Mönchengladbach · Nordrhein-Westfalen · AGS 05116000
Friedhofsgebühren Mönchengladbach: jede Position mit Paragraf
Abgeschrieben aus Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach, vom 21.12.2017, zuletzt geändert durch den Fünften Nachtrag vom 13.12.2024, gültig ab 01.01.2025. Die Sätze gelten für alle 51 Friedhöfe der mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts, nicht für einzelne.
- 210,00 €
- Günstigstes Grab
- 5.285,00 €
- Teuerstes Grab
- 23
- Grabarten in der Satzung
- 7 Jahre
- Tot- und Fehlgeburten
Sternenfeld für Tot- und Fehlgeburten
Erdgrabstätte zweistellig im Grabfeld A 3 auf dem Hauptfriedhof
Paragraf 10 Absatz 1 Nummer 1 der Friedhofssatzung
Was ein Grab in Mönchengladbach kostet
Kurz beantwortet
Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.
Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.
Erdbestattung: 10 Grabarten
Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Sternenfeld für Tot- und FehlgeburtenMit der Nutzungsgebühr ist die Bestattung abgegolten. | 210,00 € | 0,00 € | 210,00 € | 7 J. | Tarif 1.1.5 |
| Kindergrabstätte für Verstorbene unter fünf Jahren | 540,00 € | 516,00 € | 1.056,00 € | 12 J. | Tarif 1.1.4 und 2.3 |
| Erdgrabstätte einstelligDie günstigste Erdbestattung in Mönchengladbach. Auf Erweiterungsflächen der Friedhöfe Giesenkirchen und Uedding beträgt die Frist 30 Jahre. | 1.659,00 € | 937,00 € | 2.596,00 € | 25 J. | Tarif 1.1.1 und 2.1 |
| Erdgrabstätte einstellig im Memoriam-Feld | 1.659,00 € | 937,00 € | 2.596,00 € | 25 J. | Tarif 1.1.6 und 2.1 |
| RasengrabstätteMit der Gebühr ist die Grabpflege abgegolten. | 2.049,00 € | 937,00 € | 2.986,00 € | 25 J. | Tarif 1.1.3 und 2.1 |
| Erdgrabstätte einstellig im Grabfeld A 3 auf dem Hauptfriedhof | 2.413,00 € | 937,00 € | 3.350,00 € | 25 J. | Tarif 1.1.8.1 und 2.1 |
| Erdgrabstätte zweistelligDie Beisetzungsgebühr fällt je Bestattung an. | 2.838,00 € | 937,00 € | 3.775,00 € | 25 J. | Tarif 1.1.2 und 2.1 |
| Erdgrabstätte zweistellig im Memoriam-Feld | 2.838,00 € | 937,00 € | 3.775,00 € | 25 J. | Tarif 1.1.7 und 2.1 |
| Rosen-ErdgrabstätteAnders als bei der Rasengrabstätte sagt der Tarif nicht, dass die Pflege abgegolten ist. | 3.214,00 € | 937,00 € | 4.151,00 € | 25 J. | Tarif 1.1.3a und 2.1 |
| Erdgrabstätte zweistellig im Grabfeld A 3 auf dem Hauptfriedhof | 4.348,00 € | 937,00 € | 5.285,00 € | 25 J. | Tarif 1.1.8.2 und 2.1 |
Urne: 13 Grabarten
Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Dauer | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| UrnengemeinschaftsgrabstätteDie günstigste Grabart in Mönchengladbach. Die Grabpflege ist mit der Gebühr abgegolten. | 459,00 € | 251,00 € | 710,00 € | 12 J. | Tarif 1.2.2.3 und 2.4 |
| Urnengrabstätte einstelligOhne Verlängerungs- und Wiedererwerbsmöglichkeit. | 618,00 € | 251,00 € | 869,00 € | 12 J. | Tarif 1.2.2.2 und 2.4 |
| Waldgrabstätte | 723,00 € | 251,00 € | 974,00 € | 12 J. | Tarif 1.2.1.7 und 2.4 |
| Urnengrabstätte zweistellig | 759,00 € | 251,00 € | 1.010,00 € | 12 J. | Tarif 1.2.1.1 und 2.4 |
| Urnengrabstätte einstellig im Memoriam-Feld | 618,00 € | 251,00 € | 869,00 € | 12 J. | Tarif 1.2.1.8 und 2.4 |
| Urnengrabstätte zweistellig im Memoriam-Feld | 759,00 € | 251,00 € | 1.010,00 € | 12 J. | Tarif 1.2.1.9 und 2.4 |
| Aschefeld | 726,00 € | 251,00 € | 977,00 € | 12 J. | Tarif 1.2.2.5 und 2.4 |
| Urnenrosengrabstätte zweistellig | 942,00 € | 251,00 € | 1.193,00 € | 12 J. | Tarif 1.2.1.3 und 2.4 |
| Urnengrabstätte zweistellig mit Baum | 1.083,00 € | 251,00 € | 1.334,00 € | 12 J. | Tarif 1.2.1.7a und 2.4 |
| Baumgrabstätte zweistellig | 1.251,00 € | 251,00 € | 1.502,00 € | 12 J. | Tarif 1.2.1.6 und 2.4 |
| Urnenkammer im Kolumbarium in Holt, zweistelligDie Beisetzung in der Kammer kostet 176 Euro statt 251 Euro. | 1.968,00 € | 176,00 € | 2.144,00 € | 12 J. | Tarif 1.2.1.4 und 2.5 |
| Urnenkammer in einer Stele, zweistellig | 1.968,00 € | 176,00 € | 2.144,00 € | 12 J. | Tarif 1.2.1.5 und 2.5 |
| Urnenschmuckgrab zweistellig | 2.199,00 € | 251,00 € | 2.450,00 € | 12 J. | Tarif 1.2.1.2 und 2.4 |
Bestattung, Trauerhalle und alles andere
Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.
| Position | Betrag | Fundstelle |
|---|---|---|
| Sargbestattung | 937,00 € | Tarif 2.1 |
| Tiefbestattung im Sarg | 1.107,00 € | Tarif 2.2 |
| Kinderbestattung | 516,00 € | Tarif 2.3 |
| Urnenbeisetzung | 251,00 € | Tarif 2.4 |
| Beisetzung in einer Urnenkammer | 176,00 € | Tarif 2.5 |
| Grabbeigabe eines kremierten Haustiers | 190,00 € | Tarif 2.6 |
| Trauerhalle auf dem Hauptfriedhof und in Giesenkirchen, Hardt, Rheydt, Holt, Ohler, Rheindahlen, Uedding und Wickrath | 298,00 € | Tarif 4.1 |
| Trauerhalle in Venn und Wanlo | 206,00 € | Tarif 4.2 |
| Kleiner Feierraum | 147,00 € | Tarif 4.5 |
| Kühlzelle | 41,00 € | Tarif 4.3 |
| Aufbahrungsraum | 54,00 € | Tarif 4.4 |
| Grabplatte 30 mal 40 Zentimeter einschließlich Beschriftung | 255,00 € | Tarif 6.2 |
| Schild für Urnengemeinschafts-, Wald- und Baumgrabstätte | 51,00 € | Tarif 6.3 |
| Urnenversand | 138,00 € | Tarif 5.2 |
| Ausgrabung aus einer Sarggrabstätte | 1.995,00 € | Tarif 3.1 |
| Ausgrabung aus einer Urnengrabstätte | 698,00 € | Tarif 3.3 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Erdgrabstätte einstellig, je Jahr | 66,36 € | Tarif 1.3.1.1 |
| Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnengrabstätte zweistellig, je Jahr | 63,25 € | Tarif 1.3.1.8 |
Über die gesamte Laufzeit gerechnet
Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.
Eingabe
Ergebnis
3.830,00 €
Urnengemeinschaftsgrabstätte in Mönchengladbach, über 12 Jahre, das sind 319,17 € im Jahr.
| Grabnutzung, einmalig an die GemeindeTarif 1.2.2.3 und 2.4 | 459,00 € |
| Beisetzung der UrneTarif 2.1 | 251,00 € |
| Grabpflege über 12 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung | 3.120,00 € |
| Davon an die Gemeinde | 710,00 € |
Die günstigste Grabart in Mönchengladbach. Die Grabpflege ist mit der Gebühr abgegolten.
Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.
Gebührengrundlage: Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach, vom 21.12.2017, zuletzt geändert durch den Fünften Nachtrag vom 13.12.2024, gültig ab 01.01.2025. Erfasst am 29.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.
Was diese Erhebung nicht hergibt
- Für die Abräumung eines Grabes nennt der Tarif keinen Betrag. Wer das Nutzungsrecht vorzeitig zurückgibt, zahlt nach den Ziffern 6.5 bis 6.7 je Grabstelle und Jahr zwischen 63 und 254 Euro für die Pflege bis zum Ende der Ruhefrist.
- Bei der Rosen-Erdgrabstätte und den Memoriam-Feldern steht anders als bei Rasen-, Baum-, Wald- und Gemeinschaftsgrab nicht, dass die Pflege abgegolten ist. Wir führen sie deshalb nicht als pflegefrei.
- Der Tarif nummeriert die erste Zeile unter Ziffer 1.2.2 als 1.2.1.1 und wiederholt dort die Erdgrabstätte einstellig zum selben Betrag wie unter 1.1.1. Wir führen sie nur einmal.
- Die Nutzungsfrist beträgt auf Erweiterungsflächen der Friedhöfe Giesenkirchen und Uedding 30 statt 25 Jahre, ohne dass sich die Gebühr ändert.
Weiter im Verzeichnis
- Die 51 Friedhöfe in MönchengladbachLage, Fläche, Anfahrt je Friedhof
- Gebühren im VergleichBeide erfassten Städte nebeneinander
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Quellen und Stand
- Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach vom 21.12.2017, zuletzt geändert durch den Fünften Nachtrag vom 13.12.2024, gültig ab 01.01.2025
- Satzung für die Friedhöfe in der Stadt Mönchengladbach, Paragraf 10 Ruhefrist vom 21.12.2017 in der geltenden Fassung
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 29.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.