Nordrhein-Westfalen, Gemeinde, Gemeindeschlüssel 05166024
Alle 8 Friedhöfe in Schwalmtal
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 02163 9460
- Gemeinde Schwalmtal, Friedhofsverwaltung im Fachbereich Planung, Verkehr und Umwelt
- 2.350,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 1.230,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 8
- Friedhöfe mit Namen
41366 Schwalmtal
Reihengrabstätte für Verstorbene über 5 Jahre
Grabstelle im Aschestreufeld
Die 8 Friedhöfe in Schwalmtal nehmen zusammen 6,1 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Katholischer Friedhof Waldniel ist der größte mit 1,9 ha, in der Mitte liegen sie bei 6.040 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 1,1 km entfernt, der entlegenste 4,3 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. 7 von 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 8 haben eine erfasste Parkanlage. 3 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 4 der 8 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Schwalmtal rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Gemeinde Schwalmtal, Friedhofsverwaltung im Fachbereich Planung, Verkehr und Umwelt
Markt 2041366 Schwalmtal
02163 9460
- Sprechzeiten
- Montag bis Mittwoch 8 bis 12 UhrDonnerstag 8 bis 12 und 14 bis 17 UhrFreitag 8 bis 12 Uhr
Die 8 Friedhöfe in Schwalmtal, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Katholischer Friedhof Waldniel | 1,9 ha | 1,5 km | 19 Anlagen, nächste 100 m | Waldniel Kirche, 220 mBus 013, Bus 074, Bus SB83, Bus SB88 | keine Angabe |
| Friedhof Amern - Sankt Anton | 1,6 ha | 2,3 km | 3 Anlagen, nächste 150 m | Birkenweg, 160 mBus 074 | keine Angabe |
| Friedhof Amern St. Georg | 8.860 m² | 1,1 km | 3 Anlagen, nächste 140 m | St. Georg, 610 mBus 074 | christlich, römisch-katholisch |
| Friedhof Dilkrath | 6.040 m² | 3 km | 2 Anlagen, nächste 50 m | keine erfasst | keine Angabe |
| Evangelischer Friedhof HäsenbergDenkmal | 5.260 m² | 1,4 km | 15 Anlagen, nächste 90 m | Industriestraße, 240 mBus 013, Bus SB83 | christlich, evangelisch |
| Friedhof St. Jakobus Lüttelforst | 2.850 m² | 4,3 km | 1 Anlagen, nächste 50 m | Am Lochtenberg, 900 mBus 418 | christlich, römisch-katholisch |
| Gedenkstätte für die Opfer der NS-Psychiatrie in Waldniel-HostertDenkmal | 2.420 m² | 3,1 km | 3 Anlagen, nächste 280 m | Waldnieler Heide, 560 mBus 013, Bus SB83, Bus SB88 | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof HäsenbergDenkmal | 460 m² | 1,5 km | 10 Anlagen, nächste 90 m | Industriestraße, 450 mBus 013, Bus SB83 | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Schwalmtal kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Heinsberg | 21,2 km | 965,00 €Reihengrabstätte für die Bestattung einer Person im Alter von über fünf Jahren | 240,00 €Aschebeisetzung ohne Urne im Aschestreufeld |
| Hückelhoven | 21,2 km | 1.210,78 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, ohne angrenzenden Weg | 224,09 €Verstreuung der Asche auf einem Aschestreufeld |
| Alsdorf | 39,7 km | 1.277,91 €Reihengrab | 487,03 €Aschestreuung auf dem Aschestreufeld |
| Willich | 19,5 km | 1.331,00 €Reihengrabstätte Typ 2 in einer Rasenfläche mit Rasenband | 1.104,00 €Anonyme Urnengrabstätte Typ 5 in einer Rasenfläche |
| Erkelenz | 18,7 km | 1.401,00 €Reihengrabstätte für eine Körperbestattung von Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 905,00 €Verstreuen der Asche im Aschenstreufeld des Zentralfriedhofs |
| Rommerskirchen | 36 km | 1.600,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab 6 Jahre | 1.200,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Jülich | 34,5 km | 1.697,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr | 898,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Linnich | 27,5 km | 1.776,00 €Reihengrab für Särge | 918,00 €Urnen-Reihengrab |
| Am meisten zu sparen | bis 39,7 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Schwalmtal kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Friedhofsgebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Schwalmtal, vom 16.12.2003, beschlossen vom Rat am 27.09.2023, in Kraft getreten am 01.11.2023; nach Paragraf 6 ist gleichzeitig die bisherige Gebührensatzung außer Kraft getreten.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene über 5 JahreDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Schwalmtal. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt; ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich, und die Gemeinde sagt es auf ihrer Friedhofsseite noch einmal im Klartext, dass weder Lage noch Größe wählbar sind. Der Tarif nennt die Ruhefrist in derselben Zeile mit dreißig Jahren. Das Grab misst 2,20 mal 0,90 Meter. In einem Reihengrab kann nach Paragraf 15 Absatz 8 alternativ auch eine Urne beigesetzt werden. Für Herrichtung und Instandhaltung ist nach Paragraf 21 Absatz 3 der Nutzungsberechtigte verantwortlich. | 1.700,00 € | 650,00 € | 2.350,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer II.1.3 und Ziffer I.1.c |
| Anonyme Reihengrabstätte für Verstorbene über 5 JahreDas günstigste pflegefreie Erdgrab der Gemeinde. Paragraf 13 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt den Beleg im Wortlaut: Die Grabstätten befinden sich in besonders hierfür vorgesehenen Grabfeldern, die insgesamt und ausschließlich von der Gemeinde unterhalten werden, sie erhalten keine besondere Gestaltung und keine Hinweise auf die Person der Beigesetzten. Weil kein Name angebracht wird, fällt hier auch keine der drei Kennzeichnungsgebühren aus Abschnitt VI an. Der Aufpreis gegenüber dem gewöhnlichen Reihengrab beträgt sechzig Euro. | 1.760,00 € | 650,00 € | 2.410,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer II.1.4 und Ziffer I.1.c |
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zu 5 JahrenParagraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung richtet eigene Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr einschließlich Tot- und Fehlgeburten ein, mit einer Grabgröße von 1,50 mal 0,60 Meter. Die Ruhezeit beträgt für sie nach Paragraf 10 fünfundzwanzig statt dreißig Jahre, und der Tarif wiederholt das in derselben Zeile. Nach Absatz 3 dürfen darin auch gleichzeitig verstorbene Geschwister unter fünf Jahren bestattet werden. | 1.300,00 € | 500,00 € | 1.800,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer II.1.1 und Ziffer I.2.b |
| Anonyme Reihengrabstätte für Verstorbene bis zu 5 JahrenDie anonyme Variante des Kinderreihengrabes, und die einzige Grabart, bei der die anonyme Form günstiger ist als die gewöhnliche: 1.240 statt 1.300 Euro. Bei den Erwachsenen ist es umgekehrt, dort kostet das anonyme Grab sechzig Euro mehr. Die Pflege trägt nach Paragraf 13 Absatz 5 der Friedhofssatzung die Gemeinde, weil die anonymen Grabfelder insgesamt und ausschließlich von ihr unterhalten werden. | 1.240,00 € | 500,00 € | 1.740,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer II.1.2 und Ziffer I.2.b |
| Wahlgrabstätte, je GrabstelleDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung für dreißig Jahre verliehen, die Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt, und es wird nur anlässlich eines Todesfalles vergeben. Der Betrag gilt je Grabstelle; für Zwei- und Mehrgrabstellen ist nach Ziffer 2.3 das Zwei- und entsprechend Mehrfache zu zahlen. Eine einstellige Wahlgrabstätte misst drei mal 1,25 Meter. Nach Paragraf 15 Absatz 7 kann zusätzlich zu einer Erdbestattung eine Urne beigesetzt werden, nach Absatz 6 anstelle eines Sarges auch bis zu vier Urnen, dann verkürzt sich das Nutzungsrecht auf fünfundzwanzig Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.11 wieder den vollen Erwerbspreis, bei kürzerer Verlängerung nach Ziffer 2.12 je angefangenem Monat ein Dreihundertsechzigstel davon. | 1.930,00 € | 650,00 € | 2.580,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer II.2.1 und Ziffer I.1.a |
| Pflegefreie Wahlgrabstätte, je GrabstelleParagraf 14 Absatz 13 der Friedhofssatzung sagt es ausdrücklich: Pflegefreie Wahlgrabstätten sind Wahlgrabstätten, die über die gesamte Dauer des Nutzungsrechts von der Gemeinde gepflegt werden, und nach der Beisetzung wird die Grabstätte mit Rasen eingesät. Zu den 1.990 Euro der Ziffer 2.2 sind die 290 Euro der Ziffer 6.3 für die einheitliche Grabplatte einschließlich Beschriftung gerechnet, weil dieselbe Vorschrift den höhengleichen Einbau einer Grabplatte von dreißig mal dreißig Zentimetern mit Namen sowie Geburts- und Sterbedatum verlangt. Wer die Platte veranlasst, sagen Satzung und Gemeindeseite unterschiedlich: die Satzung schreibt seitens der Nutzungsberechtigten, die Friedhofsseite der Gemeinde schreibt, der Einbau werde von der Friedhofsverwaltung veranlasst. Verpflichtend ist sie in beiden Fassungen. | 2.280,00 € | 650,00 € | 2.930,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer II.2.2, Ziffer VI.6.3 und Ziffer I.1.a |
| Tiefengrabstätte auf dem Friedhof Amern St. AntonIn einem Tiefengrab können nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung zwei Leichen übereinander bestattet werden; die Grabstätte misst drei mal 1,55 Meter, und angelegt werden Tiefengräber nur auf dem Friedhof Amern St. Anton. Der Tarif nennt zwei Bestattungsgebühren: 820 Euro für die Erstbestattung und 650 Euro für die Zweitbestattung. Wir führen die Erstbestattung, weil das der Preis beim ersten Sterbefall ist. | 2.300,00 € | 820,00 € | 3.120,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer II.2.4 und Ziffer I.1.b |
| Pflegefreie Tiefengrabstätte auf dem Friedhof Amern St. AntonDas teuerste Grab in Schwalmtal. Es verbindet die Tiefengrabstätte des Paragrafen 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung mit der Pflegefreiheit des Absatzes 13, wonach die Gemeinde die Grabstätte über die gesamte Dauer des Nutzungsrechts pflegt und nach der Beisetzung mit Rasen einsät. Zu den 2.360 Euro der Ziffer 2.5 sind die 290 Euro der Ziffer 6.3 für die einheitliche Grabplatte gerechnet, die derselbe Absatz verlangt. | 2.650,00 € | 820,00 € | 3.470,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer II.2.5, Ziffer VI.6.3 und Ziffer I.1.b |
| Urnenwahlgrabstätte, je GrabstelleDas günstigste gewöhnliche Urnengrab. Urnenwahlgrabstätten messen nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung einen Meter im Quadrat, das Nutzungsrecht wird für Bestattungen ab dem 01.11.2021 für fünfundzwanzig Jahre verliehen, davor waren es dreißig. Zwei Urnen dürfen darin beigesetzt werden, die Lage ist wählbar. Für Herrichtung und Instandhaltung ist nach Paragraf 21 Absatz 3 der Nutzungsberechtigte verantwortlich. | 1.400,00 € | 290,00 € | 1.690,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer II.2.6 und Ziffer I.3.a |
| Pflegefreie Urnenwahlgrabstätte, auch als UrnenbaumParagraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung sagt: Pflegefreie Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten, die über die gesamte Dauer des Nutzungsrechts von der Gemeinde gepflegt werden, nach der Beisetzung wird die Grabstätte mit Rasen eingesät. Derselbe Absatz lässt die Friedhofsverwaltung den höhengleichen Einbau einer Grabplatte von dreißig mal dreißig Zentimetern durch einen zugelassenen Steinmetz veranlassen; deshalb sind zu den 1.460 Euro die 290 Euro der Ziffer 6.3 gerechnet. Bei Beisetzungen unter Urnenbäumen tritt je nach Grabfeld an die Stelle der Platte ein Namensschild an einer Stele, das mit dreißig plus 190 Euro nach den Ziffern 6.1 und 6.2 siebzig Euro günstiger wäre. Die Gemeinde führt diese Grabart auf ihrer Friedhofsseite als Pflegefreie Urnenwahlgrabstätte oder Urnenbaum und sagt, die Beisetzung erfolge wahlweise in einem Rasengrab oder unter einem Baum. | 1.750,00 € | 290,00 € | 2.040,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer II.2.7, Ziffer VI.6.3 und Ziffer I.3.a |
| Grabstätte in einem pflegefreien UrnengrabfeldParagraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt: Die Gräber befinden sich in besonders hierfür vorgesehenen Grabfeldern, die insgesamt und ausschließlich vom Friedhofsträger unterhalten werden; eine Stele wird für die Dauer der Ruhezeit zur Verfügung gestellt, und der Name der Beigesetzten wird mittels einer Tafel an der Stele vom Friedhofsträger befestigt. Zu den 1.460 Euro sind deshalb die 190 Euro der Ziffer 6.2 für das einheitliche Namensschild und die dreißig Euro der Ziffer 6.1 für den Anteil an der Gemeinschaftsstele gerechnet. Grabschmuck darf nur am zentralen Gedenkstein abgelegt werden, weitere Grabmäler sind nicht zulässig. Es kann nur eine Urne beigesetzt werden, die Lage ist nicht wählbar, und die Gemeinde schreibt auf ihrer Friedhofsseite, das Nutzungsrecht sei nicht verlängerbar. | 1.680,00 € | 290,00 € | 1.970,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer II.2.8, Ziffer VI.6.1, Ziffer VI.6.2 und Ziffer I.3.a |
| Anonyme Urnengrabstätte als UrnenrasengrabstätteParagraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung sagt: Die Grabstätten befinden sich in besonders hierfür vorgesehenen Grabfeldern, die insgesamt und ausschließlich von der Gemeinde unterhalten werden, sie erhalten keine besondere Gestaltung und keine Hinweise auf die Person der Beigesetzten. Die Beisetzung erfolgt der Reihe nach innerhalb einer Fläche von einem Meter im Quadrat, es kann nur eine Urne beigesetzt werden. Weil kein Name angebracht wird, kommt keine Kennzeichnungsgebühr aus Abschnitt VI hinzu. Die Gemeinde schreibt auf ihrer Friedhofsseite, das Nutzungsrecht sei nicht verlängerbar und die Lage nicht wählbar. | 1.460,00 € | 290,00 € | 1.750,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer II.2.9 und Ziffer I.3.a |
| Grabstelle im AschestreufeldDas günstigste Grab in Schwalmtal überhaupt und zugleich die kürzeste Laufzeit: fünfzehn Jahre nach Paragraf 10 Satz 2 der Friedhofssatzung. Nach Paragraf 15a wird die Asche auf einem vom Friedhofsträger festgelegten Bereich verstreut, wozu ein Hohlraum ausgehoben und die eingesetzte Asche anschließend mit dem Aushub bedeckt wird. Absatz 2 richtet einen zentralen Platz zur Andacht ein, stellt eine Stele für die Dauer der Ruhezeit zur Verfügung und lässt den Namen mittels einer Tafel an der Stele vom Friedhofsträger befestigen; deshalb sind zu den 790 Euro die 190 Euro der Ziffer 6.2 und die dreißig Euro der Ziffer 6.1 gerechnet. Grabschmuck darf nur am zentralen Gedenkstein abgelegt werden. Die Beisetzungsgebühr ist mit 220 Euro die niedrigste des Tarifs. | 1.010,00 € | 220,00 € | 1.230,00 € | 15 | Gebührentarif Ziffer II.2.10, Ziffer VI.6.1, Ziffer VI.6.2 und Ziffer I.3.b |
Häufige Fragen zu Schwalmtal
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Schwalmtal?
- In Schwalmtal sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 6,1 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Schwalmtal?
- Katholischer Friedhof Waldniel ist mit 1,9 ha der größte Friedhof in Schwalmtal. Er liegt 1,5 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Schwalmtal?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Schwalmtal gelten 30 Jahre für Erdbestattung nach Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Urnen, die ab dem 01.11.2021 beigesetzt wurden nach Paragraf 10 Satz 2 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Beisetzung auf einem Aschestreufeld nach Paragraf 10 Satz 2 der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit einer Wahlgrabstätte für Erdbestattungen nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Nutzungszeit einer Urnenwahlgrabstätte für Beisetzungen ab dem 01.11.2021 nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Schwalmtal?
- Ein Grab in Schwalmtal kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Grabstelle im Aschestreufeld mit 1.230,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Schwalmtal, vom 16.12.2003, beschlossen vom Rat am 27.09.2023, in Kraft getreten am 01.11.2023; nach Paragraf 6 ist gleichzeitig die bisherige Gebührensatzung außer Kraft getreten.
- Wer ist für die Friedhöfe in Schwalmtal zuständig?
- Für die Friedhöfe in Schwalmtal ist Gemeinde Schwalmtal, Friedhofsverwaltung im Fachbereich Planung, Verkehr und Umwelt zuständig, Markt 20, 41366 Schwalmtal, Telefon 02163 9460. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Schwalmtal, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Friedhofsgebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Schwalmtal vom 16.12.2003, beschlossen vom Rat am 27.09.2023, in Kraft getreten am 01.11.2023; nach Paragraf 6 ist gleichzeitig die bisherige Gebührensatzung außer Kraft getreten
- Friedhofssatzung der Gemeinde Schwalmtal vom 16.12.2003 in der Fassung der 4. Änderung vom 05.10.2021, Ortsrecht Nummer 704, mit den Ruhezeiten in Paragraf 10 und den Grabarten in den Paragrafen 12 bis 15a
- Gemeinde Schwalmtal, Ortsrecht mit allen geltenden Satzungen Stand der Abfrage am 05.09.2026, führt zum Friedhofswesen genau die beiden vorgenannten Dokumente und kein jüngeres
- Gemeinde Schwalmtal, Seite Friedhöfe mit der Beschreibung der neun Bestattungsarten Stand der Abfrage am 05.09.2026, nennt zu jeder Grabart die Verlängerbarkeit, die Wählbarkeit der Lage und wer die Pflege trägt
- Gemeinde Schwalmtal, Dienstleistungsseite Bestattung mit den Ruhezeiten Stand der Abfrage am 05.09.2026, wiederholt Paragraf 10 der Friedhofssatzung im Wortlaut und nennt den Fachbereich Planung, Verkehr und Umwelt als zuständig
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.