Nordrhein-Westfalen, Universitätsstadt, Gemeindeschlüssel 05970040
Alle 16 Friedhöfe in Siegen
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 0271 404-4830
- Stadt Siegen, Arbeitsgruppe 4/6-1 Friedhöfe
- 2.443,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 986,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 16
- Friedhöfe mit Namen
57074 Siegen
Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre
Grab am Gemeinschaftsbaum im Friedhofswald, Wertungsstufe 1
12 weitere Flächen ohne Namen
Die 16 Friedhöfe in Siegen nehmen zusammen 61,1 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Lindenbergfriedhof ist der größte mit 18,8 ha, in der Mitte liegen sie bei 2 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 830 m entfernt, der entlegenste 6,8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 16 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 15 von 16 haben eine erfasste Parkanlage. 2 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 3 der 16 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Siegen rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Siegen, Arbeitsgruppe 4/6-1 Friedhöfe
Fludersbach 5657074 Siegen
0271 404-4830
- Sprechzeiten
- Montag, Mittwoch und Freitag 8.30 bis 12 UhrDienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 UhrDonnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Die 16 Friedhöfe in Siegen, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Lindenbergfriedhof | 18,8 ha | 830 m | 5 Anlagen, nächste 230 m | Siegen Lindenberg Friedhof, 240 mBus C103, Bus SB4 | keine Angabe |
| Hermelsbacher Friedhof | 12 ha | 2 km | 6 Anlagen, nächste 120 m | Siegen Hermelsbacher Friedhof, 280 mBus C117 | christlich |
| Stockfriedhof | 7,5 ha | 2,7 km | 1 Anlagen, nächste 230 m | Weidenau Margeritenweg, 190 mBus C106 | keine Angabe |
| Geisweider Friedhof | 6,8 ha | 5,1 km | 1 Anlagen, nächste 190 m | Geisweid Spielplatz Bergstraße, 150 mBus A330, Bus C134 | christlich |
| Gilbergfriedhof | 3,4 ha | 4,2 km | 3 Anlagen, nächste 100 m | Eiserfeld Am Hengsberg, 630 mBus A614 | keine Angabe |
| Haardter Friedhof | 2,6 ha | 3,3 km | 23 Anlagen, nächste 90 m | Weidenau Hölderlinstraße, 100 mBus C106, Bus R16, Bus UX1, Bus UX2 | keine Angabe |
| Friedhof Niederschelden | 2,4 ha | 4,9 km | 2 Anlagen, nächste 290 m | Niederschelden Am Hubenwald, 120 mBus L124 | keine Angabe |
| Friedhof Seelbach | 2 ha | 4,3 km | 4 Anlagen, nächste 70 m | Seelbach Ortsmitte, 370 mBus C117, Bus KP2, Bus N4, Bus R37 | keine Angabe |
| Friedhof Achenbach | 1,6 ha | 3,3 km | 2 Anlagen, nächste 120 m | Siegen Im Samelsfeld, 220 mBus A645, Bus C112 | keine Angabe |
| Gosenbacher Friedhof | 1,2 ha | 4,4 km | 1 Anlagen, nächste 70 m | Gosenbach Am Johannesberg, 250 mBus A645, Bus C101, Bus C113, Bus N2 | keine Angabe |
| Friedhof Bürbach | 1,1 ha | 2,3 km | 4 Anlagen, nächste 60 m | Bürbach Friedhof, 70 mBus A646, Bus C106 | keine Angabe |
| Friedhof Obersetzen | 7.130 m² | 6,8 km | 1 Anlagen, nächste 70 m | Obersetzen Kapellenschule, 340 mBus C135 | keine Angabe |
| Friedhof Oberschelden | 5.160 m² | 5,6 km | keine erfasst | Oberschelden Feuerwehrhaus, 160 mBus A352 | keine Angabe |
| Friedhof Breitenbach | 2.870 m² | 5,4 km | 1 Anlagen, nächste 30 m | Breitenbach Kapelle, 350 mBus C109 | keine Angabe |
| Zwangsarbeiterfriedhof FludersbachDenkmal | 1.030 m² | 1,7 km | 3 Anlagen, nächste 160 m | Siegen Seilereiweg, 70 m | keine Angabe |
| Jüdischer Friedhof am LindenbergDenkmal | 520 m² | 930 m | 5 Anlagen, nächste 270 m | Siegen Lindenberg Friedhof, 270 mBus C103, Bus SB4 | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Siegen kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Haiger | 17,2 km | 1.100,00 €Reihengrabstätte ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 30 Jahre1.343,00 € gespart | 500,00 €Urnenreihengrabstätte, 20 Jahre486,00 € gespart |
| Dautphetal | 37,3 km | 1.155,00 €Reihengrabstätte zur Erdbestattung eines Erwachsenen oder eines Kindes ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, traditionelles oder Grünes Grabfeld1.288,00 € gespart | 505,00 €Urnenreihengrabstätte für einen Erwachsenen oder ein Kind ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, traditionelles oder Grünes Grabfeld481,00 € gespart |
| Gummersbach | 36 km | 1.812,00 €Pflegefreie Reihengrabstätte für Erdbestattungen im Grabkammersystem, 15 Jahre631,00 € gespart | 701,80 €Recht auf Beisetzung durch Verstreuen der Asche auf dem Aschestreufeld284,20 € gespart |
| Herborn | 28,2 km | 1.885,00 €Reihengrabstätte ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, 20 Jahre558,00 € gespart | 770,00 €Beisetzungsstelle im Feld für anonyme Urnenbeisetzungen216,00 € gespart |
| Freudenberg | 9,4 km | 2.006,00 €Reihengrabstätte für Sargbestattungen von Personen ab 5 Jahren, 30 Jahre437,00 € gespart | 763,00 €Anonymes Urnengrab im Vorzugsfeld, 20 Jahre223,00 € gespart |
| Bad Berleburg | 32,1 km | 2.200,00 €Erdreihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, 30 Jahre243,00 € gespart | 300,00 €Beisetzung durch Verstreuung der Asche im Aschestreufeld, 20 Jahre686,00 € gespart |
| Siegen (hier) | - | 2.443,00 €Reihengrabstätte für Personen über 5 Jahre | 986,00 €Grab am Gemeinschaftsbaum im Friedhofswald, Wertungsstufe 1 |
| Bad Laasphe | 23,5 km | 2.474,00 €Tiefengrabstätte, zweistellig, übereinander | 581,00 €Anonyme Urnenbestattung405,00 € gespart |
| Am meisten zu sparen | bis 37,3 km | 1.343,00 €in Haiger, 17,2 km entfernt | 686,00 €in Bad Berleburg, 32,1 km entfernt |
Was ein Grab in Siegen kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet von Siegen (Friedhofsgebührensatzung), Ordnungsziffer 67.011, vom 27.01.1981, zuletzt geändert durch die 11. Änderungssatzung mit Ratsbeschluss vom 09.02.2011, bekannt gemacht am 19.02.2011, gültig ab 20.02.2011.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 14 Absatz 7 der Friedhofssatzung für zwanzig Jahre verliehen, ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Zwanzig Jahre sind nach Paragraf 11 Nummer 3 auch die Ruhezeit. | 970,00 € | 393,00 € | 1.363,00 € | 20 | Paragraf 4 Ziffer 3.1 und Ziffer 2.1 |
| Reihengrabstätte für Personen über 5 JahreDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Siegen. Das Nutzungsrecht läuft dreißig Jahre und kann nach Paragraf 14 Absatz 7 der Friedhofssatzung nicht verlängert werden. | 1.625,00 € | 818,00 € | 2.443,00 € | 30 | Paragraf 4 Ziffer 3.2 und Ziffer 2.2 |
| UrnenreihengrabstätteDer Tarif nennt für diese Grabart keine Nutzungszeit. Wir setzen die zwanzig Jahre an, die Paragraf 11 Nummer 3 der Friedhofssatzung als Ruhezeit für Aschen festsetzt und die der Tarif in Ziffer 3.8 auch für Urnenwahlgräber ausweist. | 977,00 € | 245,00 € | 1.222,00 € | 20 | Paragraf 4 Ziffer 3.3 und Ziffer 2.3 |
| Reihengrabstätte als Rasengrab für Personen über 5 JahreNach Paragraf 14 Absatz 6 der Friedhofssatzung wird die Rasenfläche von der Friedhofsverwaltung unterhalten. Paragraf 26 Absatz 8 verbietet auf diesen Feldern Pflanzbeete und das Abstellen von Gegenständen auf dem Rasen. Nach Paragraf 20 Absatz 8 muss ein Grabmal mit einer mindestens 10 cm breiten Mähkante gesetzt werden, dafür fällt zusätzlich eine Grabmalgebühr nach Ziffer 6 an. | 2.411,00 € | 1.082,00 € | 3.493,00 € | 30 | Paragraf 4 Ziffer 3.4 und Ziffer 2.4 |
| Wahlgrabstätte an Hauptwegen oder in besonderer Lage, je EinzelstelleDer Betrag gilt je Einzelstelle. Eine Wahlgrabstätte kann bis zu vier Gräber umfassen, dann vervielfacht sich die Gebühr. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.14 je Grabstelle und Jahr 82,64 Euro. Die Bestattung eines Kindes bis zum vollendeten 5. Lebensjahr kostet nach Ziffer 2.5 nur 454 Euro. | 2.479,00 € | 927,00 € | 3.406,00 € | 30 | Paragraf 4 Ziffer 3.5 und Ziffer 2.6 |
| Wahlgrabstätte an Nebenwegen, je EinzelstelleDer Betrag gilt je Einzelstelle. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.15 je Grabstelle und Jahr 71,76 Euro. | 2.153,00 € | 927,00 € | 3.080,00 € | 30 | Paragraf 4 Ziffer 3.6 und Ziffer 2.6 |
| Wahlgrabstätte als Rasengrab, je EinzelstelleRasengrabfelder für Wahlgräber gibt es nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung auf den Friedhöfen Lindenberg, Hermelsbach, Geisweid, Stock, Gilberg und Niederschelden. Derselbe Absatz bestimmt, dass die Rasenfläche von der Friedhofsverwaltung unterhalten wird; Paragraf 26 Absatz 8 verbietet Pflanzbeete. Ein Grabmal mit Mähkante ist nach Paragraf 20 Absatz 8 vorgeschrieben. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.15a je Grabstelle und Jahr 94,28 Euro. | 2.828,00 € | 1.082,00 € | 3.910,00 € | 30 | Paragraf 4 Ziffer 3.6a und Ziffer 2.7b |
| Wahlgrabstätte als Grabkammer für zwei VerstorbeneDer Betrag gilt für die gesamte Kammer, in der nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung zwei Särge übereinander Platz finden. Grabkammern gibt es auf dem Stockfriedhof und dem Geisweider Friedhof. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 11 Nummer 2 mindestens zwölf Jahre. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.16 197,58 Euro; die Ziffer nennt die Einheit nicht, aus der Überschrift des Abschnitts ergibt sich das Jahr. | 2.371,00 € | 565,00 € | 2.936,00 € | 12 | Paragraf 4 Ziffer 3.7 und Ziffer 2.8 |
| Urnenwahlgrabstätte für bis zu vier UrnenDer Betrag gilt für die gesamte Grabstätte, in der nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung bis zu vier Urnen beigesetzt werden können. Jede weitere Beisetzung kostet erneut 284 Euro. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.17 für ein Jahr 57,33 Euro. | 1.147,00 € | 284,00 € | 1.431,00 € | 20 | Paragraf 4 Ziffer 3.8 und Ziffer 2.7 |
| Urnenwahlgrabstätte als Rasengrab für bis zu zwei UrnenNach Paragraf 16 Absatz 6 der Friedhofssatzung wird die Rasenfläche von der Friedhofsverwaltung unterhalten, Paragraf 26 Absatz 9 verbietet Pflanzbeete und das Abstellen von Gegenständen auf dem Rasen. Vorgeschrieben ist nach Paragraf 20 Absatz 9 eine Grabplatte von 60 mal 50 cm, für die nach Ziffer 6.1a einmalig 97 Euro Grabmalgebühr anfallen. Der Betrag gilt für die gesamte Grabstätte mit bis zu zwei Urnen. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 3.17a für ein Jahr 61,19 Euro. | 1.224,00 € | 291,00 € | 1.515,00 € | 20 | Paragraf 4 Ziffer 3.8a und Ziffer 2.7a |
| Anonyme Grabstätte für Tot- und FehlgeburtenZiffer 3.11 spricht vom Begräbnisplatz für Totgeburten, Ziffer 2.9 von der Bestattung von Frühgeburten und Kleinstkindern bis zu einem Alter von sechs Wochen. Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe c der Friedhofssatzung führt beide Fälle in denselben anonymen Grabfeldern. Die anonymen Grabfelder liegen ausschließlich auf dem Lindenbergfriedhof, sind als Rasenfläche angelegt und werden nach Paragraf 14 Absatz 5 der Friedhofssatzung von der Friedhofsverwaltung unterhalten. Die Gräber werden oberirdisch nicht angelegt, ein Nutzungsrecht wird nicht verliehen. | 200,00 € | 260,00 € | 460,00 € | 20 | Paragraf 4 Ziffer 3.11 und Ziffer 2.9 |
| Anonyme UrnenreihengrabstätteDas günstigste pflegefreie Grab in Siegen. Die 188 Euro sind der schmalste Satz, die Beisetzung findet dann ohne Angehörige statt. Mit Angehörigen kostet sie nach Ziffer 2.11 stattdessen 280 Euro. Nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung liegen die Felder als Rasenfläche auf dem Lindenbergfriedhof und werden von der Friedhofsverwaltung unterhalten, die Gräber werden oberirdisch nicht angelegt. | 1.021,00 € | 188,00 € | 1.209,00 € | 20 | Paragraf 4 Ziffer 3.12 und Ziffer 2.10 |
| Anonyme Reihengrabstätte für Personen über 5 JahreDas günstigste pflegefreie Erdgrab in Siegen. Die Bestattungsgebühr von 1.082 Euro ist dieselbe wie beim Rasengrab. Die anonymen Grabfelder liegen ausschließlich auf dem Lindenbergfriedhof, sind als Rasenfläche angelegt und werden nach Paragraf 14 Absatz 5 der Friedhofssatzung von der Friedhofsverwaltung unterhalten. Die Gräber werden oberirdisch nicht angelegt, ein Nutzungsrecht wird nicht verliehen. | 2.215,00 € | 1.082,00 € | 3.297,00 € | 30 | Paragraf 4 Ziffer 3.13 und Ziffer 2.12 |
| Grab am Gemeinschaftsbaum im Friedhofswald, Wertungsstufe 1Das günstigste Grab in Siegen überhaupt. Wertungsstufe 1 heißt Stammdurchmesser bis 25 cm. Nach Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 2 der Friedhofswaldsatzung beträgt die Ruhezeit zwanzig Jahre, danach ist ein Nacherwerb zum dann geltenden Satz möglich; die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.1 je Grabstelle und Jahr 39,85 Euro. | 797,00 € | 189,00 € | 986,00 € | 20 | Paragraf 4 Ziffer 3.1 und Ziffer 2.1 der Friedhofswald-Gebührensatzung |
| Grab am Gemeinschaftsbaum im Friedhofswald, Wertungsstufe 2Wertungsstufe 2 heißt Stammdurchmesser von 26 bis 36 cm. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.2 je Grabstelle und Jahr 49,85 Euro. | 997,00 € | 189,00 € | 1.186,00 € | 20 | Paragraf 4 Ziffer 3.2 und Ziffer 2.1 der Friedhofswald-Gebührensatzung |
| Grab am Gemeinschaftsbaum im Friedhofswald, Wertungsstufe 3Wertungsstufe 3 heißt Stammdurchmesser über 36 cm. Die Verlängerung kostet nach Ziffer 4.3 je Grabstelle und Jahr 56,55 Euro. | 1.131,00 € | 189,00 € | 1.320,00 € | 20 | Paragraf 4 Ziffer 3.3 und Ziffer 2.1 der Friedhofswald-Gebührensatzung |
| Familien- oder Freundschaftsbaum im Friedhofswald, Wertungsstufe 1Der Betrag kauft den ganzen Baum. Nach Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 1 der Friedhofswaldsatzung dürfen dort bis zu zwölf Urnen beigesetzt werden, das Nutzungsrecht läuft 99 Jahre. Jede Beisetzung kostet zusätzlich 189 Euro. Wertungsstufe 1 heißt Stammdurchmesser bis 25 cm. | 3.966,00 € | 189,00 € | 4.155,00 € | 99 | Paragraf 4 Ziffer 3.4 und Ziffer 2.2 der Friedhofswald-Gebührensatzung |
| Familien- oder Freundschaftsbaum im Friedhofswald, Wertungsstufe 2Der Betrag kauft den ganzen Baum mit bis zu zwölf Urnenplätzen für 99 Jahre. Wertungsstufe 2 heißt Stammdurchmesser von 26 bis 36 cm. | 4.960,00 € | 189,00 € | 5.149,00 € | 99 | Paragraf 4 Ziffer 3.5 und Ziffer 2.2 der Friedhofswald-Gebührensatzung |
| Familien- oder Freundschaftsbaum im Friedhofswald, Wertungsstufe 3Der Betrag kauft den ganzen Baum mit bis zu zwölf Urnenplätzen für 99 Jahre. Wertungsstufe 3 heißt Stammdurchmesser über 36 cm. | 5.622,00 € | 189,00 € | 5.811,00 € | 99 | Paragraf 4 Ziffer 3.6 und Ziffer 2.2 der Friedhofswald-Gebührensatzung |
| Neu gepflanzter Familien- oder Freundschaftsbaum im FriedhofswaldDie Stadt pflanzt nach Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 3 der Friedhofswaldsatzung einen heimischen Baum mit einem Stammumfang von mindestens 16 bis 18 cm, sobald die Nutzungsgebühr gezahlt ist. Das Nutzungsrecht läuft 99 Jahre. | 3.966,00 € | 189,00 € | 4.155,00 € | 99 | Paragraf 4 Ziffer 3.7 und Ziffer 2.2 der Friedhofswald-Gebührensatzung |
Häufige Fragen zu Siegen
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Siegen?
- In Siegen sind 16 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 12 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 61,1 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Siegen?
- Lindenbergfriedhof ist mit 18,8 ha der größte Friedhof in Siegen. Er liegt 830 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Siegen?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Siegen gelten 30 Jahre für Erdbestattung von Personen über 5 Jahre nach Paragraf 11 Nummer 1 der Friedhofssatzung, dazu 12 Jahre für Erdbestattung und Urnenbeisetzung im Grabkammersystem, mindestens nach Paragraf 11 Nummer 2 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Urnenbeisetzung und Erdbestattung von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 11 Nummer 3 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Urnenbeisetzung am Gemeinschaftsbaum im Friedhofswald nach Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 2 der Friedhofswaldsatzung.
- Was kostet ein Grab in Siegen?
- Ein Grab in Siegen kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Grab am Gemeinschaftsbaum im Friedhofswald, Wertungsstufe 1 mit 986,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet von Siegen (Friedhofsgebührensatzung), Ordnungsziffer 67.011, vom 27.01.1981, zuletzt geändert durch die 11. Änderungssatzung mit Ratsbeschluss vom 09.02.2011, bekannt gemacht am 19.02.2011, gültig ab 20.02.2011.
- Wer ist für die Friedhöfe in Siegen zuständig?
- Für die Friedhöfe in Siegen ist Stadt Siegen, Arbeitsgruppe 4/6-1 Friedhöfe zuständig, Fludersbach 56, 57074 Siegen, Telefon 0271 404-4830. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Siegen, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet von Siegen (Friedhofsgebührensatzung), Ordnungsziffer 67.011 vom 27.01.1981, zuletzt geändert durch die 11. Änderungssatzung mit Ratsbeschluss vom 09.02.2011, bekannt gemacht am 19.02.2011, gültig ab 20.02.2011
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofswaldes Siegen, Ordnungsziffer 67.013 Ratsbeschluss vom 10.10.2007, bekannt gemacht am 15.10.2007, gültig ab 16.10.2007
- Friedhofssatzung der Stadt Siegen, Ordnungsziffer 67.010 Ratsbeschluss vom 14.07.2010, bekannt gemacht am 28.07.2010, gültig ab 29.07.2010
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.