Bergkamen, Nordrhein-Westfalen, AGS 05978004
Friedhofsgebühren in Bergkamen, jede Position mit Paragraf
Die Beträge stammen aus Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bergkamen, vom 18.12.1991 in der Fassung der 27. Änderungssatzung vom 22.12.2025, beschlossen am 11.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Bergkamen und nicht für einzelne. Träger ist Stadt Bergkamen, Sachgebiet Straßen und Grünflächen.
- 820,00 €
- Günstigste Grabart in der Satzung
- 3.835,00 €
- Teuerste Grabart in der Satzung
- 20
- Grabarten in der Satzung
- 30 Jahre
- Ruhefrist, Erdbestattung
Grabstelle im Schmetterlingsfeld, mit Beisetzung
Wahlgrabstelle im Rasenfeld, je Grabstelle und für 30 Jahre, mit Beisetzung
Paragraf 10 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Bergkamen kostet
Kurz beantwortet
Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.
Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
8 Grabarten für die Erdbestattung in Bergkamen
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstelle für Kinder bis zu 5 JahrenNach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung nimmt das Kinderreihengrabfeld Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr einschließlich Tot- und Fehlgeburten auf. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist bei Reihengräbern nach Paragraf 13 Absatz 1 nicht möglich. | 1.180,00 € | 345,00 € | 1.525,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1.1 und Ziffer 2.1.1 |
| Reihengrabstelle für Personen über 5 JahreDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Bergkamen. | 1.570,00 € | 780,00 € | 2.350,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1.2 und Ziffer 2.1.2 |
| Anonyme Reihengrabstelle für Personen über 5 JahreNach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung obliegt die Pflege der anonymen Flächen der Veranlassung durch die Friedhofsverwaltung, dafür wird eine einmalig zu entrichtende Gebühr erhoben. Das sind die 415 Euro der Ziffer 4.4.1, die wir in die Nutzungsgebühr eingerechnet haben. Die Grabstätte wird nicht gekennzeichnet. | 1.865,00 € | 780,00 € | 2.645,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1.3, Ziffer 4.4.1 und Ziffer 2.1.2 |
| Reihengrabstelle für Personen über 5 Jahre im RasenfeldNach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung übernimmt der Friedhofsträger die Pflege und erhebt die Kosten für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr. Das sind die 415 Euro der Ziffer 4.4.2, in der Nutzungsgebühr enthalten. Die Graboberfläche besteht nach Paragraf 17 Absatz 1 ausschließlich aus Rasen. | 1.865,00 € | 780,00 € | 2.645,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1.4, Ziffer 4.4.2 und Ziffer 2.1.2 |
| Grabstelle im SchmetterlingsfeldNach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung nimmt das Schmetterlingsfeld nur Tot- und Fehlgeburten sowie Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbrüchen auf. Die Nutzungszeit beträgt fünf Jahre und kann im Ausnahmefall auf Antrag um weitere fünf Jahre verlängert werden. Das Grab misst 0,60 mal 0,40 Meter. | 570,00 € | 250,00 € | 820,00 € | 5 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1.5 und Ziffer 2.1.8 |
| Kindergrabstelle im RasenfeldFür die Pflege rechnen wir mit Ziffer 4.4.2, weil der Tarif für Reihengräber im Rasenfeld keinen eigenen Kindersatz kennt. | 1.480,00 € | 345,00 € | 1.825,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1.10, Ziffer 4.4.2 und Ziffer 2.1.1 |
| Wahlgrabstelle, je Grabstelle und für 30 JahreDer Betrag gilt je Grabstelle. Wahlgräber werden nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung mit bis zu sechs Stellen vergeben. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.4.1 je Stelle und Jahr 87,50 Euro. | 2.625,00 € | 1.030,00 € | 3.655,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.2.1 und Ziffer 2.1.5 |
| Wahlgrabstelle im Rasenfeld, je Grabstelle und für 30 JahreDie 415 Euro Pflege nach Ziffer 4.4.5 sind in der Nutzungsgebühr enthalten. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.4.4 je Stelle und Jahr 79,75 Euro, die Verlängerung der Pflege nach Ziffer 4.4.10 zusätzlich 13,85 Euro. | 2.805,00 € | 1.030,00 € | 3.835,00 € | 30 J. | Gebührentarif Ziffer 1.2.3, Ziffer 4.4.5 und Ziffer 2.1.5 |
12 Grabarten für die Urne in Bergkamen
Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnengrabstelle als ReihengrabDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Bergkamen. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung nicht möglich. | 940,00 € | 155,00 € | 1.095,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1.6 und Ziffer 2.1.3 |
| Anonyme Urnengrabstelle als ReihengrabNach Paragraf 15 Absatz 6 der Friedhofssatzung obliegt die Pflege der Veranlassung durch die Friedhofsverwaltung, dafür wird eine einmalig zu entrichtende Gebühr erhoben. Das sind die 65 Euro der Ziffer 4.4.3, in der Nutzungsgebühr enthalten. Das günstigste Grab der Stadt überhaupt. | 885,00 € | 155,00 € | 1.040,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1.7, Ziffer 4.4.3 und Ziffer 2.1.3 |
| Urnengrabstelle als Reihengrab im RasenfeldDie Pflege übernimmt nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Friedhofsträger; die 65 Euro der Ziffer 4.4.4 sind in der Nutzungsgebühr enthalten. | 885,00 € | 155,00 € | 1.040,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1.8, Ziffer 4.4.4 und Ziffer 2.1.3 |
| Urnengrabstelle als Reihengrab im BaumgrabfeldZiffer 4.4.4 nennt das Baumgrabfeld ausdrücklich neben dem Rasenfeld. Nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung sind in Quartieren mit Baumbestattungen nur Aschebeisetzungen zugelassen, die Pflege übernimmt nach Absatz 4 der Friedhofsträger. | 1.005,00 € | 250,00 € | 1.255,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1.9, Ziffer 4.4.4 und Ziffer 2.1.7 |
| Urnengrabstelle als Reihengrab im RosenquartierDas Rosenquartier gehört nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung zu den pflegefreien Quartieren und nimmt nur Aschen auf. Die 90 Euro der Ziffer 4.4.8 sind in der Nutzungsgebühr enthalten. | 1.030,00 € | 155,00 € | 1.185,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1.12, Ziffer 4.4.8 und Ziffer 2.1.3 |
| Urnengrabstelle oder Urnennische in der Urnenwand als ReihengrabRuhefrist und Nutzungszeit betragen nach Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung 20 Jahre. Nach Ablauf der Ruhezeit erfolgt nach Absatz 5 eine anonyme Beisetzung durch die Friedhofsmitarbeiter. Die Beschriftung der Abdeckplatte zahlt nach Absatz 3 der Nutzungsberechtigte selbst. | 1.070,00 € | 125,00 € | 1.195,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.1.13 und Ziffer 2.1.9 |
| Urnenwahlgrabstelle, je Grabstelle und für 20 JahreDie Verlängerung kostet nach Ziffer 1.4.2 je Stelle und Jahr 99,75 Euro. | 1.995,00 € | 155,00 € | 2.150,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.2.2 und Ziffer 2.1.6 |
| Urnenwahlgrabstelle im Rasenfeld, je Grabstelle und für 20 JahreDie 65 Euro Pflege nach Ziffer 4.4.6 sind in der Nutzungsgebühr enthalten. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.4.5 je Stelle und Jahr 88 Euro, die Verlängerung der Pflege nach Ziffer 4.4.11 zusätzlich 3,25 Euro. | 1.825,00 € | 155,00 € | 1.980,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.2.4, Ziffer 4.4.6 und Ziffer 2.1.6 |
| Urnenwahlgrab als Familiengrab, für 20 JahreNach Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung dürfen bis zu vier Urnen um ein mittig angeordnetes Grabmal beigesetzt werden; der Betrag gilt für das ganze Grab. Für jede Beisetzung fällt die Grabbereitungsgebühr erneut an. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.4.3 jährlich 111,50 Euro. | 2.230,00 € | 155,00 € | 2.385,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.2.5 und Ziffer 2.1.6 |
| Urnenwahlgrabstelle im Rosenquartier, für 20 JahreDie 90 Euro Pflege nach Ziffer 4.4.9 sind in der Nutzungsgebühr enthalten. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.4.6 je Stelle und Jahr 99,75 Euro, die Verlängerung der Pflege nach Ziffer 4.4.12 zusätzlich 4,50 Euro. | 2.085,00 € | 155,00 € | 2.240,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.2.6, Ziffer 4.4.9 und Ziffer 2.1.6 |
| Urnenwahlgrabstelle im Baumgrabfeld, für 20 JahreFür die Pflege rechnen wir mit den 65 Euro der Ziffer 4.4.6. Die Ziffer nennt zwar nur das Rasenfeld, die zugehörige Verlängerungsziffer 4.4.11 aber Rasenfeld und Baumgrabfeld nebeneinander. Die Verlängerung des Nutzungsrechts kostet nach Ziffer 1.4.5 je Stelle und Jahr 88 Euro. | 1.825,00 € | 250,00 € | 2.075,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.2.7, Ziffer 4.4.6 und Ziffer 2.1.7 |
| Urne in einer Urnennische in der Urnenwand als Wahlgrab, für 20 JahreDer Betrag gilt je Urne. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.4.7 je Urne und Jahr 104,50 Euro. | 2.090,00 € | 125,00 € | 2.215,00 € | 20 J. | Gebührentarif Ziffer 1.2.8 und Ziffer 2.1.9 |
49 weitere Gebühren in der Satzung von Bergkamen
Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Grabbereitung als Reihengrab für Kinder bis zu 5 Jahren | 345,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.1.1 |
| Grabbereitung als Reihengrab für Personen über 5 Jahre | 780,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.1.2 |
| Grabbereitung als Urnenreihengrab | 155,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.1.3 |
| Grabbereitung als Wahlgrabstelle für Kinder bis zu 5 Jahren | 345,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.1.4 |
| Grabbereitung als Wahlgrabstelle für Personen über 5 Jahre | 1.030,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.1.5 |
| Grabbereitung als Urnenwahlgrab | 155,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.1.6 |
| Grabbereitung als Urnengrabstelle im Baumgrabfeld | 250,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.1.7 |
| Grabbereitung als Grab im Schmetterlingsfeld | 250,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.1.8 |
| Grabbereitung als Urnengrabstelle in der Urnenwand | 125,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.1.9 |
| Grabbereitung als anonyme Urnengrabstelle nach Ablauf der Ruhezeit in der Urnenwand | 155,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.1.10 |
| Verstreuung der Asche auf dem Aschestreufeld | 470,00 € | Gebührentarif Ziffer 1.3.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstelle, je Stelle und Jahr | 87,50 € | Gebührentarif Ziffer 1.4.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab, je Stelle und Jahr | 99,75 € | Gebührentarif Ziffer 1.4.2 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab als Familiengrab, jährlich | 111,50 € | Gebührentarif Ziffer 1.4.3 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab im Rasenfeld, je Stelle und Jahr | 79,75 € | Gebührentarif Ziffer 1.4.4 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab im Rasenfeld oder Baumgrabfeld, je Stelle und Jahr | 88,00 € | Gebührentarif Ziffer 1.4.5 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab im Rosenquartier, je Stelle und Jahr | 99,75 € | Gebührentarif Ziffer 1.4.6 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Urnenwahlgrab in der Urnenwand, je Urne und Jahr | 104,50 € | Gebührentarif Ziffer 1.4.7 |
| Ausbetten eines Kindes bis zu 5 Jahren zur Beisetzung auf einem auswärtigen Friedhof | 830,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.2.1 |
| Ausbetten einer Person über 5 Jahre zur Beisetzung auf einem auswärtigen Friedhof | 1.380,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.2.2 |
| Ausbetten einer Urne zur Beisetzung auf einem auswärtigen Friedhof | 550,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.2.3 |
| Ausbetten und Wiederbestatten eines Kindes bis zu 5 Jahren auf einem städtischen Friedhof | 1.175,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.3.1 |
| Ausbetten und Wiederbestatten einer Person über 5 Jahre in einem Reihengrab | 2.160,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.3.2 |
| Ausbetten und Wiederbestatten einer Person über 5 Jahre in einem Wahlgrab | 2.410,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.3.3 |
| Ausbetten und Wiederbestatten einer Urne auf einem städtischen Friedhof | 705,00 € | Gebührentarif Ziffer 2.3.4 |
| Berechtigung zur Ausführung gewerblicher Arbeiten auf den Friedhöfen, für ein Kalenderjahr | 35,50 € | Gebührentarif Ziffer 4.1.1 |
| Ausstellung der Zweitschrift einer Urkunde | 15,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.2 |
| Umschreibung des Nutzungsrechts | 20,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.3 |
| Pflege eines anonymen Reihengrabes für die Dauer der Ruhezeit | 415,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.4.1 |
| Pflege eines Reihengrabes im Rasenfeld für die Dauer der Ruhezeit | 415,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.4.2 |
| Pflege eines anonymen Urnenreihengrabes für die Dauer der Ruhezeit | 65,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.4.3 |
| Pflege eines Urnenreihengrabes im Rasenfeld oder Baumgrabfeld für die Dauer der Ruhezeit | 65,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.4.4 |
| Pflege eines Wahlgrabes im Rasenfeld für die Dauer der Ruhezeit, je Stelle | 415,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.4.5 |
| Pflege eines Urnenwahlgrabes im Rasenfeld für die Dauer der Ruhezeit, je Stelle | 65,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.4.6 |
| Pflege eines Urnenreihengrabes im Rosenquartier für die Dauer der Ruhezeit | 90,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.4.8 |
| Pflege eines Urnenwahlgrabes im Rosenquartier für die Dauer der Ruhezeit, je Stelle | 90,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.4.9 |
| Verlängerung der Pflege eines Wahlgrabes im Rasenfeld, je Jahr und Stelle | 13,85 € | Gebührentarif Ziffer 4.4.10 |
| Verlängerung der Pflege eines Urnenwahlgrabes im Rasenfeld oder Baumgrabfeld, je Jahr und Stelle | 3,25 € | Gebührentarif Ziffer 4.4.11 |
| Verlängerung der Pflege eines Urnenwahlgrabes im Rosenquartier, je Jahr und Stelle | 4,50 € | Gebührentarif Ziffer 4.4.12 |
| Genehmigung zur Aufstellung von Grabmälern, Grababdeckungen und Grabeinfassungen | 95,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.5 |
| Einebnen eines Reihengrabes für Kinder bis zu 5 Jahren vor Ablauf der Ruhezeit, einmalig | 60,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.6.1.1 |
| Einebnen eines Reihengrabes für Personen über 5 Jahre vor Ablauf der Ruhezeit, einmalig | 107,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.6.1.2 |
| Einebnen eines Urnenreihengrabes vor Ablauf der Ruhezeit, einmalig | 60,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.6.1.3 |
| Einebnen eines Wahlgrabes vor Ablauf der Nutzungszeit, je Stelle, einmalig | 107,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.6.1.4 |
| Einebnen eines Urnenwahlgrabes vor Ablauf der Nutzungszeit, je Stelle, einmalig | 60,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.6.1.5 |
| Pflegekosten je Jahr nach dem Einebnen eines Kindergrabes | 60,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.6.2.1 |
| Pflegekosten je Jahr nach dem Einebnen eines Reihen- oder Wahlgrabes für Personen über 5 Jahre, je Stelle | 70,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.6.2.2 |
| Pflegekosten je Jahr nach dem Einebnen eines Urnenreihen- oder Urnenwahlgrabes, je Stelle | 35,00 € | Gebührentarif Ziffer 4.6.2.3 |
| Mindestgebühr bei abgelehntem oder zurückgenommenem Antrag und bei zurückgewiesenem Widerspruch | 2,50 € | Paragraf 3 Absatz 4 der Gebührensatzung |
Was ein Grab in Bergkamen über seine ganze Laufzeit kostet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.
Eingabe
Ergebnis
9.325,00 €
Reihengrabstelle für Kinder bis zu 5 Jahren in Bergkamen, über 30 Jahre, das sind 310,83 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Ziffer 1.1.1 und Ziffer 2.1.1 | 1.180,00 € |
| BestattungGebührentarif Ziffer 2.1.1 | 345,00 € |
| Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 7.800,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.525,00 € |
Nach Paragraf 13 Absatz 2 der Friedhofssatzung nimmt das Kinderreihengrabfeld Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr einschließlich Tot- und Fehlgeburten auf. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist bei Reihengräbern nach Paragraf 13 Absatz 1 nicht möglich.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bergkamen, vom 18.12.1991 in der Fassung der 27. Änderungssatzung vom 22.12.2025, beschlossen am 11.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 31.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
15 Fragen, die die Satzung von Bergkamen offenlässt
- Die Pflegegebühren der Ziffer 4.4 haben wir in die Nutzungsgebühr eingerechnet, weil sie keine Wahlleistung sind. Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung sagt, der Friedhofsträger übernehme die Pflege der pflegefreien Grabstätten und erhebe die Kosten für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr; Paragraf 13 Absatz 2 und Paragraf 15 Absatz 6 sagen dasselbe für die anonymen Gräber. Das sind 415 Euro bei Erdgräbern, 65 Euro bei Urnengräbern im Rasen- und Baumgrabfeld und 90 Euro im Rosenquartier.
- Für das Urnenwahlgrab im Baumgrabfeld nach Ziffer 1.2.7 rechnen wir die Pflege mit den 65 Euro der Ziffer 4.4.6 an. Deren Wortlaut nennt nur das Rasenfeld. Dass das Baumgrabfeld mitgemeint ist, schließen wir aus der zugehörigen Verlängerungsziffer 4.4.11, die Rasenfeld und Baumgrabfeld nebeneinander nennt, und aus Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung, der für jedes pflegefreie Grab eine solche Gebühr verlangt. Das ist unsere Auslegung, sie steht so nicht im Tarif.
- Für die Kindergrabstelle im Rasenfeld nach Ziffer 1.1.10 rechnen wir mit der Pflegegebühr der Ziffer 4.4.2 für ein Reihengrab im Rasenfeld. Einen eigenen Kindersatz kennt Ziffer 4.4 nicht, obwohl das Kindergrab nach Paragraf 12 Absatz 1 der Friedhofssatzung deutlich kleiner ist.
- Das Schmetterlingsfeld führen wir nicht als pflegefrei. Paragraf 17 Absatz 3 der Friedhofssatzung nennt es zwar im Abschnitt über die pflegefreien Grabstätten, aber nur, um die Maße der Grabplatte festzulegen. Absatz 4 verlangt für jedes pflegefreie Grab eine Pflegegebühr für die gesamte Nutzungszeit, und eine solche Ziffer gibt es im Tarif für das Schmetterlingsfeld nicht. Ohne eine Stelle, die die Pflege dieser Gräber ausdrücklich der Stadt zuweist, bleiben wir bei nein.
- Die Urnennischen in den Urnenwänden nach den Ziffern 1.1.13 und 1.2.8 führen wir ebenfalls nicht als pflegefrei. Paragraf 18 der Friedhofssatzung regelt Abdeckplatte, Beschriftung und Grabschmuck, sagt aber nichts über Pflege, und Ziffer 4.4 des Tarifs kennt keine Pflegegebühr für die Urnenwand. Dass an einer Nische praktisch nichts zu pflegen ist, reicht uns als Beleg nicht.
- Für Gräber im Rasenfeld, im Rosenquartier und für anonyme Gräber nennt Ziffer 2.1 keine eigene Grabbereitungsgebühr. Wir rechnen dort mit den allgemeinen Sätzen, also 780 Euro für ein Erdreihengrab, 1.030 Euro für eine Erdwahlgrabstelle und 155 Euro für Urnengräber. Nur das Baumgrabfeld, das Schmetterlingsfeld und die Urnenwand haben eigene Ziffern.
- Der Tarif überspringt zwei Nummern. Nach Ziffer 1.1.10 folgt Ziffer 1.1.12, und nach Ziffer 4.4.6 folgt Ziffer 4.4.8. Ob dort etwas gestrichen wurde oder es sich um Zählfehler handelt, sagt die Satzung nicht. Eine Pflegeziffer für die Urnenwand fehlt jedenfalls.
- Abschnitt 3 des Tarifs, die Gebühren für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen, ist ersatzlos gestrichen. Trauerhalle, Aufbahrung und Kühlung tauchen im Tarif nicht mehr auf. Die Beisetzungsgebühr steht damit vollständig in Ziffer 2.1.
- Ziffer 1.4 verlangt, das Nutzungsrecht bei jeder Belegung um die Differenz zwischen der erworbenen Restzeit und der gesetzlichen Ruhezeit zu verlängern. Diese Verlängerung fällt erst bei einer zweiten Bestattung an und hängt vom Zeitpunkt ab, deshalb steckt sie nicht in unseren Grabpreisen.
- Die Ziffern 4.6.1.1 bis 4.6.2.3 gelten nur, wenn Angehörige ein Grab vor Ablauf der Ruhezeit zurückgeben und einebnen lassen. Die einmalige Gebühr fällt nach dem Wortlaut nur in Verbindung mit den jährlichen Pflegekosten an. Wir rechnen sie nicht in den Grabpreis ein, weil sie nur bei einer vorzeitigen Rückgabe entsteht.
- Das Aschestreufeld nach Ziffer 1.3.1 führen wir nicht als Grabart. Nach Paragraf 16 der Friedhofssatzung wird dort nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt ist, ein Nutzungsrecht entsteht nicht. Die 470 Euro stehen unter den weiteren Gebühren.
- Paragraf 3 Absatz 1 der Gebührensatzung weist darauf hin, dass die Beträge ohne Umsatzsteuer zu verstehen wären, falls die Leistungen künftig steuerpflichtig würden. Zurzeit sind sie es nicht, die Beträge sind also das, was die Angehörigen zahlen. Einen Vervielfältiger aus der Haushaltssatzung gibt es nicht.
- Paragraf 10 der Friedhofssatzung nennt für Erdbestattungen einheitlich 30 Jahre Ruhezeit, auch für Kinder. Für das Schmetterlingsfeld setzt Paragraf 13 Absatz 2 dagegen eine Nutzungszeit von fünf Jahren fest, verlängerbar im Ausnahmefall um weitere fünf. Wir tragen dort fünf Jahre ein.
- Nach Paragraf 3 Absatz 7 der Friedhofssatzung finden auf den Friedhöfen Bergkamen-Mitte, Bergkamen-Heil und Bergkamen-Weddinghofen am Südhang keine Bestattungen mehr statt. Neue Gräber gibt es nur noch auf dem Parkfriedhof in Weddinghofen.
- Die Stadt veröffentlicht für das Friedhofswesen keine Sprechzeiten, sondern nur die Durchwahlen der beiden Sachbearbeitungen im Rathaus. Wir nennen die Durchwahl der Sachbearbeiterin Friedhofswesen.
Friedhöfe in Bergkamen und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden
- Die 12 Friedhöfe in BergkamenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren in Frankfurt am Main und Offenbach am MainZwei Gebührenordnungen Grabart für Grabart nebeneinander
- Gebührenblatt Kiel16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lübeck21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hamburg21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Braunschweig24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Salzgitter13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfsburg29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Northeim15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uslar15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Einbeck14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ilsede13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wolfenbüttel11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bovenden16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duderstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Göttingen22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hann. Münden22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hannover29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Barsinghausen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Burgdorf30 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Laatzen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lehrte16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Pattensen12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Sehnde29 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Springe11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wunstorf14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Hameln15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bad Salzdetfurth14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Cuxhaven18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Beverstedt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geestland13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Lüneburg15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Uelzen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Verden (Aller)6 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emden18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oldenburg14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wilhelmshaven14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Aurich10 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Haren (Ems)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meppen9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Westoverledingen5 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bramsche8 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Melle16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremen28 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Bremerhaven25 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Düsseldorf26 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Duisburg16 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Essen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Krefeld22 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mönchengladbach24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Mülheim an der Ruhr21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Oberhausen21 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Solingen24 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Wuppertal11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Emmerich am Rhein9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Geldern13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Goch9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Kleve19 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rees13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Langenfeld (Rheinland)11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Ratingen13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Velbert14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Dormagen14 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Grevenbroich12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Korschenbroich20 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuss36 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Rommerskirchen15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Schwalmtal13 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Ingolstadt18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt München45 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Landsberg am Lech12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Neuburg an der Donau9 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Deggendorf21 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Berlin12 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Cottbus - Chóśebuz12 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Frankfurt (Oder)15 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Potsdam13 Grabarten in der Satzung
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- Gebührenblatt Bad Salzungen11 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Meiningen18 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Arnstadt13 Grabarten in der Satzung
- Gebührenblatt Greiz12 Grabarten in der Satzung
Quellen und Stand
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bergkamen vom 18.12.1991 in der Fassung der 27. Änderungssatzung vom 22.12.2025, beschlossen am 11.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Friedhofssatzung der Stadt Bergkamen für die kommunalen Friedhöfe vom 16.12.2016, vom Rat beschlossen am 15.12.2016
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 31.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.