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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Nordrhein-Westfalen, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 05358048

Alle 10 Friedhöfe in Niederzier

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

02428 84404
Gemeinde Niederzier, Friedhofsverwaltung in der Abteilung 4 für Bauen und Planen, Bauverwaltung, Planen, Liegenschaften

52382 Niederzier

1.750,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Erdreihengrabstätte für Personen über 5 Jahre

1.100,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Aschestreufeld, Einbringung von Totenasche unter einer Rasensode

10
Friedhöfe mit Namen

Die 10 Friedhöfe in Niederzier nehmen zusammen 7 ha ein

Kurz beantwortet

Niederzier hat 10 benannte Friedhöfe mit zusammen 7 ha. Der größte ist Friedhof Huchem-Stammeln mit 1,3 ha, am nächsten am Ortskern liegt Friedhof Niederzier Kirche mit 370 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Niederzier abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Huchem-Stammeln ist der größte mit 1,3 ha, in der Mitte liegen sie bei 8.410 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 370 m entfernt, der entlegenste 3,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 10 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 9 von 10 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 2 der 10 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Niederzier rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Gemeinde Niederzier, Friedhofsverwaltung in der Abteilung 4 für Bauen und Planen, Bauverwaltung, Planen, Liegenschaften

Rathausstraße 8
52382 Niederzier
02428 84404
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8 bis 12.30 Uhr
Dienstag zusätzlich 14 bis 16 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14 bis 18 Uhr
Mittwochnachmittag ist die Verwaltung geschlossen
Besuch nur nach vorheriger Terminabsprache
Die Friedhofsverwaltung von Niederzier im Netz

Die 10 Friedhöfe in Niederzier, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Friedhof Huchem-Stammeln1,3 ha3,1 km3 Anlagen, nächste 80 mHuchem-Stammeln, Post, 140 mBus 223, Bus 234, Bus 236keine Angabe
Friedhof Niederzier1,2 ha720 m2 Anlagen, nächste 50 mNiederzier, Alte Post, 160 mBus 234, Bus 235, Bus 236, Bus 238keine Angabe
Friedhof Hambach1 ha2 km2 Anlagen, nächste 60 mHambach, Schebben, 320 mBus 234, Bus 235, Bus 238, Bus SB 35keine Angabe
Neuer Friedhof Ellen9.170 m²3 km1 Anlagen, nächste 60 mEllen, Reitweg, 430 mBus 209, Bus 234, Bus 235, Bus 236keine Angabe
Neuer Friedhof Niederzier8.410 m²2,1 km1 Anlagen, nächste 60 mOberzier, Dorfplatz, 350 mBus 234, Bus 235, Bus 236, Bus 238christlich
Alter Friedhof Niederzier6.620 m²2 km2 Anlagen, nächste 120 mOberzier, Dorfplatz, 150 mBus 234, Bus 235, Bus 236, Bus 238christlich
Friedhof Niederzier Kirche4.830 m²370 m2 Anlagen, nächste 70 mNiederzier, Mitte, 110 mBus 234, Bus 235, Bus 236, Bus 238keine Angabe
Friedhof3.830 m²3,5 kmkeine erfasstFeldstraße, 270 mBus SB 38keine Angabe
Alter Friedhof Ellen2.060 m²3,5 km2 Anlagen, nächste 40 mEllen, Streffenweg, 130 mBus 209, Bus 234, Bus 235, Bus 236keine Angabe
Alter Friedhof Ellen790 m²3,4 km2 Anlagen, nächste 30 mEllen, Streffenweg, 70 mBus 209, Bus 234, Bus 235, Bus 236keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Niederzier kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Heinsberg30,8 km965,00 €Reihengrabstätte für die Bestattung einer Person im Alter von über fünf Jahren240,00 €Aschebeisetzung ohne Urne im Aschestreufeld
Düren9 km1.000,00 €Reihengrabstätte für Erdbestattung, Verstorbene über 5 Jahre, Ruhefrist 25 Jahre750,00 €Ascheverstreuung im Fried-Park mit bleibender Gedächtnisstätte, Ruhefrist 20 Jahre
Hückelhoven23,9 km1.210,78 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, ohne angrenzenden Weg224,09 €Verstreuung der Asche auf einem Aschestreufeld
Alsdorf21,4 km1.277,91 €Reihengrab487,03 €Aschestreuung auf dem Aschestreufeld
Erkelenz22,1 km1.401,00 €Reihengrabstätte für eine Körperbestattung von Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr905,00 €Verstreuen der Asche im Aschenstreufeld des Zentralfriedhofs
Rommerskirchen22,5 km1.600,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab 6 Jahre1.200,00 €Urnenreihengrabstätte
Langerwehe11,4 km1.681,00 €Reihengrab für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr1.291,00 €Urnenreihengrab
Jülich8,6 km1.697,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr898,00 €Urnenreihengrabstätte
Am meisten zu sparenbis 30,8 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Niederzier kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach 6. Satzung vom 30.03.2026 zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010, beschlossen vom Rat der Gemeinde Niederzier am 26.03.2026, ausgefertigt und bekannt gemacht von Bürgermeister Rombey am 30.03.2026, nach Artikel II in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung. Artikel I fasst Paragraf 5, den gesamten Gebührentarif, neu; er ist die Quelle sämtlicher hier erfassten Beträge.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Erdreihengrabstätte für Personen über 5 JahreDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Niederzier. Erdreihengrabstätten sind nach Paragraf 15 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026 Grabstätten, die der Reihe nach belegt werden und an denen im Todesfall ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit des Toten verliehen wird; ein Wiedererwerb ist ausgeschlossen, deshalb ist diese Grabart nicht verlängerbar. Jede Erdreihengrabstätte ist nach Absatz 3 für die Bestattung einer einzelnen Person vorgesehen. Zulässig sind daneben gleichzeitig verstorbene Geschwister unter fünf Jahren, ein Kind unter einem Jahr und die Urne einer Person, die mit dem bereits Bestatteten verheiratet oder in gerader Linie verwandt war, sofern für die Urne die Ruhezeit von fünfundzwanzig Jahren eingehalten wird. Das Grab misst nach Paragraf 21 Absatz 1 höchstens 90 mal 220 Zentimeter. Der Tarif und die Friedhofssatzung stimmen hier überein: dreissig Jahre. Die Beisetzungsgebühr steht in Abschnitt B des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.03.2026; mit ihr sind nach dem Vorspann des Abschnitts der Grabaushub, das Schliessen des Grabes und die üblichen Ausschmückungen des Grabes abgegolten. Abwählbar ist sie nicht, weil Paragraf 10 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026 bestimmt, dass die Gräber durch das Personal des Friedhofsträgers ausgehoben und verfüllt werden. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist nach Paragraf 30 Absatz 3 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026 der Nutzungsberechtigte verantwortlich, und nach Absatz 5 sind zusätzlich die Grabzwischenräume und die Abstandsflächen zu den Wegen von den Angehörigen der angrenzenden Grabstätten zu pflegen. Paragraf 31 lässt der Friedhofsverwaltung bei Vernachlässigung den Weg über die Ersatzvornahme auf Kosten des Verantwortlichen bis zur entschädigungslosen Entziehung des Nutzungsrechtes. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei.1.100,00 €650,00 €1.750,00 €30Abschnitt A Ziffer 6 Buchstabe c und Abschnitt B Ziffer 1 Buchstabe c des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.03.2026 sowie Paragraf 15 und Paragraf 11 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026
Erdreihengrabstätte für Personen bis einschliesslich 5 JahreParagraf 15 Absatz 2 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026 richtet getrennte Reihengrabfelder ein, unter Buchstabe a für Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr und unter Buchstabe b für Tote ab dem vollendeten fünften Lebensjahr. Das Kindergrab misst nach Paragraf 21 Absatz 1 höchstens 60 mal 120 Zentimeter. Erwerb und Bestattung kosten je 200,00 Euro und damit zusammen 400,00 Euro gegenüber 1.750,00 Euro beim Erwachsenengrab. Bei der Laufzeit widersprechen sich die beiden Satzungen: Der Tarif nennt in seiner Klammerangabe eine Nutzungsdauer von fünfundzwanzig Jahren, Paragraf 11 Absatz 1 Satz 2 setzt die Ruhezeit für Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr aber auf zwanzig Jahre, und Paragraf 15 Absatz 1 verleiht das Nutzungsrecht genau für die Dauer der Ruhezeit. Eingetragen sind die zwanzig Jahre der Friedhofssatzung, weil sie die jüngere und für die Ruhezeit zuständige Norm ist und weil schon die Vorgängerfassung vom 17.12.2021 dieselben zwanzig Jahre nannte. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist nach Paragraf 30 Absatz 3 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026 der Nutzungsberechtigte verantwortlich, und nach Absatz 5 sind zusätzlich die Grabzwischenräume und die Abstandsflächen zu den Wegen von den Angehörigen der angrenzenden Grabstätten zu pflegen. Paragraf 31 lässt der Friedhofsverwaltung bei Vernachlässigung den Weg über die Ersatzvornahme auf Kosten des Verantwortlichen bis zur entschädigungslosen Entziehung des Nutzungsrechtes. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei.200,00 €200,00 €400,00 €20Abschnitt A Ziffer 6 Buchstabe b und Abschnitt B Ziffer 1 Buchstabe b des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.03.2026 sowie Paragraf 11 Absatz 1 Satz 2 und Paragraf 15 Absatz 2 Buchstabe a der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026
Reihengrabstätte für Tot- und FehlgeburtenDie günstigste Zeile des Tarifs: 100,00 Euro Erwerb und 100,00 Euro Bestattung. Paragraf 2 Absatz 4 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026 widmet die Friedhöfe ausdrücklich auch der letzten Ruhe von Sternenkindern und definiert diese als Tot- und Fehlgeburten sowie als aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte; für sie gelten die für Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr geltenden Vorschriften entsprechend. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens ein Elternteil Einwohner der Gemeinde ist oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte innehat. Das Grab misst nach Paragraf 21 Absatz 1 höchstens 40 mal 60 Zentimeter. Auch hier widersprechen sich die Satzungen: Der Tarif nennt eine Nutzungsdauer von zehn Jahren, aus Paragraf 2 Absatz 4 in Verbindung mit Paragraf 11 Absatz 1 Satz 2 folgen aber zwanzig. Eingetragen sind die zwanzig Jahre der Friedhofssatzung. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist nach Paragraf 30 Absatz 3 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026 der Nutzungsberechtigte verantwortlich, und nach Absatz 5 sind zusätzlich die Grabzwischenräume und die Abstandsflächen zu den Wegen von den Angehörigen der angrenzenden Grabstätten zu pflegen. Paragraf 31 lässt der Friedhofsverwaltung bei Vernachlässigung den Weg über die Ersatzvornahme auf Kosten des Verantwortlichen bis zur entschädigungslosen Entziehung des Nutzungsrechtes. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei.100,00 €100,00 €200,00 €20Abschnitt A Ziffer 6 Buchstabe a und Abschnitt B Ziffer 1 Buchstabe a des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.03.2026 sowie Paragraf 2 Absatz 4 und Paragraf 11 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026
Erdwahlgrabstätte, EinzelwahlgrabstelleErdwahlgrabstätten sind nach Paragraf 16 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026 Grabstätten, an denen im Todesfall ein Nutzungsrecht für die Dauer von dreissig Jahren verliehen wird; es entsteht nach Absatz 4 erst mit der Zahlung der Gebühren und der Aushändigung der Verleihungsurkunde. In einer Erdwahlgrabstätte können ein Sarg und bis zu drei Urnen oder anstelle des Sarges bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Anders als beim Reihengrab kann das Nutzungsrecht nach Absatz 2 wiedererworben werden, allerdings nur auf Antrag und nur für die gesamte Grabstätte, und die Nutzungsberechtigten sind nach Absatz 6 ausdrücklich verpflichtet, für eine rechtzeitige Verlängerung zu sorgen. Eine Bestattung während der Nutzungszeit ist nach Absatz 5 nur zulässig, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht entsprechend wiedererworben wurde. Das Grab misst nach Paragraf 21 Absatz 1 höchstens 110 mal 240 Zentimeter. Beim Nacherwerb von Nutzungsrechten wird nach Abschnitt A des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.03.2026 für jedes angefangene Jahr ein Dreissigstel der Erwerbsgebühr erhoben, und die Gebühren für Verlängerungen werden nach Ziffer 12 tagegenau berechnet. Ein Dreissigstel von 1.700,00 Euro sind 56,67 Euro je Jahr. Die Beisetzungsgebühr steht in Abschnitt B des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.03.2026; mit ihr sind nach dem Vorspann des Abschnitts der Grabaushub, das Schliessen des Grabes und die üblichen Ausschmückungen des Grabes abgegolten. Abwählbar ist sie nicht, weil Paragraf 10 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026 bestimmt, dass die Gräber durch das Personal des Friedhofsträgers ausgehoben und verfüllt werden. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist nach Paragraf 30 Absatz 3 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026 der Nutzungsberechtigte verantwortlich, und nach Absatz 5 sind zusätzlich die Grabzwischenräume und die Abstandsflächen zu den Wegen von den Angehörigen der angrenzenden Grabstätten zu pflegen. Paragraf 31 lässt der Friedhofsverwaltung bei Vernachlässigung den Weg über die Ersatzvornahme auf Kosten des Verantwortlichen bis zur entschädigungslosen Entziehung des Nutzungsrechtes. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei.1.700,00 €650,00 €2.350,00 €30Abschnitt A Ziffer 1 Buchstabe a und Abschnitt B Ziffer 1 Buchstabe c des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.03.2026 sowie Paragraf 16 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026
Erdwahlgrabstätte, DoppelwahlgrabstelleDie zweite Stelle kostet 650,00 Euro, also 1.050,00 Euro weniger als die erste. Denselben Abstand von 650,00 Euro haben auch die dritte und die vierte Stelle, weshalb die Reihe des Tarifs 1.700,00, 2.350,00, 3.000,00 und 3.650,00 Euro lautet. Das Doppelwahlgrab misst nach Paragraf 21 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026 höchstens 250 mal 240 Zentimeter. Im Übrigen gilt alles, was für die Einzelwahlgrabstelle gilt: dreissig Jahre Nutzungszeit nach Paragraf 16 Absatz 1, ein Sarg und bis zu drei Urnen oder statt des Sarges bis zu vier Urnen je Stelle, Wiedererwerb nur für die gesamte Grabstätte. Beim Nacherwerb von Nutzungsrechten wird nach Abschnitt A des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.03.2026 für jedes angefangene Jahr ein Dreissigstel der Erwerbsgebühr erhoben, und die Gebühren für Verlängerungen werden nach Ziffer 12 tagegenau berechnet. Die Bestattungsgebühr fällt je Bestattung an, nicht je Grabstelle. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist nach Paragraf 30 Absatz 3 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026 der Nutzungsberechtigte verantwortlich, und nach Absatz 5 sind zusätzlich die Grabzwischenräume und die Abstandsflächen zu den Wegen von den Angehörigen der angrenzenden Grabstätten zu pflegen. Paragraf 31 lässt der Friedhofsverwaltung bei Vernachlässigung den Weg über die Ersatzvornahme auf Kosten des Verantwortlichen bis zur entschädigungslosen Entziehung des Nutzungsrechtes. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei.2.350,00 €650,00 €3.000,00 €30Abschnitt A Ziffer 1 Buchstabe b und Abschnitt B Ziffer 1 Buchstabe c des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.03.2026 sowie Paragraf 16 und Paragraf 21 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026
Erdwahlgrabstätte, dreistellige WahlgrabstelleDie dritte Stelle kostet wie die zweite 650,00 Euro Aufschlag. Paragraf 16 Absatz 3 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026 vergibt Erdwahlgrabstätten als ein- oder mehrstellige Grabstätten; eine Obergrenze nennt die Friedhofssatzung nicht, der Tarif hört bei vier Stellen auf. Je Stelle können ein Sarg und bis zu drei Urnen oder anstelle des Sarges bis zu vier Urnen beigesetzt werden, in einer dreistelligen Grabstätte also bis zu zwölf Urnen. Beim Nacherwerb von Nutzungsrechten wird nach Abschnitt A des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.03.2026 für jedes angefangene Jahr ein Dreissigstel der Erwerbsgebühr erhoben, und die Gebühren für Verlängerungen werden nach Ziffer 12 tagegenau berechnet. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist nach Paragraf 30 Absatz 3 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026 der Nutzungsberechtigte verantwortlich, und nach Absatz 5 sind zusätzlich die Grabzwischenräume und die Abstandsflächen zu den Wegen von den Angehörigen der angrenzenden Grabstätten zu pflegen. Paragraf 31 lässt der Friedhofsverwaltung bei Vernachlässigung den Weg über die Ersatzvornahme auf Kosten des Verantwortlichen bis zur entschädigungslosen Entziehung des Nutzungsrechtes. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei.3.000,00 €650,00 €3.650,00 €30Abschnitt A Ziffer 1 Buchstabe c und Abschnitt B Ziffer 1 Buchstabe c des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.03.2026 sowie Paragraf 16 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026
Erdwahlgrabstätte, vierstellige WahlgrabstelleDie grösste Grabstätte, die der Tarif von Niederzier kennt, und mit 3.650,00 Euro Erwerb die teuerste Zeile des Abschnitts A. Der Abstand zur dreistelligen Grabstätte beträgt wieder genau 650,00 Euro. Diese Regelmässigkeit ist zugleich die Probe darauf, dass keine Ziffer falsch abgeschrieben ist: 1.700,00, 2.350,00, 3.000,00, 3.650,00. Beim Nacherwerb von Nutzungsrechten wird nach Abschnitt A des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.03.2026 für jedes angefangene Jahr ein Dreissigstel der Erwerbsgebühr erhoben, und die Gebühren für Verlängerungen werden nach Ziffer 12 tagegenau berechnet. Ein Dreissigstel von 3.650,00 Euro sind 121,67 Euro je Jahr. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist nach Paragraf 30 Absatz 3 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026 der Nutzungsberechtigte verantwortlich, und nach Absatz 5 sind zusätzlich die Grabzwischenräume und die Abstandsflächen zu den Wegen von den Angehörigen der angrenzenden Grabstätten zu pflegen. Paragraf 31 lässt der Friedhofsverwaltung bei Vernachlässigung den Weg über die Ersatzvornahme auf Kosten des Verantwortlichen bis zur entschädigungslosen Entziehung des Nutzungsrechtes. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei.3.650,00 €650,00 €4.300,00 €30Abschnitt A Ziffer 1 Buchstabe d und Abschnitt B Ziffer 1 Buchstabe c des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.03.2026 sowie Paragraf 16 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026
Rasenreihengrabstätte für Personen über 5 JahreDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Niederzier, und der Aufpreis ist bis auf den Cent ablesbar: 2.100,00 Euro gegenüber 1.100,00 Euro für das gewöhnliche Reihengrab, also genau 1.000,00 Euro für dreissig Jahre Pflege. Nach Paragraf 19 Absatz 1 Buchstabe a der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026 wird das Nutzungsrecht für dreissig Jahre verliehen, kann aber nicht wiedererworben werden, und es darf nur ein Toter bestattet werden. Der Tarif kennt kein Rasenreihengrab für Kinder; Paragraf 21 Absatz 1 nennt Reihengrab und Rasenreihengrab in einer Zeile und ordnet sie gemeinsam den Kindern über fünf Jahren und den Erwachsenen zu. Paragraf 19 Absatz 1 Buchstabe c der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026 sagt wörtlich, die Pflege dieser Grabstätten beschränke sich auf das Mähen der Graboberfläche und werde vom Friedhofsträger übernommen, und die dadurch entstehenden Kosten würden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe d führt die Rasengrabstätten ausdrücklich unter der Überschrift pflegefreie Grabstätten. Der Aufschlag beträgt genau 1.000 Euro gegenüber der entsprechenden gärtnerisch gestalteten Grabart und steckt bereits im Erwerbspreis; er wird deshalb nicht noch einmal addiert. Grabschmuck, Bepflanzung, Grablichter und Grabmale sind nach Absatz 1 Buchstaben d und e nicht zulässig; erlaubt ist nach Buchstabe c eine liegende, bündig mit der Erdoberfläche verlegte Grabplatte aus Impala-Granit von 60 Zentimeter Breite, 40 Zentimeter Höhe und 12 Zentimeter Stärke.2.100,00 €650,00 €2.750,00 €30Abschnitt A Ziffer 7 Buchstabe a und Abschnitt B Ziffer 1 Buchstabe c des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.03.2026 sowie Paragraf 19 Absatz 1 Buchstaben a und c und Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe d der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026
Rasenwahlgrabstätte, EinzelwahlgrabstelleAuch hier beträgt der Aufschlag für die Pflege genau 1.000,00 Euro: 2.700,00 gegenüber 1.700,00 Euro für die gewöhnliche Einzelwahlgrabstelle. Nach Paragraf 19 Absatz 1 Buchstabe b der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026 wird das Nutzungsrecht für dreissig Jahre verliehen und kann wiedererworben werden; es können ein Sarg und bis zu drei Urnen oder anstelle des Sarges bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Nach der Nachricht der Gemeinde vom Sommer 2026 gibt es Rasengrabstätten für Sargbestattungen inzwischen auf sechs der neun Friedhöfe, nämlich in Oberzier, Hambach, Niederzier, Ellen, Huchem-Stammeln und Krauthausen; bis dahin waren es nur Oberzier und Hambach. Paragraf 19 Absatz 1 Buchstabe c der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026 sagt wörtlich, die Pflege dieser Grabstätten beschränke sich auf das Mähen der Graboberfläche und werde vom Friedhofsträger übernommen, und die dadurch entstehenden Kosten würden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe d führt die Rasengrabstätten ausdrücklich unter der Überschrift pflegefreie Grabstätten. Der Aufschlag beträgt genau 1.000 Euro gegenüber der entsprechenden gärtnerisch gestalteten Grabart und steckt bereits im Erwerbspreis; er wird deshalb nicht noch einmal addiert. Grabschmuck, Bepflanzung, Grablichter und Grabmale sind nach Absatz 1 Buchstaben d und e nicht zulässig; erlaubt ist nach Buchstabe c eine liegende, bündig mit der Erdoberfläche verlegte Grabplatte aus Impala-Granit von 60 Zentimeter Breite, 40 Zentimeter Höhe und 12 Zentimeter Stärke. Beim Nacherwerb von Nutzungsrechten wird nach Abschnitt A des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.03.2026 für jedes angefangene Jahr ein Dreissigstel der Erwerbsgebühr erhoben, und die Gebühren für Verlängerungen werden nach Ziffer 12 tagegenau berechnet.2.700,00 €650,00 €3.350,00 €30Abschnitt A Ziffer 2 Buchstabe a und Abschnitt B Ziffer 1 Buchstabe c des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.03.2026 sowie Paragraf 19 Absatz 1 Buchstaben b und c und Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe d der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026
Rasenwahlgrabstätte, DoppelwahlgrabstelleDie einzige Position des ganzen Tarifs, die durch die 6. Änderungssatzung billiger geworden ist: 3.350,00 statt bisher 3.535,00 Euro, während alle anderen Zeilen um 15 bis 74 Prozent gestiegen sind. Das sieht nach einem Abschreibfehler aus und ist keiner. Im Tarif nach der 5. Änderung vom 19.12.2025 war der Rasenaufschlag je Grabstelle bemessen, nämlich 2.031,00 minus 1.191,00 gleich 840,00 Euro für eine Stelle und 3.535,00 minus 1.855,00 gleich 1.680,00 Euro für zwei. Seit der 6. Änderung ist er ein fester Betrag von 1.000,00 Euro je Grabstätte, und zwar unabhängig von der Stellenzahl: 2.700,00 minus 1.700,00 und 3.350,00 minus 2.350,00 ergeben beide Male 1.000,00 Euro. Der Abstand zwischen Einzel- und Doppelgrabstelle beträgt damit dieselben 650,00 Euro wie bei den gewöhnlichen Wahlgrabstätten. Paragraf 19 Absatz 1 Buchstabe c der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026 sagt wörtlich, die Pflege dieser Grabstätten beschränke sich auf das Mähen der Graboberfläche und werde vom Friedhofsträger übernommen, und die dadurch entstehenden Kosten würden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben. Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe d führt die Rasengrabstätten ausdrücklich unter der Überschrift pflegefreie Grabstätten. Der Aufschlag beträgt genau 1.000 Euro gegenüber der entsprechenden gärtnerisch gestalteten Grabart und steckt bereits im Erwerbspreis; er wird deshalb nicht noch einmal addiert. Grabschmuck, Bepflanzung, Grablichter und Grabmale sind nach Absatz 1 Buchstaben d und e nicht zulässig; erlaubt ist nach Buchstabe c eine liegende, bündig mit der Erdoberfläche verlegte Grabplatte aus Impala-Granit von 60 Zentimeter Breite, 40 Zentimeter Höhe und 12 Zentimeter Stärke. Beim Nacherwerb von Nutzungsrechten wird nach Abschnitt A des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.03.2026 für jedes angefangene Jahr ein Dreissigstel der Erwerbsgebühr erhoben, und die Gebühren für Verlängerungen werden nach Ziffer 12 tagegenau berechnet.3.350,00 €650,00 €4.000,00 €30Abschnitt A Ziffer 2 Buchstabe b und Abschnitt B Ziffer 1 Buchstabe c des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.03.2026 sowie Paragraf 19 Absatz 1 Buchstaben b und c der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026
UrnenreihengrabstätteDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Niederzier. Urnenreihengrabstätten sind nach Paragraf 18 Absatz 2 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026 Grabstätten für die Beisetzung von Urnen, die der Reihe nach belegt werden und an denen im Todesfall ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit des Toten von fünfundzwanzig Jahren verliehen wird. Ein Wiedererwerb ist ausgeschlossen, deshalb ist diese Grabart nicht verlängerbar, und es darf nur eine Urne beigesetzt werden. Das Grab misst nach Paragraf 21 Absatz 2 höchstens 100 mal 120 Zentimeter. Als Beisetzungsgebühr ist der Satz für die Urnenbestattung im Erdgrab nach Abschnitt B Ziffer 2 Buchstabe a angesetzt; der Tarif nennt für Urnenreihen- und Urnenwahlgräber keine eigene Zeile, und der frühere Tarif nach der 5. Änderung kannte neben dem Erdgrab nur die Urnenwand. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist nach Paragraf 30 Absatz 3 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026 der Nutzungsberechtigte verantwortlich, und nach Absatz 5 sind zusätzlich die Grabzwischenräume und die Abstandsflächen zu den Wegen von den Angehörigen der angrenzenden Grabstätten zu pflegen. Paragraf 31 lässt der Friedhofsverwaltung bei Vernachlässigung den Weg über die Ersatzvornahme auf Kosten des Verantwortlichen bis zur entschädigungslosen Entziehung des Nutzungsrechtes. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei.1.200,00 €250,00 €1.450,00 €25Abschnitt A Ziffer 8 und Abschnitt B Ziffer 2 Buchstabe a des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.03.2026 sowie Paragraf 18 Absatz 2 und Paragraf 11 Absatz 2 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026
UrnenwahlgrabstätteUrnenwahlgrabstätten sind nach Paragraf 18 Absatz 3 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026 Grabstätten, an denen im Todesfall ein Nutzungsrecht für die Dauer von fünfundzwanzig Jahren verliehen wird; bis zu drei Urnen dürfen darin beigesetzt werden, und über den Verweis auf Paragraf 16 gelten der Wiedererwerb, die Rechtsnachfolge und die Rückgabe wie beim Erdwahlgrab. Der Preis liegt mit 1.400,00 Euro nur 200,00 Euro über dem Urnenreihengrab, was für drei statt einer Urne und für die Verlängerbarkeit ein auffallend geringer Aufschlag ist. Beim Nacherwerb von Nutzungsrechten wird nach Abschnitt A des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.03.2026 für jedes angefangene Jahr ein Fünfundzwanzigstel der Erwerbsgebühr erhoben, und die Gebühren für Verlängerungen werden nach Ziffer 12 tagegenau berechnet. Ein Fünfundzwanzigstel von 1.400,00 Euro sind glatte 56,00 Euro je Jahr. Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist nach Paragraf 30 Absatz 3 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026 der Nutzungsberechtigte verantwortlich, und nach Absatz 5 sind zusätzlich die Grabzwischenräume und die Abstandsflächen zu den Wegen von den Angehörigen der angrenzenden Grabstätten zu pflegen. Paragraf 31 lässt der Friedhofsverwaltung bei Vernachlässigung den Weg über die Ersatzvornahme auf Kosten des Verantwortlichen bis zur entschädigungslosen Entziehung des Nutzungsrechtes. Diese Grabart ist deshalb nicht pflegefrei.1.400,00 €250,00 €1.650,00 €25Abschnitt A Ziffer 3 Buchstabe a und Abschnitt B Ziffer 2 Buchstabe a des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.03.2026 sowie Paragraf 18 Absatz 3 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026
Urnenrasengrabstätte, im Tarif RasenurnenwahlgrabstätteEine der beiden Grabarten, die die Gemeinde 2026 neu eingeführt hat. Paragraf 19 Absatz 2 Buchstabe b der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026 sagt wörtlich, die Pflege beschränke sich auf das Mähen der Graboberfläche und werde vom Friedhofsträger übernommen, und die Kosten würden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben; Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe d führt die Rasenurnengrabstätten unter der Überschrift pflegefreie Grabstätten. Die Nachricht der Gemeinde zur Einführung der neuen Bestattungsformen sagt es noch einmal in einem Satz: Die Pflege der Grabstätte obliegt der Gemeinde Niederzier. Der Aufschlag gegenüber der Urnenwahlgrabstelle beträgt genau 1.000,00 Euro, dieselbe Zahl wie bei den drei Erd-Rasengrabarten. Das Nutzungsrecht läuft nach Absatz 2 Buchstabe a fünfundzwanzig Jahre und kann wiedererworben werden, bis zu zwei Urnen sind zulässig, und erlaubt ist nach Buchstabe c eine liegende, bündig verlegte Grabplatte aus poliertem Granit Nero Impala von 45 mal 35 mal 4 Zentimetern. Die Grabstelle misst nach Paragraf 21 Absatz 2 dreissig mal dreissig Zentimeter. Der Tarif nennt diese Grabart Rasenurnenwahlgrabstätte, die Friedhofssatzung Urnenrasengrabstätte und beschreibt sie zugleich als Grabstätte, die der Reihe nach belegt wird; gemeint ist dieselbe Sache.2.400,00 €250,00 €2.650,00 €25Abschnitt A Ziffer 5 Buchstabe a und Abschnitt B Ziffer 2 Buchstabe c des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.03.2026 sowie Paragraf 19 Absatz 2 und Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe d der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026
BaumgrabstätteDie zweite Neuerung des Jahres 2026 und die einzige Grabart mit gärtnerischer Gestaltung, die trotzdem pflegefrei ist. Paragraf 19 Absatz 3 Buchstabe b der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026 sagt ohne Einschränkung, die Pflege dieser Grabstätten werde vom Friedhofsträger übernommen und die Kosten würden für die gesamte Nutzungszeit als Gebühr erhoben; Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe d führt die Baumgrabstätten unter den pflegefreien Grabstätten. Das Nutzungsrecht läuft fünfundzwanzig Jahre und kann wiedererworben werden, bis zu zwei Urnen sind zulässig, und erlaubt ist nach den Buchstaben c und d eine einheitliche Grabplatte mit Stütze aus poliertem Granit Nero Impala von 45 mal 35 mal 4 Zentimetern; weitere Grabausstattung wie Kerzen, Blumen oder Vasen ist nach Buchstabe e nicht zulässig. Die Gemeinde beschreibt die Grabart in ihrer Nachricht als Alternative zu den Friedwaldbestattungen im Umland mit dem Vorteil, im Heimatort bestattet werden zu können, und sagt ausdrücklich, die Pflege der Grabstätte obliege der Gemeinde Niederzier. Das Feld in Huchem-Stammeln ist im Sommer 2026 eröffnet worden, ein weiteres ist für Oberzier angekündigt. Der Preis entspricht auf den Cent dem der Urnenrasengrabstätte. Beim Nacherwerb von Nutzungsrechten wird nach Abschnitt A des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.03.2026 für jedes angefangene Jahr ein Fünfundzwanzigstel der Erwerbsgebühr erhoben, und die Gebühren für Verlängerungen werden nach Ziffer 12 tagegenau berechnet. Ein Fünfundzwanzigstel von 2.400,00 Euro sind glatte 96,00 Euro je Jahr.2.400,00 €250,00 €2.650,00 €25Abschnitt A Ziffer 4 Buchstabe a und Abschnitt B Ziffer 2 Buchstabe b des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.03.2026 sowie Paragraf 19 Absatz 3 und Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe d der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026
Urnenwahlgrab in einer Urnenwand oder UrnensteleParagraf 14 Absatz 2 Buchstabe d der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026 führt die Urnenwände und -stelen an erster Stelle unter der Überschrift pflegefreie Grabstätten. Eine Grabstelle im Sinne einer Fläche gibt es nicht: Nach Paragraf 18 Absatz 4 bestehen Urnenwände und Urnenstelen aus Kammern und Nischen, für die ein Nutzungsrecht von fünfundzwanzig Jahren verliehen wird und in die bis zu zwei Urnen passen. Die einheitliche Abdeckplatte bleibt im Besitz der Gemeinde, das Einsetzen obliegt ausschliesslich der Friedhofsverwaltung, und die Beschriftung ist bis ins Einzelne vorgeschrieben: eingefräste Buchstaben von höchstens 40 Millimetern Höhe, goldfarben bei Urnenwänden und weiss oder hellgrau bei Urnenstelen, ein freizuhaltender Streifen von 20 Millimetern entlang der Aussenkante und ein zugelassener Steinmetzbetrieb für die Ausführung. Ein Bild des Verstorbenen von 10 mal 15 Zentimetern ist erlaubt, Kerzen, Vasen und Halterungen sind es nicht; Grabschmuck darf nur in gesondert aufgestellten Behältnissen abgelegt werden. Damit gibt es für die Angehörigen nichts zu pflegen. Die Beisetzungsgebühr ist mit 200,00 Euro die einzige, die unter dem Satz für das Erdgrab liegt, weil kein Grab auszuheben ist. Die 6. Änderungssatzung hat die früher getrennten Ziffern für Urnenwand und Urnenstele zu einer einzigen zusammengefasst; beide kosteten ohnehin dasselbe. Beim Nacherwerb von Nutzungsrechten wird nach Abschnitt A des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.03.2026 für jedes angefangene Jahr ein Fünfundzwanzigstel der Erwerbsgebühr erhoben, und die Gebühren für Verlängerungen werden nach Ziffer 12 tagegenau berechnet. Ein Fünfundzwanzigstel von 1.900,00 Euro sind glatte 76,00 Euro je Jahr.1.900,00 €200,00 €2.100,00 €25Abschnitt A Ziffer 11 Buchstabe a und Abschnitt B Ziffer 2 Buchstabe d des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.03.2026 sowie Paragraf 18 Absatz 4 und Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe d der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026
Urnengrabstätte auf einheitlicher Urnenflur ohne Kennzeichnung der einzelnen GrabstätteAnonyme Urnengrabstätten werden nach Paragraf 18 Absatz 5 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026 nur vergeben, wenn das dem Willen des Verstorbenen entspricht; die Gemeinde verlangt dafür nach ihrer eigenen Nachricht die schriftliche Verfügung im Original. Die Beisetzung erfolgt der Reihe nach innerhalb einer Fläche von dreissig mal dreissig Zentimetern, die Lage wird in den Belegungsplänen der Gemeinde festgehalten, und die Urnenflure werden als Rasenfläche gestaltet. Über den Verweis auf Absatz 2 gilt das Nutzungsrecht für die Ruhezeit von fünfundzwanzig Jahren und ist nicht wiedererwerbbar. Pflegefrei ist die Grabart, weil es keine gekennzeichnete Einzelgrabstelle zu pflegen gibt und weil die Rasenfläche als gärtnerische Anlage nach Paragraf 30 Absatz 5 ausschliesslich vom Friedhofsträger unterhalten wird; die Gemeinde selbst führt sie in ihrer Nachricht Erweiterung der pflegefreien Bestattungsformen. Anders als bei den Rasen- und Baumgräbern nennt Paragraf 14 Absatz 2 sie allerdings nicht unter Buchstabe d, sondern unter Buchstabe a bei den Reihengrabstätten. Wer den Namen des Verstorbenen dennoch lesbar machen will, kann nach Abschnitt G des Gebührentarifs für 40,00 Euro ein graviertes Namensschild für die Tafel am anonymen Grabfeld erwerben. Angeboten wird die Grabart seit 2026 auf sechs Friedhöfen, nämlich in Niederzier, Oberzier, Huchem-Stammeln, Hambach, Ellen und Krauthausen.1.000,00 €250,00 €1.250,00 €25Abschnitt A Ziffer 9 und Abschnitt B Ziffer 2 Buchstabe a des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.03.2026 sowie Paragraf 18 Absatz 5 und Paragraf 11 Absatz 2 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026
Aschestreufeld, Einbringung von Totenasche unter einer RasensodeBei einer Ascheverstreuung wird der Tote nach Paragraf 18 Absatz 6 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026 auf einem vom Friedhofsträger festgelegten Bereich des Friedhofs durch Verstreuung der Asche beigesetzt, und zwar nur, wenn er das schriftlich bestimmt hat; die Verfügung ist der Friedhofsverwaltung im Original vorzulegen. Am Aschestreufeld wird nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist, und Grabmale und Grabeinfassungen sind nicht zulässig. Deshalb ist die Grabart pflegefrei, und deshalb steht hier auch keine Nutzungsdauer in Jahren: Der Absatz verweist nur auf Absatz 5 Satz 2, also auf die Beisetzung der Reihe nach innerhalb einer Fläche von dreissig mal dreissig Zentimetern, und verleiht kein Nutzungsrecht. Als Ruhefrist sind die fünfundzwanzig Jahre eingetragen, die Paragraf 11 Absatz 2 für Urnen- und Aschebestattungen bestimmt. Der Preis ist mit 950,00 Euro Erwerb und 150,00 Euro Einbringung die zweitgünstigste Beisetzungsform für eine Asche und um 74 Prozent gestiegen: Nach der 5. Änderung vom 19.12.2025 kostete die Fläche noch 546,00 Euro. Angeboten wird sie seit 2026 auch in Ellen, Hambach und Krauthausen, vorher nur in Niederzier, Oberzier und Huchem-Stammeln.950,00 €150,00 €1.100,00 €-Abschnitt A Ziffer 10 und Abschnitt B Ziffer 3 des Gebührentarifs in Paragraf 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 30.03.2026 sowie Paragraf 18 Absatz 6 und Paragraf 11 Absatz 2 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Niederzier

Häufige Fragen zu Niederzier

Wie viele Friedhöfe gibt es in Niederzier?
In Niederzier sind 10 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 7 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Niederzier?
Friedhof Huchem-Stammeln ist mit 1,3 ha der größte Friedhof in Niederzier. Er liegt 3,1 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Niederzier?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Niederzier gelten 30 Jahre für Sargbestattungen nach Paragraf 11 Absatz 1 Satz 1 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026, dazu 20 Jahre für Tote bis zum vollendeten fünften Lebensjahr, einschliesslich Sternenkindern nach Paragraf 11 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Paragraf 2 Absatz 4 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026, dazu 25 Jahre für Urnen- und Aschebestattungen nach Paragraf 11 Absatz 2 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit der Erdwahlgrabstätten nach Paragraf 16 Absatz 1 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit der Rasenreihen- und Rasenwahlgrabstätten nach Paragraf 19 Absatz 1 Buchstaben a und b der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026, dazu 25 Jahre für Nutzungszeit der Urnenwahlgrabstätten und der Kammern in Urnenwänden und Urnenstelen nach Paragraf 18 Absätze 3 und 4 der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026, dazu 25 Jahre für Nutzungszeit der Urnenrasengrabstätten und der Baumgrabstätten nach Paragraf 19 Absatz 2 Buchstabe a und Absatz 3 Buchstabe a der Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederzier vom 10.06.2026.
Was kostet ein Grab in Niederzier?
Ein Grab in Niederzier kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Aschestreufeld, Einbringung von Totenasche unter einer Rasensode mit 1.100,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist 6. Satzung vom 30.03.2026 zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Niederzier vom 10.12.2010, beschlossen vom Rat der Gemeinde Niederzier am 26.03.2026, ausgefertigt und bekannt gemacht von Bürgermeister Rombey am 30.03.2026, nach Artikel II in Kraft am Tag nach der Bekanntmachung. Artikel I fasst Paragraf 5, den gesamten Gebührentarif, neu; er ist die Quelle sämtlicher hier erfassten Beträge.
Wer ist für die Friedhöfe in Niederzier zuständig?
Für die Friedhöfe in Niederzier ist Gemeinde Niederzier, Friedhofsverwaltung in der Abteilung 4 für Bauen und Planen, Bauverwaltung, Planen, Liegenschaften zuständig, Rathausstraße 8, 52382 Niederzier, Telefon 02428 84404. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Niederzier, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.