Zum Inhalt springen
Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05378024

Alle 10 Friedhöfe in Overath

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

02206 602969
Stadt Overath, Abteilung Friedhof

51491 Overath

2.745,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Erdreihengrabstätte

1.530,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnenreihengrabstätte

10
Friedhöfe mit Namen

Die 10 Friedhöfe in Overath nehmen zusammen 9,7 ha ein

Kurz beantwortet

Overath hat 10 benannte Friedhöfe mit zusammen 9,7 ha. Der größte ist Friedhof Rappenhohn mit 1,7 ha, am nächsten am Ortskern liegt Friedhof Rappenhohn mit 1,4 km. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Overath abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Rappenhohn ist der größte mit 1,7 ha, in der Mitte liegen sie bei 9.510 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,4 km entfernt, der entlegenste 5,9 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 10 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 9 von 10 haben eine erfasste Parkanlage.

Bei 4 der 10 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Overath rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Overath, Abteilung Friedhof

Balkener Straße 1a
51491 Overath
02206 602969
Sprechzeiten
Montag, Dienstag und Freitag 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Mittwoch geschlossen
Die Friedhofsverwaltung von Overath im Netz

Die 10 Friedhöfe in Overath, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Friedhof Rappenhohn1,7 ha1,4 km8 Anlagen, nächste 60 mRappenhohn, 50 mBus 420, Bus 425, Bus 448, Bus N47keine Angabe
Friedhof Immekeppel1,3 ha4,5 km6 Anlagen, nächste 140 mImmekeppel Kirche, 190 mBus 421, Bus 422keine Angabe
Bestattungswald Rappenhohn1,2 ha1,4 km9 Anlagen, nächste 40 mRappenhohn, 180 mBus 420, Bus 425, Bus 448, Bus N47keine Angabe
Alter Friedhof1 ha1,6 km58 Anlagen, nächste 80 mAlter Friedhof, 80 mBus 420, Bus 425, Bus 448, Bus N47christlich, römisch-katholisch
Städtischer Friedhof Steinenbrück9.510 m²5 km2 Anlagen, nächste 130 mTurnhalle, 120 mBus 425keine Angabe
Katholischer Friedhof Marialinden8.860 m²2,7 km12 Anlagen, nächste 60 mSchule, 110 mBus 594, Bus N47, Bus SB54christlich, katholisch
Kath. Friedhof8.630 m²3,1 km5 Anlagen, nächste 130 mHeiligenhaus, 100 mBus 420, Bus 425, Bus 558, Bus N47christlich
Friedhof Vilkerath7.490 m²2,4 kmkeine erfasstFriedhof Vilkerath, 50 mBus 448christlich, katholisch
Kath. Friedhof6.670 m²5,9 km10 Anlagen, nächste 70 mPolizei, 250 mBus 422keine Angabe
Städtischer Friedhof Steinenbrück4.350 m²5,1 km2 Anlagen, nächste 220 mTurnhalle, 200 mBus 425keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Overath kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Bonn27,2 km1.229,43 €Grabstätte im Landschaftsgrabfeld für eine Erdbestattung584,73 €Memoriamgrab für eine Urne im Landschaftsgrabfeld
Königswinter27 km1.510,00 €Erdreihengrabkammer auf dem Friedhof 09 Thomasberg, Nutzungszeit 12 Jahre1.010,00 €Aschestreustätte in einer anonymen Urnenreihengrabstätte, Nutzungszeit 12 Jahre
Solingen29,1 km1.681,00 €Sargreihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, Waldfriedhof Hermann-Löns-Weg757,00 €Urnenreihengrabstätte
Dormagen35,7 km1.790,20 €Reihengrab1.440,00 €Urnenreihengrab
Gummersbach21,5 km1.812,00 €Pflegefreie Reihengrabstätte für Erdbestattungen im Grabkammersystem, 15 Jahre701,80 €Recht auf Beisetzung durch Verstreuen der Asche auf dem Aschestreufeld
Bergisch Gladbach10,1 km1.830,00 €Wahlgrabstätte, je Grabstelle in der Grabkammer735,00 €Anonymes Urnengrab
Langenfeld (Rheinland)30 km1.979,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr1.270,00 €Urnenreihengrabstätte
Lüdenscheid38 km1.995,29 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab fünf Jahren728,04 €Anonyme Urnenreihengrabstätte
Am meisten zu sparenbis 38 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Overath kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Friedhöfe der Stadt Overath, vom 11.12.2024, vom Rat am 11.12.2024 beschlossen, am 16.12.2024 bekannt gemacht, in Kraft am 01.01.2025, im Ortsrecht unter 6.7.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
ErdreihengrabstätteDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Overath. Nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung werden Reihengrabstätten der Reihe nach belegt, das Nutzungsrecht entsteht erst aus Anlass der Bestattung und gilt für die Dauer der Ruhezeit; ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Die Ruhezeit bei Erdbestattungen beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 dreißig Jahre. Auf dem Friedhof Rappenhohn kommen nach Paragraf 22 a Absatz 1 der Friedhofssatzung die Kosten der Grabeinfassung hinzu, die dort ausschließlich der Friedhofsträger errichtet und nach Paragraf 13 der Gebührensatzung mit 567 Euro je Einzelsarggrab berechnet.1.797,00 €948,00 €2.745,00 €30Paragraf 5 Absatz 1 und Paragraf 4 Absatz 1 der Gebührensatzung
Anonyme Erdreihengrabstätte auf dem Friedhof RappenhohnParagraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, die Gestaltung der Grabstätten obliege dem Friedhofsträger, die einzelnen Grabstätten würden nicht individuell gekennzeichnet und die Kosten der Grabpflege seien in den Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes an der Grabstätte enthalten. Die Gebührensatzung nennt die Position selbst Belegung eines anonymen Erdreihengrabes inklusive Pflegepauschale. Über die dort bestatteten Personen werden keine Auskünfte erteilt. Es gibt dieses Feld nur auf dem Friedhof Overath-Rappenhohn.2.157,00 €824,00 €2.981,00 €30Paragraf 5 Absatz 3 und Paragraf 4 Absatz 1 der Gebührensatzung
Einstelliges ErdwahlgrabNach Paragraf 16 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht für die gesamte Grabstätte und gegen vollständige Gebührenzahlung verliehen. Die Verlängerung ist nach Absatz 3 in Schritten von fünf Jahren möglich und kostet nach Paragraf 6 Absatz 2 der Gebührensatzung 83,86 Euro je volles Jahr. In einer Erdwahlgrabstätte können neben einem Sarg zwei Urnen beigesetzt werden.2.516,00 €948,00 €3.464,00 €30Paragraf 6 Absatz 1 und Paragraf 4 Absatz 1 der Gebührensatzung
DoppelsargwahlgrabDer Tarif nennt für jede weitere Wahlgrabstelle noch einmal 2.516 Euro, das Doppelgrab kostet also genau das Doppelte des einstelligen. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 6 Absatz 2 der Gebührensatzung 167,72 Euro je volles Jahr. Die Herstellungsgebühr nach Paragraf 4 Absatz 1 fällt je Bestattung an, nicht je Grabstelle.5.032,00 €948,00 €5.980,00 €30Paragraf 6 Absatz 1 und Paragraf 4 Absatz 1 der Gebührensatzung
Einzelsargwahlgrabstätte in einer dauergepflegten GrünflächengrabanlageParagraf 17 a der Friedhofssatzung trägt die Überschrift dauergepflegte Grünflächengrabanlagen, pflegefreie Erdwahlgrabstätten. Absatz 1 sagt, es seien Rasen-Erdwahlgrabstätten, die für die Dauer des Nutzungsrechts durch den Friedhofsträger gepflegt werden; Absatz 5 sagt, Pflanzstreifen und Graboberfläche würden ausschließlich durch den Friedhofsträger oder einen von ihm beauftragten Dritten gepflegt und die Kosten der Grabpflege seien in den Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes enthalten. Absatz 7 untersagt jedes Bearbeiten, Schmücken und Bepflanzen. Nach Absatz 6 stellt der Friedhofsträger je zwei gegenüberliegende Grabstätten eine Steinstele zur Verfügung, die Kosten der Beschriftung trägt aber der Nutzungsberechtigte; die Satzung nennt dafür keinen Betrag. In der Grabstätte können ein Sarg und bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet 137,82 Euro je volles Jahr.4.134,00 €948,00 €5.082,00 €30Paragraf 10 Absatz 1 und Paragraf 4 Absatz 1 der Gebührensatzung
Kindergrabstätte auf dem Friedhof RappenhohnParagraf 21 a der Friedhofssatzung bietet auf dem Friedhof Rappenhohn Kindergrabstätten für Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres an; beigesetzt werden können ein Sarg oder bis zu zwei Urnen. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Absatz 1 zwanzig Jahre. Die Einfassungen errichtet nach Absatz 3 ausschließlich der Friedhofsträger, und dafür sind ausdrücklich keine zusätzlichen Gebühren zu entrichten; zu unterhalten sind sie von den benachbarten Grabinhabern gemeinsam. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 6 Absatz 2 der Gebührensatzung 29,95 Euro je volles Jahr.599,00 €576,00 €1.175,00 €20Paragraf 6 Absatz 1 und Paragraf 4 Absatz 1 der Gebührensatzung
Grabstelle auf dem Grabfeld für Sternenkinder in RappenhohnParagraf 21 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt, die Nutzung des Grabfeldes und die Bestattung des Sternenkindes erfolgten gebührenfrei, und die Gebührensatzung nennt dazu folgerichtig keine Position. Eine Nutzungsdauer in Jahren gibt es nicht: Absatz 7 sagt, das Kindergrabfeld für Sternenkinder sei als Dauergrabfeld ohne bestimmte Ruhefristen angelegt. Die Rasenfläche pflegt nach Absatz 3 der Friedhofsträger, die Gräber sind nach Absatz 2 nicht einzeln erkennbar und anonym. Grabmale, Einfassungen und Schrittplatten sind nach Absatz 4 nicht gestattet.0,00 €0,00 €0,00 €-Paragraf 21 Absatz 5 der Friedhofssatzung
UrnenreihengrabstätteDas günstigste Grab in Overath überhaupt. Nach Paragraf 18 Absatz 2 der Friedhofssatzung werden Urnenreihengrabstätten der Reihe nach belegt, das Nutzungsrecht entsteht erst aus Anlass der Bestattung, ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Die Ruhezeit bei Urnenbeisetzungen beträgt nach Paragraf 11 Absatz 2 zwanzig Jahre. Das Grab misst mit Einfassung 1,15 mal 0,70 Meter. Auf dem Friedhof Rappenhohn kommen nach Paragraf 22 a der Friedhofssatzung 287 Euro für die vom Friedhofsträger zu errichtende Grabeinfassung hinzu.1.078,00 €452,00 €1.530,00 €20Paragraf 5 Absatz 1 und Paragraf 4 Absatz 1 der Gebührensatzung
Anonyme Urnenreihengrabstätte auf dem Friedhof RappenhohnParagraf 18 a Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt im Wortlaut, die Rasenfläche werde vom Friedhofsträger gepflegt und die Kosten der Rasenpflege seien in den Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes an der Grabstätte enthalten. Die Gebührensatzung nennt die Position selbst Belegung eines anonymen Urnenreihengrabes inklusive Pflegepauschale. Die Gräber sind nach Absatz 2 nicht einzeln erkennbar, Grabmale und jede sonstige Kennzeichnung sind nach Absatz 6 untersagt, ebenso die Teilnahme von Angehörigen und Geistlichen an der Beisetzung. Beigesetzt werden nur Urnen ohne Überurne.1.318,00 €297,00 €1.615,00 €20Paragraf 5 Absatz 2 und Paragraf 4 Absatz 1 der Gebührensatzung
UrnenwahlgrabNach Paragraf 18 Absatz 3 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit verliehen und die Lage in Abstimmung mit dem Erwerber festgelegt; in einer Urnenwahlgrabstätte können zwei Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 6 Absatz 2 der Gebührensatzung 77 Euro je volles Jahr.1.557,00 €452,00 €2.009,00 €20Paragraf 6 Absatz 1 und Paragraf 4 Absatz 1 der Gebührensatzung
Urnenreihengrabstätte an einem Reihenbaum im Bestattungswald RappenhohnParagraf 18 c Absatz 8 der Friedhofssatzung sagt, ausschließlich der Friedhofsträger oder ein von ihm beauftragter Dritter dürfe Pflegeeingriffe an den Bestattungsbäumen durchführen, und die Kosten der Baumpflege seien in den Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes an der Grabstätte enthalten. Absatz 6 untersagt jede Veränderung im Wurzelbereich und auf dem Waldboden, jeden Grabschmuck und jedes Grabmal, es bleibt also nichts zu pflegen. Nach Absatz 7 gehören Namenstafel, Beschriftung und Anbringung ebenfalls zur Gebühr; die Beisetzungsgebühr von 504 Euro nennt die Namenstafel im Wortlaut. In einer Reihengrabstätte wird nur eine Urne beigesetzt, ein Wiedererwerb ist nach Absatz 5 nicht möglich.1.917,00 €504,00 €2.421,00 €20Paragraf 7 Absatz 3 und Paragraf 4 Absatz 1 der Gebührensatzung
Urnenwahlgrabstätte an einem Wahlbaum im Bestattungswald RappenhohnDieselbe Anlage wie beim Reihenbaum, nur mit Wahl des Baumes und mit bis zu zwei Urnen je Grabstätte. Die Pflege trägt nach Paragraf 18 c Absatz 8 der Friedhofssatzung der Friedhofsträger, ihre Kosten stecken in der Erwerbsgebühr. An einem Wahlbaum werden in der Regel bis zu vier Grabstätten vergeben. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 7 Absatz 2 der Gebührensatzung 119,80 Euro je volles Jahr.2.396,00 €504,00 €2.900,00 €20Paragraf 7 Absatz 1 und Paragraf 4 Absatz 1 der Gebührensatzung
Urnenwahlgrabstätte im Wurzelbereich eines Baumes auf dem Friedhof Steinenbrück-neuParagraf 18 d Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt, die Graboberfläche bestehe ausschließlich aus Rasen, der vom Friedhofsträger gepflegt werde, und die Kosten der Rasenpflege seien in den Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes enthalten. Absatz 8 fügt dasselbe für die Baumpflege hinzu. Die Stele stellt der Friedhofsträger, ihre Kosten stecken nach Absatz 6 ebenfalls in der Gebühr; das Namensschild und dessen Beschriftung zahlt der Nutzungsberechtigte, ohne dass die Satzung dafür einen Betrag nennt. Anders als im Bestattungswald Rappenhohn gilt hier die gewöhnliche Beisetzungsgebühr für die unterirdische Beisetzung einer Urne, denn die Position mit der Namenstafel nennt ausdrücklich den Bestattungswald. Die Verlängerung kostet 113,85 Euro je volles Jahr.2.277,00 €452,00 €2.729,00 €20Paragraf 8 Absatz 1 und Paragraf 4 Absatz 1 der Gebührensatzung
UrnenwandkammerNach Paragraf 18 b der Friedhofssatzung sind Urnenwände eigens errichtete Bauwerke mit Kammern für bis zu zwei Urnen; der Ersterwerb ist unabhängig von einem Todesfall möglich und läuft zwanzig Jahre. Nicht pflegefrei: Absatz 4 sagt, der Nutzungsberechtigte übernehme die Kammer mit der werksseitig gelieferten Abdeckplatte und habe sie auf eigene Kosten binnen zwei Monaten nach der Beisetzung durch ein Fachunternehmen gravieren zu lassen. Die Satzung nennt für diese Gravur keinen Betrag, sie steckt deshalb nicht in unserer Nutzungsgebühr. Eine zusätzliche Platte kostet nach Paragraf 13 a der Gebührensatzung 243 Euro. Die Verlängerung kostet 113,85 Euro je volles Jahr.2.277,00 €328,00 €2.605,00 €20Paragraf 6 Absatz 1 und Paragraf 4 Absatz 1 der Gebührensatzung
Urnengrabstätte in der dauergepflegten Gemeinschaftsgrabanlage ImmekeppelParagraf 18 e Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt, dauergepflegte Gemeinschaftsgrabanlagen seien Urnenwahlgrabstätten, die für die Dauer des Nutzungsrechts durch den Friedhofsträger bepflanzt und gepflegt werden; Absatz 5 sagt, die bepflanzte Graboberfläche werde ausschließlich durch den Friedhofsträger oder einen von ihm beauftragten Dritten gepflegt und die Kosten der Grabpflege seien in den Gebühren enthalten. Absatz 7 untersagt jedes Bearbeiten, Schmücken und Bepflanzen. Die Kosten der vorgeschriebenen Grabbeschriftung trägt nach Absatz 6 der Nutzungsberechtigte, ohne dass die Satzung einen Betrag nennt. Es können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Verlängerung kostet 158,75 Euro je volles Jahr.3.175,00 €452,00 €3.627,00 €20Paragraf 9 Absatz 1 und Paragraf 4 Absatz 1 der Gebührensatzung
Urnengrabstätte in der dauergepflegten Gemeinschaftsgrabanlage Rappenhohn oder UntereschbachDieselbe Anlage wie in Immekeppel, nur auf den Friedhöfen Rappenhohn und Untereschbach und um 300 Euro teurer. Die Pflege trägt nach Paragraf 18 e Absatz 1 und Absatz 5 der Friedhofssatzung der Friedhofsträger, ihre Kosten stecken in der Erwerbsgebühr. Die Verlängerung kostet nach Paragraf 9 Absatz 2 der Gebührensatzung 173,75 Euro je volles Jahr.3.475,00 €452,00 €3.927,00 €20Paragraf 9 Absatz 1 und Paragraf 4 Absatz 1 der Gebührensatzung
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Häufige Fragen zu Overath

Wie viele Friedhöfe gibt es in Overath?
In Overath sind 10 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 9,7 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Overath?
Friedhof Rappenhohn ist mit 1,7 ha der größte Friedhof in Overath. Er liegt 1,4 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Overath?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Overath gelten 30 Jahre für Erdbestattung nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Erdbestattung von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 11 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Urnenbeisetzung einschließlich der Beisetzung im Wurzelbereich von Bäumen nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung.
Was kostet ein Grab in Overath?
Ein Grab in Overath kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte mit 1.530,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Friedhöfe der Stadt Overath, vom 11.12.2024, vom Rat am 11.12.2024 beschlossen, am 16.12.2024 bekannt gemacht, in Kraft am 01.01.2025, im Ortsrecht unter 6.7.
Wer ist für die Friedhöfe in Overath zuständig?
Für die Friedhöfe in Overath ist Stadt Overath, Abteilung Friedhof zuständig, Balkener Straße 1a, 51491 Overath, Telefon 02206 602969. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Overath, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.