Nordrhein-Westfalen, Stadt, Gemeindeschlüssel 05370040
Alle 11 Friedhöfe in Wegberg
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 02434 83342
- Stadt Wegberg, Standesamt, Bereich Friedhofswesen
- 2.200,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 910,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 11
- Friedhöfe mit Namen
41844 Wegberg
Reihengrabstätte für anonyme Erdbestattungen
Aschestreufeld
1 weitere Flächen ohne Namen
Die 11 Friedhöfe in Wegberg nehmen zusammen 14,1 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Städtischer Friedhof Wegberg ist der größte mit 4,4 ha, in der Mitte liegen sie bei 1 ha. Vom Ortskern aus liegt der nächste 830 m entfernt, der entlegenste 6,8 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 11 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, alle 11 haben eine erfasste Parkanlage.
Für keinen der Friedhöfe in Wegberg steht im Bestand eine Konfession, also eine Kirche oder Religionsgemeinschaft als Eigentümerin. Das heißt nicht, dass alle der Stadt gehören, sondern nur, dass die Angabe fehlt. Fragen Sie im Zweifel bei der Friedhofsverwaltung nach, wem der Friedhof gehört, den Sie im Sinn haben.
Diese Stelle in Wegberg rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Stadt Wegberg, Standesamt, Bereich Friedhofswesen
Rathausplatz 2541844 Wegberg
02434 83342
- Sprechzeiten
- Rathaus montags bis freitags 8 bis 12 Uhr, dienstags zusätzlich 14 bis 17.30 Uhr
Die 11 Friedhöfe in Wegberg, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Städtischer Friedhof Wegberg | 4,4 ha | 910 m | 3 Anlagen, nächste 110 m | Harbeck Schwalmweg, 560 mBus SB 8 | keine Angabe |
| Friedhof Beeck | 2,2 ha | 2,4 km | 5 Anlagen, nächste 50 m | Am Friedhof, 360 mBus 017, Bus 412 | keine Angabe |
| Friedhof Rath-Anhoven | 1,7 ha | 5 km | 4 Anlagen, nächste 100 m | Rath-Anhoven Schule, 240 mBus 411, Bus 412 | keine Angabe |
| Friedhof Arsbeck | 1,4 ha | 4,4 km | 6 Anlagen, nächste 90 m | Arsbeck Im End, 160 mBus 413, Bus WG 1 | keine Angabe |
| Friedhof Wildenrath | 1 ha | 6,4 km | 1 Anlagen, nächste 370 m | Wildenrath Dalheimer Weg, 200 mBus 413, Bus SB 5 | keine Angabe |
| Friedhof Dalheim-Rödgen | 1 ha | 6,8 km | 5 Anlagen, nächste 70 m | Dalheim Friedhof, 80 m | keine Angabe |
| Friedhof Klinkum | 7.960 m² | 1,7 km | 5 Anlagen, nächste 90 m | Klinkum Schule, 280 mBus 413, Bus WG 1 | keine Angabe |
| Städtischer Friedhof Merbeck | 7.480 m² | 3,9 km | 2 Anlagen, nächste 70 m | Merbeck Kirche, 50 mBus SB 8 | keine Angabe |
| Friedhof Rickelrath | 3.900 m² | 3,2 km | 5 Anlagen, nächste 50 m | Rickelrath, 320 mBus 418 | keine Angabe |
| Friedhof Tüschenbroich | 3.650 m² | 3,5 km | 3 Anlagen, nächste 40 m | Tüschenbroich Schule, 300 mBus 418 | keine Angabe |
| Ehrenfriedhof | 710 m² | 830 m | 3 Anlagen, nächste 80 m | Burg, 480 mBus SB 8 | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Wegberg kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Heinsberg | 14 km | 965,00 €Reihengrabstätte für die Bestattung einer Person im Alter von über fünf Jahren | 240,00 €Aschebeisetzung ohne Urne im Aschestreufeld |
| Hückelhoven | 12 km | 1.210,78 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, ohne angrenzenden Weg | 224,09 €Verstreuung der Asche auf einem Aschestreufeld |
| Alsdorf | 30,6 km | 1.277,91 €Reihengrab | 487,03 €Aschestreuung auf dem Aschestreufeld |
| Willich | 23 km | 1.331,00 €Reihengrabstätte Typ 2 in einer Rasenfläche mit Rasenband | 1.104,00 €Anonyme Urnengrabstätte Typ 5 in einer Rasenfläche |
| Erkelenz | 9,6 km | 1.401,00 €Reihengrabstätte für eine Körperbestattung von Verstorbenen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 905,00 €Verstreuen der Asche im Aschenstreufeld des Zentralfriedhofs |
| Rommerskirchen | 30,8 km | 1.600,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab 6 Jahre | 1.200,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Langerwehe | 38,4 km | 1.681,00 €Reihengrab für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr | 1.291,00 €Urnenreihengrab |
| Jülich | 25,2 km | 1.697,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr | 898,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Am meisten zu sparen | bis 38,4 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Wegberg kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Wegberg (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht Ziffer 3.1, vom 22. Dezember 2010 in der Fassung der Achten Änderungssatzung vom 6. Mai 2026, beschlossen am 05.05.2026, in Kraft seit 18.05.2026.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. LebensjahrDas Grabfeld nimmt nach Ziffer 1.1.1 auch Tot- und Fehlgeburten sowie aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte auf. Die Ruhezeit beträgt nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung bei Verstorbenen bis zum vollendeten fünften Lebensjahr fünfundzwanzig Jahre. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 13 Absatz 1 nicht möglich. | 480,00 € | 307,00 € | 787,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1.1.1 und Ziffer 2.1.1 |
| Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. LebensjahrDas günstigste gewöhnliche Erdgrab in Wegberg. Die Grabstätte wird nach Paragraf 13 Absatz 1 der Friedhofssatzung im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt, und die beträgt nach Paragraf 10 dreißig Jahre. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist ausgeschlossen. Die Pflege obliegt nach Paragraf 28 Absatz 1 dem Verfügungsberechtigten. | 1.380,00 € | 1.490,00 € | 2.870,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 1.1.2 und Ziffer 2.2.1 |
| Reihengrabstätte für anonyme ErdbestattungenParagraf 19 Absatz 2 der Friedhofssatzung sagt, diese Grabstätten dürften gärtnerisch nicht gestaltet werden, die Grabfläche werde ebenerdig hergestellt und eingesät, und jeder Grabschmuck, jedes Grabkreuz und jeder sonstige Hinweis auf die bestattete Person sei untersagt. Es gibt also keine Einzelgrabstelle, die jemand pflegen könnte. Die Nutzungsgebühr steht unter Ziffer 1.1.2, die den Sammelposten Reihengrabstätte, Anonymgrabstätte und Wiesengrabstätte trägt; die Bestattungsgebühr nennt Ziffer 2.2.1 für die Anonymgrabstätte gesondert mit achthundertzwanzig Euro. | 1.380,00 € | 820,00 € | 2.200,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 1.1.2 und Ziffer 2.2.1 |
| WiesengrabstätteDie Nutzungsgebühr setzt sich aus zwei Posten zusammen: 1.380 Euro nach Ziffer 1.1.2 für die Zuteilung und 1.900 Euro nach Ziffer 6.4.1 für die Pflege. Dass beide zusammengehören, sagt Ziffer 1.7 Satz 3, wonach für die Verlängerung von Wiesengrabstätten die Ziffern 1.1 und 6.4 entsprechend gelten. Die Pflege des Wiesengrabfeldes obliegt nach Paragraf 22a Absatz 4 der Friedhofssatzung ausschließlich der Stadt; Absatz 1 verbietet die gärtnerische Gestaltung und lässt allein eine bodengleiche Gedenkplatte zu. Ein Wiedererwerb ist nach Paragraf 13a Absatz 1 grundsätzlich nicht möglich, nur die für Ehepartner reservierte Nachbargrabstätte wird nach Absatz 2 bei Belegung wieder auf die Ruhezeit verlängert. | 3.280,00 € | 1.190,00 € | 4.470,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 1.1.2, Ziffer 6.4.1 und Ziffer 2.2.4 |
| EigengrabstätteDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung für dreißig Jahre verliehen und nur anlässlich eines Todesfalles sowie für die gesamte Grabstätte. Als Bestattungsgebühr steht hier der Satz für die Neuanlegung nach Ziffer 2.2.2 mit 1.010 Euro; jede weitere Bestattung in der bestehenden Grabstätte kostet nach derselben Ziffer 880 Euro. Wiedererwerb und Verlängerung werden nach Ziffer 1.7 entsprechend der Verlängerungszeit aus diesem Satz berechnet. | 3.000,00 € | 1.010,00 € | 4.010,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 1.2 und Ziffer 2.2.2 |
| Eigengrabstätte als TiefgrabIm Tiefgrab können zwei Leichen übereinander bestattet werden, die Grabtiefe für das untere Grab beträgt nach Paragraf 9 Absatz 2 der Friedhofssatzung 2,70 Meter. Der genannte Bestattungssatz gilt für die Neuanlegung; in einer bestehenden Tiefgrabstätte kostet die Bestattung nach Ziffer 2.2.3 achthundertzwanzig Euro. | 3.450,00 € | 1.300,00 € | 4.750,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 1.3 und Ziffer 2.2.3 |
| UrnenreihengrabstätteDas günstigste gewöhnliche Urnengrab in Wegberg. Die Grabstätte wird nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung für die Dauer der Ruhezeit der Asche zugeteilt, und die beträgt nach Paragraf 10 dreißig Jahre. Ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Die Pflege obliegt nach Paragraf 28 Absatz 1 dem Verfügungsberechtigten. | 1.140,00 € | 470,00 € | 1.610,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 1.1.3 und Ziffer 2.3.1 |
| Urnenreihengrabstätte für anonyme BestattungenParagraf 12 Absatz 2 Buchstabe h der Friedhofssatzung führt sie als eigene Grabart, Paragraf 19 Absatz 2 verbietet die gärtnerische Gestaltung und jeden Hinweis auf die bestattete Person und lässt die Fläche ebenerdig herstellen und einsäen. Anders als bei der Erdbestattung nennt der Tarif für die anonyme Urnenbeisetzung keinen eigenen Satz: Ziffer 1.1.3 fasst Urnenreihengrabstätte und Anonymgrabstätte in einem Betrag zusammen, und Ziffer 2.3.1 nennt für Urnenreihengrabstätten vierhundertsiebzig Euro. | 1.140,00 € | 470,00 € | 1.610,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 1.1.3 und Ziffer 2.3.1 |
| UrnenbaumgrabstätteEine Aschegrabstätte, die nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt wird; ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Nicht als pflegefrei geführt: Paragraf 22c regelt allein die Plakette an der Gedenksäule und die Frist, innerhalb derer Grabschmuck an der Grabstelle liegen bleiben darf, und sagt über die Pflege nichts. Auch der Tarif kennt für sie keine Pflegegebühr, wie er sie unter Ziffer 6.4.1 für die Wiesengrabstätte kennt. | 1.140,00 € | 490,00 € | 1.630,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 1.1.4 und Ziffer 2.3.4 |
| Urnen-EigengrabstätteDas Nutzungsrecht wird nach Paragraf 15 Absatz 2 der Friedhofssatzung für dreißig Jahre verliehen, bis zu vier Urnen dürfen darin bestattet werden. Wiedererwerb und Verlängerung berechnet Ziffer 1.7 entsprechend der Verlängerungszeit aus diesem Satz. | 2.610,00 € | 500,00 € | 3.110,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 1.4 und Ziffer 2.3.2 |
| Urnenkammer in einer Urnenstele oder in einem KolumbariumUrnenstelen und Kolumbarien sind nach Paragraf 15 Absatz 3 der Friedhofssatzung Eigengrabstätten; das Nutzungsrecht an einer Kammer läuft dreißig Jahre, und darin finden zwei Urnen mit Überurne oder drei ohne Platz. Die Verschlussplatte stellt die Stadt nach Paragraf 22b Absatz 1 zur Verfügung und bleibt ihr Eigentum, ihre Beschriftung kostet nach Ziffer 4.4 vierundvierzig Euro und ist nicht vorgeschrieben. Nicht als pflegefrei geführt, weil weder die Satzung noch der Tarif sagt, dass die Stadt hier eine Pflege übernimmt oder abrechnet. | 1.980,00 € | 400,00 € | 2.380,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 1.6 und Ziffer 2.3.3 |
| AschestreufeldDie günstigste Grabart in Wegberg. Nach Paragraf 16 der Friedhofssatzung wird die Asche auf einem vom Friedhofsträger festgelegten Bereich verstreut, wenn der Verstorbene das schriftlich bestimmt hat; eine Einzelgrabstelle, die jemand pflegen könnte, entsteht dabei nicht. Die Nutzungsdauer ist die Ruhezeit für Aschen von dreißig Jahren nach Paragraf 10, denn eine eigene Frist nennt die Satzung für das Streufeld nicht. | 540,00 € | 370,00 € | 910,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 1.5 und Ziffer 2.4 |
| Sternenkinderfeld für Totgeborene ohne BestattungspflichtNach Paragraf 16a der Friedhofssatzung können Totgeborene, die nicht der Bestattungspflicht unterliegen, anonym auf dem Sternenkinderfeld des Friedhofs Wegberg bestattet werden; die Beisetzung erfolgt durch städtisches Friedhofspersonal, ebenso die Gestaltung und die Pflege des Feldes. Der Gebührentarif nennt für das Sternenkinderfeld allein die Bestattungsgebühr von einhundertfünfzig Euro unter Ziffer 2.1.5. Unter Ziffer 1, die die Gebühren für die Zuteilung und die Verleihung von Nutzungsrechten abschließend aufzählt, kommt es nicht vor, deshalb steht hier null Euro. Als Nutzungsdauer ist die Ruhezeit von fünfundzwanzig Jahren nach Paragraf 10 für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr angesetzt. | 0,00 € | 150,00 € | 150,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 2.1.5 und Paragraf 16a der Friedhofssatzung |
Häufige Fragen zu Wegberg
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Wegberg?
- In Wegberg sind 11 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 1 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 14,1 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Wegberg?
- Städtischer Friedhof Wegberg ist mit 4,4 ha der größte Friedhof in Wegberg. Er liegt 910 m vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Wegberg?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Wegberg gelten 30 Jahre für Erdbestattung ab dem vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Urnenbeisetzung ab dem vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Erdbestattung bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Urnenbeisetzung bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 10 der Friedhofssatzung, dazu 30 Jahre für Nutzungszeit einer Eigengrabstätte, einer Urneneigengrabstätte und einer Urnenkammer nach Paragraf 14 Absatz 1 sowie Paragraf 15 Absatz 2 und 3 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Wegberg?
- Ein Grab in Wegberg kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Aschestreufeld mit 910,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Wegberg (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht Ziffer 3.1, vom 22. Dezember 2010 in der Fassung der Achten Änderungssatzung vom 6. Mai 2026, beschlossen am 05.05.2026, in Kraft seit 18.05.2026.
- Wer ist für die Friedhöfe in Wegberg zuständig?
- Für die Friedhöfe in Wegberg ist Stadt Wegberg, Standesamt, Bereich Friedhofswesen zuständig, Rathausplatz 25, 41844 Wegberg, Telefon 02434 83342. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Wegberg, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Wegberg (Friedhofsgebührensatzung), Ortsrecht Ziffer 3.1 vom 22. Dezember 2010 in der Fassung der Achten Änderungssatzung vom 6. Mai 2026, beschlossen am 05.05.2026, in Kraft seit 18.05.2026
- Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen der Stadt Wegberg (Friedhofssatzung), Ortsrecht Ziffer 3.0 vom 22. Dezember 2010 in der Fassung der Fünften Änderungssatzung vom 7. Mai 2025
- Serviceportal der Stadt Wegberg, Dienstleistung Friedhofsangelegenheiten, mit den Ansprechpersonen des Friedhofswesens und den Bestattungszeiten Stand der Abfrage am 05.09.2026
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.