Ratingen · Nordrhein-Westfalen · AGS 05158028
Friedhofsgebühren Ratingen: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kommunalfriedhöfe, FriedhofGSR, Ortsrecht 751, vom 26.11.1980, zuletzt geändert durch den 26. Nachtrag vom 22.12.2023, gültig ab 01.01.2024. Die Sätze gelten für alle 10 Friedhöfe der Stadt Ratingen, Friedhofsverwaltung, nicht für einzelne.
- 0,00 €
- Günstigstes Grab
- 3.620,00 €
- Teuerstes Grab
- 13
- Grabarten in der Satzung
- 30 Jahre
- Reihen-, Wahl-, Tiefen- und Urnengrabstätten, Regelfall
Kinderreihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
Zwei- und mehrstellige Wahlgrabstätte in bevorzugter Lage, je Grabstelle, einschließlich Grabeinfassung
Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Ratingen kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 6 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrab für Erdbestattungen, 1,20 mal 2,40 Meter, einschließlich GrabeinfassungDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Ratingen. Die Stadt beziffert es in ihrer Gebührenübersicht 2024 mit 1.702 Euro, das sind 1.261 Euro für die Grabstätte, 379 Euro für die Beisetzung und 62 Euro für die Einfassung. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. Anlage und Pflege bleiben nach Paragraf 26 Absatz 1 bei den Angehörigen. | 1.323,00 € | 379,00 € | 1.702,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffern 1.1 und 3.1 sowie Absatz 3 Ziffer 1 |
| Kinderreihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrParagraf 4 Absatz 1 verzichtet ausdrücklich auf Bestattungsgebühren für Personen unter fünf Jahren, und die Gebührenübersicht 2024 weist das Kindergrab mit 0,00 Euro aus. Die Ruhefrist beträgt nach Paragraf 10 Absatz 1 der Friedhofssatzung 25 Jahre. Anlage und Pflege bleiben bei den Angehörigen. | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 25 J. | Paragraf 4 Absatz 1 der Gebührensatzung und Paragraf 13 Absatz 2 Nummer 1 der Friedhofssatzung |
| Anonymes Reihengrab im Rasen, einschließlich Grabunterhaltung durch die FriedhofsverwaltungPflegefrei, weil Paragraf 15 der Friedhofssatzung die Rechte und Pflichten an anonymen Grabstätten samt Gestaltung und Unterhaltung allein der Friedhofsverwaltung zuweist. Bezahlt wird diese Unterhaltung über Ziffer 4.2 mit einmalig 1.426 Euro für die gesamte Laufzeit, und dieser Betrag steckt in unserer Nutzungsgebühr. Die Graboberfläche besteht ausschließlich aus Rasen, die Bestattungsstelle wird nicht bekanntgegeben. Es gibt das Grab nur auf dem Waldfriedhof und in Tiefenbroich. | 2.561,00 € | 379,00 € | 2.940,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffern 1.5 und 4.2 sowie Absatz 3 Ziffer 3 |
| Rasenreihengrab, einschließlich Grabunterhaltung durch die FriedhofsverwaltungPflegefrei, weil die Grabunterhaltung des Rasenreihengrabes mit 1.426 Euro eine eigene Tarifziffer der Stadt ist. Die Gebührenübersicht 2024 trägt diesen Betrag in der Zeile Grabpflege ein, während sie bei Reihengrab, Kindergrab, Wahlgrab, Urnenreihengrab und Urnenwahlgrab an derselben Stelle Angehörige nennt. Es gibt das Grab nur auf dem Waldfriedhof. | 2.561,00 € | 379,00 € | 2.940,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffern 1.6 und 4.3 sowie Absatz 3 Ziffer 1 |
| Wahlgrabstätte für Erdbestattungen, je Grabstelle, 1,30 mal 2,40 Meter, einschließlich GrabeinfassungNeben der Sargbestattung können nach Paragraf 14 Absatz 2 der Friedhofssatzung jederzeit bis zu sechs Urnen in derselben Grabstätte beigesetzt werden. Die Wiederverleihung des Nutzungsrechts kostet nach Ziffer 2.3.1 je angefangenem Monat ein Dreihundertsechzigstel der Gebühr, also 4,90 Euro im Monat oder 58,83 Euro im Jahr. Für jede weitere Grabstelle derselben Wahlgrabstätte kostet die Einfassung nach Ziffer 3.3 nur 31 Euro. | 1.891,00 € | 455,00 € | 2.346,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffern 2.1.1 und 3.2 sowie Absatz 3 Ziffer 6 |
| Zwei- und mehrstellige Wahlgrabstätte in bevorzugter Lage, je Grabstelle, einschließlich GrabeinfassungWahlgrabstätten in Sonderlage bestehen nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung aus mehreren Grabstellen in bevorzugter Lage oder mit besonders gestalteter Abpflanzung. Der Betrag von 3.039 Euro gilt je Grabstelle. Wir schlagen die Einfassungsgebühr des ersten Grabes mit 126 Euro auf; für jede weitere Grabstelle sind es nach Ziffer 3.3 nur 31 Euro. | 3.165,00 € | 455,00 € | 3.620,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffern 2.1.2 und 3.2 sowie Absatz 3 Ziffer 6 |
Urne: 7 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Urnen-Reihengrab, 0,80 mal 0,80 MeterDas günstigste Grab in Ratingen. Eine Einfassungsgebühr fällt hier nicht an, die Gebührenübersicht 2024 nennt als Gesamtbetrag 958 Euro. Der Nutzungszeitraum kann nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung nicht verlängert werden. Anlage und Pflege bleiben bei den Angehörigen. | 813,00 € | 145,00 € | 958,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 1.2 und Absatz 3 Ziffer 4 |
| Anonymes Urnen-Reihengrab im Rasen, einschließlich Grabunterhaltung durch die FriedhofsverwaltungDas günstigste pflegefreie Grab in Ratingen. Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung erklärt für anonyme Urnengrabstätten die Vorschriften des Paragrafen 15 für anwendbar, und der weist Gestaltung und Unterhaltung allein der Friedhofsverwaltung zu. Bezahlt wird sie über Ziffer 4.1 mit einmalig 476 Euro für die gesamte Laufzeit. Es gibt das Grab auf dem Waldfriedhof, in Tiefenbroich und in Lintorf. | 1.198,00 € | 167,00 € | 1.365,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffern 1.3 und 4.1 sowie Absatz 3 Ziffer 5 |
| Teilanonymes Urnen-Reihengrab mit Namensnennung an der gemeinschaftlichen DenkmalanlageParagraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung erklärt für teilanonyme Urnengrabstätten die Vorschriften der anonymen Grabstätten für anwendbar, also auch die Pflege durch die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 15. Der Tarif führt das teilanonyme Grab nicht gesondert auf; die Gebührenübersicht 2024 der Stadt weist für es dieselben Beträge aus wie für das anonyme Grab. Der Name an der gemeinschaftlichen Denkmalanlage kostet nach Ziffer 3.4 zusätzlich 205 Euro, ist freiwillig und steckt nicht in unserem Betrag. Es gibt das Grab auf dem Waldfriedhof und in Lintorf. | 1.198,00 € | 167,00 € | 1.365,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffern 1.3 und 4.1 sowie Absatz 3 Ziffer 5, jeweils in Verbindung mit Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung |
| Urnengemeinschaftsgrab, je Urne, einschließlich Grabunterhaltung durch die FriedhofsverwaltungPflegefrei, weil die Grabunterhaltung je Urne einer Urnengemeinschaftsanlage mit 1.370 Euro für dreißig Jahre eine eigene Tarifziffer der Stadt ist und die Gebührenübersicht 2024 diesen Betrag in der Zeile Grabpflege einträgt. Die Anlage auf dem Waldfriedhof fasst fünfzehn Gräber. Urnengemeinschaftsgrabstätten sind nach Paragraf 16 Absatz 7 der Friedhofssatzung eine besondere Form der Reihengrabstätte und nicht verlängerbar. Der Gedenkstein mit Namen, Geburts- und Sterbedatum, den die Friedhofsverwaltung aufstellt, ist nach demselben Absatz neben der Erwerbsgebühr zu zahlen; einen Betrag dafür nennt der Tarif nicht. | 2.183,00 € | 145,00 € | 2.328,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffern 1.2 und 4.4.1 sowie Absatz 3 Ziffer 4 |
| Baumbestattung, Urne im Wurzelbereich eines Baumes, einschließlich Grabunterhaltung durch die FriedhofsverwaltungPflegefrei, weil Paragraf 16 Absatz 8 der Friedhofssatzung die Ausgestaltung des Grabfeldes unter dem Baum samt Rasenpflege sowie die Baumkontroll- und Baumpflegearbeiten der Friedhofsverwaltung überträgt. Bezahlt wird das über Ziffer 4.4.2 mit einmalig 494 Euro je Urne für dreißig Jahre. Bepflanzung und Grabschmuck sind nicht zulässig, eine bündig eingelassene Grabplatte von 30 mal 20 Zentimetern erlaubt die Friedhofsverwaltung auf Antrag. Die Baumbestattung gibt es in Lintorf, auf dem Waldfriedhof, in Tiefenbroich und in Hösel und sie ist nicht verlängerbar. | 1.307,00 € | 145,00 € | 1.452,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffern 1.2 und 4.4.2 sowie Absatz 3 Ziffer 4 |
| Urnen-Wahlgrab, je Grabstelle, einschließlich GrabeinfassungIn der Urnenwahlgrabstätte können nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung bis zu sechs Aschenbehälter einer Familie beigesetzt werden. Die Wiederverleihung kostet nach Ziffer 2.3.2 je angefangenem Monat ein Dreihundertsechzigstel der Gebühr, also 3,69 Euro im Monat oder 44,33 Euro im Jahr. Anlage und Pflege bleiben bei den Angehörigen. | 1.456,00 € | 145,00 € | 1.601,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffern 2.2.1 und 3.2 sowie Absatz 3 Ziffer 8 |
| Urnen-Wahlgrabstätte in bevorzugter Lage, je Grabstelle, einschließlich GrabeinfassungFür Urnenwahlgrabstätten in Sonderlage gelten nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung die Vorschriften der Sargwahlgrabstätten in Sonderlage, ausgenommen die Abmessungen. Anlage und Pflege bleiben bei den Angehörigen. | 2.156,00 € | 145,00 € | 2.301,00 € | 30 J. | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffern 2.2.2 und 3.2 sowie Absatz 3 Ziffer 8 |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Reihengrab | 379,00 € | Paragraf 4 Absatz 3 Ziffer 1 |
| Grabkammerbestattung anonymes Reihengrab | 197,00 € | Paragraf 4 Absatz 3 Ziffer 2 |
| Anonymes Reihengrab | 379,00 € | Paragraf 4 Absatz 3 Ziffer 3 |
| Urnen-Reihengrab | 145,00 € | Paragraf 4 Absatz 3 Ziffer 4 |
| Anonymes Urnen-Reihengrab | 167,00 € | Paragraf 4 Absatz 3 Ziffer 5 |
| Wahlgrab | 455,00 € | Paragraf 4 Absatz 3 Ziffer 6 |
| Grabkammerbestattung Wahlgrab | 239,00 € | Paragraf 4 Absatz 3 Ziffer 7 |
| Urnen-Wahlgrab | 145,00 € | Paragraf 4 Absatz 3 Ziffer 8 |
| Tiefenbestattung in einem Tiefengrab | 681,00 € | Paragraf 4 Absatz 3 Ziffer 9 |
| Tieferlegung von Gebeinen bei nachträglicher Herstellung eines Wahlgrabes als Tiefengrab | 326,00 € | Paragraf 4 Absatz 3 Ziffer 10 |
| Ascheverstreuung auf dem Aschestreufeld | 59,00 € | Paragraf 4 Absatz 3 Ziffer 11 |
| Grabbeigabe, Totenasche des kremierten Heimtiers | 145,00 € | Paragraf 4 Absatz 3 Ziffer 12 |
| Zuschlag für ein Urnenloch in Übergröße | 51,00 € | Paragraf 4 Absatz 3 Ziffer 13 |
| Grabstätte anonymes Reihengrab im Grabkammersystem, 20 Jahre | 946,00 € | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 1.4 |
| Grabstätte Wahlgrab im Grabkammersystem, 20 Jahre | 1.085,00 € | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.1.3 |
| Grabkammer, 20 Jahre | 965,00 € | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.1.4 |
| Wiederverleihung des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab ohne zeitliche Mindestbegrenzung | 360/30 der Gebühr nach Ziffer 2.1 je angefangenem Monat, beim Wahlgrab in Normallage 4,90 Euro im Monat und 58,83 Euro im Jahr | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.3.1 |
| Wiederverleihung des Nutzungsrechts an einem Urnen-Wahlgrab ohne zeitliche Mindestbegrenzung | 360/30 der Gebühr nach Ziffer 2.2 je angefangenem Monat, beim Urnen-Wahlgrab in Normallage 3,69 Euro im Monat und 44,33 Euro im Jahr | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.3.2 |
| Weitere Inanspruchnahme bis zum Ablauf einer Ruhezeit, die über die Nutzungsdauer hinausgeht | 360/30 der Gebühr nach Ziffer 2.1 oder 2.2 je angefangenem Monat | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 2.3.3 |
| Wiederverleihung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte im Grabkammersystem | 240/20 der Gebühr nach den Ziffern 2.1.3 und 2.1.4 je angefangenem Monat | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffern 2.3.4 und 2.3.5 |
| Einfassung eines Reihengrabes, in unserer Nutzungsgebühr bereits enthalten | 62,00 € | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 3.1 |
| Einfassung des ersten Grabes einer Wahlgrabstelle, in unserer Nutzungsgebühr bereits enthalten | 126,00 € | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 3.2 |
| Einfassung jedes weiteren Grabes einer Wahlgrabstelle | 31,00 € | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 3.3 |
| Einmeißelung eines Namens in eine Stele | 205,00 € | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 3.4 |
| Grabunterhaltung anonymer Urnen-Reihengräber, in unserer Nutzungsgebühr bereits enthalten | 476,00 € | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 4.1 |
| Grabunterhaltung anonymer Reihengräber, in unserer Nutzungsgebühr bereits enthalten | 1.426,00 € | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 4.2 |
| Grabunterhaltung eines Rasenreihengrabes, in unserer Nutzungsgebühr bereits enthalten | 1.426,00 € | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 4.3 |
| Grabunterhaltung je Urne einer Urnengemeinschaftsanlage für 30 Jahre, in unserer Nutzungsgebühr bereits enthalten | 1.370,00 € | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 4.4.1 |
| Grabunterhaltung je Urne am Baumplatz für 30 Jahre, in unserer Nutzungsgebühr bereits enthalten | 494,00 € | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 4.4.2 |
| Grabsteinkontrolle für eine Grabkammer mit 20 Jahren Laufzeit, einmalig im Voraus | 64,00 € | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 4.5.1 |
| Grabsteinkontrolle für ein Grab mit 30 Jahren Ruhefrist, einmalig im Voraus | 82,00 € | Paragraf 4 Absatz 2 Ziffer 4.5.2 |
| Ausgraben einer Leiche | 946,00 € | Paragraf 4 Absatz 4 Ziffer 1 |
| Ausgraben und Verbetten einer Leiche | 1.325,00 € | Paragraf 4 Absatz 4 Ziffer 2 |
| Ausgraben einer Urne | 268,00 € | Paragraf 4 Absatz 4 Ziffer 3 |
| Urnenversand an andere Friedhöfe | 161,00 € | Paragraf 4 Absatz 4 Ziffer 4 |
| Benutzung der Friedhofskapelle oder Friedhofshalle einschließlich Dekoration, Grünschmuck, Kerzen und elektrischer Orgel, ohne Vergütung des Organisten | 224,00 € | Paragraf 4 Absatz 5 Ziffer 1 |
| Benutzung der Leichenzelle | 161,00 € | Paragraf 4 Absatz 5 Ziffer 2 |
| Benutzung des Sezierraumes einschließlich Reinigung und Desinfektion | 161,00 € | Paragraf 4 Absatz 5 Ziffer 3 |
| Rituelle Waschung | 230,00 € | Paragraf 4 Absatz 5 Ziffer 4 |
| Benutzung des Trauerraumes | 205,00 € | Paragraf 4 Absatz 5 Ziffer 5 |
| Nutzung eines Bahrwagens ohne Kapellennutzung | 125,00 € | Paragraf 4 Absatz 5 Ziffer 6 |
| Genehmigung für die Aufstellung eines Grabmals, zuzüglich der Gebühr für die Grabsteinkontrolle | 29,00 € | Paragraf 5 Ziffer 1 |
| Genehmigung für die Errichtung von Grabeinfassungen | 29,00 € | Paragraf 5 Ziffer 2 |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
9.502,00 €
Reihengrab für Erdbestattungen, 1,20 mal 2,40 Meter, einschließlich Grabeinfassung in Ratingen, über 30 Jahre, das sind 316,73 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeParagraf 4 Absatz 2 Ziffern 1.1 und 3.1 sowie Absatz 3 Ziffer 1 | 1.323,00 € |
| BestattungParagraf 4 Absatz 3 Ziffer 1 | 379,00 € |
| Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 7.800,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 1.702,00 € |
Das günstigste gewöhnliche Erdgrab in Ratingen. Die Stadt beziffert es in ihrer Gebührenübersicht 2024 mit 1.702 Euro, das sind 1.261 Euro für die Grabstätte, 379 Euro für die Beisetzung und 62 Euro für die Einfassung. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich. Anlage und Pflege bleiben nach Paragraf 26 Absatz 1 bei den Angehörigen.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kommunalfriedhöfe, FriedhofGSR, Ortsrecht 751, vom 26.11.1980, zuletzt geändert durch den 26. Nachtrag vom 22.12.2023, gültig ab 01.01.2024. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Die Satzung gilt nur für die fünf Kommunalfriedhöfe der Stadt: Waldfriedhof an der Homberger Straße, Tiefenbroich, Lintorf, Hösel und Eggerscheidt. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
- Ratingen setzt den Grabpreis aus mehreren Ziffern zusammen. In unsere Nutzungsgebühr rechnen wir neben der Gebühr für die Grabstätte auch die Einfassungsgebühr der Ziffern 3.1 und 3.2 sowie die Grabunterhaltung der Ziffer 4. Die Einfassung verlegt die Friedhofsverwaltung nach Paragraf 19 Absatz 3 der Friedhofssatzung an neu angelegten Grabfeldern selbst, und die Gebührenübersicht 2024 der Stadt rechnet beide Bausteine in ihre Endsummen ein. Für alle zwölf dort geführten Grabarten stimmen unsere Beträge mit diesen Endsummen überein.
- Die Grabunterhaltung nach Ziffer 4 ist keine Jahresgebühr, sondern fällt einmalig für die gesamte Laufzeit an. Sie betrifft nur die Gräber, die die Friedhofsverwaltung selbst pflegt, und ist dort nicht abwählbar. Genau darauf stützen wir die Kennzeichnung als pflegefrei: bei den anonymen und teilanonymen Gräbern zusätzlich gestützt auf Paragraf 15 der Friedhofssatzung, bei der Baumbestattung auf Paragraf 16 Absatz 8.
- Die drei Tarifziffern des Grabkammersystems führen wir nicht als Grabarten. Ziffer 1.4 nennt eine Grabstätte anonymes Reihengrab oder Grabkammer für 946 Euro, Ziffer 2.1.3 eine Grabstätte Wahlgrab oder Grabkammer für 1.085 Euro und Ziffer 2.1.4 eine Grabkammer für 965 Euro, jeweils für 20 Jahre. Ob Ziffer 2.1.4 eine eigenständige Grabart ist oder ein Baustein, der auf Ziffer 2.1.3 obendrauf kommt, lässt der Wortlaut offen; die Wiederverleihungsregel der Ziffer 2.3.4 nennt beide Ziffern nebeneinander. Die Gebührenübersicht 2024 führt Grabkammer als Bausteinzeile und keine einzige Kammer unter ihren zwölf Grabarten. Auch ob die Grabunterhaltung der Ziffer 4.2 für das anonyme Kammergrab gilt, steht nirgends. Ein Grabpreis wäre hier geraten, deshalb stehen die drei Beträge nur unter den weiteren Gebühren.
- Beim zwei- und mehrstelligen Wahlgrab in bevorzugter Lage nach Ziffer 2.1.2 gilt der Betrag von 3.039 Euro je Grabstelle. Wir schlagen die Einfassungsgebühr des ersten Grabes mit 126 Euro auf. Für die zweite und jede weitere Grabstelle derselben Grabstätte kostet die Einfassung nach Ziffer 3.3 nur 31 Euro, unser Betrag liegt dort also um 95 Euro zu hoch.
- Das teilanonyme Urnenreihengrab kennt die Gebührensatzung nicht unter diesem Namen. Wir setzen die Ziffern des anonymen Urnenreihengrabes an, weil Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung für teilanonyme Gräber die Vorschriften der anonymen Gräber für anwendbar erklärt und die Gebührenübersicht 2024 der Stadt für beide dieselben Beträge ausweist.
- Die einmalige Gebühr für die Grabsteinkontrolle nach Ziffer 4.5, 82 Euro bei dreißig Jahren Ruhefrist, und die Genehmigungsgebühr von 29 Euro nach Paragraf 5 Ziffer 1 fallen nur an, wenn ein Grabmal aufgestellt wird. Die Gebührenübersicht der Stadt rechnet beide nicht in die Grabpreise ein, wir deshalb auch nicht.
- Die Ascheverstreuung auf dem Aschestreufeld nach Paragraf 16 a der Friedhofssatzung führen wir nicht als Grabart, weil es dafür weder ein Nutzungsrecht noch eine Grabstelle gibt. Die Verstreuung kostet nach Paragraf 4 Absatz 3 Ziffer 11 einmalig 59 Euro und steht unter den Bestattungsgebühren.
- Für Tiefengrabstätten nennt der Tarif keine eigene Nutzungsgebühr. Die Tiefenbestattung kostet nach Paragraf 4 Absatz 3 Ziffer 9 einmalig 681 Euro statt 455 Euro, die nachträgliche Tieferlegung von Gebeinen 326 Euro. Weil offenbleibt, welche Nutzungsgebühr für das Tiefengrab gilt, führen wir es nicht als eigene Grabart.
- Das Reihengrabfeld für Tot- und Fehlgeburten, die Wiese der Kinder, ist nach der Gebührenübersicht 2024 gebührenfrei. Paragraf 10 der Friedhofssatzung nennt dafür keine eigene Ruhefrist, deshalb führen wir es nicht als eigene Grabart.
- Auf einem Teil des Friedhofs Ratingen-Lintorf gilt nach Paragraf 10 Absatz 2 der Friedhofssatzung eine verkürzte Ruhefrist von 25 Jahren, auch für Kinder. Der Tarif staffelt die Nutzungsgebühr nicht danach, wir führen deshalb bei allen Grabarten die Regelruhefrist von 30 Jahren.
- Für das muslimische Grabfeld auf dem Waldfriedhof gelten nach Paragraf 17 b Absatz 5 der Friedhofssatzung die Vorschriften der Reihen- und Wahlgrabstätten. Eigene Gebühren nennt der Tarif dafür nicht.
- Der Ruhewald Lintorfer Mark ist zwar eine Einrichtung in Trägerschaft der Stadt, seine Entgelte sind aber nach Paragraf 4 der Nutzungsordnung 752 privatrechtlich und richten sich nach der Preisliste des beliehenen Betreibers, der Forstbetriebe des Wilhelm Graf von Spee. Beträge dafür stehen in keiner Satzung, wir erfassen sie deshalb nicht.
- Die Benutzung der Friedhofskapelle kostet 224 Euro, der Trauerraum 205 Euro, die Leichenzelle 161 Euro. Nichts davon steckt in unseren Grabpreisen. Einen Zuschlag für Beisetzungen an Samstagen oder außerhalb der Dienstzeit kennt der Tarif nicht.
- Die geltende Fassung stammt aus dem 26. Nachtrag vom 22.12.2023 und gilt seit dem 01.01.2024, ist also gut zweieinhalb Jahre alt. Wir haben die Jahresschluss-Ausgaben der Amtsblätter 2024 und 2025 sowie die erste und die letzte Ausgabe 2026 auf einen weiteren Nachtrag durchsucht und keinen gefunden.
- Einen Vomhundertsatz aus der Haushaltssatzung, mit dem die Tarifbeträge zu vervielfachen wären, kennt die Satzung nicht. Paragraf 1 nennt nur die Kostendeckungsgrade von 75 Prozent im Leistungsbereich Grabstätten und 100 Prozent in den übrigen Bereichen. Eine Umsatzsteuer weist der Tarif nicht aus.
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- Die 10 Friedhöfe in RatingenLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
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Quellen und Stand
- Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kommunalfriedhöfe, FriedhofGSR, Ortsrecht 751 vom 26.11.1980, zuletzt geändert durch den 26. Nachtrag vom 22.12.2023, gültig ab 01.01.2024
- Satzung für die Friedhöfe der Stadt Ratingen, FriedhofSR, Ortsrecht 750 vom 17.06.1996 in der Fassung vom 01.10.2019, zuletzt geändert durch den XII. Nachtrag vom 01.10.2019, in Kraft seit 20.11.2019
- Grab- und Bestattungsgebühren 2024 auf städtischen Friedhöfen, Gebührenübersicht der Friedhofsverwaltung Stand 2024, entspricht dem 26. Nachtrag vom 22.12.2023
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.