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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05116000

Alle 48 Friedhöfe in Mönchengladbach

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

02161 4910783
mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Strassenbetriebe, Friedhofsverwaltung

41068 Mönchengladbach

2.596,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Erdgrabstätte einstellig in einem ausgewiesenen Grabfeld

710,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnengemeinschaftsgrabstätte

48
Friedhöfe mit Namen

3 weitere Flächen ohne Namen

Die 48 Friedhöfe in Mönchengladbach nehmen zusammen 167,6 ha ein

Kurz beantwortet

Mönchengladbach hat 48 benannte Friedhöfe mit zusammen 167,6 ha. Der größte ist Städtischer Hauptfriedhof Mönchengladbach mit 31,1 ha, am nächsten am Ortskern liegt Jüdischer Friedhof Hügelstraße mit 820 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Mönchengladbach abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Städtischer Hauptfriedhof Mönchengladbach ist der größte mit 31,1 ha, in der Mitte liegen sie bei 9.800 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 820 m entfernt, der entlegenste 11,2 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 46 von 48 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 44 von 48 haben eine erfasste Parkanlage. 2 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.

Bei 22 der 48 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche, muslimische und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Mönchengladbach rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Strassenbetriebe, Friedhofsverwaltung

Am Nordpark 400
41068 Mönchengladbach
02161 4910783
Sprechzeiten
Am Nordpark 400: Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung
Hauptfriedhof, Birkenallee 50: jeden ersten Montag im Monat 9 bis 15 Uhr
Friedhof Rheydt, Preyerstrasse 102: jeden zweiten Montag im Monat 9 bis 15 Uhr
Friedhof Giesenkirchen, Nellessenweg 80: jeden dritten Montag im Monat 9 bis 15 Uhr
Fällt ein Montag auf einen Feiertag, entfällt in diesem Monat die Sprechstunde auf dem betroffenen Friedhof
Die Friedhofsverwaltung von Mönchengladbach im Netz

Die 48 Friedhöfe in Mönchengladbach, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Städtischer Hauptfriedhof Mönchengladbach31,1 ha2,4 km3 Anlagen, nächste 280 mKaldenkirchener Straße / Friedhof, 410 mBus 089keine Angabe
Städtischer Friedhof Rheydt22,2 ha3 km17 Anlagen, nächste 240 mWatelerstraße Friedhof, 230 mBus 024, Bus NE5keine Angabe
Städtischer Hauptfriedhof Mönchengladbach18,1 ha1,9 km5 Anlagen, nächste 170 mStakelberg, 300 mBus 009, Bus 019keine Angabe
Städtischer Friedhof Giesenkirchen9,3 ha5,9 km17 Anlagen, nächste 190 mNellessenweg, 210 mBus SB4keine Angabe
Städtischer Friedhof Rheindahlen8 ha6,9 km2 Anlagen, nächste 160 mRheindahlen Friedhof, 190 mkeine Angabe
Katholischer Friedhof Odenkirchen7,1 ha7,5 km14 Anlagen, nächste 120 mBurgbongert, 290 mBus 022christlich, katholisch
Städtischer Friedhof Ohler7 ha2,5 km7 Anlagen, nächste 60 mOhlerkamp, 280 mBus 009, Bus 014keine Angabe
Städtischer Friedhof Hardt6,7 ha6,6 km5 Anlagen, nächste 60 mNikolausstraße, 180 mBus 023keine Angabe
Evangelischer Friedhof Rheydt (Nordstraße)5,9 ha2,7 km12 Anlagen, nächste 200 mGartenstraße, 160 mBus 016, Bus 097, Bus NE4, Bus NE5christlich, evangelisch
Evangelischer Friedhof Odenkirchen5,6 ha7 km10 Anlagen, nächste 100 mBockmühlstraße, 260 mchristlich, evangelisch
Städtischer Friedhof Uedding5,4 ha3,7 km9 Anlagen, nächste 150 mJakobshöhe, 130 mkeine Angabe
Städtischer Friedhof Uedding4,9 ha3,8 km5 Anlagen, nächste 160 mMühlenweg, 200 mBus 005, Bus 007keine Angabe
Städtischer Friedhof Holt4,5 ha3,3 km8 Anlagen, nächste 60 mNEW Box, 280 mBus 008keine Angabe
Städtischer Friedhof Wickrath4,1 ha6,3 km6 Anlagen, nächste 60 mDaimlerstraße, 220 mkeine Angabe
Evangelischer Friedhof Am Wasserturm4 ha940 m13 Anlagen, nächste 100 mWasserturm, 100 mBus 005, Bus 008, Bus 010, Bus 019christlich, evangelisch
Städtischer Friedhof Venn2,9 ha3,7 km19 Anlagen, nächste 80 mBertolt-Brecht-Platz, 140 mBus 003keine Angabe
Evangelischer Friedhof Wickrathberg2,1 ha8,9 km4 Anlagen, nächste 220 mPostillionsweg, 140 mBus 006, Bus NE6christlich, evangelisch
Rheindahlen Military Cemetery1,9 ha9,2 kmkeine erfasstkeine erfasstkeine Angabe
Katholischer Friedhof Bettrath1,7 ha3,7 km12 Anlagen, nächste 90 mBettrath Kirche, 300 mBus 003, Bus 007, Bus 015, Bus 025christlich, katholisch
Franz-Nicodem-Park1,7 ha7,2 km20 Anlagen, nächste 50 mRheindahlen Bahnhof, 80 mBus 025, Bus 026, Bus 027keine Angabe
Städtischer Friedhof Wickrath/Untertor1,6 ha7,9 km11 Anlagen, nächste 210 mAm Klingelsberg, 160 mkeine Angabe
Katholischer Friedhof Neuwerk1,5 ha4 km10 Anlagen, nächste 150 mNeuwerk Markt, 130 mBus 005, Bus 007, Bus 010, Bus 015christlich, katholisch
Katholischer Friedhof St. Mariä Heimsuchung Hehn1,1 ha4,6 km2 Anlagen, nächste 110 mHeiligenpesch, 220 mBus 025, Bus NE4christlich, katholisch
Ehrenfriedhof Rheydt9.800 m²3,8 km8 Anlagen, nächste 170 mSchmölderpark, 140 mkeine Angabe
Soldatenfriedhof Mönchengladbach-Hardt9.660 m²5,3 km2 Anlagen, nächste 170 mLouise-Gueury-Straße, 310 mBus 013, Bus 023keine Angabe
Ehrenfriedhof9.420 m²6,4 km10 Anlagen, nächste 70 mAdolf-Kempken-Weg, 280 mBus 016keine Angabe
Muslimisches Grabfeld8.590 m²1,9 km3 Anlagen, nächste 190 mStakelberg, 450 mBus 009, Bus 019muslimisch
Friedhof Broich-Peel7.860 m²8,4 km1 Anlagen, nächste 290 mRochusstraße, 330 mBus 026, Bus 027keine Angabe
Städtischer Friedhof Wanlo7.520 m²11,2 km2 Anlagen, nächste 50 mWanlo Markt, 390 mBus 006, Bus NE6keine Angabe
Jüdischer Friedhof Hügelstraße5.690 m²820 m11 Anlagen, nächste 140 mHügelstraße, 210 mBus 036jüdisch
Friedhof des ehemaligen Krankenhauses St. Franziskus4.590 m²3,1 km6 Anlagen, nächste 60 mWegweiser, 310 mBus 009, Bus 019, Bus 084, Bus 089christlich, katholisch
Jüdischer Friedhof WickrathDenkmal3.070 m²6,9 km4 Anlagen, nächste 80 mAm Kauert, 140 mBus 006, Bus NE6jüdisch
Katholischer Friedhof Hockstein2.900 m²4,8 km10 Anlagen, nächste 90 mHockstein Kirche, 100 mBus 020, Bus 022christlich, katholisch
Memoriam-Garten2.860 m²2,4 km1 Anlagen, nächste 180 mKaldenkirchener Straße / Friedhof, 200 mBus 089keine Angabe
Jüdischer Friedhof Rheydt2.670 m²2,9 km29 Anlagen, nächste 180 mSpessartstraße, 190 mBus 014, Bus 024jüdisch
Friedhof Buchholz2.540 m²10,2 kmkeine erfasstBuchholz Kirche, 70 mchristlich
Muslimisches Grabfeld2.530 m²2,5 km3 Anlagen, nächste 200 mGroßheide, 230 mBus 009, Bus 019muslimisch
Katholischer Friedhof Wickrathhahn2.470 m²8,8 kmkeine erfasstWickrathhahn Denkmal, 180 mBus 016, Bus NE6christlich, katholisch
Soldatengrabfeld2.060 m²1,9 km4 Anlagen, nächste 170 mStakelberg, 340 mBus 009, Bus 019keine Angabe
Memoriam-Garten1.880 m²3 km11 Anlagen, nächste 220 mPreyerstraße Friedhof, 210 mBus 024, Bus NE5keine Angabe
Jüdischer Friedhof OdenkirchenDenkmal1.780 m²6,8 km22 Anlagen, nächste 80 mBurgmühle, 150 mBus 001, Bus 002, Bus 020, Bus 022jüdisch
St. Kamillus Kolumbarium810 m²1,7 km14 Anlagen, nächste 20 mDahl Wasserwerk, 150 mBus 009keine Angabe
Jüdischer Friedhof Hochneukirch520 m²10,4 kmkeine erfasstkeine erfasstjüdisch
Jüd. Friedhof Schelsen470 m²6,5 km9 Anlagen, nächste 260 mKonstantinstraße, 50 mBus 004, Bus 018, Bus 864, Bus NE3jüdisch
Trostraum St. Josef Grabeskirche440 m²3,8 km12 Anlagen, nächste 70 mSt.-Josef-Kirche, 80 mBus 022christlich, römisch-katholisch
Jüdischer Friedhof Rheindahlen430 m²7,1 km22 Anlagen, nächste 60 mRheindahlen Bf, 60 mBus 025jüdisch
Schwesterngräber350 m²3 km15 Anlagen, nächste 240 mWatelerstraße Friedhof, 240 mBus 024, Bus NE5keine Angabe
Borussia Kolumbarium170 m²3,1 km14 Anlagen, nächste 120 mPreyerstraße Friedhof, 110 mBus 024, Bus NE5keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Mönchengladbach kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Heinsberg26,3 km965,00 €Reihengrabstätte für die Bestattung einer Person im Alter von über fünf Jahren240,00 €Aschebeisetzung ohne Urne im Aschestreufeld
Hückelhoven22,5 km1.210,78 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, ohne angrenzenden Weg224,09 €Verstreuung der Asche auf einem Aschestreufeld
Willich10,8 km1.331,00 €Reihengrabstätte Typ 2 in einer Rasenfläche mit Rasenband1.104,00 €Anonyme Urnengrabstätte Typ 5 in einer Rasenfläche
Erkelenz15,9 km1.401,00 €Reihengrabstätte für eine Körperbestattung von Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr905,00 €Verstreuen der Asche im Aschenstreufeld des Zentralfriedhofs
Rommerskirchen24,9 km1.600,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab 6 Jahre1.200,00 €Urnenreihengrabstätte
Jülich30,8 km1.697,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr898,00 €Urnenreihengrabstätte
Ratingen34,6 km1.702,00 €Reihengrab für Erdbestattungen, 1,20 mal 2,40 Meter, einschließlich Grabeinfassung958,00 €Urnen-Reihengrab, 0,80 mal 0,80 Meter
Niederzier34,7 km1.750,00 €Erdreihengrabstätte für Personen über 5 Jahre1.100,00 €Aschestreufeld, Einbringung von Totenasche unter einer Rasensode
Am meisten zu sparenbis 34,7 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Mönchengladbach kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach mit dem Tarif als Bestandteil nach Paragraf 3 Absatz 1, vom 21.12.2017 (Abl. MG S. 327ff.), in Kraft seit 01.01.2018, geändert durch den Ersten Nachtrag vom 18.12.2019, den Zweiten vom 18.12.2020, den Dritten vom 16.12.2022, den Vierten vom 15.12.2023 und den Fünften Nachtrag vom 13.12.2024 (Abl. MG S. 272-275), geltend seit 01.01.2025.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
UrnengemeinschaftsgrabstätteDas günstigste Urnengrab in Mönchengladbach. Urnengemeinschaftsgrabstätten sind nach Paragraf 25 Absatz 1 der Friedhofssatzung vorhandene unbelegte Erdgrabstätten, in denen jeweils acht Urnen der Reihe nach beigesetzt werden; eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb ist nach Absatz 2 nicht möglich. Pflegefrei ist das Grab doppelt belegt: Ziffer 1.2.2.3 des Tarifs trägt den Klammersatz, mit der Gebühr sei die Grabpflege abgegolten, und Absatz 3 sagt, die Grabflächen würden als Staudenflächen von der Friedhofsverwaltung angelegt und unterhalten. Ein Schild kostet nach Ziffer 6.3 fünfzig Euro extra; anders als bei Baum-, Wald- und Aschefeldgräbern schreibt Paragraf 25 keine Gedenkplatte vor, das Schild ist hier also wählbar und deshalb nicht eingerechnet.459,00 €251,00 €710,00 €12Ziffern 1.2.2.3 und 2.4 des Tarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024 sowie Paragraf 25 der Satzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024
Urnengrabstätte einstellig ohne Verlängerungs- und WiedererwerbsmöglichkeitDie einstellige Urnengrabstätte ist nach Paragraf 19 Absatz 2 Nummer 1 der Friedhofssatzung in der Regel 70 Zentimeter lang und 50 breit und damit die kleinste Grabstätte des Friedhofs. Nutzungsrechte an ihr sind nach Absatz 3 grundsätzlich nicht verlängerbar und nicht wiedererwerbbar; der Tarif führt sie folgerichtig unter Ziffer 1.2.2, also unter den Grabarten ohne Verlängerungsmöglichkeit, und nennt für sie in Ziffer 1.3 keinen Jahressatz. Die nach früherer Satzung vorhandenen Urnenreihengrabstätten gelten nach Absatz 4 als einstellige Urnengrabstätten. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich nach Paragraf 12 Absatz 3 Satz 3 der Friedhofssatzung die Pflicht zur Anlage, Pflege und Instandhaltung der Grabstätte, und Paragraf 32 Absatz 3 Satz 1 verlangt, dass Grabstätten gepflegt und dauerhaft instandgehalten werden. Der Tarif setzt für dieses Grab keinen Vermerk über eine abgegoltene Grabpflege; es ist deshalb nicht pflegefrei.618,00 €251,00 €869,00 €12Ziffern 1.2.2.2 und 2.4 des Tarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024 sowie Paragraf 19 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 der Satzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024
WaldgrabstätteDas günstigste pflegefreie Urnengrab mit Verlängerungsmöglichkeit. Waldgrabstätten sind nach Paragraf 22 Absatz 1 der Friedhofssatzung Grabstätten in besonders ausgewiesenen Bereichen mit dichtem Baumbestand; nach Absatz 2 gilt Paragraf 21 entsprechend, also die Regel für Baumgrabstätten. Damit werden auch hier nach Paragraf 21 Absatz 4 die Grabflächen als Rasen angelegt und unterhalten, und Ziffer 1.2.1.7 des Tarifs trägt den Klammersatz, mit der Gebühr sei die Grabpflege abgegolten. In der Nutzungsgebühr steckt neben dem Nutzungsrecht das Namensschild auf der zentralen Gedenkplatte, das sich nicht abwählen lässt: Nach Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofssatzung werden an zentraler Stelle Name, Geburts- und Sterbedatum der Verstorbenen auf Gedenkplatten einheitlich aufgeführt, und die Platten werden durch die Friedhofsverwaltung zur Verfügung gestellt und von ihr angebracht. Ziffer 6.3 des Tarifs nennt dafür 51 Euro. Eingetragen sind 723 Euro Nutzungsgebühr plus 51 Euro Schild. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.1.12 je Jahr 60,25 Euro, mal zwölf Jahre genau die 723 Euro ohne Schild.774,00 €251,00 €1.025,00 €12Ziffern 1.2.1.7, 6.3 und 2.4 des Tarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024 sowie Paragraf 22 und Paragraf 21 der Satzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024
Urnengrabstätte zweistelligDas gewöhnliche Urnengrab mit Verlängerungsmöglichkeit. Es ist nach Paragraf 19 Absatz 2 Nummer 2 der Friedhofssatzung in der Regel 100 Zentimeter lang und 70 oder 100 breit. Nach früherer Satzung vorhandene vierstellige Urnengrabstätten werden nach Absatz 5 nach Ablauf des laufenden Nutzungsrechts in zweistellige umgewandelt. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.1.8 je Jahr 63,25 Euro, mal zwölf Jahre genau die Erwerbsgebühr; nach Paragraf 12 Absatz 5 der Friedhofssatzung ist eine Verlängerung um mindestens zwei Jahre möglich, bei mehrstelligen Grabstätten auch je Stelle einzeln. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich nach Paragraf 12 Absatz 3 Satz 3 der Friedhofssatzung die Pflicht zur Anlage, Pflege und Instandhaltung der Grabstätte, und Paragraf 32 Absatz 3 Satz 1 verlangt, dass Grabstätten gepflegt und dauerhaft instandgehalten werden. Der Tarif setzt für dieses Grab keinen Vermerk über eine abgegoltene Grabpflege; es ist deshalb nicht pflegefrei.759,00 €251,00 €1.010,00 €12Ziffern 1.2.1.1 und 2.4 des Tarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024 sowie Paragraf 19 Absatz 2 Nummer 2 der Satzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024
Urnengrabstätte einstellig im Memoriam-FeldGebührengleich mit der einstelligen Urnengrabstätte nach Ziffer 1.2.2.2, aber anders als diese verlängerbar: Der Tarif führt sie unter Ziffer 1.2.1, also unter den Grabarten mit Verlängerungs- und Wiedererwerbsmöglichkeit, und nennt in Ziffer 1.3.1.15 einen Jahressatz von 51,50 Euro, der mal zwölf Jahre genau die Erwerbsgebühr ergibt. Die Verlängerung ist allerdings nach Paragraf 24 Absatz 4 der Friedhofssatzung nur nach entsprechender Anpassung des Dauergrabpflegevertrages möglich. Das Memoriam-Feld ist nicht pflegefrei, obwohl der Name eine Rundumbetreuung verspricht. Paragraf 24 Absatz 1 der Friedhofssatzung beschreibt diese Grabstätten als Erd- und Urnengrabstätten, die in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung von fachlich qualifizierten Kooperationspartnern auf besonderen Grabfeldern angelegt und für die Vertragsdauer gepflegt werden. Absatz 2 sagt aber, der Erwerb des Nutzungsrechts setze den Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages mit den Kooperationspartnern voraus, durch den die gärtnerische Pflege bis zum Ablauf des Nutzungsrechts sichergestellt wird. Was dieser Vertrag kostet, steht in keiner Satzung. Nach Absatz 3 verzichtet der Nutzungsberechtigte auf alle Rechte hinsichtlich der Gestaltung und Pflege, nach Absatz 4 ist der Wiedererwerb nur mit Zustimmung des Kooperationspartners und die Verlängerung nur nach Anpassung des Pflegevertrages möglich. Der Tarif trägt für die Memoriam-Ziffern folgerichtig keinen Vermerk über eine abgegoltene Grabpflege, obwohl er ihn bei sechs anderen Ziffern setzt.618,00 €251,00 €869,00 €12Ziffern 1.2.1.8 und 2.4 des Tarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024 sowie Paragraf 24 der Satzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024
Urnengrabstätte zweistellig im Memoriam-FeldGebührengleich mit der gewöhnlichen zweistelligen Urnengrabstätte nach Ziffer 1.2.1.1, auch bei der Verlängerung mit 63,25 Euro je Jahr nach Ziffer 1.3.1.16. Das Memoriam-Feld ist nicht pflegefrei, obwohl der Name eine Rundumbetreuung verspricht. Paragraf 24 Absatz 1 der Friedhofssatzung beschreibt diese Grabstätten als Erd- und Urnengrabstätten, die in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung von fachlich qualifizierten Kooperationspartnern auf besonderen Grabfeldern angelegt und für die Vertragsdauer gepflegt werden. Absatz 2 sagt aber, der Erwerb des Nutzungsrechts setze den Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages mit den Kooperationspartnern voraus, durch den die gärtnerische Pflege bis zum Ablauf des Nutzungsrechts sichergestellt wird. Was dieser Vertrag kostet, steht in keiner Satzung. Nach Absatz 3 verzichtet der Nutzungsberechtigte auf alle Rechte hinsichtlich der Gestaltung und Pflege, nach Absatz 4 ist der Wiedererwerb nur mit Zustimmung des Kooperationspartners und die Verlängerung nur nach Anpassung des Pflegevertrages möglich. Der Tarif trägt für die Memoriam-Ziffern folgerichtig keinen Vermerk über eine abgegoltene Grabpflege, obwohl er ihn bei sechs anderen Ziffern setzt.759,00 €251,00 €1.010,00 €12Ziffern 1.2.1.9 und 2.4 des Tarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024 sowie Paragraf 24 der Satzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024
Aschefeld zur Verstreuung der AscheAschefelder sind nach Paragraf 23 Absatz 1 der Friedhofssatzung besonders ausgewiesene Bereiche des Friedhofs, auf denen Verstorbene durch Verstreuung ihrer Asche beigesetzt werden; Voraussetzung ist, dass der Verstorbene das schriftlich bestimmt hat. Für dieses Grab ist bewusst keine Beisetzungsgebühr eingetragen, denn Absatz 2 sagt: Die Verstreuung der Asche erfolgt auf Veranlassung des Nutzungsberechtigten durch den Bestatter. Die Friedhofsverwaltung erbringt also gar nicht die Leistung, die Ziffer 2.4 mit 251 Euro bepreist, und diese Ziffer gilt nach dem Klammersatz unter Ziffer 2.4 dem Öffnen und Schliessen des Grabes, das es hier nicht gibt. Was der Bestatter verlangt, steht in keiner Satzung. Pflegefrei ist das Feld nach dem Klammersatz der Ziffer 1.2.2.5, mit der Gebühr sei die Grabpflege abgegolten; bauliche Anlagen und Grabschmuck sind nach Absatz 5 ohnehin nicht gestattet. In der Nutzungsgebühr steckt neben dem Nutzungsrecht das Namensschild auf der zentralen Gedenkplatte, das sich nicht abwählen lässt: Nach Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofssatzung werden an zentraler Stelle Name, Geburts- und Sterbedatum der Verstorbenen auf Gedenkplatten einheitlich aufgeführt, und die Platten werden durch die Friedhofsverwaltung zur Verfügung gestellt und von ihr angebracht. Ziffer 6.3 des Tarifs nennt dafür 51 Euro. Nach Absatz 4 kann die Beisetzung auch anonym erfolgen, wenn der Verstorbene das schriftlich bestimmt hat; dann entfällt das Schild.777,00 €-777,00 €12Ziffern 1.2.2.5 und 6.3 des Tarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024 sowie Paragraf 23 der Satzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024
Urnenrosengrabstätte zweistelligDie Urnenrosengrabstätte ist nach Paragraf 19 Absatz 2 Nummer 4 der Friedhofssatzung in der Regel 100 Zentimeter lang und 70 breit; hinter der Grabstätte wird eine Pflanzfläche aus Rosen durch die Friedhofsverwaltung erstellt und dauerhaft gepflegt. Von der Friedhofsverwaltung erstellt und dauerhaft gepflegt wird nur die Pflanzfläche aus Rosen hinter der Grabstätte, nicht die Grabstätte selbst. Der Tarif bestätigt das, indem er hier anders als bei sechs anderen Ziffern keinen Vermerk über eine abgegoltene Grabpflege setzt. Grabschmuck wie Blumen, Gestecke, Schalen und Grablichter darf nur an den dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden. Dieselbe Nummer erklärt Paragraf 18 Absatz 2 für entsprechend anwendbar. In der Nutzungsgebühr steckt neben dem Nutzungsrecht die Grabplatte, die sich nicht abwählen lässt: Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung sagt, es werde eine Grabplatte mit einer Länge von 40 und einer Breite von 30 Zentimetern verlegt, und diese Platte werde von der Friedhofsverwaltung gegen Gebühr zur Verfügung gestellt und von ihr verlegt. Ziffer 6.2 des Tarifs nennt dafür 255 Euro einschliesslich Beschriftung. Eine zweite Beschriftung, etwa bei einer späteren Beisetzung, kostet nach Ziffer 6.2a weitere 196 Euro. Eingetragen sind 942 Euro Nutzungsgebühr plus 255 Euro Grabplatte. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.1.10 je Jahr 78,50 Euro.1.197,00 €251,00 €1.448,00 €12Ziffern 1.2.1.3, 6.2 und 2.4 des Tarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024 sowie Paragraf 19 Absatz 2 Nummer 4 der Satzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024
Zweistellige Urnengrabstätte mit BaumNicht zu verwechseln mit der Baumgrabstätte nach Ziffer 1.2.1.6: Hier steht der Baum auf der eigenen Grabstätte, dort wird die Urne im Wurzelbereich eines bereits vorhandenen Baumes beigesetzt. Die Grabstätte ist nach Paragraf 19 Absatz 2 Nummer 5 der Friedhofssatzung in der Regel 130 mal 130 Zentimeter gross, der Baum wird durch die Friedhofsverwaltung gepflanzt und von ihr gepflegt, und die Urnen werden vor dem Baum beigesetzt. Ziffer 1.2.1.7a trägt den Klammersatz, mit der Gebühr sei die Grabpflege abgegolten. Derselbe Paragraf erklärt Paragraf 18 Absatz 2 für entsprechend anwendbar. In der Nutzungsgebühr steckt neben dem Nutzungsrecht die Grabplatte, die sich nicht abwählen lässt: Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung sagt, es werde eine Grabplatte mit einer Länge von 40 und einer Breite von 30 Zentimetern verlegt, und diese Platte werde von der Friedhofsverwaltung gegen Gebühr zur Verfügung gestellt und von ihr verlegt. Ziffer 6.2 des Tarifs nennt dafür 255 Euro einschliesslich Beschriftung. Eine zweite Beschriftung, etwa bei einer späteren Beisetzung, kostet nach Ziffer 6.2a weitere 196 Euro. Eingetragen sind 1.083 Euro Nutzungsgebühr plus 255 Euro Grabplatte. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.1.12a je Jahr 90,25 Euro.1.338,00 €251,00 €1.589,00 €12Ziffern 1.2.1.7a, 6.2 und 2.4 des Tarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024 sowie Paragraf 19 Absatz 2 Nummer 5 der Satzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024
Baumgrabstätte zweistelligBaumgrabstätten sind nach Paragraf 21 Absatz 1 der Friedhofssatzung Grabstätten an besonders ausgewiesenen Bäumen, in deren Wurzelbereich Urnen beigesetzt werden; je Grabstätte sind es nach Absatz 2 bis zu zwei Urnen. Der Beleg für die Pflege steht in Absatz 4 Satz 1: Die Grabflächen werden als Rasen angelegt und unterhalten. Ziffer 1.2.1.6 des Tarifs trägt zusätzlich den Klammersatz, mit der Gebühr sei die Grabpflege abgegolten. Wird der Baum im Laufe des Nutzungsrechts zerstört oder aus Sicherheitsgründen gefällt, schafft die Friedhofsverwaltung nach Absatz 5 Ersatz durch Pflanzung eines neuen Baumes an gleicher Stelle. In der Nutzungsgebühr steckt neben dem Nutzungsrecht das Namensschild auf der zentralen Gedenkplatte, das sich nicht abwählen lässt: Nach Paragraf 21 Absatz 3 der Friedhofssatzung werden an zentraler Stelle Name, Geburts- und Sterbedatum der Verstorbenen auf Gedenkplatten einheitlich aufgeführt, und die Platten werden durch die Friedhofsverwaltung zur Verfügung gestellt und von ihr angebracht. Ziffer 6.3 des Tarifs nennt dafür 51 Euro. Eingetragen sind 1.251 Euro Nutzungsgebühr plus 51 Euro Schild. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.1.11 je Jahr 104,25 Euro.1.302,00 €251,00 €1.553,00 €12Ziffern 1.2.1.6, 6.3 und 2.4 des Tarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024 sowie Paragraf 21 der Satzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024
Urnenkammer im Kolumbarium in Holt, zweistelligUrnenkammern sind nach Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung Kammern in Stelen oder Kolumbarien, in denen bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Das Kolumbarium in Holt ist die umgebaute alte Trauerhalle des Friedhofs. Die Beisetzung ist hier billiger als in der Erde: Ziffer 2.5 verlangt für die Urnenkammerbeisetzung 176 statt 251 Euro, weil kein Grab zu öffnen und zu schliessen ist. Abweichend von Paragraf 7 Absatz 7 Satz 1 sind in Urnenkammern nach Absatz 4 auch Urnen gestattet, die nicht biologisch abbaubar sind. Grabschmuck darf nach Absatz 3 nur an dafür ausgewiesenen Stellen abgelegt werden; über die Pflege sagt der Paragraf nichts, und der Tarif trägt für diese Ziffer keinen Vermerk über eine abgegoltene Grabpflege. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.1.13 je Jahr 164 Euro.1.968,00 €176,00 €2.144,00 €12Ziffern 1.2.1.4 und 2.5 des Tarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024 sowie Paragraf 20 der Satzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024
Urnenkammer in einer Stele, zweistelligBetrags- und regelgleich mit der Urnenkammer im Kolumbarium in Holt, auch bei der Verlängerung mit 164 Euro je Jahr nach Ziffer 1.3.1.14; Paragraf 20 Absatz 1 der Friedhofssatzung fasst Stelen und Kolumbarien in einem Satz zusammen. Der Unterschied ist die Bauform: Die Stelen stehen frei auf dem Friedhof, das Kolumbarium ist ein Gebäude. Die Beisetzung kostet nach Ziffer 2.5 auch hier 176 statt 251 Euro. Die Entnahme aus einer Urnenkammer ist nach Ziffer 3.4 mit 664 Euro etwas günstiger als die Ausgrabung aus einer Urnengrabstätte mit 698 Euro. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich nach Paragraf 12 Absatz 3 Satz 3 der Friedhofssatzung die Pflicht zur Anlage, Pflege und Instandhaltung der Grabstätte, und Paragraf 32 Absatz 3 Satz 1 verlangt, dass Grabstätten gepflegt und dauerhaft instandgehalten werden. Der Tarif setzt für dieses Grab keinen Vermerk über eine abgegoltene Grabpflege; es ist deshalb nicht pflegefrei.1.968,00 €176,00 €2.144,00 €12Ziffern 1.2.1.5 und 2.5 des Tarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024 sowie Paragraf 20 der Satzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024
Urnenschmuckgrab zweistelligDas teuerste Urnengrab in Mönchengladbach und das grösste: Nach Paragraf 19 Absatz 2 Nummer 3 der Friedhofssatzung ist es in der Regel 140 mal 140 Zentimeter gross, davon 100 mal 100 Zentimeter Innenmass, und die Grabstätte ist allseitig mit einer 20 Zentimeter breiten und mindestens 5 Zentimeter dicken Platte aus Naturstein einzufassen, geflämmt oder mit Schliff 0 bis 3. Diese Einfassung ist Sache des Nutzungsberechtigten und im Tarif nicht bepreist. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.1.9 je Jahr 183,25 Euro, den höchsten Jahressatz aller Urnengräber. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich nach Paragraf 12 Absatz 3 Satz 3 der Friedhofssatzung die Pflicht zur Anlage, Pflege und Instandhaltung der Grabstätte, und Paragraf 32 Absatz 3 Satz 1 verlangt, dass Grabstätten gepflegt und dauerhaft instandgehalten werden. Der Tarif setzt für dieses Grab keinen Vermerk über eine abgegoltene Grabpflege; es ist deshalb nicht pflegefrei.2.199,00 €251,00 €2.450,00 €12Ziffern 1.2.1.2 und 2.4 des Tarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024 sowie Paragraf 19 Absatz 2 Nummer 3 der Satzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024
Sternenfeld für Tot- und FehlgeburtenDie günstigste Grabart in Mönchengladbach und die einzige, bei der die Bestattung im Grabpreis steckt: Ziffer 1.1.5 des Tarifs sagt in Klammern, mit der Gebühr sei die Bestattung abgegolten, weshalb hier keine Beisetzungsgebühr angesetzt ist. Das Sternenfeld nimmt nach Paragraf 17 Absatz 2 der Friedhofssatzung Tot- und Fehlgeburten sowie die aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchte auf und ist auf dem Hauptfriedhof und dem Friedhof Rheydt an der Preyerstrasse angelegt. Pflegefrei ist es, weil Absatz 2 Satz 2 im Wortlaut sagt: Die Grabfelder werden von der Friedhofsverwaltung gestaltet und gepflegt. Grabschmuck kann nur auf den hierfür vorgesehenen Stellen abgelegt werden. Die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 10 Absatz 1 Nummer 1 sieben Jahre, und 30 Euro Verlängerung je Jahr nach Ziffer 1.3.1.5 mal sieben Jahre ergeben genau die 210 Euro.210,00 €0,00 €210,00 €7Ziffern 1.1.5 und 1.3.1.5 des Tarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024 sowie Paragraf 17 Absatz 2 und Paragraf 10 Absatz 1 Nummer 1 der Satzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024
Kindergrabstätte für Verstorbene unter fünf JahrenKindergrabstätten sind nach Paragraf 17 Absatz 1 der Friedhofssatzung einstellige Erdgrabstätten für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, in der Regel 120 Zentimeter lang und 80 breit. Die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 10 Absatz 1 Nummer 2 zwölf Jahre. Gleichzeitig verstorbene Geschwister unter einem Jahr können nach Paragraf 16 Absatz 2 gemeinsam in einer Kindergrabstätte bestattet werden. Die Bestattungsgebühr ist nach Ziffer 2.3 mit 516 statt 937 Euro ermässigt. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.1.4 je Jahr 45 Euro, mal zwölf Jahre genau die Erwerbsgebühr. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich nach Paragraf 12 Absatz 3 Satz 3 der Friedhofssatzung die Pflicht zur Anlage, Pflege und Instandhaltung der Grabstätte, und Paragraf 32 Absatz 3 Satz 1 verlangt, dass Grabstätten gepflegt und dauerhaft instandgehalten werden. Der Tarif setzt für dieses Grab keinen Vermerk über eine abgegoltene Grabpflege; es ist deshalb nicht pflegefrei.540,00 €516,00 €1.056,00 €12Ziffern 1.1.4 und 2.3 des Tarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024 sowie Paragraf 17 Absatz 1 und Paragraf 10 Absatz 1 Nummer 2 der Satzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024
Erdgrabstätte einstellig in einem ausgewiesenen GrabfeldDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Mönchengladbach und die einzige einstellige Erdgrabstätte, deren Nutzungsrecht sich verlängern lässt: Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung beschränkt die Verlängerung auf ausgewiesene Grabfelder. In Erdgrabstätten sind nach Absatz 1 sowohl Sargbestattungen als auch Urnenbeisetzungen möglich, je Bestattungsmöglichkeit nach Absatz 3 eine zusätzliche Urne auf Antrag. Die Grabstätte ist in der Regel 250 Zentimeter lang und 80 breit. Die Nutzungsfrist beträgt 25 Jahre und auf den in Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung genannten Erweiterungsflächen der Friedhöfe Giesenkirchen ab Feld 29 und Uedding ab Feld 30 dreissig Jahre, ohne dass sich die Gebühr ändert. Nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 2 muss die Dauer des Nutzungsrechts mindestens der Ruhefrist entsprechen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.1.1 je Jahr 66,36 Euro, und dieser Satz mal 25 Jahre ergibt auf den Cent die Erwerbsgebühr. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich nach Paragraf 12 Absatz 3 Satz 3 der Friedhofssatzung die Pflicht zur Anlage, Pflege und Instandhaltung der Grabstätte, und Paragraf 32 Absatz 3 Satz 1 verlangt, dass Grabstätten gepflegt und dauerhaft instandgehalten werden. Der Tarif setzt für dieses Grab keinen Vermerk über eine abgegoltene Grabpflege; es ist deshalb nicht pflegefrei.1.659,00 €937,00 €2.596,00 €25Ziffern 1.1.1 und 2.1 des Tarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024 sowie Paragraf 14 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a und Paragraf 15 der Satzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024
Erdgrabstätte einstellig im Memoriam-FeldDie Nutzungsgebühr ist mit 1.659 Euro dieselbe wie bei der gewöhnlichen einstelligen Erdgrabstätte, und die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.1.6 mit 66,36 Euro je Jahr ebenfalls dasselbe. Der Unterschied liegt nicht im Tarif, sondern in dem, was daneben zu zahlen ist. Das Memoriam-Feld ist nicht pflegefrei, obwohl der Name eine Rundumbetreuung verspricht. Paragraf 24 Absatz 1 der Friedhofssatzung beschreibt diese Grabstätten als Erd- und Urnengrabstätten, die in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung von fachlich qualifizierten Kooperationspartnern auf besonderen Grabfeldern angelegt und für die Vertragsdauer gepflegt werden. Absatz 2 sagt aber, der Erwerb des Nutzungsrechts setze den Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages mit den Kooperationspartnern voraus, durch den die gärtnerische Pflege bis zum Ablauf des Nutzungsrechts sichergestellt wird. Was dieser Vertrag kostet, steht in keiner Satzung. Nach Absatz 3 verzichtet der Nutzungsberechtigte auf alle Rechte hinsichtlich der Gestaltung und Pflege, nach Absatz 4 ist der Wiedererwerb nur mit Zustimmung des Kooperationspartners und die Verlängerung nur nach Anpassung des Pflegevertrages möglich. Der Tarif trägt für die Memoriam-Ziffern folgerichtig keinen Vermerk über eine abgegoltene Grabpflege, obwohl er ihn bei sechs anderen Ziffern setzt.1.659,00 €937,00 €2.596,00 €25Ziffern 1.1.6 und 2.1 des Tarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024 sowie Paragraf 24 der Satzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024
RasengrabstätteDas einzige pflegefreie Erdgrab in Mönchengladbach. Ziffer 1.1.3 des Tarifs trägt dazu in Klammern den Satz, mit der Gebühr sei die Grabpflege abgegolten, und Paragraf 18 Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt es im Wortlaut: Die Fläche wird von der Friedhofsverwaltung eingesät und gepflegt. Grabschmuck darf nur an den dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden. Eine Rasengrabstätte ist im Übrigen eine gewöhnliche einstellige Erdgrabstätte im Sinne von Paragraf 15 Absatz 1. In der Nutzungsgebühr steckt neben dem Nutzungsrecht die Grabplatte, die sich nicht abwählen lässt: Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung sagt, es werde eine Grabplatte mit einer Länge von 40 und einer Breite von 30 Zentimetern verlegt, und diese Platte werde von der Friedhofsverwaltung gegen Gebühr zur Verfügung gestellt und von ihr verlegt. Ziffer 6.2 des Tarifs nennt dafür 255 Euro einschliesslich Beschriftung. Eine zweite Beschriftung, etwa bei einer späteren Beisetzung, kostet nach Ziffer 6.2a weitere 196 Euro. Eingetragen sind deshalb 2.049 Euro Nutzungsgebühr plus 255 Euro Grabplatte. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.1.3 je Jahr 81,96 Euro, was mal 25 Jahre genau die 2.049 Euro ergibt und damit zeigt, dass die Platte nicht darin steckt.2.304,00 €937,00 €3.241,00 €25Ziffern 1.1.3, 6.2 und 2.1 des Tarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024 sowie Paragraf 18 der Satzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024
Erdgrabstätte einstellig im Grabfeld A 3 auf dem HauptfriedhofDie einzige nach dem Ort gestaffelte Grabgebühr des ganzen Tarifs: Das Grabfeld A 3 auf dem Hauptfriedhof kostet 754 Euro mehr als dieselbe Grabstätte anderswo, also gut 45 Prozent. Der Tarif beschreibt sie als einstellige Erdgrabstätte mit der Möglichkeit einer Sargbeerdigung. Warum das Feld teurer ist, sagt weder der Tarif noch die Friedhofssatzung; das Feld kommt in der Satzung überhaupt nicht vor. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.1.17 je Jahr 96,52 Euro, mal 25 Jahre wieder genau die Erwerbsgebühr. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich nach Paragraf 12 Absatz 3 Satz 3 der Friedhofssatzung die Pflicht zur Anlage, Pflege und Instandhaltung der Grabstätte, und Paragraf 32 Absatz 3 Satz 1 verlangt, dass Grabstätten gepflegt und dauerhaft instandgehalten werden. Der Tarif setzt für dieses Grab keinen Vermerk über eine abgegoltene Grabpflege; es ist deshalb nicht pflegefrei.2.413,00 €937,00 €3.350,00 €25Ziffern 1.1.8.1 und 2.1 des Tarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024 sowie Paragraf 12 Absatz 1 der Satzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024
Erdgrabstätte zweistelligDie zweistellige Erdgrabstätte ist in der Regel 250 Zentimeter lang und 160 breit; die Bestattungen erfolgen nach Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung nebeneinander. Ein Tiefausbau ist möglich, ausser auf dem Hauptfriedhof und dem Friedhof Preyerstrasse; dann entspricht die Grabgrösse der einstelligen Grabstätte, und die Bestattung kostet nach Ziffer 2.2 des Tarifs 1.107 statt 937 Euro. Eine Umwandlung einer einstelligen in eine zweistellige Erdgrabstätte ist während der laufenden Nutzungsdauer nach Absatz 8 nicht möglich. Die Beisetzungsgebühr fällt je Bestattung an. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich nach Paragraf 12 Absatz 3 Satz 3 der Friedhofssatzung die Pflicht zur Anlage, Pflege und Instandhaltung der Grabstätte, und Paragraf 32 Absatz 3 Satz 1 verlangt, dass Grabstätten gepflegt und dauerhaft instandgehalten werden. Der Tarif setzt für dieses Grab keinen Vermerk über eine abgegoltene Grabpflege; es ist deshalb nicht pflegefrei.2.838,00 €937,00 €3.775,00 €25Ziffern 1.1.2 und 2.1 des Tarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024 sowie Paragraf 15 Absatz 4 und Absatz 5 der Satzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024
Erdgrabstätte zweistellig im Memoriam-FeldGebührengleich mit der gewöhnlichen zweistelligen Erdgrabstätte nach Ziffer 1.1.2, auch bei der Verlängerung mit 113,52 Euro je Jahr nach Ziffer 1.3.1.7. Das Memoriam-Feld ist nicht pflegefrei, obwohl der Name eine Rundumbetreuung verspricht. Paragraf 24 Absatz 1 der Friedhofssatzung beschreibt diese Grabstätten als Erd- und Urnengrabstätten, die in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung von fachlich qualifizierten Kooperationspartnern auf besonderen Grabfeldern angelegt und für die Vertragsdauer gepflegt werden. Absatz 2 sagt aber, der Erwerb des Nutzungsrechts setze den Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages mit den Kooperationspartnern voraus, durch den die gärtnerische Pflege bis zum Ablauf des Nutzungsrechts sichergestellt wird. Was dieser Vertrag kostet, steht in keiner Satzung. Nach Absatz 3 verzichtet der Nutzungsberechtigte auf alle Rechte hinsichtlich der Gestaltung und Pflege, nach Absatz 4 ist der Wiedererwerb nur mit Zustimmung des Kooperationspartners und die Verlängerung nur nach Anpassung des Pflegevertrages möglich. Der Tarif trägt für die Memoriam-Ziffern folgerichtig keinen Vermerk über eine abgegoltene Grabpflege, obwohl er ihn bei sechs anderen Ziffern setzt.2.838,00 €937,00 €3.775,00 €25Ziffern 1.1.7 und 2.1 des Tarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024 sowie Paragraf 24 der Satzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024
Rosen-ErdgrabstätteRosen-Erdgrabstätten sind nach Paragraf 18a der Friedhofssatzung einstellige Erdgrabstätten im Sinne von Paragraf 15 Absatz 1, bei denen hinter der Grabstätte eine Pflanzfläche aus Rosen durch die Friedhofsverwaltung erstellt und dauerhaft gepflegt wird. Von der Friedhofsverwaltung erstellt und dauerhaft gepflegt wird nur die Pflanzfläche aus Rosen hinter der Grabstätte, nicht die Grabstätte selbst. Der Tarif bestätigt das, indem er hier anders als bei sechs anderen Ziffern keinen Vermerk über eine abgegoltene Grabpflege setzt. Grabschmuck wie Blumen, Gestecke, Schalen und Grablichter darf nur an den dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden. Derselbe Paragraf erklärt Paragraf 18 Absatz 2 für entsprechend anwendbar, die Grabplatte fällt hier also ebenso an wie bei der Rasengrabstätte. In der Nutzungsgebühr steckt neben dem Nutzungsrecht die Grabplatte, die sich nicht abwählen lässt: Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung sagt, es werde eine Grabplatte mit einer Länge von 40 und einer Breite von 30 Zentimetern verlegt, und diese Platte werde von der Friedhofsverwaltung gegen Gebühr zur Verfügung gestellt und von ihr verlegt. Ziffer 6.2 des Tarifs nennt dafür 255 Euro einschliesslich Beschriftung. Eine zweite Beschriftung, etwa bei einer späteren Beisetzung, kostet nach Ziffer 6.2a weitere 196 Euro. Eingetragen sind 3.214 Euro Nutzungsgebühr plus 255 Euro Grabplatte. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.1.3a je Jahr 128,56 Euro.3.469,00 €937,00 €4.406,00 €25Ziffern 1.1.3a, 6.2 und 2.1 des Tarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024 sowie Paragraf 18a der Satzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024
Erdgrabstätte zweistellig im Grabfeld A 3 auf dem HauptfriedhofDie teuerste Grabart in Mönchengladbach. Der Tarif beschreibt sie als zweistellige Erdgrabstätte im Grabfeld A 3 auf dem Hauptfriedhof mit der Möglichkeit von zwei Sargbeerdigungen; der Aufschlag gegenüber derselben Grabstätte ausserhalb dieses Feldes beträgt 1.510 Euro. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 1.3.1.18 je Jahr 173,92 Euro, mal 25 Jahre genau die Erwerbsgebühr. Da ein Tiefausbau auf dem Hauptfriedhof nach Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung ausgeschlossen ist, bleibt es hier bei zwei nebeneinanderliegenden Stellen. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich nach Paragraf 12 Absatz 3 Satz 3 der Friedhofssatzung die Pflicht zur Anlage, Pflege und Instandhaltung der Grabstätte, und Paragraf 32 Absatz 3 Satz 1 verlangt, dass Grabstätten gepflegt und dauerhaft instandgehalten werden. Der Tarif setzt für dieses Grab keinen Vermerk über eine abgegoltene Grabpflege; es ist deshalb nicht pflegefrei.4.348,00 €937,00 €5.285,00 €25Ziffern 1.1.8.2 und 2.1 des Tarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024 sowie Paragraf 15 der Satzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024
Erdgrabstätte einstellig ohne Verlängerungs- und WiedererwerbsmöglichkeitDieselbe Grabstätte und derselbe Preis wie unter Ziffer 1.1.1, aber ein schwächeres Recht: Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung teilt die Grabarten in solche mit und solche ohne Verlängerungs- und Wiedererwerbsmöglichkeit, und die einstellige Erdgrabstätte kommt in beiden Gruppen vor, unter Nummer 1 Buchstabe a und unter Nummer 3 Buchstabe a. Den Unterschied macht der Ort: Nach Paragraf 15 Absatz 2 kann das Nutzungsrecht für einstellige Erdgrabstätten nur in ausgewiesenen Grabfeldern verlängert werden. Wer ausserhalb dieser Felder bestattet, zahlt dasselbe und muss nach 25 Jahren räumen. Eine zusätzliche Urnenbeisetzung ist hier nach Paragraf 15 Absatz 3 Nummer 2 nur innerhalb der ersten 13 Jahre nach der Beerdigung möglich. Der Tarif nummeriert diese Zeile versehentlich als 1.2.1.1 und wiederholt damit die Nummer der zweistelligen Urnengrabstätte. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich nach Paragraf 12 Absatz 3 Satz 3 der Friedhofssatzung die Pflicht zur Anlage, Pflege und Instandhaltung der Grabstätte, und Paragraf 32 Absatz 3 Satz 1 verlangt, dass Grabstätten gepflegt und dauerhaft instandgehalten werden. Der Tarif setzt für dieses Grab keinen Vermerk über eine abgegoltene Grabpflege; es ist deshalb nicht pflegefrei.1.659,00 €937,00 €2.596,00 €25Ziffer 1.2.2, erste Zeile, und Ziffer 2.1 des Tarifs zur Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024 sowie Paragraf 14 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a und Paragraf 15 Absatz 2 der Satzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Fünften Nachtrags vom 13.12.2024
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Mönchengladbach

Häufige Fragen zu Mönchengladbach

Wie viele Friedhöfe gibt es in Mönchengladbach?
In Mönchengladbach sind 48 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 3 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 167,6 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Mönchengladbach?
Städtischer Hauptfriedhof Mönchengladbach ist mit 31,1 ha der größte Friedhof in Mönchengladbach. Er liegt 2,4 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Mönchengladbach?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Mönchengladbach gelten 7 Jahre für Tot- und Fehlgeburten sowie aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte nach Paragraf 10 Absatz 1 Nummer 1 der Friedhofssatzung in der Fassung des Fünften Nachtrags, dazu 12 Jahre für verstorbene Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 10 Absatz 1 Nummer 2 der Friedhofssatzung in der Fassung des Fünften Nachtrags, dazu 25 Jahre für alle anderen Verstorbenen nach Paragraf 10 Absatz 1 Nummer 3 der Friedhofssatzung in der Fassung des Fünften Nachtrags, dazu 30 Jahre für Bestattungen auf den Erweiterungsflächen der Friedhöfe Giesenkirchen ab Feld 29 und Uedding ab Feld 30 nach Paragraf 10 Absatz 1 Nummer 3 der Friedhofssatzung in der Fassung des Fünften Nachtrags, dazu 12 Jahre für Aschenbeisetzungen nach Paragraf 10 Absatz 1 Nummer 4 der Friedhofssatzung in der Fassung des Fünften Nachtrags.
Was kostet ein Grab in Mönchengladbach?
Ein Grab in Mönchengladbach kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnengemeinschaftsgrabstätte mit 710,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach mit dem Tarif als Bestandteil nach Paragraf 3 Absatz 1, vom 21.12.2017 (Abl. MG S. 327ff.), in Kraft seit 01.01.2018, geändert durch den Ersten Nachtrag vom 18.12.2019, den Zweiten vom 18.12.2020, den Dritten vom 16.12.2022, den Vierten vom 15.12.2023 und den Fünften Nachtrag vom 13.12.2024 (Abl. MG S. 272-275), geltend seit 01.01.2025.
Wer ist für die Friedhöfe in Mönchengladbach zuständig?
Für die Friedhöfe in Mönchengladbach ist mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Strassenbetriebe, Friedhofsverwaltung zuständig, Am Nordpark 400, 41068 Mönchengladbach, Telefon 02161 4910783. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Mönchengladbach, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.