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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05370040

Alle 11 Friedhöfe in Wegberg

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

02434 83342
Stadt Wegberg, Standesamt, Bereich Friedhofswesen

41844 Wegberg

2.200,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrabstätte für anonyme Erdbestattungen

910,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Aschestreufeld

11
Friedhöfe mit Namen

1 weitere Flächen ohne Namen

Die 11 Friedhöfe in Wegberg nehmen zusammen 14,1 ha ein

Kurz beantwortet

Wegberg hat 11 benannte Friedhöfe mit zusammen 14,1 ha. Der größte ist Städtischer Friedhof Wegberg mit 4,4 ha, am nächsten am Ortskern liegt Ehrenfriedhof mit 830 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Wegberg abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Städtischer Friedhof Wegberg ist der größte mit 4,4 ha, in der Mitte liegen sie bei 1 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 830 m entfernt, der entlegenste 6,8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 11 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 11 haben eine erfasste Parkanlage.

Für keinen der Friedhöfe in Wegberg steht im Bestand eine Konfession, also eine Kirche oder Religionsgemeinschaft als Eigentümerin. Das heißt nicht, dass alle der Stadt gehören, sondern nur, dass die Angabe fehlt. Fragen Sie im Zweifel bei der Friedhofsverwaltung nach, wem der Friedhof gehört, den Sie im Sinn haben.

Diese Stelle in Wegberg rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Stadt Wegberg, Standesamt, Bereich Friedhofswesen

Rathausplatz 25
41844 Wegberg
02434 83342
Sprechzeiten
Rathaus montags bis freitags 8 bis 12 Uhr, dienstags zusätzlich 14 bis 17.30 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Wegberg im Netz

Die 11 Friedhöfe in Wegberg, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Städtischer Friedhof Wegberg4,4 ha910 m3 Anlagen, nächste 110 mHarbeck Schwalmweg, 560 mBus SB 8keine Angabe
Friedhof Beeck2,2 ha2,4 km5 Anlagen, nächste 50 mAm Friedhof, 360 mBus 017, Bus 412keine Angabe
Friedhof Rath-Anhoven1,7 ha5 km4 Anlagen, nächste 100 mRath-Anhoven Schule, 240 mBus 411, Bus 412keine Angabe
Friedhof Arsbeck1,4 ha4,4 km6 Anlagen, nächste 90 mArsbeck Im End, 160 mBus 413, Bus WG 1keine Angabe
Friedhof Wildenrath1 ha6,4 km1 Anlagen, nächste 370 mWildenrath Dalheimer Weg, 200 mBus 413, Bus SB 5keine Angabe
Friedhof Dalheim-Rödgen1 ha6,8 km5 Anlagen, nächste 70 mDalheim Friedhof, 80 mkeine Angabe
Friedhof Klinkum7.960 m²1,7 km5 Anlagen, nächste 90 mKlinkum Schule, 280 mBus 413, Bus WG 1keine Angabe
Städtischer Friedhof Merbeck7.480 m²3,9 km2 Anlagen, nächste 70 mMerbeck Kirche, 50 mBus SB 8keine Angabe
Friedhof Rickelrath3.900 m²3,2 km5 Anlagen, nächste 50 mRickelrath, 320 mBus 418keine Angabe
Friedhof Tüschenbroich3.650 m²3,5 km3 Anlagen, nächste 40 mTüschenbroich Schule, 300 mBus 418keine Angabe
Ehrenfriedhof710 m²830 m3 Anlagen, nächste 80 mBurg, 480 mBus SB 8keine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Wegberg kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Heinsberg14 km965,00 €Reihengrabstätte für die Bestattung einer Person im Alter von über fünf Jahren240,00 €Aschebeisetzung ohne Urne im Aschestreufeld
Hückelhoven12 km1.210,78 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, ohne angrenzenden Weg224,09 €Verstreuung der Asche auf einem Aschestreufeld
Alsdorf30,6 km1.277,91 €Reihengrab487,03 €Aschestreuung auf dem Aschestreufeld
Willich23 km1.331,00 €Reihengrabstätte Typ 2 in einer Rasenfläche mit Rasenband1.104,00 €Anonyme Urnengrabstätte Typ 5 in einer Rasenfläche
Erkelenz9,6 km1.401,00 €Reihengrabstätte für eine Körperbestattung von Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr905,00 €Verstreuen der Asche im Aschenstreufeld des Zentralfriedhofs
Rommerskirchen30,8 km1.600,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab 6 Jahre1.200,00 €Urnenreihengrabstätte
Langerwehe38,4 km1.681,00 €Reihengrab für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr1.291,00 €Urnenreihengrab
Jülich25,2 km1.697,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr898,00 €Urnenreihengrabstätte
Am meisten zu sparenbis 38,4 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Wegberg kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Wegberg (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht Ziffer 3.1, vom 22. Dezember 2010 in der Fassung der Achten Änderungssatzung vom 6. Mai 2026, beschlossen am 05.05.2026, in Kraft seit 18.05.2026.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDas Grabfeld nimmt nach Ziffer 1.1.1 auch Tot- und Fehlgeburten sowie aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte auf. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung bei Verstorbenen bis zum vollendeten fünften Lebensjahr fünfundzwanzig Jahre. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 13 Absatz 1 nicht möglich.480,00 €307,00 €787,00 €25Gebührentarif Ziffer 1.1.1 und Ziffer 2.1.1
Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Wegberg. Die Grabstätte wird nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt, und die beträgt nach Paragraf 10 dreißig Jahre. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist ausgeschlossen. Die Pflege obliegt nach Paragraf 28 Absatz 1 dem Verfügungsberechtigten.1.380,00 €1.490,00 €2.870,00 €30Gebührentarif Ziffer 1.1.2 und Ziffer 2.2.1
Reihengrabstätte für anonyme ErdbestattungenParagraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung sagt, diese Grabstätten dürften gärtnerisch nicht gestaltet werden, die Grabfläche werde ebenerdig hergestellt und eingesät, und jeder Grabschmuck, jedes Grabkreuz und jeder sonstige Hinweis auf die bestattete Person sei untersagt. Es gibt also keine Einzelgrabstelle, die jemand pflegen könnte. Die Nutzungsgebühr steht unter Ziffer 1.1.2, die den Sammelposten Reihengrabstätte, Anonymgrabstätte und Wiesengrabstätte trägt; die Bestattungsgebühr nennt Ziffer 2.2.1 für die Anonymgrabstätte gesondert mit achthundertzwanzig Euro.1.380,00 €820,00 €2.200,00 €30Gebührentarif Ziffer 1.1.2 und Ziffer 2.2.1
WiesengrabstätteDie Nutzungsgebühr setzt sich aus zwei Posten zusammen: 1.380 Euro nach Ziffer 1.1.2 für die Zuteilung und 1.900 Euro nach Ziffer 6.4.1 für die Pflege. Dass beide zusammengehören, sagt Ziffer 1.7 Satz 3, wonach für die Verlängerung von Wiesengrabstätten die Ziffern 1.1 und 6.4 entsprechend gelten. Die Pflege des Wiesengrabfeldes obliegt nach Paragraf 22a Absatz 4 der Friedhofssatzung ausschließlich der Stadt; Absatz 1 verbietet die gärtnerische Gestaltung und lässt allein eine bodengleiche Gedenkplatte zu. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 13a Absatz 1 grundsätzlich nicht möglich, nur die für Ehepartner reservierte Nachbargrabstätte wird nach Absatz 2 bei Belegung wieder auf die Ruhezeit verlängert.3.280,00 €1.190,00 €4.470,00 €30Gebührentarif Ziffer 1.1.2, Ziffer 6.4.1 und Ziffer 2.2.4
EigengrabstätteDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung für dreißig Jahre verliehen und nur anlässlich eines Todesfalles sowie für die gesamte Grabstätte. Als Bestattungsgebühr steht hier der Satz für die Neuanlegung nach Ziffer 2.2.2 mit 1.010 Euro; jede weitere Bestattung in der bestehenden Grabstätte kostet nach derselben Ziffer 880 Euro. Wiedererwerb und Verlängerung werden nach Ziffer 1.7 entsprechend der Verlängerungszeit aus diesem Satz berechnet.3.000,00 €1.010,00 €4.010,00 €30Gebührentarif Ziffer 1.2 und Ziffer 2.2.2
Eigengrabstätte als TiefgrabIm Tiefgrab können zwei Leichen übereinander bestattet werden, die Grabtiefe für das untere Grab beträgt nach Paragraf 9 Absatz 2 der Friedhofssatzung 2,70 Meter. Der genannte Bestattungssatz gilt für die Neuanlegung; in einer bestehenden Tiefgrabstätte kostet die Bestattung nach Ziffer 2.2.3 achthundertzwanzig Euro.3.450,00 €1.300,00 €4.750,00 €30Gebührentarif Ziffer 1.3 und Ziffer 2.2.3
UrnenreihengrabstätteDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Wegberg. Die Grabstätte wird nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die Dauer der Ruhezeit der Asche zugeteilt, und die beträgt nach Paragraf 10 dreißig Jahre. Ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Die Pflege obliegt nach Paragraf 28 Absatz 1 dem Verfügungsberechtigten.1.140,00 €470,00 €1.610,00 €30Gebührentarif Ziffer 1.1.3 und Ziffer 2.3.1
Urnenreihengrabstätte für anonyme BestattungenParagraf 12 Absatz 2 Buchstabe h der Friedhofssatzung führt sie als eigene Grabart, Paragraf 19 Absatz 2 verbietet die gärtnerische Gestaltung und jeden Hinweis auf die bestattete Person und lässt die Fläche ebenerdig herstellen und einsäen. Anders als bei der Erdbestattung nennt der Tarif für die anonyme Urnenbeisetzung keinen eigenen Satz: Ziffer 1.1.3 fasst Urnenreihengrabstätte und Anonymgrabstätte in einem Betrag zusammen, und Ziffer 2.3.1 nennt für Urnenreihengrabstätten vierhundertsiebzig Euro.1.140,00 €470,00 €1.610,00 €30Gebührentarif Ziffer 1.1.3 und Ziffer 2.3.1
UrnenbaumgrabstätteEine Aschegrabstätte, die nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt wird; ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Nicht als pflegefrei geführt: Paragraf 22c regelt allein die Plakette an der Gedenksäule und die Frist, innerhalb derer Grabschmuck an der Grabstelle liegen bleiben darf, und sagt über die Pflege nichts. Auch der Tarif kennt für sie keine Pflegegebühr, wie er sie unter Ziffer 6.4.1 für die Wiesengrabstätte kennt.1.140,00 €490,00 €1.630,00 €30Gebührentarif Ziffer 1.1.4 und Ziffer 2.3.4
Urnen-EigengrabstätteDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung für dreißig Jahre verliehen, bis zu vier Urnen dürfen darin bestattet werden. Wiedererwerb und Verlängerung berechnet Ziffer 1.7 entsprechend der Verlängerungszeit aus diesem Satz.2.610,00 €500,00 €3.110,00 €30Gebührentarif Ziffer 1.4 und Ziffer 2.3.2
Urnenkammer in einer Urnenstele oder in einem KolumbariumUrnenstelen und Kolumbarien sind nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung Eigengrabstätten; das Nutzungsrecht an einer Kammer läuft dreißig Jahre, und darin finden zwei Urnen mit Überurne oder drei ohne Platz. Die Verschlussplatte stellt die Stadt nach Paragraf 22b Absatz 1 zur Verfügung und bleibt ihr Eigentum, ihre Beschriftung kostet nach Ziffer 4.4 vierundvierzig Euro und ist nicht vorgeschrieben. Nicht als pflegefrei geführt, weil weder die Satzung noch der Tarif sagt, dass die Stadt hier eine Pflege übernimmt oder abrechnet.1.980,00 €400,00 €2.380,00 €30Gebührentarif Ziffer 1.6 und Ziffer 2.3.3
AschestreufeldDie günstigste Grabart in Wegberg. Nach Paragraf 16 der Friedhofssatzung wird die Asche auf einem vom Friedhofsträger festgelegten Bereich verstreut, wenn der Verstorbene das schriftlich bestimmt hat; eine Einzelgrabstelle, die jemand pflegen könnte, entsteht dabei nicht. Die Nutzungsdauer ist die Ruhezeit für Aschen von dreißig Jahren nach Paragraf 10, denn eine eigene Frist nennt die Satzung für das Streufeld nicht.540,00 €370,00 €910,00 €30Gebührentarif Ziffer 1.5 und Ziffer 2.4
Sternenkinderfeld für Totgeborene ohne BestattungspflichtNach Paragraf 16a der Friedhofssatzung können Totgeborene, die nicht der Bestattungspflicht unterliegen, anonym auf dem Sternenkinderfeld des Friedhofs Wegberg bestattet werden; die Beisetzung erfolgt durch städtisches Friedhofspersonal, ebenso die Gestaltung und die Pflege des Feldes. Der Gebührentarif nennt für das Sternenkinderfeld allein die Bestattungsgebühr von einhundertfünfzig Euro unter Ziffer 2.1.5. Unter Ziffer 1, die die Gebühren für die Zuteilung und die Verleihung von Nutzungsrechten abschließend aufzählt, kommt es nicht vor, deshalb steht hier null Euro. Als Nutzungsdauer ist die Ruhezeit von fünfundzwanzig Jahren nach Paragraf 10 für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr angesetzt.0,00 €150,00 €150,00 €25Gebührentarif Ziffer 2.1.5 und Paragraf 16a der Friedhofssatzung
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Das vollständige Gebührenblatt für Wegberg

Häufige Fragen zu Wegberg

Wie viele Friedhöfe gibt es in Wegberg?
In Wegberg sind 11 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 14,1 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Wegberg?
Städtischer Friedhof Wegberg ist mit 4,4 ha der größte Friedhof in Wegberg. Er liegt 910 m vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Wegberg?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Wegberg gelten 30 Jahre für Erdbestattung ab dem vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Urnenbeisetzung ab dem vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Erdbestattung bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Urnenbeisetzung bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit einer Eigengrabstätte, einer Urneneigengrabstätte und einer Urnenkammer nach Paragraf 14 Absatz 1 sowie Paragraf 15 Absatz 2 und 3 der Friedhofssatzung.
Was kostet ein Grab in Wegberg?
Ein Grab in Wegberg kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Aschestreufeld mit 910,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Wegberg (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht Ziffer 3.1, vom 22. Dezember 2010 in der Fassung der Achten Änderungssatzung vom 6. Mai 2026, beschlossen am 05.05.2026, in Kraft seit 18.05.2026.
Wer ist für die Friedhöfe in Wegberg zuständig?
Für die Friedhöfe in Wegberg ist Stadt Wegberg, Standesamt, Bereich Friedhofswesen zuständig, Rathausplatz 25, 41844 Wegberg, Telefon 02434 83342. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Wegberg, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.