Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05166032
Alle 13 Friedhöfe in Viersen
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 02162 101-479
- Stadt Viersen, Friedhofsverwaltung
- 2.242,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 2.122,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 13
- Friedhöfe mit Namen
41747 Viersen
Reihengrabstätte, Nutzungszeit 25 Jahre
Urnenreihengrabstätte, Nutzungszeit 25 Jahre
Die 13 Friedhöfe in Viersen nehmen zusammen 42,5 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Friedhof Auf der Löh ist der größte mit 16,7 ha, in der Mitte liegen sie bei 1,4 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 300 m entfernt, der entlegenste 8,7 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 13 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 13 haben eine erfasste Parkanlage. 4 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 5 der 13 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche und jüdische Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Viersen rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Viersen, Friedhofsverwaltung
Eichenstraße 18941747 Viersen
02162 101-479
- Sprechzeiten
- Montag bis Donnerstag 8 bis 15 Uhr, Freitag 8 bis 12 UhrTelefonzeiten Montag bis Freitag 8 bis 11 Uhr, donnerstags zusätzlich 13 bis 15 Uhr
Die 13 Friedhöfe in Viersen, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Friedhof Auf der Löh | 16,7 ha | 860 m | 9 Anlagen, nächste 60 m | Allgemeines Krankenhaus, 220 mBus 081, Bus 082, Bus SB88 | keine Angabe |
| Friedhof Dülken | 11,3 ha | 4,4 km | 2 Anlagen, nächste 170 m | Straelener Weg, 340 mBus 080, Bus 085 | keine Angabe |
| Friedhof Süchteln | 5,3 ha | 3,2 km | 6 Anlagen, nächste 120 m | Humboldstraße, 530 mBus 064, Bus 067, Bus 074 | keine Angabe |
| Friedhof Bockert | 2,1 ha | 1,8 km | 2 Anlagen, nächste 360 m | Zweitorstraße, 150 mBus 081, Bus 082 | keine Angabe |
| Friedhof Auf der Löh | 1,5 ha | 1,1 km | 7 Anlagen, nächste 90 m | Hohlstraße, 240 mBus 081, Bus 082 | keine Angabe |
| Friedhof Helenabrunn | 1,4 ha | 3,7 km | 2 Anlagen, nächste 190 m | Helenabrunn Kirche, 80 mBus 084, Bus 089 | keine Angabe |
| LVR Friedhofanlage | 1,4 ha | 5,2 km | 14 Anlagen, nächste 90 m | Moersenstraße, 190 mBus 083 | keine Angabe |
| Friedhof Boisheim | 1,3 ha | 8,7 km | 4 Anlagen, nächste 50 m | Nettetaler Straße, 230 mBus 092 | keine Angabe |
| Friedhof Dornbusch (St. Maria Helferin der Christen) | 6.300 m² | 6,4 km | 1 Anlagen, nächste 40 m | Barionstraße, 510 mBus 064 | christlich, römisch-katholisch |
| Alter evangelischer Friedhof ViersenDenkmal | 3.760 m² | 300 m | 18 Anlagen, nächste 50 m | Hauptstraße, 150 mBus 009, Bus 019, Bus 080, Bus 081 | christlich, evangelisch |
| Alter evangelischer Friedhof SüchtelnDenkmal | 3.490 m² | 3,9 km | 15 Anlagen, nächste 60 m | Johannisstraße, 270 mBus 009, Bus 019, Bus 083 | christlich, evangelisch |
| Jüdischer Friedhof KampwegDenkmal | 870 m² | 3,3 km | 4 Anlagen, nächste 110 m | Karlstraße, 280 mBus 080 | jüdisch |
| Jüdischer Friedhof SüchtelnDenkmal | 810 m² | 4,2 km | 5 Anlagen, nächste 310 m | LVR-Klinik, 300 mBus 083 | jüdisch |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Viersen kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Heinsberg | 28,6 km | 965,00 €Reihengrabstätte für die Bestattung einer Person im Alter von über fünf Jahren | 240,00 €Aschebeisetzung ohne Urne im Aschestreufeld |
| Hückelhoven | 26,7 km | 1.210,78 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, ohne angrenzenden Weg | 224,09 €Verstreuung der Asche auf einem Aschestreufeld |
| Willich | 10,8 km | 1.331,00 €Reihengrabstätte Typ 2 in einer Rasenfläche mit Rasenband | 1.104,00 €Anonyme Urnengrabstätte Typ 5 in einer Rasenfläche |
| Erkelenz | 21,6 km | 1.401,00 €Reihengrabstätte für eine Körperbestattung von Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 905,00 €Verstreuen der Asche im Aschenstreufeld des Zentralfriedhofs |
| Rommerskirchen | 32,1 km | 1.600,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab 6 Jahre | 1.200,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Jülich | 37,2 km | 1.697,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr | 898,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Ratingen | 35,6 km | 1.702,00 €Reihengrab für Erdbestattungen, 1,20 mal 2,40 Meter, einschließlich Grabeinfassung | 958,00 €Urnen-Reihengrab, 0,80 mal 0,80 Meter |
| Linnich | 31,7 km | 1.776,00 €Reihengrab für Särge | 918,00 €Urnen-Reihengrab |
| Am meisten zu sparen | bis 37,2 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Viersen kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Gebührentarife zu Paragraf 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Viersen, Ortsrecht 6.4.1, zur Achtundzwanzigsten Änderungssatzung vom 17.12.2025, gültig ab 01.01.2026.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte, Nutzungszeit 25 JahreDas günstigste Erdgrab in Viersen. Der Jahressatz beträgt 77 Euro. Fünfundzwanzig Jahre ruhen Erdbestattungen auf den Friedhöfen Auf der Löh, Süchteln (alter Teil), Bockert und Helenabrunn. | 1.925,00 € | 317,00 € | 2.242,00 € | 25 | Tarifstelle 8.1.1 und 1.2 des Gebührentarifs |
| Reihengrabstätte, Nutzungszeit 30 JahreDer Jahressatz beträgt 77 Euro. Dreißig Jahre ruhen Erdbestattungen auf den Friedhöfen Dülken, Süchteln (neuer Teil) und Boisheim. | 2.310,00 € | 317,00 € | 2.627,00 € | 30 | Tarifstelle 8.1.1 und 1.2 des Gebührentarifs |
| Rasenreihengrabstätte, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung unterhält der Friedhofsträger diese Grabfelder insgesamt und ausschließlich. Die Stadt erhebt dafür nach Tarifstelle 7.1.1 eine eigene Pflegegebühr von 24 Euro je Jahr. Der Betrag enthält den Jahressatz von 77 Euro, diese Pflegegebühr und das Gedenktäfelchen von 78 Euro, mit dem die Stadt den Namen auf dem gemeinschaftlichen Grabmal anbringt. | 2.603,00 € | 317,00 € | 2.920,00 € | 25 | Tarifstelle 8.1.1, 7.1.1, 11.4 und 1.2 des Gebührentarifs |
| Rasenreihengrabstätte, Nutzungszeit 30 JahreWie die Fassung über 25 Jahre, hier für die Friedhöfe Dülken, Süchteln (neuer Teil) und Boisheim. | 3.108,00 € | 317,00 € | 3.425,00 € | 30 | Tarifstelle 8.1.1, 7.1.1, 11.4 und 1.2 des Gebührentarifs |
| Reihengrabstätte für vor Vollendung des 5. Lebensjahres Verstorbene, Nutzungszeit 15 JahreDer Jahressatz beträgt 77 Euro. Kinderreihengrabstätten bietet die Stadt nach ihrer Übersicht der Bestattungsarten nur auf dem Friedhof Süchteln an. | 1.155,00 € | 161,00 € | 1.316,00 € | 15 | Tarifstelle 8.1.1 und 1.1 des Gebührentarifs |
| Reihengrabstätte für vor Vollendung des 5. Lebensjahres Verstorbene, Nutzungszeit 20 JahreZwanzig Jahre ruhen Kinder auf den Friedhöfen Dülken, Süchteln (neuer Teil) und Boisheim. | 1.540,00 € | 161,00 € | 1.701,00 € | 20 | Tarifstelle 8.1.1 und 1.1 des Gebührentarifs |
| Grabstätte für Tot- und Fehlgeburten sowie aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende LeibesfrüchteNach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung unterhält der Friedhofsträger dieses Grabfeld insgesamt und ausschließlich, eine eigene Gestaltung findet nicht statt. Die Stadt vergibt diese Grabstätten nur auf dem Friedhof Süchteln. | 1.155,00 € | 104,00 € | 1.259,00 € | 15 | Tarifstelle 8.1.2 und 1.3 des Gebührentarifs |
| Wahlgrabstätte flach, je Bestattungsmöglichkeit, Nutzungszeit 25 JahreDer Jahressatz beträgt 80 Euro je Bestattungsmöglichkeit. Nach Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht auf Antrag um mindestens fünf und höchstens vierzig Jahre verlängert. | 2.000,00 € | 532,00 € | 2.532,00 € | 25 | Tarifstelle 9.1 und 2.2 des Gebührentarifs |
| Wahlgrabstätte tief, je Bestattungsmöglichkeit, Nutzungszeit 25 JahreIn einem Tiefengrab liegen zwei Bestattungsmöglichkeiten übereinander, der Jahressatz von 80 Euro fällt für jede von ihnen an. Nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung stehen Tiefengräber nur noch als Bestandsgräber zur Verfügung, neu vergeben werden allein Flachgräber. | 2.000,00 € | 545,00 € | 2.545,00 € | 25 | Tarifstelle 9.2 und 2.3 des Gebührentarifs |
| Rasenwahlgrabstätte, je Bestattungsmöglichkeit, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung erfolgt die Pflege der Rasenwahlgrabstätten durch den Friedhofsträger. Die Stadt erhebt dafür nach Tarifstelle 7.1.3 eine eigene Pflegegebühr von 24 Euro je Jahr. Der Betrag enthält den Jahressatz von 80 Euro, diese Pflegegebühr und die rasenbündig eingelassene Platte von 49 Euro, mit der jede Grabstelle gekennzeichnet wird. | 2.649,00 € | 532,00 € | 3.181,00 € | 25 | Tarifstelle 9.1, 7.1.3, 11.3 und 2.2 des Gebührentarifs |
| Urnenreihengrabstätte, Nutzungszeit 25 JahreDas günstigste Grab in Viersen. Der Jahressatz beträgt 79 Euro. | 1.975,00 € | 147,00 € | 2.122,00 € | 25 | Tarifstelle 8.1.3 und 3.1 des Gebührentarifs |
| Urnenrasenreihengrabstätte, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung unterhält der Friedhofsträger diese Grabfelder insgesamt und ausschließlich. Die Stadt erhebt dafür nach Tarifstelle 7.1.4 eine eigene Pflegegebühr von 13 Euro je Jahr. Der Betrag enthält außerdem das Gedenktäfelchen von 78 Euro. | 2.378,00 € | 147,00 € | 2.525,00 € | 25 | Tarifstelle 8.1.3, 7.1.4, 11.4 und 3.1 des Gebührentarifs |
| Urnenbaumreihengrabstätte, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 16 Absatz 10 der Friedhofssatzung unterhält der Friedhofsträger diese Lagen an Baumgruppen und Einzelbäumen insgesamt und ausschließlich. Die Stadt erhebt dafür nach Tarifstelle 7.1.6 eine eigene Pflegegebühr von 13 Euro je Jahr. | 2.378,00 € | 147,00 € | 2.525,00 € | 25 | Tarifstelle 8.1.3, 7.1.6, 11.4 und 3.1 des Gebührentarifs |
| Grabstätte in einer Gemeinschaftsgrabanlage, je Urne, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung legt der Friedhofsträger die Gemeinschaftsgrabanlagen an und pflegt sie. Die Stadt erhebt dafür nach Tarifstelle 7.1.8 eine eigene Gebühr für Einrichten und Pflege von 30 Euro je Urne und Jahr. Der Betrag enthält außerdem das Gedenktäfelchen von 78 Euro. | 2.803,00 € | 147,00 € | 2.950,00 € | 25 | Tarifstelle 8.2, 7.1.8, 11.4 und 3.1 des Gebührentarifs |
| Urnenwahlgrabstätte, je Beisetzungsmöglichkeit, Nutzungszeit 25 JahreDer Jahressatz beträgt 84 Euro je Beisetzungsmöglichkeit. In einer Urnenwahlgrabstätte sind zwei Aschen möglich, eine dritte auf Antrag. | 2.100,00 € | 147,00 € | 2.247,00 € | 25 | Tarifstelle 9.3 und 3.1 des Gebührentarifs |
| Urnenrasenwahlgrabstätte, je Beisetzungsmöglichkeit, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 16 Absatz 8 der Friedhofssatzung erfolgt die Pflege durch den Friedhofsträger. Die Stadt erhebt dafür nach Tarifstelle 7.1.5 eine eigene Pflegegebühr von 13 Euro je Jahr. Der Betrag enthält außerdem die rasenbündige Platte von 49 Euro. | 2.474,00 € | 147,00 € | 2.621,00 € | 25 | Tarifstelle 9.3, 7.1.5, 11.3 und 3.1 des Gebührentarifs |
| Urnenbaumwahlgrabstätte, je Beisetzungsmöglichkeit, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 16 Absatz 9 der Friedhofssatzung erfolgt die Pflege durch den Friedhofsträger. Die Stadt erhebt dafür nach Tarifstelle 7.1.7 eine eigene Pflegegebühr von 13 Euro je Jahr. | 2.474,00 € | 147,00 € | 2.621,00 € | 25 | Tarifstelle 9.3, 7.1.7, 11.3 und 3.1 des Gebührentarifs |
| Urnenfach in einer Kolumbarienwand für eine Urne, Nutzungszeit 25 JahreDer Jahressatz beträgt 79 Euro. Nach Paragraf 10 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist die Vorderseite jedes Faches mit einer Abdeckplatte zu verschließen, die der Friedhofsträger kostenpflichtig stellt; sie kostet nach Tarifstelle 11.1 einmalig 49 Euro. | 2.024,00 € | 179,00 € | 2.203,00 € | 25 | Tarifstelle 8.1.4, 11.1 und 3.2 des Gebührentarifs |
| Urnenfach in einer Kolumbarienwand für zwei Urnen, je Beisetzungsmöglichkeit, Nutzungszeit 25 JahreDer Jahressatz beträgt 86 Euro je Beisetzungsmöglichkeit, im Doppelfach sind zwei Beisetzungen möglich. Die Abdeckplatte kostet nach Tarifstelle 11.2 einmalig 81 Euro. | 2.231,00 € | 179,00 € | 2.410,00 € | 25 | Tarifstelle 9.4, 11.2 und 3.2 des Gebührentarifs |
Häufige Fragen zu Viersen
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Viersen?
- In Viersen sind 13 Friedhöfe mit Namen erfasst. Zusammen nehmen sie 42,5 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Viersen?
- Friedhof Auf der Löh ist mit 16,7 ha der größte Friedhof in Viersen. Er liegt 860 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Viersen?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Viersen gelten 25 Jahre für Erdbestattung ab Vollendung des 5. Lebensjahres auf den Friedhöfen Auf der Löh, Süchteln (alter Teil), Bockert und Helenabrunn nach Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Erdbestattung vor Vollendung des 5. Lebensjahres auf den Friedhöfen Auf der Löh, Süchteln (alter Teil), Bockert und Helenabrunn nach Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Erdbestattung ab Vollendung des 5. Lebensjahres auf den Friedhöfen Dülken, Süchteln (neuer Teil) und Boisheim nach Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Erdbestattung vor Vollendung des 5. Lebensjahres auf den Friedhöfen Dülken, Süchteln (neuer Teil) und Boisheim nach Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe b der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Beisetzung einer Asche ab Vollendung des 5. Lebensjahres, alle Friedhöfe nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung, dazu 15 Jahre für Beisetzung einer Asche vor Vollendung des 5. Lebensjahres, alle Friedhöfe nach Paragraf 11 Absatz 2 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Viersen?
- Ein Grab in Viersen kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstätte, Nutzungszeit 25 Jahre mit 2.122,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Gebührentarife zu Paragraf 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Viersen, Ortsrecht 6.4.1, zur Achtundzwanzigsten Änderungssatzung vom 17.12.2025, gültig ab 01.01.2026.
- Wer ist für die Friedhöfe in Viersen zuständig?
- Für die Friedhöfe in Viersen ist Stadt Viersen, Friedhofsverwaltung zuständig, Eichenstraße 189, 41747 Viersen, Telefon 02162 101-479. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Viersen, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Gebührentarife zu Paragraf 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Viersen, Ortsrecht 6.4.1 zur Achtundzwanzigsten Änderungssatzung vom 17.12.2025, gültig ab 01.01.2026
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Viersen, Ortsrecht 6.4 vom 20.09.1990 in der Fassung der Achtundzwanzigsten Änderungssatzung vom 17.12.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt Kreis Viersen Nummer 51 vom 23.12.2025
- Satzung über die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Viersen, Friedhofssatzung, Ortsrecht 6.3 vom 04.09.2024 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 17.12.2025
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.