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Friedhof-VerzeichnisBestand Gebühr Recht

Nordrhein-Westfalen, Hansestadt, Gemeindeschlüssel 05374052

Alle 8 Friedhöfe in Wipperfürth

Zu jedem Friedhof finden Sie Lage, Fläche, Anfahrt und die Nachbarschaft. Alle Zahlen rechnen wir aus der erfassten Geometrie, statt sie aus einer Beschreibung zu übernehmen.

02267 64-372
Hansestadt Wipperfürth, Friedhofswesen

51688 Wipperfürth

3.250,00 €
Erdgrab und Beisetzung ab

Reihengrabstelle

2.027,00 €
Urnengrab und Beisetzung ab

Urnenreihengrabstelle

8
Friedhöfe mit Namen

4 weitere Flächen ohne Namen

Die 8 Friedhöfe in Wipperfürth nehmen zusammen 4,2 ha ein

Kurz beantwortet

Wipperfürth hat 8 benannte Friedhöfe mit zusammen 4,2 ha. Der größte ist Alter katholischer Friedhof mit 1,2 ha, am nächsten am Ortskern liegt Alter evangelischer Friedhof mit 890 m. Gebühren und Ruhefristen haben wir aus der Satzung von Wipperfürth abgeschrieben.

Die Friedhöfe sind unterschiedlich groß: Alter katholischer Friedhof ist der größte mit 1,2 ha, in der Mitte liegen sie bei 4.340 m². Vom Ortskern aus liegt der nächste 890 m entfernt, der entlegenste 8,5 km. Wenn Sie schlecht zu Fuß sind, achten Sie auf die Spalte Haltestelle. alle 8 haben eine Haltestelle im Umkreis von 900 Metern, 7 von 8 haben eine erfasste Parkanlage. 2 sind als denkmalgeschützt oder historisch gekennzeichnet, dort redet bei einem Grabstein die Denkmalbehörde mit.

Bei 4 der 8 Friedhöfe steht im Bestand eine Konfession, also die Kirche oder Religionsgemeinschaft, der die Fläche gehört. Eingetragen sind christliche Friedhöfe. Auf diesen Friedhöfen gilt die Ordnung der Kirchen- oder Religionsgemeinde und nicht die Satzung der Stadt. Sie haben dort andere Ansprechpartner und andere Gebühren.

Diese Stelle in Wipperfürth rufen Sie an

Sie vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Hansestadt Wipperfürth, Friedhofswesen

Dr.-Eugen-Kersting-Straße 6
51688 Wipperfürth
02267 64-372
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8 bis 12.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich 14 bis 17 Uhr
Die Friedhofsverwaltung von Wipperfürth im Netz

Die 8 Friedhöfe in Wipperfürth, der größte zuerst

Die Entfernung ist die Luftlinie zum Ortskern, nicht der Fußweg.

FriedhofFlächeVom OrtskernParkenHaltestelleKonfession
Alter katholischer FriedhofDenkmal1,2 ha1,1 km54 Anlagen, nächste 50 mEngelbert-von-Berg-Gymnasium, 190 mBus 334, Bus 429christlich, römisch-katholisch
Friedhof Ibach8.110 m²5,1 kmkeine erfasstIbach, 90 mBus 336keine Angabe
Kreuzberg6.280 m²5,7 km3 Anlagen, nächste 110 mKreuzberg, 70 mBus 338keine Angabe
Friedhof Wipperfeld4.340 m²5,5 km12 Anlagen, nächste 70 mWipperfeld Kirche, 30 mBus 427christlich, katholisch
Kat. Friedhof Thier3.330 m²4,3 km5 Anlagen, nächste 40 mThier, 90 mBus 426, Bus 429keine Angabe
Friedhof St. Anna Hämmern3.000 m²2,5 km15 Anlagen, nächste 80 mHämmern, 100 mBus 336christlich, römisch-katholisch
Alter evangelischer FriedhofDenkmal2.920 m²890 m91 Anlagen, nächste 40 mWipperfürth Busbahnhof, 170 mBus 55, Bus 333, Bus 334, Bus 336christlich, lutherisch
Klosterfriedhof1.740 m²8,5 km4 Anlagen, nächste 110 mOmmerborn, 110 mkeine Angabe
Flächen und Entfernungen aus der OSM-Geometrie gerechnet, Stand 26.08.2026.

Was dieselbe Grabart in den Nachbargemeinden von Wipperfürth kostet

Verglichen wird dieselbe Grabart in verschiedenen Gemeinden. Eine Gebührensatzung gilt immer für die ganze Gemeinde, nicht für einen einzelnen Friedhof.

GemeindeEntfernungErdgrabUrnengrab
Solingen22,1 km1.681,00 €Sargreihengrabstätte für Personen über 5 Jahre, Waldfriedhof Hermann-Löns-Weg757,00 €Urnenreihengrabstätte
Hagen27,5 km1.790,00 €Einzelgrabstätte Sargbestattung1.375,00 €Einzelgrabstätte Urnen- oder Aschenbestattung
Dormagen38,3 km1.790,20 €Reihengrab1.440,00 €Urnenreihengrab
Gummersbach16,2 km1.812,00 €Pflegefreie Reihengrabstätte für Erdbestattungen im Grabkammersystem, 15 Jahre701,80 €Recht auf Beisetzung durch Verstreuen der Asche auf dem Aschestreufeld
Bergisch Gladbach22,7 km1.830,00 €Wahlgrabstätte, je Grabstelle in der Grabkammer735,00 €Anonymes Urnengrab
Langenfeld (Rheinland)30,5 km1.979,00 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr1.270,00 €Urnenreihengrabstätte
Lüdenscheid20,3 km1.995,29 €Reihengrabstätte für Verstorbene ab fünf Jahren728,04 €Anonyme Urnenreihengrabstätte
Remscheid15,3 km2.066,00 €Reihengrab für Personen nach vollendetem 5. Lebensjahr1.340,00 €Gemeinschaftsgrab für Aschen oder Urnen
Am meisten zu sparenbis 38,3 kmnichts, hier ist es am günstigstennichts, hier ist es am günstigsten
Günstigste Grabart je Gemeinde, Nutzung und Beisetzung zusammen, für die volle Ruhezeit. Aus den Gebührensatzungen im Umkreis von 40 Kilometern, die wir selbst gelesen haben.

Was ein Grab in Wipperfürth kostet

Jede Zeile nennt Nutzung und Beisetzung getrennt und beides zusammen, nach XXIV. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Hansestadt Wipperfürth (Weststraße, Hindenburgstraße, Lüdenscheider Straße, Agathaberg, Egen, Klaswipper, Kreuzberg, Thier und Wipperfeld) vom 18.12.2025, mit dem neu gefassten Paragrafen 4, beschlossen vom Rat am 17.12.2025, ausgefertigt und öffentlich bekanntgemacht am 18. beziehungsweise 22.12.2025, nach Artikel II in Kraft seit dem 01.01.2026; sie löst die XXIII. Änderungssatzung vom 19.12.2024 ab.

GrabartNutzungBeisetzungSummeJahre NutzungFundstelle
Wahlgrabstelle, einstelligAls einzige Grabart wird das Wahlgrab nach Jahren berechnet: 101,00 Euro je Wahlgrabstelle und Jahr, über die Nutzungsdauer von 30 Jahren 3.030,00 Euro. Die zweistellige Stelle kostet 6.060,00, die dreistellige 9.090,00 und die vierstellige 12.120,00 Euro, jede weitere Stelle das Vielfache des einstelligen Betrages. Nutzungsrechte werden nach Paragraf 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung nur für die gesamte Grabstätte verliehen, auch schon zu Lebzeiten. In jeder Stelle können nach Auskunft der Stadt ein Sarg und bis zu zwei Urnen aufgenommen werden, in unbelegten Stellen bis zu vier Urnen. Das Nutzungsrecht kann nach Paragraf 15 Absatz 2 für 10, 20 oder 30 Jahre wiedererworben werden. Nicht pflegefrei: Paragraf 26 Absatz 3 der Friedhofssatzung macht den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich.3.030,00 €580,00 €3.610,00 €30Gebührentarif Ziffer 1 a) aa) und Ziffer 1 a) aa) (1)
ReihengrabstelleDas günstigste Erdgrab in Wipperfürth, gleichauf mit der anonymen Reihengrabstelle. Reihengrabstätten werden nach Paragraf 14 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich. In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche bestattet werden; zulässig ist nach Absatz 6 zusätzlich die Bestattung eines Kindes unter einem Jahr, einer Tot- oder Fehlgeburt oder von gleichzeitig verstorbenen Geschwistern unter fünf Jahren. Nicht pflegefrei: Paragraf 26 Absatz 3 der Friedhofssatzung macht den Inhaber des Grabregisterauszuges für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich.2.670,00 €580,00 €3.250,00 €30Gebührentarif Ziffer 1 b) ba)
Anonyme ReihengrabstellePflegefrei, weil es keine gekennzeichnete Einzelgrabstelle zu pflegen gibt: Nach Paragraf 19 Absatz 1 der Friedhofssatzung finden die allgemeinen Gestaltungsvorschriften auf anonyme Grabfelder keine Anwendung, ihre Gestaltung obliegt der Friedhofsverwaltung. Zulässig ist nach Paragraf 14 Absatz 4 allein der Eintrag von Vor- und Nachnamen und des Sterbejahres auf einem dafür vorgesehenen Pflasterstein oder einem von der Verwaltung aufgestellten Denkmal, und zwar nur auf Antrag; über die Lage entscheidet die Verwaltung nach eigenem Ermessen. Anonyme Bestattungen sind nach Auskunft der Stadt nur auf dem Friedhof Wipperfürth-Weststraße möglich. Es ist eine Reihengrabstätte nach Paragraf 14, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.2.670,00 €580,00 €3.250,00 €30Gebührentarif Ziffer 1 b) bb)
KindergrabstelleNach Paragraf 14 Absatz 2 Buchstabe a der Friedhofssatzung werden eigene Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr einschließlich Tot- und Fehlgeburten eingerichtet. Die Ruhezeit beträgt für diese Altersgruppe nach Paragraf 11 25 Jahre, die Nutzungsdauer der Grabstelle ebenso. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist bei Reihengrabstätten nicht möglich. Nicht pflegefrei: Paragraf 26 Absatz 3 der Friedhofssatzung weist Herrichtung und Instandhaltung dem Inhaber des Grabregisterauszuges zu.2.050,00 €464,00 €2.514,00 €25Gebührentarif Ziffer 1 b) bc)
UrnenwahlgrabstelleUrnenwahlgrabstätten sind nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für 20 Jahre verliehen wird; die Zahl der Urnen richtet sich nach der Größe der Grabstätte und soll vier nicht überschreiten. Das Nutzungsrecht kann nach Auskunft der Stadt für 10, 20 oder 30 Jahre verlängert werden. Nicht pflegefrei: Paragraf 26 Absatz 3 der Friedhofssatzung macht den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich.2.360,00 €387,00 €2.747,00 €20Gebührentarif Ziffer 1 b) bd)
UrnenreihengrabstelleDas günstigste Urnengrab in Wipperfürth, gleichauf mit dem anonymen Urnengrab. Urnenreihengrabstätten werden nach Paragraf 16 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren abgegeben; ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich, und es darf nur eine Asche beigesetzt werden. Nicht pflegefrei: Paragraf 26 Absatz 3 der Friedhofssatzung weist Herrichtung und Instandhaltung dem Inhaber des Grabregisterauszuges zu.1.640,00 €387,00 €2.027,00 €20Gebührentarif Ziffer 1 b) be)
Anonymes UrnengrabPflegefrei, weil es keine gekennzeichnete Einzelgrabstelle zu pflegen gibt: Die Beisetzung erfolgt nach Paragraf 16 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Reihe nach innerhalb einer Fläche von 0,50 mal 0,50 Metern, und nach Paragraf 19 Absatz 1 finden die allgemeinen Gestaltungsvorschriften auf anonyme Grabfelder keine Anwendung, ihre Gestaltung obliegt der Friedhofsverwaltung. Anonyme Bestattungen sind nach Auskunft der Stadt nur auf dem Friedhof Wipperfürth-Weststraße möglich. Es ist eine Urnenreihengrabstätte, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.1.640,00 €387,00 €2.027,00 €20Gebührentarif Ziffer 1 b) bf)
UrnenwandkammerDie Beisetzungsgebühr ist mit 193,00 Euro nach Ziffer 2 a) ad) nur halb so hoch wie bei einer Urnenbestattung im Boden; sie deckt nach der Bekanntmachung das Entfernen der Urnen aus der Urnenwand und die Herrichtung des Kolumbariums. In einer Urnenkammer können nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung höchstens zwei Urnen beigesetzt werden. Nicht pflegefrei, obwohl es nichts zu bepflanzen gibt: Die Urnenwandkammer ist nach Paragraf 16 Absatz 3 eine Urnenwahlgrabstätte in einer Mauer, Paragraf 26 Absatz 3 macht bei Wahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten für Herrichtung und Instandhaltung verantwortlich, und die Satzung erlaubt ihm eigene Abdeckplatten, Kerzenhalter und Blumenvasen. Über die Pflege der Anlage schweigt sie. In der Friedhofskapelle Wipperfeld soll nach Auskunft der Stadt eine weitere Urnenwand eingerichtet werden.1.940,00 €193,00 €2.133,00 €20Gebührentarif Ziffer 1 b) bg)
UrnenbaumwahlgrabDie einzige Grabart, hinter der der Gebührentarif keine Nutzungsdauer in Klammern nennt. Es ist nach Paragraf 16 Absatz 3 der Friedhofssatzung eine Urnenwahlgrabstätte, die unter dafür vorgesehenen Bäumen eingerichtet wird, und für Urnenwahlgrabstätten beträgt die Nutzungszeit nach demselben Absatz 20 Jahre; die Ruhezeit für Aschen beträgt nach Paragraf 11 ebenfalls 20 Jahre. Pflegefrei: Derselbe Absatz sagt im Abschnitt Baumgrabstätten, dem Nutzungsberechtigten und den Angehörigen stehe kein Gestaltungs- oder Pflegerecht an der Grabstätte zu, Grabschmuck dürfe außer während der Beisetzung nur an einem von der Friedhofsverwaltung festgelegten Platz abgelegt werden, und verblühter oder vertrockneter Grabschmuck werde regelmäßig durch die Friedhofsverwaltung entfernt. Die Urnen müssen aus biologisch abbaubarem Material bestehen, zulässig ist ein ebenerdiger liegender Stein bis 30 mal 30 Zentimeter. In einer Baumgrabstätte können höchstens zwei Urnen beigesetzt werden.1.740,00 €387,00 €2.127,00 €20Gebührentarif Ziffer 1 b) bh)
Die Grabart bestimmt, für welche Form der Bestattung die Stelle vorgesehen ist. Nutzung ist die einmalige Gebühr für die Überlassung des Grabes, Beisetzung die Gebühr für den Vorgang selbst, also Ausheben, Einsenken und Schließen. Sarg, Urne, Bestatter, Trauerfeier und Grabstein sind darin nicht enthalten.

Häufige Fragen zu Wipperfürth

Wie viele Friedhöfe gibt es in Wipperfürth?
In Wipperfürth sind 8 Friedhöfe mit Namen erfasst, dazu 4 Flächen ohne eingetragenen Namen. Zusammen nehmen sie 4,2 ha ein.
Welcher ist der größte Friedhof in Wipperfürth?
Alter katholischer Friedhof ist mit 1,2 ha der größte Friedhof in Wipperfürth. Er liegt 1,1 km vom Ortskern entfernt.
Wie lange ist die Ruhefrist in Wipperfürth?
Die Ruhefrist ist die Zeit, in der ein Grab nicht neu vergeben werden darf. In Wipperfürth gelten 30 Jahre für Erdbestattung nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung, dazu 25 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung, dazu 20 Jahre für Aschen nach Paragraf 11 der Friedhofssatzung.
Was kostet ein Grab in Wipperfürth?
Ein Grab in Wipperfürth kostet die Nutzungsgebühr für die Überlassung der Grabstelle und dazu die Bestattungsgebühr für den Vorgang selbst. Die günstigste erfasste Grabart für Erwachsene ist Urnenreihengrabstelle mit 2.027,00 € für Nutzung und Beisetzung zusammen. Grundlage ist XXIV. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Hansestadt Wipperfürth (Weststraße, Hindenburgstraße, Lüdenscheider Straße, Agathaberg, Egen, Klaswipper, Kreuzberg, Thier und Wipperfeld) vom 18.12.2025, mit dem neu gefassten Paragrafen 4, beschlossen vom Rat am 17.12.2025, ausgefertigt und öffentlich bekanntgemacht am 18. beziehungsweise 22.12.2025, nach Artikel II in Kraft seit dem 01.01.2026; sie löst die XXIII. Änderungssatzung vom 19.12.2024 ab.
Wer ist für die Friedhöfe in Wipperfürth zuständig?
Für die Friedhöfe in Wipperfürth ist Hansestadt Wipperfürth, Friedhofswesen zuständig, Dr.-Eugen-Kersting-Straße 6, 51688 Wipperfürth, Telefon 02267 64-372. Diese Stelle vergibt das Grab, schickt den Gebührenbescheid und genehmigt den Grabstein.

Die Gebühren setzt Wipperfürth, die Fristen setzt Nordrhein-Westfalen

Zwei Ebenen entscheiden über ein Grab, und für beide gibt es eine eigene Quelle.

Quellen und Stand

Erfasst von Redaktion Friedhof-Verzeichnis, Stand 26.08.2026. Gebühren und Fristen ändern sich durch Beschluss der Gemeinde. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Wir beraten nicht in Rechtsfragen und stellen keinen Antrag.