab in Menden (Sauerland) über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
10.380,00 €
Reihengrab für Sargbestattungen, eine Grabstelle in Menden (Sauerland), über 30 Jahre, das sind 346,00 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 3 Ziffer 1.1 und Ziffer 2.1 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025 | 1.350,00 € |
| BestattungParagraf 3 Ziffer 2.1 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025 | 1.230,00 € |
| Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 7.800,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 2.580,00 € |
Die günstigste Erdbestattung in Menden. Die Ruhezeit für Verstorbene über fünf Jahre beträgt nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung dreißig Jahre; das Reihengrab wird nach Paragraf 11 Absatz 1 nur für diese Dauer abgegeben und ist deshalb nicht verlängerbar. Die Grabstättengebühr entspricht fünfundvierzig Euro je Jahr.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Menden (Sauerland) für die städt. Friedhöfe, Neufassung des Paragrafen 3, vom 25.11.2025, öffentlich bekannt gemacht am 08.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026. Erfasst am 31.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
10 Fragen, die die Satzung von Menden (Sauerland) offenlässt
- Das Ortsrecht der Stadt führt unter der Nummer 5.11 weiterhin eine Lesefassung der Gebührensatzung mit dem Stand Januar 2023 und den alten Beträgen. Wir folgen der Änderungssatzung vom 25.11.2025, weil sie den Paragrafen 3 vollständig neu fasst und seit dem 01.01.2026 gilt. Das Gebührenmerkblatt der Friedhofsverwaltung bestätigt jeden Betrag der Änderungssatzung.
- Das Kolumbarium führen wir als pflegefrei, obwohl der Tarif nur die Ziffern 1.5 und 1.6 ausdrücklich so bezeichnet. Wir stützen uns darauf, dass eine mit einer Natursteinplatte verschlossene Urnennische nach Paragraf 13 b Absatz 3 der Friedhofssatzung keine zu pflegende Grabfläche hat und dass das Gebührenmerkblatt der Stadt das Kolumbarium unter der Überschrift Pflegefrei führt und die Pflege durch die Friedhofsgärtner nennt. Eine Ziffer der Satzung, die das sagt, gibt es nicht.
- Bei den Wahlgrabstätten setzen wir zwei Grabstellen an. Der Tarif nennt die Grabstättengebühr je Grabstelle, Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung lässt Wahlgrabstätten aber nur mit mindestens zwei und höchstens vier Grabstellen zu. Ein Wahlgrab mit einer Grabstelle ist in Menden nicht zu haben, und das Gebührenmerkblatt der Stadt rechnet ebenfalls mit zwei Stellen.
- Das Gemeinschaftsfeld auf dem Friedhof Lendringsen und die anonyme Sargbestattung auf dem Waldfriedhof Am Limberg stehen nur im Tarif und im Gebührenmerkblatt. Die Friedhofssatzung in ihrer Lesefassung mit dem Stand Januar 2017 kennt das Gemeinschaftsfeld noch nicht; ihr Paragraf 15 über Gemeinschaftsgrabstätten betrifft Grabfelder für klösterliche Gemeinschaften und ist etwas anderes.
- Die Nutzung der Friedhofskapelle ist nach dem Gebührenmerkblatt in der Bestattungsgebühr enthalten. Die Neufassung des Paragrafen 3 vom 25.11.2025 führt anders als die Vorgängerfassung keine eigenen Positionen mehr für die Friedhofskapelle und die Leichenhalle. Eine zweite, zwingend anfallende Beisetzungsposition gibt es damit nicht.
- Die Friedhofssatzung ist mit ihrer letzten Änderung vom 06.01.2017 älter als drei Jahre. Sie liefert hier nur die Ruhezeiten, die Nutzungszeiten und die Pflegeregel für anonyme Gräber; die Beträge stammen alle aus der Änderungssatzung von 2025.
- Die Verlängerung eines Nutzungsrechts kostet den auf den Verlängerungszeitraum entfallenden Anteil der Grabstättengebühr, gerechnet nach vollen Monaten. Einen festen Jahressatz nennt der Tarif nicht; er ergibt sich aus der Grabstättengebühr geteilt durch die Nutzungszeit, also 45 Euro beim Sarggrab, 25,96 Euro beim Urnengrab, 34,16 Euro beim Baumgrab, 31,16 Euro im Gemeinschaftsfeld und 77 Euro je Fach im Kolumbarium.
- Für Umbettungen, das Entfernen von Grabzubehör, Einebnungen und alle sonstigen beantragten Leistungen des Friedhofspersonals erhebt die Stadt Gebühren nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand. Feste Beträge nennt der Tarif dafür nicht.
- Eine Gebühr für die Genehmigung von Grabmalen nennt der Tarif nicht.
- Die Satzung gilt nur für die beiden städtischen Friedhöfe Waldfriedhof Am Limberg und Lendringsen. Für die kirchlichen und den jüdischen Friedhof im Stadtgebiet gelten eigene Ordnungen, die wir hier nicht erfassen.
Friedhöfe in Menden (Sauerland) und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 11 Friedhöfe in Menden (Sauerland)Lage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Viersen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Willich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kamp-Lintfort11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinberg11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wesel12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Köln14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leverkusen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aachen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsdorf16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschweiler16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herzogenrath16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stolberg13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würselen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düren20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jülich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langerwehe14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Linnich14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Niederzier17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bedburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erftstadt32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frechen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kerpen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Münstereifel13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Euskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erkelenz16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geilenkirchen19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gummersbach14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergisch Gladbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bornheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königswinter21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rheinbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Augustin15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bottrop19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelsenkirchen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münster19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bocholt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Borken17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Coesfeld9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Castrop-Rauxel9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dorsten21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haltern am See6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herten18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Marl13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ibbenbüren18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bielefeld34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bünde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herford29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Driburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverungen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brakel15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Höxter16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzuflen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Detmold19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Extertal33 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüllhorst11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Minden19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lichtenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Paderborn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bochum19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hagen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamm21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hattingen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witten14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnsberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schmallenberg7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Iserlohn20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüdenscheid16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Berleburg18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hilchenbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kreuztal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Laasphe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Siegen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Warstein22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bergkamen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lünen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwerte8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Darmstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt am Main25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Offenbach am Main16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hanau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bensheim26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wald-Michelbach11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Groß-Umstadt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Homburg vor der Höhe17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königstein im Taunus9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gelnhausen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidderau18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wächtersbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofheim am Taunus13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dreieich19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Isenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eltville am Rhein14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Taunusstein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Nauheim13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Büdingen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Butzbach12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Friedberg (Hessen)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nidda13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gießen16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grünberg10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lich18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haiger13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Herborn15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hüttenberg12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wetzlar22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hadamar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Limburg an der Lahn13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Biedenkopf11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kirchhain11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Alsfeld13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauterbach (Hessen)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kassel31 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eichenzell21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fulda17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Künzell6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Hersfeld20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hofgeismar10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmstadt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Arolsen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildungen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korbach13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Eschwege8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hessisch Lichtenau14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Witzenhausen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Koblenz26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Neuenahr-Ahrweiler20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Remagen23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grafschaft7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Idar-Oberstein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuwied16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Boppard14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittlich15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kaiserslautern12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigshafen am Rhein19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Worms14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bingen am Rhein12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingelheim am Rhein17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Stuttgart21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Esslingen am Neckar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ludwigsburg22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Vaihingen an der Enz19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Waiblingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Winnenden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbronn17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Friedrichshall14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Crailsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Hall34 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Mergentheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wertheim14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lauda-Königshofen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwäbisch Gmünd19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aalen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Baden-Baden14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Karlsruhe16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bretten8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bruchsal16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bühl12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gaggenau15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heidelberg19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mannheim20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Buchen (Odenwald)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Walldürn11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sinsheim16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pforzheim19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nagold18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Wildbad16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freudenstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Horb am Neckar16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Freiburg im Breisgau12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lahr/Schwarzwald23 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sulz am Neckar9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Villingen-Schwenningen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Konstanz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Münsingen20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Reutlingen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rottenburg am Neckar29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tübingen36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Balingen17 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ulm26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Tettnang16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Regensburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neumarkt in der Oberpfalz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erlangen26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Nürnberg32 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aschaffenburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Würzburg24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Kissingen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kitzingen25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Augsburg20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neu-Ulm25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weißenhorn16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarbrücken30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heusweiler11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neunkirchen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Saarlouis15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sankt Ingbert18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Brandenburg an der Havel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ahrensfelde13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Königs Wusterhausen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Fürstenwalde/Spree11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beelitz7 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Werder (Havel)24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zossen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rostock14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neustrelitz6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Chemnitz13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zwickau19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dresden37 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bautzen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Leipzig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dessau-Roßlau16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Magdeburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Südliches Anhalt9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Naumburg (Saale)12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Zeitz8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Genthin10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Möckern14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wittenberg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Erfurt12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Gera15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Jena15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Weimar12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Heilbad Heiligenstadt25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Menden (Sauerland) für die städt. Friedhöfe, Neufassung des Paragrafen 3 vom 25.11.2025, öffentlich bekannt gemacht am 08.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026
- Gebührensatzung der Stadt Menden (Sauerland) für die städt. Friedhöfe, Ortsrecht 5.11, Lesefassung mit den unveränderten Paragrafen 1, 2, 4 und 5 vom 16.03.2005, Lesefassung mit dem Stand Januar 2023, deren Paragraf 3 durch die Änderungssatzung vom 25.11.2025 ersetzt worden ist
- Satzung der Stadt Menden (Sauerland) für die städt. Friedhöfe, Friedhofssatzung, Ortsrecht 5.10 vom 10.12.2003, Lesefassung mit dem Stand Januar 2017, zuletzt geändert am 06.01.2017
- Bestattungsgebühren auf den Städtischen Friedhöfen Waldfriedhof Am Limberg und Lendringsen, Merkblatt der Friedhofsverwaltung gültig ab dem 01.01.2026
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 31.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.