Nordrhein-Westfalen, Hansestadt, Gemeindeschlüssel 05374052
Alle 8 Friedhöfe in Wipperfürth
Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.
- 02267 64-372
- Hansestadt Wipperfürth, Friedhofswesen
- 3.250,00 €
- Erdgrab und Beisetzung ab
- 2.027,00 €
- Urnengrab und Beisetzung ab
- 8
- Friedhöfe mit Namen
51688 Wipperfürth
Reihengrabstelle
Urnenreihengrabstelle
4 weitere Flächen ohne Namen
Die 8 Friedhöfe in Wipperfürth nehmen zusammen 4,2 ha ein
Kurz beantwortet
Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Alter katholischer Friedhof ist der größte mit 1,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 4.340 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 890 m entfernt, der entlegenste 8,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 7 von 8 haben eine erfasste Parkanlage. 2 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.
Bei 4 der 8 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.
Diese Stelle in Wipperfürth rufen Sie an
Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Hansestadt Wipperfürth, Friedhofswesen
Dr.-Eugen-Kersting-Straße 651688 Wipperfürth
02267 64-372
- Sprechzeiten
- Montag bis Freitag 8 bis 12.30 UhrMittwoch zusätzlich 14 bis 17 Uhr
Die 8 Friedhöfe in Wipperfürth, der größte zuerst
Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.
| Friedhof | Fläche | Vom Ortskern | Parken | Haltestelle | Konfession |
|---|---|---|---|---|---|
| Alter katholischer FriedhofDenkmal | 1,2 ha | 1,1 km | 54 Anlagen, nächste 50 m | Engelbert-von-Berg-Gymnasium, 190 mBus 334, Bus 429 | christlich, römisch-katholisch |
| Friedhof Ibach | 8.110 m² | 5,1 km | keine erfasst | Ibach, 90 mBus 336 | keine Angabe |
| Kreuzberg | 6.280 m² | 5,7 km | 3 Anlagen, nächste 110 m | Kreuzberg, 70 mBus 338 | keine Angabe |
| Friedhof Wipperfeld | 4.340 m² | 5,5 km | 12 Anlagen, nächste 70 m | Wipperfeld Kirche, 30 mBus 427 | christlich, katholisch |
| Kat. Friedhof Thier | 3.330 m² | 4,3 km | 5 Anlagen, nächste 40 m | Thier, 90 mBus 426, Bus 429 | keine Angabe |
| Friedhof St. Anna Hämmern | 3.000 m² | 2,5 km | 15 Anlagen, nächste 80 m | Hämmern, 100 mBus 336 | christlich, römisch-katholisch |
| Alter evangelischer FriedhofDenkmal | 2.920 m² | 890 m | 91 Anlagen, nächste 40 m | Wipperfürth Busbahnhof, 170 mBus 55, Bus 333, Bus 334, Bus 336 | christlich, lutherisch |
| Klosterfriedhof | 1.740 m² | 8,5 km | 4 Anlagen, nächste 110 m | Ommerborn, 110 m | keine Angabe |
Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Wipperfürth kostet
Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.
| Gemeinde | Entfernung | Erdgrab | Urnengrab |
|---|---|---|---|
| Solingen | 22,1 km | 1.681,00 €Sargreihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, Waldfriedhof Hermann-Löns-Weg | 757,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Hagen | 27,5 km | 1.790,00 €Einzelgrabstätte Sargbestattung | 1.375,00 €Einzelgrabstätte Urnen- oder Aschenbestattung |
| Dormagen | 38,3 km | 1.790,20 €Reihengrab | 1.440,00 €Urnenreihengrab |
| Gummersbach | 16,2 km | 1.812,00 €Pflegefreie Reihengrabstätte für Erdbestattungen im Grabkammersystem, 15 Jahre | 701,80 €Recht auf Beisetzung durch Verstreuen der Asche auf dem Aschestreufeld |
| Bergisch Gladbach | 22,7 km | 1.830,00 €Wahlgrabstätte, je Grabstelle in der Grabkammer | 735,00 €Anonymes Urnengrab |
| Langenfeld (Rheinland) | 30,5 km | 1.979,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr | 1.270,00 €Urnenreihengrabstätte |
| Lüdenscheid | 20,3 km | 1.995,29 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab fünf Jahren | 728,04 €Anonyme Urnenreihengrabstätte |
| Remscheid | 15,3 km | 2.066,00 €Reihengrab für Personen nach vollendetem 5. Lebensjahr | 1.340,00 €Gemeinschaftsgrab für Aschen oder Urnen |
| Am meisten zu sparen | bis 38,3 km | nichts, hier ist es am günstigsten | nichts, hier ist es am günstigsten |
Was ein Grab in Wipperfürth kostet
Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach XXIV. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Hansestadt Wipperfürth (Weststraße, Hindenburgstraße, Lüdenscheider Straße, Agathaberg, Egen, Klaswipper, Kreuzberg, Thier und Wipperfeld) vom 18.12.2025, mit dem neu gefassten Paragrafen 4, beschlossen vom Rat am 17.12.2025, ausgefertigt und öffentlich bekanntgemacht am 18. beziehungsweise 22.12.2025, nach Artikel II in Kraft seit dem 01.01.2026; sie löst die XXIII. Änderungssatzung vom 19.12.2024 ab.
| Grabart | Nutzung | Beisetzung | Summe | Jahre Nutzung | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Wahlgrabstelle, einstelligAls einzige Grabart wird das Wahlgrab nach Jahren berechnet: 101,00 Euro je Wahlgrabstelle und Jahr, über die Nutzungsdauer von 30 Jahren 3.030,00 Euro. Die zweistellige Stelle kostet 6.060,00, die dreistellige 9.090,00 und die vierstellige 12.120,00 Euro, jede weitere Stelle das Vielfache des einstelligen Betrages. Nutzungsrechte werden nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur für die gesamte Grabstätte verliehen, auch schon zu Lebzeiten. In jeder Stelle können nach Auskunft der Stadt ein Sarg und bis zu zwei Urnen aufgenommen werden, in unbelegten Stellen bis zu vier Urnen. Das Nutzungsrecht kann nach Paragraf 15 Absatz 2 für 10, 20 oder 30 Jahre wiedererworben werden. Nicht pflegefrei: Paragraf 26 Absatz 3 der Friedhofssatzung macht den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. | 3.030,00 € | 580,00 € | 3.610,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 1 a) aa) und Ziffer 1 a) aa) (1) |
| ReihengrabstelleDas günstigste Erdgrab in Wipperfürth, gleichauf mit der anonymen Reihengrabstelle. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich. In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche bestattet werden; zulässig ist nach Absatz 6 zusätzlich die Bestattung eines Kindes unter einem Jahr, einer Tot- oder Fehlgeburt oder von gleichzeitig verstorbenen Geschwistern unter fünf Jahren. Nicht pflegefrei: Paragraf 26 Absatz 3 der Friedhofssatzung macht den Inhaber des Grabregisterauszuges für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. | 2.670,00 € | 580,00 € | 3.250,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 1 b) ba) |
| Anonyme ReihengrabstellePflegefrei, weil es keine gekennzeichnete Einzelgrabstelle zu pflegen gibt: Nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung finden die allgemeinen Gestaltungsvorschriften auf anonyme Grabfelder keine Anwendung, ihre Gestaltung obliegt der Friedhofsverwaltung. Zulässig ist nach Paragraf 14 Absatz 4 allein der Eintrag von Vor- und Nachnamen und des Sterbejahres auf einem dafür vorgesehenen Pflasterstein oder einem von der Verwaltung aufgestellten Denkmal, und zwar nur auf Antrag; über die Lage entscheidet die Verwaltung nach eigenem Ermessen. Anonyme Bestattungen sind nach Auskunft der Stadt nur auf dem Friedhof Wipperfürth-Weststraße möglich. Es ist eine Reihengrabstätte nach Paragraf 14, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich. | 2.670,00 € | 580,00 € | 3.250,00 € | 30 | Gebührentarif Ziffer 1 b) bb) |
| KindergrabstelleNach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung werden eigene Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr einschließlich Tot- und Fehlgeburten eingerichtet. Die Ruhezeit beträgt für diese Altersgruppe nach Paragraf 11 25 Jahre, die Nutzungsdauer der Grabstelle ebenso. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist bei Reihengrabstätten nicht möglich. Nicht pflegefrei: Paragraf 26 Absatz 3 der Friedhofssatzung weist Herrichtung und Instandhaltung dem Inhaber des Grabregisterauszuges zu. | 2.050,00 € | 464,00 € | 2.514,00 € | 25 | Gebührentarif Ziffer 1 b) bc) |
| UrnenwahlgrabstelleUrnenwahlgrabstätten sind nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für 20 Jahre verliehen wird; die Zahl der Urnen richtet sich nach der Größe der Grabstätte und soll vier nicht überschreiten. Das Nutzungsrecht kann nach Auskunft der Stadt für 10, 20 oder 30 Jahre verlängert werden. Nicht pflegefrei: Paragraf 26 Absatz 3 der Friedhofssatzung macht den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich. | 2.360,00 € | 387,00 € | 2.747,00 € | 20 | Gebührentarif Ziffer 1 b) bd) |
| UrnenreihengrabstelleDas günstigste Urnengrab in Wipperfürth, gleichauf mit dem anonymen Urnengrab. Urnenreihengrabstätten werden nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren abgegeben; ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich, und es darf nur eine Asche beigesetzt werden. Nicht pflegefrei: Paragraf 26 Absatz 3 der Friedhofssatzung weist Herrichtung und Instandhaltung dem Inhaber des Grabregisterauszuges zu. | 1.640,00 € | 387,00 € | 2.027,00 € | 20 | Gebührentarif Ziffer 1 b) be) |
| Anonymes UrnengrabPflegefrei, weil es keine gekennzeichnete Einzelgrabstelle zu pflegen gibt: Die Beisetzung erfolgt nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Reihe nach innerhalb einer Fläche von 0,50 mal 0,50 Metern, und nach Paragraf 19 Absatz 1 finden die allgemeinen Gestaltungsvorschriften auf anonyme Grabfelder keine Anwendung, ihre Gestaltung obliegt der Friedhofsverwaltung. Anonyme Bestattungen sind nach Auskunft der Stadt nur auf dem Friedhof Wipperfürth-Weststraße möglich. Es ist eine Urnenreihengrabstätte, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich. | 1.640,00 € | 387,00 € | 2.027,00 € | 20 | Gebührentarif Ziffer 1 b) bf) |
| UrnenwandkammerDie Beisetzungsgebühr ist mit 193,00 Euro nach Ziffer 2 a) ad) nur halb so hoch wie bei einer Urnenbestattung im Boden; sie deckt nach der Bekanntmachung das Entfernen der Urnen aus der Urnenwand und die Herrichtung des Kolumbariums. In einer Urnenkammer können nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung höchstens zwei Urnen beigesetzt werden. Nicht pflegefrei, obwohl es nichts zu bepflanzen gibt: Die Urnenwandkammer ist nach Paragraf 16 Absatz 3 eine Urnenwahlgrabstätte in einer Mauer, Paragraf 26 Absatz 3 macht bei Wahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und die Satzung erlaubt ihm eigene Abdeckplatten, Kerzenhalter und Blumenvasen. Über die Pflege der Anlage schweigt sie. In der Friedhofskapelle Wipperfeld soll nach Auskunft der Stadt eine weitere Urnenwand eingerichtet werden. | 1.940,00 € | 193,00 € | 2.133,00 € | 20 | Gebührentarif Ziffer 1 b) bg) |
| UrnenbaumwahlgrabDie einzige Grabart, hinter der der Gebührentarif keine Nutzungsdauer in Klammern nennt. Es ist nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung eine Urnenwahlgrabstätte, die unter dafür vorgesehenen Bäumen eingerichtet wird, und für Urnenwahlgrabstätten beträgt die Nutzungszeit nach demselben Absatz 20 Jahre; die Ruhezeit für Aschen beträgt nach Paragraf 11 ebenfalls 20 Jahre. Pflegefrei: Derselbe Absatz sagt im Abschnitt Baumgrabstätten, dem Nutzungsberechtigten und den Angehörigen stehe kein Gestaltungs- oder Pflegerecht an der Grabstätte zu, Grabschmuck dürfe außer während der Beisetzung nur an einem von der Friedhofsverwaltung festgelegten Platz abgelegt werden, und verblühter oder vertrockneter Grabschmuck werde regelmäßig durch die Friedhofsverwaltung entfernt. Die Urnen müssen aus biologisch abbaubarem Material bestehen, zulässig ist ein ebenerdiger liegender Stein bis 30 mal 30 Zentimeter. In einer Baumgrabstätte können höchstens zwei Urnen beigesetzt werden. | 1.740,00 € | 387,00 € | 2.127,00 € | 20 | Gebührentarif Ziffer 1 b) bh) |
Häufige Fragen zu Wipperfürth
- Wie viele Friedhöfe gibt es in Wipperfürth?
- In Wipperfürth sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 4 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 4,2 ha ein.
- Welcher ist der größte Friedhof in Wipperfürth?
- Alter katholischer Friedhof ist mit 1,2 ha der größte Friedhof in Wipperfürth. Er liegt 1,1 km vom Ortskern entfernt.
- Wie lange ist die Ruhefrist in Wipperfürth?
- Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Wipperfürth gelten 30 Jahre für Erdbestattung nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Aschen nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung.
- Was kostet ein Grab in Wipperfürth?
- Ein Grab in Wipperfürth kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstelle mit 2.027,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist XXIV. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Hansestadt Wipperfürth (Weststraße, Hindenburgstraße, Lüdenscheider Straße, Agathaberg, Egen, Klaswipper, Kreuzberg, Thier und Wipperfeld) vom 18.12.2025, mit dem neu gefassten Paragrafen 4, beschlossen vom Rat am 17.12.2025, ausgefertigt und öffentlich bekanntgemacht am 18. beziehungsweise 22.12.2025, nach Artikel II in Kraft seit dem 01.01.2026; sie löst die XXIII. Änderungssatzung vom 19.12.2024 ab.
- Wer ist für die Friedhöfe in Wipperfürth zuständig?
- Für die Friedhöfe in Wipperfürth ist Hansestadt Wipperfürth, Friedhofswesen zuständig, Dr.-Eugen-Kersting-Straße 6, 51688 Wipperfürth, Telefon 02267 64-372. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.
Die Gebühren setzt Wipperfürth, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen
Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.
Quellen und Stand
- OpenStreetMap, Landesauszüge von Geofabrik Stand 26.08.2026, Lizenz ODbL
- XXIV. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Hansestadt Wipperfürth (Weststraße, Hindenburgstraße, Lüdenscheider Straße, Agathaberg, Egen, Klaswipper, Kreuzberg, Thier und Wipperfeld) vom 18.12.2025, mit dem neu gefassten Paragrafen 4 beschlossen vom Rat am 17.12.2025, ausgefertigt und öffentlich bekanntgemacht am 18. beziehungsweise 22.12.2025, nach Artikel II in Kraft seit dem 01.01.2026; sie löst die XXIII. Änderungssatzung vom 19.12.2024 ab
- Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Wipperfürth vom 15.12.1999, Lesefassung im Ortsrecht der Hansestadt, Gliederung 7 VI Paragraf 4 in der Fassung ab dem 01.01.2026; die Lesefassung nennt für die zweistellige Wahlgrabstelle 3.060 statt 6.060 Euro und bezeichnet die ändernde Satzung falsch als XXII. statt als XXIV. Änderungssatzung
- Friedhofssatzung der Stadt Wipperfürth vom 19.11.2003, Ortsrecht der Hansestadt, Gliederung 7 V Stand Oktober 2020, zuletzt geändert durch die V. Änderungssatzung vom 28.09.2020, in Kraft seit dem 12.10.2020
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) Stand 1. Februar 2024
Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.