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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Schwerte · Nordrhein-Westfalen · AGS 05978028

Friedhofsgebühren in Schwerte, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Schwerte, Ortsrecht Nummer 67.11, vom 19.11.1990, zuletzt geändert durch den X. Nachtrag vom 12.04.2019, gültig ab 01.05.2019. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Schwerte und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Schwerte, Abteilung Grünpflege und Friedhöfe.

1.245,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Reihengrab für Sargbeisetzungen von Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, einschließlich Tot- und Fehlgeburten, mit Beisetzung

2.775,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Wahlgrab für Sargbeisetzungen, für alle Personen, Nutzungszeit 30 Jahre, mit Beisetzung

8
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Ruhefrist, Leichen und Aschen, Regelfall

Paragraf 10 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Schwerte kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Schwerte führt 8 Grabarten. Die günstigste ist Reihengrab für Sargbeisetzungen von Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, einschließlich Tot- und Fehlgeburten mit 1.245,00 €, die teuerste Wahlgrab für Sargbeisetzungen, für alle Personen, Nutzungszeit 30 Jahre mit 2.775,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Schwerte, Ortsrecht Nummer 67.11, vom 19.11.1990, zuletzt geändert durch den X. Nachtrag vom 12.04.2019, gültig ab 01.05.2019.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

3 Grabarten für die Erdbestattung in Schwerte

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrab für Sargbeisetzungen von Personen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Nutzungszeit 25 JahreDas günstigste Erdgrab in Schwerte. Nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung ist ein Wiedererwerb des Belegungsrechtes an einer Reihengrabstätte nicht möglich.1.428,00 €1.062,00 €2.490,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer 3.1 und Ziffer 2.1 Buchstabe a
Reihengrab für Sargbeisetzungen von Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, einschließlich Tot- und FehlgeburtenDer Tarif nennt keine Nutzungszeit. Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung teilt Reihengrabstätten für die Dauer der Ruhezeit zu, und Paragraf 10 setzt die Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr auf zehn Jahre fest.714,00 €531,00 €1.245,00 €10 J.Gebührentarif Ziffer 3.2 und Ziffer 2.1 Buchstabe b
Wahlgrab für Sargbeisetzungen, für alle Personen, Nutzungszeit 30 JahreParagraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung verleiht das Nutzungsrecht für 30 Jahre, Absatz 2 lässt den Wiedererwerb für die gesamte Grabstätte zu. Nach Paragraf 15 Absatz 5 können statt eines Sarges bis zu zwei Urnen beigesetzt werden.1.713,00 €1.062,00 €2.775,00 €30 J.Gebührentarif Ziffer 3.3 und Ziffer 2.1 Buchstabe a

5 Grabarten für die Urne in Schwerte

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenreihengrab, Nutzungszeit 25 JahreDas günstigste Grab in Schwerte überhaupt. Nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung ist ein Wiedererwerb des Belegungsrechtes nicht möglich.1.129,00 €267,00 €1.396,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer 3.4 Buchstabe a und Ziffer 2.2 Buchstabe a
Urnenwahlgrab, Nutzungszeit 30 JahreNach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung können in einer Urnenwahlgrabstätte bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Der Tarif erhebt die Beisetzungsgebühr je Beisetzung.1.397,00 €331,00 €1.728,00 €30 J.Gebührentarif Ziffer 3.4 Buchstabe b und Ziffer 2.2 Buchstabe b
Urnengemeinschaftsgrab im Gemeinschaftsfeld, Nutzungszeit 25 JahreDer Tarif setzt hinter den Betrag ausdrücklich den Zusatz inklusive Pflegekosten für Nutzungszeit. Paragraf 15 Absatz 7 Satz 3 der Friedhofssatzung sagt es ein zweites Mal: Die Grabpflege obliegt der Friedhofsverwaltung. Ein Nutzungsrecht wird nach demselben Absatz nicht erworben, deshalb ist die Grabart nicht verlängerbar.1.162,00 €267,00 €1.429,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer 3.4 Buchstabe c und Ziffer 2.2 Buchstabe c
Anonyme Urnengrabstätte, Nutzungszeit 25 JahreAuch hier steht im Tarif der Zusatz inklusive Pflegekosten für Nutzungszeit. Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung überlässt die Gestaltung der anonymen Grabfelder der Friedhofsverwaltung, eine gekennzeichnete Einzelstelle gibt es nicht. Die Laufzeit von 25 Jahren folgt aus Paragraf 15 Absatz 4 und Absatz 6 zusammen mit der Ruhezeit für Aschen nach Paragraf 10.1.162,00 €267,00 €1.429,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer 3.4 Buchstabe d und Ziffer 2.2 Buchstabe a
UrnenerdröhreZiffer 3.4 Buchstabe e nennt keine Nutzungszeit, und die Friedhofssatzung führt die Urnenerdröhre in Paragraf 12 Absatz 2 nicht unter den Grabarten auf, so dass sich auch aus Paragraf 15 keine Laufzeit ergibt. Ziffer 2.2 nennt zudem keine passende Beisetzungsgebühr. Erfasst ist deshalb nur die Überlassungsgebühr.1.479,00 €-1.479,00 €-Gebührentarif Ziffer 3.4 Buchstabe e

21 weitere Gebühren in der Satzung von Schwerte

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Sargbeisetzung in einem Wahl- oder Reihengrab, Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr1.062,00 €Gebührentarif Ziffer 2.1 Buchstabe a
Sargbeisetzung in einem Wahl- oder Reihengrab, Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr531,00 €Gebührentarif Ziffer 2.1 Buchstabe b
Urnenbeisetzung in einem Urnenreihengrab267,00 €Gebührentarif Ziffer 2.2 Buchstabe a
Urnenbeisetzung in einem Urnenwahlgrab331,00 €Gebührentarif Ziffer 2.2 Buchstabe b
Urnenbeisetzung in einem Urnengemeinschaftsfeld267,00 €Gebührentarif Ziffer 2.2 Buchstabe c
Aufbewahrung einer Leiche in einer Leichenkammer bis zur Bestattung, Einäscherung oder Überführung auf einen nicht städtischen Friedhof, einschließlich Dekoration der Leichenkammer67,00 €Gebührentarif Ziffer 1.1
Ausbetten der Leiche einer Person über fünf Jahren852,00 €Gebührentarif Ziffer 4.1 Buchstabe a
Ausbetten der Leiche einer Person unter fünf Jahren451,00 €Gebührentarif Ziffer 4.1 Buchstabe b
Ausbetten eines Aschenrestes107,00 €Gebührentarif Ziffer 4.1 Buchstabe c
Wiederbestattung der Leiche einer Person über fünf Jahren426,00 €Gebührentarif Ziffer 4.2 Buchstabe a
Wiederbestattung der Leiche einer Person unter fünf Jahren223,00 €Gebührentarif Ziffer 4.2 Buchstabe b
Wiederbestattung eines Aschenrestes54,00 €Gebührentarif Ziffer 4.2 Buchstabe c
Benutzung der Trauerhalle einschließlich Ausschmücken und Läuten218,00 €Gebührentarif Ziffer 5 Nummer 1
Benutzung der Orgel20,00 €Gebührentarif Ziffer 5 Nummer 2
Genehmigung für die Errichtung oder Veränderung eines liegenden Grabmals66,00 €Gebührentarif Ziffer 6 Nummer 1
Genehmigung für die Errichtung oder Veränderung eines stehenden Grabmals79,00 €Gebührentarif Ziffer 6 Nummer 2
Genehmigung für eine Einfassung66,00 €Gebührentarif Ziffer 6 Nummer 3
Erteilung einer Berechtigungskarte an Gewerbetreibende38,00 €Gebührentarif Ziffer 7 Nummer 1
Umschreibung eines Nutzungsrechtes15,00 €Gebührentarif Ziffer 7 Nummer 2
Pflege einer noch nicht abgelaufenen Grabstelle durch die Friedhofsverwaltung, je Jahr84,00 €Gebührentarif Ziffer 7 Nummer 3
Leistungen, die über die normale Arbeitszeit hinaus erbracht werdennach den jeweils gültigen Tarifen zusätzlich zu den Gebühren des GebührentarifsParagraf 1 Absatz 4 der Gebührensatzung
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Schwerte, Ortsrecht Nummer 67.11, vom 19.11.1990, zuletzt geändert durch den X. Nachtrag vom 12.04.2019, gültig ab 01.05.2019.

Was ein Grab in Schwerte über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

8.990,00 €

Reihengrab für Sargbeisetzungen von Personen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Nutzungszeit 25 Jahre in Schwerte, über 25 Jahre, das sind 359,60 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Ziffer 3.1 und Ziffer 2.1 Buchstabe a1.428,00 €
BestattungGebührentarif Ziffer 2.1 Buchstabe a1.062,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde2.490,00 €

Das günstigste Erdgrab in Schwerte. Nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung ist ein Wiedererwerb des Belegungsrechtes an einer Reihengrabstätte nicht möglich.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Schwerte, Ortsrecht Nummer 67.11, vom 19.11.1990, zuletzt geändert durch den X. Nachtrag vom 12.04.2019, gültig ab 01.05.2019. Erfasst am 04.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

15 Fragen, die die Satzung von Schwerte offenlässt

  • Die geltende Fassung stammt vom 12.04.2019 und ist damit älter als drei Jahre. Nachgesehen haben wir im vollständigen Ortsrechtsverzeichnis der Stadt, wo unter der Nummer 67 nur die Friedhofssatzung 67.10 und die Gebührensatzung 67.11 stehen, beide mit dem Stand 12.04.2019; auf der Anliegen-Seite Friedhöfe in Schwerte, die auf genau diese beiden Dokumente verweist; und im Rats- und Bürgerinformationssystem ratsinfo.schwerte.de, dessen jüngste auffindbare Vorlage zur Friedhofsgebührensatzung der IX. Nachtrag ist. Einen XI. Nachtrag gibt es an keiner dieser Stellen.
  • Die Datei des Ortsrechts 67.10 trägt im Kopf die Friedhofssatzung vom 08.12.2015 einschließlich des II. Nachtrages vom 04.10.2017, während das Ortsrechtsverzeichnis denselben Eintrag als Stand III. Nachtrag vom 12.04.2019 führt. Wir zitieren die Paragrafen so, wie sie in der abgerufenen Datei stehen; ein Text des III. Nachtrages ist nicht veröffentlicht.
  • Ziffer 3.3 nennt für Wahlgräber einen einzigen Betrag und sagt nicht, ob er je Grabstelle oder je Grabstätte gilt. Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung vergibt Wahlgrabstätten ein- oder mehrstellig. Wir übernehmen den Betrag unverändert, ohne ihn auf eine Stellenzahl zu beziehen.
  • Ziffer 3.2 nennt für das Reihengrab von Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr keine Nutzungszeit. Wir setzen zehn Jahre an, weil Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung Reihengrabstätten für die Dauer der Ruhezeit zuteilt und Paragraf 10 diese Ruhezeit für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr auf zehn Jahre festsetzt.
  • Ziffer 3.4 Buchstabe d nennt für die anonyme Bestattung keine Nutzungszeit. Wir setzen 25 Jahre an, weil anonyme Urnengrabstätten nach Paragraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt werden, Absatz 6 die Vorschriften für Reihengrabstätten für entsprechend anwendbar erklärt und Paragraf 10 die Ruhezeit für Aschen auf 25 Jahre festsetzt.
  • Für die anonyme Bestattung nennt der Tarif keine eigene Beisetzungsgebühr. Ziffer 2.2 kennt nur das Urnenreihengrab, das Urnenwahlgrab und das Urnengemeinschaftsfeld. Wir rechnen mit dem Satz für das Urnenreihengrab von 267 Euro, weil anonyme Urnengrabstätten nach Paragraf 15 Absatz 4 und Absatz 6 wie Reihengrabstätten behandelt werden.
  • Die Urnenerdröhre nach Ziffer 3.4 Buchstabe e ist die einzige Grabart, deren Preis wir nicht vollständig angeben können. Weder der Tarif noch die Friedhofssatzung nennt eine Nutzungszeit, und Ziffer 2.2 führt keine passende Beisetzungsgebühr. Erfasst ist deshalb nur die Überlassungsgebühr von 1.479 Euro.
  • Einen Tarifposten für die Verlängerung oder den Wiedererwerb eines Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte gibt es nicht, obwohl Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung den Wiedererwerb ausdrücklich zulässt. Wie die Stadt ihn berechnet, steht in keinem der beiden Dokumente.
  • Muslimische Grabstätten nach Paragraf 17 der Friedhofssatzung liegen auf dem Friedhof Villigst im Grabfeld F; ihre Nutzungszeit richtet sich nach der Art der Grabstätte. Ein eigener Tarifposten besteht nicht, deshalb führen wir sie nicht als eigene Grabart.
  • Ehrengrabstätten nach Paragraf 16 der Friedhofssatzung legt und unterhält die Stadt selbst. Sie werden nicht vergeben und tragen keinen Tarifposten, deshalb stehen sie nicht in unserer Liste.
  • Rasengräber, Baumgräber, Urnenstelen und Partnergräber kennt der Tarif nicht. Die Auswahl in Schwerte beschränkt sich auf Reihen-, Wahl-, Gemeinschafts- und anonyme Gräber sowie die Urnenerdröhre.
  • Ziffer 7 Nummer 3 erhebt 84 Euro je Jahr für die Pflege einer noch nicht abgelaufenen Grabstelle. Das ist keine Pflichtgebühr, sondern die freiwillige Pflegeübernahme, die die Friedhofsverwaltung nach eigener Auskunft höchstens fünf Jahre vor Ablauf der Ruhezeit anbietet. In keinem unserer Grabpreise steckt dieser Betrag.
  • Die Benutzung der Trauerhalle kostet nach Ziffer 5 Nummer 1 einmalig 218 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Ebenso wenig enthalten ist die Aufbewahrung in der Leichenkammer nach Ziffer 1.1 mit 67 Euro.
  • Paragraf 1 Absatz 4 der Gebührensatzung erhebt für Leistungen außerhalb der normalen Arbeitszeit zusätzliche Gebühren nach den jeweils gültigen Tarifen. Diese Tarife stehen nicht im Dokument, und unsere Beträge sind die Sätze innerhalb der regulären Arbeitszeit.
  • Die Satzung gilt nur für die fünf kommunalen Friedhöfe Waldfriedhof, Westhofen, Ergste, Villigst und Wandhofen. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.

Friedhöfe in Schwerte und die Gebühren von 226 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 04.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.