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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Schwalmtal, Nordrhein-Westfalen, AGS 05166024

Friedhofsgebühren in Schwalmtal, jede Position mit Paragraf

Die Beträge stammen aus Friedhofsgebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Schwalmtal, vom 16.12.2003, beschlossen vom Rat am 27.09.2023, in Kraft getreten am 01.11.2023; nach Paragraf 6 ist gleichzeitig die bisherige Gebührensatzung außer Kraft getreten. Sie gelten einheitlich für die kommunalen Friedhöfe in Schwalmtal und nicht für einzelne. Träger ist Gemeinde Schwalmtal, Friedhofsverwaltung.

1.230,00 €
Günstigste Grabart in der Satzung

Grabstelle im Aschestreufeld, mit Beisetzung

3.470,00 €
Teuerste Grabart in der Satzung

Pflegefreie Tiefengrabstätte auf dem Friedhof Amern St. Anton, mit Beisetzung

13
Grabarten in der Satzung
30 Jahre
Ruhefrist, Erdbestattung

Paragraf 10 Satz 1 der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Schwalmtal kostet

Kurz beantwortet

Die Gebührensatzung von Schwalmtal führt 13 Grabarten. Die günstigste ist Grabstelle im Aschestreufeld mit 1.230,00 €, die teuerste Pflegefreie Tiefengrabstätte auf dem Friedhof Amern St. Anton mit 3.470,00 €. Beide Beträge zählen Grabnutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Friedhofsgebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Schwalmtal, vom 16.12.2003, beschlossen vom Rat am 27.09.2023, in Kraft getreten am 01.11.2023; nach Paragraf 6 ist gleichzeitig die bisherige Gebührensatzung außer Kraft getreten.

Bei jeder Bestattung fallen zwei Beträge an, und Angehörige verwechseln sie regelmäßig. Die Grabnutzungsgebühr zahlen Sie für die Überlassung der Grabstätte, die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also für das Ausheben und Schließen des Grabes. Beide stehen in verschiedenen Paragrafen, deshalb nennt die Satzung sie oft getrennt, obwohl Sie beide zusammen zahlen. Die Spalte Summe rechnet sie zusammen. Ein dritter Begriff kommt in jeder Satzung vor: Die Ruhefrist ist der Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht erneut belegt werden darf.

Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein stehen in keiner Gebührensatzung. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

8 Grabarten für die Erdbestattung in Schwalmtal

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrabstätte für Verstorbene über 5 JahreDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Schwalmtal. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt; ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich, und die Gemeinde sagt es auf ihrer Friedhofsseite noch einmal im Klartext, dass weder Lage noch Größe wählbar sind. Der Tarif nennt die Ruhefrist in derselben Zeile mit dreißig Jahren. Das Grab misst 2,20 mal 0,90 Meter. In einem Reihengrab kann nach Paragraf 15 Absatz 8 alternativ auch eine Urne beigesetzt werden. Für Herrichtung und Instandhaltung ist nach Paragraf 21 Absatz 3 der Nutzungsberechtigte verantwortlich.1.700,00 €650,00 €2.350,00 €30 J.Gebührentarif Ziffer II.1.3 und Ziffer I.1.c
Anonyme Reihengrabstätte für Verstorbene über 5 JahreDas günstigste pflegefreie Erdgrab der Gemeinde. Paragraf 13 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt den Beleg im Wortlaut: Die Grabstätten befinden sich in besonders hierfür vorgesehenen Grabfeldern, die insgesamt und ausschließlich von der Gemeinde unterhalten werden, sie erhalten keine besondere Gestaltung und keine Hinweise auf die Person der Beigesetzten. Weil kein Name angebracht wird, fällt hier auch keine der drei Kennzeichnungsgebühren aus Abschnitt VI an. Der Aufpreis gegenüber dem gewöhnlichen Reihengrab beträgt sechzig Euro.1.760,00 €650,00 €2.410,00 €30 J.Gebührentarif Ziffer II.1.4 und Ziffer I.1.c
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zu 5 JahrenParagraf 13 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung richtet eigene Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr einschließlich Tot- und Fehlgeburten ein, mit einer Grabgröße von 1,50 mal 0,60 Meter. Die Ruhezeit beträgt für sie nach Paragraf 10 fünfundzwanzig statt dreißig Jahre, und der Tarif wiederholt das in derselben Zeile. Nach Absatz 3 dürfen darin auch gleichzeitig verstorbene Geschwister unter fünf Jahren bestattet werden.1.300,00 €500,00 €1.800,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer II.1.1 und Ziffer I.2.b
Anonyme Reihengrabstätte für Verstorbene bis zu 5 JahrenDie anonyme Variante des Kinderreihengrabes, und die einzige Grabart, bei der die anonyme Form günstiger ist als die gewöhnliche: 1.240 statt 1.300 Euro. Bei den Erwachsenen ist es umgekehrt, dort kostet das anonyme Grab sechzig Euro mehr. Die Pflege trägt nach Paragraf 13 Absatz 5 der Friedhofssatzung die Gemeinde, weil die anonymen Grabfelder insgesamt und ausschließlich von ihr unterhalten werden.1.240,00 €500,00 €1.740,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer II.1.2 und Ziffer I.2.b
Wahlgrabstätte, je GrabstelleDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung für dreißig Jahre verliehen, die Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt, und es wird nur anlässlich eines Todesfalles vergeben. Der Betrag gilt je Grabstelle; für Zwei- und Mehrgrabstellen ist nach Ziffer 2.3 das Zwei- und entsprechend Mehrfache zu zahlen. Eine einstellige Wahlgrabstätte misst drei mal 1,25 Meter. Nach Paragraf 15 Absatz 7 kann zusätzlich zu einer Erdbestattung eine Urne beigesetzt werden, nach Absatz 6 anstelle eines Sarges auch bis zu vier Urnen, dann verkürzt sich das Nutzungsrecht auf fünfundzwanzig Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 2.11 wieder den vollen Erwerbspreis, bei kürzerer Verlängerung nach Ziffer 2.12 je angefangenem Monat ein Dreihundertsechzigstel davon.1.930,00 €650,00 €2.580,00 €30 J.Gebührentarif Ziffer II.2.1 und Ziffer I.1.a
Pflegefreie Wahlgrabstätte, je GrabstelleParagraf 14 Absatz 13 der Friedhofssatzung sagt es ausdrücklich: Pflegefreie Wahlgrabstätten sind Wahlgrabstätten, die über die gesamte Dauer des Nutzungsrechts von der Gemeinde gepflegt werden, und nach der Beisetzung wird die Grabstätte mit Rasen eingesät. Zu den 1.990 Euro der Ziffer 2.2 sind die 290 Euro der Ziffer 6.3 für die einheitliche Grabplatte einschließlich Beschriftung gerechnet, weil dieselbe Vorschrift den höhengleichen Einbau einer Grabplatte von dreißig mal dreißig Zentimetern mit Namen sowie Geburts- und Sterbedatum verlangt. Wer die Platte veranlasst, sagen Satzung und Gemeindeseite unterschiedlich: die Satzung schreibt seitens der Nutzungsberechtigten, die Friedhofsseite der Gemeinde schreibt, der Einbau werde von der Friedhofsverwaltung veranlasst. Verpflichtend ist sie in beiden Fassungen.2.280,00 €650,00 €2.930,00 €30 J.Gebührentarif Ziffer II.2.2, Ziffer VI.6.3 und Ziffer I.1.a
Tiefengrabstätte auf dem Friedhof Amern St. AntonIn einem Tiefengrab können nach Paragraf 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung zwei Leichen übereinander bestattet werden; die Grabstätte misst drei mal 1,55 Meter, und angelegt werden Tiefengräber nur auf dem Friedhof Amern St. Anton. Der Tarif nennt zwei Bestattungsgebühren: 820 Euro für die Erstbestattung und 650 Euro für die Zweitbestattung. Wir führen die Erstbestattung, weil das der Preis beim ersten Sterbefall ist.2.300,00 €820,00 €3.120,00 €30 J.Gebührentarif Ziffer II.2.4 und Ziffer I.1.b
Pflegefreie Tiefengrabstätte auf dem Friedhof Amern St. AntonDas teuerste Grab in Schwalmtal. Es verbindet die Tiefengrabstätte des Paragrafen 14 Absatz 3 der Friedhofssatzung mit der Pflegefreiheit des Absatzes 13, wonach die Gemeinde die Grabstätte über die gesamte Dauer des Nutzungsrechts pflegt und nach der Beisetzung mit Rasen einsät. Zu den 2.360 Euro der Ziffer 2.5 sind die 290 Euro der Ziffer 6.3 für die einheitliche Grabplatte gerechnet, die derselbe Absatz verlangt.2.650,00 €820,00 €3.470,00 €30 J.Gebührentarif Ziffer II.2.5, Ziffer VI.6.3 und Ziffer I.1.b

5 Grabarten für die Urne in Schwalmtal

Urnengräber kosten fast durchweg weniger, weil sie weniger Fläche und weniger Aufwand brauchen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenwahlgrabstätte, je GrabstelleDas günstigste gewöhnliche Urnengrab. Urnenwahlgrabstätten messen nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung einen Meter im Quadrat, das Nutzungsrecht wird für Bestattungen ab dem 01.11.2021 für fünfundzwanzig Jahre verliehen, davor waren es dreißig. Zwei Urnen dürfen darin beigesetzt werden, die Lage ist wählbar. Für Herrichtung und Instandhaltung ist nach Paragraf 21 Absatz 3 der Nutzungsberechtigte verantwortlich.1.400,00 €290,00 €1.690,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer II.2.6 und Ziffer I.3.a
Pflegefreie Urnenwahlgrabstätte, auch als UrnenbaumParagraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung sagt: Pflegefreie Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten, die über die gesamte Dauer des Nutzungsrechts von der Gemeinde gepflegt werden, nach der Beisetzung wird die Grabstätte mit Rasen eingesät. Derselbe Absatz lässt die Friedhofsverwaltung den höhengleichen Einbau einer Grabplatte von dreißig mal dreißig Zentimetern durch einen zugelassenen Steinmetz veranlassen; deshalb sind zu den 1.460 Euro die 290 Euro der Ziffer 6.3 gerechnet. Bei Beisetzungen unter Urnenbäumen tritt je nach Grabfeld an die Stelle der Platte ein Namensschild an einer Stele, das mit dreißig plus 190 Euro nach den Ziffern 6.1 und 6.2 siebzig Euro günstiger wäre. Die Gemeinde führt diese Grabart auf ihrer Friedhofsseite als Pflegefreie Urnenwahlgrabstätte oder Urnenbaum und sagt, die Beisetzung erfolge wahlweise in einem Rasengrab oder unter einem Baum.1.750,00 €290,00 €2.040,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer II.2.7, Ziffer VI.6.3 und Ziffer I.3.a
Grabstätte in einem pflegefreien UrnengrabfeldParagraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung sagt: Die Gräber befinden sich in besonders hierfür vorgesehenen Grabfeldern, die insgesamt und ausschließlich vom Friedhofsträger unterhalten werden; eine Stele wird für die Dauer der Ruhezeit zur Verfügung gestellt, und der Name der Beigesetzten wird mittels einer Tafel an der Stele vom Friedhofsträger befestigt. Zu den 1.460 Euro sind deshalb die 190 Euro der Ziffer 6.2 für das einheitliche Namensschild und die dreißig Euro der Ziffer 6.1 für den Anteil an der Gemeinschaftsstele gerechnet. Grabschmuck darf nur am zentralen Gedenkstein abgelegt werden, weitere Grabmäler sind nicht zulässig. Es kann nur eine Urne beigesetzt werden, die Lage ist nicht wählbar, und die Gemeinde schreibt auf ihrer Friedhofsseite, das Nutzungsrecht sei nicht verlängerbar.1.680,00 €290,00 €1.970,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer II.2.8, Ziffer VI.6.1, Ziffer VI.6.2 und Ziffer I.3.a
Anonyme Urnengrabstätte als UrnenrasengrabstätteParagraf 15 Absatz 4 der Friedhofssatzung sagt: Die Grabstätten befinden sich in besonders hierfür vorgesehenen Grabfeldern, die insgesamt und ausschließlich von der Gemeinde unterhalten werden, sie erhalten keine besondere Gestaltung und keine Hinweise auf die Person der Beigesetzten. Die Beisetzung erfolgt der Reihe nach innerhalb einer Fläche von einem Meter im Quadrat, es kann nur eine Urne beigesetzt werden. Weil kein Name angebracht wird, kommt keine Kennzeichnungsgebühr aus Abschnitt VI hinzu. Die Gemeinde schreibt auf ihrer Friedhofsseite, das Nutzungsrecht sei nicht verlängerbar und die Lage nicht wählbar.1.460,00 €290,00 €1.750,00 €25 J.Gebührentarif Ziffer II.2.9 und Ziffer I.3.a
Grabstelle im AschestreufeldDas günstigste Grab in Schwalmtal überhaupt und zugleich die kürzeste Laufzeit: fünfzehn Jahre nach Paragraf 10 Satz 2 der Friedhofssatzung. Nach Paragraf 15a wird die Asche auf einem vom Friedhofsträger festgelegten Bereich verstreut, wozu ein Hohlraum ausgehoben und die eingesetzte Asche anschließend mit dem Aushub bedeckt wird. Absatz 2 richtet einen zentralen Platz zur Andacht ein, stellt eine Stele für die Dauer der Ruhezeit zur Verfügung und lässt den Namen mittels einer Tafel an der Stele vom Friedhofsträger befestigen; deshalb sind zu den 790 Euro die 190 Euro der Ziffer 6.2 und die dreißig Euro der Ziffer 6.1 gerechnet. Grabschmuck darf nur am zentralen Gedenkstein abgelegt werden. Die Beisetzungsgebühr ist mit 220 Euro die niedrigste des Tarifs.1.010,00 €220,00 €1.230,00 €15 J.Gebührentarif Ziffer II.2.10, Ziffer VI.6.1, Ziffer VI.6.2 und Ziffer I.3.b

25 weitere Gebühren in der Satzung von Schwalmtal

Diese Positionen stehen mit auf Ihrem Gebührenbescheid, jede mit ihrem eigenen Paragrafen.

PositionBetragFundstelle
Bestattung eines Erwachsenen oder eines Kindes vom 5. Lebensjahr ab in einem Reihengrab650,00 €Gebührentarif Ziffer I.1.c
Bestattung eines Erwachsenen oder eines Kindes vom 5. Lebensjahr ab in einem Wahlgrab650,00 €Gebührentarif Ziffer I.1.a
Erstbestattung eines Erwachsenen oder eines Kindes vom 5. Lebensjahr ab in einem Tiefengrab820,00 €Gebührentarif Ziffer I.1.b
Zweitbestattung eines Erwachsenen oder eines Kindes vom 5. Lebensjahr ab in einem Tiefengrab650,00 €Gebührentarif Ziffer I.1.b
Bestattung eines Kindes bis zum 5. Lebensjahr in einem Reihengrab500,00 €Gebührentarif Ziffer I.2.b
Bestattung eines Kindes bis zum 5. Lebensjahr in einem Wahlgrab500,00 €Gebührentarif Ziffer I.2.a
Urnenbeisetzung in Urnenwahlgräbern, pflegefreien Urnengräbern, anonymen Urnengräbern und pflegefreien Urnengrabfeldern290,00 €Gebührentarif Ziffer I.3.a
Ascheverstreuung auf einem Aschestreufeld220,00 €Gebührentarif Ziffer I.3.b
Ausgrabung zum Zwecke der Überführung oder Sezierung von Kindern bis zu 5 Jahren980,00 €Gebührentarif Ziffer I.4.a
Ausgrabung zum Zwecke der Überführung oder Sezierung von Personen über 5 Jahren980,00 €Gebührentarif Ziffer I.4.b
Ausgrabung einer Urne390,00 €Gebührentarif Ziffer I.4.c
Umbettung einer Leiche von Kindern bis zu 5 Jahren980,00 €Gebührentarif Ziffer I.4.d
Umbettung einer Leiche von Personen über 5 Jahren980,00 €Gebührentarif Ziffer I.4.e
Umbettung von Urnen450,00 €Gebührentarif Ziffer I.4.f
Verlängerung eines Nutzungsrechteses sind die Gebühren nach den Ziffern 2.1 bis 2.10 zu zahlen, also der volle ErwerbspreisGebührentarif Ziffer II.2.11
Verlängerung unter 30 Jahren bei Sargbestattungen und unter 25 Jahren bei Urnenbestattungen, je angefangener Verlängerungsmonatein Dreihundertsechzigstel der Gebühr nach den Ziffern 2.1 bis 2.10Gebührentarif Ziffer II.2.12
Pflege einer vor Ablauf der Ruhefrist, frühestens aber nach zwanzig Jahren zurückgegebenen Grabstätte, je Jahr bis zum Ablauf der Ruhefrist60,20 €Gebührentarif Ziffer III.3.1
Benutzung der Leichenzelle bis zu 24 Stunden50,00 €Gebührentarif Ziffer IV.4.1
Benutzung der Leichenzelle bis zu 4 Tagen100,00 €Gebührentarif Ziffer IV.4.2
Benutzung der Leichenzelle, jeder weitere Tag25,00 €Gebührentarif Ziffer IV.4.3
Genehmigung der Errichtung von Grabplatten und liegenden Grabmalen, einschließlich Entsorgung nach Ablauf der Ruhefrist30,00 €Gebührentarif Ziffer V.5.1
Genehmigung der Errichtung sonstiger Grabmale, einschließlich Entsorgung nach Ablauf der Ruhefrist30,00 €Gebührentarif Ziffer V.5.2
Anteil an der Gemeinschaftsstele30,00 €Gebührentarif Ziffer VI.6.1
Einheitliches Namensschild einschließlich Beschriftung190,00 €Gebührentarif Ziffer VI.6.2
Einheitliche Grabplatte einschließlich Beschriftung290,00 €Gebührentarif Ziffer VI.6.3
Friedhofsgebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Schwalmtal, vom 16.12.2003, beschlossen vom Rat am 27.09.2023, in Kraft getreten am 01.11.2023; nach Paragraf 6 ist gleichzeitig die bisherige Gebührensatzung außer Kraft getreten.

Was ein Grab in Schwalmtal über seine ganze Laufzeit kostet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammengerechnet, über die Jahre, die das Grab wirklich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

10.150,00 €

Reihengrabstätte für Verstorbene über 5 Jahre in Schwalmtal, über 30 Jahre, das sind 338,33 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeGebührentarif Ziffer II.1.3 und Ziffer I.1.c1.700,00 €
BestattungGebührentarif Ziffer I.1.c650,00 €
Grabpflege über 30 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung7.800,00 €
Davon an die Gemeinde2.350,00 €

Das günstigste gewöhnliche Erdgrab in Schwalmtal. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt; ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich, und die Gemeinde sagt es auf ihrer Friedhofsseite noch einmal im Klartext, dass weder Lage noch Größe wählbar sind. Der Tarif nennt die Ruhefrist in derselben Zeile mit dreißig Jahren. Das Grab misst 2,20 mal 0,90 Meter. In einem Reihengrab kann nach Paragraf 15 Absatz 8 alternativ auch eine Urne beigesetzt werden. Für Herrichtung und Instandhaltung ist nach Paragraf 21 Absatz 3 der Nutzungsberechtigte verantwortlich.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Friedhofsgebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Schwalmtal, vom 16.12.2003, beschlossen vom Rat am 27.09.2023, in Kraft getreten am 01.11.2023; nach Paragraf 6 ist gleichzeitig die bisherige Gebührensatzung außer Kraft getreten. Erfasst am 05.09.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

12 Fragen, die die Satzung von Schwalmtal offenlässt

  • Die Gemeinde betreibt nach Paragraf 1 der Friedhofssatzung zwei Friedhöfe, den Friedhof Dilkrath an der Vorstadt und den Friedhof Amern St. Anton am Toerschenweg. Der Gebührentarif gilt für beide gleich, mit einer Ausnahme: Tiefengräber sind nach Paragraf 14 Absatz 3 nur auf dem Friedhof Amern St. Anton möglich. Die Friedhöfe der Ortsteile Waldniel und Lüttelforst gehören nicht der Gemeinde, sondern der katholischen Kirchengemeinde St. Matthias und der evangelischen Kirchengemeinde Waldniel; deren Gebührenordnungen gehören nicht in dieses Verzeichnis.
  • Nach einer jüngeren Fassung wurde an drei Stellen gesucht. Das Ortsrecht der Gemeinde führt zum Friedhofswesen genau zwei Dokumente, die Friedhofssatzung in der Fassung der 4. Änderung vom 05.10.2021 und diese Gebührensatzung vom 27.09.2023. Die Seite Bekanntmachungen führt im September 2026 eine einzige laufende Bekanntmachung, und die betrifft bodenkundliche Kartierungen des Geologischen Dienstes NRW. Im Ratsinformationssystem ris.schwalmtal.de findet sich zum Stichwort Friedhofsgebührensatzung nur ein Entwurf aus dem Jahr 2020; die öffentlichen Ratsbeschlüsse vom 04.11.2025 und vom 10.03.2026 betreffen Gesellschaftervertretungen und Realsteuerhebesätze. Die Fassung ist damit knapp drei Jahre alt und die geltende.
  • Bei sechs pflegefreien Grabarten haben wir eine Position aus Abschnitt VI des Tarifs in die Nutzungsgebühr gerechnet, weil man sie nicht abwählen kann. Bei der pflegefreien Wahlgrabstätte, der pflegefreien Tiefengrabstätte und der pflegefreien Urnenwahlgrabstätte sind es 290 Euro für die einheitliche Grabplatte einschließlich Beschriftung nach Ziffer 6.3, weil Paragraf 14 Absatz 13 und Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung den höhengleichen Einbau einer Grabplatte von dreißig mal dreißig Zentimetern mit Namen sowie Geburts- und Sterbedatum verlangen. Beim pflegefreien Urnengrabfeld und beim Aschestreufeld sind es 190 Euro für das einheitliche Namensschild nach Ziffer 6.2 und dreißig Euro für den Anteil an der Gemeinschaftsstele nach Ziffer 6.1, weil Paragraf 15 Absatz 5 und Paragraf 15a Absatz 2 sagen, dass eine Stele für die Dauer der Ruhezeit zur Verfügung gestellt und der Name mittels einer Tafel an der Stele vom Friedhofsträger befestigt wird.
  • Der Tarif sagt nicht ausdrücklich, ob der Anteil an der Gemeinschaftsstele nach Ziffer 6.1 und das Namensschild nach Ziffer 6.2 zusammen anfallen oder wahlweise. Wir haben sie zusammengerechnet, weil beide Leistungen für eine Beisetzung an einer Stele gebraucht werden: der Anteil an der gemeinsamen Stele und die eigene Tafel darauf. Wer nur das Namensschild ansetzt, kommt beim Aschestreufeld auf 980 statt 1.010 Euro Nutzungsgebühr und beim pflegefreien Urnengrabfeld auf 1.650 statt 1.680 Euro.
  • Wer die Grabplatte veranlasst, sagen Satzung und Gemeindeseite unterschiedlich. Paragraf 14 Absatz 13 der Friedhofssatzung schreibt für die pflegefreie Wahlgrabstätte, seitens der Nutzungsberechtigten werde der Einbau durch einen zugelassenen Steinmetz veranlasst; die Friedhofsseite der Gemeinde schreibt, der Einbau werde von der Friedhofsverwaltung veranlasst. Für die pflegefreie Urnenwahlgrabstätte nennt Paragraf 15 Absatz 3 dagegen die Friedhofsverwaltung. Verpflichtend ist die Platte in jeder Lesart, und der Tarif nennt für sie einen festen Betrag, deshalb steckt sie in unserer Nutzungsgebühr.
  • Bei der Verlängerbarkeit stehen Tarif und Gemeindeseite auseinander. Ziffer 2.11 des Tarifs sagt pauschal, für die Verlängerung von Nutzungsrechten seien die Gebühren nach den Ziffern 2.1 bis 2.10 zu zahlen, was auch das pflegefreie Urnengrabfeld nach Ziffer 2.8 und die anonyme Urnenrasengrabstätte nach Ziffer 2.9 einschließt. Die Friedhofsseite der Gemeinde sagt zu beiden Grabarten ausdrücklich, das Nutzungsrecht sei nicht verlängerbar. Wir folgen der Gemeindeseite, weil sie die speziellere Aussage trifft und die Friedhofssatzung für diese beiden Grabarten kein Wiedererwerbsrecht vorsieht.
  • Der Urnenbaum aus Paragraf 12 Absatz 2 Buchstabe i der Friedhofssatzung hat keine eigene Tarifzeile. Paragraf 15 Absatz 3 behandelt ihn als Sonderfall der pflegefreien Urnenwahlgrabstätte, und die Friedhofsseite der Gemeinde führt beides in einer Zeile als Pflegefreie Urnenwahlgrabstätte oder Urnenbaum. Wir führen ihn deshalb nicht als eigene Grabart, sondern zusammen mit der pflegefreien Urnenwahlgrabstätte.
  • Unsere Beträge sind die schmalsten Sätze. Nicht enthalten sind die Benutzung der Leichenzelle nach Abschnitt IV, die bis zu 24 Stunden fünfzig Euro, bis zu vier Tagen hundert Euro und für jeden weiteren Tag fünfundzwanzig Euro kostet, und die Genehmigung eines Grabmals nach Abschnitt V mit dreißig Euro. Der Tarif sagt zur Leichenzelle, in bestimmten Fällen könne die Erhebung entfallen, worüber im Einzelfall der Bürgermeister entscheide; welche Fälle das sind, sagt er nicht. Die Genehmigungsgebühr enthält nach eigener Angabe die erstmalige Genehmigung des Grabmales sowie die Entsorgung nach Ablauf der Ruhefrist.
  • Eine pauschale Friedhofsunterhaltungsgebühr auf jedes Grab kennt der Tarif nicht, und eine Abräumgebühr zu Beginn des Nutzungsrechtes ebenfalls nicht. Abschnitt III erhebt 60,20 Euro je Jahr nur dann, wenn eine Grabstätte vor Ablauf der Ruhefrist, frühestens aber nach zwanzig Jahren, zurückgegeben wird. Räumt die Friedhofsverwaltung eine Wahlgrabstätte nach Paragraf 20 Absatz 2 der Friedhofssatzung ab, weil der Nutzungsberechtigte es nicht selbst tut, hat er die Kosten zu tragen; einen Betrag dafür nennt der Tarif nicht.
  • Die Bestattungsgebühr ist vollständig in einer Zeile. Paragraf 9 Absatz 1 der Friedhofssatzung sagt, die Gräber würden von der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt, und die Dienstleistungsseite der Gemeinde wiederholt es. Eine zweite Zeile für das Öffnen und Schließen des Grabes, wie sie andere Gemeinden führen, gibt es hier nicht.
  • Bei den anonymen Gräbern fällt eine Unstimmigkeit auf, die wir nicht auflösen können. Für Verstorbene über fünf Jahre kostet das anonyme Reihengrab 1.760 Euro und damit sechzig Euro mehr als das gewöhnliche mit 1.700 Euro. Für Verstorbene bis zu fünf Jahren ist es umgekehrt: 1.240 gegen 1.300 Euro, also sechzig Euro weniger. Beide Zahlen stehen so im Tarif, beide Male beträgt der Unterschied genau sechzig Euro, und eine Begründung nennt die Satzung nicht.
  • Ehrengräber und Kriegsgräber führt die Friedhofssatzung nicht auf, und der Tarif nennt für sie keinen Betrag. Grabstätten für Tot- und Fehlgeburten sowie für aus einem Schwangerschaftsabbruch stammende Leibesfrüchte führen wir nicht als eigene Grabart: Nach Paragraf 13 Absatz 3 werden sie in einer Reihengrabstätte bestattet, gegebenenfalls zusammen mit einem Familienangehörigen, und der Tarif rechnet sie nach den Kindersätzen ab.

Friedhöfe in Schwalmtal und die Gebühren von 307 weiteren Gemeinden

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 05.09.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.