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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05166032

Alle 13 Friedhöfe in Viersen

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

02162 101-479
Stadt Viersen, Friedhofsverwaltung

41747 Viersen

2.242,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrabstätte, Nutzungszeit 25 Jahre

2.122,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnenreihengrabstätte, Nutzungszeit 25 Jahre

13
Friedhöfe mit Namen

Die 13 Friedhöfe in Viersen nehmen zusammen 42,5 ha ein

Kurz beantwortet

Viersen hat 13 benannte Friedhöfe mit zusammen 42,5 ha. Der größte ist Friedhof Auf der Löh mit 16,7 ha, am nächsten am Ortskern liegt Alter evangelischer Friedhof Viersen mit 300 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Viersen abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Auf der Löh ist der größte mit 16,7 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,4 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 300 m entfernt, der entlegenste 8,7 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 13 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 13 haben eine erfasste Parkanlage. 4 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.

Bei 5 der 13 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Viersen rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Viersen, Friedhofsverwaltung

Eichenstraße 189
41747 Viersen
02162 101-479
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag 8 bis 15 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr
Telefonzeiten Montag bis Freitag 8 bis 11 Uhr, donnerstags zusätzlich 13 bis 15 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Viersen im Netz

Die 13 Friedhöfe in Viersen, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Friedhof Auf der Löh16,7 ha860 m9 Anlagen, nächste 60 mAllgemeines Krankenhaus, 220 mBus 081, Bus 082, Bus SB88keine Angabe
Friedhof Dülken11,3 ha4,4 km2 Anlagen, nächste 170 mStraelener Weg, 340 mBus 080, Bus 085keine Angabe
Friedhof Süchteln5,3 ha3,2 km6 Anlagen, nächste 120 mHumboldstraße, 530 mBus 064, Bus 067, Bus 074keine Angabe
Friedhof Bockert2,1 ha1,8 km2 Anlagen, nächste 360 mZweitorstraße, 150 mBus 081, Bus 082keine Angabe
Friedhof Auf der Löh1,5 ha1,1 km7 Anlagen, nächste 90 mHohlstraße, 240 mBus 081, Bus 082keine Angabe
Friedhof Helenabrunn1,4 ha3,7 km2 Anlagen, nächste 190 mHelenabrunn Kirche, 80 mBus 084, Bus 089keine Angabe
LVR Friedhofanlage1,4 ha5,2 km14 Anlagen, nächste 90 mMoersenstraße, 190 mBus 083keine Angabe
Friedhof Boisheim1,3 ha8,7 km4 Anlagen, nächste 50 mNettetaler Straße, 230 mBus 092keine Angabe
Friedhof Dornbusch (St. Maria Helferin der Christen)6.300 m²6,4 km1 Anlagen, nächste 40 mBarionstraße, 510 mBus 064christlich, römisch-katholisch
Alter evangelischer Friedhof ViersenDenkmal3.760 m²300 m18 Anlagen, nächste 50 mHauptstraße, 150 mBus 009, Bus 019, Bus 080, Bus 081christlich, evangelisch
Alter evangelischer Friedhof SüchtelnDenkmal3.490 m²3,9 km15 Anlagen, nächste 60 mJohannisstraße, 270 mBus 009, Bus 019, Bus 083christlich, evangelisch
Jüdischer Friedhof KampwegDenkmal870 m²3,3 km4 Anlagen, nächste 110 mKarlstraße, 280 mBus 080jüdisch
Jüdischer Friedhof SüchtelnDenkmal810 m²4,2 km5 Anlagen, nächste 310 mLVR-Klinik, 300 mBus 083jüdisch
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Viersen kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Heinsberg28,6 km965,00 €Reihengrabstätte für die Bestattung einer Person im Alter von über fünf Jahren240,00 €Aschebeisetzung ohne Urne im Aschestreufeld
Hückelhoven26,7 km1.210,78 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, ohne angrenzenden Weg224,09 €Verstreuung der Asche auf einem Aschestreufeld
Willich10,8 km1.331,00 €Reihengrabstätte Typ 2 in einer Rasenfläche mit Rasenband1.104,00 €Anonyme Urnengrabstätte Typ 5 in einer Rasenfläche
Erkelenz21,6 km1.401,00 €Reihengrabstätte für eine Körperbestattung von Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr905,00 €Verstreuen der Asche im Aschenstreufeld des Zentralfriedhofs
Rommerskirchen32,1 km1.600,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab 6 Jahre1.200,00 €Urnenreihengrabstätte
Jülich37,2 km1.697,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr898,00 €Urnenreihengrabstätte
Ratingen35,6 km1.702,00 €Reihengrab für Erdbestattungen, 1,20 mal 2,40 Meter, einschließlich Grabeinfassung958,00 €Urnen-Reihengrab, 0,80 mal 0,80 Meter
Linnich31,7 km1.776,00 €Reihengrab für Särge918,00 €Urnen-Reihengrab
Am meisten zu sparenbis 37,2 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Viersen kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührentarife zu Paragraf 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Viersen, Ortsrecht 6.4.1, zur Achtundzwanzigsten Änderungssatzung vom 17.12.2025, gültig ab 01.01.2026.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrabstätte, Nutzungszeit 25 JahreDas günstigste Erdgrab in Viersen. Der Jahressatz beträgt 77 Euro. Fünfundzwanzig Jahre ruhen Erdbestattungen auf den Friedhöfen Auf der Löh, Süchteln (alter Teil), Bockert und Helenabrunn.1.925,00 €317,00 €2.242,00 €25Tarifstelle 8.1.1 und 1.2 des Gebührentarifs
Reihengrabstätte, Nutzungszeit 30 JahreDer Jahressatz beträgt 77 Euro. Dreißig Jahre ruhen Erdbestattungen auf den Friedhöfen Dülken, Süchteln (neuer Teil) und Boisheim.2.310,00 €317,00 €2.627,00 €30Tarifstelle 8.1.1 und 1.2 des Gebührentarifs
Rasenreihengrabstätte, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung unterhält der Friedhofsträger diese Grabfelder insgesamt und ausschließlich. Die Stadt erhebt dafür nach Tarifstelle 7.1.1 eine eigene Pflegegebühr von 24 Euro je Jahr. Der Betrag enthält den Jahressatz von 77 Euro, diese Pflegegebühr und das Gedenktäfelchen von 78 Euro, mit dem die Stadt den Namen auf dem gemeinschaftlichen Grabmal anbringt.2.603,00 €317,00 €2.920,00 €25Tarifstelle 8.1.1, 7.1.1, 11.4 und 1.2 des Gebührentarifs
Rasenreihengrabstätte, Nutzungszeit 30 JahreWie die Fassung über 25 Jahre, hier für die Friedhöfe Dülken, Süchteln (neuer Teil) und Boisheim.3.108,00 €317,00 €3.425,00 €30Tarifstelle 8.1.1, 7.1.1, 11.4 und 1.2 des Gebührentarifs
Reihengrabstätte für vor Vollendung des 5. Lebensjahres Verstorbene, Nutzungszeit 15 JahreDer Jahressatz beträgt 77 Euro. Kinderreihengrabstätten bietet die Stadt nach ihrer Übersicht der Bestattungsarten nur auf dem Friedhof Süchteln an.1.155,00 €161,00 €1.316,00 €15Tarifstelle 8.1.1 und 1.1 des Gebührentarifs
Reihengrabstätte für vor Vollendung des 5. Lebensjahres Verstorbene, Nutzungszeit 20 JahreZwanzig Jahre ruhen Kinder auf den Friedhöfen Dülken, Süchteln (neuer Teil) und Boisheim.1.540,00 €161,00 €1.701,00 €20Tarifstelle 8.1.1 und 1.1 des Gebührentarifs
Grabstätte für Tot- und Fehlgeburten sowie aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende LeibesfrüchteNach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung unterhält der Friedhofsträger dieses Grabfeld insgesamt und ausschließlich, eine eigene Gestaltung findet nicht statt. Die Stadt vergibt diese Grabstätten nur auf dem Friedhof Süchteln.1.155,00 €104,00 €1.259,00 €15Tarifstelle 8.1.2 und 1.3 des Gebührentarifs
Wahlgrabstätte flach, je Bestattungsmöglichkeit, Nutzungszeit 25 JahreDer Jahressatz beträgt 80 Euro je Bestattungsmöglichkeit. Nach Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht auf Antrag um mindestens fünf und höchstens vierzig Jahre verlängert.2.000,00 €532,00 €2.532,00 €25Tarifstelle 9.1 und 2.2 des Gebührentarifs
Wahlgrabstätte tief, je Bestattungsmöglichkeit, Nutzungszeit 25 JahreIn einem Tiefengrab liegen zwei Bestattungsmöglichkeiten übereinander, der Jahressatz von 80 Euro fällt für jede von ihnen an. Nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung stehen Tiefengräber nur noch als Bestandsgräber zur Verfügung, neu vergeben werden allein Flachgräber.2.000,00 €545,00 €2.545,00 €25Tarifstelle 9.2 und 2.3 des Gebührentarifs
Rasenwahlgrabstätte, je Bestattungsmöglichkeit, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung erfolgt die Pflege der Rasenwahlgrabstätten durch den Friedhofsträger. Die Stadt erhebt dafür nach Tarifstelle 7.1.3 eine eigene Pflegegebühr von 24 Euro je Jahr. Der Betrag enthält den Jahressatz von 80 Euro, diese Pflegegebühr und die rasenbündig eingelassene Platte von 49 Euro, mit der jede Grabstelle gekennzeichnet wird.2.649,00 €532,00 €3.181,00 €25Tarifstelle 9.1, 7.1.3, 11.3 und 2.2 des Gebührentarifs
Urnenreihengrabstätte, Nutzungszeit 25 JahreDas günstigste Grab in Viersen. Der Jahressatz beträgt 79 Euro.1.975,00 €147,00 €2.122,00 €25Tarifstelle 8.1.3 und 3.1 des Gebührentarifs
Urnenrasenreihengrabstätte, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung unterhält der Friedhofsträger diese Grabfelder insgesamt und ausschließlich. Die Stadt erhebt dafür nach Tarifstelle 7.1.4 eine eigene Pflegegebühr von 13 Euro je Jahr. Der Betrag enthält außerdem das Gedenktäfelchen von 78 Euro.2.378,00 €147,00 €2.525,00 €25Tarifstelle 8.1.3, 7.1.4, 11.4 und 3.1 des Gebührentarifs
Urnenbaumreihengrabstätte, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 16 Absatz 10 der Friedhofssatzung unterhält der Friedhofsträger diese Lagen an Baumgruppen und Einzelbäumen insgesamt und ausschließlich. Die Stadt erhebt dafür nach Tarifstelle 7.1.6 eine eigene Pflegegebühr von 13 Euro je Jahr.2.378,00 €147,00 €2.525,00 €25Tarifstelle 8.1.3, 7.1.6, 11.4 und 3.1 des Gebührentarifs
Grabstätte in einer Gemeinschaftsgrabanlage, je Urne, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung legt der Friedhofsträger die Gemeinschaftsgrabanlagen an und pflegt sie. Die Stadt erhebt dafür nach Tarifstelle 7.1.8 eine eigene Gebühr für Einrichten und Pflege von 30 Euro je Urne und Jahr. Der Betrag enthält außerdem das Gedenktäfelchen von 78 Euro.2.803,00 €147,00 €2.950,00 €25Tarifstelle 8.2, 7.1.8, 11.4 und 3.1 des Gebührentarifs
Urnenwahlgrabstätte, je Beisetzungsmöglichkeit, Nutzungszeit 25 JahreDer Jahressatz beträgt 84 Euro je Beisetzungsmöglichkeit. In einer Urnenwahlgrabstätte sind zwei Aschen möglich, eine dritte auf Antrag.2.100,00 €147,00 €2.247,00 €25Tarifstelle 9.3 und 3.1 des Gebührentarifs
Urnenrasenwahlgrabstätte, je Beisetzungsmöglichkeit, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 16 Absatz 8 der Friedhofssatzung erfolgt die Pflege durch den Friedhofsträger. Die Stadt erhebt dafür nach Tarifstelle 7.1.5 eine eigene Pflegegebühr von 13 Euro je Jahr. Der Betrag enthält außerdem die rasenbündige Platte von 49 Euro.2.474,00 €147,00 €2.621,00 €25Tarifstelle 9.3, 7.1.5, 11.3 und 3.1 des Gebührentarifs
Urnenbaumwahlgrabstätte, je Beisetzungsmöglichkeit, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 16 Absatz 9 der Friedhofssatzung erfolgt die Pflege durch den Friedhofsträger. Die Stadt erhebt dafür nach Tarifstelle 7.1.7 eine eigene Pflegegebühr von 13 Euro je Jahr.2.474,00 €147,00 €2.621,00 €25Tarifstelle 9.3, 7.1.7, 11.3 und 3.1 des Gebührentarifs
Urnenfach in einer Kolumbarienwand für eine Urne, Nutzungszeit 25 JahreDer Jahressatz beträgt 79 Euro. Nach Paragraf 10 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist die Vorderseite jedes Faches mit einer Abdeckplatte zu verschließen, die der Friedhofsträger kostenpflichtig stellt; sie kostet nach Tarifstelle 11.1 einmalig 49 Euro.2.024,00 €179,00 €2.203,00 €25Tarifstelle 8.1.4, 11.1 und 3.2 des Gebührentarifs
Urnenfach in einer Kolumbarienwand für zwei Urnen, je Beisetzungsmöglichkeit, Nutzungszeit 25 JahreDer Jahressatz beträgt 86 Euro je Beisetzungsmöglichkeit, im Doppelfach sind zwei Beisetzungen möglich. Die Abdeckplatte kostet nach Tarifstelle 11.2 einmalig 81 Euro.2.231,00 €179,00 €2.410,00 €25Tarifstelle 9.4, 11.2 und 3.2 des Gebührentarifs
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Viersen

Häufige Fragen zu Viersen

Wie viele Friedhöfe gibt es in Viersen?
In Viersen sind 13 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 42,5 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Viersen?
Friedhof Auf der Löh ist mit 16,7 ha der größte Friedhof in Viersen. Er liegt 860 m vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Viersen?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Viersen gelten 25 Jahre für Erdbestattung ab Vollendung des 5. Lebensjahres auf den Friedhöfen Auf der Löh, Süchteln (alter Teil), Bockert und Helenabrunn nach Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Erdbestattung vor Vollendung des 5. Lebensjahres auf den Friedhöfen Auf der Löh, Süchteln (alter Teil), Bockert und Helenabrunn nach Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Erdbestattung ab Vollendung des 5. Lebensjahres auf den Friedhöfen Dülken, Süchteln (neuer Teil) und Boisheim nach Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Erdbestattung vor Vollendung des 5. Lebensjahres auf den Friedhöfen Dülken, Süchteln (neuer Teil) und Boisheim nach Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Beisetzung einer Asche ab Vollendung des 5. Lebensjahres, alle Friedhöfe nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Beisetzung einer Asche vor Vollendung des 5. Lebensjahres, alle Friedhöfe nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung.
Was kostet ein Grab in Viersen?
Ein Grab in Viersen kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte, Nutzungszeit 25 Jahre mit 2.122,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührentarife zu Paragraf 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Viersen, Ortsrecht 6.4.1, zur Achtundzwanzigsten Änderungssatzung vom 17.12.2025, gültig ab 01.01.2026.
Wer ist für die Friedhöfe in Viersen zuständig?
Für die Friedhöfe in Viersen ist Stadt Viersen, Friedhofsverwaltung zuständig, Eichenstraße 189, 41747 Viersen, Telefon 02162 101-479. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Viersen, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.