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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Viersen · Nordrhein-Westfalen · AGS 05166032

Friedhofsgebühren Viersen: jede Position mit Paragraf

Abgeschrieben aus Gebührentarife zu Paragraf 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Viersen, Ortsrecht 6.4.1, zur Achtundzwanzigsten Änderungssatzung vom 17.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Die Sätze gelten für alle 13 Friedhöfe der Stadt Viersen, nicht für einzelne.

1.259,00 €
Günstigstes Grab

Grabstätte für Tot- und Fehlgeburten sowie aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte

3.425,00 €
Teuerstes Grab

Rasenreihengrabstätte, Nutzungszeit 30 Jahre

19
Grabarten in der Satzung
25 Jahre
Erdbestattung ab Vollendung des 5. Lebensjahres auf den Friedhöfen Auf der Löh, Süchteln (alter Teil), Bockert und Helenabrunn

Paragraf 11 Absatz 1 Buchstabe a der Friedhofssatzung

Was ein Grab in Viersen kostet

Kurz beantwortet

In Viersen kostet das günstigste Grab 1.259,00 € (Grabstätte für Tot- und Fehlgeburten sowie aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte), das teuerste 3.425,00 €. Beides umfasst Grabnutzung und Beisetzung. Grundlage ist Gebührentarife zu Paragraf 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Viersen, Ortsrecht 6.4.1, zur Achtundzwanzigsten Änderungssatzung vom 17.12.2025, gültig ab 01.01.2026.

Zwei Beträge fallen bei jeder Bestattung an und werden regelmäßig verwechselt: die Grabnutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstätte und die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben und Schließen des Grabes. Sie stehen in verschiedenen Paragrafen und werden deshalb oft einzeln genannt, obwohl sie zusammen bezahlt werden. Die Spalte Summe rechnet beide zusammen.

Was hier nicht steht: Sarg oder Urne, die Leistung des Bestatters, Trauerfeier, Blumen und der Grabstein. Das sind Leistungen von Betrieben und keine Gebühren der Gemeinde. Sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus wie die Gebühren.

Erdbestattung: 10 Grabarten

Nutzung ist die einmalige Grabgebühr, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Reihengrabstätte, Nutzungszeit 25 JahreDas günstigste Erdgrab in Viersen. Der Jahressatz beträgt 77 Euro. Fünfundzwanzig Jahre ruhen Erdbestattungen auf den Friedhöfen Auf der Löh, Süchteln (alter Teil), Bockert und Helenabrunn.1.925,00 €317,00 €2.242,00 €25 J.Tarifstelle 8.1.1 und 1.2 des Gebührentarifs
Reihengrabstätte, Nutzungszeit 30 JahreDer Jahressatz beträgt 77 Euro. Dreißig Jahre ruhen Erdbestattungen auf den Friedhöfen Dülken, Süchteln (neuer Teil) und Boisheim.2.310,00 €317,00 €2.627,00 €30 J.Tarifstelle 8.1.1 und 1.2 des Gebührentarifs
Rasenreihengrabstätte, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 14 Absatz 4 der Friedhofssatzung unterhält der Friedhofsträger diese Grabfelder insgesamt und ausschließlich. Die Stadt erhebt dafür nach Tarifstelle 7.1.1 eine eigene Pflegegebühr von 24 Euro je Jahr. Der Betrag enthält den Jahressatz von 77 Euro, diese Pflegegebühr und das Gedenktäfelchen von 78 Euro, mit dem die Stadt den Namen auf dem gemeinschaftlichen Grabmal anbringt.2.603,00 €317,00 €2.920,00 €25 J.Tarifstelle 8.1.1, 7.1.1, 11.4 und 1.2 des Gebührentarifs
Rasenreihengrabstätte, Nutzungszeit 30 JahreWie die Fassung über 25 Jahre, hier für die Friedhöfe Dülken, Süchteln (neuer Teil) und Boisheim.3.108,00 €317,00 €3.425,00 €30 J.Tarifstelle 8.1.1, 7.1.1, 11.4 und 1.2 des Gebührentarifs
Reihengrabstätte für vor Vollendung des 5. Lebensjahres Verstorbene, Nutzungszeit 15 JahreDer Jahressatz beträgt 77 Euro. Kinderreihengrabstätten bietet die Stadt nach ihrer Übersicht der Bestattungsarten nur auf dem Friedhof Süchteln an.1.155,00 €161,00 €1.316,00 €15 J.Tarifstelle 8.1.1 und 1.1 des Gebührentarifs
Reihengrabstätte für vor Vollendung des 5. Lebensjahres Verstorbene, Nutzungszeit 20 JahreZwanzig Jahre ruhen Kinder auf den Friedhöfen Dülken, Süchteln (neuer Teil) und Boisheim.1.540,00 €161,00 €1.701,00 €20 J.Tarifstelle 8.1.1 und 1.1 des Gebührentarifs
Grabstätte für Tot- und Fehlgeburten sowie aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende LeibesfrüchteNach Paragraf 16 Absatz 5 der Friedhofssatzung unterhält der Friedhofsträger dieses Grabfeld insgesamt und ausschließlich, eine eigene Gestaltung findet nicht statt. Die Stadt vergibt diese Grabstätten nur auf dem Friedhof Süchteln.1.155,00 €104,00 €1.259,00 €15 J.Tarifstelle 8.1.2 und 1.3 des Gebührentarifs
Wahlgrabstätte flach, je Bestattungsmöglichkeit, Nutzungszeit 25 JahreDer Jahressatz beträgt 80 Euro je Bestattungsmöglichkeit. Nach Paragraf 15 Absatz 5 der Friedhofssatzung wird das Nutzungsrecht auf Antrag um mindestens fünf und höchstens vierzig Jahre verlängert.2.000,00 €532,00 €2.532,00 €25 J.Tarifstelle 9.1 und 2.2 des Gebührentarifs
Wahlgrabstätte tief, je Bestattungsmöglichkeit, Nutzungszeit 25 JahreIn einem Tiefengrab liegen zwei Bestattungsmöglichkeiten übereinander, der Jahressatz von 80 Euro fällt für jede von ihnen an. Nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung stehen Tiefengräber nur noch als Bestandsgräber zur Verfügung, neu vergeben werden allein Flachgräber.2.000,00 €545,00 €2.545,00 €25 J.Tarifstelle 9.2 und 2.3 des Gebührentarifs
Rasenwahlgrabstätte, je Bestattungsmöglichkeit, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung erfolgt die Pflege der Rasenwahlgrabstätten durch den Friedhofsträger. Die Stadt erhebt dafür nach Tarifstelle 7.1.3 eine eigene Pflegegebühr von 24 Euro je Jahr. Der Betrag enthält den Jahressatz von 80 Euro, diese Pflegegebühr und die rasenbündig eingelassene Platte von 49 Euro, mit der jede Grabstelle gekennzeichnet wird.2.649,00 €532,00 €3.181,00 €25 J.Tarifstelle 9.1, 7.1.3, 11.3 und 2.2 des Gebührentarifs

Urne: 9 Grabarten

Urnengräber sind fast durchweg günstiger, weil weniger Fläche und weniger Aufwand anfallen.

GrabartNutzungBeisetzungSummeDauerFundstelle
Urnenreihengrabstätte, Nutzungszeit 25 JahreDas günstigste Grab in Viersen. Der Jahressatz beträgt 79 Euro.1.975,00 €147,00 €2.122,00 €25 J.Tarifstelle 8.1.3 und 3.1 des Gebührentarifs
Urnenrasenreihengrabstätte, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung unterhält der Friedhofsträger diese Grabfelder insgesamt und ausschließlich. Die Stadt erhebt dafür nach Tarifstelle 7.1.4 eine eigene Pflegegebühr von 13 Euro je Jahr. Der Betrag enthält außerdem das Gedenktäfelchen von 78 Euro.2.378,00 €147,00 €2.525,00 €25 J.Tarifstelle 8.1.3, 7.1.4, 11.4 und 3.1 des Gebührentarifs
Urnenbaumreihengrabstätte, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 16 Absatz 10 der Friedhofssatzung unterhält der Friedhofsträger diese Lagen an Baumgruppen und Einzelbäumen insgesamt und ausschließlich. Die Stadt erhebt dafür nach Tarifstelle 7.1.6 eine eigene Pflegegebühr von 13 Euro je Jahr.2.378,00 €147,00 €2.525,00 €25 J.Tarifstelle 8.1.3, 7.1.6, 11.4 und 3.1 des Gebührentarifs
Grabstätte in einer Gemeinschaftsgrabanlage, je Urne, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung legt der Friedhofsträger die Gemeinschaftsgrabanlagen an und pflegt sie. Die Stadt erhebt dafür nach Tarifstelle 7.1.8 eine eigene Gebühr für Einrichten und Pflege von 30 Euro je Urne und Jahr. Der Betrag enthält außerdem das Gedenktäfelchen von 78 Euro.2.803,00 €147,00 €2.950,00 €25 J.Tarifstelle 8.2, 7.1.8, 11.4 und 3.1 des Gebührentarifs
Urnenwahlgrabstätte, je Beisetzungsmöglichkeit, Nutzungszeit 25 JahreDer Jahressatz beträgt 84 Euro je Beisetzungsmöglichkeit. In einer Urnenwahlgrabstätte sind zwei Aschen möglich, eine dritte auf Antrag.2.100,00 €147,00 €2.247,00 €25 J.Tarifstelle 9.3 und 3.1 des Gebührentarifs
Urnenrasenwahlgrabstätte, je Beisetzungsmöglichkeit, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 16 Absatz 8 der Friedhofssatzung erfolgt die Pflege durch den Friedhofsträger. Die Stadt erhebt dafür nach Tarifstelle 7.1.5 eine eigene Pflegegebühr von 13 Euro je Jahr. Der Betrag enthält außerdem die rasenbündige Platte von 49 Euro.2.474,00 €147,00 €2.621,00 €25 J.Tarifstelle 9.3, 7.1.5, 11.3 und 3.1 des Gebührentarifs
Urnenbaumwahlgrabstätte, je Beisetzungsmöglichkeit, Nutzungszeit 25 JahreNach Paragraf 16 Absatz 9 der Friedhofssatzung erfolgt die Pflege durch den Friedhofsträger. Die Stadt erhebt dafür nach Tarifstelle 7.1.7 eine eigene Pflegegebühr von 13 Euro je Jahr.2.474,00 €147,00 €2.621,00 €25 J.Tarifstelle 9.3, 7.1.7, 11.3 und 3.1 des Gebührentarifs
Urnenfach in einer Kolumbarienwand für eine Urne, Nutzungszeit 25 JahreDer Jahressatz beträgt 79 Euro. Nach Paragraf 10 Absatz 3 der Friedhofssatzung ist die Vorderseite jedes Faches mit einer Abdeckplatte zu verschließen, die der Friedhofsträger kostenpflichtig stellt; sie kostet nach Tarifstelle 11.1 einmalig 49 Euro.2.024,00 €179,00 €2.203,00 €25 J.Tarifstelle 8.1.4, 11.1 und 3.2 des Gebührentarifs
Urnenfach in einer Kolumbarienwand für zwei Urnen, je Beisetzungsmöglichkeit, Nutzungszeit 25 JahreDer Jahressatz beträgt 86 Euro je Beisetzungsmöglichkeit, im Doppelfach sind zwei Beisetzungen möglich. Die Abdeckplatte kostet nach Tarifstelle 11.2 einmalig 81 Euro.2.231,00 €179,00 €2.410,00 €25 J.Tarifstelle 9.4, 11.2 und 3.2 des Gebührentarifs

Bestattung, Trauerhalle und alles andere

Die Positionen, die neben der Grabgebühr auf dem Bescheid auftauchen.

PositionBetragFundstelle
Erdbestattung vor Vollendung des 5. Lebensjahres in einer Reihen- oder Rasenreihengrabstätte161,00 €Tarifstelle 1.1 des Gebührentarifs
Erdbestattung ab Vollendung des 5. Lebensjahres in einer Reihen- oder Rasenreihengrabstätte317,00 €Tarifstelle 1.2 des Gebührentarifs
Erdbestattung von Tot- und Fehlgeburten sowie aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten104,00 €Tarifstelle 1.3 des Gebührentarifs
Erdbestattung vor Vollendung des 5. Lebensjahres in einer Wahlgrabstätte flach185,00 €Tarifstelle 2.1 des Gebührentarifs
Erdbestattung ab Vollendung des 5. Lebensjahres in einer Wahlgrabstätte flach532,00 €Tarifstelle 2.2 des Gebührentarifs
Erdbestattung ab Vollendung des 5. Lebensjahres in einer Wahlgrabstätte tief545,00 €Tarifstelle 2.3 des Gebührentarifs
Erdbestattung vor Vollendung des 5. Lebensjahres in einer Wahlgrabstätte tief198,00 €Tarifstelle 2.4 des Gebührentarifs
Urnenbeisetzung in einer Urnenreihen-, Urnenrasenreihen-, Urnenbaumreihen- oder Urnenwahlgrabstätte, in einer Gemeinschaftsgrabanlage oder in einer Wahlgrabstätte147,00 €Tarifstelle 3.1 des Gebührentarifs
Urnenbeisetzung in einer Kolumbarienwand179,00 €Tarifstelle 3.2 des Gebührentarifs
Urnenbeisetzung in einer Urnenreihen- oder Urnenwahlgrabstätte im Urnengarten77,00 €Tarifstelle 3.3 des Gebührentarifs
Urnenbeisetzung in einer Kolumbarienstele im Urnengarten53,00 €Tarifstelle 3.4 des Gebührentarifs
Umbetten einer verstorbenen Person mit Baggereinsatz1.530,00 €Tarifstelle 4.1.1.1 des Gebührentarifs
Umbetten einer verstorbenen Person ohne Baggereinsatz1.740,00 €Tarifstelle 4.1.1.2 des Gebührentarifs
Umbetten von Gebeinen nach Ablauf der Ruhefrist mit Baggereinsatz896,00 €Tarifstelle 4.1.2.1 des Gebührentarifs
Umbetten von Gebeinen nach Ablauf der Ruhefrist ohne Baggereinsatz1.083,00 €Tarifstelle 4.1.2.2 des Gebührentarifs
Umbetten einer Urne213,00 €Tarifstelle 4.1.3 des Gebührentarifs
Ausbetten einer verstorbenen Person zur Überführung mit Baggereinsatz1.017,00 €Tarifstelle 4.2.1.1 des Gebührentarifs
Ausbetten einer verstorbenen Person zur Überführung ohne Baggereinsatz1.226,00 €Tarifstelle 4.2.1.2 des Gebührentarifs
Ausbetten von Gebeinen nach Ablauf der Ruhefrist mit Baggereinsatz602,00 €Tarifstelle 4.2.2.1 des Gebührentarifs
Ausbetten von Gebeinen nach Ablauf der Ruhefrist ohne Baggereinsatz788,00 €Tarifstelle 4.2.2.2 des Gebührentarifs
Ausbetten einer Urne zur Überführung166,00 €Tarifstelle 4.2.3 des Gebührentarifs
Einbetten einer verstorbenen Person nach einer Überführung371,00 €Tarifstelle 4.3.1 des Gebührentarifs
Einbetten von Gebeinen nach einer Überführung260,00 €Tarifstelle 4.3.2 des Gebührentarifs
Einbetten einer Urne nach einer Überführung127,00 €Tarifstelle 4.3.3 des Gebührentarifs
Grabbeigabe eines kremierten Heimtiers, je Beigabe54,00 €Tarifstelle 6 des Gebührentarifs
Pflege einer Rasenreihengrabstätte, je Jahr24,00 €Tarifstelle 7.1.1 des Gebührentarifs
Pflege einer Baumreihengrabstätte, je Jahr24,00 €Tarifstelle 7.1.2 des Gebührentarifs
Pflege einer Rasenwahlgrabstätte, je Jahr24,00 €Tarifstelle 7.1.3 des Gebührentarifs
Pflege einer Urnenrasenreihengrabstätte, je Jahr13,00 €Tarifstelle 7.1.4 des Gebührentarifs
Pflege einer Urnenrasenwahlgrabstätte, je Jahr13,00 €Tarifstelle 7.1.5 des Gebührentarifs
Pflege einer Urnenbaumreihengrabstätte, je Jahr13,00 €Tarifstelle 7.1.6 des Gebührentarifs
Pflege einer Urnenbaumwahlgrabstätte, je Jahr13,00 €Tarifstelle 7.1.7 des Gebührentarifs
Einrichten und Pflege einer städtischen Gemeinschaftsgrabanlage, je Urne und Jahr30,00 €Tarifstelle 7.1.8 des Gebührentarifs
Pflege eines zurückgegebenen Reihen- oder Wahlgrabes bis zum Ablauf der Ruhefrist, je Stelle und Jahr104,00 €Tarifstelle 7.2.1 des Gebührentarifs
Pflege einer zurückgegebenen Urnenreihen- oder Urnenwahlgrabstätte bis zum Ablauf der Ruhefrist, je Stelle und Jahr52,00 €Tarifstelle 7.2.2 des Gebührentarifs
Abräumen von Grabmalen auf Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten sowie von Liegeplatten93,00 €Tarifstelle 7.3.1 des Gebührentarifs
Abräumen von Grabmal und Fundament auf einer Reihengrabstätte196,00 €Tarifstelle 7.3.2 des Gebührentarifs
Abräumen von Grabmal und Fundament auf einer Wahlgrabstätte bis 500 Kilogramm Gesamtgewicht233,00 €Tarifstelle 7.3.3 des Gebührentarifs
Abräumen von Grabmal und Fundament auf einer Wahlgrabstätte über 500 Kilogramm GesamtgewichtAbrechnung nach tatsächlich entstandenem AufwandTarifstelle 7.3.4 des Gebührentarifs
Abräumen von Abdeckplatten von Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten116,00 €Tarifstelle 7.3.5 des Gebührentarifs
Abräumen von Einfassungen142,00 €Tarifstelle 7.3.6 des Gebührentarifs
Abdeckplatte für ein Einzelkolumbarium einschließlich erstmaligem Einbau49,00 €Tarifstelle 11.1 des Gebührentarifs
Abdeckplatte für ein Doppelkolumbarium einschließlich erstmaligem Einbau81,00 €Tarifstelle 11.2 des Gebührentarifs
Platte für Rasenwahl-, Urnenrasenwahl- und Urnenbaumwahlgrabstätten49,00 €Tarifstelle 11.3 des Gebührentarifs
Gedenktäfelchen für Rasenreihen-, Urnenbaumreihen- und Urnenrasenreihengrabstätten sowie Gemeinschaftsgrabanlagen78,00 €Tarifstelle 11.4 des Gebührentarifs
Abdeckplatte für ein Kolumbarium in einer Kolumbariumstele im Urnengarten einschließlich erstmaligem Einbau125,00 €Tarifstelle 11.5 des Gebührentarifs
Benutzung einer Leichenzelle, je Tag40,00 €Tarifstelle 12.1.1 des Gebührentarifs
Benutzung einer Doppelzelle auf Verlangen für nur eine verstorbene Person, Zusatzgebühr je Tag40,00 €Tarifstelle 12.1.2 des Gebührentarifs
Benutzung der Tiefkühlzelle, je Tag117,00 €Tarifstelle 12.1.3 des Gebührentarifs
Benutzung einer Trauerhalle141,00 €Tarifstelle 12.2.1 des Gebührentarifs
Benutzung eines besonderen Raumes für Waschungen113,00 €Tarifstelle 12.3 des Gebührentarifs
Benutzung der Kolumbarienkapellen auf dem Friedhof Löh zur Verabschiedung21,00 €Tarifstelle 13 des Gebührentarifs
Erlaubnis zur Errichtung eines Grabmals, einer Abdeckplatte oder einer baulichen Anlage47,00 €Tarifstelle 14.1.1 des Gebührentarifs
Erlaubnis zur Veränderung oder Entfernung eines Grabmals oder einer baulichen Anlage47,00 €Tarifstelle 14.1.2 des Gebührentarifs
Berechtigungsausweis für Gewerbetreibende mit einem Fahrzeug, Gültigkeitsdauer zwei Jahre27,00 €Tarifstelle 14.2.1 des Gebührentarifs
Berechtigungsausweis für Gewerbetreibende, jedes weitere Fahrzeug, Gültigkeitsdauer zwei Jahre10,00 €Tarifstelle 14.2.2 des Gebührentarifs
Berechtigungsausweis für Gewerbetreibende mit einem Fahrzeug, Gültigkeitsdauer ein Tag18,00 €Tarifstelle 14.2.3 des Gebührentarifs
Berechtigungsausweis für Gewerbetreibende, jedes weitere Fahrzeug, Gültigkeitsdauer ein Tag10,00 €Tarifstelle 14.2.4 des Gebührentarifs
Befahren bestimmter Friedhofswege durch Personen ab dem vollendeten 85. Lebensjahr sowie durch Personen mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G, Gültigkeitsdauer ein JahrgebührenfreiTarifstelle 14.2.5 des Gebührentarifs
Wiederherstellen eines durch Verschulden entzogenen Nutzungsrechtes34,00 €Tarifstelle 14.3.1 des Gebührentarifs
Gebührentarife zu Paragraf 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Viersen, Ortsrecht 6.4.1, zur Achtundzwanzigsten Änderungssatzung vom 17.12.2025, gültig ab 01.01.2026.

Über die gesamte Laufzeit gerechnet

Grabgebühr, Beisetzung und Pflege zusammen, für die Jahre, die das Grab tatsächlich läuft.

Eingabe

Grabpflege

Ergebnis

8.742,00 €

Reihengrabstätte, Nutzungszeit 25 Jahre in Viersen, über 25 Jahre, das sind 349,68 € im Jahr.

Die einzelnen Posten
Grabnutzung, einmalig an die GemeindeTarifstelle 8.1.1 und 1.2 des Gebührentarifs1.925,00 €
BestattungTarifstelle 1.1 des Gebührentarifs317,00 €
Grabpflege über 25 JahreErfahrungswert, nicht aus der Satzung6.500,00 €
Davon an die Gemeinde2.242,00 €

Das günstigste Erdgrab in Viersen. Der Jahressatz beträgt 77 Euro. Fünfundzwanzig Jahre ruhen Erdbestattungen auf den Friedhöfen Auf der Löh, Süchteln (alter Teil), Bockert und Helenabrunn.

Was hier nicht drinsteht: Sarg oder Urne, Bestatterleistung, Trauerfeier, Blumen, Grabstein und Steinmetz. Das sind Leistungen von Betrieben, keine Gebühren der Gemeinde, und sie machen bei einer Erdbestattung erfahrungsgemäß noch einmal ähnlich viel aus.

Gebührengrundlage: Gebührentarife zu Paragraf 2 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Viersen, Ortsrecht 6.4.1, zur Achtundzwanzigsten Änderungssatzung vom 17.12.2025, gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 30.08.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe.

Was diese Erhebung nicht hergibt

  • Die Satzung gilt nur für die sechs kommunalen Friedhöfe der Stadt Viersen. Für die kirchlichen Friedhöfe im Stadtgebiet gelten eigene Gebührenordnungen, die wir hier nicht erfassen.
  • Viersen erhebt die Überlassung einer Grabstätte je Jahr. Wir haben den Jahressatz mit der Nutzungszeit vervielfacht und den Jahressatz in jedem Hinweis genannt.
  • Bei den Grabarten, deren Pflege die Friedhofssatzung dem Friedhofsträger zuweist, haben wir die Pflegegebühr aus Tarifstelle 7.1 in die Nutzungsgebühr gerechnet. Sie ist nicht abwählbar, weil die Stadt diese Grabfelder nach den Paragrafen 14 Absatz 4, 15 Absatz 3 sowie 16 Absätze 3, 4, 8, 9 und 10 der Friedhofssatzung selbst unterhält und eine eigene Gestaltung dort ausgeschlossen ist.
  • Ebenso haben wir die Platte nach Tarifstelle 11.3, das Gedenktäfelchen nach Tarifstelle 11.4 und die Abdeckplatte nach den Tarifstellen 11.1 und 11.2 in die Nutzungsgebühr gerechnet. Die Friedhofssatzung schreibt diese Kennzeichnung für genau diese Grabarten vor, sie ist keine Wahlleistung. Wer sie für abwählbar hält, muss von unseren Beträgen 49, 78 oder 81 Euro abziehen.
  • Die Nutzungszeit einer Wahlgrabstätte wählt die erwerbende Person selbst, sie darf die Ruhezeit nur nicht unterschreiten. Wir rechnen mit 25 Jahren, also der kürzesten zulässigen Zeit. Auf den Friedhöfen Dülken, Süchteln (neuer Teil) und Boisheim beträgt die Ruhezeit für Erdbestattungen 30 Jahre, dort liegt die Untergrenze entsprechend höher.
  • Für Reihengrabstätten führen wir zwei Preislagen, weil die Ruhefrist und damit die Nutzungszeit nach Friedhof verschieden ist. Ein Wiedererwerb ist bei Reihengrabstätten nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.
  • Die Ruhefrist für Tot- und Fehlgeburten nennt Paragraf 11 der Friedhofssatzung nicht ausdrücklich. Wir setzen 15 Jahre an, also die Frist für vor Vollendung des 5. Lebensjahres Verstorbene auf dem Friedhof Süchteln (alter Teil), wo die Stadt diese Grabstätten nach ihrer Übersicht der Bestattungsarten allein anbietet. Liegt das Grabfeld im neueren Teil, wären es 20 Jahre und die Nutzungsgebühr entsprechend 1.540 Euro.
  • Die Grabstätten im Urnengarten des Friedhofs Viersen führen wir nicht als eigene Grabarten. Nach Paragraf 27 Absatz 3 der Friedhofssatzung setzt der Erwerb dort zwingend einen Dauergrabpflegevertrag mit einem Kooperationspartner voraus, dessen Preis nicht in der Satzung steht. Der Gebührentarif nennt für den Urnengarten außerdem nur die Beisetzungsgebühren nach den Tarifstellen 3.3 und 3.4, keinen eigenen Jahressatz für die Überlassung. Aus demselben Grund sind diese Grabstätten nicht pflegefrei im Sinne unserer Erfassung, denn die Pflege zahlt nicht die Stadt.
  • Die Kolumbarienfächer führen wir nicht als pflegefrei. Die Friedhofssatzung sagt über ihre Pflege nichts, und Schweigen ist kein Beleg. Nach Paragraf 10 Absatz 3 dürfen im Fach bis zu zwei Grabschmuckelemente aufgestellt werden, was gegen eine Pflege durch die Stadt spricht.
  • Tarifstelle 7.1.2 nennt eine Pflegegebühr für Baumreihengrabstätten von 24 Euro je Jahr, also zum Satz der Erdgräber. Eine Baumreihengrabstätte für Särge führt die Friedhofssatzung in Paragraf 13 Absatz 2 nicht auf, und die Stadt bietet sie nach ihrer Übersicht der Bestattungsarten nicht an. Wir haben die Position deshalb keiner Grabart zugeordnet.
  • Tarifstelle 9.4 setzt den Jahressatz für ein Kolumbarienfach mit zwei Urnen je Beisetzungsmöglichkeit an. Wir rechnen mit einer Beisetzung. Wer das Fach für zwei Urnen belegt, zahlt den Jahressatz zweimal.
  • Die Tarifstellen 9.5 bis 9.7 regeln den Erwerb des Nutzungsrechtes für eine zusätzliche Urne in einer bereits vorhandenen Grabstätte. Wir führen sie nicht als eigene Grabart, weil sie eine bestehende Grabstätte voraussetzen.
  • Tarifstelle 5, Tieferbettung in einem Wahlgrab, und Tarifstelle 10 sind im geltenden Tarif ausdrücklich entfallen.
  • Die Benutzung einer Trauerhalle kostet 141 Euro und ist in unseren Grabpreisen nicht enthalten. Ebenso wenig enthalten sind die Leichenzellengebühren nach Tarifstelle 12.1.
  • Ehrengrabstätten für Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger trägt nach Paragraf 17 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Friedhofsträger. Sie haben keinen Preis und stehen deshalb nicht in unserer Liste.

Weiter im Verzeichnis

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 30.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.