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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Menden (Sauerland) · Nordrhein-Westfalen · AGS 05962040

Friedhofsgebühren Menden (Sauerland): jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Menden (Sauerland) für die städt. Friedhöfe, Neufassung des Paragrafen 3, vom 25.11.2025, öffentlich bekannt gemacht am 08.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026. Die Sätze gelten für alle 11 Friedhöfe der Stadt Menden (Sauerland), Friedhofsverwaltung, nicht für einzelne.

919,00 €
Günstigstes Grab

Reihengrab für anonyme Urnenbestattungen auf dem Waldfriedhof Am Limberg, eine Grabstelle

3.930,00 €
Teuerstes Grab

Wahlgrab für Sargbestattungen, zwei Grabstellen

12
Grabarten in der Satzung
30 Jahre
Sargbestattung Verstorbener über fünf Jahre

Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Menden (Sauerland) kostet

Kurz beantwortet

In Menden (Sauerland) kostet das günstigste Grab 919,00 € (Reihengrab für anonyme Urnenbestattungen auf dem Waldfriedhof Am Limberg, eine Grabstelle), das teuerste 3.930,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Menden (Sauerland) für die städt. Friedhöfe, Neufassung des Paragrafen 3, vom 25.11.2025, öffentlich bekannt gemacht am 08.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 4 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab für Sargbestattungen, eine GrabstelleDie günstigste Erdbestattung in Menden. Die Ruhezeit für Verstorbene über fünf Jahre beträgt nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung dreißig Jahre; das Reihengrab wird nach Paragraf 11 Absatz 1 nur für diese Dauer abgegeben und ist deshalb nicht verlängerbar. Die Grabstättengebühr entspricht fünfundvierzig Euro je Jahr.1.350,00 €1.230,00 €2.580,00 €30 J.Paragraf 3 Ziffer 1.1 und Ziffer 2.1 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025
Reihengrab für anonyme Sargbestattungen auf dem Waldfriedhof Am Limberg, eine GrabstelleParagraf 15 a Absatz 2 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, die Pflege dieser Grabstätten obliege ausschließlich der Friedhofsverwaltung und die Angehörigen hätten auf Gestaltung und Pflege keinen Einfluss. Die Grabstätte wird nach Absatz 1 als Rasenfläche angelegt und erhält keinen Hinweis auf die Person des Verstorbenen. Anonyme Sargbestattungen sind nach dem Gebührenmerkblatt nur auf dem Waldfriedhof Am Limberg möglich.1.350,00 €1.230,00 €2.580,00 €30 J.Paragraf 3 Ziffer 1.1 und Ziffer 2.1 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025, Paragraf 15 a der Friedhofssatzung
Wahlgrab für Sargbestattungen, zwei GrabstellenDie Grabstättengebühr beträgt 1.350 Euro je Grabstelle. Wir setzen zwei Grabstellen an, weil Wahlgrabstätten nach Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung mit mindestens zwei und höchstens vier Grabstellen eingerichtet werden; eine einzelne Grabstelle ist nicht zu haben. Das Nutzungsrecht läuft nach Paragraf 12 Absatz 1 dreißig Jahre und ist verlängerbar.2.700,00 €1.230,00 €3.930,00 €30 J.Paragraf 3 Ziffer 1.1 und Ziffer 2.1 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025, Paragraf 12 der Friedhofssatzung
Kindergrab bis Ende des 5. Lebensjahres, Sargbestattung, eine GrabstelleDie Ruhezeit für Verstorbene bis zu fünf Jahren beträgt nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung fünfundzwanzig Jahre. Die Bestattungsgebühr nach Ziffer 2.4 gilt auch für Totgeburten. Die Grabstättengebühr entspricht 31,36 Euro je Jahr.784,00 €490,00 €1.274,00 €25 J.Paragraf 3 Ziffer 1.2 und Ziffer 2.4 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025

Urne: 8 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab für Urnenbestattungen, eine GrabstelleDie günstigste Grabart in Menden, die nicht pflegefrei ist. Die Ruhezeit für Urnenbestattungen beträgt nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung fünfundzwanzig Jahre. Die Grabstättengebühr entspricht 25,96 Euro je Jahr.649,00 €330,00 €979,00 €25 J.Paragraf 3 Ziffer 1.4 und Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025
Wahlgrab für Urnenbestattungen, zwei GrabstellenDie Grabstättengebühr beträgt 649 Euro je Grabstelle; wir setzen zwei Grabstellen an, weil Wahlgrabstätten nur so vergeben werden. An Urnenwahlgrabstätten wird das Nutzungsrecht nach Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung für fünfundzwanzig Jahre verliehen.1.298,00 €330,00 €1.628,00 €25 J.Paragraf 3 Ziffer 1.4 und Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025, Paragraf 13 Absatz 3 der Friedhofssatzung
Reihengrab für Urnenbestattungen am Baum auf dem Waldfriedhof Am Limberg, eine GrabstelleDer Tarif bezeichnet die Ziffer 1.5 selbst als pflegefrei. Das Gebührenmerkblatt der Stadt führt die Baumbestattung unter der Überschrift Pflegefrei und nennt die Pflege durch die Friedhofsgärtner; Grabschmuck ist nach Paragraf 13 a Absatz 4 der Friedhofssatzung nicht gestattet. Die Grabstättengebühr entspricht 34,16 Euro je Jahr und liegt damit 205 Euro über der eines gewöhnlichen Urnenreihengrabs.854,00 €330,00 €1.184,00 €25 J.Paragraf 3 Ziffer 1.5 und Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025
Wahlgrab für Urnenbestattungen am Baum auf dem Waldfriedhof Am Limberg, zwei GrabstellenDer Tarif bezeichnet die Ziffer 1.5 selbst als pflegefrei. An jedem Bestattungsbaum werden nach Paragraf 13 a Absatz 2 der Friedhofssatzung zwölf Urnengrabstätten mit höchstens vier Grabstellen angeboten. Die Grabstättengebühr beträgt 854 Euro je Grabstelle.1.708,00 €330,00 €2.038,00 €25 J.Paragraf 3 Ziffer 1.5 und Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025, Paragraf 13 a der Friedhofssatzung
Reihengrab für Urnenbestattungen im Gemeinschaftsfeld auf dem Friedhof Lendringsen, eine GrabstelleDer Tarif bezeichnet die Ziffer 1.6 selbst als pflegefrei. Das Gebührenmerkblatt der Stadt führt das Gemeinschaftsfeld unter der Überschrift Pflegefrei und nennt die Pflege durch die Friedhofsgärtner; Blumenschmuck und Einwegkerzen sind nur auf dem gepflasterten Bereich an der Stele zulässig. Die Grabstättengebühr entspricht 31,16 Euro je Jahr.779,00 €330,00 €1.109,00 €25 J.Paragraf 3 Ziffer 1.6 und Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025
Wahlgrab für Urnenbestattungen im Gemeinschaftsfeld auf dem Friedhof Lendringsen, zwei GrabstellenDer Tarif bezeichnet die Ziffer 1.6 selbst als pflegefrei. Die Grabstättengebühr beträgt 779 Euro je Grabstelle. Nach dem Gebührenmerkblatt ist die Verlängerung bis zum Ruhezeitende der zweiten verstorbenen Person möglich.1.558,00 €330,00 €1.888,00 €25 J.Paragraf 3 Ziffer 1.6 und Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025
Urnenfach im Kolumbarium auf dem Waldfriedhof Am Limberg, DoppelgrabstätteDer Betrag gilt für das gesamte Fach mit Zweierbelegung. Im Kolumbarium werden nach Paragraf 13 b Absatz 2 der Friedhofssatzung nur Doppelgrabstätten angeboten, die Ruhezeit beträgt zwanzig Jahre, anschließend werden die Aschen vom Friedhofspersonal erdbeigesetzt. Die Nische wird nach Absatz 3 vom Friedhofspersonal mit einer Natursteinplatte verschlossen. Die Grabstättengebühr entspricht 77 Euro je Jahr und Fach.1.540,00 €330,00 €1.870,00 €20 J.Paragraf 3 Ziffer 1.3 und Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025, Paragraf 13 b der Friedhofssatzung
Reihengrab für anonyme Urnenbestattungen auf dem Waldfriedhof Am Limberg, eine GrabstelleDas günstigste Grab in Menden. Paragraf 15 a Absatz 2 der Friedhofssatzung weist die Pflege ausschließlich der Friedhofsverwaltung zu; die Angehörigen haben nach Absatz 3 keinen Anspruch auf Auskunft über die Lage der Urne. Die Bestattungsgebühr für die anonyme Urnenbestattung liegt nach Ziffer 2.3 mit 270 Euro sechzig Euro unter der gewöhnlichen.649,00 €270,00 €919,00 €25 J.Paragraf 3 Ziffer 1.4 und Ziffer 2.3 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025, Paragraf 15 a der Friedhofssatzung

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Sargbestattung im Wahl- oder Reihengrab, einschließlich Nutzung der Friedhofskapelle1.230,00 €Paragraf 3 Ziffer 2.1 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025
Urnenbestattung im Wahl- oder Reihengrab oder im Kolumbarium, einschließlich Nutzung der Friedhofskapelle330,00 €Paragraf 3 Ziffer 2.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025
Urnenbestattung anonym270,00 €Paragraf 3 Ziffer 2.3 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025
Sargbestattung von Totgeburten und Kindern bis Ende des 5. Lebensjahres490,00 €Paragraf 3 Ziffer 2.4 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025
Bearbeitung eines Antrages auf Umbettung45,00 €Paragraf 3 Ziffer 3.1 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025
Lohnkosten je Mitarbeiter und angefangene Stunde45,00 €Paragraf 3 Ziffer 3.2 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025
Baggerkosten je angefangene Stunde und Bagger65,00 €Paragraf 3 Ziffer 3.3 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025
Verlängerung eines Nutzungsrechtsder auf den Verlängerungszeitraum entfallende Anteil der Grabstättengebühr, berechnet nach vollen MonatenParagraf 3 nach Ziffer 1.6 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025
Wiedererwerb eines Nutzungsrechtsdie Grabstättengebühr erneut in voller HöheParagraf 3 nach Ziffer 1.6 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025
Umbettungen, Entfernen von Grabzubehör, Einebnungen und sonstige beantragte Leistungen des Friedhofspersonalsnach dem tatsächlich angefallenen AufwandParagraf 3 nach Ziffer 3.3 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.2025
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Menden (Sauerland) für die städt. Friedhöfe, Neufassung des Paragrafen 3, vom 25.11.2025, öffentlich bekannt gemacht am 08.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

10.380,00 €

Reihengrab für Sargbestattungen, eine Grabstelle in Menden (Sauerland), über 30 Jahre, das sind 346,00 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 3 Ziffer 1.1 und Ziffer 2.1 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.20251.350,00 €
BestattungParagraf 3 Ziffer 2.1 der Gebührensatzung in der Fassung vom 25.11.20251.230,00 €
Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung7.800,00 €
Davon an die Gemeinde2.580,00 €

Die günstigste Erdbestattung in Menden. Die Ruhezeit für Verstorbene über fünf Jahre beträgt nach Paragraf 8 Absatz 1 der Friedhofssatzung dreißig Jahre; das Reihengrab wird nach Paragraf 11 Absatz 1 nur für diese Dauer abgegeben und ist deshalb nicht verlängerbar. Die Grabstättengebühr entspricht fünfundvierzig Euro je Jahr.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Menden (Sauerland) für die städt. Friedhöfe, Neufassung des Paragrafen 3, vom 25.11.2025, öffentlich bekannt gemacht am 08.12.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026. Erfasst am 31.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Das Ortsrecht der Stadt führt unter der Nummer 5.11 weiterhin eine Lesefassung der Gebührensatzung mit dem Stand Januar 2023 und den alten Beträgen. Wir folgen der Änderungssatzung vom 25.11.2025, weil sie den Paragrafen 3 vollständig neu fasst und seit dem 01.01.2026 gilt. Das Gebührenmerkblatt der Friedhofsverwaltung bestätigt jeden Betrag der Änderungssatzung.
  • Das Kolumbarium führen wir als pflegefrei, obwohl der Tarif nur die Ziffern 1.5 und 1.6 ausdrücklich so bezeichnet. Wir stützen uns darauf, dass eine mit einer Natursteinplatte verschlossene Urnennische nach Paragraf 13 b Absatz 3 der Friedhofssatzung keine zu pflegende Grabfläche hat und dass das Gebührenmerkblatt der Stadt das Kolumbarium unter der Überschrift Pflegefrei führt und die Pflege durch die Friedhofsgärtner nennt. Eine Ziffer der Satzung, die das sagt, gibt es nicht.
  • Bei den Wahlgrabstätten setzen wir zwei Grabstellen an. Der Tarif nennt die Grabstättengebühr je Grabstelle, Paragraf 12 Absatz 2 der Friedhofssatzung lässt Wahlgrabstätten aber nur mit mindestens zwei und höchstens vier Grabstellen zu. Ein Wahlgrab mit einer Grabstelle ist in Menden nicht zu haben, und das Gebührenmerkblatt der Stadt rechnet ebenfalls mit zwei Stellen.
  • Das Gemeinschaftsfeld auf dem Friedhof Lendringsen und die anonyme Sargbestattung auf dem Waldfriedhof Am Limberg stehen nur im Tarif und im Gebührenmerkblatt. Die Friedhofssatzung in ihrer Lesefassung mit dem Stand Januar 2017 kennt das Gemeinschaftsfeld noch nicht; ihr Paragraf 15 über Gemeinschaftsgrabstätten betrifft Grabfelder für klösterliche Gemeinschaften und ist etwas anderes.
  • Die Nutzung der Friedhofskapelle ist nach dem Gebührenmerkblatt in der Bestattungsgebühr enthalten. Die Neufassung des Paragrafen 3 vom 25.11.2025 führt anders als die Vorgängerfassung keine eigenen Positionen mehr für die Friedhofskapelle und die Leichenhalle. Eine zweite, zwingend anfallende Beisetzungsposition gibt es damit nicht.
  • Die Friedhofssatzung ist mit ihrer letzten Änderung vom 06.01.2017 älter als drei Jahre. Sie liefert hier nur die Ruhezeiten, die Nutzungszeiten und die Pflegeregel für anonyme Gräber; die Beträge stammen alle aus der Änderungssatzung von 2025.
  • Die Verlängerung eines Nutzungsrechts kostet den auf den Verlängerungszeitraum entfallenden Anteil der Grabstättengebühr, gerechnet nach vollen Monaten. Einen festen Jahressatz nennt der Tarif nicht; er ergibt sich aus der Grabstättengebühr geteilt durch die Nutzungszeit, also 45 Euro beim Sarggrab, 25,96 Euro beim Urnengrab, 34,16 Euro beim Baumgrab, 31,16 Euro im Gemeinschaftsfeld und 77 Euro je Fach im Kolumbarium.
  • Für Umbettungen, das Entfernen von Grabzubehör, Einebnungen und alle sonstigen beantragten Leistungen des Friedhofspersonals erhebt die Stadt Gebühren nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand. Feste Beträge nennt der Tarif dafür nicht.
  • Eine Gebühr für die Genehmigung von Grabmalen nennt der Tarif nicht.
  • Die Satzung gilt nur für die beiden städtischen Friedhöfe Waldfriedhof Am Limberg und Lendringsen. Für die kirchlichen und den jüdischen Friedhof im Stadtgebiet gelten eigene Ordnungen, die wir hier nicht erfassen.

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Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 31.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.